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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1 Angebot
.1 Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist
komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen
sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht
komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen
des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote
können von der Bewertung ausgeschlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1 Die Landesbauordnung des entsprechenden
Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der
Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach
Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte
der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er
sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis
berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die
zu erbringenden Leistungen, insbesondere die
einschlägigen DIN-Normen und die VDI- und
VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme-
und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der
Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes
und Verhütung von Unfällen der Berufsgenossenschaften,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3 Preisgünstigere Alternativen zu den
ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das
Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit
diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter,
dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die
Unbedenklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann,
dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von
Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl.
Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu
berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten
Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG
den Vertrag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN
haben keine Gültigkeit.
2 Art und Umfang der Leistung
.7 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für
die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen
Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der
Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige
Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit
...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des
Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu
vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte
Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden
Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran,
Gerüste, Baustellenabsicherung etc., stellt der
Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung
setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und
Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des
Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt
gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger
Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten
einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten
zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel,
Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl
sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht
werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller
Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien
sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das
Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu
der Verwendungsstelle.
3 Vergabe
.13 Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen
Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung
des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der
nachstehenden Reihenfolge:
.11 Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht
vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung
gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des
Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und
Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der
neuesten Fassung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss
geltenden Fassung, wenn und soweit der AN
Planungsleistungen (Ausführungs- und/oder
Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB).
.15 Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen
gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll
evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen
lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform.
4 Vergütung, Zahlungen
.18 Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die
Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus
der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und
Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf
die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde
liegenden Massenberechnungen und sonstigen
Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von
dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt,
gemäß einem noch festzulegenden Zahlungsplan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die
gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der
Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen
fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen
nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht
geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus
dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5 Sicherheitsleistungen
.22 Als Sicherheitsleistung für die
Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den
Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine
Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers
abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers
beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der
Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das
Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der
Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der
Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine
unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach
Mustervorlage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der
AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor
der Schlusszahlung oder vor Ablösung des
Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein
Leistungsmangel vorhanden ist.
6 Gerichtsstand
.26 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertrag
Heidelberg.............................................
.................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1 Stoffe und Bauteile
.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den
DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten
und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile
müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte-
und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung
Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten
Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen
Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien
vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in
verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile
beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit
einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen
keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden,
die einer einwandfreien Haftung eines später
aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2 Ausführung
.6 Allgemeines
.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender,
verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN
ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch
zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für
Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der
Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten
einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder
Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie
für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder
andere am Bau Beteiligte Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN
verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls
zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten
ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene
Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur
Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden
müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für
die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen
durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher
abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung
auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens
aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen
entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach
Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die
Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst
zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch
genommenen öffentlichen und privaten Straßen
einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen
oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu
beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen
Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6
VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des
AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen
oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm
rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden.
Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind
unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl
einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom
AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten
zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass
Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig
werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen
einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und
unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der
AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung.
Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der
Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für
den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so
rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung
und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung
erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der
Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede
betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen
Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art
sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der
Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton,
Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-,
Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den
Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden
an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom
Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu
verständigen.
.7 Ausführungsunterlagen
.11 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er
die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen
benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen
Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese
mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen.
Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich
bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN
eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei
Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN
benötigten Aussparungen, Schlitze,
Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN
mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen
erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN
verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch
den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG
zulässig.
.8 Ausführungsfristen
.15 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle
hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen.
Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der
örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen,
damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt
ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls
eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu
vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der
AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird,
sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der
vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der
Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei
einzuhalten.
.9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17 Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass
andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder
geschädigt werden.
3 Nebenleistungen
.10 Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C
folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der
Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht
vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung
gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen
erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und
Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und
Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem
AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen,
Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und
Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung
erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen
von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen,
Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind
mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen,
Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen,
Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen
Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den
Folgeunternehmern, über deren vertragliche
Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen
entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen
Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4 Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in
Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so
ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von
diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach
Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und
Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit
nachzuweisen.
6 Vertragsstrafe
.15 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur
Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt
bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart
werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für
die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht
durch Vereinbarung neuer Termine.
7 Abnahme
.18 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf
Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und
schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und
Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine
Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt
der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des
Unterganges seiner Leistung.
8 Gewährleistung
.21 Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor
Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG
zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN
aufzufordern.
9 Abrechnung
.23 Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach
einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10 Stundenlohnarbeit
.24 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn
sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und
entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am
folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung
des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die
Unterschrift der Bauleitung des AG unter
Stundenlohnzetteln gilt nicht als
Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze
beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle
sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten
gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder
Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung
an die Vertragspreise zu
vereinbaren............................................
..................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Allgemeines
.1 Grundlage für die Lieferung der Baustoffe, die
Ausführung der Arbeiten werden:
Die Zeichnungen des Auftraggebers,
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten,
DIN 18 338 Dachdeckungsarbeiten,
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden,
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau,
DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke.
Gebäudeenergiegesetz (GEG),
mit den jeweiligen, dort genannten weiteren Normen und
Vorschriften, soweit nachfolgend nicht besondere
Regelungen beschrieben sind.
.2 Die Einheitspreise verstehen sich für die
Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen
Materialien, Befestigungsmittel, Transport, Löhne und
Geräte und der Kosten für: Maßnahmen zur Ausführung
der Arbeiten bei Frost, Schnee, Eis und Regen;
Transporteinrichtungen; Vorkehrungen bei zu
erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber;
Verschnitt; evtl. Baustellenbeleuchtung; Sicherung von
oberirdischen Leitungen und Kabeln; Arbeits- und
Schutzgerüste bis 2,00 m Höhe; abdecken und umwehren
von Öffnungen über die eigene Benützungsdauer
hinausgehend; das Anfertigen von Schablonen und Lehren
für den Rohbauunternehmer; Stemmarbeiten zur
Herstellung von Auflagen, Verankerungen usw.;
Höhenausgleichung und Unterlagen bei unterschiedlichen
Höhen; Auswechslungen jeder Art; das Ausbilden von
Aussparungen für Rollladen und Gurtroller; das
Verlegen von Blindböden im Gefälle für innenliegende
Rinnen; Sprießungen an Pfetten und Balken, soweit das
Mauerwerk nicht vollständig ist bzw. eine
Stahlkonstruktion zum Einbau kommt und bei zu
erwartender Gefahr; das Abnehmen von Dachschrägen und
Anpassen beim Anbau an bestehende Gebäude (in diesem
Fall gehen die örtlich festgestellten Maße denen der
Zeichnung vor); Abdecken von Gebäudeteilen bei Um- und
Anbauten mit Planen bzw. Folien; das Einlassen der
Eisenteile; Unterlagshölzer; Schraub- und
Bohrarbeiten; Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten
Arbeitsgängen bzw. Arbeitsunterbrechungen;
Baubesprechungen auch mit dem Dachdecker und Flaschner.
.3 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich den
Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies
betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
.4 Baustellenbesichtigung und Planeinsicht: Die
Kenntnis der Baustelle und der Planung ist für die
Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebots
erforderlich.
.5 Sollte zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten
des AN der Baukran des beauftragten Rohbauers noch zur
Verfügung stehen, so hat der AN dies
eigenverantwortlich und auf seine Kosten mit dem
Rohbauer abzustimmen.
.6 Die im Rahmen der Rohbauarbeiten vorh. Gerüste
können mitbenutzt werden. Soweit für die Leistungen
Zimmerarbeiten Erweiterungen, Ergänzungen, Umbauten
etc. an den vorh. Gerüsten notwendig werden, sind
diese Zusatzmaßnahmen entgegen 4.2.2.(DIN 18334)
Nebenleistungen des AN Zimmerarbeiten.
2 Ausführung
.7 Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind
unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und
Bedingungen des Herstellers einzubauen.
.8 Die Latten-, Konterlatten- und Pfettenabstände,
sowie Auswechslungen für Dachflächenfenster und
Lichtkuppeln und notwendige weitere Details für
Ziegeldächer, Wandverkleidungen und Flachdächer sind
so rechtzeitig mit dem beauftragten Dachdecker zu
besprechen, dass keine Verzögerungen bei der
Bauausführung und keine Mehrkosten entstehen. Die
Dachlattungen sind nach Möglichkeit auf ganze
Ziegelreihen ausgehend abzustimmen.
.9 Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner
Arbeiten mit dem Dachdecker und Flaschner so
abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf der
Arbeiten gewährleistet ist.
.10 Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an
Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu
treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle
entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei
Sichtbeton und Sichtmauerwerk.
.11 Der Unternehmer hat die in den Zeichnungen
vorgeschriebenen Holzstärken genau einzuhalten.
Mehrstärken werden nicht vergütet. Verbindlich sind
die vom Statiker festgelegten Holzstärken und
Konstruktionen. Die Holzbestellung ist aufgrund dieser
Angaben und Zeichnungen vorzunehmen.
.12 Die Güte des Bauholzes hat den Forderungen der
DIN 68 365 zu entsprechen. Es darf nur trockenes Holz
zum Einbau kommen. Für Holzschutzmittel gilt DIN 68800.
.13 Rechtzeitig vor Ausführung der letzten
Massivdecke bzw. von Betongurten und Kniestöcken sind
bei dem Rohbauunternehmer die einzubetonierenden Anker
mit Lehren zu überlassen, bzw. müssen verbindliche
Angaben gemacht werden wegen der vorzusehenden
Aussparungen.
.14 Evtl. notwendig werdende Stemmarbeiten bei
Nichtbeachtung dieser Festlegung gehen auf Kosten des
Unternehmers.
.15 Die Abstände der Holzteile von Schornsteinen
richten sich nach den Vorschriften der LBO bzw. der
Ausführungsverordnung AVO o 15/7. Ferner dürfen in
Brandmauern keine Holzteile einbinden.
.16 Bei Ausführung von Wandschalungen jeder Art und
Kaltdächern ist auf die Anordnung einer
funktionsfähigen Be- und Entlüftung zu achten. Dies
gilt auch besonders dann, wenn Unterspannbahnen
verlegt werden.
.17 Alle Anschlüsse zu beheizten Innenräumen sind
winddicht herzustellen.
.18 Bei Verschraubungen jeder Art sind
Unterlagscheiben zu verwenden, Stärken und Abmessungen
laut Statik.
.19 Es sollen nur Vorratskanthölzer und Latten nach
den Querschnittsmaßnahmen der DIN 4070 verwendet
werden.
.20 Bei Verlegen von gehobelten Hölzern sowie
Brettschichtholz ist darauf zu achten, dass die
Oberflächen und Kanten nicht beschädigt werden.
Beschädigungen und Fehlstellen werden vom AN
fachgerecht ausgebessert und ist ebenfalls
Nebenleistung.
.21 An allen nachträglich ausgeführten Holzschnitten
sind Holzschutzmaßnahmen analog dem Bauteil
vorzunehmen. Die Ausführung ist von der Bauleitung zu
bestätigen.
.22 Holzschutzmittel gem. DIN 68 800 müssen auf
Borsalzbasis hergestellt sein. Ein Prüfzeugnis des
Herstellers ist bei Vergabe vorzulegen.
.23 Sämtliche einzubauenden Metallteile sind
verzinkt, nicht rostend oder mit einem Schutzanstrich
versehen
auszuführen............................................
..................................
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Vorarbeiten/Dämmarbeiten
1
Vorarbeiten/Dämmarbeiten
1. 1 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung nach
besonderer Anordnung des AG. Art/Umfang der
Verschmutzung
'Beton- und Mörtelreste',
Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu
beseitigen.
1. 1
Untergrund reinigen
E
1,00
m²
1. 2 Trocknen Untergrund Trocknen des Untergrundes auf besondere Anordnung des
AG.
Trocknung nach Wahl des AN.
Flächen waagerecht. Untergrund Beton.
1. 2
Trocknen Untergrund
E
1,00
m²
1. 3 Voranstrich Voranstrich aus Bitumenlösung,
Untergrund Beton.
1. 3
Voranstrich
1.254,00
m²
1. 4 Dampfsperre Dampfsperrschicht aus Bitumen-Dampfsperrschweißbahnen
(DIN EN 13970) Al 0,1 + V 60 S 4 (4 mm dick) mit
Aluminiumbandeinlage 0,1 mm dick und Glasvlieseinlage
60 g/m2, zugleich als Ausgleichsschicht, Unterseite
mit Trennschicht, punkt- oder streifenweise, im
Bereich von An- und Abschlüssen vollflächig
aufschweißen, Nähte und Stöße voll verschweißen.
Im Bereich von An- und Abschlüssen vollflächig ca. 10
cm über die Oberkante der Wärmedämmung hochführen bzw.
über Kniestock hinweg
1. 4
Dampfsperre
1.254,00
m2
1. 5 Zulage Rohrdurchdringung-Fentrim 70-100 Zulage Rohrdurchdringung-Fentrim 100-140
SIGA-Fentrim Manschette Black
Flexibles EPDM Formteil mit Klebekragen
aus überputzbarer Spezialfolie/Vlies-Kombi
beschichtet mit SIGA Hochleistungskleber
inkl. notwendiger Vorbehandlung mit Primer o.ä.
1. 5
Zulage Rohrdurchdringung-Fentrim 70-100
14,00
St
1. 6 Kabeldurchdringung-Fentrim 8-55mm Wie zuvor, jedoch Kabeldurchdringung in verschiedenen
Durchmessern
1. 6
Kabeldurchdringung-Fentrim 8-55mm
36,00
St
2 Dämmarbeiten
2
Dämmarbeiten
2. 1 Dämmung EPS 032 360mm (2 x 180mm kreuzweise) Dämmschicht aus EPS-Hartschaum , Dicke 2 x 180mm
kreuzweise verlegt,
nach DIN EN 13164 EPS, 032, DEO, dh, Baustoffklasse B
1 DIN
4102, schwerentflammbar, Zulassung des IfB Berlin und
Herstellerrichtlinien sind beim Einbau zu beachten.
2. 1
Dämmung EPS 032 360mm (2 x 180mm kreuzweise)
1.104,00
m²
2. 2 Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm Zulage bzw. Minderung für 2cm Mehr-/Minderstärke zu
Dämmung aus Vorposition
2. 2
Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm
E
1,00
m²
2. 3 Wärmedämmung an Kniestock Verkleben einer Wärmedämmung an bzw. auf Kniestock bis
zur Fußpfette
Höhe Kniestock=50cm, Höhe Fußpfette=10cm, Breite
Kniestock=20cm, Fußpfette mittig
Material: EPS
Wärmeleitgruppe: 032
Dicke: 100 mm
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
2. 3
Wärmedämmung an Kniestock
E
145,00
m
2. 4 Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm Zulage bzw. Minderung für 2cm Mehr-/Minderstärke zu
Dämmung aus Vorposition
2. 4
Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm
E
1,00
m
2. 5 Wärmedämmung an Giebel, EPS 032, 100 mm Verkleben einer Wärmedämmung an Giebelinnenseite
Material: EPS
Wärmeleitgruppe: 032
Dicke: 100 mm
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
2. 5
Wärmedämmung an Giebel, EPS 032, 100 mm
123,00
m2
2. 6 Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm Zulage bzw. Minderung für 2cm Mehr-/Minderstärke zu
Dämmung aus Vorposition
2. 6
Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm
E
1,00
m²
2. 7 Wärmedämmung Aufzugsüberfahrt Verkleben einer Wärmedämmung an bzw. auf
Aufzugüberfahrt
Material: EPS
Wärmeleitgruppe: 032
Dicke: 100 mm
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
2. 7
Wärmedämmung Aufzugsüberfahrt
10,00
m2
2. 8 Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm Zulage bzw. Minderung für 2cm Mehr-/Minderstärke zu
Dämmung aus Vorposition
2. 8
Zulage/Minderung für Mehr-/Minderstärke zu Vorposition je 2cm
E
1,00
m²
2. 9 Laufsteg aus OSB 22 mm lose verlegt begehbare Fläche, mittig,
Spanplatte V100 E1, 22mm
2. 9
Laufsteg aus OSB 22 mm lose verlegt
100,00
m²
3 Konstruktion
3
Konstruktion
3. 1 BSH GL24c Brettschichtholz nach DIN EN 14080,
Festigkeitsklasse: GL 24c
Holzeinbaufeuchte um: <= 15 %
Gebrauchsklasse DIN 68800: 1
Holzschutz: -
b/h = 14/20 und 14/22 und 14/28
liefern.
3. 1
BSH GL24c
5,00
m3
3. 2 KVH C24M Kantholz, Nadelholz nach DIN EN 14081,
Holzart: Fichte/Tanne,
Festigkeitsklasse DIN EN 338: C24M,
Güteklasse DIN 68365: 2,
Holzeinbaufeuchte: £ 20 %,
Einschnittart: herzgetrennt,
Gebrauchsklasse DIN 68800: 0,
Imprägnierung: -
Oberfläche: -
b/h = 8/24 Sparren und 14/14 Pfosten
liefern.
3. 2
KVH C24M
42,234
m3
3. 3 Abbund und Aufschlag Satteldach Abbinden, aufschlagen und verlegen des Bauholzes für
Satteldach. Einschließlich aller erforderlichen
Auswechslungen wie Dachflächenfenster, Kaminzüge usw.
3. 3
Abbund und Aufschlag Satteldach
1,00
psch
3. 4 Sparren Köpfe bearbeiten Zulage zu Abbund für Kappen und Anpassen der Sparren
für Traufkasten im Traufbereich.
3. 4
Sparren Köpfe bearbeiten
65,00
St
3. 5 Traufkasten Massivholzplatte SWP/3 NS, 19 mm, b = 500 mm, h= 370mm Massivholzplatte, einseitig sichtbar.
Nichttragende Schalung des Dachrandes,
Plattentyp: DIN EN 13353 SWP/3 NS,
Oberflächenqualität: B/C,
Plattenstärke: 19 mm,
Plattenbreite: 370+500 mm,
Gebrauchsklasse: GK 3,
Holzschutz DIN 68800: Iv, P,
abbinden und im Abstand e = 0,68 m befestigen.
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
3. 5
Traufkasten Massivholzplatte SWP/3 NS, 19 mm, b = 500 mm, h= 370mm
149,00
m
3. 6 Aufsparrenschalung Massivholzplatte Traufe SWP/2 NS, 30 mm, b = 400 mm Massivholzplatte, nicht sichtbar.
Nichttragende Schalung des Dachrandes,
Plattentyp: DIN EN 13353 SWP/2 NS,
Oberflächenqualität: C,
Plattenstärke: 30 mm,
Plattenbreite: 40 cm,
Gebrauchsklasse: GK 2,
Holzschutz DIN 68800: Iv, P,
abbinden und im Abstand e = 0,24-0,60 m befestigen.
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
3. 6
Aufsparrenschalung Massivholzplatte Traufe SWP/2 NS, 30 mm, b = 400 mm
G
149,00
m
3. 7 Aufsparrenschalung Massivholzplatte Traufe SWP/2 NS, 30 mm, b = 600 mm Wie zuvor, jedoch in 600mm Breite
3. 7
Aufsparrenschalung Massivholzplatte Traufe SWP/2 NS, 30 mm, b = 600 mm
A
149,00
m
3. 8 Aufsparrenschalung Massivholzplatte Ortgang SWP/2 NS, 30 mm, b = 230
mm Massivholzplatte, nicht sichtbar.
Nichttragende Schalung des Dachrandes,
Plattentyp: DIN EN 13353 SWP/2 NS,
Oberflächenqualität: C,
Plattenstärke: 30 mm,
Plattenbreite: 23cm,
Gebrauchsklasse: GK 2,
Holzschutz DIN 68800: Iv, P,
abbinden und befestigen.
Angebotenes Fabrikat: '.............................'
3. 8
Aufsparrenschalung Massivholzplatte Ortgang SWP/2 NS, 30 mm, b = 230
mm
107,00
m
3. 9 Fischer FAZ II plus 12/100 Fischer FAZ II plus 12/100 zur Befestigung der
Fußschwelle.
3. 9
Fischer FAZ II plus 12/100
106,00
St
3. 10 Winkel Anschluss Mittelpfetten Beidseitig Winkel 90x105x105x1,5 mit Rippe
Vollausnagelung 4,0x40
Dübel W-FAZ/A4 M12
Angeboten: .'.............................'
3. 10
Winkel Anschluss Mittelpfetten
24,00
St
3. 11 Firstpunkt gelenkig mittel Firstlasche, Überblattung etc.
3. 11
Firstpunkt gelenkig
130,00
St
3. 12 Rispenband 60 x 2 Bauteilanschluss mit Holznagelverbinder aus
Stahlblechformteil(en) einschließlich zugehöriger
Sondernägel.
Rispenband
Hersteller: Simpson Strong-Tie
Typ: BAN206050
Anschluss: Holz/Holz
Abmessung: 60 x 2 mm
Verbindungsmittel
10 Kammnägel 4,0x40 je Verankerungspunkt (Traufe +
Mittelpfette)
2 Kammnägel 4,0x40 je Sparren konstruktiv
Angeboten: .'.............................'
3. 12
Rispenband 60 x 2
141,00
m
3. 13 Sparrenschrauben 8.0 x 280 Schraube Assy 3.0 SK 8.0 x 280 mm in Sparren
schrauben.
Firstpunkt gelenkig
3. 13
Sparrenschrauben 8.0 x 280
130,00
St
3. 14 Sparrenschrauben 8.0 x 260 Wie zuvor, jeodch Schraube Assy 3.0 SK 8.0 x 260 mm
3. 14
Sparrenschrauben 8.0 x 260
102,00
St
04 Dachdeckung
04
Dachdeckung
04. 1 Unterspannbahn DELTA®-VENT N als regensichernde Zusatzmaßnahme gemäß
Klasse 6 (Unterspannung) der Fachregeln des
Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks
liefern und fachgerecht verlegen.
Die Verlegehinweise des Bahnenherstellers sind zu
beachten.
3-lagige Unterdeckbahn aus einer Kombination aus
PP-BiCo-Spinnvliesen und patentiertem
Active-Membrane-Breatheable-Film.
ZVDH-Produktdatenblatt: Klasse UDB-B / USB-A
Brandverhalten (EN 13501-1): Klasse E
Reißkraft (EN 12311-1+2): ca. 220/165 N/5 cm
Wasserdichtheit (EN 1928): Klasse W 1
Sd-Wert (EN ISO 12572): ca. 0,02 m
Temperaturbeständigkeit: -40 °C bis +80 °C
Temperaturbeständigkeit kurzzeitig: +100 °C
Flächengewicht: ca. 130 g/m2
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:____________________
04. 1
Unterspannbahn
1.139,00
m2
04. 2 Zulage Rohrdurchdringung 100-140 Zulage Rohrdurchdringung-Fentrim 100-140, Delta Flexx
Manschette oder gleichwertig
Angeboten:
04. 2
Zulage Rohrdurchdringung 100-140
14,00
St
04. 3 Zulage Kabeldurchdringung Wie zuvor, jedoch Kabeldurchdringung in verschiedenen
Durchmessern mit Delta Flexx Band abdichten
04. 3
Zulage Kabeldurchdringung
10,00
St
04. 4 Konterlattung 30 x 50 Konterlattung aus Nadelholz roh, trocken, der
Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1, 30 x 50 mm,
Holzschutz lt. DIN 68800, liefern
und auf Unterkonstruktion durchgehend aufnageln.
04. 4
Konterlattung 30 x 50
2.070,00
lfm
04. 5 Nageldichtband Konterlatten regensicher abdichten mit einseitig
dauerhaft stark klebendem Nageldichtband aus
geschlossenzelligem Polyethylenschaum, Typ BTI
Nageldichtband PE:
Bahn nach Herstellerangaben spannungsfrei verlegen, und
im Überlappungsbereich verdeckt befestigen. Position
der Sparren mit Schlagschnur auf Dachbahn übertragen,
BTI Nageldichtband PE am Schnurschlag ausrichten und
auf diese aufkleben. Konterlatte auf BTI Nageldichtband
PE auflegen und mit Nägeln oder Schrauben fixieren
oder gleichwertig
Nageldichtband PE:
Bahn nach Herstellerangaben spannungsfrei verlegen, und
im Überlappungsbereich verdeckt befestigen. Position
der Sparren mit Schlagschnur auf Dachbahn übertragen,
BTI Nageldichtband PE am Schnurschlag ausrichten und
auf diese aufkleben. Konterlatte auf BTI Nageldichtband
PE auflegen und mit Nägeln oder Schrauben fixieren
04. 5
Nageldichtband
2.070,00
lfm
04. 6 Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Rubin 13V) Dachfläche mit Latten 30/50 mm, Sortierklasse S 10 TS
nach
DIN 4074-1 liefern und fluchtgerecht
einlatten.
Traglattenabstand nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften.
An der Traufe Doppellatte / Traufbohle
anbringen.
Holzschutz lt. DIN 68800
04. 6
Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Rubin 13V)
G
3.806,00
lfm
04. 7 Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Sigma) Dachfläche mit Latten 30/50 mm, Sortierklasse S 10 TS
nach
DIN 4074-1 liefern und fluchtgerecht
einlatten.
Traglattenabstand nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften.
An der Traufe Doppellatte / Traufbohle
anbringen.
Holzschutz lt. DIN 68800
04. 7
Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Sigma)
A
3.958,00
lfm
04. 8 Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Ergoldsbacher RS) Dachfläche mit Latten 30/50 mm, Sortierklasse S 10 TS
nach
DIN 4074-1 liefern und fluchtgerecht
einlatten.
Traglattenabstand nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften.
An der Traufe Doppellatte / Traufbohle
anbringen.
Holzschutz lt. DIN 68800
04. 8
Traglattung 30/50 imp. S 10 trocken roh (Ergoldsbacher RS)
3.501,00
lfm
04. 9 Tropfblech Traufe Tropfblech mit Kantung, 25/5, 1,0mm
04. 9
Tropfblech Traufe
3.806,00
lfm
04. 10 Tropfblech Ortgang Tropfblech mit Kantung, 25/10, 1,0mm
04. 10
Tropfblech Ortgang
107,00
lfm
04. 11 Zulage Tropfblech beschichtet Zulage für Tropfbleche Ortgang in RAL nach Wahl, z.B.
9011
04. 11
Zulage Tropfblech beschichtet
107,00
lfm
04. 12 Traufbohle 30/50/120 imp. Traufbohle aus KVH, Sortierklasse S 10 TS nach DIN
4074-1, inkl. geeignetem Befestigungsmaterial liefern
und entlang der Traufe fachgerecht montieren.
Holzschutz lt. DIN68800
04. 12
Traufbohle 30/50/120 imp.
149,00
lfm
04. 13 Dachdeckung Braas Rubin 13V Dachfläche, Dachneigung 16°, mit Braas Rubin 13V,
Oberfläche bzw. Farbe nach Wahl, liefern und auf
vorhandener Lattung decken. Halbe Ziegel sind je nach
Deckbreite zu berücksichtigen.
04. 13
Dachdeckung Braas Rubin 13V
A
1.139,00
m²
04. 14 Dachdeckung Nelskamp Sigma wie zuvor, jedoch Dachstein Nelskamp Sigma
04. 14
Dachdeckung Nelskamp Sigma
A
1.139,00
m²
04. 15 Dachdeckung Erlus Ergoldsbacher Level RS Wie zuvor, jedoch Deckung im Verband für 16°
Dachneigung ohne Zusatzmaßnahmen mit Erlus
Ergoldsbacher RS
04. 15
Dachdeckung Erlus Ergoldsbacher Level RS
G
1.139,00
m²
04. 16 First First bestehend aus Firststein inkl. Anfänger ,
Firstrolle sowie Firstklammer liefern und auf
mitzuliefernder Firstlatte mit Firstlattenhalter
herstellen.
04. 16
First
76,00
lfm
04. 17 Ortgang Ortgangsteine liefern und decken
04. 17
Ortgang
107,00
lfm
04. 18 Entlüfterset Ziegel inkl. Stutzen liefern und decken
04. 18
Entlüfterset
14,00
St
04. 19 Entlüfterset PV überbaubar extraflache Ausführung
04. 19
Entlüfterset PV überbaubar
E
1,00
St
04. 20 Solardurchgangset Ziegel und Solardurchgang liefern und decken.
04. 20
Solardurchgangset
10,00
St
04. 21 Dachhaken passend zu in Vorpositionen ausgeschriebene Ziegel und
Dachsteine inkl. aller benötigten Befestigungsmittel
04. 21
Dachhaken
G
575,00
St
04. 22 Zulage Otto Lehmann Metalldachstein Zulage Metalldachstein von Otto Lehmann passend für
zuvor augeschrieben Ziegel und Dachsteine als
PV-Unterkonstruktion als Ersatz für die ausgeschrieben
Ziegel/Dachsteine
oder gleichwertig
04. 22
Zulage Otto Lehmann Metalldachstein
A
575,00
St
04. 23 Zulage Sturmverklammerung
04. 23
Zulage Sturmverklammerung
1,00
psch
04. 24 Dachfenster als Dachausstieg ca. 80x140cm Zulage für Lieferung und Einbau Dachausstieg ca. 80x
140cm
liefern und einbauen
Angebotenes Produkt:
04. 24
Dachfenster als Dachausstieg ca. 80x140cm
2,00
St
05 QNG/Nachhaltigkeit
05
QNG/Nachhaltigkeit
05. 1 Nachweise und Nachhaltige Produkte für BiRN/QNG Für unser Bauvorhaben wird das Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) über das Prüfinstitut BiRN
angestrebt. Um die Zertifizierung nicht zu gefährden,
müssen beim Einkauf und Einbau der Materialien (Holz,
EPS-Dämmung, , Voranstrich, Dampfsperre, Klebebänder)
zwingend folgende Punkte eingehalten werden:
1. Holznachhaltigkeit (FSC / PEFC)
? Das gesamte eingesetzte Holz sowie alle
Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger
Forstwirtschaft stammen.
? Es sind lückenlose Nachweise über eine FSC- oder
PEFC-Zertifizierung (inkl. gültiger
CoC-Zertifizierungsnummer des Lieferanten auf den
Lieferscheinen/Rechnungen) vorzulegen.
2. Schadstoffvermeidung gemäß Anhangdokument 3.1.3
Alle verwendeten Produkte müssen die strengen
Kriterien des QNG-Anhangdokuments 3.1.3
(Schadstoffvermeidung in Baumaterialien) erfüllen:
? bspw. Anstriche, Dampfsperre &
Klebebänder/Klebstoffe: Müssen emissionsarm sein und
den geforderten VOC-Grenzwerten bzw. den
entsprechenden Qualitätsstufen entsprechen.
? EPS-Dämmung: Muss frei von verbotenen
Flammschutzmitteln (wie HBCD) sein und die
spezifischen Materialanforderungen erfüllen.
3. Wichtig für den Ablauf: Absprache & Unterschriften
? Im Vorfeld klären: Alle Produkte (Dampfsperren,
Dichtbänder, EPS, etc.) müssen vor dem Kauf mit den
Lieferanten abgeglichen werden. Die Lieferanten müssen
bestätigen, dass die Produkte "QNG-ready" sind bzw.
die passenden Herstellererklärungen und
Sicherheitsdatenblätter vorliegen.
? Vertrag & Freigabe (Vor dem Bau): Die Einhaltung der
QNG-Kriterien wird vertraglich vereinbart und muss vor
Baubeginn schriftlich bestätigt werden.
? Handwerkererklärung (Nach dem Bau): Nach
Fertigstellung der Arbeiten muss die ordnungsgemäße
Ausführung und der tatsächliche Einbau der
freigegebenen Materialien per finaler
Handwerkererklärung unterschrieben und mit
Rechnungen/Lieferscheinen dokumentiert werden.
Bitte reichen Sie uns die technischen Datenblätter und
Zertifikate der geplanten Materialien vor der
Bestellung zur Prüfung ein.
05. 1
Nachweise und Nachhaltige Produkte für BiRN/QNG
E
1,00
psch
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
6. 1 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
6. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
6. 2 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
6. 2
Helfer
E
1,00
h
6. 3 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
6. 3
Auszubildender
E
1,00
h