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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Einheitspreiskatalog: Landschaftsbauarbeiten Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co OHG
Tel.: 089/6799-311
E-Mail: angebot@wsb-bayern.de
Gültig für das Gebiet:
Bitte kreuzen Sie an, für welches Gebiet Sie arbeiten.
Mehrere Nennungen sind möglich.
München, Haar: o
Augsburg: o
Nürnberg, Fürth: o
Bayreuth: o
Lenting: o
Kontaktperson: Herr Mertel: Telefon 089/6799-324
an: Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co OHG
z. Hd. Gabriele Kujavec
Hansastr. 27 f
81373 München
Vom Auftragnehmer auszufüllen:
Anbei erhalten Sie den unterzeichneten Einheitspreiskatalog: Landschaftsbauarbeiten
_______________________________
Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Einheitspreiskatalog: Landschaftsbauarbeiten
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe als Auftragnehmer der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. oHG (nachfolgend WSB Bayern)
Inhalt:
Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in
Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern
Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt und
Qualitätsbewusstsein
Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten
Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Erstellung zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen
Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien
1. Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern
Terminliche Wünsche der Mieter sind im Rahmen des Möglichen stets zu berücksichtigen. Die Terminvereinbarung sollte telefonisch unter der Angabe des Umfangs und der Zeitdauer der Arbeiten erfolgen.
Vor Betreten der Wohnung stellen sich die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor (Firma/Name). Den Mietern ist höflich und hilfsbereit entgegenzutreten. Es ist notwendig, dass sich mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Arbeitgebers vor Ort befindet.
Dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern ist das Rauchen im Gebäude untersagt!
Können die Arbeiten nicht in einem Zug erledigt werden, sind die Mieter und die Hausverwaltung hierüber und über den voraussichtlichen Fortgang der Arbeiten schnellstmöglich informiert.
Bei Beendigung der Arbeiten ist die ordnungsgemäße Ausführung von den Mietern zu bestätigen.
Soweit Arbeiten in einer Leerstandwohnung, im Haus oder auf dem Grundstück zu erledigen sind, melden sich die Mitarbeiter beim zuständigen Hausverwalter oder Hausmeister. Von den Arbeiten betroffene Mitarbeiter sind rechtzeitig über die Maßnahme und deren Auswirkungen zu unterrichten. Nach Beendigung der Arbeiten oder bei Arbeitsunterbrechung muss auch hier eine Abmeldung beim zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern erfolgen.
Bei Ausführung von Maßnahmen in den Wohnungen, ist so zu arbeiten, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen und Verunreinigungen entstehen. Es ist besondere Rücksicht auf die Einrichtungsgegenstände der Mieter zu nehmen (Abdecken der Möbel etc.).
Der Auftragnehmer hat die Baustelle (Baugrundstück und Gebäude) stets besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen müssen zum Abschluss der Arbeiten komplett beseitigt werden.
In den Außenbereichen sind Bäume, Anpflanzungen oder sonstige Vegetationsflächen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Das Befahren von Grünflächen und Wegen ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers möglich und muss schonend erfolgen. Schäden sind der Hausverwaltung zu melden.
2. Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt u. Qualitätsbewusstsein
Für die Leistungserbringung und Gewährleistung gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B) und die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils aktuellsten Fassung. Alle Arbeiten sind nach den gültigen DIN-EN- Gütebestimmungen auszuführen. Behördliche Zulassungsbedingungen, sowie Vorschriften/Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft und der Fachverbände sind zu berücksichtigen. Bei Fragestellungen ist Rücksprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der WSB Bayern zu halten. Er ist unter anderem aus dem Auftragsformular ersichtlich.
Es ist fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Auszubildende führen nur ihrem Ausbildungsstand entsprechende Facharbeiten aus, wenn dieses unter qualifizierter Anleitung geschieht. Angelernte Hilfskräfte erledigen keine Facharbeiten.
3. Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten
Der Auftraggeber hat als Vermieter ein besonderes Interesse daran, die Beeinträchtigung der Mieter so gering wie möglich zu halten. Deshalb hat die Einhaltung der Vertragsfristen und der zugesicherten Personalkapazitäten für den Auftraggeber eine herausragende Bedeutung.
Sollten die Arbeiten zum Ende der betrieblich oder tariflich vereinbarten Tagesarbeitszeit noch nicht erledigt sein, so werden sie an diesem Tag trotzdem noch beendet, wenn die voraussichtlich benötigte Restzeit ein sinnvolles Maß nicht überschreitet. Im Einzelfall ist das Vorgehen aber mit den jeweiligen Mietern und/oder Hausverwaltern zu vereinbaren, sobald während der regulären Arbeitszeit eine Überschreitung absehbar ist.
Ist der Auftragnehmer durch nicht von ihm verantwortende Umstände an der Fristeinhaltung gehindert, so informiert er unverzüglich den zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern.
Der Auftragnehmer arbeitet im Sinne des Auftraggebers wirtschaftlich.
(z. B. angemessener Personaleinsatz, Minimierung der Anfahrten etc.).
4. Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Der Auftragnehmer hat alle nach den gesetzlichen Vorschriften und den Unfall- verhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu veranlassen.
Materialien mit gesundheitsschädlichen und/oder umweltgefährdenden Bestandteilen dürfen nicht verwendet werden.
Abbruchmaterialien, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen sollen möglichst der Wiederverwendung zugeführt oder umweltgerecht entsorgt werden.
Die Abwasser-rechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die gesetzlichen Bestimmungen über Lärm- und Immissionsschutz.
5. Erstellen zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen
Die Rechnungsstellung hat innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Die Rechnung wird nur anerkannt, wenn die Leistungen detailliert und prüfbar ausgewiesen sind und der WSB Bayern alle erforderlichen Anlagen vorliegen.
6. Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien
Die Einhaltung der „Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe“ stellt eine wichtige Vertragsverpflichtung dar. Sie gilt in Ergänzung zu den sonstigen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und für alle jeweils beauftragten Leistungen. Wird in schwerwiegender Form oder trotz einer vorausgegangenen Abmahnung gegen diese Kriterien verstoßen, kann dies Schadenersatzansprüche oder auch die Entziehung des Auftrages nach sich ziehen. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus damit rechnen, aufgrund entsprechender Vertragsverstöße zeitweise oder dauerhaft von der Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden.
Die vorgenannten Regelungen werden vorbehaltlos anerkannt:
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Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe als Auftragnehmer der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. oHG
Allgemeine technische Vorbemerkungen für Einheitspreisabkommen Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH und Co OHG
Alle Leistungen umfassen die Lieferung und Montage der dazugehörigen Materialien, Stoffe, Bauteile einschließlich Abladen, sachgemäße Lagerung und der Transport zur Einbaustelle. Entsorgung von Verpackungen und Abbruchmaterialien, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
In die Angebotspreise sind alle leistungsbezogenen Lohn-, Gehalts,- Sozialkosten, die Materialkosten, Kosten für Nebenleistungen, Baustellengeräte und Maschinen, Kosten für An- und Abfahrt, die zur einer Komplettleistung (schlüsselfertige Leistung) benötigt werden, einzurechnen.
Die Angebotspreise gelten für alle Standorte, Stockwerke und unabhängig von der zeitlichen Ausführung.
Die Ausführung der Leistungen hat nach den Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen.
Während der Arbeiten sind die Treppenhäuser in einem sauberen Zustand und frei von Arbeitsmaterialien zu halten. Sichtbare Verschmutzungen und Staubspuren sind täglich zu entfernen.
Planbare Arbeiten, welche eine größere Anzahl von Mietern beeinträchtigen, sind durch einen Aushang im Treppenhaus spätesten 7 Kalendertage vor Arbeitsbeginn anzukündigen. Im Aushang sind die zuständige Ausführungsfirma und dessen Ansprechpartner mit Telefonnummer aufzuführen. Im Notfall muss ein Ansprechpartner 24h erreichbar sein.
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Ort, Datum
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Stempel / Unterschrift Auftragnehmer Stempel / Unterschrift des Auftraggebers
Allgemeine technische Vorbemerkungen für Einheitspreisabkommen
1 Einheitspreiskatalog "Landschaftsbauarbeiten"
1
Einheitspreiskatalog "Landschaftsbauarbeiten"
1.01 Vertragspauschalen / Stundensätze
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Vertragspauschalen / Stundensätze
1.02 Holzarbeiten
1.02
Holzarbeiten
1.03 Metallbauarbeiten
1.03
Metallbauarbeiten
1.04 Wegebauarbeiten
1.04
Wegebauarbeiten
1.05 Bereich Feuerwehrwege
1.05
Bereich Feuerwehrwege
1.06 Spielgeräte
1.06
Spielgeräte
1.07 Pflegearbeiten
1.07
Pflegearbeiten
1.08 Sonstiges
1.08
Sonstiges
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