Trapezblech und Fassadenarbeiten
Energiezentrale Brainergy Park
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Hinweise zur Baustelle Die Energiezentrale im Brainergypark Jülich soll mit Hilfe von Großwärmepumpen, die Luft als Energiequellen nutzen, und nachhaltige Wärme und Kälte erzeugen. Die Wärme- und Kältebereitstellung an die entstehenden Gebäude im Brainergy Park erfolgt mittels Nahwärmenetz und hieran angeschlossene dezentrale Wärmestationen. Das  Grundstück  der  Energiezentrale  befindet  sich  nördlich  im  Brainergypark  Jülich  am Wendehammer der Straße „an der deutschen Welle“. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 7652 m² und eine Geländehöhe von ca. 106,06m üNN. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit  Heizung,  und  dem  Zugang  zum  Bürobereich  im  1.  Und  2.  Obergeschoss  mit  14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Der Neubau mit einer Länge von ca. 26 m und einer Breite von ca. 22,5 m. Die Halle wird insgesamt ca. 7,10 m hoch (OK Attika). Das Bürogebäude hat eine Gesamthöhe von 10,30m (OK  Attika).  Der  Gebäudekomplex  fällt  in  die  Gebäudeklasse  3,  da  die  Nutzungseinheiten insgesamt mehr als 400 m² aufweisen. Die Geschosshöhe beträgt ca. 3,20 m und die Räume haben eine lichte Höhe von 2,80 m. Im  Baukörper  sind  4  unterschiedlichen  Nutzungen  vorhanden:  Halle,  Büro,  Lager  und Niederspannung. Die Halle hat eine Fläche von ca. 300m² und hat somit den größten Raum des Gebäudes. GEBÄUDEDATEN Flächen, Volumen, Geschosshöhen, Höhenlage üNN -  BGF nach DIN 277 (Umbauter Raum)                                                               1.073 m² -  BRI nach DIN 277                                                                                           4.740 m³ -  Nutzfläche (Büros, Besprechung, Teeküche, Sanitärräume, Drucker)                     896 m² -  Außenabmessung                                                                               246 m x 22,5 m -  Geschosshöhe                                                                                                 3,20 m -  Lichte Raumhöhe                                                                                             2,80 m -  Höhenlage OKFF                                                                                    106,00m üNN
allgemeine Hinweise zur Baustelle
02 Trapezblecharbeiten
02
Trapezblecharbeiten
allgemeine Vorschriften 01. Für das Leistungsverzeichnis sind alle zur Zeit maßgebenden und gültigen Normen und Richtlinien verbindlich. 02. Vom AG werden folgende Unterlagen gestellt: Entwurf, teilweise statische Berechnungen und Architektenpläne 03. Vom AN sind folgende Unterlagen anzufertigen: Werkstatt-  und  Montagepläne,  gesonderte  Fertigungszeichnungen,  Element-  und Übersichtszeichnungen,  Ausführungsunterlagen,  Detailplanung  und Detailzeichnungen. Vor  Fertigungsbeginn  hat  der  Auftragnehmer  spätestens  3  Wochen  nach Auftragserteilung diese Pläne in 2-facher Papierausfertigung oder digital (pdf-Format) dem  Planungsbüro  vorzulegen,  um  die  Einhaltung  der  architektonischen  Vorgaben kontrollieren  und  das  Zusammenwirken  mit  anderen  Gewerken  koordinieren  zu können.  Eine  explizite  Freigabe  der  Pläne  durch  den  Planer  und  Bauleiter  erfolgt nicht. Der AN zeichnet für die Richtigkeit verantwortlich. Der AN hat eigenverantwortlich den stat. Nachweis für alle angebotenen, gewählten und zu montierenden Trapezblechprofile, Kantteile und Auswechselungen zu führen. Der  AN  hat  eigenverantwortlich  alle  Anschlüsse,  Verbindungen,  Regeldetailpunkte, geregelten  Konstruktionsmassnahmen  usw.  nach  statischen  Gesichtspunkten, DIN-Normen,  DIN  EN-Normen,  DIN  EN  ISO-Normen,  Vorschriften,  Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, festzulegen, nachzuweisen, in die Pläne einzuarbeiten und auszuführen,  ausser  sie  werden  speziell  vom  Statiker,  Architekten,  Ausschreiber, Bauleiter vorgegeben. Für  die  Richtigkeit  der  Maße,  Höhenpunkte  und  Verbindungen  bleibt  der  AN  allein verantwortlich. Die anfallenden Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die in der Ausschreibung vorgegeben Blechstärken für Kantteile und Profilbleche sind Mindestanforderungen, die vom AN mind. einzuhalten sind. Der AN hat jedoch selbstständig den stat. Nachweis über die Blechstärke zu führen. Sollten sich dadurch erhöhte Blechstärken ergeben, sind die anfallenden Mehrkosten vor  Angebotsabgabe  in  die  Einheitspreise  einzukalkulieren  und  werden  nicht nachträglich gesondert vergütet. 04.  Die  Preise  enthalten die  Lieferung  aller Materialien  frei  Baustelle,  einschl. Montage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik als fertige Leistung. 05.  Die  ausgeschriebenen Leistungen  sind  als  komplett fertige  Leistung  zu  kalkulieren, einschl.  aller  An,-  Zu-  und  Passschnitte,  Befestigungs-  und  Verbindungsmittel, Dichtungsbänder, Dichtungsmaterialien sowie Kleineisenzeug wie z.B. Verstärkungs- /Montageplatten  bei  Stahlprofilen.  Falls  nicht  anders  erwähnt,  sind  die  sichtbaren Befestigungsmittel in Fassadenfarbe auszuführen. 06.  Anfallender  Verschnitt  im  Bereich  von  Anschnitten,  sowie  Blechüberlappungen  im Bereich von z.B. Biegesteifen Stößen usw., werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. 07.  Der  Anbieter  hat  sich  vor  Angebotsabgabe  eingehend  von  der  Lage  und Beschaffenheit  der  Baustelle  zu  überzeugen  und  etwaige  Unklarheiten  durch Rücksprache mit der Bauleitung zu beseitigen. Nachträgliche  Einwendungen,  die  mit  Unkenntnis  der  Baustelle  begründet  werden, bleiben unberücksichtigt. 08.  Sämtliche  Vermessungsarbeiten  für  die  Bauausführungen  müssen  vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung durchgeführt werden. Anschlußpunkte und Höhenpunkte werden auf der Baustelle von der örtlichen Bauleitung angegeben. 09. Alle erf. Sicherungsmassnahmen, Schutzgerüste, Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Krane usw., zur Ausführung und Erbringung des eigenen Leistungsumfanges, sind Leistung des AN.   Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.   Gleiches  gilt  für  die  Gewährleistung  und  Einhaltung  der  Arbeitssicherheit  und  des Arbeitsschutzes. 10. Bei Abweichungen von den ausgeschriebenen Produkten hat der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers kurzfristig und unentgeltlich Produktmuster zur Verfügung   zustellen und dem Auftraggeber zuzusenden.
allgemeine Vorschriften
02.01 Allgemein und Sicherheitstechnische Einr
02.01
Allgemein und Sicherheitstechnische Einr
02.02 Dachtrapezbleche
02.02
Dachtrapezbleche
02.03 Fassadenblecharbeiten
02.03
Fassadenblecharbeiten
02.04 Lichtband
02.04
Lichtband
02.05 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
02.05
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges