Baureinigung
Energetische- und Stransanierung eines Hochhauses, Güglinger Straße 10, Heilbronn
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Angaben zur Baustelle
00
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Güglingerstr. 10, 74363 Heilbronn Das Gebäude ist ein Mehrfamilienhaus mit 91 Wohneinheiten. Es ist vom Baujahr 1972. An der Gebäudehülle wurden als Sanierungsmaßnahmen im Jahr 1993 Fenster getauscht und die Fassade mit hinterlüfteten Blechfassaden umgebaut. Da die Dämmung schon älter ist, sollte sie durch eine neue dickere Dämmung zusammen mit neuer hinterlüfteten Fassade ersetzt werden. Die Fenster und die Haustüre entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten ausgetauscht werden. Dies kann zeitgleich mit der Sanierung der Außenwände erfolgen. In Rahmen der energetischen Sanierung sollen neue Kellerdeckendämmung sowie Flachdachsanierung durchgeführt werden. Unter anderen Sanierungsmaßnahmen sollte komplett die Haustechnik erneuert werden, inkl. HLSE-Strangsanierung, Badmodernisierung, Austausch zwei Aufzügen, sowie Auffrischung allgemeinen Räumen (Flure, UG, Treppenhaus) etc. Geplante Bauablauf und Bauzeit Das Bauobjekt besteht aus einem Hochhaus und wird als ein Bauabschnitt betrachtet. Insgesamt sind 91 Wohneinheiten zur Sanierung vorgesehen – gesamt befinden sich 6 Wohneinheiten pro Regelgeschoss sowie 1 Wohneinheit im Erdgeschoss. Das Gebäude umfasst 16 Vollgeschosse: Erdgeschoss sowie 1. bis 15. Obergeschoss. Zusätzlich gibt es ein Kellergeschoss und einen Technikraum im Dachgeschoss. Die Bauausführung ist für 2026-2027 geplant. Die Modernisierungsmaßnahmen erfolgen im bewohnten Zustand und werden strangweise umgesetzt. Es sind keine Ersatzunterkünfte vorgesehen. Die allgemeine Baustelleneinrichtung, darunter Arbeitsgerüst, Lastenaufzug, Handwerker-WC, Mannschaftsraum, Baustrom, Bauwasser, sowie tägliche Bauleitung und Mietermanagement wird seitens B&O Bau gewährleiitet.
Angaben zur Baustelle Güglingerstr. 10, 74363 Heilbronn
01 Zwischen- und Endreinigung
01
Zwischen- und Endreinigung
ZTV Bauendreinigung Wenn der AN Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten, zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Verschmutzungen, die durch den AN verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden. Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelbaren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Fertigstellung der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten, vorübergehend glatte Fußbodenflächen, sind abzusperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe. Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen oder die Sanitärgegenstände in den Wohnungen zu nutzen. Der AN hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Wenn außer dem AN keine weiteren AN oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der AN alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages.
ZTV Bauendreinigung
Hinweis zur Baustelleneinrichtung und notwendigen Leistungen Die Baustelle wird im bewohnten Zustand durchgeführt, d. h. die Mieter bleiben weiterhin in ihren Wohnungen wohnen ( insgesamt 91 Wohneinheiten ). Ausgenommen hiervon sind ca. 15 Leerwohnungen, die als Baubüro, Mannschaftsraum oder Ersatz‑WC/-Bad genutzt werden. Für die Mieter werden als Ersatz für Bad/WC 14 leerstehende Wohnungen als provisorische Bad-/WC‑Einheiten eingerichtet. In jeder dieser Wohnungen werden 2 bis 3 WC‑/Dusch‑Einheiten organisiert sowie allgemeine Küchen und Waschmaschinen‑Stellplätze eingerichtet. Diese stehen während der gesamten Dauer der Strangsanierung vollständig oder teilweise zur Nutzung zur Verfügung und werden regelmäßig gereinigt. Darüber hinaus ist eine Leerwohnung im Erdgeschoss als Baubüro  vorgesehen. Ergänzend werden vor dem Gebäude zwei 20‑Fuß‑Container als Mannschaftsräume sowie ein 20‑Fuß‑Handwerker‑WC‑Container aufgestellt, die ebenfalls regelmäßig gereinigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, als Ersatz für WC- und Duscheinheiten für Moeter zusätzliche Sanitärcontainer neben dem Gebäude aufzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sanierten Wohnungen einer End‑ bzw. Feinreinigung zu unterziehen. Zudem wird nach Bauende die gesamte Baustellenfläche, einschließlich Treppenhäusern, Kellerräumen und sämtlichen Fluren, grundsätzlich gereinigt.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung und notwendigen Leistungen
01.__._.001 Zwischenreinigung Wohnungen in der Sanierung Der Bieter hat während der Maßnahme alle Zwischenreinigungen durchzuführen, die erforderlich sind um einen störungsfreien Ablauf (auch mit den Mietern) zu gewährleisten Zielsetzung ist es, dass öffentliche und private Räumlichkeiten regelmäßig gereinigt sind. Die Böden sollen  trocken- und nass gekehrt werden. Bei Zwischenreinigungen innerhalb der privaten Räumlichkeiten hat hier mit dem Bewohner eine protokollierte Zusammenkunft zu erfolgen und der Bauleitung vorzulegen (wochenweise). Nur auf Anweisung der Bauleitung und mit deren Freigabe Die Vergütung erfolgt je WE einmal pauschal für das tägliche Reinigen der benutzten Verkehrswege 75 Wohnungen.  Kommentar: je WE wird 9 Wochen in der Sanierung sein, es soll 1 Mal pro Woche grob gereinigt werden, Annahme: pro WE sollten 10 Reinigungen insgesamt durchgeführt werden, mit Berücksichtigung max. 15 WE pro ein Mal (strangweise Sanierung).
01.__._.001
Zwischenreinigung Wohnungen in der Sanierung
M
75,00
Stk
01.__._.002 Feinreinigung Wohnungen Feinreinigung nach Abschluss der Baumaßnahme in der gesamten Wohnung. Umfang der Feinreinigung: Feinreinigung der gesamten Wohnung einschließlich aller Böden, Möbel, Küchen, Heizkörper, Fenster und Türen. Tatsächlich sind die neu sanierten Bäder sowie die Oberflächen im Bereich der ausgetauschten Fenster und Heizkörper grundsätzlich einer Feinreinigung zu unterziehen. In den übrigen Zimmern erfolgt lediglich eine Entstaubung und Feuchtreinigung, da dort keine Bauarbeiten vorgesehen sind. Es ist zu berücksichtigen, dass 15 Leerwohnungen über keine Möbel und keine Küche verfügen. Die Vergütung erfolgt je Wohneinheit einmalig pauschal. Dem Bieter ist bewusst, dass die Bauendreinigung Abschnittsweise / Wohnungsweise durchzuführen ist !!!
01.__._.002
Feinreinigung Wohnungen
91,00
Stk
01.__._.003 Treppenhausreinigung Die Treppenhäuser müssen an 2 Mal pro Woche gereinigt werden, solange die Strangsanierung im Haus stattfindet. Danach wird in größeren Intervallen nach Bedarf gereinigt. -Reinigung des gesamten Treppenhauses (Bodenreinigung, sowie Treppengeländer und Leuchten). KG, EG, 1.-15.OG, DG.  ca.13,50m² pro Geschoss Abrechnung erfolgt je Treppenhaus und je Woche
01.__._.003
Treppenhausreinigung
35,00
Wo
01.__._.004 Geschossflurreinigung wie vorige Position, jedoch Reinigung der Treppenflure an 2 Mal pro Woche Gesamtfläche KG, EG, 1.-15.OG, DG ca. 85 m² pro Geschoss Abrechnung erfolgt je Wo für die Gesamtfläche von ca. 1550m²
01.__._.004
Geschossflurreinigung
35,00
Wo
01.__._.005 wöchentliche Reinigung Baubüro/Wohnung EG Das Baubüro/Bauleitung wird in einer Wohnung im EG organisiert, dazu sind 2 x wöchentliche Reinigung (trocken und feucht) einzukalkulieren: Bad und WC (Insgesamt 5m²), inkl. Auffüllen von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. (Das Material wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Flur, Küche, 3 x Zimmer als Baubüro/Besprechungsraum (Insgesamt 65m²) Müllentsorgung aus Mülleimer Abbrechnung pro Woche 2 Reinigungen
01.__._.005
wöchentliche Reinigung Baubüro/Wohnung EG
50,00
Wo
01.__._.006 wöchentliche Reinigung BE-Container (Draußen) 2 x wöchentliche Reinigung zwei Mannschaftscontainer: - Besprechungsraum/Handwerker-Pausenraum (2 Container   x   2,5x6m) 2 x wöchentliche Reinigung: - Mietarbeiter WC-Container (2,5x6m, 2 Abteile,: Herren/Frauen: insgesamt 4-5 WC-Kabine,  2 Urinale, 3-4 WT), inkl. Auffüllen von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. (Das Material wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Pauschalpreis je Woche
01.__._.006
wöchentliche Reinigung BE-Container (Draußen)
50,00
Wo
01.__._.007 abendliche Reinigung WC/Bad-Ersatzwohnungen 3‑mal wöchentliche Reinigung der Mieter‑WC-/Bad‑Ersatzwohnungen In jeder Wohnung werden 2 bis 3 Dusch‑/WC‑Einheiten eingerichtet, jeweils bestehend aus Dusche, WC und Waschtisch, mit einer Bodenfläche von maximal ca. 8 m² je Einheit. Darüber hinaus sind die Flurböden als Zugangsbereiche zu den WC‑Einheiten mit zu reinigen. Es werden bis zu maximal 14 Wohnungen gleichzeitig gereinigt, einschließlich des Auffüllens von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. Das Verbrauchsmaterial wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom AN geliefert und gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt als 3x wöchentliche Reinigung pro Wohnung und Woche (StWo).
01.__._.007
abendliche Reinigung WC/Bad-Ersatzwohnungen
490,00
StWo
01.__._.008 Entsorgung und Wiederbereitstellung des Camping-WCs Abholung der Schmutzwasserbehälter (Camping-WC), Entleerung und Reinigung, erneut Befüllen des Wassertanks 10 bis 15 l und Wiederbereitstellung fix und fertig incl. Reinigung des WCs. (Die Flüssigkeit wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Wohnungen befinden sich in EG bis Dachgeschoss Abbrechung je Entleerung und Reinigung
01.__._.008
Entsorgung und Wiederbereitstellung des Camping-WCs
M
350,00
St
01.__._.009 Bauendreinigung Der Bieter hat nach Beendigung der Maßnahme eine vollständige Bauendreinigung durchzuführen. Auch die öffentlichen Bereiche (Treppenhäuser, etc.) sind zu reinigen. Hier ist für die Kalkulation eine Kleingliedrigkeit auszugehen. Die Bauendreinigung beinhaltet die folgenden Reinigungarbeiten: - Reinigung der Kellerböden. (Saugen und feucht  wischen) -Reinigung allgemeinen Fluren und Räumen von EG bis DG (Bodenreinigung, Wände, Gegenstände, sowie Treppengeländer und Leuchten) -Reinigung des gesamten Treppenhauses inkl. Flure (Bodenreinigung, sowie Treppengeländer und Leuchten) - Reinigung aller Fenster (innerhalb allgemeinen Fluren und Räumen von EG bis DG, als auch im Treppenhaus und den Kellerräumen) -Reinigung von Podest, Treppe und Rampe im Bereich des Hauseingangs, innen und außen.
01.__._.009
Bauendreinigung
1,00
pau
01.__._.010 abendliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container 2-3 x wöchentliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container 1 Einheit, je mit Dusche, WC, WT Boden bis max 8m² von 2 - bis Max. 8 Einheiten gleichzeitig, inkl. Auffüllen von Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife. (Das Material wird nach Absprache mit der Bauleitung entweder bauseits bereitgestellt oder vom NU geliefert und auf Rechnung gestellt) Pauschalpreis je Woche 2 bis 3 Reinigungen pro 1 x Container (StWo)
01.__._.010
abendliche Reinigung Mieter-WC/Dusch-Container
E
50,00
StWo