Trockenbau
Energetische Sanierung und Erweiterung eines Netto Marktes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die energetische Sanierung sowie die bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Netto in Hattersheim. Das Gebäude wird im Nord-Westen erweitert. Hierzu wird die bestehende Fassade entfernt und eine neue Fassade in einem Abstand von ca. 9 m zu den bisherigen Umfassungswänden errichtet. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch ein neues Pultdach ersetzt. Hierfür wird die bestehende Bodenplatte erweitert. Das neue Dachtragwerk wird mit Leimholzbindern errichtet und bis über die erweiterte Bodenplatte verlängert. Im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude auf den KfW Effizienzhaus-Standard 40 EE gebracht. Zur Realisierung dieses Standards wird die bestehende Gasheizung zurückgebaut und durch moderne Wärmepumpen ersetzt, um eine Betriebsweise des Gebäudes ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten. Leistungsverzeichnis Trockenbauarbeiten auf Grundlage der vorliegenden Baubeschreibung, Ausführungspläne, des Brandschutzkonzepts und des Wärmeschutznachweises. Sämtliche Maße und Mengen sind vor Ausführung am Bau zu prüfen; Abweichungen sind vor Materialbestellung schriftlich anzuzeigen. Die als Bedarfspositionen gekennzeichneten Leistungen sind nur nach schriftlicher Freigabe auszuführen. Dies betrifft insbesondere den in den Unterlagen widersprüchlich behandelten Backshop sowie die Decke der Leergutannahme. Brandschutzklassifizierte Konstruktionen sind nur dort geschuldet, wo sie ausdrücklich beschrieben sind. System-, Standsicherheits- und Produktnachweise sind vor Ausführung vorzulegen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte die in den folgenden Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen beschrieben sind. Weitere Informationen sind dazu in den besonderen Vertragsbediengungen zu finden. Insbesondere ist hierzu auf eine staub- und abfallarme Baustelle zu achten. Die Trockenbauarbeiten erfolgen gemäß DIN 18340 und allen dazugehörigen DIN Regelungen der angeknüpften Gewerke. Die Bekleidungen erfolgt einseitig, erst nach Fertigstellung der Installationsgewerke und Freigabe durch die Bauleitung erfolgt die komplette Schließung des Trockenbaus. Sämtliche erforderlichen fahrbaren Arbeitsgerüste, Kleingerüste, Hubarbeitsbühnen und Umsetzungen für Wand- und Deckenarbeiten bis ca. 7,20 m Gebäudehöhe, einschließlich Schutz des fertigen Rüttelbodens und der angrenzenden Bauteile. Örtliches Aufmaß, Prüfung der tragfähigen Anschlussuntergründe und Abgleich der tatsächlichen Rohbauhöhen. Abweichungen vor Materialbestellung schriftlich anzeigen. Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise für die bis ca. 6,9 m hohe Trockenbauwand sowie Systemnachweise für Unterdecken, Lasten, Einbauten und Anschlüsse. Nur vollständige Systemkonstruktionen eines Herstellers verwenden. Abweichungen von Systemdetails sind nachzuweisen.
Vorbemerkung
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 1 Art und Umfang der Leistung Der Unternehmer hat vor Abgabe des Angebotes die gesamten Unterlagen zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten, Bedenken und Gegenvorschläge der Auftraggeberin spätestens bis zur Vergabeverhandlung bekannt zu geben. Mangelnde Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang, Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berechtigen den Unternehmer nicht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. Durch seine Unterschrift auf dem Kostenanschlag erklärt er, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, der Bauteile, der Zufahrtswege, die Bodenbeschaffenheit, die Grundwasserverhältnisse, die sonstigen örtlichen Gegebenheiten, über Art und Umfang der Leistungen und Abrechnung, über alle Schwierigkeiten aus zeitlichen und örtlichen Umständen unterrichtet hat. 2 Preisermittlungen 2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3 Ausführungsunterlagen 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Änderung des Angebotes 4.1 Die Leistungsverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen und vom Unternehmer bzw. dessen Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das Angebot ist für die Auftraggeberin unverbindlich und kostenlos. 4.2 Geänderte, grob fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Angebote berechtigen die Auftraggeberin zum Ausschluss des Anbieters von der Auftragserteilung. 4.3 Falsche Preisermittlung oder sonstige Irrtümer, die das Angebot günstiger erscheinen lassen, befreien den Unternehmer nicht von seiner Bindung, sofern der Gesamtpreis angemessen ist. 4.4 Bei Pauschal- oder Einheitspreisverträgen hat der Unternehmer während der ganzen Laufzeit des Vertrages keinen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, die ihm durch Lohnerhöhungen auf Grund allgemein verbindlicher Tarifverträge oder freiwilliger Vereinbarungen entstehen. In anderen Fällen hat der Unternehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, wenn diese auf Grund von Lohnerhöhungen entstehen, frühestens jedoch drei Monate nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit und nur für die Zukunft. 4.5 Baustoffpreiserhöhungen werden in keinem Fall vergütet. Die abgegebenen Pauschal- und Einheitspreise enthalten grundsätzlich auch die Lieferung aller erforderlichen Materialien, die zur Vollbringung der Leistung erforderlich sind. 4.6 Werkzeug-, Kilometer- und Trenngelder, Entschädigungen für Regen-, Krankheits-, gesetzliche Feiertage und Urlaubstage werden nicht besonders vergütet. 5 Zusatz- und Nachtragsaufträge 5.1 Zusatz- und Nachtragsaufträge müssen von der Auftraggeberin schriftlich erteilt und innerhalb von 3 Tagen schriftlich vom Unternehmer angenommen werden. 5.2 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. 7 Ausführung der Leistung 7.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 7.2 Der Unternehmer hat unter voller eigener Verantwortung die Baustelle zu sichern und die gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde und der Brandversicherung (Feuerversicherung) zu erfüllen. Er verpflichtet sich, die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Die Auftraggeberin trifft im Verhältnis zum Unternehmer keine eigene Sicherungspflicht. 7.3 Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütungen dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitskräften ein Unterkunftsraum zur Verfügung steht, der den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. 7.4 Der Unternehmer hat die von ihm verursachten Verunreinigungen und Schuttmassen der Baustelle sofort zu beseitigen. Bei einer Ersatzvornahme trägt er deren Kosten. 8. Mitteilung von Bauunfällen 8.1 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abrechnung Zahlungen 10.1 Die prüfungsfähige Abrechnung ist mit allem Zubehör spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung einzureichen. Sie muss die prüfungsfähigen Vordersätze mit genauer Leistungsbeschreibung enthalten. Zum Zubehör rechnen auch die beizufügenden Abrechnungszeichnungen. Das Aufmaß ist durch Raumbezeichnung zu ergänzen. 10.2 Zahlungen werden von der Auftraggeberin nach einem festgelegten Zahlungsplan geleistet. Zahlungen auf Teilrechnungen gelten als Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme und werden in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen in abgerundeten Beträgen vorgenommen. Anträge auf Abschlagszahlungen müssen mit einer prüfungsfähigen Aufstellung der geleisteten Arbeiten bei der Auftraggeberin eingereicht werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Betrag der Abschlagsrechnung auf mindestens 10 vom Hundert der Netto-Auftragssumme beläuft. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nur auf fertiggestellte Arbeiten geleistet. Restzahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung und Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % der Nettorechnungssumme als Sicherheit für die Zeit der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) einzubehalten. Anstelle der Barhinterlegung ist die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zugelassen; die Bürgschaft muss von einer solventen Bank übernommen werden. Die Bank darf sich nicht das Recht der Hinterlegung vorbehalten. Die Urkunde über die Bürgschaft muss von der Auftraggeberin nach Ablauf der Gewährleistung zurückgegeben werden. 10.3 Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der eingereichten Rechnungen. Die Auftraggeberin kann Abschlagszahlungen auf angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und Bauteile davon abhängig machen, dass neben der Übereignung eine Sicherheit geleistet wird 11 Preisnachlässe 11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 11.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 12 Stundenlohnarbeiten 12.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben beinhalten: - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen 12.2 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 13 Vertragsverletzungen 13.1 Verstößt der Unternehmer gegen eine der Vertragsbestimmungen, so ist die Auftraggeberin nach fruchtlosem Ermahnen des Unternehmers unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen berechtigt, die Arbeit auf Kosten und Gefahr des Unternehmers selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Daneben ist der Unternehmer für alle Schäden haftbar, die aus der Vertragsverletzung entstehen. 13.2. Bei mangelhafter und nicht fristgerechter Erfüllung des Auftrages haftet der Unternehmer für den Schaden, der dadurch eintritt, dass aus diesem Anlass Verzögerungen oder Mehrkosten bei anderen Gewerken entstehen, Mietausfälle oder Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen. Dies gilt auch bei eigenmächtigen Abweichungen vom Auftragsschreiben und den dazugehörigen Unterlagen 14 Zustandekommen des Vertrages 14.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Bauvertrags zustande. Die Annahme ist spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erklären. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag der Frist zur Abgabe des Angebotes. 14.2 Zusatz- und Nachtragsaufträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch die Auftraggeberin. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Kalendertagen ab Zugang der schriftlichen Beauftragung schriftlich anzunehmen. 14.3 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 14.4 Sollte es sich bei den Zusatz- und Nachtragsaufträgen um Stundenlohnarbeiten handeln, sind in den täglich vorzulegenden Tagelohnzetteln die mit diesen Arbeiten Beschäftigten namentlich aufzuführen. 14.5 Der Unternehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und von Beiträgen für die Sozialversicherung nachkommt und dass er ausreichend haftpflichtversichert ist (vgl. hierzu auch Ziffer 20). Eine wissentlich falsche Erklärung berechtigt die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Unternehmer nicht zu. 14.6 Der Unternehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin auf deren jederzeitige Anforderung eine Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG vorzulegen. Die Freistellungs-bescheinigung ist zwingend vor Vertragsabschluss der Auftraggeberin vorzulegen. Soweit dies nach den Verfahrensregelungen der Finanzbehörden möglich ist, muss die Freistellungsbescheinigung projektbezogen (d.h. bezogen auf den gegenständlichen Vertrag) und im Original vorgelegt werden. 14.7 Sollte die Freistellungsbescheinigung nur in Kopie vorgelegt werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, von allen nach dem 31. Dezember 2001 zu erbringenden Gegenleistungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Schlusszahlungen etc.) den gesetzlichen Abzug (z.Zt. 15 %) solange einzubehalten, bis ihr eine wirksame Freistellung zweifelsfrei nachgewiesen ist. 15 Haftpflichtversicherung 15.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung muss primär Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken, die Dritten durch den Baustellenbetrieb entstehen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden, Umweltschäden, Subunternehmer-Klausel: Schäden, die von beauftragten Subunternehmen verursacht wurden, für die das Bauunternehmen haftet 15.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen das Risiko des Auftretens von Schäden aus Mängeln während der Bauzeit und Gewährleistungsfällen ausreichend zu versichern. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Auftraggeberin vor Vergabe durch schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Allgemeine Vertragsbedingungen Für die allgemeinen Vertragsbedingungen gilt die VOB / B in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Bei den im Angebot vom Auftragnehmer ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Einheitspreise gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B; gerne kann jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber ein Pauschalvertrag vereinbart werden. Abweichend von der VOB/B wird die Gewährleistung auf 5 Jahre nach dem BGB vereinbart. Für die allgemeine technische Vertragsbedingungen gilt die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die Trockenbauarbeiten sollen ab dem 23.11.26 beginnen, siehe Bauzeitplan.
Allgemeine Vertragsbedingungen
01 Trockenbauwände und Wandbekleidungen
01
Trockenbauwände und Wandbekleidungen
01.001 Metallständerwände W112 17.5 cm Wand Leichte Trennwände als Montage-Ständerwand mit verzinkten Ständerprofilen, beidseitig 2-lagig mit Gipskartonplatten beplankt einschl. innenliegender  Schallschutzdämmung herstellen incl. Eckwinkel an freien Ecken und dauerelastisch ausgefugten Putzanschlüssen. die Trockenbauwand des Blindlagers ist auf dem Fertigfußboden aufzustellen. Bauteil: Lager Wandstärke: 175 mm Beplankung: 2*12.5 mm, GK beidseitig Dämmung: 120–125 mm
01.001
Metallständerwände W112 17.5 cm Wand
180,00
01.002 Metallständerwände W112 12.5 cm Wand Leichte Trennwände als Montage-Ständerwand mit verzinkten Ständerprofilen, beidseitig 2-lagig mit Gipskartonplatten beplankt einschl. innenliegender  Schallschutzdämmung herstellen und die Oberflächen streichfähig spachteln, incl. Eckwinkel an freien Ecken und dauerelastisch ausgefugten Putzanschlüssen. Bauteil: Personalr. und Backschop Wandstärke: 125 mm Beplankung: 2*12.5 mm, GK beidseitig Dämmung: 70-75 mmu
01.002
Metallständerwände W112 12.5 cm Wand
150,00
01.003 Zulage einseitig Feuchtraumplatten Als Zulage zu vorgenannter Position einseitige Ausführung als doppelte Beplankung Bauteil: Bäder, Küche
01.003
Zulage einseitig Feuchtraumplatten
70,00
01.004 Zulage 1.Lage OSB Zulage für die Lieferung und den Einbau der 1.GK-Lage als 15mm OSB innen oder evtl. 2 Seiten, zur Befestigung der Hausanschlußteile wie Zählerplatten, EUV usw.
01.004
Zulage 1.Lage OSB
E
5,00
01.005 Gleitender Wandkopf Gleitender Anschluss Gleitender oberer Anschluss der hohen Metallständerwand an Trapezblech-/Dachtragkonstruktion, für die zu erwartenden Verformungen bemessen. Einschließlich Anschlussprofilen, Dichtungsbändern, Abdeckstreifen und systemgerechter Befestigung, ohne Lastübertragung aus dem Dach in die Trennwand. Quelle / Bezug: Schnitte 05.01 / 05.02 Mengenstatus: Q2 - berechnet
01.005
Gleitender Wandkopf
28,355
m
01.006 Türöffnungen 76 - 1,01 / 213.5 m Türöffnungen in den Trennwänden anlegen und überdecken als Zulage incl. Verstärkung. #Grösse: 0,76 - 1,01 / 213,5 m.
01.006
Türöffnungen 76 - 1,01 / 213.5 m
7,00
Stk
02 Vorwandinstallationen und Bekleidungen
02
Vorwandinstallationen und Bekleidungen
02.001 Vorwände Installationsvorwand Installationsvorwände bis OKRF +1,43 m in Personalraum/Küche, WC-H, WC-D und Kunden-WC, Backshop. Metallunterkonstruktion, feuchtebeanspruchte Bereiche mit imprägnierten Platten, zweilagige Beplankung, obere Abdeckung, Eckschutz und Q2. Lastabtragung der Sanitärobjekte über bauseitige Traggestelle; erforderliche Traversen nach gesonderter Position. Quelle / Bezug: EG 04.02 / BBS S. 21 Mengenstatus: Q2 - berechnet
02.001
Vorwände
17,00
m2
02.002 Traversen für Einbauten Verstärkungen Systemgerechte Holzwerkstoff-, Stahlblech- oder Stahlprofiltraversen in Vorwänden und Trockenbauwänden zur Aufnahme von Waschbecken, Haltegriffen, Schränken, Feuerlöschern, Elektroeinbauten und sonstigen Lasten. Lage vor dem Schließen dokumentieren. Quelle / Bezug: BBS / Einrichtungsplan Mengenstatus: Q3 - Ansatz
02.002
Traversen für Einbauten
E
1,00
St
02.003 Rohr- und Kanalbekleidungen Installationsbekleidung Ein- bis dreiseitige Bekleidungen von Rohrleitungen, Lüftungskanälen und Installationen mit Metallunterkonstruktion und zweilagiger, raumgerechter Beplankung, Oberfläche Q2. Abmessungen bis 0,60 m Abwicklung; größere Abwicklungen nach Aufmaß. Quelle / Bezug: Planungsreserve HLS Mengenstatus: Q3 - Ansatz
02.003
Rohr- und Kanalbekleidungen
E
1,00
m2
02.004 Revisionsklappen in Vorwänden Revisionsöffnungen Flächenbündige, werkseitig beschichtete Revisionsklappen in GK-Vorwänden und Bekleidungen, Größe bis 400 x 400 mm, einschließlich verstärkter Unterkonstruktion und Einspachtelrahmen. Lage mit HLS/Elektro abstimmen. Quelle / Bezug: Planungsreserve HLS Mengenstatus: Q3 - Ansatz
02.004
Revisionsklappen in Vorwänden
E
1,00
St
03 Abgehängte Mineralfaserdecken
03
Abgehängte Mineralfaserdecken
03.001 MF-Rasterdecke 625 x 625 mm MF-Decke Standard Sichtbare Mineralfaserdecke, Fabrikat OWAcoustic 'Sternbild smart', Kante 3, oder gleichwertig Rockfon 'Pacific 15 mm', Plattenformat 625 x 625 mm, weiße T24-Unterkonstruktion. Gleichmäßiges, raumbezogenes Raster, Randzuschnitte symmetrisch. Ausführung nach DIN EN 13964 und Herstellerangaben; Platten und Aufhängung aus nichtbrennbaren Baustoffen. Höhen gemäß Raumbuch. Quelle / Bezug: BBS S. 10, 50, 55-56 Mengenstatus: Q1 - Raumfläche
03.001
MF-Rasterdecke 625 x 625 mm
31,05
m2
03.002 Feuchtraum-MF-Decke 625 x 625 mm MF-Decke Feuchtraum Feuchtebeständige Mineralfaserdecke, OWAcoustic 'Sanitas schlicht' oder gleichwertig Rockfon 'MediCare Standard A 15 mm', Format 625 x 625 mm, weiße T24-Unterkonstruktion. Für WC-H, WC-D und Kunden-WC; einschließlich feuchtebeständiger Randprofile und korrosionsgeschützter Befestigungsmittel. Quelle / Bezug: BBS S. 50, 55-56 Mengenstatus: Q1 - Raumfläche
03.002
Feuchtraum-MF-Decke 625 x 625 mm
12,86
m2
03.003 MF-Decke Leergutannahme auf 3,20 m MF-Decke Leergutannahme MF-Decke wie Position 05.001 in der Leergutannahme, Unterkante 3,20 m. Diese Position ist wegen des offenen Planvermerks '3,20 m oder oben offen bis UK Dachhaut' nur nach schriftlicher Freigabe auszuführen. Quelle / Bezug: BBS S. 56 / EG 04.02 Mengenstatus: Q1 - Konflikt
03.003
MF-Decke Leergutannahme auf 3,20 m
9,44
m2
03.004 Feuchtraumdecke BS-Personal-WC MF-Decke Backshop Feuchtraum-MF-Decke wie Position 05.002 im Backshop-Personal-WC. Ausführung nur nach Klärung der Backshop-Unterlagen und des Mietbereichs. Quelle / Bezug: EG 04.02 Mengenstatus: Q1 - Scope offen
03.004
Feuchtraumdecke BS-Personal-WC
3,25
m2
03.005 Ausschnitte MF-Decken Deckenausschnitte Passgenaue Ausschnitte und Zusatzprofile für Leuchten, Melder, Lautsprecher, Lüftungsauslässe und sonstige Einbauten bis 300 x 300 mm. Tragfähigkeit des Rasters erhalten; Einbauten separat an der Rohdecke abhängen, soweit erforderlich. Quelle / Bezug: TGA-Schnittstelle Mengenstatus: Q3 - Ansatz
03.005
Ausschnitte MF-Decken
35,00
St
04 Geschlossene Gipskartondecken, Friese und Baldachine
04
Geschlossene Gipskartondecken, Friese und Baldachine
04.001 Geschlossene GK-Decke GK-Decke Backvorbereitung Geschlossene, abgehängte Gipskartondecke im Backwarenvorbereitungsraum Netto, Unterkante 3,00 m. Korrosionsgeschützte Metallunterkonstruktion, feuchtegeeignete Beplankung, Oberfläche Q3 für matte Latexbeschichtung. Einbaupositionen der Strahler und Deckenschienen mit dem Beleuchtungsplan abstimmen. Quelle / Bezug: BBS S. 27, 56 / EG 04.02 Mengenstatus: Q1 - Raumfläche
04.001
Geschlossene GK-Decke
21,96
m2
04.002 Blende h = 0,70 m, t = 0,05 m GK-Blende Gerade Blende am Backwarenvorbereitungsraum, Höhe ca. 0,70 m, Tiefe ca. 0,05 m, über die lichte Öffnungsbreite von ca. 7,10 m. Metallunterkonstruktion, beidseitige/unterseitige Beplankung nach Geometrie, Kantenschutz und Oberfläche Q3. Quelle / Bezug: BBS S. 27 Mengenstatus: Q2 - Vorgabe
04.002
Blende h = 0,70 m, t = 0,05 m
7,10
m
04.004 Geschlossene GK-Decke Technik GK-Decke Technik Geschlossene abgehängte Gipskartondecke im Technikraum, Unterkante 3,20 m, Metallunterkonstruktion, zweckgerechte Beplankung und Oberfläche Q2. Ohne Feuerwiderstandsanforderung, soweit keine spätere Technikraumauflage vorgelegt wird. Quelle / Bezug: BBS S. 56 / EG 04.02 Mengenstatus: Q1 - Raumfläche
04.004
Geschlossene GK-Decke Technik
11,23
m2
04.005 Geschlossene GK-Decke BS-Vorbereitung GK-Decke Backshop Geschlossene GK-Decke im Backshop-Vorbereitungsraum, Unterkante gemäß Freigabe. Feuchtegeeignete Beplankung, Oberfläche Q3. Position nur nach Vorlage der Backshop-/Mieterbaubeschreibung ausführen. Quelle / Bezug: EG 04.02 Mengenstatus: Q1 - Scope offen
04.005
Geschlossene GK-Decke BS-Vorbereitung
22,62
m2
04.010 Auskragung des Baldachin Back-Shop Netto  Liefern und fachgerechtes Herstellen eines geraden, auskragenden Baldachins im Bereich des Back-Shops beziehungsweise Brotregals als geschlossene Gipskartonkonstruktion. Ausführung einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion, Abhängungen, Befestigungsmittel, Anschlüsse, Kantenschutzprofile, Fugenbewehrung und Verspachtelung. Ausführung: Ausladung des Baldachins: 50 cm Vorderkante bündig mit der Vorderkante des Brotregals Blendenhöhe: 70 cm Blendentiefe: 5 cm Verlauf und Abmessungen gemäß Ausführungsplanung und Detailvorgaben des Mieters/Netto Deckenuntersicht und Blende in RAL 8017 Braun Beschichtung mit matter Latexfarbe einschließlich Untergrundvorbereitung, Grundierung und erforderlicher Deckanstriche Erforderliche Aussparungen, Verstärkungen und Öffnungen sind fachgerecht herzustellen.Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Anpassungsarbeiten, Aufmaße, Kleinmaterialien sowie alle Nebenleistungen zur vollständigen und gebrauchsfertigen Ausführung sind einzukalkulieren.
04.010
Auskragung des Baldachin Back-Shop Netto 
8,00
m
04.006 Fries an Leergutannahme GK-Fries Seitlicher Deckenabschluss als Gipskarton-Fries im Abstand von ca. 0,40 m ab Innenkante der Pfosten-Riegel-Konstruktion, einschließlich Unterkonstruktion, Randanschlüssen, Kantenschutz und Q3-Oberfläche. Ausführung abhängig von der Freigabe der MF-Decke Leergutannahme. Quelle / Bezug: BBS S. 23 / EG 04.02 Mengenstatus: Q2 - berechnet
04.006
Fries an Leergutannahme
1,568
m2
04.007 Mineralwolldämmung auf abgehängter Trockenbaudecke Dämmschicht aus Mineralwolle, nichtbrennbar, gemäß DIN EN 13162, als Auflage auf der abgehängten Deckenunterkonstruktion bzw. oberhalb der Deckenbekleidung, einschließlich Zuschnitt, passgenauem Einbau und dicht gestoßener Verlegung. Mineralwolle, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(m·K), Nenn-/Dämmdicke 30 mm, als Dämmplatten bzw. Dämmfilz, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen.
04.007
Mineralwolldämmung auf abgehängter Trockenbaudecke
E
1,00
04.008 Mehrstärke Mineralwolle 50 mm Zulage zur vorgenannten Grundposition für eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 50 mm, einschließlich Lieferung, Zuschnitt und fachgerechtem Einbau.
04.008
Mehrstärke Mineralwolle 50 mm
E
1,00
04.009 Mehrstärke Mineralwolle 80 mm Zulage zur vorgenannten Grundposition für eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 80 mm, einschließlich Lieferung, Zuschnitt und fachgerechtem Einbau.
04.009
Mehrstärke Mineralwolle 80 mm
E
1,00
05 Sonstige Arbeiten
05
Sonstige Arbeiten
05.001 PVC-Hartkernsockelleiste, schwarz, h = 6 cm PVC-Sockelleiste PVC-Hartkernsockelleiste, Farbe schwarz, umlaufend mit einer Höhe von 6 cm; Fabrikat z.B. Döllken GmbH, Typ S60. Einschließlich Lieferung, Untergrundprüfung, Zuschnitt, Innen und Außenecken, Endstücken, sämtlichen Befestigungs- und Klebemitteln sowie fachgerechter Montage. Ausführung in den gemäß Raumbuch mit PVC-Sockel ausgewiesenen Bereichen: Verkaufsraum außer Kassenbereich Obst und Gemüse, Flur, Aktenraum, Personalraum, Umkleideraum, Leergutlager/Lager Frühanlieferung, Elektrohausanschlussraum und Aufstellraum Heizung. Fliesensockel sind ausgenommen. Abrechnung nach örtlichem Aufmaß. Quelle / Bezug: BBS S. 11, Ziff. 2.2.10; BBS S. 55-56, Raumbuch Mengenstatus: Q3 - Abrechnung nach Aufmaß
05.001
PVC-Hartkernsockelleiste, schwarz, h = 6 cm PVC-Sockelleiste
330,00
m
05.002 Kunststoff-Pendeltür Kunststoff-Pendeltür als Übergang zwischen Lager und Verkaufsraum, passend für eine lichte Öffnung fertig geputzt. Fabrikat gemäß Baubeschreibung: Grothaus Pendeltüren GmbH & Co. KG. Komplett liefern und montieren, einschließlich Türanlage, Pendelbeschlägen, Befestigungen, erforderlichen Anschlussprofilen, Feinjustierung und Funktionsprüfung. Öffnung vor Fertigung örtlich aufmessen. Quelle / Bezug: BBS S. 29-30, Ziff. 13.4 Mengenstatus: Q1 - Baubeschreibung
05.002
Kunststoff-Pendeltür
1,00
Stk
05.003 Backshop Personal WC-Trennwand Liefern und fachgerecht montieren von leichten WC-Trennwänden in wasserabweisender Ausführung, einschließlich Türen, erforderlicher Beschläge, Füße, Befestigungsmittel und sämtlicher Nebenarbeiten. Die Konstruktion ist für den Einsatz in Sanitärbereichen geeignet und dauerhaft gegen übliche Feuchtigkeit und Spritzwasser beständig auszuführen. Maße: 1,20 x 2,20 m
05.003
Backshop Personal WC-Trennwand
1,00
Stk
05.004 PE-Rammschutz 150/20mm Lieferung & Monbtage eines PE-Rammschutz. Auf den Wänden ist auf einer mittleren Höhe von 90 cm ein 15 cm hoher und 2 cm starker PE-Rammschutz in weiß anzubringen. Einbauort: siehe Sockelsplan
05.004
PE-Rammschutz 150/20mm
50,00
m
05.005 Rammschutz Holz, 150/26mm An den Wänden ist jeweils auf einer Höhe von 12,5 cm und 100 cm (mittig) ein Rammschutz aus Holzbohlen (Abmessung 150/26 mm, freistehende Kanten gefast, doppelt geschraubt) anzubringen. Freistehende, senkrechte Putzkanten sind ebenfalls mit senkrechten Holzbohlen zu schützen. Im Preis sind die 2 Lagen einzukalkulieren Einbauort: siehe Sockelplan
05.005
Rammschutz Holz, 150/26mm
60,00
m
05.006 Rammschutz Holz, 100/100mm Liefern und fachgerecht montieren eines geeigneten Rammschutzes im Lagerbereich zum Schutz  vor Beschädigungen durch Flurförderfahrzeuge und sonstige Transportgeräte.
05.006
Rammschutz Holz, 100/100mm
2,00
m
05.007 Rammschutzleiste Stütze An den Stützen ist jeweils auf eine Höhe von 16 cm und 90 cm (mittig) eine Rammschutzleiste, Polystone G 2000 x 200 (+0/-5) x 20 mm ähnlich RAL 7024 graphitgrau anzubringen. Sämtliche Kanten sind zu fasen. Im Preis sind die 2 Lagen einzukalkulieren
05.007
Rammschutzleiste Stütze
3,00
m
06 Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
06
Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
06.001 Vorarbeiter / Polier Polier Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters oder Poliers für Koordination, Aufmaß und besondere Anordnung. Stunden täglich bestätigen lassen.
06.001
Vorarbeiter / Polier
E
1,00
h
06.002 Trockenbaumonteur Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines qualifizierten Trockenbaumonteurs einschließlich üblichem Kleinwerkzeug. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung; Stunden täglich bestätigen lassen.
06.002
Trockenbaumonteur
E
1,00
h
06.003 Trockenbauhelfer Helfer Stundenlohnarbeiten eines Trockenbauhelfers einschließlich üblichem Kleinwerkzeug. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung; Stunden täglich bestätigen lassen.
06.003
Trockenbauhelfer
E
1,00
h