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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die energetische Sanierung sowie die bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Netto in Hattersheim.
Das Gebäude wird im Nord-Westen erweitert. Hierzu wird die bestehende Fassade entfernt und eine neue Fassade in einem Abstand von ca. 9 m zu den bisherigen Umfassungswänden errichtet. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch ein neues Pultdach ersetzt. Hierfür wird die bestehende Bodenplatte erweitert. Das neue Dachtragwerk wird mit Leimholzbindern errichtet und bis über die erweiterte Bodenplatte verlängert.
Im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude auf den KfW Effizienzhaus-Standard 40 EE gebracht. Zur Realisierung dieses Standards wird die bestehende Gasheizung zurückgebaut und durch moderne Wärmepumpen ersetzt, um eine Betriebsweise des Gebäudes ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Dachdeckerarbeiten.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte die in den folgenden Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen beschrieben sind. Weitere Informationen sind dazu in den besonderen Vertragsbediengungen zu finden.
Insbesondere ist hierzu auf eine staub- und abfallarme Baustelle zu achten sowie der Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle ist einzuhalten.
Vorbemerkung
Allgemeine Vertragsbedingungen Für die allgemeinen Vertragsbedingungen gilt die VOB / B in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Bei den im Angebot vom Auftragnehmer ausgewiesenen Preisen handelt es sich um
Einheitspreise gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B; gerne kann jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber ein Pauschalvertrag vereinbart werden.
Abweichend von der VOB/B wird die Gewährleistung auf 5 Jahre nach dem BGB vereinbart.
Für die allgemeine technische Vertragsbedingungen gilt die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Hierzu gilt insbesondere die ATV DIN 18459 " Abbruch- und Rückbauarbeiten"
Die Dachdeckerarbeiten sollen ab dem 27.11.26 beginnen, siehe Bauzeitplan.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 1 Art und Umfang der Leistung
Der Unternehmer hat vor Abgabe des Angebotes die gesamten Unterlagen zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten, Bedenken und Gegenvorschläge der Auftraggeberin spätestens bis zur Vergabeverhandlung bekannt zu geben.
Mangelnde Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang, Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berechtigen den Unternehmer nicht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. Durch seine Unterschrift auf dem Kostenanschlag erklärt er, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, der Bauteile, der Zufahrtswege, die Bodenbeschaffenheit, die Grundwasserverhältnisse, die sonstigen örtlichen Gegebenheiten, über Art und Umfang der Leistungen und Abrechnung, über alle Schwierigkeiten aus zeitlichen und örtlichen Umständen unterrichtet hat.
2 Preisermittlungen
2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung
(Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3 Ausführungsunterlagen
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Änderung des Angebotes
4.1 Die Leistungsverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen und vom Unternehmer bzw. dessen
Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das Angebot ist für die
Auftraggeberin unverbindlich und kostenlos.
4.2 Geänderte, grob fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Angebote berechtigen die
Auftraggeberin zum Ausschluss des Anbieters von der Auftragserteilung.
4.3 Falsche Preisermittlung oder sonstige Irrtümer, die das Angebot günstiger erscheinen lassen,
befreien den Unternehmer nicht von seiner Bindung, sofern der Gesamtpreis angemessen ist.
4.4 Bei Pauschal- oder Einheitspreisverträgen hat der Unternehmer während der ganzen Laufzeit des
Vertrages keinen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, die ihm durch
Lohnerhöhungen auf Grund allgemein verbindlicher Tarifverträge oder freiwilliger Vereinbarungen
entstehen. In anderen Fällen hat der Unternehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung seiner
höheren Aufwendungen, wenn diese auf Grund von Lohnerhöhungen entstehen, frühestens jedoch
drei Monate nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit und nur für die Zukunft.
4.5 Baustoffpreiserhöhungen werden in keinem Fall vergütet. Die abgegebenen Pauschal- und
Einheitspreise enthalten grundsätzlich auch die Lieferung aller erforderlichen Materialien, die zur
Vollbringung der Leistung erforderlich sind.
4.6 Werkzeug-, Kilometer- und Trenngelder, Entschädigungen für Regen-, Krankheits-, gesetzliche
Feiertage und Urlaubstage werden nicht besonders vergütet.
5 Zusatz- und Nachtragsaufträge
5.1 Zusatz- und Nachtragsaufträge müssen von der Auftraggeberin schriftlich erteilt und innerhalb von
3 Tagen schriftlich vom Unternehmer angenommen werden.
5.2 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.
6 Nachunternehmer (andere Unternehmen)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig,
leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben;
die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
7 Ausführung der Leistung
7.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere
Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
7.2 Der Unternehmer hat unter voller eigener Verantwortung die Baustelle zu sichern und die
gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der
Bauaufsichtsbehörde und der Brandversicherung (Feuerversicherung) zu erfüllen. Er verpflichtet
sich, die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung
dieser Verpflichtung ergeben. Die Auftraggeberin trifft im Verhältnis zum Unternehmer keine eigene
Sicherungspflicht.
7.3 Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütungen dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitskräften
ein Unterkunftsraum zur Verfügung steht, der den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
7.4 Der Unternehmer hat die von ihm verursachten Verunreinigungen und Schuttmassen der Baustelle
sofort zu beseitigen. Bei einer Ersatzvornahme trägt er deren Kosten.
8. Mitteilung von Bauunfällen
8.1 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10 Abrechnung Zahlungen
10.1 Die prüfungsfähige Abrechnung ist mit allem Zubehör spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der
Leistung einzureichen. Sie muss die prüfungsfähigen Vordersätze mit genauer
Leistungsbeschreibung enthalten. Zum Zubehör rechnen auch die beizufügenden
Abrechnungszeichnungen. Das Aufmaß ist durch Raumbezeichnung zu ergänzen.
10.2 Zahlungen werden von der Auftraggeberin nach einem festgelegten Zahlungsplan geleistet.
Zahlungen auf Teilrechnungen gelten als Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme und werden
in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen in abgerundeten Beträgen vorgenommen. Anträge
auf Abschlagszahlungen müssen mit einer prüfungsfähigen Aufstellung der geleisteten Arbeiten bei
der Auftraggeberin eingereicht werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Betrag
der Abschlagsrechnung auf mindestens 10 vom Hundert der Netto-Auftragssumme beläuft.
Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nur auf fertiggestellte Arbeiten geleistet. Restzahlung
erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung und Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist
berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % der Nettorechnungssumme als Sicherheit für die Zeit der
Gewährleistungsfrist (5 Jahre) einzubehalten. Anstelle der Barhinterlegung ist die Bürgschaft einer
deutschen Bank oder Sparkasse zugelassen; die Bürgschaft muss von einer solventen Bank
übernommen werden. Die Bank darf sich nicht das Recht der Hinterlegung vorbehalten. Die
Urkunde über die Bürgschaft muss von der Auftraggeberin nach Ablauf der Gewährleistung
zurückgegeben werden.
10.3 Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der eingereichten Rechnungen. Die
Auftraggeberin kann Abschlagszahlungen auf angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und
Bauteile davon abhängig machen, dass neben der Übereignung eine Sicherheit geleistet wird
11 Preisnachlässe
11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind.
11.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
12 Stundenlohnarbeiten
12.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben beinhalten:
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und die Gerätekenngrößen
12.2 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
13 Vertragsverletzungen
13.1 Verstößt der Unternehmer gegen eine der Vertragsbestimmungen, so ist die Auftraggeberin nach
fruchtlosem Ermahnen des Unternehmers unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen
berechtigt, die Arbeit auf Kosten und Gefahr des Unternehmers selbst auszuführen oder ausführen
zu lassen. Daneben ist der Unternehmer für alle Schäden haftbar, die aus der Vertragsverletzung
entstehen.
13.2. Bei mangelhafter und nicht fristgerechter Erfüllung des Auftrages haftet der Unternehmer für den
Schaden, der dadurch eintritt, dass aus diesem Anlass Verzögerungen oder Mehrkosten bei
anderen Gewerken entstehen, Mietausfälle oder Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.
Dies gilt auch bei eigenmächtigen Abweichungen vom Auftragsschreiben und den dazugehörigen
Unterlagen
14 Zustandekommen des Vertrages
14.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Bauvertrags zustande. Die Annahme ist spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erklären. Die Frist
beginnt mit dem letzten Tag der Frist zur Abgabe des Angebotes.
14.2 Zusatz- und Nachtragsaufträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch die Auftraggeberin. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Kalendertagen ab Zugang der schriftlichen Beauftragung schriftlich anzunehmen.
14.3 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.
14.4 Sollte es sich bei den Zusatz- und Nachtragsaufträgen um Stundenlohnarbeiten handeln, sind in
den täglich vorzulegenden Tagelohnzetteln die mit diesen Arbeiten Beschäftigten namentlich
aufzuführen.
14.5 Der Unternehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur
Zahlung von Steuern und von Beiträgen für die Sozialversicherung nachkommt und dass er
ausreichend haftpflichtversichert ist (vgl. hierzu auch Ziffer 20). Eine wissentlich falsche Erklärung
berechtigt die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens
zu fordern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Unternehmer nicht zu.
14.6 Der Unternehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin auf deren jederzeitige Anforderung eine
Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1
EStG vorzulegen. Die Freistellungs-bescheinigung ist zwingend vor Vertragsabschluss der
Auftraggeberin vorzulegen. Soweit dies nach den Verfahrensregelungen der Finanzbehörden
möglich ist, muss die Freistellungsbescheinigung projektbezogen (d.h. bezogen auf den
gegenständlichen Vertrag) und im Original vorgelegt werden.
14.7 Sollte die Freistellungsbescheinigung nur in Kopie vorgelegt werden, ist die Auftraggeberin
berechtigt, von allen nach dem 31. Dezember 2001 zu erbringenden Gegenleistungen
(Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Schlusszahlungen etc.) den gesetzlichen
Abzug (z.Zt. 15 %) solange einzubehalten, bis ihr eine wirksame Freistellung zweifelsfrei
nachgewiesen ist.
15 Haftpflichtversicherung
15.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung muss primär Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken, die Dritten durch den Baustellenbetrieb entstehen.
Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden, Umweltschäden, Subunternehmer-Klausel: Schäden, die von beauftragten Subunternehmen verursacht wurden, für die das Bauunternehmen haftet
15.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen das Risiko des Auftretens von Schäden aus Mängeln während der Bauzeit und Gewährleistungsfällen ausreichend zu versichern. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Auftraggeberin vor Vergabe durch schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche Dacharbeiten einschließlich Geräte, Hebezeuge, Montagehilfen und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen. Lieferung, Aufstellen, Vorhalten, An-/Abtransport über die gesamte Bauzeit aller notwendigen Krane/Hebezeuge.
In diese Position sind auch die Kosten für die laufende Baureinigung während der gesamten Ausführungszeit des Auftragnehmers einschl. Beseitigung des anfallenden Bauschuttes und -abfalles, getrennt für die Materialien Schutt, Holz, Papier bzw. Kartonagen, Kunststoffe, Farben und Lösemittel, Spraydosen, Metalle und dergleichen. Die besenreine Säuberung der Baustelle hat wöchentlich mind. einmal zu erfolgen. Die Baureinigung bezieht sich auch auf Lagerplätze und Außenbereiche.
Toilettenanlagen sind auf dem Gelände vorhanden.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
1,00
psch
01.__.0020 Leistung für Werk- und Montagepläne/Statische Nachweise Anfertigen von prüffähigen statischen Nachweisen, einschl. der Ausführungs- und Detailzeichnungen für vorgefertigte BS-Holz-Träger bzw. Konstruktionen, Gefälledämmung, Trapezblech, PV LAST , Anfertigung der Abbundpläne.
01.__.0020
Leistung für Werk- und Montagepläne/Statische Nachweise
1,00
psch
02 Trapezblecheindeckung
02
Trapezblecheindeckung
Hinweistext Folgende Hinweise sind bei der Kalkulation zu beachten.
Die Kosten für die Maßnahme sind in die Einheitspreise
einzurechnen:
- Veränderungen von Verlegerichtungen erfolgen nicht
frei in einem Feld, sondern immer auf einem
Massivbauteil, z.B. Stahlbetongurt o.ä.
- Schlitze und Aussparungen in tragenden Teilen sind
so auszuführen, dass sie die Standsicherheit des
Gebäudes nicht beeinträchtigen.
- Anschlüsse der Wände zum Trapezblech erfolgen mit
industriell hergestellten Zahnblechen/Sickenfüllern
- Farbe Dachuntersicht: RAL 7043 bzw. 7016 Anthrazit,
Beschichtung 25 µ; evtl. Nietenköpfe und Schrauben ebenfalls in der
Farbe RAL 7043 bzw. 7016.
- Eine verklebte Folienabdichtung mit einer Dicke von 3,0 mm nach
DIN 1853, für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geeignet,
eine Materialstärke von 3,0 mm, hohe mechanische Robustheit
Hinweistext
02.__.0010 Trapezblechstatik Lieferung und fachgerechte Montage von statisch bemessenen Trapezprofilblechen als Dachtragschale einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Verbindungs- und Anschlussarbeiten.
Die Trapezprofile sind entsprechend den statischen Vorgaben, den vorhandenen Spannweiten sowie den planerischen Anforderungen auszuwählen und zu liefern. Die Ausführung umfasst sämtliche erforderlichen Überlappungen, Randabschlüsse, Befestigungen und Nebenarbeiten für eine fachgerechte Herstellung der Dachkonstruktion.
Die erforderlichen Nachweise zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Trapezprofile sind durch den Auftragnehmer vorzulegen.
02.__.0010
Trapezblechstatik
1,00
psch
02.__.0020 Stahltrapezprofile Hoesch Trapezprofil T 150.1 Dacheindeckung bestehend aus
Stahltrapezprofilblechen nach DIN 18 807
z.B. Hoesch Trapezprofil T 150.1 Positivlage oder glw.
Profilhöhe: 150 mm. siehe Statik
Blechdicke: 0,75 mm, siehe Statik
Oberfläche : verzinkt und beschichtet RAL 9002 (Grauweiß)
Sickenfüller in gesonderter Position.
Spannweiten: bis ca. 6,0 m
Statische Position : D1 als Zwei- bzw. Dreifeldsystem
Befestigung auf bauseits vorhandenen Stahlträgern und
Stahlbetonbauteilen mittels nichtrostender Schrauben,
sowie an allen angrenzenden Bauteilen nach Erfordernis.
Die Trapezblechprofilbleche sind so zu befestigen, dass
dadurch eine aussteifende Scheibenwirkung entsteht.
Befestigung, Scheiben und Elastomerdichtungen nach
nachbeschriebener statischer Berechnung sowie den
Vorschriften des Herstellers, einschl. quer eingelegtem
Dichtbandstreifen (Runddichtschnur) am Ende der
Elemente. Einschl. erforderlicher Aussparungen, Schnitte und
Öffnungen.
Ang. Fabrikat :
'....................................................'
02.__.0020
Stahltrapezprofile Hoesch Trapezprofil T 150.1
1.462,00
m²
02.__.0030 Zulage Randabschluss Trapezblech an Attika Zuschneiden der Trapezbleche im Attikabereich/Wandabschluss und Öffnungen,npassung der letzten Profilfelder an die Attikakonstruktion.
02.__.0030
Zulage Randabschluss Trapezblech an Attika
160,00
m
02.__.0040 Ausschnitte für Gully, Rohrdurchdringung etc Ausschnitte für Gully, Rohrdurchdringung etc. herstellen,
einschl. der Lieferung und Montage eines
Lochverstärkungsbleches.
02.__.0040
Ausschnitte für Gully, Rohrdurchdringung etc
15,00
St
02.__.0050 Öffnungen für RWA- Lichtkuppeln, 1,50 x1,50m Öffnung in Trapezblech herstellen (schneiden / trennen),
inklusive ggf. notwendiger konstruktiver Auswechselung.
Größe der Öffnung: 150 cm x 150 cm
02.__.0050
Öffnungen für RWA- Lichtkuppeln, 1,50 x1,50m
3,00
St
03 Dachaufbau
03
Dachaufbau
03.__.0010 Stahltrapezdachfläche besenrein säubern Stahltrapezdachfläche besenrein säubern. Die gesamte Fläche muss fett und
staubfrei sein!
03.__.0010
Stahltrapezdachfläche besenrein säubern
1.462,00
m²
03.__.0020 Sickenfüller trapezförmig zugeschnittener Sickenfüller aus Steinwolle, der
für den erhöhten Wärmeschutz von Trapezprofildächern in die Sicken der Trapezprofile gelegt wird.
Dämmung WLS 035 (gemäß Wärmeschutz)
Hoesch Trapezprofil T 150.1 Positivlage oder glw.
Profilhöhe: 150 mm. siehe Statik
Blechdicke: 0,75 mm, siehe Statik
03.__.0020
Sickenfüller
380,00
m
03.__.0030 Dampfsperre Dampfsperre, dicke ca. 2,5 m, maus kaltselbstklebender Polymerbitumenbahn mit
Aluminiumeinlage, Sicherheitsnaht und zusätzlichem
Schweissrand auf der Oberseite , Oberseite mineralisch fein
abgestreut, nageldurchreisfest und durchtrittfest, auf den
Obergurten der Profilbleche aufkleben. Nähte und Stösse mind.
8 cm breit uberdecken und dichtkleben.
An Aufkantungen / Durchdringungen bis ca . 5 cm uber OK
Wärmedämmung hochführen und dicht anschliessen.
Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
03.__.0030
Dampfsperre
1.462,00
m²
03.__.0040 Dichtheitsprüfung der Dachabdichtung nach Fertigstellung Nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten ist eine Dichtheitsprüfung der ausgeführten Dachabdichtung durchzuführen. Die Prüfung umfasst die vollständige Kontrolle der Abdichtung auf fachgerechte Ausführung, Fehlstellen und mögliche Undichtigkeiten.
Die erforderlichen Prüfmaßnahmen sind gemäß den geltenden technischen Regelwerken durchzuführen. Festgestellte Mängel oder Undichtigkeiten sind durch den Auftragnehmer fachgerecht zu beseitigen und anschließend erneut zu prüfen.
03.__.0040
Dichtheitsprüfung der Dachabdichtung nach Fertigstellung
1,00
psch
03.__.0050 Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachränder Fachgerechtes Anarbeiten der Dampfsperre an Dachrändern /
an Dachrandbohlen
03.__.0050
Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachränder
160,00
m
03.__.0060 Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachdurchdringungen Fachgerechtes Anarbeiten der Dampfsperrbahn an Dachdurchdringungen
wie z. B. Stranglüfter, Gully, Rohrdurchdringung etc.
03.__.0060
Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachdurchdringungen
15,00
Stk
03.__.0070 Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an RWA Fachgerechtes Anarbeiten der Dampfsperre an RWA Öffnung.
Größe: ca. 150 cm x 150cm
03.__.0070
Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an RWA
3,00
Stk
03.__.0080 Wärmedämmung EPS WLG 035, d= 24 cm Wärmedämmschicht, aus Schaumkunststoff EN 13 163,
Polystyrol-Hartschaum,
EPS 035 DAA dh,
Die Dämmung muss fur die Montage einer PV- Anlage geeignet
und für den Lastfall " Permanente Lasten, z . B . Solaranlage mit
Beschwerung " ausgelegt sein. Der entsprechende Messwert
( kPa ) fur die Dauerdruckbeanspruchung bei Stauchung von ≤ 2
% muss vom Hersteller gemäss DIN EN 1 606 geprüft bzw .
ausgelegt sein.
Ein Gefälleplan des Dämmstoffherstellers ist vorzulegen.
Gefälledämmung im unteren Drittel, Bereich Brandwand.
Dachreiter, mit Gefälle mind. 2 %, --> 50 cm von der Brandwand.
Die Dämmung ist so auszulegen, dass der gesamte Dachaufbau einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ≤ 0,14 W/(m²·K) erreicht. Der Nachweis des U-Wertes ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
03.__.0080
Wärmedämmung EPS WLG 035, d= 24 cm
1.440,00
m²
03.__.0090 Wärmedämmung Mineraldämmung WLG 035, d= 24 cm Mineralwolle als Flächendämmung aus 24 cm dicken, druckbelastbaren
Steinwolle-Dachdämmplatten mit integrierter Zweischichtcharakteristik und hoch verdichteter, Lastverteilender Oberlage unter der Gefälledämmung angeordnet.
Liefern und auf der Dampfsperre einlagig im Verband nach Verlegeplan des des Herstellers fachgerecht verlegen und entsprechend der Vorgaben der Abdichtungsbahnen befestigen.
Die Dämmung ist so auszulegen, dass der gesamte Dachaufbau einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ≤ 0,14 W/(m²·K) erreicht. Der Nachweis des U-Wertes ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
03.__.0090
Wärmedämmung Mineraldämmung WLG 035, d= 24 cm
22,00
m²
03.__.0100 Folienabdichtung, verklebt, d = 3,0 mm nach DIN 18531 Liefern und fachgerecht verlegen einer Kunststoffdachbahn als Abdichtungslage auf Flachdächern gemäß DIN 18531. Kunststoffdachbahn, Dicke 3,0 mm, vollflächig oder streifenweise verklebt gemäß Systemvorgabe des Herstellers, Verlegung auf geeignetem Untergrund einschließlich erforderlicher Grundierung bzw. Haftvorbereitung, Herstellung der Nahtverbindungen durch systemgerechte Verschweißung,
Ausbildung von Überlappungen, Anschlüssen und Detailbereichen, dauerhaft wasserdichte Ausführung gemäß Fachregeln für Abdichtungsarbeiten.
03.__.0100
Folienabdichtung, verklebt, d = 3,0 mm nach DIN 18531
1.510,00
m²
03.__.0110 Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachränder Fachgerechtes Anarbeiten der Abdichtung an Dachrändern /
an Dachrandbohlen
03.__.0110
Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachränder
160,00
m
03.__.0120 Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachdurchdringungen Fachgerechtes Anarbeiten der Abdichtung an Dachdurchdringungen
03.__.0120
Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachdurchdringungen
15,00
Stk
03.__.0130 Zulage: Anarbeiten Abdichtung an RWA Fachgerechtes Anarbeiten der Abdichtung an RWA
03.__.0130
Zulage: Anarbeiten Abdichtung an RWA
6,00
Stk
03.__.0140 Attika / Mauerabdeckung Attika / Mauerabdeckung
Attika- / Mauerabdeckung
- Material:
- Dicke:
- Abwicklung:
- Abkantungen:
gemäß Bemusterung
Farbton: RAL 9007
mit Stoßverbinder, Halter und Befestigungsmaterial
montieren.
Angebotenes Fabrikat:
03.__.0140
Attika / Mauerabdeckung
160,00
m
03.__.0150 Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke
mit Stoßverbinder, Halter und Befestigungsmaterial
montieren.
germäß Bemusterung
Farbton: RAL 9007
03.__.0150
Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke
6,00
Stk
03.__.0160 Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt / Trapezblech Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt, CE-geprüft
und geprüft nach DIN EN 795 zur Befestigung der
persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, komplett
aus Edelstahl, inkl. aller Befestigungsmaterialien und
Zubehör, liefern und nach Herstellervorschrift
montieren.
Das Hersteller-Zertifikat und die EG-
Konformitätserklärung (CE-Zeichen auf Basis DIN EN 795)
sind mit der Abrechnung zu übergeben.
Höhe:
500 mm für Dachaufbau von 200 mm bis 300 mm
Rohrdurchmesser: 16 mm
Einbauart / Bauart:
Variante LX-T: Zur Befestigung auf Stahltrapezblech
Abstand untereinander: max. 7,50 m
Abstand zum Dachrand: mind. 2,50 m
03.__.0160
Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt / Trapezblech
8,00
St
03.__.0170 Lichtkuppel als RWA und Dachausstieg 150/150 Lieferung, Einbau und Eindichtung einer wärmegedämmten
Lichtkuppel 150/150cm, Einbruch- und Durchsturzschutz aus beschichtetem Stahl,
aerodynamisch wirksamer Fläche, Aufsatzkranz ist einzukalkulieren.
03.__.0170
Lichtkuppel als RWA und Dachausstieg 150/150
3,00
Stk
03.__.0180 Schneefanggitter liefern und montieren Liefern und fachgerecht montieren eines Schneefangsystems bestehend aus Schneefanggitter inkl. erforderlicher Halterungen, Befestigungsmittel und Zubehör. korrosionsbeständigem Material vollständige Montage und Ausrichtung
Ausführung passend zur vorhandenen Dacheindeckung, einschließlich aller Nebenarbeiten. Befestigung gemäß Herstellervorgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Schnee- und Lastanforderungen.
03.__.0180
Schneefanggitter liefern und montieren
E
40,00
m
03.__.0190 Betonplatten 40 / 40 / 5 Betongehwegplatten auf der Dachfläche als Revisionsweg
zu den Lüftungsgeräte liefern und nach Plan einbauen.
Abmessung der Platten : 40 / 40 / 5
Farbe : Betongrau
03.__.0190
Betonplatten 40 / 40 / 5
E
1,00
m²
03.__.0200 Gummischrotmatte unter PV-Anlagen oder Geräte Gummischrotmatte, als Bahnenwahre liefern nach bedarf
zuschneiden und verlegen, Stoß überlappend mit mind. 10
cm Breite, unter Vermeidung von Kreuzfugen, als
Untergrund für Dachbeläge.
03.__.0200
Gummischrotmatte unter PV-Anlagen oder Geräte
E
1,00
m²
03.__.0210 Unterkonstruktion für Photovoltaikanlage auf Flachdach Liefern und montieren einer statisch geeigneten Unterkonstruktion für die Aufnahme einer Photovoltaikanlage.
ballastiertes oder mechanisch befestigtes Montagesystem gemäß Statik und Herstellervorgaben, korrosionsbeständige Aluminium- und Edelstahlbauteile,
Einmessen, Ausrichten und betriebsfertige Montage, sämtliche Verbindungsmittel, Kleinteile und Befestigungselemente.
03.__.0210
Unterkonstruktion für Photovoltaikanlage auf Flachdach
E
1,00
Stk
04 Anlieferungsdach
04
Anlieferungsdach
04.__.0010 Untergrund vorbereiten Untergrund von allen Verunreinigungensäubern und
gesamte Fläche mit scharfem Besen abkehren.
Schutt und loses Material vom Dach schaffen und
in Container verladen incl. Entsorgung.
04.__.0010
Untergrund vorbereiten
40,00
m²
04.__.0020 Bituminöser Voranstrich Kaltbitumenvoranstrich als Emulsion auf
vorbereiteten, sauber abgefegten Untergrund
der Dachflächen und Betonaufkantungen aufbringen.
Verbrauch: ca. 0,3 kg/m²
04.__.0020
Bituminöser Voranstrich
40,00
m²
04.__.0030 Dampfsperr-Schweißbahn V60 S4 + AL Bitumen-Dampfsperrbahn AL + V60 S4, gemäß Stoffnorm DIN EN 13970 und DIN 52131,in der Fläche Punkt - bzw. unterbrochen streifenförmig
auf ebenen und trockenen Untergrund ausStahlbeton und im Bereich von An- und
Abschlüssen vollflächig nach Herstellerangaben aufschweißen, Nähte und Stöße dicht verschweißen. Im Bereich von An- und Abschlüssen vollflächig ca. 5 cm über die Oberkante der Wärmedämmung hochführen.
Oberflächenausstattung:
-Oberseite: Sand
-Unterseite: Kunststofffolie
-Trägereinlage: Aluminiumverbundtr äger/
Glasvlies
04.__.0030
Dampfsperr-Schweißbahn V60 S4 + AL
40,00
m²
04.__.0040 Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachränder Fachgerechtes Anarbeiten der Dampfsperre an Dachrändern /
an Dachrandbohlen
04.__.0040
Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachränder
26,00
m
04.__.0050 Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachdurchdringungen Fachgerechtes Anarbeiten der Dampfsperrbahn an Dachdurchdringungen
wie z. B. Stranglüfter, Gully, Rohrdurchdringung etc.
04.__.0050
Zulage: Anarbeiten Dampfsperre an Dachdurchdringungen
3,00
Stk
04.__.0060 Wärmedämmung EPS WLG 035, d= 24 cm Wärmedämmschicht, aus Schaumkunststoff EN 13 163,
Polystyrol-Hartschaum,
EPS 035 DAA dh,
Die Dämmung muss fur die Montage einer PV- Anlage geeignet
und für den Lastfall " Permanente Lasten, z . B . Solaranlage mit
Beschwerung " ausgelegt sein. Der entsprechende Messwert
( kPa ) fur die Dauerdruckbeanspruchung bei Stauchung von ≤ 2
% muss vom Hersteller gemäss DIN EN 1 606 geprüft bzw .
ausgelegt sein.
Ein Gefälleplan des Dämmstoffherstellers ist vorzulegen.
Gefälledämmung im unteren Drittel, Bereich Brandwand.
Dachreiter, mit Gefälle mind. 2 %, --> 50 cm von der Brandwand.
Die Dämmung ist so auszulegen, dass der gesamte Dachaufbau einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ≤ 0,14 W/(m²·K) erreicht. Der Nachweis des U-Wertes ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
04.__.0060
Wärmedämmung EPS WLG 035, d= 24 cm
38,00
m²
04.__.0070 Wärmedämmung Mineraldämmung WLG 035, d= 24 cm Mineralwolle als Flächendämmung aus 24 cm dicken, druckbelastbaren
Steinwolle-Dachdämmplatten mit integrierter Zweischichtcharakteristik und hoch verdichteter, Lastverteilender Oberlage unter der Gefälledämmung angeordnet.
Liefern und auf der Dampfsperre einlagig im Verband nach Verlegeplan des des Herstellers fachgerecht verlegen und entsprechend der Vorgaben der Abdichtungsbahnen befestigen.
Die Dämmung ist so auszulegen, dass der gesamte Dachaufbau einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ≤ 0,14 W/(m²·K) erreicht. Der Nachweis des U-Wertes ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.
04.__.0070
Wärmedämmung Mineraldämmung WLG 035, d= 24 cm
2,80
m²
04.__.0080 Folienabdichtung, verklebt, d = 3,0 mm nach DIN 18531 Liefern und fachgerecht verlegen einer Kunststoffdachbahn als Abdichtungslage auf Flachdächern gemäß DIN 18531. Kunststoffdachbahn, Dicke 3,0 mm, vollflächig oder streifenweise verklebt gemäß Systemvorgabe des Herstellers, Verlegung auf geeignetem Untergrund einschließlich erforderlicher Grundierung bzw. Haftvorbereitung, Herstellung der Nahtverbindungen durch systemgerechte Verschweißung,
Ausbildung von Überlappungen, Anschlüssen und Detailbereichen, dauerhaft wasserdichte Ausführung gemäß Fachregeln für Abdichtungsarbeiten.
04.__.0080
Folienabdichtung, verklebt, d = 3,0 mm nach DIN 18531
40,00
m²
04.__.0090 Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachränder Fachgerechtes Anarbeiten der Abdichtung an Dachrändern /
an Dachrandbohlen
04.__.0090
Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachränder
20,00
m
04.__.0100 Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachdurchdringungen Fachgerechtes Anarbeiten der Abdichtung an Dachdurchdringungen
04.__.0100
Zulage: Anarbeiten Abdichtung an Dachdurchdringungen
5,00
Stk
04.__.0110 Attika / Mauerabdeckung Attika / Mauerabdeckung
Attika- / Mauerabdeckung
- Material:
- Dicke:
- Abwicklung:
- Abkantungen:
gemäß Bemusterung
Farbton: RAL 9007
mit Stoßverbinder, Halter und Befestigungsmaterial
montieren.
Angebotenes Fabrikat:
04.__.0110
Attika / Mauerabdeckung
20,00
m
04.__.0120 Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke
mit Stoßverbinder, Halter und Befestigungsmaterial
montieren.
germäß Bemusterung
Farbton: RAL 9007
04.__.0120
Attika- / Mauerabdeckung / Eckstücke
4,00
Stk
04.__.0130 Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt / Trapezblech Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt, CE-geprüft
und geprüft nach DIN EN 795 zur Befestigung der
persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, komplett
aus Edelstahl, inkl. aller Befestigungsmaterialien und
Zubehör, liefern und nach Herstellervorschrift
montieren.
Das Hersteller-Zertifikat und die EG-
Konformitätserklärung (CE-Zeichen auf Basis DIN EN 795)
sind mit der Abrechnung zu übergeben.
Höhe:
500 mm für Dachaufbau von 200 mm bis 300 mm
Rohrdurchmesser: 16 mm
Einbauart / Bauart:
Variante LX-T: Zur Befestigung auf Stahltrapezblech
Abstand untereinander: max. 7,50 m
Abstand zum Dachrand: mind. 2,50 m
04.__.0130
Absturzsicherung ABS Einzelanschlagpunkt / Trapezblech
2,00
St
04.__.0140 Schneefanggitter liefern und montieren Liefern und fachgerecht montieren eines Schneefangsystems bestehend aus Schneefanggitter inkl. erforderlicher Halterungen, Befestigungsmittel und Zubehör. korrosionsbeständigem Material vollständige Montage und Ausrichtung
Ausführung passend zur vorhandenen Dacheindeckung, einschließlich aller Nebenarbeiten. Befestigung gemäß Herstellervorgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Schnee- und Lastanforderungen.
04.__.0140
Schneefanggitter liefern und montieren
E
5,00
m
05 Spengler und Klempnerarbeiten
05
Spengler und Klempnerarbeiten
05.__.0010 Dunstrohre/Strangentlüfter DN 100 zweiteilig liefern und an der Dampfsperre und der Dachbahn
abdichten, inkl. Haube., einschl. flexibler Schlauchanschluss, Farbton passend zu beschriebener Dachabdichtung, witterungsbestandig , DN 100??? , mit
Abdeckhaube, mit Klebeflansch, in die Dachabdichtung
sturmsicher nach Herstellervorschrift montieren.
05.__.0010
Dunstrohre/Strangentlüfter DN 100
3,00
St
05.__.0020 Dunstrohre/Strangentlüfter DN 125 wie vor jedoch DN 125
05.__.0020
Dunstrohre/Strangentlüfter DN 125
E
1,00
Stk
05.__.0030 Dunstrohre/Strangentlüfter DN 150 wie vor, jedoch DN 150
05.__.0030
Dunstrohre/Strangentlüfter DN 150
E
1,00
Stk
05.__.0040 Liefern und Einbauen vom Schwanenhals DN100 Liefern und fachgerechtes Einbauen einer
Schwanenhals-Leitungsdurchführung DN 100 zur Durchführung
von Rohrleitungen durch die Dachfläche, inklusive aller
erforderlichen Anschluss- und Abdichtungsarbeiten. Die
Durchführung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 18531 für
nicht genutzte Dächer bzw. DIN 18533 bei genutzten
Dachflächen, sowie den geltenden Regeln der
Flachdachrichtlinie.Die Durchführung ist als Schwanenhals
(bogenförmig, regensicher) auszuführen, um das Eindringen
von Niederschlagswasser zu verhindern. Die Abdichtung an der
Dachhaut erfolgt mit Systemkomponenten des
Dachabdichtungsherstellers oder kompatiblen Materialien. Die
Durchdringung muss dauerhaft dicht, UV-beständig und
spannungsfrei ausgeführt werden.
05.__.0040
Liefern und Einbauen vom Schwanenhals DN100
E
1,00
Stk
05.__.0050 Dachabläufe DN 125 Liefern und fachgerecht montieren eines Dachablaufs DN 125 als Einlauf in die Regenfallleitung, einschließlich aller erforderlichen Form-, Verbindungs- und Befestigungsteile sowie Dichtungen für eine betriebsfertige Montage.
Ausführung mit Kompakt-Kragen-Gully DN 125, Fabrikat Grumbach oder technisch gleichwertig, geeignet für den Einbau in Flachdachkonstruktionen und den Anschluss an die Dachabdichtung.
Die Position umfasst die vollständige Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen, die für einen funktionsfähigen Anschluss an die Fallleitung erforderlich sind.
Fabrikat: Grumbach Kompakt-Kragen-Gully DN 125
Regenfallrohr Neu als HT-Rohr (DN 125) oder gleichwertig.
05.__.0050
Dachabläufe DN 125
8,00
Stk
05.__.0060 Dachabläufe DN 70 wie oben beschrieben jedoch DN 70, Grumbach Kompakt-Kragen-Gully DN 70
Regenfallrohr Neu als HT-Rohr (DN 70)
05.__.0060
Dachabläufe DN 70
1,00
Stk
05.__.0070 Notüberlauf DN 125 Notüberlauf aus Edelstahl, einteilig, mit
Anschlussmanschette und Vertikalemabgang, für
Notentwässerung einschl. Anschluss an die Dachabdichtung.
Nennweite: DN 150 mm
Fabrikat: Grumbach Kompakt-Kragen-Gully DN 125
Regenfallrohr Neu als HT-Rohr (DN 125) oder glw.
05.__.0070
Notüberlauf DN 125
8,00
Stk
05.__.0080 FDT Notüberlauf 200x100 Liefern und fachgerecht montieren eines rechteckigen Notüberlaufs für die Dachnotentwässerung, Öffnungsmaß 200 × 100 mm, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Dichtungsmaterialien für den fachgerechten Einbau in die Dachabdichtung.
Ausführung als FDT-Notüberlauf oder technisch gleichwertig, geeignet für den Einbau in Flachdachkonstruktionen gemäß den geltenden Normen und Richtlinien für die Notentwässerung von Dächern.
Fabrikat: FDT Notüberlauf 200 × 100 mm oder gleichwertig
05.__.0080
FDT Notüberlauf 200x100
1,00
Stk
05.__.0090 Fallrohr DN 225 Titan Zinkblech Fallrohr, rund incl. Formteile für Dachentwässerungsanlage, Dachrinnen ect., inkl. der
Rohrschellen mit doppeltem Schanier, sowie aller
Zubehör- und Befestigungsteile.
Material: Titan-Zinkblech
Blechdicke: 0,65 mm
Nenngröße: DN 225
05.__.0090
Fallrohr DN 225 Titan Zinkblech
1,00
Stk
05.__.0100 Fallrohr DN 150 Titan Zinkblech wie oben beschrieben jedoch DN 150.
05.__.0100
Fallrohr DN 150 Titan Zinkblech
1,00
Stk
05.__.0110 Standrohr, als Titan-Zink-Rohr, DN 225 Standrohr, als Titan-Zink-Blech mit Reinigungsöffnung
Durchmesser: DN 225 mm
Standrohrlänge 1000 mm
Material: Titan-Zink oder glw.
05.__.0110
Standrohr, als Titan-Zink-Rohr, DN 225
E
1,00
Stk
05.__.0120 Standrohr, als Titan-Zink-Rohr, DN 150 wie oben beschrieben, jedoch DN 150
05.__.0120
Standrohr, als Titan-Zink-Rohr, DN 150
E
1,00
Stk
05.__.0130 Wasserfangkasten Wasserfangkasten mit Ablauf, Titan-Zinkblech
Einlaufkasten als Übergang zwischen den Abläufen und
Fallrohren der Vorposition, rechteckig.
Blechdicke : 0,7 mm
Gesamthöhe : ca. 30 cm
Material : TitanZinkblech
05.__.0130
Wasserfangkasten
E
1,00
Stk