Dachdeckerarbeiten
Energetische Sanierung Porscheweg 19
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen 1. Angaben zum Bauvorhaben 1.1. Allgemeines Der ca. 1963 erbaute fünfgeschossige Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammengebauten Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Eigentümer. Bei dem hier zu sanierenden Objekt Porscheweg 19 in Hannover handelt es sich um ein fünfgeschossiges Wohnhaus mit 10 Wohnungen. Jede Wohnung verfügt über zwei bis drei Zimmer, Küche, Bad und einen teilweise in das Gebäude eingezogenen und teilweise auskragenden Balkon. 1.1.2. Konstruktion Rohbau Mauerwerkskonstruktion einschalig. Decken aus Stahlbeton Dach Steildach über Trockenboden mit Pfanneneindeckung Balkone Stahlbetonkonstruktion, auskragend, Brüstungen aus Stahlgeländer mit Wellblechverkleidungen. 1.1.3 Sanierungsmaßnahmen Außenwände Für die Verbesserung des Wärmeschutzes der Fassaden ist das Aufbringen einer Dämmung erforderlich. Auf die vorhandene, überwiegend verputzte, massiv gemauerte Außenwandkonstruktion soll ein neues Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden. Ausgeführt werden soll ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit mineralischem Dämmstoff und Bekleidungen aus Klinkerriemchen und Putzflächen mit einem Gesamtaufbau von ca. 20 bis 25 cm. Fenster, Rollläden, Markisen Die Fenster der Wohnungen und der Treppenhäuser werden ausgewechselt. Ebenso werden die Kellerfenster ausgewechselt. Kästen und Behänge der Rollläden werden entfernt und mit angepassten Maßen erneuert. Vorhandene Markisen werden demontiert und zwischengelagert. Steildächer Die Dacheindeckung zeigt an vielen Stellen Beschädigungen auf, die Firsteindeckung ist ebenfalls beschädigt. Die Dachfenster werden ausgewechselt. Die Schornsteinköpfe sind an einigen Stellen schadhaft. Desweiteren werden einzelne Schornsteine nicht mehr benutzt. Daher werden diese Schornsteine abgebrochen. Es soll ein vollständiger Abbruch und eine Neueindeckung der gesamten Dachfläche mit neuen Ziegeln ausgeführt werden. Entwässerung Die Entwässerung der Balkone und der Dachflächen wird vollständig erneuert. Dachböden Die Böden werden als Wäschetrockenräume genutzt. Vorhanden ist ein Zementestrichbelag mit Wärmedämmung und einem Belag aus Spanplatten. Balkone Die vorhandenen Stahlgeländer- Konstruktionen werden entfernt und durch neue ersetzt. Die Fußböden sollen einen Belag aus keramischen Platten (Spaltplatten) im Verbund mit einer neuen Abdichtung erhalten. Die Entwässerung der Balkone soll über neue, vor der Fassade verlegte Fallrohre erfolgen. Zur Minimierung der Wärmebrücken erfolgt der Einbau einer Wärmedämmung unter den Balkondecken. 1.1.4 Leistungsumfang Das LV beinhaltet folgende Leistungen bei der Fassaden- und Dachsanierung des Gebäudes: - Dachdeckungsarbeiten ( u.a. incl. Demontage bzw. Abbruch der bestehenden Dacheindeckung sowie Erstellung der neuen Lattungen. - Dachabdichtungsarbeiten - Klempnerarbeiten - Entwässerungsarbeiten 1.2 Baustelleneinrichtung Folgende Teile der Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber eingerichtet und den übrigen Auftragnehmern zur Mitbenutzung, gemäß der besonderen Vertragsbedingungen, zur Verfügung gestellt : - Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - Toilette für die Bauzeit Das Gebäude wird vollständig eingerüstet mit einem Arbeitsgerüst als längsorientiertes Standgerüst, nach DIN EN 12811-1, System- Breitenklasse SW 09, Lastklasse 4, flächenbezogenes Nutzgewicht bis 3,00 kN/m², incl. Dachfanggerüst. Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers ist vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ggf. erf. Unterkunfts- und Lagerräume sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Anspruch auf Benutzung von Räumen im Gebäude besteht nicht. 1.3 Angaben zur Leistungsbeschreibung 1.3.1 Leistungsumfang Das LV beinhaltet verschiedene Leistungen, die die Vorbereitung bzw. die Umsetzungung der vorbeschriebenen Sanierungsmaßnahmen darstellen. Anzubieten sind jeweils komplette Leistungen, einschl. aller erf. Materialien und Nebenleistungen. Alle Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung der ausgebauten Baustoffe und Verpackungsmaterialien hat nach dem Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz- AbfG) zu erfolgen und ist in die E.P. einschl. Gebühren u. Transportkosten einzukalkulieren. Anfallender Bauschutt usw. ist täglich nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen. 1.3.2 Bauablauf Die Bauarbeiten finden an einem bewohnten Gebäude statt. Daher ist, soweit wie möglich auf die Bewohner Rücksicht zu nehmen und besonders auf Sauberkeit und geordnete Verhältnisse auf der Baustelle zu achten. Aufgrund der beschränkten Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerflächen sind Materialanlieferungen und -Abfuhren mit den anderen Auftragnehmern abzustimmen. Insbesondere die Aufstellungsfläche für Silos kann nicht gewährleistet werden und muss bei Bedarf vom Auftragnehmer koordiniert werden. Alle durch den Bauablauf und dessen Koordinierung entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der nachfolgend angebotenen Elemente einzurechnen. Nach Stellung des bauseitigen Gerüstes erfolgen die bauseitigen Arbeiten an den Balkonen und die Betonerhaltungsarbeiten. Im Zuge der Dacheindeckungsarbeiten hat der Rückbau einzelner Schornsteine zu erfolgen. Die Montage der Fallrohre und die Balkonentwässerung erfolgt nach Fertigstellung der bauseitigen Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem. Die hieraus resultierenden Unterbrechungen und Abstimmungen der Arbeiten mit den Folgegewerken sind in die Einheitspreise der nachfolgend beschriebenen Positionen dieses Leisungsverzeichnisses einzukalkulieren. Die aus den zeitlichen Anpassungen entstehenden Mehraufwendungen sind mit den jeweilig angebotenen Einheitspreisen abgegolten und berechtigen nicht zu weiteren, daraus herzuleitenden Nachforderungen. 1.4 Bestandsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Die Kosten der Dokumentation sind in die EP einzukalkulieren. Äußere Form: - Ordner DIN A4 - Stehsammler für Zeichnungen >DIN A3 Inhalt: - Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten - Inhaltsübersicht - kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen - Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle, Datenblätter der eingebauten Produkte 1.5 Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter ( u.a. DIN-Normen, fachspezifische Merkblätter, Fachregeln, Leitlinien ) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Anforderungen, die den technischen Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden) den europäischen technischen Zulassungen, gemeinsamen technischen Spezifikationen, internationalen Normen zugrunde liegen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Anforderungen gefordert. Diese sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 1.6 Baustellenreinigung Anfallende Abfälle, Bauschutt und dergl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind täglich nach Abschluß der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen. Die Entsorgung der ausgebauten Baustoffe und Verpackungsmaterialien hat nach dem Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz-AbfG) zu erfolgen. 1.7 Muster Die zur Ausführung bestimmten Materialien und Oberflächen sind auf Verlangen des AG zu bemustern. Die anfallenden Kosten sind - soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind - in die Einheitspreise einzurechnen. 1.8. Umweltschutz Es dürfen nur umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte zur Anwendung kommen. Der Nachweis ist auf Verlangen des AG vom AN zu erbringen. 1.9 Ortsbesichtigung Dem Bieter wird empfohlen, sich durch eine Ortsbesichtigung Kenntnis über die örtl. Verhältnisse zu verschaffen. 1.10 Anlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Pläne bei: - D.01 Lageplan - D.02 Baustelleneinrichtung - D.03 Grundriss DG / Bestand + Abbruch - D.04 Grundriss DG / Neubau - D.05 Ansichten Nord - Ost / Bestand + Abbruch - D.06 Ansichten Nord - Ost / Neubau - D.07 Ansichten Süd - Ost / Bestand + Abbruch - D.08 Ansichten Süd - Ost / Neubau - D.09 Ansichten Süd - West / Bestand + Abbruch - D.10 Ansichten Süd - West / Neubau - D.11 Schnitt AA / Bestand - D.12 Schnitt BB / Bestand - D.13 Detail Ortgang - D.14 Detail Traufe / Bestand + Abbruch - D.15 Detail Traufe / Neubau - D.16 Detail First - D.17 Detail / Übergang Nachbardach - D.18 Detail / Garagendach - Aufgehende Wand - D.19 Detail / Garagendach - Dachrand 1 - D.20 Detail / Garagendach - Dachrand 2 - D.21 Schornsteine / Bestand +Abbruch Dem Leistungsverzeichnis liegen fünf Din A4 Seiten mit Bestandsfotos bei. Dem Leistungsverzeichnis liegt ebenso die Statische Berechnung der Dachverstärkung für die PV-Anlage bei. 1.11 Angaben zum Gebäude Lage des Gebäudes: Postleitzahl 30165, Binnenland Windzone: 2 Höhe über NN: ~ 56,0 m Traufhöhe: ~ 15,0 m über Terrain Firsthöhe: ~ 18,5 m über Terrain Gebäudelänge: ~ 16,1 m Gebäudebreite: ~ 11,15 m 1.12 Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. 1.13 Gesundheitsschutz Neben den gesetzlichen Vorgaben sind die Hinweise der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zum Gesundheits- und Infektionsschutz vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und dessen Zulieferern auf der Baustelle zu beachten. 1.14 Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1 Vorbemerkungen
2 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachdeckungsarbeiten 2 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachdeckungsarbeiten 2.1 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.8 ATV DIN 18334 entsprechen. Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen. 2.2 Angaben zur Ausführung Allgemeines Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben. Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Dämmungen Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen. Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Lüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen. Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten, der Nettoquerschnitt ist einzuhalten. Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen. Sanierung Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt werden, wie auch am gleichen Tag eingedeckt werden kann. Diese Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können. Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 - Asbest - zerstörungsfrei zu demontieren. Der Aufsichtsführende muss für die Behandlung von Asbestzementprodukten sachkundig sein. Lattung, Schalung Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen. Stöße von Dachlatten auf Konterlatten sind mit einer doppelten Konterlatte zu unterlegen. Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Unterspann- / Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen. Beim verklebten Verlegen von Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete Klebebänder zu verwenden. Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder Unterdeckung so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen. Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden. Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben. Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind abzudichten. Dachziegeldeckung / Dachsteindeckung Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenkante der Lattung haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen. Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter u. dgl. erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel. Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden. Ist ein Rinneneinhang (Traufblech) vorgesehen, sollen die Ziegel der untersten Reihe nicht in die Rinne hineinragen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viel Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist, wenn keine darüber hinausgehenden Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten sind, nach den ZVDH-Fachregeln und den Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen. 2.3 Angaben zur Abrechnung Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m3] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen. 2.4 Hygiene und Gesundheitsschutz Die allgemeinen Anforderungen an Hygiene und Gesundheitsschutz, sowie die speziellen Anforderungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind bei der Umsetzung der Arbeiten einzuhalten.
2 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachdeckungsarbeiten
3 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachabdichtungsarbeiten 3 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachabdichtungsarbeiten 3.1 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. 3.2 Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Dämmungen Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen,anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen erfolgen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. Sanierung Vorhandene Blasen und Falten sind aufzuschneiden. Risse sind mit Schleppstreifen zu überdecken. Anschließend kann unter Beachtung der zulässigen Belastung und Ausschluss eingedrungener Feuchtigkeit eine neue Abdichtung aufgebracht werden. Im Zweifel ist zwischen alter und neuer Dichtung eine Dampfdruckausgleichsschicht oder eine Zusatzdämmung mit entsprechender Funktionalität einzubringen. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen. Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden. Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet. 3.3 Angaben zur Abrechnung Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m3] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nichtvollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen.
3 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Dachabdichtungsarbeiten
4 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Klempnerarbeiten 4 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Klempnerarbeiten 4.1 Angaben zu Stoffen und Bauteilen - FREI- 4.2 Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten. Bei Abdeckungen aus Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand der Tropfkante entgegen Abschnitt 3.5.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Bei Dachflächen ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen. 4.3 Angaben zur Abrechnung Bei der Abrechnung nach dem Raummaß [m3] von Bauschutt, Abbruchmaterial und dergleichen wird die Menge nach dem Fassungsvolumen der Transportbehälter, z.B. Container, ermittelt. Der Füllstand bei nicht vollständig gefüllten Behältern ist zu schätzen.
4 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN / Klempnerarbeiten
01 Dachdeckerarbeiten
01
Dachdeckerarbeiten
01.1 Demontagen und Abbrucharbeiten
01.1
Demontagen und Abbrucharbeiten
01.2 Dachdeckungsarbeiten
01.2
Dachdeckungsarbeiten
02 Dachabdichtungsarbeiten
02
Dachabdichtungsarbeiten
Bei der Ausführung ist zu beachten: - die Hölzer sind in trockenem Zustand einzubauen - tragende Konstruktionen aus Bauschnittholz sind - soweit nicht in der Position anders beschrieben -aus Holz nach DIN 4074 Teil 1 der Güteklasse II und mindestens der Schnittklasse B auszuführen. Sonstige Konstruktionen sind aus Holz nach DIN 68365 der Normalklasse und mindestens der Schnittklasse B herzustellen - tragende Konstruktionen sind nach DIN 1052/Teil 1 "Holzbauwerke; Berechnung und Ausführung" auszuführen - bei Konstruktionen aus Bauschnittholz dürfen Baumkanten die Funktion der Verbindungsmittel nicht beeinträchtigen - Dachschalungen aus Holz sind - soweit nicht in der Position anders beschrieben - aus ungehobelten, besäumten Brettern oder Bohlen nach DIN 68365, Güteklasse III, bei Rauhspund aus nach DIN 4072 "Gespundete Bretter aus Nadelholz" bearbeiteten Brettern oder Bohlen herzustellen. Die Bretter oder Bohlen dürfen keine Ausfalläste von mehr als 2 cm Durchmesser haben. - bei allen Holzbauarbeiten ist DIN 68800/Teil2 "Holzschutz im Hochbau; Vorbeugende bauliche Massnahmen" umzusetzen - der chemische Schutz von Bauholz ist nach DIN 68800/Teil 3 "Holzschutz im Hochbau, Vorbeugender chemischer Holzschutz" auszuführen
Bei der Ausführung ist zu beachten:
02._._.001 Dachrandprofile entfernen Vorhandene Dachrandprofile entfernen, verladen und entsorgen, einschl. Gebühren u.Transportkosten.
02._._.001
Dachrandprofile entfernen
7,50
m
02._._.002 Wandanschluß entfernen Vorhandene Wandanschlüsse der Dachabdichtungsbahnen an aufgehende Bauteile, einschl. Kappleisten, Keile und dergleichen entfernen, verladen und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten.
02._._.002
Wandanschluß entfernen
6,50
m
02._._.003 Vorhandenen Dachaufbau entfernen Vorhandenen Dachaufbaumit bituminöser Abdichtung aus Erstabdichtung und Sanierungslagen vollständig abräumen und reinigen, anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten.
02._._.003
Vorhandenen Dachaufbau entfernen
50,00
02._._.004 Voranstrich Elastomerbitumen-Voranstrich, lösungsmittelfrei, als Grundierhaftgrund, gut deckend im Streich-, Roll- oder Spritzverfahren auf den sauberen und trockenen Untergrund aufbringen. Der Voranstrich soll vor Aufbringen der nächsten Lage ausreichend ablüften.
02._._.004
Voranstrich
50,00
02._._.005 Dachabdichtung, 1. Lage Dachabdichtung, 1. Lage, bestehend aus Elastomerbitumen- Kaltselbstklebebahn, oberseitig PP- Vlies und SK-Sicherheitsnaht mit abziehbarer Folie, unterseitig SK-Therm-Streifen mit Beschichtung und abziehbarer Folie, D~ 4,0 mm, Einlage 150 g/m² Polyestergewebe-Verbundträger, durch Abziehen der unterseitigen Folie nach Herstellervorschrift aufkleben. Nahtfolie abziehen und Nähte mit Andruckrolle andrücken. Stöße 8 cm breit mit Handbrenner oder Heißluftgerät vollflächig verschweißen und andrücken. Dabei ist ein 45°- Eckschnitt an der unteren Lage im Bereich des T-Stoßes auszuführen. Hinweis: Die Oberlage ist Zug um Zug vollflächig aufzu- schweißen.
02._._.005
Dachabdichtung, 1. Lage
50,00
02._._.006 Dachabdichtung, Oberlage Oberlage der Dachabdichtung, bestehend aus Elastomerbi- tumen-Schweißbahn, oberseitig lichtgrau bestreut und Sicherheitsnaht, unterseitig gerillt und Folie, D = 5,2 mm, Einlage 260 g/m² Glas-Polyester-Verbundträger, nach Herstellervorschrift vollflächig aufschweißen. Die Nähte und Stöße sind mind. 8 cm breit vollflächig zu verschweißen und anzudrücken. Die Dichtigkeit der Naht sollte durch die austretende Bitumenschweißraupe überprüft werden, die im noch klebfähigen Zustand abgestreut werden kann. Widerstand gegen statische Belastung nach EN 12730: Höchste Laststufe von 20 kg bestanden. Im Systemaufbau widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gem. LBO. Güteüberwacht durch Marktentnahme von einer MPA oder gleichwertig.
02._._.006
Dachabdichtung, Oberlage
50,00
02._._.007 Mehrteiliger Dachrandabschluss Mehrteiliger Dachrandabschluss entsprechend DIN 1055 Blatt 4 für alle Gebäudehöhen und für Anschlußmaterialien von ca.1,0 bis 5,5 mm Dicke geeignet. Ausführung gem. beiliegender Zeichnung D.19 Detail Garagendach / Dachrand 1. Technische Daten: Konstruktion: Mehrteiliges höhenverstellbares und schwenkbares Dachrandabschlussprofil aus Aluminium mit Sturmsicherung. Folien- und Schweißbahnanschluss mit gleichem Zubehör. Anschlussmaterialien: Folien und Schweißbahnen von ca. 1,0 bis 5,5 mm Dicke. Profil für den Anschluß des 2-lagigen Dachabdichtungssystems der Positionen 02.5 und 02.6 geeignet. Unterkonstruktion: Standard Halterabstand ca. 1,5 m Blendenhöhe: ca. 180 mm Blendenlänge: ca. 3.000 mm Schenkellänge ca. 250 mm Gleit- und Ausgleichprofile: ca. 800 mm, für Ecken ca. 100 mm lang. Sützprofil: ca. 90 mm breit. Komplett mit Halter, Stoßverbinder, Stützprofil und Gleit- und Ausgleichprofil, Trennlage und Befestigungsmaterial montieren. Anschluß der Dachbahnen und Eckprofile sind in gesonderter Position zu bewerten.
02._._.007
Mehrteiliger Dachrandabschluss
7,50
m
02._._.008 Dachrandabschluss Eckteil Eckformteile für mehrteiligen Dachrandabschluss der Vorposition 02.7. Ausführung wie Vorposition jedoch als vorgefertigte 90° Innen- oder Aussenecke, komplett mit Stoßverbinder, Halter, Befestigungsmaterial und dergleichen montieren.
02._._.008
Dachrandabschluss Eckteil
2,00
St
02._._.009 Anschluss Dachabdichtungsbahn an Dachrandprofil Anschluss der Dachabdichtungsbahnen an das Dachrandprofil der Pos. 02.7 gem. Zeichnung D.19 Detail Garagendach / Dachrand. Die Unterlagsbahn der Pos. 02.05 ist bis zum Dachrand zu führen. Im Anschluß an die Montage des Dachrandprofils geeignete Trennlage zwischen Stützblech und Abdichtung mit Überstand aufbringen. Danach Zuschnitt der Unterlagsbahn der Pos. 02.5 mit der Unterlagsbahn verschweißen und auf das Stützblech führen. Danach ist ein Zuschnitt der Oberlagsbahn der Pos 02.6 mit der Oberlagsbahn verschweißen, über das Stützblech führen und einklemmen.
02._._.009
Anschluss Dachabdichtungsbahn an Dachrandprofil
7,50
m
02._._.010 Dachrandausbildung, Tiefpunkt Dachrandausbildung am Tiefpunkt. Ausführung gem. beiliegender Zeichnung D.20 Detail Garagendach / Dachrand 2. - Traufblech aus Titanzinkblech, Dicke mind. 0,7 mm, Zuschnitt ca. 400 mm, 3 Kantungen, in Verbindung mit Dachrinne mit Trennlage auf Garagendecke einbauen. - Zuschnitt der Unterlagsbahn der Pos. 02.5 mit der aus der Fläche kommenden Unterlagsbahn verschweißen und auf das Einhangblech mit ausreichend Überlappung führen. - Ein entsprechender Zuschnitt der Oberlagsbahn der Pos. 02.6 mit der in der Fläche liegenden Oberlagsbahn verschweißen und über das Einhangblech führen und befestigen. Rinne und Rinnenhalter werden in gesonderter Position berechnet.
02._._.010
Dachrandausbildung, Tiefpunkt
7,50
m
02._._.011 Wandanschluss beweglich an Bestand Wandanschluss an Bestandswand, beweglich, gedämmt. Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein- schließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien: - Bitumenvoranstrich im Detailbereich fachgerecht aufbringen. -Mineralische Wärmedämmung d= ca. 2 cm an aufgehender Wand im Fugenbereich befestigen - Stützprofil, aus verzinktem Stahlblech, 3-fach gekantet am Dachrand fachgerecht montieren. Zuschnitt: ca 65 cm. - Oberhalb des Stützprofils eine Z-förmige Feuchtig- keitssperre aus der Oberlage der Vorposition 02.6 fachgerecht an der Bestandswand und nachfolgend mit der Oberlage der Anschlussbahn verschweißen. - Dämmplatte als Zuschnitt in das Stützprofil einführen und fachgerecht fixieren. Plattendicke: ca. 120 mm - Keil im Eckbereich vor der Aufkantung verlegen. - Abdichtungsbahnen der Vorpositionen 02.5 und 02.6 als Zuschnitt im Lagenrückversatz mit jeweils 10 cm Überdeckung fachgerecht verlegen. Die Zuschnitte bis Oberkante Anschluss hochführen und aufschweißen / aufkleben. Die erste Lage zwischen den Lagen der Flächenabdichtung einbinden. - Klemmprofil mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren und die obere Fuge mit dauerelastischem Dichtstoff versiegeln. - Geeignetes Überhangblech, oberhalb des Klemmprofils mit entsprechenden Befestigungsmitteln fachgerecht an aufgehender Wand montieren und obere Fuge mit dauerelastischem Dichtstoff versiegeln. Anschlusshöhe: mindestens 20 cm Ausführung gemäß Plan D.18 Detail Garagendach / Aufgehende Wand
02._._.011
Wandanschluss beweglich an Bestand
6,50
m
02._._.012 Randanschluß Bestandsdach Randanschluß an ebenengleiches bestehendes Garagendach des Nachbargrundstücks. Hierbei ist der zuvor beschriebene Dachaufbau der Positionen 03.02.5 und 03.02.6 an den bestehenden bituminösen Dachaufbau der Nachbargarage fachgerecht anzuarbeiten.
02._._.012
Randanschluß Bestandsdach
7,00
m
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.1 Entwässerung
03.1
Entwässerung
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert: - die Lohn- und Gemeinkosten einschl. vermögenswirksamer Leistungen - die tariflichen und übertariflichen Zuschläge - Die Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Die Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, - Beiträge an die tariflichen Sozialkassen und die Winterbeschäftigungsverordnung (winterbeschV) vom 01.05.2006. Die Stundenverrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden und den Bestimmungen der Stundenlohnabrechnungsvorschriften. VOB / B § 2 Abs.3 findet für die Stundenlohnarbeiten keine Anwendung. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden. Nachweise über Stundenlohnarbei- ten sind der Bauführung innerhalb von 3 Tagen vorzulegen und abzeichnen zu lassen. Später vorgelegte Nachweise werden nicht anerkannt. Die Anerkennung der Lohnnachweise erfolgt in allen Fällen grundsätzlich unter Vorbehalt der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Die aufgeführten Stundensätze verstehen sich als kalkulierter Mittellohn.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert:
04._._.001 Stunden eines Vorarbeiters Stunden eines Vorarbeiters
04._._.001
Stunden eines Vorarbeiters
15,00
Std.
04._._.002 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters
04._._.002
Stunden eines Facharbeiters
30,00
Std.
04._._.003 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers
04._._.003
Stunden eines Helfers
30,00
Std.
04._._.004 Stoffkosten Die Preise für Stoffkosten sind als Einstandspreise zu berechnen. Die Preise sind auf Verlangen des AG Nachzuweisen. Nachzuweisende Stoffkosten = 100 % AN-Zuschlag =% (vom Bieter einzutragen) Summe:100% + Zuschlag % =% (vom Bieter einzutragen) Multiplikator (EP) = Summe geteilt durch 100 = (vom Bieter einzutragen) Der Multiplikator ist vom Bieter in die Spalte für Einheitspreise der angegebenen Stoffkosten (vorläufig geschätzte Euro) einzutragen. Der Gesamtpreis ist danach zu berechnen und auszuwerfen.
04._._.004
Stoffkosten
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