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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME
Die TAG Grasmus Immobilien GmbH Hamburg,
vertreten durch die TAG Wohnen & Service GmbH,
Stöckelhörn 5 in 20457 Hamburg beabsichtigt, auf der Liegenschaft folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Mehrfamilienwohnhäuser
Am Schützenplatz 3-9, 26409 Wittmund
Energetische Sanierung Dach und Fassaden
Die Baumaßnahme umfaßt:
- Aufstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes an den
Fassaden durch das Gewerk Dachdeckungsarbeiten
- Sanierung der Vormauerschale aus Verblendmauerwerk
- Erneuerung der vorgehängten hinterlüfteten
Fassadenbekleidung aus Zementbauplatten
- Betonsanierung der Loggias und Vordächer
- Ausführung einer Einblasdämmung in die Luftschicht
der zweischaligen Außenwände
- Erneuerung der Dachdeckung einschl. Dachentwässerung
- Einbau einer Wärmedämmung auf der Decke des 2. OG
(Dachboden) einschl Ausbau der vorhandenen Mineral-
wolldämmung
- Statische Ertüchtigung des Dachtragwerks zur Aufnahme
einer PV-Anlage
- Erneuerung der Fenster und Außentüren.
Das Ingenieurbüro Strube, Storchenfleth 1 in
25348 Glückstadt hat dafür einen EnEV-Nachweis und eine Statische Berechnung zur Ertüchtigung des Dachtragwerks für die Dachmontage einer PV-Anlage erstellt.
Die beiden Mehrfamilienwohnhäuser wurden 1971/72 in baugleicher Massivbauweise errichtet.
Die Wohnhäuser sind viergeschossig (KG, EG, 1. OG,
2. OG).
Mit einem zweigeschossigen Verbinder im 1. und 2. OG bilden sie einen im Grundriss L-förmigen Gebäudekomplex.
Die Gebäudekonstruktion der beiden baugleichen Mehrfamilienwohnhäuser besteht aus
tragenden Außenwänden aus zweichaligem Mauerwerk (Vormauerschale aus Klinker-MW, Luftschicht und tragendem Hintermauerwerk aus KS-MW), mit Fenster- und Türöffnungen, tragende/nichttragende Innenwände aus KS-Mauerwerk, verputzt, belüftetes Satteldach mit 29 Grad Dachneigung, Dachziegeldeckung mit Außenentwässerung,
Der Verbinder besitzt eine vorghängte hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Zementbauplatten (Eternit).
Konstruktionsbeschreibung:
Fundamente:
Streifenfundamente und Bodenplatte aus Stahlbeton
Außenwände:
Kalksandstein-Mauerwerk, tragend, Dicke 24 cm,
Luftschicht, Klinker-Sichtmauerwerk als Vormauerschale/Wetterschale
Außenwände Verbinder:
Poroton-Mauerwerk, tragend, Dicke 24 - 30 cm,
Luftschicht, vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Zementbauplatten (Eternit)
Innenwände:
Kalksandstein-Mauerwerk, verputzt, tragend/nichttragend
Dachtragwerk (Satteldach):
Sparrendach mit Kehlbalken
Dachaufbau (Satteldach):
Dachziegel auf Holzlattung, vermörtelt, belüftet,
Traufhöhe ca. 9,50 m über OK Gelände, Firsthöhe
ca. 13,00 m über OK Gelände.
Dachdämmung:
nicht vorhanden
Fenster:
Kunststoff-Rahmenkonstruktion mit Isolierverglasung
Hauseingangstür:
Aluminium-Rahmenkonstruktion mit Isolierverglasung
Außenanlagen:
Betonverbundpflaster, Rasenflächen.
Die Baumaßnahme gemäß diesem Leistungsverzeichnis umfasst:
- Aufstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes an den
Fassaden
- Zimmererarbeiten zur statischen Ertüchtigung des
Dachtragwerks zur Aufnahme einer PV-Anlage
- Erneuerung der Dachdeckung einschl. Dachentwässerung
- Einbau einer Wärmedämmung auf der Decke des 2. OG
(Dachboden)
- Instandsetzung der Dachabdichtung auf den Vordächern
über den Hauseingängen.
Lage der Baustelle:
Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Straße
Am Schützenplatz 3 - 9 in 26409 Wittmund.
Die Straße liegt an der West- und Südseite des Grunstücks, an die die Mehrfamilienhäuser direkt angrenzen.
Die Gebäude-Nord- und Ostseite bilden einen Innenhof, der über die Durchfaht im Verbinder angefahren werden kann (==> kein Straße !).
Das Abstellen der Bau- und Firmenfahrzeuge des AN kann
nur eingeschränkt mit Zustimmung des AG auf dem
Grundstück erfolgen.
Das Arbeits- und Schutzgerüst wird vom Gewerk
Fassadensanierung mit genutzt.
Während der Baumaßnahme sind die Mehrfamilienhäuser bewohnt, u.a. mit Familien mit Kleinkindern.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK Hinweise für das aufgeführte Gewerk:
Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu
beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der
ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht
gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise
einkalkuliert werden.
Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien:
- Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-
Berufsgenossenschaften
- LBO des Landes Niedersachsens einschl.
der Durchführungsverordnungen
- die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit
an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts
anderes bestimmt ist.
Der Ausführung zu Grunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung.
Besondere Hinweise - Leistungsumfang
Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die
technisch wie optisch vollständige, abgeschlossene und
für den Nutzer ohne weitere Nacharbeiten benutzbare
Leistung sowie Lieferung und Montage.
A. Geltungsbereich
s.h. Allgemeine Vertragsbedingungen der
TAG Grasmus Immobilien GmbH Hamburg
c/o TAG Wohnen & Service GmbH Hamburg
für Bauleistungen.
B. Technische Hinweise
Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend
beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB,
DIN 1961, die DIN für die betreffenden Gewerke (ATV)
neuester Fassung - sowie im einzelnen und besonderen
folgende aufgeführte DIN-Normen:
DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 338 Dachdeckungsarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 18 459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Darüber hinaus sind die anerkannten Fachregeln der
Einzelgewerke zu beachten.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Kopien der
Bautagesberichte sind der Bauleitung zu übergeben.
Bestandteil des LV ist die Statik des IB Strube gemäß Anlage.
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK
SONSTIGE HINWEISE SONSTIGE HINWEISE
1. Für die Baustelleneinrichtung haftet der
Auftragnehmer während der Zeit der Aufstellung,
der Vorhaltung und des Abbaus für die Sicherheit
und Standfestigkeit.
2. Die Richtlinien und Merkblätter der
Bauberufsgenossenschaften, die Auflagen der
Gewerbeaufsichtsämter bzw. der Ämter für
Arbeitsschutz sowie die Verarbeitungsvorschriften der
Hersteller sind zu beachten.
3. Alle Positionen umfassen die fix und fertige Arbeit.
4. Die Baustelleneinrichtung, Baustellengemeinkosten,
die Baustellenbelieferung und Abladen sowie die
Allg. Geschäftskosten sind in alle Einheitspreise
einzurechnen, dies gilt auch für Mehr- und Minderleistungen bei evtl. Nachtragsvereinbarungen, wenn nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung angegeben.
5. Der AG stellt Anschlusspunkte für Baustrom und
Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Baustrom werden 0,25 % und für Bauwasser 0,25 % von der Brutto-Schlussrechnungssumme incl. Nachträge in Abzug gebracht.
6. Eventuell notwendige Baustromunterverteilung für
die Ausführung der Bauarbeiten gemäß LV ist vom
AN eigenverantwortlich auszuführen, sofern keine
anderen Festlegungen im LV beschrieben werden.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
7. Das Abbruch- und Arbeitsmaterial ist sofort und ohne Behinderung der Umgebung/des öffentlichen Raumes zu verladen und abzufahren.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist von
ihm fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung der Bauleitung zu übergeben.
8. Die Baustelle ist täglich zum Arbeitsende zu
reinigen, aufzuräumen, zu sichern und der Bauschutt ist
zu entsorgen.
9. Die notwendigen zeitweiligen Bau- und Arbeitsgerüste
für Arbeiten über 2 m bis 4 m Höhe über OK Gelände sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
10. Materiallieferungen an Sonntagen sowie Feiertagen sind nicht zulässig.
11. Für das Bauvorhaben besteht Rauchverbot im Gebäude und im Baustellenbereich.
12. Baustelleneinrichtung
Der AN kann sich auf Grundlage einer Ortsbesichtigung
während der Angebotserstellung über die für die
Einrichtung der Baustelle notwendigen Flächen
außerhalb/innerhalb des Objektes informieren.
Eine Inanspruchnahme von darüber hinausgehenden
Flächen für die Baustelleneinrichtung ist nicht möglich. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes des AN. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege (Zufahrtsstraße) durchgeführt werden.
Mehraufwendungen, die dem AN durch Nichtbeachtung
vorstehender Hinweise entstehen, werden nicht
vergütet.
Wasser- und Stromanschlüsse sind im Objekt vorhanden.
Der AN hat dafür zu sorgen, daß die von ihm belegten
Entnahme- und Einleitungsstellen jederzeit
ordnungsgemäß sind und, soweit notwendig, gewartet
werden.
Brauch- und Trinkwasser darf nicht unkontrolliert
entweichen.
Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden.
Von den Entnahmestellen bis zu den zugewiesenen Lager-
und Arbeitsplätzen bzw. Einsatzstellen hat der AN
entsprechende Versorgungsleitungen zu verlegen und
diese ausreichend zu schützen. Die Anschlüsse und die
Versorgungsleitungen müssen den einschlägigen
Vorschriften entsprechen, die Verlegung der
auftragnehmereigenen Versorgungsleitungen bis zur
Entnahmestelle darf andere Unternehmer nicht
behindern.
13. Beleuchtung
In den Räumen ist Raumbeleuchtung vorhanden, die für die Baumaßnahme genutzt werden kann. Im Außenbereich ist die notwendige Arbeitsbeleuchtung Bestandteil der Baustelleneinrichtung des AN.
Vom AG wird keine weitere Arbeitsbeleuchtung zur
Verfügung gestellt. Der AN hat die zur Durchführung
seiner Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen
entsprechend den einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu betreiben für die Ausführung seiner Leistungen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
14. Sicherheit auf der Baustelle: Unfallverhütung
Der AN hat auf seine Kosten alle Vorkehrungen zu
treffen, die nötig sind, um Personen- und Sachschäden
zu verhüten. Durch geeignete Maßnahmen hat er dafür
zusorgen, daß die Sicherheit und die dauernde
Benutzbarkeit baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt
werden.
15. Versicherungsschäden
Alle vorkommenden Personen-, Sach- oder sonstige
Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem
AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden
Unterlagen bekanntzugeben. Der AN hat das Schadensbild
nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten.
Er darf das Schadensbild bis zur Besichtigung durch
den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe
Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden
mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des
Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.
Der AN hat dem AG und dem Versicherer jede Nachprüfung
über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des
Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei einer durch ihn
vorgenommenen Schadensbeseitigung seiner
Kostenaufstellung ohne besondere Aufforderung
ordnungsgemäße prüffähige Belege beizufügen.
Wenn nach Eintritt eines Haftpflichtschadens die
Leistungsverpflichtung des Versicherers dem Grunde und
der Höhe nach feststeht, so tritt der AN seine berechtigten Ansprüche gegen den Versicherer zugunstendes AG ab.
Hiervon nicht betroffen sind Ansprüche Dritter außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN, soweit es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche
privatrechtlichen Inhalts handelt.
16. Personal / Nachunternehmer
Das durch den Auftragnehmer eingesetzte Personal
sowie Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten namentlich zu benennen.
Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden, so haben
diese ihre Fachkunde dem AG nachzuweisen.
Der AG behält sich vor, Nachunternehmer ohne Angabe
von Gründen abzulehnen. Das eingesetzte Personal hat
sich an die geltenden Hausordnungen der Liegenschaft
zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit einer
schriftlichen Verwarnung geahndet. Bei einer erneuten Zuwiderhandlung wird die betreffende Person mit einem unwiderruflichen Hausverbot belegt.
17. Baustellenbesprechungen und Bauleitung
Der AN veranlasst falls erforderlich Bauleitungsgespräche, zu denen der AN einen kompetenten, für die Durchführung verantwortlichen und weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter zu entsenden hat.
Der AN hat auf der Baustelle einen Bauleiter und /oder weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Polier einzusetzen, welcher am Bau involvierten Nachunternehmen kontrolliert und dem AG gegenüber informationspflichtig ist. Dieser und sein Vertreter sind dem AG vor Vertragsunterzeichnung zu benennen.
Der AN führt zu diesen Sitzungen ein Protokoll, welches allen Beteiligten zur Kenntnisnahme gebracht wird..
18. Dokumentation/Revisionsunterlagen
Mit der Fertigstellungsabnahme übergibt der AN dem AG eine Dokumentation bzw. Revisionsunterlagen mit Fachunternehmer-Erklärung, Hersteller-Bescheinigungen, Prüfzeugnisse, Lieferscheine, Produkt-Datenblätter mit bauaufsichtlicher Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen der verbauten Produkte, etc.in digitaler Form (PDF-Dokumente). Die dafür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
SONSTIGE HINWEISE
01 DACHDECKUNGS- UND GERÜSTARBEITEN
01
DACHDECKUNGS- UND GERÜSTARBEITEN
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.02 GERÜSTARBEITEN
01.02
GERÜSTARBEITEN
01.03 ABBRUCHARBEITEN
01.03
ABBRUCHARBEITEN
01.04 ZIMMERER- UND WÄRMEDÄMMARBEITEN
01.04
ZIMMERER- UND WÄRMEDÄMMARBEITEN
01.05 DACHDECKUNGSARBEITEN
01.05
DACHDECKUNGSARBEITEN
01.06 DACHKLEMPNERARBEITEN
01.06
DACHKLEMPNERARBEITEN
01.07 DACHABDICHTUNG VORDACH HAUSEINGANG UND BALKONDACH
01.07
DACHABDICHTUNG VORDACH HAUSEINGANG UND BALKONDACH
01.08 STUNDENLOHNARBEITEN
01.08
STUNDENLOHNARBEITEN