1185-hydraulischer Abgleich
energetische Sanierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Aufforderung zur Angebotsabgabe Aufforderung zur Angebotsabgabe Bauvorhaben: München, Neuperlach  Karl-Marx Ring 59-61A Fenstererneuerung Bauherr: Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co OHG Hansastr. 27f 81373 München Für das Angebotsverfahren gelten folgende Bedingungen: a)  Ihr Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag an die WSB, Frau Kujavec, bzw. per E-Mail im GAEB-Format einzusenden. b)  Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde u. Zuverlässigkeit hat der Bieter folgende Angaben zu  machen: -    seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, -    die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, -    die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen, -    die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, -    das von ihm für die Leistung und Aufsicht vorgesehene technische Personal -    die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. c)  Ist im Leistungsverzeichnis eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, so behält sich der    Auftraggeber die losweise Vergabe vor. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Mittelbewilligung. d)  Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers verbindlich. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herr Schoch, Telefon: 089/6799-330 e)  Abweichungen vom Leistungsverzeichnis und Änderungsvorschläge (Alternativen) sind in einer gesonderten Unterlage darzustellen, zu begründen und entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu gliedern. f)   Mit dem Angebot ist die vorgeschriebene Erklärung einschl. der dort aufgeführten Unterlagen einzureichen. g)  (Nur bei Arbeitsgemeinschaften zu § 21, Nr. 3 VOB/A) Die vorgeschriebene Bietererklärung ist von allen Mitgliedern der ARGE rechtsverbindlich zu unterzeichnen. h)  Mit Angebotsabgabe, spätestens beim Vergabegespräch hat der Bieter den verantwortlichen Bauleiter, Vorabeiter, sowie die Mannschaft zu benennen. Der Terminplan beinhaltet verbindliche Zwischentermine mit Angabe der Personalbesetzung. i)  Eine Auftragsvergabe erfolgt nur, wenn eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Es liegen folgende Angebotsunterlagen bei: 1. Erklärung zum Angebot 2. Allgemeine Vertragsbedingungen 3. Qualitäts und Leistungskriterien 4. Angaben zum Objekt
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Erklärung zum Angebot Erklärung zum Angebot Der Bieter erklärt hiermit, dass 1. er die Baustelle besichtigt und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht hat, insbesondere  die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen und dergleichen festgestellt hat. 2. er die Verdingungsunterlagen pflichtgemäß geprüft und den Auftraggeber auf evtl. aufgetretene Unklarheiten oder Unvollständigkeiten hingewiesen hat. 3. er von den zusätzlichen Vertragsbedingungen und den Technischen Vorbemerkungen der Wohnungs-und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. OHG Kenntnis genommen und seinem Angebot zugrunde gelegt hat. 4. er für die Ausführung aller angebotenen Leistungen _______ Arbeitstage benötigt. 5. gegen ihn bei der Abgabe des Angebotes keinerlei Pfändungen laufen. 6. er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Sozialbeiträgen und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachkommt und auf Verlangen folgende Bescheinigungen vorlegen wird: a) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes b) die Bescheinigung der zuständigen Krankenkassen über die ordnungs- gemäße Abführung der Sozialbeiträge für Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung c) die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft __________________________________ über ordnungsgemäße Abführung der Beiträge ansonsten genügt der Nachweis, dass er im Lieferantenverzeichnis der Stadt / des Landes _______________________________________________________ unter Nr. ___________________________________ eingetragen ist. 7. (Nur bei Arbeitsgemeinschaften) er ein Verzeichnis der Mitglieder der ARGE beigefügt hat, in dem der bevollmächtigte (federführende) Vertreter benannt ist, der zur Entgegen- nahme von Zahlungen für die ARGE berechtigt ist. die Mitglieder der ARGE gemeinschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und unmittelbar zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet sind. 8. er die Herstellerverpflichtung herbeigeführt hat, sofern sie in den Vertragsbedingungen gefordert wird. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissenschaftlich falsche Erklärung oder die Nichtvorlage der angeforderten Bescheinigungen seinen sofortigen Ausschluss im Vergabeverfahren zur Folge haben kann. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort / Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Erklärung zum Angebot
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB) Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB) Doblinger Unternehmensgruppe München diese sind in den Dokumenten abgelegt und sind Vertragsgrundlage bei einer Beauftragung. Die Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift diese erhalten, gelesen und in seiner Kalkulation entsprechend berücksichtigt zu haben. .............................. Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB)
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe als Auftragnehmer der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. ohG (nachfolgend WSB Bayern) Inhalt: 1. Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern. 2. Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt und Qualitätsbewusstsein. 3. Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten. 4. Arbeitssicherheit und Umweltschutz 5. Erstellung zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen. 6. Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien. 1. Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern. · Terminliche Wünsche der Mieter sind im Rahmen des Möglichen stets zu berücksichtigen. Die Terminvereinbarung sollte telefonisch unter der Angabe des Umfangs und der Zeitdauer der Arbeiten erfolgen. · Vor Betreten der Wohnung stellen sich die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor (Firma/Name). Den Mietern ist höflich und hilfsbereit entgegenzutreten. Es ist notwendig, dass sich mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Arbeitgebers vor Ort befindet. · Dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern ist das Rauchen nur außerhalb der Gebäude gestattet. · Können die Arbeiten nicht in einem Zug erledigt werden, werden die Mieter und die Hausverwaltung hierüber und über den voraussichtlichen Fortgang der Arbeiten schnellstmöglich informiert. · Bei Beendigung der Arbeiten ist die ordnungsgemäße Ausführung von den Mietern zu bestätigen. · Soweit Arbeiten in einer Leerstandwohnung, im Haus oder auf dem Grundstück zu erledigen sind, melden sich die Mitarbeiter beim zuständigen Hausverwalter oder Hausmeister. Von den Arbeiten betroffene Mitarbeiter sind rechtzeitig über die Maßnahme und deren Auswirkungen zu unterrichten. Nach Beendigung der Arbeiten oder bei Arbeitsunterbrechung muss auch hier eine Abmeldung beim zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern erfolgen. · Bei Ausführung von Maßnahmen in den Wohnungen, wird der Auftragnehmer gebeten, so zu arbeiten, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen und Verunreinigungen entstehen. Es ist besondere Rücksicht auf die Einrichtungsgegenstände der Mieter zu nehmen (Abdecken der Möbel etc.) · Der Auftragnehmer hat die Baustelle (Baugrundstück und Gebäude) stets besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen müssen zum Abschluss der Arbeiten komplett beseitigt werden. · In den Außenbereichen sind Bäume, Anpflanzungen oder sonstige Vegetations- flächen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Das Befahren von Grünflächen und Wegen ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers möglich und muss schonend erfolgen. Schäden sind der Hausverwaltung zu melden. 2. Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt und Qualitätsbewusstsein · Für die Leistungserbringung und Gewährleistung gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B) und die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils aktuellsten Fassung. Alle Arbeiten sind nach den gültigen DIN-EN- Gütebestimmungen auszuführen. Behördliche Zulassungsbedingungen, sowie Vor- schriften/Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft und der Fachverbände sind zu berücksichtigen. Bei Fragestellungen ist Rücksprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der WSB Bayern zu halten. Er ist unter anderem aus dem Auftragsformular ersichtlich. · Es ist fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Auszubildende führen nur ihrem Ausbildungsstand entsprechende Facharbeiten aus, wenn dieses unter qualifizierter Anleitung geschieht. Angelernte Hilfskräfte erledigen keine Facharbeiten. 3. Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten · Der Auftraggeber hat als Vermieter ein besonderes Interesse daran, die Beeinträchtigung der Mieter so gering wie möglich zu halten. Deshalb hat die Einhaltung der Vertragsfristen und der zugesicherten Personalkapazitäten für den Auftraggeber eine herausragende Bedeutung. · Sollten die Arbeiten zum Ende der betrieblich oder tariflich vereinbarten Tages- arbeitszeit noch nicht erledigt sein, so werden sie an diesem Tag trotzdem noch beendet, wenn die voraussichtlich benötigte Restzeit ein sinnvolles Maß nicht überschreitet. Im Einzelfall ist das Vorgehen aber mit den jeweiligen Mietern und/oder Hausverwaltern zu vereinbaren, sobald während der regulären Arbeitszeit eine Überschreitung absehbar ist. · Ist der Auftragnehmer durch nicht von ihm verantwortende Umstände an der Fristeinhaltung gehindert, so informiert er unverzüglich den zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern. · Der Auftragnehmer arbeitet im Sinne des Auftraggebers wirtschaftlich. (z. B. angemessener Personaleinsatz, Minimierung der Anfahrten etc.). 4. Arbeitssicherheit und Umweltschutz · Der Auftragnehmer hat alle nach den gesetzlichen Vorschriften und den Unfall- verhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu veranlassen. · Materialien mit gesundheitsschädlichen und/oder umweltgefährdenden Bestandteilen dürfen nicht verwendet werden. · Abbruchmaterialien, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen sollen möglichst der Wiederverwendung zugeführt oder umweltgerecht entsorgt werden. Die abwasserrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die gesetzlichen Bestimmungen über Lärm- und Immissionsschutz. 5. Erstellen zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen · Die Rechnungsstellung hat innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Die Rechnung wird nur anerkannt, wenn die Leistungen detailliert und prüfbar ausgewiesen sind und der WSB Bayern alle erforderlichen Anlagen vorliegen (siehe Auftrag „Besondere Vertragsvereinbarungen“). 6. Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien Die Einhaltung der „Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und  Handwerksbetriebe“ stellt eine wichtige Vertragsverpflichtung dar. Sie gilt in Ergänzung zu den sonstigen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und für alle jeweils beauftragten Leistungen. Wird in schwerwiegender Form oder trotz einer vorausgegangenen Abmahnung gegen diese Kriterien verstoßen, kann dies Schadenersatzansprüche oder auch die Entziehung des Auftrages nach sich ziehen. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus damit rechnen, aufgrund entsprechender Vertragsverstöße zeitweise oder dauerhaft von der Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden. Die vorgenannten Regelungen werden vorbehaltlos anerkannt: ……………………………………………………………………………. Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe
Baubeschreibung Baubeschreibung Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. OHG Hansastr. 27f 81373 München Planungsbüro: HLS Ingenieurbüro Martin Voigt An der Lohe 51 85375 Neufahrn Tel.: 0151/56067095 hls-buero-martin-voigt@gmx.de Beschreibung des Bauvorhabens: Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Es sind vor Beginn, sämtliche Steigstränge zu entleeren und Pumpen stromlos zu schalten. Die jeweilige Verteilleitung ist im Keller über die Absperrschieber zu schließen um ein mögliches Nachdrücken des Heizwassers zu vermeiden. Alle Steigstränge werden über Differenzdruckregler hydraulisch abgeglichen. Die Einstellwerte/Massenströme sind den Strangschemen bzw. Grundrissen zu entnehmen. An den Heizkörpern sind die Ventile sowie auch die Rücklaufverschraubungen zu erneuern. Der Boden unter dem jeweiligen Heizkörper ist mit einer reisfesten Folie auszulegen um mögliche Schwarzwasser-Schäden zu vermeiden. Abzweigleitungen sind zur Entleerung und Befüllung mit einem T-Stück und 1/2" KFE-Hahn (rot) zu versehen. Für die Montage der Strangventile dürfen keine GEBO-Verschraubungen verwendet werden.Vorhandene GEBO-Verschraubungen sind zu entfernen. An den Heizkörpern sind Entlüftungsventile anzubringen. In dieser Anlage sind die Strangventile schon als Mengendifferenzdruckventile ausgeführt und müssen nur eingestellt werden. An allen Steigleitungen sind Beschriftungsschilder anzubringen. Nach Beendigung der Arbeiten hat eine Druck-Dichtheitsprüfung zu erfolgen und anschließend sind die Leitungen nach DIN EN 14336 zu spülen. Die Anlage ist zu befüllen und zu entlüften. Die obersten Heizkörper sind kurz vor der Heizperiode nochmals zu entlüften. Dies erfolgt nach Stellung der Schlussrechnung. Alle Positionen verstehen sich als"liefern und montieren" Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: Während der Baumaßnahmen ist dafür Sorge zu tragen das der öffentliche Verkehr zu keinen Zeitpunkt beeinträchtigt wird.Sollte es zu vorhersehbaren Verkehrsstörungen zu kommen, sind diese rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden. Anmeldung der Baumaßnahme: Die WSB übernimmt die Erstinformation an die Mieter. Die Aushänge für den weiteren Bauablauf sind durch den AN zu übernehmen. Angaben zur Örtlichkeit / Vergabe Anschrift der Heizzentrale: Karl-Marx-Ring 59-61a in München Sonstige Baustelleneinrichtung Geräte/Einrichtungen des Unternehmen: Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: Wasser: vorhanden Strom: vorhanden Abwasser: vorhanden Gas: vorhanden Art / Lage der Lagerplätze: Sind vor Beginn der Maßnahmen, vor Ort zu prüfen. Sonstige Angaben zur Baustelle Schutz vorhandenen Bewuchses: Bäume sind geschützt durch: eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist zu vermeiden. Pflanzbestände sind geschützt durch: eine Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist zu vermeiden. Vegetationsflächen sind geschützt durch:  eine Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist zu vermeiden.
Baubeschreibung
1 Karl-Marx-Ring 59-61a
1
Karl-Marx-Ring 59-61a
1. 1 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
1. 2 Demontage
1. 2
Demontage
1. 3 Raumheizung
1. 3
Raumheizung
1. 4 Strangventile
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Strangventile
1. 5 Sonstiges
1. 5
Sonstiges
1. 6 Stundenlohn
1. 6
Stundenlohn