Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 WDVS
08
WDVS
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Systembindung Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Das System muss für den vorgesehenen Verwendungszweck nach ETAG Nr. 004 zugelassen sein. Die Zulassung (ETA) und die zugehörigen Unterlagen sind bei Angebotsabgabe vorzulegen. Hier gilt insbesondere: - System 2+ - Stossfestigkeit: Nutzungskategorie II Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. RICHTQUALITÄT: ALSECCO CARBON oder ein Produkt mit vergleichbaren Merkmalen Die entsprechenden Zulassungen des DIBt Berlin sowie die Produktdatenblätter der Systemkomponenten, die Detailzeichnungen und die Verarbeitungsrichtlinien sind dem Angebot beizufügen. 2. Leistungsumfang Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt. 3. Verarbeitungsbedingungen Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen. Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß BFS Merkblatt Nr. 25. 4.  Ausführung 4.1 Prüfung der Vorgewerke Nach Abschluss der Untergrundvorbehandlung muss vor Beginn der Dämmungs-, Beschichtungs-, Putz- oder Anstricharbeiten gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidende Anstriche, sandende Bestandteile, Staub, etc.) sind. 4.2 Leistungsdefinition Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen gemäß DIN 18350 Abs. 4.1, und mit dem Einheitspreis abgegolten, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. 4.3 Richtlinien Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Richtlinien zugrunde: - DIN 1961, VOB Teil B - DIN 18299, VOB Teil C - DIN 1045, Beton und Stahlbeton - DIN 18202, Maßtoleranzen im Hochbau, Teil 3 - DIN 18195, Bauwerksabdichtungen - DIN 18345, Wärmedämm-Verbundsysteme - Technische Datenblätter der Fa. alsecco - DIN 18451, Gerüstarbeiten - DIN 18550, Putz- und Putzsysteme 4.4 Bauschutt Verpackungs- und Transportmaterialien, sowie anfallender Bauschutt sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf einer dafür vorgesehenen Deponie zu entsorgen. 4.5 Sicherheitshinweise Beim Transport, bei der Lagerung sowie bei der Verarbeitung der Produkte sind die Anweisungen des Herstellers und die einschlägigen gewerbepolizeilichen Verordnungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten, unter anderem: - Merkblatt über den Umgang mit Lösemitteln - Merkblatt über die Verarbeitung von Polyestern und Epoxidharzen - Merkblatt über den Umgang mit PUR-Anstrichstoffen - Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe - Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften (UVV) - Sicherheitsdatenblätter des Materialherstellers 4.6 Technische Vorbemerkungen - Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden. - Sichtbare Teile aus Aluminium müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein. Blankes Aluminium kann sich ungleichmäßig verfärben bzw. störende Verunreinigungen am Bekleidungsmaterial verursachen. Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. - Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen, ggf. abzuwaschen. Der AN stellt zum Abbau des Gerüstes Personal zum Verschluss der Ankerlöcher . - Alle Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion einschließlich der Verankerung am Untergrund sind Richtwerte; die Standsicherheit der Außenwandbekleidung muss nachgewiesen werden oder nachweisbar sein. - Die Baustelle ist auch während der Arbeiten sauber und ordentlich zu halten. Arbeitsräume sind aufgeräumt und gesichert zu verlassen. - Gerüstböden sind nach der Beendigung der Putzarbeiten zu reinigen. - Anschlüsse an Fenster, Türen etc. sind mit APU-Leisten auszuführen. - Das Herstellen oder das Anpassen von Aussparungen an Einbauteilen, Rohrdurchführungen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. - Sämtliche Anschlüsse an andere Bauteile sind mit vorkrompimierten Dichtbändern und einem sauberen Kellenschnitt auszuführen. - Anschlußfugen an Bleche, Kästen, Fensterbänke etc. sind zusätzlich elastisch zu versiegeln, Farbe nach Wahl des AG - Gerüstankerlöcher sind im Zuge des Gerüstabbaus zu verschließen. - Von allen Putzen und Farbtönen sind Musterflächen als Handmuster und vor Ort in ausreichender Größe (mind. 1m²) zur Prüfung und Freigabe durch den AG anzulegen. Musterflächen werden nicht gesondert vergütet! - Besondere Armierungsarbeiten und Egalisierungsanstriche, die zur Ausführung besonders dunkler Farbtöne evtl. erforderlich sind, hat der AN einzukalkulieren und anzugeben. - Die korrekte brandschutztechnische Ausführung obliegt einzig der Verantwortung des AN. - Vor Beginn der Arbeiten sind die allg. bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Übereinstimmungserklärung einzureichen. - Vor Beginn der Armierungsarbeiten ist eine technische Abnahme der Dämmarbeiten mit dem AG durchzuführen. 4.7 Qualitätssicherung Die Maßnahme ist durch den Produkthersteller zu begleiten und zu dokumentieren. Die Kosten für die externe Qualitätssicherung trägt der AN und ist entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG behält sich vor, den Abstimmungen mit dem Systemhersteller beizuwohnen. Die Dokumentation dieser Maßnahme ist spätestens mit Stellung der Schlussrechnung der Projektsteuerung des AG vorzulegen. 4.8 Bautagebuch Während der gesamten Bauzeit ist durch den AN werktäglich ein Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich im Original vorzulegen. 5. Aufmaß und Abrechnung Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschiften der DIN 18345.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN WDVS 1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Euro-Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile BFS Merkblatt 9 Beschichtungen auf Außenputze Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt 19 Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahme Beseitigung von Schäden Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt 21 Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung Wärmedämm-Verbundsystemen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) IVD-Merkblatt Nr. 4: Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Einbau und Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt WDVS im Sockel- und im erdberührten Bereich Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidung Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 2-7-01/D Kalkputze in der Denkmalpflege Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. WTA-Merkblatt 2-9-04/D Sanierputzsysteme Herausgeber: Wissenschaftlich Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. WTA-Merkblatt 2-10-06/D Opferputze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. WTA-Merkblatt 2-11-07/D Gipsmörtel im Mauerwerksbau und an Außenfassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. Ziegelelement-Merkblatt Außenputz auf Ziegelwandelementen - Merkblatt für die fachgerechte Planung und Ausführung Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Ziegelelementbau e.V. Güteschutz Ziegelmontagebau e.V. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten siehe Objektbeschreibung Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß BE-Plan Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende Transportmittel zur Verfügung: keine Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG - 2.OG zusätzlich im Bereich des Dachs. Gerüste Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2 m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach Abschnitt 2 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die richtige Körnung dem Bieter überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Die Schadensbehebung ist zu dokumentieren und der Projektsteuerung vorzulegen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandlos entfernen lassen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit Gipsputz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Bei der Sanierung von salz- oder feuchtegeschädigtem Putz ist auch der anscheinend einwandfreie Putz im Umkreis bzw. Abstand von ca. 1 m bis auf das Mauerwerk zu lösen und Mauerwerksfugen bis ca. 2 cm Tiefe auszukratzen. Das Material ist sofort zu entfernen und zu entsorgen. Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Projektsteuerung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten. Beim Reinigen von Fassaden durch Strahlen mit Wasser sind gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird. Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechendem Wetter auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben. Sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüste, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Wärmedämm-Verbundsystem Die Verarbeitungsrichtlinien des Wärmedämm-Verbundsystem-Herstellers müssen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht zu gewähren. Die Übereinstimmung zu den Verarbeitungsrichtlinien ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen nicht unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen, sofern Herstellervorschriften nicht andere Grenzwerte vorschreiben. Ist vor Beginn der Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems der Innenputz noch nicht fertig gestellt und ausgetrocknet, sind mit der Projektsteuerung geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung in der Außenwand und im Wärmedämm-Verbundsystem durch nach außen diffundierende Feuchtigkeit abzusprechen. Armierungsgewebe muss glatt (faltenfrei) und mittig eingebracht werden. Über Ecken von Öffnungen ist es diagonal anzuordnen. Überlappungen des Gewebes sollen mindestens 100 mm betragen, Überdeckungen beim Anschluss an andere Bauteile ca. 300 mm. Es ist beim Übergang zu anderen Stoffen (z.B. Dämmung der Deckenauflager, Rollladenkästen) grundsätzlich einzubauen. Metallprofile, z.B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus dämmendem Material wie Porenbeton, Hochloch-Leichtziegel oder dergleichen, sondern z.B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z.B. extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, zu trennen. Rahmen, Gewände, Fensterbänke und ähnliches dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben. Sie sind mit geeigneten Maßnahmen, z.B. durch entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu erwartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen, aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämm-Verbundsystem auftreten. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Dabei ist nicht nur auf die Vermeidung des Eindringens von Niederschlägen zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass keine kalte Außenluft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, Sockelabschlussprofilen und dergleichen, z.B. durch Einlegen von Kompribändern, hinter das Wärmedämm-Verbundsystem gelangen kann. Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämm-Verbundsystem, z.B. unter Fensterbänken, sind mit Dämmstoff zu füllen. Fugenabdichtungen z.B. von Anschlüssen an Blendrahmen von Fenstern und Türen müssen einen geringeren Dampfdurchlasswiderstand (sd-Wert) besitzen als die entsprechenden raumseitigen Abdichtungen. Im Zweifel sind diese rechtzeitig vor der Ausführung mit der Projektsteuerung abzustimmen. Bei der Verwendung von Kompribändern sind die Verarbeitungsvorschriften der betreffenden Hersteller zu beachten. Insbesondere ist auf Abstimmung der Bandbreiten und -dicke und auf die Fugenabmessungen zu achten. Bewegungsfugen des Bauwerks sind, sofern in den Leistungstexten nicht eine andere Ausführung vorgeschrieben wird, im Wärmedämm-Verbundsystem mit Dehnfugenprofilen herzustellen. Sonstige Angaben Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Polier oder Vorarbeiter als Ansprechpartner des Bauherrn. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Die in der DIN 18345 unter Punkt 2 "Stoffe und Bauteile" aufgeführten DIN-Vorschriften sind ebenso wie die DIN 55699 "Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen" einzuhalten. Außerdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und die Regeln der Technik einzuhalten. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen. Der Untergrund ist vor Beginn der Arbeiten von Schmutz und losen Bestandteilen durch Abbürsten zu reinigen. Schalölreste sind durch Abwaschen mit Wasser und Reinigungsmittelzusatz zu entfernen. Stark saugende Untergründe sind zu grundieren. Das Reinigen des Untergrundes wird nicht gesondert vergütet und ist sofern nicht extra ausgewiesen einzukalkulieren. Zur Ausführung gelangt ein Wärmedämm-Verbundsystem mit geschlossener, fugenloser Putzoberfläche. Befestigung: Verklebung, teilweise zusätzliche Verdübelung. Dämmung: Mineralwolle Dämmplatten 035 WDV Fassadendämmplatte schwer entflammbar B1 nach DIN4102 im Bereich der Putzoberflächen. Armierung, Glasfasergewebe, Armierungsputz Schlussbeschichtung: Siliconharzleichtputz Die beiliegenden Zeichnungen sind Bestandteil der Kalkulation. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Vor Durchführung der beschriebenen Arbeiten müssen alle für das Wärmedämmverbundsystem notwendigen Anschlüsse wie Fenster, Außentüren, Fensterbänke, Rollladenkästen und Rollladenführungen sowie Dacheindeckungen, Dachrinnen, Attikaunterkonstruktionen fertig gestellt sein. Der Untergrund muss trocken und eine Durchfeuchtung der Wand auch von innen, ausgeschlossen sein. Die Temperatur der Luft oder der Wand darf während der Verarbeitung und Trocknung der Wärmedämm-Verbundsystemkomponenten nicht unter 5 Grad Celsius absinken. Für die Ausführung der Arbeiten ist die IfBt-Regelung 4/19 zu beachten. Je nach Gebäudehöhe und Lage am Rhein sind die entsprechenden Nachweise vom Bieter zu erbringen. Zu beachten ist insbesondere die vorgeschriebene Anzahl der Verdübelungen nach Herstellervorschriften. Es dürfen nur Wärmedämmverbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind vom Systemhersteller angebotene Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Alternativsysteme: Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenteneigenschaften sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung. Hierbei bedeutet "Bauart" die insgesamt schlussendlich fertige Leistung. Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften gelten als vorausgesetzt. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach besonderer Anordnung des Auftraggebers" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung dazugehörender Stoffe und Bauteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Bieter hat sich vor Auftragsannahme und ausführung der Arbeiten über Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren sowie zu überarbeitende Untergründe auf Tragfähigkeit, Untergrundbeschaffenheit und auf Mängel zu prüfen und zu beurteilen. Bedenken gegen die Ausführung sind dem Auftraggeber schriftlich rechtzeitig, mindestens drei Wochen vor Ausführungsbeginn der Leistungen des Bieters, mitzuteilen. Die Arbeiten des WDVS gemäß beiliegenden Plänen und Ansichten werden im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Für die Brandschutzmaßnahmen sind Brandriegel ausgeschrieben und zu berücksichtigen. Unebenheiten gemäß DIN 18202 im Mauerwerk und im Bereich Stahlbeton müssen ausgeglichen werden und sind mit den Preisen des LV abgegolten. Untergründe sind KS und Beton. Das Ausloten der Fassade vor Montagebeginn ist in die Einheitspreise einzurechnen. Es sind jeweilsTeilabnahmen durch den Systemgeber nach fertiger Dämmung, fertiger Armierung und fertigem Oberputz durchzuführen. Hierzu muss ein Bauleiter des Bieters vor Ort anwesend sein. Die Protokolle sind dem Auftraggeber jeweils unmittelbar zu übermitteln und gelten als Abnahmevoraussetzung. Im Bereich von Feuerwehrzufahrt und Brandwänden sind ausschließlich A1-Materialien einzusetzen (Festlegung Brandschutzgutachten). Beim Oberputz werden keine neuen Putzansätze in der Fassade abgenommen. Zusammenhängende Flächen müssen an einem Tag geputzt werden. Es muss vor Putzbeginn die Masse des Oberputzes überprüft werden. Sollten Ansätze aus vorgenannten Gründen vorhanden sein, muss die Fassade vom Bieter zum Preis der Pauschale neu armiert und überputzt werden. Handelt es sich bei der Maßnahme teilweise um eine Winterbaumaßnahme, sind die entsprechenden Einstellungen in Putz, Oberputz und Armierungsmaterialien zu berücksichtigen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
08.01 WDVS
08.01
WDVS
08.02 EINBAUTEILE UND SCHUTZMASSNAHMEN
08.02
EINBAUTEILE UND SCHUTZMASSNAHMEN
08.03 BESTANDSARBEITEN
08.03
BESTANDSARBEITEN