05 DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN PLATTENBELÄGE 1. Mitgeltende Normen und Regeln
1.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Angaben zur Baustelle
2.1. Gerüste
Ein Schutzgerüst inkl. Dachdeckerfanggerüst an den Bauwerksaussenkanten steht zur Verfügung, es kann unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise.
Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren.
2.2. Hebegeräte
Bauseits stehen keine Hebegeräte zur Verfügung, das Material muss über die bauseitigen Gerüste zu den Balkonen verbracht werden. Die Verwendung eines Schrägaufzugs ist nach Abstimmung mit der Projektleitung möglich. Ein Transport durch die Wohnungen ist ausgeschlossen.
3. Sonstige Angaben
Die Verlegung der Platten muss vollständig mit den Systemseitigen Teilen erfolgen, das Verwenden von Hilfskonstruktionen ist nicht zulässig.
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter
entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
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05.02 LOGGIEN ǀ BALKONE ǀ HAUSEINGÄNGE
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