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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
05
DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHDECKUNGSARBEITEN DACHDECKUNGSARBEITEN
1. Mitgeltende Normen und Regeln
1.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108-3
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen,
Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz
DIN EN 501
Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus
Zinkblech
DIN EN 502
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus nicht rostendem Stahlblech
DIN EN 504
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus
Kupferblech
DIN EN 505
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus
Stahlblech
DIN EN 506
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Kupfer- oder
Zinkblech
DIN EN 507
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus
Aluminiumblech
DIN EN 508-1
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 1: Stahl
DIN EN 508-2
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbstragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 2: Aluminium
DIN EN 508-3
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 3: Nichtrostender Stahl
DIN EN 516
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege,
Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken
DIN EN 534
Bitumen-Wellplatten - Produktfestlegungen und Prüfverfahren
DIN EN 544
Bitumenschindeln mit mineralhaltiger Einlage und/oder Kunststoffeinlage - Produktspezifikation und
Prüfverfahren
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1013
Normenreihe: Lichtdurchlässige profilierte Platten aus Kunststoff für einschalige Dacheindeckungen
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht,
gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 12326-2
Schiefer und andere Natursteinprodukte für überlappende Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen - Teil 2: Prüfverfahren
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
MB 191
Merkblatt 191: Wellprofile aus Stahl Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
VdS 2021
Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Wellplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenwellplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Dachdeckungen mit Holzschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Reet Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit ebenen Faserzementplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Faserzement-Wellplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit kleinformatigen Produkten aus Ton und Beton
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
2. Angaben zur Baustelle
2.1. Gerüste
Ein Schutzgerüst inkl. Dachdeckerfanggerüst an den Bauwerksaussenkanten steht zur Verfügung, es kann unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise.
Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren.
2.2. Art des Daches
gem. Plandarstellung
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.8 ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke
haben und einen Flachkopf besitzen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von
Personen-Gefährdungen sind vom Bieter der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen
zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten und dergleichen).
Der Bieter hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die
ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre und dergleichen von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese
Schichten zum Leistungsumfang des Bieters zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen
Bieters zählen, ist mit der Projektsteuerung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden
Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Projektsteuerung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Der Bieter hat Flexible Schläuche (Folienschläuche) zur Wasserableitung (Notentwässerung) zu liefern, montieren, inklusive Vorhaltung während des gesamten Montagezeitraums.
Die Schläuche sind über die Gerüstaußenseite nach unten zu verlegen. Es ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass der jeweilige Schlauch nicht zwischen Gerüst und Gebäude verlegt wird, bis auf den Boden reicht und mindestens 2,00 m vom Gebäude weg geführt wird.
Gegebenenfalls ist der auf dem Boden liegende Schlauch auf Anweisung der Projektsteuerung mit Brettern o.ä. vor Beschädigungen zu schützen, inklusive gegebenenfalls mehrfacher Instandsetzung abgerissener und beschädigter Schläuche.
4.2. Dämmungen
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen.
Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Lüftung belüfteter Konstruktionen nicht
behindern, gegebenenfalls sind Distanzleisten einzubauen.
Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch
Insektenschutzgitter zu beachten; der Nettoquerschnitt ist einzuhalten.
Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der
Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen.
4.3. Lattung, Schalung
Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden.
Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume
zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen.
4.4. Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer
Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben (sd > 0,3 m), so kann stattdessen eine diffusionsoffene Bahn (sd = 0,3 m) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird.
Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine
optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in
kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen. Beim verklebten Verlegen von
Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen
geeignete Klebebänder zu verwenden.
Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder Unterdeckung so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen.
Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden. Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben.
Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind
abzudichten.
4.5. Dachziegeldeckung/Dachsteindeckung
Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen. Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter und dergleichen erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel.
Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden.
Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viel Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten.
Beim Schneiden von Platten ist darauf zu achten, dass durch Rückstände keine Verfärbungen entstehen.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist, nach den ZVDH-Fachregeln und den Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen.
4.6. Schieferdeckung
Ist eine Schalung erforderlich, soll die Befestigung der Platten jeweils auf einem Schalbrett erfolgen.
Die Gebindesteigung ist vom Auftragnehmer zu ermitteln.
4.7. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen.
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster
dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen
Brüstungshöhe vom Bieter festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Bieter eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des
Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel.
5. Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter
entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHDECKUNGSARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHABDICHTUNG DACHABDICHTUNG
1. Mitgeltende Normen und Regeln
1.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4108-3
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil
3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen,
Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und
Ausführung
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
DIN 18531-1
Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte
Dächer - Teil 1: Begriffe, Anforderungen,
Planungsgrundsätze
DIN 18531-2
Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte
Dächer - Teil 2: Stoffe
DIN 18531-3
Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte
Dächer - Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe,
Ausführung der Dachabdichtungen
DIN 18531-5
Dachabdichtungen - Abdichtngen für nicht genutzte
Dächer - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem
Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und
Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen
DIN EN 1253-2
Abläufe für Gebäude - Teil 2: Prüfverfahren
DIN EN 1253-3
Abläufe für Gebäude - Teil 3: Güteüberwachung
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische
Lieferbedingungen für Blech und Band aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische
Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht,
gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 13707
Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für
Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
AGI B 10
Leitlinien für Planung und Ausführung von Dächern mit
Abdichtungen auf Tragschalen aus Stahltrapezprofiltafeln
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI B 11
Leitlinien für Planung und Ausführung: Begrüntes
Flachdach
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI B 12
Industriedächer - Leitfaden für Planung und Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
FLL
Richtlinie Dachbegrünungen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 5:
Butylbänder
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14:
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
vdd Technische Regeln
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und
Dichtungsbahnen e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den
Brandschutz
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2021
Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur
Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die
Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dächer mit Abdichtungen -
Flachdachrichtlinien
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
2. Angaben zur Baustelle
wie Dachdeckung
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Projektsteuerung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Bieter der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten und dergleichen). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, gegebenenfalls sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der
Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Projektsteuerung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Projektsteuerung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
4.2. Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen erfolgen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit und Genehmigung durch die Projektsteuerung erfolgen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
4.3. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Bieter festzulegen. Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Bieter eingebaut werden. Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHABDICHTUNG
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN KLEMPNERARBEITEN KLEMPNERARBEITEN
1. Mitgeltende Normen und Regeln
1.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem
Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und
Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1172
Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für
das Bauwesen
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen -
Spezifikationen
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische
Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht,
gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10326
Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech
aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen
DIN EN 10327
Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech
aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische
Lieferbedingungen
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
DIN EN ISO 18273
Schweißzusätze - Massivdrähte und -stäbe zum
Schmelzschweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen
- Einteilung
VdS 2021
Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur
Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die
Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Zinkberatung
Titanzink im Bauwesen
Herausgeber: Zinkberatung Ingenieurdienste GmbH,
Düsseldorf
ZSHK-Merkblatt T16
Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen bei Abgasanlagen
in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T17
Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T19
Merkblatt Belüftete und nicht belüftete Metalldächer
aus industriell vorgefertigten Klemm-/Falzprofilen
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T46
Merkblatt Turmdeckung in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T75
Merkblatt Metalldachdeckung aus Edelstahl -
rollennahtgeschweißt
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T76
Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Richtlinien
Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an
Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dächer mit Abdichtungen -
Flachdachrichtlinien
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
2. Angaben zur Baustelle
wie Dachdeckung
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
wie vor
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle von min. 3° nach innen erhalten. Bei Abdeckungen aus Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand der Tropfkante entgegen Abschnitt 3.4.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Projektsteuerung abzustimmen.
Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen.
Der Bieter hat Flexible Schläuche (Folienschläuche) zur Wasserableitung (Notentwässerung) zu liefern, montieren, inklusive Vorhaltung während des gesamten Montagezeitraums. Die Schläuche sind über die Gerüstaußenseite nach unten zu verlegen. Es ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass der jeweilige Schlauch nicht zwischen Gerüst und Gebäude verlegt wird, bis auf den Boden reicht und mindestens 2,00 m vom Gebäude weg geführt wird. Gegebenenfalls ist der auf dem Boden liegende Schlauch auf Anweisung der Projektsteuerung mit Brettern o.ä. vor Beschädigungen zu schützen, inklusive gegebenenfalls mehrfacher Instandsetzung abgerissener und beschädigter Schläuche.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN KLEMPNERARBEITEN
05.01 DACHDECKUNGSARBEITEN ǀ STEILDACH
05.01
DACHDECKUNGSARBEITEN ǀ STEILDACH
05.02 LOGGIEN ǀ BALKONE ǀ HAUSEINGÄNGE
05.02
LOGGIEN ǀ BALKONE ǀ HAUSEINGÄNGE
05.03 KLEMPNERARBEITEN GESCHOSSÜBERGREIFEND
05.03
KLEMPNERARBEITEN GESCHOSSÜBERGREIFEND
05.05 LOGGIEN-/ BALKONARBEITEN BESTAND
05.05
LOGGIEN-/ BALKONARBEITEN BESTAND