Dachdeckerarbeiten
Eltviller Str. - Bonn
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
05
DACHABDICHTUNG+ DACHDACKERARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHDECKUNGSARBEITEN DACHDECKUNGSARBEITEN 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz DIN 68800-3 Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz DIN EN 501 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Zinkblech DIN EN 502 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus nicht rostendem Stahlblech DIN EN 504 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Kupferblech DIN EN 505 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Stahlblech DIN EN 506 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Kupfer- oder Zinkblech DIN EN 507 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech DIN EN 508-1 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 1: Stahl DIN EN 508-2 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbstragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 2: Aluminium DIN EN 508-3 Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen für selbsttragende Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 3: Nichtrostender Stahl DIN EN 516 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte DIN EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken DIN EN 534 Bitumen-Wellplatten - Produktfestlegungen und Prüfverfahren DIN EN 544 Bitumenschindeln mit mineralhaltiger Einlage und/oder Kunststoffeinlage - Produktspezifikation und Prüfverfahren DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1013 Normenreihe: Lichtdurchlässige profilierte Platten aus Kunststoff für einschalige Dacheindeckungen DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12326-2 Schiefer und andere Natursteinprodukte für überlappende Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen - Teil 2: Prüfverfahren VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen MB 191 Merkblatt 191: Wellprofile aus Stahl Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Wellplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Regeln für Dachdeckungen mit Bitumenwellplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Regeln für Dachdeckungen mit Holzschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Reet Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit ebenen Faserzementplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Faserzement-Wellplatten Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Regeln für Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit kleinformatigen Produkten aus Ton und Beton Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 2. Angaben zur Baustelle 2.1. Gerüste Ein Schutzgerüst  inkl. Dachdeckerfanggerüst an den Bauwerksaussenkanten steht zur Verfügung, es kann unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren. 2.2. Art des Daches gem. Plandarstellung 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.8 ATV DIN 18334 entsprechen. Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Bieter der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten und dergleichen). Der Bieter hat die Einhaltung der Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben. Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre und dergleichen von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Bieters zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Bieters zählen, ist mit der Projektsteuerung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Projektsteuerung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Der Bieter hat Flexible Schläuche (Folienschläuche) zur Wasserableitung (Notentwässerung) zu liefern, montieren, inklusive Vorhaltung während des gesamten Montagezeitraums. Die Schläuche sind über die Gerüstaußenseite nach unten zu verlegen. Es ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass der jeweilige Schlauch nicht zwischen Gerüst und Gebäude verlegt wird, bis auf den Boden reicht und mindestens 2,00 m vom Gebäude weg geführt wird. Gegebenenfalls ist der auf dem Boden liegende Schlauch auf Anweisung der Projektsteuerung mit Brettern o.ä. vor Beschädigungen zu schützen, inklusive gegebenenfalls mehrfacher Instandsetzung abgerissener und beschädigter Schläuche. 4.2. Dämmungen Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen produktbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten hochzuführen und anzuschließen. Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralwollematten darf die Lüftung belüfteter Konstruktionen nicht behindern, gegebenenfalls sind Distanzleisten einzubauen. Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten; der Nettoquerschnitt ist einzuhalten. Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen. 4.3. Lattung, Schalung Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die Hohlräume zwischen der Eindeckung und der Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem Dämmmaterial zu verfüllen. 4.4. Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben (sd > 0,3 m), so kann stattdessen eine diffusionsoffene Bahn (sd = 0,3 m) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird. Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen. Beim verklebten Verlegen von Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete Klebebänder zu verwenden. Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder Unterdeckung so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen. Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden. Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben. Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind abzudichten. 4.5. Dachziegeldeckung/Dachsteindeckung Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen. Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter und dergleichen erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel. Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden. Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viel Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten. Beim Schneiden von Platten ist darauf zu achten, dass durch Rückstände keine Verfärbungen entstehen. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist, nach den ZVDH-Fachregeln und den Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen. 4.6. Schieferdeckung Ist eine Schalung erforderlich, soll die Befestigung der Platten jeweils auf einem Schalbrett erfolgen. Die Gebindesteigung ist vom Auftragnehmer zu ermitteln. 4.7. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Bieter festzulegen. Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Bieter eingebaut werden. Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel. 5. Sonstige Angaben Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHDECKUNGSARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHABDICHTUNG DACHABDICHTUNG 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise DIN 18531-1 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze DIN 18531-2 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 2: Stoffe DIN 18531-3 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen DIN 18531-5 Dachabdichtungen - Abdichtngen für nicht genutzte Dächer - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz DIN 68800-3 Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253-1 Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen DIN EN 1253-2 Abläufe für Gebäude - Teil 2: Prüfverfahren DIN EN 1253-3 Abläufe für Gebäude - Teil 3: Güteüberwachung DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 13707 Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen AGI B 10 Leitlinien für Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen auf Tragschalen aus Stahltrapezprofiltafeln Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI B 11 Leitlinien für Planung und Ausführung: Begrüntes Flachdach Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) AGI B 12 Industriedächer - Leitfaden für Planung und Ausführung Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen FLL Richtlinie Dachbegrünungen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 5: Butylbänder Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) vdd Technische Regeln Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln ZVDH-Fachregel Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 2. Angaben zur Baustelle wie Dachdeckung 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Projektsteuerung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Bieter der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten und dergleichen). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, gegebenenfalls sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Projektsteuerung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Projektsteuerung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. 4.2. Dämmungen Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen erfolgen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit und Genehmigung durch die Projektsteuerung erfolgen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. 4.3. Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Bieter festzulegen. Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Bieter eingebaut werden. Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN DACHABDICHTUNG
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN KLEMPNERARBEITEN KLEMPNERARBEITEN 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz DIN 68800-3 Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1172 Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10326 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen DIN EN 10327 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanische Überzüge DIN EN ISO 18273 Schweißzusätze - Massivdrähte und -stäbe zum Schmelzschweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen - Einteilung VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln Zinkberatung Titanzink im Bauwesen Herausgeber: Zinkberatung Ingenieurdienste GmbH, Düsseldorf ZSHK-Merkblatt T16 Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen bei Abgasanlagen in Klempnertechnik Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Merkblatt T17 Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Merkblatt T19 Merkblatt Belüftete und nicht belüftete Metalldächer aus industriell vorgefertigten Klemm-/Falzprofilen Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Merkblatt T46 Merkblatt Turmdeckung in Klempnertechnik Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Merkblatt T75 Merkblatt Metalldachdeckung aus Edelstahl - rollennahtgeschweißt Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Merkblatt T76 Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZSHK-Richtlinien Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln) Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVDH-Fachregel Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 2. Angaben zur Baustelle wie Dachdeckung 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen wie vor 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle von min. 3° nach innen erhalten. Bei Abdeckungen aus Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand der Tropfkante entgegen Abschnitt 3.4.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Projektsteuerung abzustimmen. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen. Der Bieter hat Flexible Schläuche (Folienschläuche) zur Wasserableitung (Notentwässerung) zu liefern, montieren, inklusive Vorhaltung während des gesamten Montagezeitraums. Die Schläuche sind über die Gerüstaußenseite nach unten zu verlegen. Es ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass der jeweilige Schlauch nicht zwischen Gerüst und Gebäude verlegt wird, bis auf den Boden reicht und mindestens 2,00 m vom Gebäude weg geführt wird. Gegebenenfalls ist der auf dem Boden liegende Schlauch auf Anweisung der Projektsteuerung mit Brettern o.ä. vor Beschädigungen zu schützen, inklusive gegebenenfalls mehrfacher Instandsetzung abgerissener und beschädigter Schläuche.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN KLEMPNERARBEITEN
05.01 DACHDECKUNGSARBEITEN ǀ STEILDACH
05.01
DACHDECKUNGSARBEITEN ǀ STEILDACH
05.02 LOGGIEN ǀ BALKONE ǀ HAUSEINGÄNGE
05.02
LOGGIEN ǀ BALKONE ǀ HAUSEINGÄNGE
05.03 KLEMPNERARBEITEN GESCHOSSÜBERGREIFEND
05.03
KLEMPNERARBEITEN GESCHOSSÜBERGREIFEND
05.05 LOGGIEN-/ BALKONARBEITEN BESTAND
05.05
LOGGIEN-/ BALKONARBEITEN BESTAND