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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Sonderarbeiten
10
Sonderarbeiten
10.03 Eigenbedarfsanschluss
10.03
Eigenbedarfsanschluss
10.09 Ladeinfrastruktur E-Mobilität
10.09
Ladeinfrastruktur E-Mobilität
33 Erdarbeiten, Geländeregulierung
33
Erdarbeiten, Geländeregulierung
Arbeiten von Hand: Arbeiten von Hand:
Im Baubereich liegen Betriebsanlagen und Anlagen der
Ver- und Entsorgung. Im Bereich der Annäherung an diese
Anlagen sind die Erdarbeiten von Hand auszuführen.
In die Aushubpositionen sind bis ca. 10 % Handarbeit
einzurechnen.
Prüfung Verdichtung:
Der AN hat die geforderte Verdichtung für das Planum
der Verkehrsflächen und Baugruben nachzuweisen.
Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung
dem AG zu übergeben. Diese Eigenüberwachungsprüfungen
werden nicht separat vergütet.
Die im Abschnitt 33 enthaltenen Verdichtungsnachweise
(dynam. und stat. Plattendruckversuche) sind im Sinne
von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind
nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG
auszuführen.
Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem.
ZTV E-StB mindestens in folgendem Umfang auszuführen:
-Verkehrsflächen/Zufahrten 1 Prüfung alle 200 m²
-Schaltanlagengebäude 2 x in jeder Baugrube
Bei Bodenaustausch, Bodenauftrag/Dammherstellung
und dergleichen ist in gleichem Prüfumfang wie vor je
Schüttlage/Schichtdicke von max. 30 cm die
Verdichtung nachzuweisen.
Analyse von Bodenproben/Haufwerke:
Das Aushubmaterial ist vor der Verwertung durch den
AN zu analysieren. Die Ergebnisse sind die Grundlage
für die Verwertung. Aus den Aushubbereichen ist
Material auf einer Haufwerksfläche des AN
zwischenzulagern, Proben zu nehmen und durch
ein akkreditiertes Institut analysieren zu lassen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse ist das Aushubmaterial
entsprechend zu verwerten.
Recycling-Material:
Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau-
Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu
zertifizieren. Darüber hinaus gehende
Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten.
In Abhängigkeit von den landesrechtlichen Regelungen
ist für den Einsatz von Recyclingbaustoffen eine
wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials
sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials
vorzulegen.
Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle
nicht zulässig.
Arbeiten von Hand:
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
Schichtenwasser oberhalb des geschlossenen
Grundwasserhorizontes sind als Nebenleistungen in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Hilfskonstruktionen zum vorübergehenden Absenken von
Grundwasser als offene oder geschlossene Wasserhaltung
und die zugehörigen Planungen werden über gesonderte
Positionen im Abschnitt 32 vergütet.
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
33.02 Erdarbeiten
33.02
Erdarbeiten
35 Befestigte und unbefestigte Flächen in
Schaltanlagen
35
Befestigte und unbefestigte Flächen in
Schaltanlagen
Die unbefestigten Flächen im Bereich der Die unbefestigten Flächen im Bereich der
Freiflächen um den Schaltposten werden mit einer
stabilisierenden Tragschicht aus
Schottertragschicht 0/45 hergestellt.
Die ungebundenen Frostschutz- und Tragschichten
sind gemäß. ZTV SoB-StB 20 herzustellen.
Prüfung Verdichtung:
Der AN hat die geforderte Verdichtung der Schichten
nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der
Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Die Eigen-
überwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet.
Die im Abschnitt 35 enthaltenen Verdichtungsnachweise
sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu
interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen
auf Veranlassung des AG auszuführen.
Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem.
ZTV SoB-StB jedoch mindestens in folgendem Umfang
auszuführen:
Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: 1 Prüfung je 250m²
Recycling-Material:
Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau-
Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu
zertifizieren und Güteklassen zuzuordnen.
RC-Baustoffe sind unter Beachtung der
Ersatzbaustoffverordnung (Einbauweisen der Anlage 2,
Tabellen 1 und 2) verwendbar.
Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind
ortsabhängig zu beachten
Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials
sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials
vorzulegen.
Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle
nicht zulässig.
Die unbefestigten Flächen im Bereich der
35.02 Befestigungen aus Pflaster
35.02
Befestigungen aus Pflaster
35.04 Asphaltarbeiten
35.04
Asphaltarbeiten