Tiefbaustoffe
ELPRO SP Siegen Weidenau Tiefbauarbeiten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Sonderarbeiten
10
Sonderarbeiten
10.03 Eigenbedarfsanschluss
10.03
Eigenbedarfsanschluss
10.09 Ladeinfrastruktur E-Mobilität
10.09
Ladeinfrastruktur E-Mobilität
33 Erdarbeiten, Geländeregulierung
33
Erdarbeiten, Geländeregulierung
Arbeiten von Hand: Arbeiten von Hand: Im Baubereich liegen Betriebsanlagen und Anlagen der Ver- und Entsorgung. Im Bereich der Annäherung an diese Anlagen sind die Erdarbeiten von Hand auszuführen. In die Aushubpositionen sind bis ca. 10 % Handarbeit einzurechnen. Prüfung Verdichtung: Der AN hat die geforderte Verdichtung für das Planum der Verkehrsflächen und Baugruben nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Diese Eigenüberwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet. Die im Abschnitt 33 enthaltenen Verdichtungsnachweise (dynam. und stat. Plattendruckversuche) sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG auszuführen. Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem. ZTV E-StB mindestens in folgendem Umfang auszuführen: -Verkehrsflächen/Zufahrten    1 Prüfung alle 200 m² -Schaltanlagengebäude          2 x in jeder Baugrube Bei Bodenaustausch, Bodenauftrag/Dammherstellung und dergleichen ist in gleichem Prüfumfang wie vor je Schüttlage/Schichtdicke von max. 30 cm die Verdichtung nachzuweisen. Analyse von Bodenproben/Haufwerke: Das Aushubmaterial ist vor der Verwertung durch den AN zu analysieren. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Verwertung. Aus den Aushubbereichen ist Material auf einer Haufwerksfläche des AN zwischenzulagern, Proben zu nehmen und durch ein akkreditiertes Institut analysieren zu lassen. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist das Aushubmaterial entsprechend zu verwerten. Recycling-Material: Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau- Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu zertifizieren. Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten. In Abhängigkeit von den landesrechtlichen Regelungen ist für den Einsatz von Recyclingbaustoffen eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials vorzulegen. Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle nicht zulässig.
Arbeiten von Hand:
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und Schichtenwasser oberhalb des geschlossenen Grundwasserhorizontes sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hilfskonstruktionen zum vorübergehenden Absenken von Grundwasser als offene oder geschlossene Wasserhaltung und die zugehörigen Planungen werden über gesonderte Positionen im Abschnitt 32 vergütet.
Das Freihalten der Baugruben von Oberflächenwasser und
33.02 Erdarbeiten
33.02
Erdarbeiten
35 Befestigte und unbefestigte Flächen in Schaltanlagen
35
Befestigte und unbefestigte Flächen in Schaltanlagen
Die unbefestigten Flächen im Bereich der Die unbefestigten Flächen im Bereich der Freiflächen um den Schaltposten werden mit einer stabilisierenden Tragschicht aus Schottertragschicht 0/45 hergestellt. Die ungebundenen Frostschutz- und Tragschichten sind gemäß. ZTV SoB-StB 20 herzustellen. Prüfung Verdichtung: Der AN hat die geforderte Verdichtung der Schichten nachzuweisen. Als Nachweis sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung dem AG zu übergeben. Die Eigen- überwachungsprüfungen werden nicht separat vergütet. Die im Abschnitt 35 enthaltenen Verdichtungsnachweise sind im Sinne von Kontrollprüfungen des AG zu interpretieren und sind nur als zusätzliche Prüfungen auf Veranlassung des AG auszuführen. Die Prüfungen der Eigenüberwachung des AN sind gem. ZTV SoB-StB jedoch mindestens in folgendem Umfang auszuführen: Verdichtungsgrad/Verformungsmodul: 1 Prüfung je 250m² Recycling-Material: Bei der Verwendung von Recyclingmaterial sind die Bau- Stoffe nach RAL 501/1 Recycling- Baustoffe zu zertifizieren und Güteklassen zuzuordnen. RC-Baustoffe sind unter Beachtung der Ersatzbaustoffverordnung (Einbauweisen der Anlage 2, Tabellen 1 und 2) verwendbar. Darüber hinaus gehende Landesrichtlinien sind ortsabhängig zu beachten Die Prüfzeugnisse/Gütenachweise des Recyclingmaterials sind 2 Monate vor der Verwendung des Materials vorzulegen. Nichtmineralische Fremdbestandteile sind in jedem Falle nicht zulässig.
Die unbefestigten Flächen im Bereich der
35.02 Befestigungen aus Pflaster
35.02
Befestigungen aus Pflaster
35.04 Asphaltarbeiten
35.04
Asphaltarbeiten