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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
1. Grundstück
Das Grundstück Lindenberger Straße 12, 13156 Berlin, befindet sich im Pankower Ortsteil Niederschönhausen im Norden des Schlossparks Schönhausen. Das heterogene unmittelbare bauliche Umfeld besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 20-/ 30er Jahren, 4-5 geschossige Zeilenbauten mit Geschosswohnungsbau, weiteren Schul- und Vorschuleinrichtungen im Süden sowie großflächige Gewerbenutzungen im Westen und Norden des Grundstücks.
Das Grundstück hat eine Größe von 9.949 m² und wird im Liegenschaftskataster unter folgender Bezeichnung geführt:
Flurstück 265, Flur 149, Gemarkung Pankow, Bezirk Pankow, Grundbuch-Blatt 2403N.
Im Süden, Westen und Nord-Osten grenzen Wohnbaugrundstücke an das Grundstück, im Norden bildet die Blankenburger Straße, im Osten die Lindenberger Straße die Grenze des Grundstücks.
An der Lindenberger Straße befindet sich die Zufahrt zum Grundstück.
Zwischen den bestehenden Gebäuden Schule und Sporthalle liegt in Verlängerung der Rolandstraße eine öffentliche Durchwegung, die erhalten werden soll; entlang der Durchwegung bestehen Leitungsrechte.
Das Grundstück ist überwiegend eben; die Geländeoberkante beträgt im Bestand ca. 44,68 - 45,04 m NHN.
Im Bereich der geplanten Erweiterung finden sich unter max. 1,80m mächtigen Auffüllungen (humos durchsetzte Sande mit geringen Bauschuttanteilen) mitteldicht bis dicht gelagerte Mittel- und Feinsande.
Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) beträgt 43,9 m NHN; die zum Zeitpunkt der Baugrunduntersuchung Mitte 2019 angetroffenen Grundwasserstände betrugen 41,16 bis 41,81 m NHN.
2. Bestehende Bebauung
Auf dem Grundstück befindet sich ein zu Beginn der 1970er Jahren errichtetes Schulgebäude sowie südlich der verlängerten Rolandstraße eine zeitgleich errichtete Sporthalle.
Bei dem Schulgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 760 m2 auf insgesamt 5 Ebenen handelt es sich um einen Typenschulbau in Stahlbeton-Skelettbauweise im Konstruktionssystem "SK Berlin". Der ca. 66 m lange und ca. 10,30 breite Hauptbaukörper besteht aus insgesamt 17 Achsen im Abstand von 3,60m bzw. 4,80m. Die Geschosshöhe beträgt 3,30m.
Die Schule wurde im Februar 2019 leer gezogen.
Bei der Sporthalle handelt es sich ebenfalls um einen Typenbau (VT-Falte). In den Jahren 1999/2000 erfolgte eine Grundsanierung.
Die Sporthalle bleibt während der Rohbauarbeiten am Schulgebäude in Betrieb und wird erst während der Ausbaubauphase des Schulgebäudes für Sanierungsarbeiten geschlossen.
3. Geplante Maßnahmen
Das bestehende Schulgebäude wird bis auf das Tragwerk des Rohbaus zurückgebaut; der Vorbau an der Süd-Ost-Seite des Gebäuderigels, der ein Treppenhaus sowie sanitäre Anlagen aufnimmt, wird komplett über alle fünf Etagen zurückgebaut. An die Stelle des Vorbaus trítt ein ebenfalls 5-geschossiger Anbau, der Flächen des Allgemeinen Unterrichts in den Obergeschossen und Flächen für Mensa/ Mehrzweck im EG/ 1.OG aufnimmt.
BGF Bestand: 3.450 m2
BGF Erweiterung: 2.460 m2
BRI Bestand: 12.230 m2
BRI Erweiterung: 9.580 m2
Bestand und Erweiterung je fünf Vollgeschosse:
Das derzeitige Souterrain des Bestandes wird freigestellt und zum vollwertigen Erdgeschoß aufgewertet, der Anbau nimmt die Ebenen des Bestands auf.
Geschosshöhe je 3,30 m
Gebäudehöhe ca. 17,00 m über Gelände
Die Außenhülle der Sporthalle wird durch eine vorgehängte hinterlüftete Fassade und einen neuen Dachaufbau energetisch ertüchtigt; im Gebäudeinneren werden die Oberflächen der Halle einschließlich Prallwand erneuert; die Umkleidebereiche im Obergeschoss erhalten eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
BGF Sprthalle: 1.000 m2
BRI Sporthalle: 5.500 m2
Die Außenanlagen werden auf dem gesamten Grundstück neu angelegt; die Erschließung, drei behindertengerechte Stellplätze sowie eine Feuerwehrstellfläche werden an der Lindenberger Staße angelegt; die öffentliche Durchwegung bleibt erhalten.
4. Zu- und Abfahrten
Für die Dauer der Baustelle werden vom Gewerk Baustelleneinrichtung bzw. Freimachen die beiden im Bestand vorhandenen Zufahrten von der Lindenberger Straße und von der Rolandstraße aus als provisorische Baustellenzufahrt ausgebaut. Im Bereich des zukünftigen Pausenhofes zur Lindenberger Straße wird eine Stellfläche für Mannschaftscontainer, Materialcotainer usw. vorbereitet, es werden im Baufeld Baustraßen für die Be- und Entladung hergestellt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden.
Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen!
Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungs- vorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom
AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.
Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen.
Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen.
2. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen
Zufahrten siehe Punkt 4 der allgemeinen Baubeschreibung. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten.
Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges zu von der Baustelle abzutransportieren.
Sollten dem AG im Zuge der Baumaßnahme Kosten für Reinigungs- bzw. Müllbeseitigungsarbeiten entstehen, werden diese nach dem Verursacherprinzip an alle AN verteilt. Der Umlageschlüssel wird nach Beauftragung der einzelnen Gewerke bekanntgegeben.
3. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen.
Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen.
Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor.
Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten.
Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen.
Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.).
Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
4. Planunterlagen
Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile zur Verfügung (1x Papier und 1x PDF-Datei).
5. Dokumentation der Bautätigkeit für die Sanierung und Erweiterung der Elisabeth-Christinen-Schule, für die folgend beschriebenen Leistungen:
- Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie)
- Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung
- Bautagesberichte im Original
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
- Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original
- Übereinstimmungserklärung
- Werkstatt- und Montageplanung (sofern gefordert)
Unterlagen in Form von:
Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 3-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI,
Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
6. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG).
Folgende Lärmimmissionswerte sind im Umfeld der Baustelle einzuhalten:
tags: 07:00 bis 20:00 Uhr 55 dB(A)
nachts: 20:00 bis 07:00 Uhr 40 dB(A)
Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden.
7. Terminplan
Es wird vom AG über die Ecktermine zur Ausschreibung hinaus spätestens zur Anlaufberatung ein Bauablaufplan übergeben. Der Ausführungszeitraum ist entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu kalkulieren. Vor Ausführungsbeginn hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen.
8. Vermessung
Durch den AG werden folgende Vermessungsleistungen ausgeführt:
- ein Höhenpunkt außerhalb des Baufeldes
- Absteckung der Hauptachsen
Alle weiteren Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
9. Bautagesberichte
Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben.
10. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden.
11. Technologisch bedingte Unterbrechungen der Arbeiten und absehbare witterungsbedingte Erschwernisse berechtigen nicht zu Nachforderungen.
12. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
13. Tagelohnarbeiten
Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten.
14. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden.
15. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen.
REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN
Allgemein:
Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen und entsprechend vorbereiten. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen.
Baustrom und -wasser:
Der AG stellt Bauwasser- und Baustromverteiler, an Punkten gemäß BE-Plan zur Verfügung. Als Baustromversorgung wird ein Anschlußwert von 150 kW vorgehalten. Die Anschlussleistung am Kranverteilerschrank betragen 87 kVA. Vom AN sind alle weiteren erforderlichen Anschlüsse zu veranlassen, zu verlegen, zu unterhalten und rückzubauen.
Baubeleuchtung:
Es werden vom AG nach geschossweiser Fertigstellung der Rohbauarbeiten die Hauptwege, Flure und Treppenhäuser provisorisch beleuchtet. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen.
Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN.
Bereitstellung von Sanitärräumen:
Durch den Auftraggeber bzw. durch das Gewerk Baustelleneinrichtung werden in einer provisorischen Containeranlage für alle Beteiligten Sanitärräume kostenfrei zur Verfügung gestellt und unterhalten.
Dies ist bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transport-und Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben.
Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen.
Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
Für die Ausführung sind außer den Vorschriften der VOB, den einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen folgende Dinge maßgebend:
Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer trägt während der Bauzeit für die auszuführenden Arbeiten sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften die volle Verantwortung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss - 1.Obergeschoss
TROCKENBAUARBEITEN
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Technische Vorbemerkungen
01 Trockenbauwände
01
Trockenbauwände
01.__.0010 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes wie Stahlbeton von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. und Beseitigen des angefallenen Schmutzes.
01.__.0010
Reinigen des Untergrundes
P
1,00
psch
0,00
01.__.0020 MW-Dämmung, 300/300 mm, WLG 035 Mineralwolledämmung dicht und abgleitsicher in Zwischenraum der Stahlbetonstützen, Fassaden-Konstruktion und Trockenbau-Beplankungen.
WLG:035
Brandverhalten:A1
Dämmdicke:ca. 300 mm
Dämmbreite:ca. 300 mm
Höhe:bis ca. 2,96 m
Einbauort:EG
Angeb. Fabrikat :
01.__.0020
MW-Dämmung, 300/300 mm, WLG 035
3,00
St
0,00
01.__.0030 MW-Dämmung, 450/500 mm, WLG 035 Mineralwolledämmung dicht und abgleitsicher in Zwischenraum der Stahlbetonstützen, Fassaden-Konstruktion und Trockenbau-Beplankungen.
WLG:035
Brandverhalten:A1
Dämmdicke:ca. 500 mm
Dämmbreite:ca. 450 mm
Höhe:bis ca. 2,90 m
Einbauort:1.OG
Angeb. Fabrikat :
01.__.0030
MW-Dämmung, 450/500 mm, WLG 035
4,00
St
0,00
01.__.0040 GK-Bekleidung, 1x12,5 mm, Stb.-Stütze Beplankung mit Gipsplatten der Stb.-Stützen, einseitig, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung an andere Bauteile. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Untergrund / Unterkonstruktion: Stb.-Stütze
Beplankung 1 Seite: 1 x 12,5 mm GK
Plattentyp: A
Verspachtelung: Q2
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe: bis ca. 3,00m
Angeb. Fabrikat
:
01.__.0040
GK-Bekleidung, 1x12,5 mm, Stb.-Stütze
15,00
m²
0,00
01.__.0050 GKBi-Bekleidung, 1x12,5 mm, Stb.-Stütze Beplankung mit Gipsplatten der Stb.-Stützen, feuchtraumgeeignet, einseitig, einschl. starrem Anschluss mit Anspachtelung an andere Bauteile. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Untergrund / Unterkonstruktion: Stb.-Wände
Beplankung 1 Seite: 1 x 12,5 mm GKBi
Plattentyp: H2
Verspachtelung: Q2
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe: bis ca. 3,00m
Angeb. Fabrikat
:
01.__.0050
GKBi-Bekleidung, 1x12,5 mm, Stb.-Stütze
30,00
m²
0,00
01.__.0060 GK-Bekleidung, 2x12,5 mm, Holz-Unterkonstruktion 40/60 Gipsplattenbekleidung, einschl. Unterkonstruktion aus Holz. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Unterkonstruktion:Lattung
Querschnitt:40/60 mm
Beplankung:2 x 12,5 mm GK
Plattentyp:A
Brandschutzklasse:A2-s1,d0
Einbauort: Sportraum
Detail: DT-SH-112
Angeb. Fabrikat :
01.__.0060
GK-Bekleidung, 2x12,5 mm, Holz-Unterkonstruktion 40/60
28,00
m²
0,00
01.__.0070 GKBi-Vorsatzschale, CW 50, d= 75 mm, 2x12,5 mm Gipsplatten-Vorsatzschale mit horizontaler Abdeckung, feuchtraumgeeignet, mit Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, der Mineralwolledämmung, sowie den Rand- und Anschlussstreifen aufstellen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Profile: CW/UW 50/50(40)/06
Beplankung 1 Seite: 2 x 12,5 mm GKBi
Plattentyp : H2
Brandschutzklasse : A2-s1,d0
Dämmung: Mineralwolle, MW
Dämmdicke: 50 mm
Brandverhalten, Dämmung: A2-s1,d0
Wanddicke: 75 mm
Vorwandtiefe: bis 180 mm
Max. Höhe: 1,20 m / raumhoch 2,96 m
Angeb. Fabrikat
:
01.__.0070
GKBi-Vorsatzschale, CW 50, d= 75 mm, 2x12,5 mm
16,00
m²
0,00
01.__.0080 Wandanschluss an Montagewand, T-Verbindung Anschluss einer querlaufenden Montagewand an die bestehende Montagewand (T-Verbindung), inkl. evtl. Verstärkung mit verzinkten Stahl-Profilen.
01.__.0080
Wandanschluss an Montagewand, T-Verbindung
10,00
m
0,00
01.__.0090 Wandanschluss an Massivwand, bis d= 75 mm Herstellen der Anschlussfuge zwischen der Montagewand an massives Wandbauteil, gleitend (beweglich).
Wanddicke:bis 75 mm
Massivwand:Stb./MW.-Wände
01.__.0090
Wandanschluss an Massivwand, bis d= 75 mm
40,00
m
0,00
01.__.0100 Eckausbildung, Montagewand Ecke (Kante), recht- oder stumpfwinkelig, in Montagewand ausbilden, inkl. Eckschutzschiene.
01.__.0100
Eckausbildung, Montagewand
30,00
m
0,00
01.__.0110 Deckenanschluss, Montagewand Gleitender Anschluss der Montagewand / Trennwand an Massivdecke, mit Dämmstreifen und elastoplastischer Fugendichtung.
01.__.0110
Deckenanschluss, Montagewand
20,00
m
0,00
01.__.0120 Wandabsorber Schallabsorberelemente horizontal an der Wand liefern
und montieren.
Dreiseitiger Einbau bündig mit darunterliegender Prallwand = Vorderkante ca. 18,5 cm Abstand zur Wand.
Einzelementhöhe= bis 60 cm
Gesamtelementhöhe= ca 2,70m, Einbauhöhe= 2.90m-5,60m über OK FFB,
Produkt: Ecophon Akusto Wall C Super G o.glw.
Oberfläche: Super G Sichtseitig robustes und schlagfestes Glasfasergewebe o.glw. Farbe: weiß nach Bemusterung
Geforderte Schallabsorbtionswerte (Ca-Werte):
Frequenz 125 250 500 1000 2000 4000 Hz
Alpha 0,25 0,75 1,00 1,00 1,00 1,00
Produkt System-Unterkonstruktion: Ecophon Connect Thinline-Profil Farbe: weiß
Angeb. Fabrikat:
01.__.0120
Wandabsorber
177,00
m²
0,00
01.__.0130 Rahmenprofil, Wandabsorber, Edelstahl Rahmenprofil aus Edelstahl, umlaufend an den Wandabsorbern an freistehenden Kanten.
Profilstärke: 40 mm
01.__.0130
Rahmenprofil, Wandabsorber, Edelstahl
148,00
m
0,00
01.__.0140 Nachträgliche Spachtelarbeiten Nachträgliche Spachtelarbeiten zum Ausbessern von Unebenheiten oder Verschließen von Öffnungen durch andere Gewerke. Ausführung auf Nachweis
01.__.0140
Nachträgliche Spachtelarbeiten
50,00
m²
0,00
02 Trockenbaudecken
02
Trockenbaudecken
02.__.0010 Dampfsperre, Polyethylen-Folie 0,2 mm Luft- und Dampfsperre aus PE-Folie, stoßüberlappend auf Beplanung der Abhangdecken und Verkofferungen im Feuchtraum dicht einbauen, Überlappungen mit Dichtungsband abkleben. Alle Anschlüsse und Durchdringungen sind dauerhaft luftdicht herzustellen.
Höhenüberdeckung:mind. 150 mm
Seitenüberdeckung:mind. 200 mm
Breite Dichtungsband:mind. 100 mm
Dicke der Folie:0,2 mm
sd-Wert:
02.__.0010
Dampfsperre, Polyethylen-Folie 0,2 mm
135,00
m²
0,00
02.__.0020 Unterdecke, abgehängt, 1x12,5 mm, Zementplatten Unterdecke als abgehängte Decke, für feuchtebelastete Räume, mit zementgebundenen mineralischen Platten, bestehend aus:
-Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus korrosionsbeständigen, beschichteten Stahlprofilen, als Grund- und Tragprofil an der bestehenden, geraden Rohdecke mit Schnellabhängern befestigt
-Decklage aus Zementbauplatten, Plattenfugen verklebt; Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben
Jede Bohrung in die Bestandsdecke ist mit dem Tragwerksplaner absprechen.
Profile: CD 60/27/06, UD 28/27/06
Decklage: 1 x 12,5 mm Zementplatten
Brandschutzklasse: A1
Abhängehöhe: bis 0,695 m
Angeb. Fabrikat :
02.__.0020
Unterdecke, abgehängt, 1x12,5 mm, Zementplatten
39,00
m²
0,00
02.__.0030 Unterdecke, abgehängt, 2x12,5 mm, Zementplatten Unterdecke als abgehängte Decke, für feuchtebelastete Räume, mit zementgebundenen mineralischen Platten, bestehend aus:
-Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus korrosionsbeständigen, beschichteten Stahlprofilen, als Grund- und Tragprofil an der bestehenden, geraden Rohdecke mit Schnellabhängern befestigt
-Decklage aus Zementbauplatten, Plattenfugen verklebt; Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben
Jede Bohrung in die Bestandsdecke ist mit dem Tragwerksplaner absprechen.
Profile:CD 60/27/06, UD 28/27/06
Decklage:2 x 12,5 mm Zementplatten
Brandschutzklasse:A1
Abhängehöhe:bis 0,695 m
Angeb. Fabrikat :
02.__.0030
Unterdecke, abgehängt, 2x12,5 mm, Zementplatten
87,00
m²
0,00
02.__.0040 Höhenversprung Abhangdecke, Zementplatten Höhenversprung der Abhangdecke inkl. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Decklage: 2 x 12,5 mm Zementplatten
Versprunghöhe: 0,59 m
Angeb. Fabrikat :
02.__.0040
Höhenversprung Abhangdecke, Zementplatten
35,00
m
0,00
02.__.0050 Gipsplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 65,0/105,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 1x 12,5 mm GK
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: bis 65,0 cm
Breite Verkofferung: bis 105,0 cm
EInbauhöhe: bis ca. 6,20 m
Detail: DT 107
Einbauort: 1.OG, Sporthalle
Angeb. Fabrikat:
02.__.0050
Gipsplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 65,0/105,0 cm
32,00
m
0,00
02.__.0060 Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 65,0/110,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 1x 12,5 mm Zementplatte
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: bis 65,0 cm
Breite Verkofferung: bis 110,0 cm
Detail: DT 102
Einbauort: 1.OG
Angeb. Fabrikat:
02.__.0060
Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 65,0/110,0 cm
9,00
m
0,00
02.__.0070 Zementplatten-Verkofferung, 2x12,5 mm, 65,0/110,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 2x 12,5 mm Zementplatte
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: bis 65,0 cm
Breite Verkofferung: bis 110,0 cm
Detail: DT 101
Einbauort: 1.OG, Feuchtraum
Angeb. Fabrikat:
02.__.0070
Zementplatten-Verkofferung, 2x12,5 mm, 65,0/110,0 cm
23,00
m
0,00
02.__.0080 Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 70,0/45,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 1x 12,5 mm Zementplatte
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: bis 70,0 cm
Breite Verkofferung: bis 45,0 cm
Detail: DT 105
Einbauort: EG
Angeb. Fabrikat:
02.__.0080
Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 70,0/45,0 cm
10,00
m
0,00
02.__.0090 Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 70,0/90,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 1x 12,5 mm Zementplatte
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: bis 70,0 cm
Breite Verkofferung: bis 90,0 cm
Einbauort: EG
Angeb. Fabrikat:
02.__.0090
Zementplatten-Verkofferung, 1x12,5 mm, 70,0/90,0 cm
17,00
m
0,00
02.__.0100 Zementplatten-Verkofferung, 2x12,5 mm, 70,0/90,0 cm Verkofferung (Bekleidung) der Unterzüge, aus Zementplatten, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Holz. Anschlüsse zu den Wand- und Deckenflächen abrisssicher mit Glasfaserstreifen o.ä. überspannen. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Bauteil: Stahlbeton-Unterzug
Unterkonstruktion: Lattung
Querschnitt: 40/60 mm
Plattendicke: 2x 12,5 mm Zementplatte
Brandschutzklasse: A2-s1,d0
Höhe Verkofferung: 70,0 cm
Breite Verkofferung: 90,0 cm
Einbauort: EG, Feuchtraum
Angeb. Fabrikat :
02.__.0100
Zementplatten-Verkofferung, 2x12,5 mm, 70,0/90,0 cm
8,00
m
0,00
02.__.0110 Anschluss Verkofferung an Abhangdecke Herstellen der Anschlussfuge zwischen der Verkofferung der Unterzüge an Abhangdecken, evtl. Verstärkung mit verzinkten Stahl-Profilen.
02.__.0110
Anschluss Verkofferung an Abhangdecke
60,00
m
0,00
02.__.0120 Anschluss Verkofferung an Massivwand Herstellen der Anschlussfuge zwischen der Verkofferung der Unterzüge an massives Wandbauteil, gleitend (beweglich).
02.__.0120
Anschluss Verkofferung an Massivwand
60,00
m
0,00
02.__.0130 Eckausbildung, Verkofferung Ecke (Kante), recht- oder stumpfwinkelig, in Montagewand ausbilden, inkl. Eckschutzschiene.
02.__.0130
Eckausbildung, Verkofferung
90,00
m
0,00
02.__.0140 Nachträgliche Spachtelarbeiten Nachträgliche Spachtelarbeiten zum Ausbessern von Unebenheiten oder Verschließen von Öffnungen durch andere Gewerke. Ausführung auf Nachweis
02.__.0140
Nachträgliche Spachtelarbeiten
50,00
m²
0,00
02.__.0150 GK- Decke gelocht Unterdecke einlagig, Gips-Lochpl. 12/25 Q, 12,5mm, UK Stahlblechprofil verz.,Unterdecke DIN EN 13964, Einbauhöhe bis ca. 2,80 m (OK Estrich bis UK Abhangdecke) Abhängehöhe bis ca. 0,695m innen, Decklage/Bekleidung einlagig, aus Gips-Lochplatten DIN EN14190, Dicke 12,5 mm, durchlaufend gelocht, Lochreihen gerade, Gerade Quadratlochung 12/25 Q, Rückseite beschichtet mit Akustik-Vlies, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und E DIN18182-2, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, als Grund-und Tragprofil, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Befestigungsuntergrund Stahlbeton, SpachtelungQualitätsstufe Q2gemäßMerkblattNr.2derIndustriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V..
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN EN ISO 11654 [4] mit Dämmauflage: alpha w= mind. 0,8, Klasse C
Einbauort: Garderoben B 104 und B 107:
02.__.0150
GK- Decke gelocht
19,00
m²
0,00
02.__.0160 Dämmschichtauflage 50mm aus Mineralwolle Dämmschichtauflage 50mm aus Mineralwolle MW
DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 50 mm,
in Platten, einlagig
Einbauort: Garderoben B 104 und B 107
02.__.0160
Dämmschichtauflage 50mm aus Mineralwolle
19,00
m²
0,00
03 Ausschnitte und Einbauteile, Wände
03
Ausschnitte und Einbauteile, Wände
03.__.0010 Ausschnitte Zu- und Abläufe für Sanitärobjekte herstellen Herstellungen von notwendigen Ausschnitten
für Zu-und Ablauf für Sanitärobjekte.
03.__.0010
Ausschnitte Zu- und Abläufe für Sanitärobjekte herstellen
10,00
St
0,00
03.__.0020 Revisionsklappe, Montagewand, GKBi, 400/400 mm, abschließbar Revisionsöffnung in Montagewand mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Aluminium, mit verdecktem Verschluss- und Scharniersystem, beplankt mit Gipsplatten, überfliesbar mit Fliesen im Dünnbett inkl. Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten sowie aller Zubehörteile. Abschließbar, vorgerichtet für bauseitigen PZ-Halbzylinder.
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBi-Platten
Größe: 400/400 mm
Angeb. Fabrikat :
03.__.0020
Revisionsklappe, Montagewand, GKBi, 400/400 mm, abschließbar
1,00
St
0,00
04 Aussparungen und Einbauteile, Decken
04
Aussparungen und Einbauteile, Decken
04.__.0010 Aussparung, rund, Abhangdecke, bis 250 mm Aussparung in Abhangdecke, in folgender Ausführung:
-Kanten sauber schneiden
-Schnittkanten mit Abdeckrahmen der Einbauteile knapp überdecken
-Unterkonstruktion entsprechend ausbilden, z.B. durch Auswechslungen
Inkl. des Einmessens, evtl. erforderlicher Auswechslungen,
Kabelzuleitung gemäß Plan und in Abstimmung mit dem
Gewerk Elektro ausfädeln.
Aussparung rund: bis 250 mm
04.__.0010
Aussparung, rund, Abhangdecke, bis 250 mm
4,00
St
0,00
04.__.0020 Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 400/400 mm Aussparung in Abhangdecke, in folgender Ausführung:
-Kanten sauber schneiden
-Schnittkanten mit Abdeckrahmen der Einbauteile knapp überdecken
-Unterkonstruktion entsprechend ausbilden, z.B. durch Auswechslungen
Inkl. des Einmessens, evtl. erforderlicher Auswechslungen,
Kabelzuleitung gemäß Plan und in Abstimmung mit dem
Gewerk Elektro ausfädeln.
Aussparung: bis 400/400 mm
04.__.0020
Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 400/400 mm
2,00
St
0,00
04.__.0030 Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 400/500 mm Aussparung in Abhangdecke, in folgender Ausführung:
-Kanten sauber schneiden
-Schnittkanten mit Abdeckrahmen der Einbauteile knapp überdecken
-Unterkonstruktion entsprechend ausbilden, z.B. durch Auswechslungen
Inkl. des Einmessens, evtl. erforderlicher Auswechslungen,
Kabelzuleitung gemäß Plan und in Abstimmung mit dem
Gewerk Elektro ausfädeln.
Aussparung: bis 400/500 mm
04.__.0030
Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 400/500 mm
6,00
St
0,00
04.__.0040 Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 600/600 mm Aussparung in Abhangdecke, in folgender Ausführung:
-Kanten sauber schneiden
-Schnittkanten mit Abdeckrahmen der Einbauteile knapp überdecken
-Unterkonstruktion entsprechend ausbilden, z.B. durch Auswechslungen
Inkl. des Einmessens, evtl. erforderlicher Auswechslungen,
Kabelzuleitung gemäß Plan und in Abstimmung mit dem
Gewerk Elektro.
Aussparung: bis 600/600 mm
04.__.0040
Aussparung, eckig, Abhangdecke, bis 600/600 mm
1,00
St
0,00
04.__.0050 Aussparung für runde Downlights in Abhangdecke, 90 mm Aussparung in Abhangdecke, in folgender Ausführung:
-Kanten sauber schneiden
-Schnittkanten mit Abdeckrahmen der Einbauteile knapp überdecken
-Unterkonstruktion entsprechend ausbilden, z.B. durch Auswechslungen
Inkl. des Einmessens, evtl. erforderlicher Auswechslungen,
Kabelzuleitung gemäß Plan und in Abstimmung mit dem
Gewerk Elektro.
Aussparung: rund bis 90 mm
04.__.0050
Aussparung für runde Downlights in Abhangdecke, 90 mm
23,00
St
0,00
04.__.0060 Revisionsklappe, Abhangdecke, Zementplatten, 400/400 mm, abschließbar Revisionsöffnung in abgehängter Decke mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Aluminium, mit verdecktem Verschluss- und Scharniersystem, beplankt mit Zementplatten, inkl. Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten sowie aller Zubehörteile. Abschließbar, vorgerichtet für bauseitigen PZ-Halbzylinder.
Beplankung: 2 x 12,5 mm Zementplatten
Größe: 400/400 mm
Angeb. Fabrikat :
04.__.0060
Revisionsklappe, Abhangdecke, Zementplatten, 400/400 mm, abschließbar
6,00
St
0,00
04.__.0070 Ausschnitte für Lüftungsgitter, glatte Decke/ Deckenversprünge Ausschnitte für Lüftungsgitter, glatte Decke/Deckenversprünge
Ausschnitte Herstellen für Lüftungsgitter ca. 400x400 mm in den vertikalen Bekleidungen der Deckenversprünge in den Umkleiden, inkl. des Einmessens und evtl. erforderlicher Auswechslungen, Oberfläche glatt.
04.__.0070
Ausschnitte für Lüftungsgitter, glatte Decke/ Deckenversprünge
6,00
St
0,00
04.__.0080 Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, gelocht Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, gelocht
Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, rund für Downlight d= 230mm fachgerechtes herstellen von Öffnungen in der Deckenbekleidung aus GK-Lochdecke, für Einbau-Downlight, Abmessung : bis ca. 230mm inkl. evtl. erforderlicher Auswechslungen. Der Aufwand für das umlaufende Schließen der angeschnittenen Lochungen ist einzukalkulieren.
04.__.0080
Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, gelocht
6,00
St
0,00
04.__.0090 Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, glatt Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch,glatt
Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-glatt, rund für Downlight d= 230mm fachgerechtes herstellen von Öffnungen in der Deckenbekleidung aus glatter GK-Decke, für Einbau-
Downlight,
Abmessung : bis ca. 230mm inkl. evtl. erforderlicher Auswechslungen.
04.__.0090
Runde Öffnungen in Deckenbekleidung, GK-Loch, glatt
34,00
St
0,00
05 Sanitärtrennwände
05
Sanitärtrennwände
05.__.0010 Sanitärtrennwände inkl. Tür, HPL-Platten Trennwandanlage für Sanitärrraum aus HPL-Platten.
Aufbau der Wände:
-HPL-Platten, wasserbeständig, kratzfest, Oberflächenstruktur raumatt, rahmenlos
-Einfassung aus gerundeten Aluminium-Profilen in Steckbauweise
-Aluminium-Profil (3-Kammer-Profil) zur Stabilisierung der Vorderfront
-bei weitgespannten Konstruktionen zusätzliches Aussteifungsrohr
-Wandanschluss durch Aluminium-U-Profile
-Trennwandfüße als Rundprofil, Abdeckprofil
Tür:
-in gleicher Konstruktion wie Wände
-Türbänder selbstschließend
-Schloss, aluminiumverkleidet, mit Anzeige frei/besetzt
-je Tür 1 Stück Zweifachhaken
-je Tür 1 Stück Wandpuffer
Oberflächen, Farben:
-melaminharzbeschichtete Wandflächen, Farbe RAL 9010
-Aluminium-Profile farbig beschichtet
-Trennwandfüße 18 mm E6/EV1 eloxiertes Alu-Rundrohr
Anlagehöhe: 2150 mm
einschließlich Bodenfreiheit: 150 mm
Gesamtbreite Frontwand mit 1 Tür: ca. 1830 mm
Gesamtbreite 1 Seitenwand: ca. 250 mm
Plattendicke: 13 mm
Türbreite: mind. 900 mm
Einbauort: EG, Raumnr. B001a
- Türdrücker und Beschläge aus Edelstahl
- WC-Garnitur FSB 1023 in Edelstahl Rosettengarnitur oder gleichwertig in Form und Optik, beidseitig, Einsteckschloss mit Frei-/Besetzt-Anzeige
- Türpuffer aus Edelstahl V2A mit schwarzem Nylonpuffer, im oberen Bereich der Tür bei den nach innen öffnenden WC-Trennwandtüren montieren.
- Kleiderhaken Edelstahl V2A, allseitig Kanten abgerundet, Radius 2mm, verdeckte Montage an den WC-Trennwänden aus HPL.
Angeb. Fabrikat:
05.__.0010
Sanitärtrennwände inkl. Tür, HPL-Platten
1,00
St
0,00
05.__.0020 Eckausbildung, WC-Trennwand Eckausbildung der WC-Trennwand, mit systemgerechtem Metallprofil.
Wandmaterial:HPL-Platten
Elementhöhe:2000 mm
05.__.0020
Eckausbildung, WC-Trennwand
1,00
St
0,00
06 Stundensätze
06
Stundensätze
06.__.0010 Stundensatz Meister, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Meister
06.__.0010
Stundensatz Meister, Trockenbau
5,00
h
0,00
06.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
06.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter, Trockenbau
5,00
h
0,00
06.__.0030 Stundensatz Fachwerker, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
06.__.0030
Stundensatz Fachwerker, Trockenbau
5,00
h
0,00
06.__.0040 Stundensatz Helfer, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
06.__.0040
Stundensatz Helfer, Trockenbau
5,00
h
0,00
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