Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbau Die Ausführung der Gerüstbauarbeiten hat nach den jeweils gültigen Vorschriften, insbesondere der DIN 4420, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften sowie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121), zu erfolgen.
Das Gerüst ist als Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 auszuführen, Lastklasse 3 (2,0 kN/m²), Breitenklasse W09 (min. 0,90 m breit).
Der Auf-, Um- und Abbau des Gerüstes darf nur von fachkundigem Personal unter Aufsicht einer befähigten Person durchgeführt werden. Vor jeder Nutzung ist das Gerüst durch eine befähigte Person zu prüfen. Das Prüfprotokoll ist der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbau
01 Gerüstbauarbeiten
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Gerüstbau Einrichten und Räumen der Baustelle für die Gerüstbauarbeiten, einschließlich aller notwendigen Geräte, Materialien und Personal. Die Position beinhaltet die An- und Abfahrt sowie die Vorhaltung aller erforderlichen Betriebsmittel.
Baustelleneinrichtung Gerüstbau
01.__.0002 Fassadengerüst Längsseiten Liefern, Montieren und Demontieren eines Arbeits- und Schutzgerüstes an den Längsseiten des Gebäudes. Ausführung als Systemgerüst, Lastklasse 3, Breitenklasse W09. Inklusive aller erforderlichen Verankerungen, Aussteifungen, Beläge, Seitenschutz und Zugänge.
Abrechnung nach eingerüsteter Fläche.
Länge: ca. 18,15 m (pro Seite)
Höhe: ca. 9,50 m (bis Traufe/Ortgang)
Fassadengerüst Längsseiten
01.__.0003 Sonderausbildung Fassadenversprung Herstellen eines Fassadengerüsts mit Sonderausbildung im Bereich des Fassadenversprungs an der Nord-/Ostfassade.
Ausbildung des Höhen- und Grundrissversatzes gemäß Bauwerksgeometrie, inkl. aller erforderlichen Anpassungen der Gerüstlagen, zusätzlichen Verankerungen, Aussteifungen sowie Anpassung der Belagfelder und Geländerhöhen.
Breite ca. 1,30m
Rücksprung ca. 1,00m
Sonderausbildung Fassadenversprung
01.__.0004 Fassadengerüst Giebelseiten Liefern, Montieren und Demontieren eines Arbeits- und Schutzgerüstes an den Giebelseiten des Gebäudes. Ausführung wie vor, jedoch mit Anpassung an die Giebelform.
Abrechnung nach eingerüsteter Fläche.
Breite: ca. 11,02 m (pro Seite)
Mittlere Höhe: ca. 9,50 m
Fassadengerüst Giebelseiten
01.__.0005 Grundvorhaltung Fassadengerüst Vorhaltung des kompletten Fassadengerüstes für eine Dauer von 10 Wochen. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung und Freigabe des Gerüstes.
Menge: 345 m² + 210 m² = 555 m²
Grundvorhaltung Fassadengerüst
01.__.0006 Weitere Vorhaltung Gerüst Zusätzliche Vorhaltung des Fassadengerüstes über die Grundvorhaltezeit hinaus, nach gesonderter Anordnung durch die Bauleitung. Abrechnung pro angefangener Woche.
Weitere Vorhaltung Gerüst
02 Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten und zusätzlich an der Baustelle beauftragte Arbeiten werden nur dann abgerechnet, wenn eine Beauftragung durch die Bauleitung vorliegt und die Stundenlohnnachweise innerhalb von 48 Stunden abgezeichnet sind.
Diese haben zu beinhalten:
Baustelle, Auftragnehmer, Angabe des Auftraggebers, Angabe der Arbeitnehmer und deren Qualifikation, Art der Arbeiten, Zeitpunkt und Raumbezeichnung, Stundennachweis, Materialnachweis nach Aufmaß, Geräteeinsatz
Nicht vergütet werden:
Anfahrtskosten für Fahrzeuge und Mitarbeitende, Wartezeiten, Unterbrechungen durch Witterungseinflüsse
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Facharbeiterlohnstunden Stundenlohnarbeiten, ausgeführt von einem Gerüstbau-Facharbeiter. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch die Bauleitung. Die Stundenlohnnachweise sind täglich zur Bestätigung vorzulegen.
02.__.0002 Gesellenlohnstunden Gesellenlohnstunden zum tatsächlichen Nachweis nur auf Anweisung der Bauleitung für evtl. zusätzlich anfallende Leistungen, die nicht im Angebot erfasst sind.
02.__.0003 Bauhelferlohnstunden Stundenlohnarbeiten, ausgeführt von einem Bauhelfer für Gerüstbauarbeiten. Nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch die Bauleitung. Die Stundenlohnnachweise sind täglich zur Bestätigung vorzulegen.