Gerüstbauarbeiten
ehemaliges Kloster Neustift
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Landratsamt Freising Sanierung Dachtragwerk Brandschutz Leistungsverzeichnis Baumeisterarbeiten Projekt: Landratsamt Freising Ausschreibung: 1 Baumeisterarbeiten Abgabetermin: Montag, 10.11.2025 Bauvorhaben: LRAFS ehemaliges Kloster Neustift, Sanierung Dachtragwerk Brandschutz, BA 2-3 BTO, BTW Bauherr: Landkreis Freising, vertr. durch Herrn Landrat                                          Helmut Petz, Landshuter Str. 31, 85356 Freising Bauherrenvertreter: Landratsamt Freising, Sachgebiet Hochbau, Herr Waldmann, Landshuter Str. 31, 85356 Freising Planung: Homann.Zehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Herr Stephan Zehl, Waltherstr. 27, 80337 München,                           Tel. 089.51657842, info@homannzehl-arch.de Abgabeort: Landratsamt Freising, Mail: vergabe-hochbau@kreis-fs.de Ausführung: Baumeisterarbeiten voraussichtlich KW 49/25 - KW 05/26
Landratsamt Freising Sanierung Dachtragwerk Brandschutz
Allgemeiner Teil Allgemeiner Teil 1.1 Die Einheitspreise der einzelnen Positionen gelten frei Verwendungsstelle, sie beinhalten die fertige Leistung samt Arbeitsvorbereitung, Nebenleistungen und evtl. Nachbehandlungen. Der AN übernimmt die Verpflichtung der Vollständigkeit der angebotenen Leistungen als abnahmefertige Erstellung, die nach den Regeln des Handwerks gehören, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 1.2 Die Einheitspreise verstehen sich für die Bereitstellung aller Arbeitskräfte, Arbeitszeitkosten der Kontrollorgane, sowie Gerätestunden für Kleingeräte, z.B. Bohrer, Flex, samt Kosten für Verpackungsmaterial und dessen Beseitigung. 1.3 Um alle die Preisbildung beeinflussenden Umstände festzustellen, wird vom Bieter vorausgesetzt, eine Objektbegehung vorzunehmen und die Pläne vor Abgabe eines Angebotes beim A/AG einzusehen und technische Fragen in persönlicher Rücksprache zu klären. Der AN. kann sich später zur Begründung etwaiger Mehrkosten bei der Ausführung der Arbeiten nicht darauf berufen, den kompletten Umfang der durchzuführenden Leistungen nicht genau gekannt oder erst später festgestellt zu haben. 1.4 Etwaige Unklarheiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären. 1.5 Für Anordnungen von dritter Seite übernimmt die örtliche Bauleitung keine Verantwortung. 1.6 Der AN ist beim Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz für deren pflegliche Behandlung verantwortlich. 1.7 Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der AN haftet allein für alle entstehenden Schäden. 2.1 Grundlagen für die nachfolgend aufgeführten Leistungen bilden. Die VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, Ausgabe 2016 2.2 ATV - DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. 2.3 Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. 2.4 Der beanstandungsfreie Beginn einer jeden Einzelarbeit stellt die Anerkennung des vorgefundenen Untergrundes dar. Sind Mängel zu erkennen, so ist der A/AG gem. VOB, Teil C DIN 18363, Abs. 3.1.2 schriftlich darauf hinzuweisen. 2.5 Der AN hat die Fertigstellung der Leistung, auch in Teilabschnitten schriftlich mitzuteilen und innerhalb von 2 Werktagen zu verlangen.
Allgemeiner Teil
Baubeschreibung Baubeschreibung
Baubeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe In der Dachkonstruktion des denkmalgeschützten ehem. Klosters, sind Schäden im Bereich der Dacheindeckung und Deformationen des Dachtragwerkes und der aussteifenden Wände aufgetreten. Das Bestandsgebäude aus dem Jahre 1700-1715 besteht aus einer dreigeschoßigen Vierflügelanlage mit Walmdach, Aufzugsgaube und Prälatenerker. Teile der hölzernen Dachstuhlkonstruktion müssen saniert/repariert, teilw. verstärkt und ausgesteift werden. Die gemauerten Trennwände müssen teilweise statisch ertüchtigt und in Teilbereichen als Brandwände bis unter die Dachdeckung geführt werden. Im ersten Bauabschnitt müssen die dringend erforderlichen Reparaturarbeiten an der Dacheindeckung und die statischen- und brandschutztechnischen Sanierungen an den Trennwänden im Bereich Süd-, Ost- und Westflügel erfolgen.
Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle Zufahrt/ Baustellenversorgung zum Objekt erfolgt über die Landshuter Straße, eine Brücke mit Schranke in den Hofbereich zwischen Alt- und Neubau des Klosters. Dieser Bereich ist gleichzeitig Aufstellfläche und Feuerwehrzufahrt, welche durch die Baustelleneinrichtung nicht dauerhaft behindert werden darf. Die äußere Gerüststellung mit Gerüsttreppe und Materialaufzug wird vor der Aufzugsgaube an der Westfassade positioniert. Durch die Gaube kann das erforderliche Material ein- und ausgebracht werden. Für die Lagerung wird im inneren ausreichend Platz geschaffen.
Angaben zur Baustelle
Auszuführende Leistung Auszuführende Leistung Die Baumeisterarbeiten umfassen Ergänzungen der Brandwände bis unter die Dachhaut, Sanierung von Rissen und Fehlstellen, Teilabbruch/ Verfestigung eines historischen Kamins, sowie vorbereitende Maßnahmen für die Zimmererarbeiten, wie z.B. herstellen von Auflagertaschen mit Betonplomben und Kernbohrungen für Zugstäbe. Alle Baumeisterarbeiten können ausschließlich im DG, von innen ausgeführt werden
Auszuführende Leistung
Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen Bei den Arbeiten des AN anfallende Abfälle wie z.B. Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle usw. gehen in das Eigentum des AN über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Sie sind getrennt nach Material zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft, den Vorgaben gemäß BayAbfG und dem Landesamtes für Umweltschutz zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Verwertung/Entsorgung solcher Abfälle wird nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen des LVs mit einzukalkulieren. Nebenkosten für die Verwertung/Entsorgung von Abfällen aller Art, wie z.B. Transport- und Kippkosten, Sortierkosten, Kosten für die Gewichtsermittlung und das Erstellen des Wiegescheines, Nachweis der Verwertung/Entsorgung  und Verwertungs- bzw. Entsorgungsgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen (einschließlich evtl. Verkaufserlöse).
Hinweis zur Verwertung/Entsorgung von Abfällen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.2 Baugerüst außen
1.2
Baugerüst außen
1.3 Baugerüst innen
1.3
Baugerüst innen