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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
A.1 BAUVORHABEN
Bezeichnung des Bauvorhabens:
Generalinstandsetzung des ehem. Altenheims St. Martin
Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München
17. Stadtbezirk Obergiesing – Fasangarten
Städt. Flurstück 15696/0, Gemarkung Sektion VIII
Bauherr:
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Roßmarkt 3, 80331 München
vertreten durch
Landeshauptstadt München, Baureferat H14, Friedenstraße 40, 81660 München
Beim vorliegenden Gebäudekomplex handelt es sich um das ehemalige Armenspital St. Martin,
welches als Einzeldenkmal unter der Nr. D-1-62-000-6099 in der Bay. Denkmalliste geführt ist.
Die ersten Planungen des Architekten Karl Hocheder (Müllersches Volksbad) gehen auf das
Jahr 1889 zurück. Das Gebäude entstand in drei Bauabschnitten zwischen 1892 und 1905,
wobei die beiden letzten Bauabschnitte von Robert Rehlen geplant wurden.
In dem mit Hochparterre, zwei Obergeschossen und Keller errichteten Gebäude waren
30 Schlafsäle mit je 10 Betten für die Unterbringung der Pfründner vergeben.
Im 1. Obergeschoss ist eine ehemalig katholische Kapelle untergebracht. Bis 1983 wurde die
Einrichtung von den »Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul« als Altenheim
geführt. Das Gebäude ist für München von großer bauhistorischer Bedeutung.
Die aktuelle Nutzung des Gebäudes stellt sich wie folgt dar:
- Kindertagesstätten im EG, 1.OG und 2.OG
- Münchner Volkshochschule im EG und 1.OG
- Büronutzung im EG, 1.OG, 2.OG und DG (Sozialreferat, Münchenstift)
- Geschäftsführung der Münchenstift GmbH
- Wohnheim/ Appartements im 2.OG und DG (Münchenstift)
- Angebote des Stadtjugendamtes
- Lagernutzungen im Tiefparterre (alle Nutzer)
- Die an der Südost-Ecke des Objekts befindliche Kapelle wird seit den 80er Jahren nicht
mehr genutzt und wurde 2018 profaniert.
- leerstehende Bereiche: „alte Küche“, „alte Bäckerei“, Speicherflächen im DG
Ziel der anstehenden Generalinstandsetzung ist es, das Gebäude für einen neuen
Lebenszyklus zu ertüchtigen und ein für München wesentliches Denkmal zu erhalten.
Die zukünftige Nutzung ist wie folgt vorgesehen:
- Münchner Volkshochschule im EG und OG1 des Hauptgebäudes
als Akteur mit einem hohen Publikumsaufkommen
einschl. Nutzung der alten Küche als Bewegungs- und Mehrzweckraum,
der Kapelle im OG 1 als Veranstaltungsraum und der alten Bäckerei als Lehrküche
- Kinderbetreuungseinrichtungen im EG des Nord- und Südflügels
- Büronutzung Sozialreferat im Nordflügel im OG1, OG 2 und DG
- Büronutzung Münchenstift GmbH im Südflügel im OG 1, OG 2 und Teile des OG 2
im Hauptgebäude
- Wohnungen der Münchenstift GmbH im Dachgeschoss
- Nutzung des Lichthofes als zentrales Element der ‚neuen Mitte' im Tiefparterre
durch MVHS und Kinderbetreuungseinrichtung
- Nutzung der restlichen Räume im Tiefparterre im Nord- und Südflügel
als Archiv-, Lager- und Technikräume
- Mieterkeller für die Wohnungen im Tiefparterre des Südflügels
Gebäudedaten:
Bruttogrundfläche (BGF) 19.786 m2
Verkehrsfläche (VF) 4.330 m2
Bruttorauminhalt (BRI) 81.965 m3
Nutzfläche (NF 1-7) 10.311 m2
A.2 GRUNDSTÜCK
Der Gebäudekomplex des ehemaligen Armenspitals St. Martin befindet sich an
der Severinstraße 2 - 6, der südliche Gebäudeflügel an der Werinherstr. 33 und
der nördliche Gebäudeflügel am St.-Martins-Platz.
An der Westseite (=Hofseite) des Gebäudekomplexes grenzt direkt das Haus
St. Martin - Münchenstift mit laufendem Betrieb an.
NN-Höhenlage: ± 0.00 = 534,72 m ü.NN
Schneelastzone: 1a
Windlastzone: 2
Erdbebenzone: München ist gemäß DIN EN 1998-1 (2010-12)
und DIN EN 1998-1/NA (2011-01) keiner Erdbebenzone zugeordnet.
Nach der Kampfmittelbelastungskarte besteht für das Grundstück und Umgebung
ein dringender Kampfmittelverdacht. Eine Kampfmittelerkundung ist bei allen
Bodeneingriffen unterhalb von 50 cm auf versiegelten und unterhalb von 30 cm
auf unversiegelten Flächen notwendig.
Die Kampfmittelerkundung ist daher bei allen Aushubarbeiten baubegleitend erforderlich.
A.3 VORGESEHENE MASSNAHMEN
Nach Auszug der Nutzer soll das leerstehende Gebäude instandgesetzt werden.
Durch die bestehenden Schäden an der Gebäudesubstanz, den kompletten Austausch
der TGA, durch die erforderlichen Ertüchtigungen bezüglich des Brandschutzes,
Lastaufnahme, durch die möglichen energetischen Verbesserungen und durch das
"Inbetriebnehmen" derzeit brach liegender Gebäudeteile ergeben sich diverse
Baumassnahmen, die im Folgenden erläutert werden:
Massnahmen an der Gebäudehülle
Aussenhülle:
- Innendämmung der Aussenwände EG-DG mit 5 cm Mineraldämmplatten WLG 045
Die Dämmung wird nur dort angebracht, wo aus Sicht des Denkmalschutzes (LfD)
verträglich, d.h. nicht in den Gewölbefluren
- Innendämmung der Aufenthaltsräume im Untergeschoss mit Schaumglasdämmung
WLG 040
- Dämmung der Aussenwand im Tiefparterre (erdberührender Bereich)
rings um das Gebäude, mit XPS, 12cm / 8cm
- Dämmung des Bodens im Tiefparterre
- Ertüchtigung der Fenster
- Dämmung der Dachhaut gem. EnEV bei Dachausbau bzw. Dämmung der obersten
Geschossdecke; bei Dachausbau wird die Dämmung zwischen und unter die
Dachsparren eingebracht. Bei Nichtausbau wird die oberste Geschossdecke von
oben gedämmt.
Putz-Fassaden:
- Reparatur der geschädigten Putzflächen an den Fassaden
Wunsch des LfD ist, dass dabei möglichst wenig historisches Material ersetzt
werden muss
- neuer Anstrich auf den Putzflächen mit farblicher Differenzierung
- Sanierung des Fassadenschmucks wie Stein- und Holzfiguren
- Sanierung des Natursteinsockels an den Straßenseiten
Fenster:
- Erhalt und Sanierung der Fenster, die dem Zustand nach den Anforderungen
des LfD genügen
- Austausch der Fenster aus den 1970er Jahren sowie der Verbund-Wagnerfenster
durch neue Sprossenfenster mit Zweifach- und Dreifachisolierverglasung
- Ertüchtigung der historischen Kastenfenster, d.h. Reparieren, Streichen, Glas tauschen,
Dichtung einfräsen, gangbar machen, teilweise Ersetzen von defekten Kastenfenstern
- Ertüchtigung von Kellerfenster in zukünftigen Aufenthaltsräumen, d.h. Reparieren,
Streichen, Glas tauschen, Dichtung einfräsen, gangbar machen.
- Reparatur und Sanierung von Kellerfenstern in Lagerräumen, d.h. Streichen,
Dichtung einfräsen, gangbar machen
- Erhalt und Sanierung der bunten Kirchenfenster, d.h. die außen- und innenseitigen
Oberflächen werden in notwendigem Umfang vor Ort entlackt, entrostet und erhalten
einen neuen Anstrich nach Vorgaben des LfD. Die energetische Ertüchtigung erfolgt
über eine Aufsatzverglasung, welche die Optik nicht beeinträchtigt.
- Austausch der „weißen“ Verglasungen der Kapelle gegen Vakuumverglasung
- Innenliegender Sonnenschutz für die Fenster an Süd und Westfassaden,
Ausführung bei den Kastenfenstern als elektrisch gesteuertes Rollo im Kasten
Ausführung des Sonnenschutzes bei den zum Innenhof orientierten Aufenthaltsräumen
als innenliegender Sonnenschutz = Rollo mit Kettenzug
Dachflächen / Dachstühle:
- Aufnehmen der kompletten Biberschwanz-Dachziegeldeckung und lagern,
Unterdach und Lattungen erneuern, Wiedereinbau der Dachziegel einschl.
Firste und Grate
- Sanierung von Brand- und Feuchteschäden am Dachstuhl
- Sanierung von Salzausblühungen im Dachgeschoss
- Sanierung der historischen Gauben an der Severinstrasse
- Neue Gauben auf der Hofseite und an den Strassenseiten St. Martin- und Werinherstr.
- Ausbau der ungenutzten Bereiche im Dach mit 33 Wohnungen,
davon 15 Wohnungen mit zusätzlicher Schlafebene mit tragenden Wänden und
Decken aus Brettsperrholz
- Ausführung einer Dachterrasse mit Holzdeck auf dem Blechdach des Treppenhauses
Severinstrasse 6, Treppenhaus 4
- Erneuerung der Blitzschutzanlage
- Ausführung einer PV-Anlage auf dem südlichen Dach des Nordflügels
- Sanierung der historischen Kamine
Vordächer:
- Abbruch der bestehenden Eingangsüberdachungen und der Überdachung
des Verbindungsganges im Hof zum neuen Altenheim
- Neue Eingangsüberdachungen in Abstimmung mit LfD
Gartenmauer:
- Sanierung der historischen Gartenmauer einschl. der integrierten Pavillons
mit Reinigung, Anstrich, Graffittischutz der Putzflächen, Reparatur und Reinigung
des Natursteinsockels, Erneuerung der Abdeckung aus Biberschwanzziegeln
Massnahmen im Gebäudeinneren
Treppenhäuser
Severinstrasse 2, Treppenhaus 1, Nordflügel:
„Modernes Treppenhaus“, Stahlbetontreppenläufe mit Belag aus Naturstein
Severinstrasse 2, Treppenhaus 2, Nordflügel:
Historisches Treppenhaus, Stahlbetontreppenläufe mit lastabtragenden Stahlträgern.
Die Betonplatten liegen auf Stahlträgern am Treppenauge und an der Podestvorderkante
(Wechselträger) auf. Neuer Treppenbelag aus Linoleum
Historische Geländerkonstruktion, jedoch in Höhe des Handlaufs neuzeitlich umgebaut.
Statische Ertüchtigung des Geländers erforderlich.
Historische Handläufe, wandseitig vorhanden.
Severinstrasse 4, Treppenhaus 3, Hauptflügel:
Historisches Treppenhaus, Holzwangentreppe, Eiche.
Über Hauptpodest und Zwischenpodest befinden sich tragende (gemauerte) Gewölbe.
Über den Treppenläufe befinden sich Scheingewölbe (Putz auf Putzträger).
Trittstufen aus Eichenholz in REI30,
Absturzsicherung als Holzbalustrade, zwischen historischen Stützen.
Historische Handläufe, wandseitig, vorhanden.
Brandschutztechnische Ertüchtigung des oberen Abschlusses notwendig
Severinstrasse 6, Treppenhaus 4, Hauptflügel:
Historisches Treppenhaus, Holzwangentreppe, Eiche
Über den Treppenläufen und Zwischenpodesten befinden sich Scheingewölbe (Putz auf
Putzträger)
Trittstufen aus Eichenholz in REI30,
Massiver Abschluss zu Treppenauge, in Bereichen mit Öffnungen durch neuzeitliche
Geländerelemente geschlossen. Historische Handläufe, wandseitig, meist vorhanden,
jedoch teilweise Ergänzungen notwendig.
Werinherstrasse 33, Treppenhaus 5, Südflügel:
Historisches Treppenhaus, Stahlbetontreppenläufe mit lastabtragenden Stahlträgern.
Die Betonplatten liegen auf Stahlträgern am Treppenauge und an der Podestvorderkante
(Wechselträger) auf. Neuer Treppenbelag aus Linoleum
Historische Geländerkonstruktion, mit neuzeitlicher Geländererhöhung.
Historische Handläufe, wandseitig, vorhanden.
Tiefparterre / Untergeschoß:
- Reduzierung des Feuchteeintrags über Aussenwände durch Einbringen von
Horizontalsperren (Paraffin) in allen Innen- und Aussenwänden aus Ziegel
- Freilegung aller Aussenwände, Reparatur des Ziegelmauerwerks
Vertikale Abdichtung nach DIN und Dämmung der erdberührten Aussenwände
- Abnahme der bestehenden Putzflächen an den Wänden und Neuputz
im Bereich der Ziegelwände (Hauptgebäude)
- Abbruch der bestehenden Bodenplatten, Ersatz durch neue Bodenplatten
einschl. Bodentröge für Technik, Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte und Dämmung
- Trocknung durchfeuchteter Bauteile
- Mindesttemperierung auf 15°
- Lüftungsanlage in den Archivräumen des Sozialreferats,
in allen übrigen Räumen Lüftung über Kellerfenster
Geschossdecken:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung der Holzbalkendecken mit Einbau von Brandschutz-
decken unter den Holzbalkendecken mit Gewährleistung des notwendigen Schallschutzes
- Statische Ertüchtigung der Holzbalkendecken durch Einbau von Stahlträgern
- Statische Ertüchtigung der Kappendecken durch Einbau von neuen Stahlträgern
- Statische Ertüchtigung der Rippendecken durch teilweisen Einbau von Verstärkungen
- Einbau von abgehängten Akustikdecken in Aufenthalts- und Sanitärräumen
Leitungsführung TGA / ELT:
Die bestehende TGA-Installation wird komplett ersetzt und neu geführt.
Vertikal in Schächten durch die Gebäudedecken, horizontal wie folgt:
- Aufenthaltsräume EG bis OG 2: unter abgehängten Decken
- Kellerräume / Flure rings um Lichthof: in Bodentrog, sonst unter der Decke, soweit möglich.
- Gewölbeflure Hauptflügel: Verlegung der Elektroleitungen im Bereich der Fussboden-
schüttung des darüberliegenden Geschosses, hierzu ist Parkett, Schalung und Schüttung
aufzunehmen, zu lagern und nach Verkabelung wieder einzubauen
Türen:
Im Gebäude gibt es zahlreiche historische Türen unterschiedlicher Typen, welche sich
meist in einem guten Zustand befinden. Ausschlaggebend für die Sanierung ist neben
dem Substanzerhalt die brandschutztechnische Ertüchtigung, die Anpassung an die
Barrierefreiheit gemäß DIN sowie der geforderte Schallschutz gemäß DIN.
Historische Aussentüren:
Reparatur, Neuanstrich gem. Anforderung Denkmalschutz, einheitliche Griffe und PZ-
Schlösser, Glasaustausch bei Erfordernis, Automatisierung gemäß DIN
(Barrierefreiheit) bei den Eingangstüren Sev-2, Sev-4 und Sev-6.
Alle Aussentüren erhalten Magnet- und Riegelkontakte für die Türüberwachung.
Historische Innentüren mit kassettierten Zargen und Türblättern:
Reparatur, Neuanstrich gem. Anforderung Denkmalschutz, Brandschutz- und
Schallschutzertüchtigung (dreiseitig umlaufende Dichtung, Bodenabsenkdichtung),
einheitliche Griffe und PZ-Schlösser.
Bestehende Rauchschutzelemente in den Fluren:
Die Flurabschnittstüren, RS, werden überall erhalten, wo dies möglich ist.
Teilweise Aus- und Einbau an anderer Stelle sowie neue RS-Türen
Die zweiflügeligen Etagenzugangstüren, T30-RS, werden abgebrochen und neu
errichtet aufgrund der Anforderungen an den Einbruchsschutz sowie zur Nachrüstung
von Türöffnern
Die einflügeligen Etagenzugangstüren, T30-RS, werden erhalten und ertüchtigt in Bezug
auf den Einbruchsschutz.
Türöffner sowie Magnet- und Riegelkontakte werden nachgerüstet.
Bestehende Kellertüren:
Ersatz der bestehenden Elemente gem. Brandschutzanforderung,
einheitliche Griffe und PZ- Schlösser, Erhalt denkmalgeschützter Türe (Reparatur,
Neuanstrich gem. Anforderung LfD, einheitliche Griffe und Schlösser mit PZ)
Neue Innentüren in Büros und Wohnungen:
Schall- und Brandschutzanforderung nach DIN.
Einflügelige Türen mit Holz- Umfassungszargen und glattem Türblatt; einheitliche Griffe
und PZ- Schlösser. Ausführung der Türen mit verglastem Seitenteil, mit Stockzargen.
Neue Innentüren in Kindertagesstätten:
Meist einflügelige Türen mit Holz- Umfassungszargen und glattem Türblatt, Schall- und
Brandschutzanforderung nach DIN.
Verglaste Holzrahmentüren bei neuen Verbindungstüren zwischen Gruppenräumen bzw. Hausaufgabenräumen
Neue Stahl-Glaselemente in neuen Türdurchbrüchen im Mehrzweckraum EG,
Mehrzweckraum Lichthof und in der neuen Lehrküche; einheitliche Griffe und PZ-
Schlösser; Schall- und Brandschutzanforderung nach DIN
Das Gebäude wird komplett mit einer elektronischen Schliessanlage ausgestattet.
Malerarbeiten
Vollflächiges Abnehmen aller bestehenden Farbschichten (die teilweise schadstoff-
belastet sind) aufgrund fehlender Tragfähigkeit sowie einheitlicher Neuanstrich, hellgrau.
Vorgesehene Anpassung der Grundrisse im Gebäude
Eingang Sev. 4:
Schaffung eines zusätzlichen Eingangs für Behinderte und Erstellung eines Niveauliftes.
Die Gewölbedecke über dem Untergeschoss wird in diesem Bereich abgebrochen.
Der Anschluss der neuen Stahlbetondecken an die tragenden Wände erfolgt über
Auflagertaschen, die aus dem Mauerwerk herausgestemmt werden.
Eingang Sev. 6:
Schaffung eines zusätzlichen Eingangs für Behinderte und Erstellung eines neuen
Liftschachtes über alle Geschosse. Die Gewölbedecke über dem Untergeschoss wird
in diesem Bereich abgebrochen. Der Anschluss der neuen Stahlbetondecken an die
tragenden Wände erfolgt über Auflagertaschen, die aus dem Mauerwerk herausgestemmt
werden. Die Holzbalkendecken im Bereich des neuen Aufzugs werden abgebrochen und
nach Errichtung des Aufzugsschachtes (Stahlbeton) neue Holzbalkendecken eingebaut
Hauptbau alte Küche (EG):
die alte Küche wird in zwei Mehrzweckräume für die MVHS umgebaut.
Abbruch der Wandvorlagen in Raummitte und Einbau von Trägern zur Unterstützung
der bestehenden Unterfangung unter der Aussenwand der Obergeschosse.
Die dazugehörigen Umkleiden werden in den ehemaligen Lagerräumen der Bäckerei
im Tiefparterre untergebracht. Sie sind über eine bestehende interne Treppe
erschlossen.
Empfang VHS:
Der Empfang der VHS im Erdgeschoss erhält großzügige Öffnungen zum
angrenzenden Gewölbeflur.
Alte Bäckerei im Tiefparterre:
Neue vorgesehene Nutzung als Lehrküche der MVHS und Musikraum. Abbruch
von einzelnen Wänden sowie der Gewölbedecken und Kappendecken über dem
Musikraum. Vor der Lehrküche im Aussenbereich wird das Gelände abgegraben,
um die Räume besser zu belichten.
Räume am Lichthof (Osttrakt):
Abbruch von Trennwänden und der bestehenden Gewölbe- und Kappendecken
zur Schaffung des neuen Mehrzweckraumes. Die bestehenden Decken werden
durch eine neue Stahlbetondecke ersetzt.
Nordflügel:
Einbau eines internen Treppenhauses (über 3 Geschosse KG-OG1).
Abbruch der Stahlbetondecken im Bereich des neuen Treppenhauses,
Errichtung der neuen Stahlbetontreppenläufe und -podeste in Ortbeton
Südflügel:
Abbruch des aussenliegenden Aufzugturmes auf der Gartenseite
Weitere Einzelmaßnahmen:
- Abbruch von einigen Innenwänden mit Unterfangung der darüberliegenden Wände
- Abbruch Maschinenraum kleiner Aufzug im Dachgeschoss, Neuerrichtung Dachstuhl
- Abfangung Dachstuhl an der südöstlichen Ecke des Treppenhauses 4
- Neue Türöffnungen in einigen Innenwänden
Vorgesehene Maßnahmen in der ehemaligen Kapelle:
Entfernung des Gestühls zur Ermöglichung freierer Nutzungen wie z.B. Konzerte,
Lesungen, Vorträge, Seminare, Ausstellungen, Schulungen, Konferenzen, hausinterne
Feierlichkeiten der Nutzer.
Überarbeitung von Raumschale und des Inventars gemäss den Anforderungen des LfD,
Sanierung der Fenster und des Gewölbes einschl. Dämmung von oben.
Bauliche Schäden werden ausgebessert.
Ausführung einer Fussbodenheizung sowie einer Wandheizung, hierfür wird der
Wandputz bis zu einer Höhe von 1,40 m erneuert.
Schallabsorption durch neue gepolsterte Stühle, Akustikputz an der Unterseite der
Empore und an der Rückwand der Kapelle, schallabsorbierender Vorhang im
Brüstungsbereich der Empore sowie zwischen Apsis und Kirchenschiff,
mikroperforierte Folie in der Kuppel.
Zusammenfassung der Massnahmen der Gebäudetechnik
Massnahmen ELT
- Erneuerung des ELT-Hauptanschlusses (SEV 4) und dort abgehende Andienung
für SEV2 sowie SEV6 über Außentrasse
- Deaktivierung, Demontage und Entsorgung der Telekommunikation
- Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der südlichen Dachfläche des Nordflügels
- Erneuerung der Gebäudehauptverteilungen (je Gebäudeteil eine GHV)
- Erneuerung der kompletten Elektroinstallation
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen einschl. Sicherheitsbeleuchtung
- Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlagen
- Errichtung einer Türsprechanlage im Bussystem
- Errichtung von Notrufeinheiten in den behindertengerechten WCs
- Errichtung einer Personen-Notsignalanlage
- Errichtung einer Brandmeldeanlage
- Einbau einer Induktionsschleifenanlage in der ehem. Kapelle
- Ausstattung der Wohnungen mit Rundfunk-/Fernsehanschlüssen
- Erneuerung der kompletten Datennetzanlagen
- Erneuerung der Förderanlagen (drei neue Aufzugsanlagen und eine Hebebühne)
Massnahmen HLS
- Demontage und Entsorgung der bestehenden haustechnischen Anlagen
- Sanierung der Kanalanschlüsse
- Erneuerung der Schutzwasserleitungen
- Neuinstallation der Trinkwasserversorgung
- Neuinstallation der Heizzentrale sowie der Heizungsinstallation
- Neuinstallation der Sanitäranlagen einschl. Einrichtungsgegenstände
- Neuinstallation von raumlufttechnischen Anlagen für innenliegende WC-Räume,
Nasszellen, behindertengerechte WC, Nebenräume, Küche, Lehrküche, Archive,
Wohnungen
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEIN B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEIN
B.1 Vorbemerkungen zur Materialökologie
Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen
und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten
Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe
und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN
zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen.
Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die
Bauleitungen vor Ort und den SiGeKo.
Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt.
Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden
nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem
Verursacher zum Abzug gebracht.
Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume
ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzliche
Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.
Allgemeine Anforderungen
(gilt grundsätzlich für alle materialökologischen Anforderungen):
Nachweise:
Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig
vor Ausführung bzw. Bestellung durch Produkt-, Sicherheitsdatenblätter
oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen.
Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN.
Aktualität der Nachweise:
Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate,
Datenblätter oder Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein.
Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die
Gültigkeitsfrist z.B. einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version
abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat nicht akzeptiert.
Im Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist)
ist möglichst die aktuellste Version vorzulegen.
Produktänderungen:
Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind
unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten
Nachweise neu vorzulegen und neu vom AG freizugeben.
Originalgebinde auf der Baustelle:
Es sind alle Produkte auf der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden,
eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder
Neutralgebinden ist untersagt.
Feinstaub/ Gesundheitsgefährlicher Staub:
Das "Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen" der Regierung von
Oberbayern ist zu beachten.
Die Staubentwicklung ist, so weit technisch möglich, zu vermeiden.
Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungs-
systeme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den
allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m3 für die alveolengängige
(A-) Fraktion sowie 10 mg/m3 für die einatembare (E-) Fraktion einhalten.
Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und
staubarmer Produkte.
Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere
Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen entsprechend
der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521,
559, 900 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen.
Beim Bearbeiten von Bestandsbauteilen mit bleiweißhaltigen Anstrichen
sind die Handlungsanleitungen der BG BAU zu beachten.
Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften:
Alle verwendeten Bauprodukte dürfen keine Stoffe mit folgenden
Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im
Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen)
enthalten:
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH als besonders
besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59
Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen
wurden (SVHC). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der
Kandidatenliste.
Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften
gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste
führen können (REACH Art. 57).
Dies umfasst folgende Stoffe:
- erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungs-
gefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B) und Stoffe, die gemäß
den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG)
mit den im Folgenden genannten H-Sätzen bzw. R-Sätzen eingestuft sind als:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B
H350: Kann Krebs erzeugen.
H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
- keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A / Muta. 1B
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
H360F, R60: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D, R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD, R60/61: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd, R60/63: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df, R61/62: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder
vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) Eigenschaften.
Für bestimmte Stoffe (z.B. Formaldehyd) gelten besondere Regeln.
Diese sind über die Anforderungen des Blauen Engels bzw. über
die in den nachfolgenden Absätzen explizit aufgeführten
Anforderungen geregelt.
Biozide:
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig.
Das gilt z.B. auch für Fassadenfarben- und putze, Fensterlacke oder die
Vorbehandlung/ Lasur von Holz-Fassaden.
Hiervon ausgenommen sind
- Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen
und Leimen eingesetzt werden. Hier gelten ggf. Einschränkungen und
Vorgaben der Umweltzeichen (z.B. "Blauer Engel"), die in den jeweiligen
produktgruppenspezifischen Anforderungen genannt sind.
- Bläueschutzmittel bei Holzfenstern
- Dichtstoffe in Feuchträumen
Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte:
Der Einsatz von chlorchemischen Produkten ist ausgeschlossen
(z.B. bei Fußbodenbelägen, Fenstern, Türen, Rollladen, Sanitärleitungen,
Elektroinstallation, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen).
Ausnahmen sind zulässig für Anwendungsbereiche ohne vertretbare
Alternativen.
Oberflächenbeschichtungen:
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche,
Spachtelungen, Öle, Wachse, Korrosions-, Brandschutzanstriche, etc.) sind
umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und
1-komponentige Produkte und Verfahren einzusetzen.
Sind im technischen begründeten Sonderfall lösemittelbasierte Produkte für
Vor-Ort-Beschichtungen erforderlich, dürfen diese kein 2- Butanon-, Propanon-,
2- Pentan- oder Acetonoxim enthalten oder emittieren.
Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. der 2- Butanon-, Propanon-,
2- Pentan- oder Acetonoxim -abhängig von der spezifischen Anforderung-
dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Beschichtungen bzw. Oberflächenbehandlungen von Stahlbau-, Metallbau-
und Schlosserarbeiten sind grundsätzlich komplett oder weitgehendst
(z.B. Korrosionsschutz + Decklack) werkseitig bzw. im Produktionsbetrieb
der Firma vorzunehmen und dürfen bis zum Zeitpunkt des Einbaus auf
der Baustelle keine VOC-Richtwertüberschreitungen mehr verursachen.
Auf der Baustelle ist die Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in
Abstimmung mit dem AG erlaubt.
B.2 AUFENTHALTS- UND LAGERRÄUME
Aufenthalts- und Lagerräume können vom AG nicht zur Verfügung
gestellt werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des
Angebotes einzurechnen.
B.3 FIRMENSCHILDER
Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht
zulässig.
B.4 FLÄCHEN BAUSTELLENEINRICHTUNG / PARKMÖGLICHKEITEN
Das Lagern von Material, sowie das Aufstellen von Gerät / Container
auf dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen
möglich.
Ein Flächenanspruch besteht ausschließlich für Bauleitungs- /
Aufenthaltscontainer sowie für eine angemessene kurzzeitige
Zwischenlagerung von Baumaterialien.
Die Flächen sind unmittelbar nach Benutzung wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Auf dem Baugelände darf
weder genächtigt noch campiert werden. Tagesunterkünfte sind
zugelassen.
Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem Baugelände.
Da sich in unmittelbarer Nähe der Baustelle eine Schule befindet und
die Schulwege an der Baustelle vorbeiführen, gelten folgende Regelungen
für die Baustellenzufahrten:
- Die Baustellenzufahrten von der Werinherstraße, der St.-Martin-Straße
und dem St.-Martin-Platz dürfen im Zeitraum zwischen 7.30 und 8.30 Uhr
sowie zwischen 12.00 und 13.00 Uhr nicht benutzt werden.
Dies ist ausdrücklich untersagt.
In diesen Zeiträumen können ausschließlich die Ein- und die Ausfahrt auf das
BE-Gelände von der Severinstraße aus benutzt werden.
- Das Parken von Fahrzeugen, die Mitarbeiter von Auftragnehmer dieses
Bauvorhabens oder Mitarbeiter deren Nachunternehmer gehören, ist im
Bereich der Zufahrten bzw. generell im Bereich der Schulwege untersagt.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden ohne Vorwarnung kostenpflichtig
abgeschleppt.
Diese zwingenden Vorgaben sind bei der Kalkulation und bei der Ausführung
zu berücksichtigen.
B.5 BAULÄRM
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen
des BlmSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm
- Geräuschimmission- und der zusätzlichen landesrechtlichen
Vorschriften folgende Festlegungen:
Immissionsrichtwert
von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)
von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)
B.6 ARBEITSZEIT
Grundsätzlich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist Arbeitstag.
Arbeiten gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbetriebe
des KVR der LH München sind möglich.
Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern -
sowie werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr - sind Bauarbeiten
nicht erlaubt.
Auf die genannten Zeiten ist zwingend zu achten,
unmittelbar um die Baustelle befindet sich dichte Wohnbebauung.
Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten bei
den zuständigen Genehmigungsbehörden abzufragen und zu beantragen.
B.7 WASSERANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSNETZ
(LÖSCH-/ TRINKWASSER) UND SANITÄRE ANLAGEN
Bauwasser:
Durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung wird eine provisorische
Bauwasserversorgung und -entsorgung erstellt, die auch anderen auf der
Baustelle Tätigen zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Weitere Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind bei Bedarf für eigene
Zwecke oder aufgrund Auflagen Dritter vom Auftragnehmer eigenständig
herzustellen und wieder zu beseitigen.
Sanitäre Anlagen:
Die Errichtung der sanitären Baustellenanlagen sowie das Vorhalten /
Betreiben über die gesamte Bauzeit hinweg erfolgt durch den Auftragnehmer
Baustelleneinrichtung. Hierbei werden im Umgriff der Baustelle mehrere
Sanitärcontainer sowie mobile Toilettenkabinen aufgestellt.
Die sanitären Anlagen dürfen vom Auftragnehmer genutzt werden.
Es dürfen nur die WC- Anlagen benutzt werden, die für die Baustelle
errichtet wurden. Die Vorgaben gemäß ASR 4.1 sind einzuhalten.
Die Installations- und Verbrauchskosten für die Wasserver- und
entsorgung trägt der Auftraggeber.
B.8 STROMANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSNETZ
BAUSTROMVERSORGUNG / BAUBELEUCHTUNG
Baustromversorgung:
Eine übergeordnete Baustromversorgung wird durch den AN Baumeisterarbeiten
errichtet und für die gesamte Bauzeit instandgehalten.
Die übergeordnete Baustromversorgung besteht aus einem Hauptverteiler,
ggfls. Gruppenverteiler sowie über die gesamten Gebäude verteilte Endverteiler.
Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung
abgehenden Einrichtungen (Kabel, Leitungen, Baustellenbeleuchtung usw.)
sind vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringen, ordnungsgemäß instand
zu halten und zu betreiben.
Die Installations- und Verbrauchskosten für die Stromversorgung
werden vom Auftraggeber übernommen.
Baustellenbeleuchtung:
Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außenbereich
werden durch den AN Baumeisterarbeiten an den Hauptzugängen,
Fluchtwegen des Baugeländes sowie der Baustelleneinrichtungsflächen
zwischen Bauzaun und dem Gebäude für die gesamte Bauzeit errichtet
und instandgehalten.
Die Verkehrswegebeleuchtung innen (Hauptzugänge, Fluchtwege,
Treppen etc.) einschl. ggfls. erforderlicher Sicherheitsbeleuchtung
werden ebenfalls durch den AN Baumeisterarbeiten für die gesamte
Bauzeit errichtet und instandgehalten.
Die Arbeitsplatzbeleuchtung, Beleuchtungsmaßnahmen zur Sicherung
(Unfallverhütungsvorschriften) sind Sache des jeweiligen Auftrag-
nehmers und müssen in dessen Baustelleneinrichtung einkalkuliert
werden.
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass Arbeitsstätten
(zu denen auch eine Baustelle gehört) möglichst ausreichend
Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und
dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen
Beleuchtung ausgestattet sein müssen.
Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen,
dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben
können (Ziffer 3.4 Anhang ArbStättV).
Dabei sind die Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten
gemäß DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche
Beleuchtung von Arbeitsstätten" einzuhalten.
Gegebenenfalls ist bei unübersichtlicher Baustelleneinrichtung,
Lagerung von Material oder Einbauten eine höhere Beleuchtungsstärke
als in den Tabellen angegeben anzunehmen.
B.9 BAUAUFZUGSANLAGEN / HEBEZEUGE
Mit Erstellung der Fassadengerüste werden an 6 Stellen Einbring-
plattformen am Gerüst je Geschoß sowie Gerüstaufzüge für den
Materialtransport erstellt und den am Bau beschäftigten AN zur
Verfügung gestellt. Die Einbringung in das Gebäude erfolgt über
vorhandene Fensteröffnungen (Höhendifferenz beachten!).
Raumseitig werden temporäre Differenztreppen zur Überwindung
der Brüstungshöhe durch den AN Baustelleneinrichtung erstellt.
Die Einbringplattformen können im Regelfall durch Teleskopkräne
der Lieferfahrzeuge oder eigene Hebezeuge der jeweiligen AN
angedient werden.
Zur Unterstützung bei der Einbringung von langen bzw. sperrigen
Baumaterialien auf die o.a. Einbringplattformen wird durch den
AN Baustelleneinrichtung ein Teleskoplader mit Fahrer gestellt.
Die gewünschte Unterstützung ist beim AN Baustelleneinrichtung
am Vortag anzumelden, ein Anspruch auf sofortige Umsetzung
des Transportes besteht nicht. Ohne rechtzeitige Anmeldung
besteht kein Anspruch auf Unterstützung bei der Materialeinbringung.
Ein Anspruch auf Unterstützung durch den Teleskoplader bei der
Einbringung der Materialien über die gesamte Bauzeit besteht nicht.
Weitere bauseitige Transportmittel im Gebäude, z.B. Aufzüge und
Hebezeuge o. dgl. stehen nicht zur Verfügung.
Die Mitbenutzung von Baukränen und anderen Transport-
einrichtungen durch andere am Bau tätige Firmen darf grundsätzlich
kein Auftragnehmer ablehnen, soweit dies die Durchführung seiner
eigenen Arbeiten nicht behindert.
Kranfahrten ohne Last über Nachbargrundstücke sind ohne
Zustimmung der Nachbarn nicht möglich, Kranfahrten mit Last
über Nachbargrundstücke sind nicht erlaubt.
Das Entgelt für die Mitbenutzung von Hebezeugen ist zwischen den
Firmen ohne Einschaltung der Objektüberwachung zu regulieren.
Gerüste und sonstige Einrichtungen, die ein Auftragnehmer für
die Durchführung seiner Leistungen erstellt hat, sind auch für
andere am Bau tätigen Auftragnehmer benutzbar, soweit dies
die Durchführung seiner eigenen Leistung nicht behindert.
Es gilt die gleiche Entgeltregelung.
B.10 GERÜSTE
Für alle Fassaden- und Dacharbeiten werden Fassadengerüste
durch eine Gerüstbaufirma erstellt.
Des Weiteren wird für Arbeiten im Decken- und Kuppelbereich
der ehemaligen Kapelle ein Raumgerüst durch eine Gerüstbau-
firma erstellt.
Alle über die über die o.a. Gerüste hinausgehenden, für die eigenen
Leistungen erforderlichen Gerüststellungen sind die Kosten in die
entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
B.11 BAUREINIGUNG UND MÜLLBESEITIGUNG
Ordnung und Sauberkeit müssen auf der Baustelle jederzeit
gewährleistet sein. Alle Auftragnehmer sind angehalten, dies
zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verunreinigungen und Müll bereits
nach einmaliger Nachfristsetzung (Nachfrist max. 3 Arbeitstage)
durch die Objektüberwachung über Dritte (Ersatzvornahme)
zu Lasten des Verursachers beseitigt und entsorgt werden.
Die anfallenden Kosten für die Ersatzvornahme werden dem
Verursacher in Rechnung gestellt.
Bauschutt und Abfälle dürfen nicht in den Arbeitsräumen der
Aufgrabungen entsorgt werden.
Eine Entsorgung von Fremdschutt (z.B. fremder Baustellen) ist auf
der Baustelle strengstens untersagt und wird durch die Objekt-
überwachung überwacht.
Bei Zuwiderhandlungen werden die entstehenden Kosten dem
Verursacher im vollen Umfang abgezogen.
Zum Abzug gebracht werden dann nicht nur die Schutt- und
Entsorgungskosten sondern auch der erhöhte Bauleitungsaufwand
durch Schriftverkehr, Fristsetzungen und notwendige Vor- und
Nachkontrollen.
B.12 Lean Site Management (LSM)
Der Bauherr plant, das Lean Site Management (LSM) als
Steuerungswerkzeug für die Ablaufplanung in der
Ausführungsphase Ihrer Projekte einzusetzen. Im Mittelpunkt
steht hierbei der optimale Gesamtprozess für alle Beteiligten
mit möglichst großer Wertschöpfung in Hinblick auf das
zu erstellende Gebäude. Zur erfolgreichen Einführung des
Systems ist die aktive Mitarbeit aller beteiligten Unternehmen
notwendig. Das System besteht aus folgenden Elementen:
Gesamtprozessanalyse - Gesamtverständnis
Die Gesamtprozessanalyse analysiert und optimiert gemeinsam
den Gesamtprozess vom Fertigstellungstermin rückwärts zum
Baubeginn. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame (alle Beteiligten)
Erarbeitung/Hinterfragung des Gesamtprozesses vor Beginn.
Prozessplanung als Vorschau
Die Prozessplanung (4-Monats-Vorschau aller Aktivitäten auf der
Baustelle), als Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen
Baustelle und Planung, wird auf Basis der Gesamtprozessplanung
und des Terminplans monatlich mit den Beteiligten der Baustelle und
der Planung erstellt. Der Fokus liegt hierbei auf der pro-aktiven
Erkennung von Hindernissen und der Lösung der Probleme.
Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und
belastbaren Ablaufplanung.
In diesem monatlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten
Projektbeteiligten auf Bauherrnseite (Objektüberwachung,
Projektmanagement, Bauherren-Vertreter etc.) und ausführende Firmen
(Polier, Bauleitung, AN-Projektleitung etc.) die Aktivitäten der nächsten
4 Monate zusammen ab. Hauptfokus hierbei ist das Erkennen und
Beseitigen von Hindernissen und die Festlegung eines gemeinsamen
Bauablaufes.
Ablaufplanung im Detail
In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung
(4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle
als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle
durch einen tagesaktuellen „Produktionsplan“ gesteuert. Die Planung wird
wöchentlich erstellt und täglich angepasst. In der wöchentlichen Überarbeitung
der Ablaufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten
4 Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf in kleinräumigen Einheiten der
Baustelle ausgetaktet. Täglich wird die Planung an die tatsächlichen
Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) angepasst und die
Austaktung überarbeitet. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden
im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen
Unternehmen erfasst und ausgehängt.
Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass
die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt
werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der
Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle.
In einem wöchentlichen Abstimmungstermin (i.d.R. im Zuge der
Baubesprechung) werden gemeinsam zwischen der Objektüber-
wachung und den ausführenden Unternehmen die Aktivitäten bis auf
Tages- und Bereichsbasis zusammen auf der Planungstafel für die
nächsten 4 Wochen gesteckt. Dieser Termin muss durch die ausführenden
Unternehmen vorbereitet werden, um die geplanten Aktivitäten gemeinsam
planen und abbilden zu können und entspricht der Arbeitsvorbereitung
der Unternehmen. Eine Vorbereitung und Teilnahme der Obermonteure/
Poliere der Firmen als auch der Bauleitung ist zwingend erforderlich.
Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer
normalen Baubesprechung.
In einem täglichen kurzen Abstimmungstermin werden morgens die
Aktivitäten des letzten Tages und des aktuellen Tages durchgesprochen
und eventuelle Anpassungen an der Planung vorgenommen.
Die offenen Punkte werden besprochen. Teilnehmer am täglichen
Abstimmungstermin sind die Objektüberwachung und die ausführenden
Unternehmen. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der
Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen täglichen
Abstimmungen mit der zuständigen Objektüberwachung vorzunehmen
sowie die hierfür als Grundlage der Abstimmungen erforderlichen
vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich,
wöchentlich, monatlich) rechtzeitig vorab auf Anforderung zu übergeben.
Die vorgenannten Leistungen/Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
sind in den Einheitspreis der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
B.13 BAUSTELLENBESPRECHUNGEN
Der Auftragnehmer hat zu Baustellenbesprechungen, die der Auftrag-
geber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden.
Die Besprechungen finden nach Bedarf, jedoch mindestens 1x
wöchentlich statt.
B.14 BAULEITER / POLIER
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutsch-
sprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
B.15 PROJEKTKOMMUNIKATIONSRAUM (PKM)
Der AG hat für das Projekt einen Projekt-Kommunikationsraum (PKM,
hier: Conclude-Raum) zum Austausch von Plänen und Dokumenten
eingerichtet.
Hierzu zählt auch jeglicher vertragsrelevanter Schriftverkehr, Rechnungen,
Nachträge, Bedenkenanmeldungen usw.
Die Planverteilung erfolgt digital über diesen vom AG gestellten PKM.
Dem AN werden nach Auftragserteilung alle bis dahin zur Verfügung
stehenden Planzeichnungen einmalig kostenlos je 2-fach als Pausen und
datentechnisch zur Verfügung gestellt. Für alle weiteren Planzeichnungen
(auch neue Indizes etc.) ist der internetbasierte PKM zu nutzen.
Paus- und Kopierkosten - bzw. Planvervielfältigungskosten jedweder Art -
werden bis zum 6. Planindex nicht vergütet. Für die Angebotskalkulation
ist seitens des AN davon auszugehen, dass die Kosten bis zu sechs
Planindizes ohne weitere Vergütung durch den AN zu tragen sind. Wird
die angegebene Anzahl der Indizes von 6 überschritten, übernimmt der
AG die Paus- und Kopierkosten für alle nachfolgenden Indizes für bis
zu zwei Abzüge pro Planzeichnung.
Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den
AN in den PKM hochzuladen und abzulegen (Bringschuld).
Als Versandtermin gilt der Einstelltermin in den PKM.
Der AG behält sich vor, nur Dokumente die über das PKM-System erfolgen,
als gültig anzuerkennen.
Die Nutzung des PKM erfolgt kostenfrei.
Die Anmeldung zum PKM erfolgt per Internet- Browser mit einem
Benutzernamen und einem Passwort. Dem AG ist dazu mindestens eine
berechtigte Person mit Vor- und Nachnamen, sowie der E-Mail-Adresse zu
benennen (i.d.R. Kontaktdaten des Projektleiters).
B.16 BAUWESENSVERSICHERUNG
Der AG schließt keine projektbezogene Bauwesensversicherung ab.
Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende
und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen.
B.17 MITTLERE GELÄNDEOBERKANTE
Die mittleren fertigen Geländeoberkanten nach Fertigstellung des
Bauvorhabens betragen:
ca. 533,10m ü.NN
B.18 ARBEITSSICHERHEIT / SIGEKO
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Gesetze,
Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und Technischen
Regeln sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der Berufs-
genossenschaften zu berücksichtigen. Gemäß der "Verordnung für
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom
10.06.1998 hat der AG einen Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV).
Der Koordinator wird seine Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der
jeweils aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der
Ausführungsplanung und bei allen auszuführenden Arbeiten
einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn neuer Arbeiten
(z.B. Gerüststellung) vorher rechtzeitig anzuzeigen und die
erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Sicherheitstechnischer
Belange zu übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die
Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt (§ 5 Abs.3
BaustellV). Der vom AG bestellte Koordinator wird durch laufende
Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
pläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.
Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der
Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutz-
maßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheits-
technische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den AN und
AG in schriftlichen Berichten und / oder mündlicher Form unterrichten.
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu
beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der BaustellV einen
Ansprechpartner, Sicherheitsbeauftragter des AN für die Baustelle,
sowie einen Ersthelfer zu benennen, der für die Erfüllung der
erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen Nachunter-
nehmern verantwortlich ist.
Sämtliche vorstehenden Leistungen, Maßnahmen und auftretenden
Erschwernisse, die sich nach der BaustellV für den AN ergeben,
sind in die Baustelleneinrichtungspauschale einzukalkulieren.
Der AG plant regelmäßige, voraussichtlich vierteljährliche übergeordnete
Besprechungen und Begehungen zur Baustellensicherheit gemeinsam
mit SiGeKo, Bauleitung des AG, Vertretern der BG Bau und des
Gewerbeaufsichtsamtes. Zumindest der Sicherheitsbeauftragte des AN
für die Baustelle hat daran verpflichtend teilzunehmen. Ein Zeitbedarf
von ca. drei Stunden je Termin ist miteinzukalkulieren.
B.19 NORMENABWEICHUNG
(Nur zu beachten im offenen Verfahren
bei EU weiten offenen Angebotsaufforderungen,
sonst Entfall dieser Position)
Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen
Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird,
kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden.
Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen.
In folgenden Positionen weiche ich von den angegebenen Normen ab:
Der Nachweis der Gleichwertigkeit liegt diesem Angebot bei.
B.20 BESTANDSDOKUMENTATION
Mindestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlußrechnung ist vom
Auftragnehmer seine Bestandsdokumentation (Umfang gemäß VOB)
zur Prüfung beim AG in digitaler Form (PDF-Dateien) zu übermitteln
und nach Freigabe in den Projektkommunikationsraum hochzuladen.
Die Reihenfolge bzw. Strukturierung der Bestandsdokumentation
ist gemäß Vorgabe des AG einzuhalten.
Diese Leistungen des Auftragnehmers sind in den Einheitspreis
der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse zu den zum Einsatz
vorgesehenen Materialien / Baustoffen / Produkten sind vor Ausführung
der Leistung der Objektüberwachung unaufgefordert zu übergeben.
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEIN
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
C.1 - FLIESENARBEITEN -ZTV- C. - FLIESENARBEITEN - ZTV -
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
zu gleichlautendem Abschnitt im Leistungsteil:
----------------------------------------------------------------------------------
C1. A l l g e m e i n e s
Für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen gelten
zusätzlich zur VOB Teil C, in der zur Auftragserteilung gültigen Ausgabe,
die Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und
Materialhersteller.
C1.1 Gegenstand dieser Ausschreibung
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellen von Fliesenbelägen auf Wand- und Bodenflächen
in Erschließungs-, Lager- und Sanitärbereichen
(WC und Duschbereiche, Küchen)
- Erstellen von Fliesenspiegeln auf Wandflächen
- Lieferung von Ersatzfliesen aus der gleichen Materialcharge
der zuvor beschriebenen Fliesenbeläge
- Imprägnierung von bestehenden Fliesen-Bodenbelägen
Die auszuführenden Leistungen befinden sich in allen Ebenen.
Der Transport bis zur Montagestelle ist in den Einheitspreisen
einzukalkulieren. Stockwerkzuschläge werden nicht gewährt.
C1.2 Ausführungsvorgaben
Die dem LV zugeordneten Grundriss-, Detail-, Schnitt- und
Ansichtszeichnungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Fliesenspiegelpläne sind hinsichtlich Achsraster und Fugenbild
auf die Raumgeometrie und die Einbauten abgestimmt und sind
bei der Ausführung zwingend zu beachten.
C1.3 Stand der Technik
Die Konstruktionen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien
und Verarbeitungsvorschriften sowie dem Stand der Technik zu
erstellen und einzubauen.
C1.4 Gerüste
Für die Montage sind vom Auftragnehmer Gerüste zu errichten,
vorzuhalten und wieder zu demontieren.
Es wird darauf hingewiesen, daß Fahrgerüste in Bereichen mit bereits
ausgeführtem Oberbelag nur mit Gummibereifung zugelassen sind.
Bei der Verwendung von Standgerüsten sind entsprechend große
Unterlagen zu verwenden.
Der Auf- und Abbau der Gerüste ist mindestens eine Woche im Voraus
mit der Objektüberwachung (OÜW) abzustimmen.
C2. S t o f f e u n d B a u t e i l e
Die auszuführenden Fliesenbeläge und die zu liefernden Ersatzfliesen
müssen für die einzelnen Fliesentypen jeweils aus der gleichen
Materialcharge des Fliesenherstellers stammen, um Farb- und
Oberflächenunterschiede auszuschliessen.
C2.1 Fliesenbeläge
Auf Wand- und Bodenflächen sind glasierte Steinzeug- und unglasierte
Feinsteinzeug-Fliesen nach DIN EN 14411, in unterschiedlichen Material-
stärken, Farbtönen, Oberflächen und Verlegearten auszuführen.
Bei Bodenfliesen kommen unterschiedliche Rutschhemmungen von R10
bis R11 nach DGUV Regel 108-003 zur Ausführung.
C2.2 Verankerungselemente
Alle Ankermittel müssen die statischen Anforderungen erfüllen.
Befestigungen haben mit ausreichend kräftigen, bauamtlich
zugelassenen Dübeln und Schrauben aus Edelstahl zu erfolgen.
Sämtliche dazu erforderlichen Schrauben, Muttern, Bolzen,
Distanzscheiben etc. sind in Edelstahl auszuführen.
C2.3 Gefahrstoffe
Für die Auswahl und die Verarbeitung der angebotenen Baustoffe
sind insbesondere folgende Richtlinien und Empfehlungen zu beachten:
- Verordnung über gefährliche Stoffe - Gefahrstoffverordnung -
- Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft- GISBAU -
Ist der Einsatz von Gefahrstoffen (wie z. B. mineralfaser-, oder
lösungsmittelhaltige Baustoffe) nicht zu umgehen, sind besondere
Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefährdung der mittelbar
Betroffenen ausschließt.
C3. A u s f ü h r u n g
C3.1 Fliesenraster, Fliesenspiegel
Wand- und Bodenfliesen sind, soweit vom AG nicht anderes
vorgesehen ist, im gleichen Fugenverlauf (Fugenschnitt) zu verlegen.
Der Verlegestart ist nach den Vorgaben der Fliesenspiegelpläne
des Architekten auszuführen.
Der kleinste Fliesenpaßstreifen darf dabei minimal aus 1/2 Fliese
bestehen.
Vor der Ausführung ist durch den Auftragnehmer, im Rahmen der
Vorleistungsprüfung, der Fliesenspiegelplan des Architekten
hinsichtlich Masshaltigkeit und Umsetzbarkeit mit einem Aufmass
vor Ort zu überprüfen.
Sofern durch den Auftragnehmer Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen
vom Fliesenspiegelplan festgestellt werden, ist dies unverzüglich der
OÜW schriftlich aufzuzeigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
C3.2 Abdichtungssystem
Als Abdichtung ist ein hochflexibles Abdichtungssystem im Verbund mit
den Fliesenbelägen auszuführen, welches den Anforderungen des
Merkblattes 'Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund
mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innenbereich',
Stand November 2019, herausgegeben vom Fachverband des Deutschen
Fliesengewerbes im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
entspricht.
Die Vorbehandlung (Grundierung, etc.) sowie die weiteren Komponenten
des Fliesenbelages (Verklebung, flächige und dauerelastische Verfugung)
sind systemkompatibel auf das Abdichtungssystem abzustimmen.
C3.2 Verklebung, Mörtelbettung
Wandbekleidungen und Bodenbeläge sind in vollflächiger Dünnbettung
(100 % Aufbruch) im kombinierten Klebeverfahren (d.h. Auftrag des
Dünnbettmörtels sowohl auf die Verlegefläche als auch auf die Rückseite
der Fliesen) nach DIN 18 157 Teil 1 zu verlegen, soweit nicht eine
andere Bettung vorgeschrieben ist.
Die Mörtelhaftung der jeweiligen Fliese darf durch nichts herabgesetzt
bzw. behindert werden. Werkseitig aufgebrachte Sprühaufträge,
Tränkungen, Versiegelungen usw. zur Erzielung z.B. einer Imprägnier-
wirkung sind nicht zulässig.
C3.3 Fliesen- und Plattenzuschnitte
Alle Fliesen- und Plattenschnitte sind exakt scharfkantig herzustellen;
gehauene Fliesen oder Platten sind nicht zulässig.
Sämtliche Runddurchbrüche in oder an den Fliesen oder Platten
sind zu bohren oder zu schleifen. Der erforderliche Durchmesser für
Durchführungen darf nicht mehr als um 1 cm überschritten werden.
C3.4 Verfugung
Der Fliesenbelag ist durch das Einschlämmen mit einem wasserfesten,
flexiblen Fugenmörtel satt zu verfugen. Die Farbe der Verfugung wird
erst nach erfolgter Bemusterung vom Auftraggeber bzw. Architekten
festgelegt.
Nach dem Verfugen ist ein absolut reiner Belag herzustellen. Dazu sind
sämtliche Rückstände von Klebemörtel, Zementschleier etc. sowie Reste
von Fugenfüllmaterial restlos zu beseitigen.
Eine OXIM-vernetzende Ausführung ist nicht zulässig (siehe ZTV-B) .
C3.5 Allgemeine Hinweise zur Ausführung
C3.5.1 Anlieferung / Lagermöglichkeiten
Die Anlieferung der zu verbauenden Baustoffe auf die Baustelle ist aufgrund
der beengten Platzverhältnisse immer 'just in time' für den Tagesbedarf
durchzuführen. Das Lagern von noch nicht verbauten Materialien kann nicht
zugesichert werden und kann nur nach Rücksprache mit der Objektüber-
wachung erfolgen.
Anforderungen an Lagerort:
- Freigabe durch Objektüberwachung
- Kennzeichnung mit Firmenschild
- abgeschlossen (z.B. Container)
C3.5.2 Installationen, Einbauten
Die Fliesenarbeiten in Bereichen mit Einbauten und Installationen
dürfen erst dann begonnen werden, wenn alle anzuschließenden
Einrichtungen nach ihrer Lage bzw. ihren Anschlüssen exakt von
den Fachfirmen angegeben und von der Objektüberwachung
freigegeben sind.
Der AN hat die Pflicht, vor Beginn der Arbeiten auf mögliche
vorhandene Abweichungen vom Fliesenspiegelplan des Architekten
hinzuweisen.
C3.5.3 Verunreinigungen, Beschädigungen
Verunreinigungen und Beschädigungen sind unbedingt zu vermeiden,
sowohl an Wänden als auch an Rohrleitungen, Türzargen und sonstigen
Bauteilen und Werkstücken. Alle durch die Fliesenarbeiten entstandenen
Verunreinigungen sind unmittelbar sachgemäß zu beseitigen.
Sofern die Fliesenarbeiten in unmittelbarer Nähe zu oberflächenfertigen
Bauteilen (z.B Sichtbeton, lackierte Oberflächen, Verglasungen, etc.)
durchgeführt werden, sind diese durch den AN Fliesenarbeiten durch
geeignete Massnahmen zu schützen.
Reinigungskosten, durch entstandene Verunreinigungen des AN
Fliesenarbeiten, gehen dessen Lasten. Gleiches gilt für den Ersatz
von beschädigten Bauteilen.
C3.6 Muster
Fliesen, Fugenmaterial und dauerelastische Fugen, sind vor Material-
bestellung, zur Freigabe durch den AG zu bemustern.
Dazu sind vorab durch den Auftragnehmer Musterflächen der angebotenen
Fliesenbeläge auszuführen. Die Verfugung der Fliesenbeläge und die
dauerelastischen Dichtungsmassen sind dabei in mindestens drei
unterschiedlichen Farbabstufungen auszuführen.
Die Musterflächen werden gemeinsam vom AG sowie den Architekten
begutachtet, freigegeben und stellen den Ausführungsstandard dar.
Die Aufwendungen für Musterflächen sind in eigenen Leistungspositionen
erfaßt. Die Musterflächen sind nach Aufforderung der OÜW durch den AN
vollständig zu beseitigen und zu entsorgen.
C3.7 Ausleuchtung der Arbeitsbereiche
Der Auftragnehmer hat auf seine eigenen Kosten dafür Sorge zu tragen,
dass an seinen Arbeitsbereichen eine ausreichende Arbeitsbeleuchtung
vorherrscht.
C4. A u f m a ß u n d A b r e c h n u n g
Das Aufmass und die Abrechnung der Fliesenarbeiten
erfolgt gemäß VOB/C - DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
C.1 - FLIESENARBEITEN -ZTV-
D - ANLAGENVERZEICHNIS D - ANLAGENVERZEICHNIS
D.1 Baustelleneinrichtungsplan
Baustelleneinrichtungsplan, M 1:1000 - 07.02.2022
D.2 Grundrisse / Schnitte / Ansichten:
ARC_PAOP_GUG_H001_4_ Gr. UG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GUG_H002_4_ UG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GUG_H003_4_ UG SEV4 Bewegungsraeume - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GUG_H004_4_ UG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GUG_N001_4_ UG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GUG_S001_4_ Gr. UG SEV-6 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_H001_4_ Gr. EG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_H002_4_ EG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_H003_4_ EG SEV4 Bewegungsraeume - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_H004_4_ EG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_N001_4_ EG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GEG_S001_4_ Gr. EG SEV-6 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE1_H001_4_ Gr. 1.OG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE1_H002_4_ 1.OG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE1_H004_4_ 1.OG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE1_N001_4_ 1.OG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE1_S001_4_ Gr. 1.OG SEV-6 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE2_H001_4_ Gr. 2.OG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE2_H002_4_ 2.OG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE2_H004_4_ 2.OG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE2_N001_4_ 2.OG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50‑
ARC_PAOP_GE2_S001_4_ Gr. 2.OG SEV-6 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE3_H001_4_ Gr. 1.DG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE3_H002_4_ 1.DG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE3_H004_4_ 1.DG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE3_N001_4_ 1.DG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE3_S001_4_ Gr. 1.DG SEV-6 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE4_H001_4_ Gr. 2.DG SEV-6 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE4_H002_4_ 2.DG SEV4 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE4_H004_4_ 2.DG SEV2 Hauptfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE4_N001_4_ 2.DG SEV2 Nordfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_GE4_S001_4_ 2.DG SEV2 Suedfluegel - 07.12.2022 - M 1:50
ARC_PAOP_S03_S001_b_ Schnitt B1-B1 SEV-6 Suedfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_S05_S001_b_ Schnitt D-D SEV-6 Suedfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_S06_S001_b_ Schnitt F-F SEV-4 Hauptfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ANN_A001_b_ Ansicht Nordwest Suedfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ANN_H001_b_Ansicht Lichthof Nord Kapelle - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ANO_N001_b_ Ansicht Nord Nordfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ANW_S001_b_ Ansicht Nordwest Werinherstr. 33 - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AOO_A001_b_ Ansicht Ost SEV-2 - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AOO_H001_b_ Ansicht Ost SEV-6 und Kapelle - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AOO_H002_b_ Ansicht Ost Severinstrasse - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AOO_H003_b_ Ansicht Lichthof Ost - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ASO_A001_b_ Ansicht Suedost Werinherstrasse - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ASO_H001_b_ Ansicht Suedost Kapelle - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ASO_S001_b_ Ansicht Suedost Werinherstrasse 33 - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ASS_N001_b_ Ansicht Sued Nordfluegel - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_ASW_H001_b_ Ansicht Lichthof Sued - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AWW_A001_b_ Ansicht West SEV-2 - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AWW_H001_b_ Ansicht West SEV-4 - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AWW_H002_b_ Ansicht Lichthof West - 25.01.2023 - M 1:50
ARC_PAOP_AWW_S001_b_ Ansicht West Werinherstrasse 33 - 25.01.2023 - M 1:50
D.3 Übersichtspläne:
ARC_PAOP_UUG_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen UG - 23.05.2024 - M 1:200
ARC_PAOP_UEG_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen EG - 23.05.2024 - M 1:200
ARC_PAOP_UE1_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen 1.OG - 23.05.2024 - M 1:200
ARC_PAOP_UE2_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen 2.OG - 23.05.2024 - M 1:200
ARC_PAOP_UE3_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen 1.DG - 23.05.2024 - M 1:200
ARC_PAOP_UE4_A023_b_Uebersichtspläne Fliesen 2.DG - 23.05.2024 - M 1:200
D.4 Detailplanung:
ARC_PAOP_D13_A001_d_ Bodenaufbauten 02-08 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A002_b_ Bodenaufbauten 10-18 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A003_b_ Bodenaufbauten 21-29 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A004_b_ Bodenaufbauten 32-37 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A005_c_ Bodenaufbauten 40-48 - 03.05.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A006_0_ Bodenaufbauten 53-55 - 25.04.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A007_b_ Bodenaufbauten 61-67 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A008_b_ Bodenaufbauten 70-77 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A010_b_ Bodenaufbauten 93-96 - 15.03.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A101_2_ Sockelleisten und Heizungssockelleisten - 03.04.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D13_A201_3_ Bodenaufbau in Duschbädern - 06.02.2023 - M 1:5
ARC_PAOP_D71_A001_0_Sauberlauf Übersicht - 17.05.023 - M 1:50
D - ANLAGENVERZEICHNIS
01 LEISTUNGSVERZEICHNIS
01
LEISTUNGSVERZEICHNIS
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.02 VORBEREITENDE MASSNAHMEN
01.02
VORBEREITENDE MASSNAHMEN
01.03 FLIESENARBEITEN
01.03
FLIESENARBEITEN
01.04 SCHUTZMASSNAHMEN
01.04
SCHUTZMASSNAHMEN
01.05 PLANUNGSLEISTUNGEN
01.05
PLANUNGSLEISTUNGEN
01.06 STUNDENLOHNARBEITEN
01.06
STUNDENLOHNARBEITEN
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