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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 ROLLLADENBAUARBEITEN
1
ROLLLADENBAUARBEITEN
I. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Angebotsabgabe, der Vergabe und der Ausführung der
Arbeiten
liegen zugrunde
a. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen
- VOB Teil A - DIN 1960 - Neueste Fassung.
b. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von
Bauleistungen
VOB Teil B - DIN 1961 - Neueste Fassung.
c. Die Technischen Vorschriften der VOB Teil C, Neueste
Fassung.
d. Die Arbeits- und Detailpläne .
e. Die entsprechenden Schal- und Konstruktionspläne des
Statikers
(soweit erforderlich).
f. Die Leistungsbeschreibung einschließlich der
Allgemeinen Vorbe-
merkungen, der Besonderen Vertragsbedingungen und der
Techni-
schen Vorbemerkungen, die alle anders lautenden
Vorschriften der
VOB und der DIN-Vorschriften außer Kraft setzen.
Gewährleistung
nach VOB, jedoch Verlängerung auf 5 Jahre und 6 Monate.
g. Die örtlichen Angaben der Bauleitung.
h. Das Angebot des Unternehmers.
i. Bauvertrag.
j. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und
zur Verhü-
tung von Unfällen (Unfallverhütungs Vorschriften der
Bauberufsge-
nossenschaften), die allen anderen Vorschriften
vorangehen.
II. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die
Arbeiten in Losen
zu vergeben oder einzelne Positionen nicht ausführen zu
lassen, zu
ändern oder anderweitig zu vergeben. Hierdurch ändern
sich die Ein-
zelpreise des Angebotes nicht. Für die im LV genannten
Massen wird
keine Garantie übernommen.
2. Der Bieter darf die Texte des LVZ, der Allgemeinen
Vorbemerkun-
gen, der Besonderen Vertragsbedingungen und der
technischen Vor-
bemerkungen weder ändern noch Zusätze oder Streichungen
vor-
nehmen.
Änderungsvorschläge sind schriftlich einzureichen,
besonders wenn
der Unternehmer gegen die von Architekt und Bauleitung
Geforderte
Ausführung Bedenken anmelden will ( VOB, DIN 1961, § 4,
Ziffer 3).
3. Der Bieter hat die örtlichen Begebenheiten, wie Lage
der Baustelle,
Zufahrtswege, Grundstücksbeschaffenheit usw., in seinem
Angebot zu
berücksichtigen. Er hat sich außerdem über alle
Einzelheiten des Lei-
stungsverzeichnisses (LV) völlige Klarheit zu
verschaffen. Spätere
Anfechtungen wegen Irrtums sind ausgeschlossen.
4. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Bieters
gelten nur, wenn
sie den Texten des LVZ, den Allgemeinen Vorbemerkungen,
den Beson-
deren Vertragsbedingungen und den Technischen
Vorbemerkungen nicht
widersprechen und ausdrücklich schriftlich anerkannt
werden.
5. Die Preise des Angebotes sind Festpreise und gelten
für fix und fertige
Arbeiten in meistermäßiger Ausführung. Sie enthalten
alle Lohn- und Ma-
terialkosten frei Verwendungsstelle sowie Beifuhr-,
Vorbereitungs-, Reini-
gungs- und sonstige Nebenkosten.
6. Werden Arbeiten notwendig, die im LVZ nicht
vorgesehen sind, ist vor
Beginn der Arbeiten ein detailliertes Nachtragsangebot
einzureichen,
dessen Einzelpreise sich im Rahmen des Hauptangebotes
halten müs-
sen.
7. Materialpreiserhöhungen werden grundsätzlich nicht
vergütet.
8. Die Schlußabrechnung erfolgt aufgrund eines
gemeinsam von Baulei-
tung und Unternehmer genommenen Aufmaßes. Die
Meßurkunde wird
vom Unternehmer in 2-facher Fertigung kostenlos
aufgestellt. Auf Verlan-
gen der Bauleitung sind Aufmaßskizzen beizufügen. Liegt
die Meßurkun-
de 4 Wochen nach dem Aufmaß noch nicht vor, ist die
Bauleitung berech-
tigt, die Meßurkunde auf Kosten des Unternehmers
anfertigen zu lassen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger
Genehmigung durch die
Bauleitung ausgeführt werden. Vorher ist zu prüfen, ob
statt dessen ein
Akkordpreis vereinbart werden kann. Stundenlohn-
Rapporte sollen der
Bauleitung innerhalb 3 Arbeitstagen zur Unterschrift
eingereicht werden.
Rapporte über Arbeiten, die länger als 1 Woche
zurückliegen, werden
nicht mehr anerkannt.
Aufsichtspersonal, wie Poliere, Vorarbeiter usw., darf
nur auf ausdrück-
liches Verlangen der Bauleitung zu Stundenlohnarbeiten
herangezogen
werden. Stundenlohnarbeiten, die auf Veranlassung oder
durch Verschul-
den anderer Firmen erforderlich werden, sind auf
besonderen Rechnun-
gen in 3-facher Fertigung innerhalb einer Woche zur
Abrechnung einzu-
reichen.
10 . Der Auftragnehmer bestätigt, in einer
Berufshaftpflichtversicherung
gegen Haftung aus Ansprüchen nach VOB DIN 1961 und BGB
versichert
zu sein.
11. Der Auftragnehmer darf nicht direkt mit der
Bauherrschaft verhandeln;
alle Verhandlungen laufen über den Auftraggeber bzw.
die Bauleitung.
12. Nebenarbeiten werden nur Vertragsbestandteil, wenn
sie schriftlich
niedergelegt und von beiden Vertragspartnern durch
Unterschrift aner-
kannt werden.
13. Vor Beginn der Arbeiten sind die Einzelheiten mit
der Bauleitung an
Ort und Stelle zu besprechen. Dabei ist die Bauleitung
auf vorgefundene
Mängel an den vorangegangenen Leistungen, die die
Arbeiten erschwe-
ren oder unmöglich machen, hinzuweisen. Nachträgliche
Einwendungen
wegen mangelhafter Vorarbeiten werden nicht anerkannt.
14. Erforderliche Gerüste, Nottreppen usw. werden nicht
vergütet. Vorhan-
dene Gerüste können auf eigene Gefahr kurzfristig
kostenlos mitbenützt
werden. Müssen vorhandene Gerüste längere Zeit benützt
werden, die
sonst vom Eigentümer bereits abgebaut worden wären,
oder sind neue
Gerüste zu errichten, ist dem Eigentümer des Gerüstes
eine Leihgebühr
zu bezahlen. Die diesbezügliche Rechnung des
Eigentümers wird von
der Bauleitung geprüft und dem Benützer zur Zahlung
übergeben.
15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich,
den aus der Bautä-
tigkeit seiner Firma herrührenden Bauschutt laufend
ohne Kosten für den
Auftraggeber zu beseitigen und abzutransportieren.
Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Buleitung den Schutt
auf Kosten des
Unternehmers beseitigen lassen.
16. Die ggf. erforderliche Reinigung der öffentlichen
Zufahrtswege bzw.
die Beseitigung von Hindernissen, die durch
irgendwelche den Bau be-
treffenden Tätigkeiten der ausführenden Firma
beschmutzt werden,
hat die Firma unaufgefordert unverzüglich ohne Kosten
für den Auftrag-
geber auszuführen. Der Auftraggeber haftet keinesfalls
für Unfälle, die
auf verunreinigte Straßen und Wege oder auf Hindernisse
wie Nägel,
Splitter, verlorene Bauteile oder dergleichen
zurückzuführen sind.
17. Wenn möglich, wird für die Lagerung von Materialien
und Werkzeu-
gen bauseits ein Raum zur Verfügung gestellt. Das
Verschließen der
Öffnungen und die Sicherung des Raumes sind Sache des
Auftragneh-
mers.
18. Der Auftragnehmer ist allein für die Sicherung der
Baustelle gemäß
den Unfallverhütungs-Vorschriften verantwortlich und
haftet für alle von
ihm verschuldeten Schäden, die dem Auftraggeber oder
Dritten entste-
hen. Der Auftragnehmer hat sich zu überzeugen, daß das
Hinweis
schild "Betreten der Baustelle verboten" und "Eltern
haften für ihre
Kinder" vorhanden ist.
19. Die aufgestellten Gerüste haben den Vorschriften
der Berufsgenos-
senschaft unbedingt zu entsprechen. Der Unternehmer
haftet in jedem
Fall für die Sicherheit seiner Gerüste, auch wenn diese
von anderen
Handwerkern mitbenützt werden.
20. Der Auftraggeber hat eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen.
Zur Deckung der Prämie werden die anfallenden Kosten
anteilmäßig
bei der Schlußrechnung in Abzug gebracht.
21. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB Teil B.
Ein Einbehalt von
5 % der Brutto-Rechnungssumme kann durch Hinterlegung
einer unbe-
dingten, unwiderruflichen und auf die
Gewährleistungszeit befristeten
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines als Zoll-
und Steuerbür-
gen zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden. Die
Kosten der
Bürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
22. Vertragsstrafe:
Der Bieter hat sich, falls die vertraglich vereinbarte
Ausführungsfrist über-
schritten wird, einer im Bauvertrag festgelegten
Vertragstrafe zu unter-
werfen, die für jeden Arbeitstag der Verspätung mit
0,10% der Netto-Auf-
tragssumme pro Werktag berechnet wird.
Die gesamte Vertragsstrafe ist auf einen Höchstbetrag
von 10 % der
Netto-Abrechnungssumme zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer be-
grenzt.
23. Strom und Wasser
Für Baustrom und Bauwasser werden dem Auftragnehmer
5/1000 der
Auftragssumme abgezogen.
24. Bauwesenversicherung
Der Bauherr beabsichtigt eine Bauwesenversicherung
abzuschließen.
Die Prämie wird anteilsmäßig auf die Unternehmer
umgelegt. Die
Prämie beträgt 5/1000 der jeweiligen Auftragssumme.
25. Unerlaubt angebrachte Werbetafeln
Das Anbringen von Werbetafeln ist generell nicht
gestattet. Werden
ohne Erlaubnis der Firrma DREHER BAU trotzdem
Werbetafeln an-
gebracht, wird dem entsprechenden Auftragnehmer, für
das Entfer-
nen und Entsorgen der Tafeln, hierfür eine Strafgebühr,
in Höhe
von EUR 100.-, an seiner Rechnung in Abzug gebracht.
I. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
KUNSTSTOFFROLLLÄDEN
Liefern und einbauen von Kunststoffrollladen aus
doppelwandigen
Hohlprofilen, form-, licht- und witterungsbeständig,
Verbindungen
und Laufnuten in geräuscharmer Ausführung, Antrieb über
Gurt-
zug, komplett mit folgendem Zubehör:
Fabrikat: Schweiker oder gleichwertig
- Rollladenführungsschienen aus Kunststoff oder
Aluminium,
Farbton: anthrazitgrau
- automatischer Gurtroller mit Gurt
- Aluminium Abschlußschienen in gleicher Farbe wie der
Rolladen-
behang, mit Stopper über Schiene (nicht als
Poller!!!)
- Mauerkasten für Gurtroller
- Gurtführung
- Abdeckleiste außen für Revisionsöffnung vom
Rolladenkasten,
Farbton: anthrazitgrau
Farbe des Rolladenbehangs: hellgrau oder weiß
Bauseitig ist vorhanden:
- Kunststoffenster mit äußerer Aluminiumfensterbank
- Fertigrollladenkästen mit Außenrevision
d=36,5 cm, h=30 cm u. 25 cm
Fabrikat: Beck u. Heun
- einteilige Stahlrohrwelle mit Gurtscheibe (bei man.
Bedienung),
verzinkt und Kugellager
Angebotenes Fabrikat:
___________________________________
KUNSTSTOFFROLLLÄDEN
ERDGESCHOSS:
ERDGESCHOSS:
1.__. 10 Kunststoffrollladen Nr. 1
Rohbaulichtmaß: 3135/2335 mm
Raum: ESSEN
Bedienung: elektrisch bedienbar
einschl. Rollladenantrieb mit HINDERNISERKENNUNG
(gegen auflaufen und festfrieren)
Bemerkung: 2-teilig
1.__. 10
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 20 Kunststoffrollladen Nr. 2
Rohbaulichtmaß: 2135/825 mm
Raum: WOHNEN
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 20
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 30 Kunststoffrollladen Nr. 3
Rohbaulichtmaß: 2135/825 mm
Raum: GAST
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 30
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 40 Kunststoffrollladen Nr. 4
Rohbaulichtmaß: 1135/1325 mm
Raum: GAST
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 40
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 50 Kunststoffrollladen Nr. 5
Rohbaulichtmaß: 1135/1325 mm
Raum: DUSCHE
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 50
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 60 Kunststoffrollladen Nr. 6
Rohbaulichtmaß: 2135/825 mm
Raum: KOCHEN
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 60
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 70 Kunststoffrollladen Nr. 7
Rohbaulichtmaß: 2135/2335 mm
Raum: ESSEN
Bedienung: elektrisch bedienbar
einschl. Rollladenantrieb mit HINDERNISERKENNUNG
(gegen auflaufen und festfrieren)
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 70
Kunststoffrollladen
1,00
St
DACHGESCHOSS:
DACHGESCHOSS:
1.__. 80 Kunststoffrollladen Nr. 8
Rohbaulichtmaß: 2135/1325 mm
Raum: KIND
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 80
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 90 Kunststoffrollladen Nr. 9
Rohbaulichtmaß: 2135/1325 mm
Raum: KIND
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 90
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 100 Kunststoffrollladen Nr. 10
Rohbaulichtmaß: 1135/1325 mm
Raum: KIND
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 100
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 110 Kunststoffrollladen Nr. 11
Rohbaulichtmaß: 1760/825 mm
Raum: BAD
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 110
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 120 Kunststoffrollladen Nr. 12
Rohbaulichtmaß: 1135/825 mm
Raum: BAD
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 120
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 130 Kunststoffrollladen Nr. 13
Rohbaulichtmaß: 1135/2335 mm
Raum: FLUR
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 130
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 140 Kunststoffrollladen Nr. 14
Rohbaulichtmaß: 2135/1325 mm
Raum: SCHLAFEN
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 140
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 150 Kunststoffrollladen Nr. 15
Rohbaulichtmaß: 2135/1325 mm
Raum: KIND
Bedienung: manuell bedienbar
Bemerkung: 1-teilig
1.__. 150
Kunststoffrollladen
1,00
St
1.__. 160 Zulage für elektrischen Rollladenantrieb Liefern und Montieren eines elektrischen
Rollladenantriebes
mit HINDERNISERKENNUNG (gegen auflaufen und
festfrieren)
für Rollläden.
Angebotenes Fabrikat: ________________________________
Der Elektroanschluß erfolgt bauseits
1.__. 160
Zulage für elektrischen Rollladenantrieb
E
1,00
St
2 Taglohnarbeiten
2
Taglohnarbeiten
Für die Abrechnung der Tagelohnarbeiten
wird insbesondere auf die Regelungen der
Vorbemerkungen verwiesen.
Für die Abrechnung der Tagelohnarbeiten
2.__. 10 Meisterstunden .
2.__. 10
Meisterstunden
E
1,00
Std
2.__. 20 Facharbeiterstunden .
2.__. 20
Facharbeiterstunden
E
1,00
Std
2.__. 30 Helferstunden .
2.__. 30
Helferstunden
E
1,00
Std
2.__. 40 Auszubildendestunden .
2.__. 40
Auszubildendestunden
E
1,00
Std
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