FENSTERBAUARBEITEN
EFH MUFFLER
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 FERTIGFENSTERELEMENTE
1
FERTIGFENSTERELEMENTE
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente VORBEMERKUNGEN Der Angebotsabgabe, der Vergabe und der Ausführung der Arbeiten liegen zugrunde: a) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen- VOB Teil A - DIN 1960 - Neueste Fassung. b) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B - DIN 1961 - Neueste Fassung . c) Die Technischen Vorschriften der VOB Teil C, Neueste Fassung. d) Die Arbeits- und Detailpläne . e) Die entsprechenden Schal- und Konstruktionspläne des Statikers (soweit erforderlich). f) Die Leistungsbeschreibung einschließlich der Allgemeinen Vorbemerkungen, der Besonderen Vertragsbedingungen und der Technischen Vorbemerkungen, die alle anders lautenden Vorschriften der VOB und der DIN- Vorschriften außer Kraftv setzen. Gewährleistung nach VOB, jedoch Verlängerung auf 5 Jahre und 5 Monate. g) Die örtlichen Angaben der Bauleitung. h) Das Angebot des Unternehmers. i) Bauvertrag. j) Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungs-Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften), die allen anderen Vorschriften vorangehen. II. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Arbeiten in Losen zu vergeben oder einzelne Positionen nicht ausführen zu lassen, zu ändern oder anderweitig zu vergeben. Hierdurch ändern sich die Einzelpreise des Angebotes nicht. Für die im LVZ genannten Massen wird keine Garantie übernommen. 2) Der Bieter darf die Texte des LVZ, der Allgemeinen Vorbemerkungen, der Besonderen Vertragsbedingungen und der technischen Vorbemerkungen weder ändern noch Zusätze oder Streichungen vornehmen. Änderungsvorschläge sind schriftlich einzureichen, besonders wenn der Unternehmer gegen die von Architekt und Bauleitung geforderte Ausführung Bedenken anmelden will (VOB, DIN 1961, § 4, Ziffer 3). 3) Der Bieter hat die örtlichen Begebenheiten, wie Lage der Baustelle, Zufahrtswege, Grundstücksbe schaffenheit usw., in seinem Angebot zu berück- sichtigen. Er hat sich außerdem über alle Einzelheiten des Leistungsverzeichnisses (LVZ) völlige Klarheit zu verschaffen. Spätere Anfechtungen wegen Irrtums sind ausgeschlossen. 4) Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Bieters gelten nur, wenn sie den Texten des LVZ, den Allgemeinen Vorbemerkungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und den Technischen Vorbemerkungen nicht widersprechen und ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 5) Die Preise des Angebotes sind Festpreise und gelten für fix und fertige Arbeiten in meistermäßiger Aus- führung. Sie enthalten alle Lohn- und Materialkosten frei Verwendungsstelle sowie Beifuhr-, Vorbereitungs-, Reini - gungs- und sonstige Nebenkosten. 6) Werden Arbeiten notwendig, die im LVZ nicht vorge - sehen sind, ist vor Beginn der Arbeiten ein detailliertes Nachtragsangebot einzureichen, dessen Einzelpreise sich im Rahmen des Hauptangebotes halten müssen. 7) Materialpreiserhöhungen werden grundsätzlich nicht vergütet. 8) Die Schlußabrechnung erfolgt aufgrund eines gemeinsam von Bauleitung und Unternehmer genommenen Aufmaßes. Die Meßurkunde wird vom Unternehmer in 2-facher Fertigung kostenlos aufgestellt. Auf Verlangen der Bauleitung sind Aufmaßskizzen beizu- fügen. Liegt die Meßurkunde 4 Wochen nach dem Aufmaß noch nicht vor, ist die Bauleitung berechtigt, die Meßur- kunde auf Kosten des Unternehmersanfertigen zu lassen. 9) Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Vorher ist zu prüfen, ob statt dessen ein Akkordpreis ver- einbart werden kann. Stundenlohn-Rapporte sollen der Bauleitung innerhalb 3 Arbeitstagen zur Unterschrift einge- reicht werden. Rapporte über Arbeiten, die länger als 1 Woche zurückliegen, werden nicht mehr anerkannt. Aufsichtspersonal, wie Poliere, Vorarbeiter usw., darf nur auf ausdrückliches Verlangen der Bauleitung zu Stunden- lohnarbeiten herangezogen werden. Stundenlohnarbeiten, die auf Veranlassung oder durch Verschulden anderer Firmen erforderlich werden, sind auf besonderen Rech- nungen in 3-facher Fertigung innerhalb einer Woche zur Abrechnung einzureichen. 10) Der Auftragnehmer bestätigt, in einer Berufshaftpflicht- versicherung gegen Haftung aus Ansprüchen nachVOB DIN 1961 und BGB versichert zu sein. 11) Der Auftragnehmer darf nicht direkt mit der Bauherrschaft verhandeln; alle Verhandlungen laufen über den Auftraggeber bzw. die Bauleitung. 12) Nebenarbeiten werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragspartnern durch Unterschrift anerkannt werden. 13) Vor Beginn der Arbeiten sind die Einzelheiten mit der Bauleitung an Ort und Stelle zu besprechen. Dabei ist die Bauleitung auf vorgefundene Mängel an den vorangegan- genen Leistungen, die die Arbeiten erschweren oder unmög- lich machen, hinzuweisen. Nachträgliche Einwendungen wegen mangelhafter Vorarbeiten werden nicht anerkannt. 14) Erforderliche Gerüste, Nottreppen usw. werden nicht besonders vergütet. Vorhandene Gerüste können auf eigene Gefahr kurzfristig kostenlos mitbenützt werden. Müssen vor- handene Gerüste längere Zeit benützt werden, die sonst vom Eigentümer bereits abgebaut worden wären, oder sind neue Gerüste zu errichten, ist dem Eigentümer des Gerüstes eine Leihgebühr zu bezahlen. Die diesbezügliche Rechnung des Eigentümers wird von der Bauleitung geprüft und dem Benützer zur Zahlung übergeben. 15) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den aus der Bautätigkeit seiner Firma herrührenden Bau- schutt laufend ohne Kosten für den Auftraggeber zu besei- tigen und abzutransportieren. Kommt er dieser Verpflich - tung nicht nach, kann die Bauleitung den Schutt auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen. 16) Die ggf. erforderliche Reinigung der öffentlichen Zu- fahrtswege bzw. die Beseitigung von Hindernissen, die durch irgendwelche den Bau betreffenden Tätigkeiten der ausführenden Firma beschmutzt werden, hat die Firma unaufgefordert unverzüglich ohne Kosten für den Auf- traggeber auszuführen. Der Auftraggeber haftet keines- falls für Unfälle, die auf verunreinigte Straßen und Wege oder auf Hindernisse wie Nägel, Splitter, verlorene Bau - teile oder dergleichen zurückzuführen sind. 17) Wenn möglich, wird für die Lagerung von Materi- alien und Werkzeugen bauseits ein Raum zur Verfügung gestellt. Das Verschließen der Öffnungen und die Siche- rung des Raumes sind Sache des Auftragnehmers. 18) Der Auftragnehmer ist allein für die Sicherung der Baustelle gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ver- antwortlich und haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen. Der Auftragnehmer hat sich zu überzeugen, daß das Hinweisschild "Betreten der Baustelle verboten" und "Eltern haften für ihre Kinder" vorhanden ist. 19) Die aufgestellten Gerüste haben den Vorschriften der Berufsgenossenschaft unbedingt zu entsprechen. Der Unternehmer haftet in jedem Fall für die Sicherheit seiner Gerüste, auch wenn diese von anderen Handwer- kern mitbenützt werden. 20) Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB Teil B. Ein Einbehalt von 5 % der Brutto-Rechnungssumme kann durch Hinterlegung einer unbedingten, unwider- ruflichen und eine auf die Gewährleistungsdauer be- fristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kredit- institutes abgelöst werden. Die Kosten der Bürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 21) Vertragsstrafe: Der Bieter hat sich, falls die vertraglich vereinbarte Aus- führungsfrist überschritten wird, einer im Bauvertrag festgelegten Vertragstrafe zu unterwerfen, die für jeden Arbeitstag der Verspätung mit 0,50% der Netto-Auftrags- summe pro Werktag berechnet wird. Die gesamte Ver- tragsstrafe ist auf einen Höchstbetrag von 10 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. der gesetzlichen Mehr- wertsteuer begrenzt. 22) Strom und Wasser Für Baustrom und Bauwasser werden dem Auftragnehmer 5/1000 der Auftragssumme abgezogen. 23) Bauwesenversicherung Der Bauherr beabsichtigt eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Die Prämie wird anteilsmäßig auf die Unternehmer umgelegt. Die Prämie beträgt 5/1000 jeweiligen Auftragssumme. 24) Unerlaubt angebrachte Werbetafeln Das Anbringen von Werbetafeln ist generell nicht gestattet. Werden ohne Erlaubnis der Firrma DREHER BAU trotzdem Werbetafeln angebracht, wird dem entsprechen- den Auftragnehmer, für das Entfernen und Entsorgen der Tafeln, hierfür eine Strafgebühr, in Höhe von EUR 100.- , an seiner Rechnung in Abzug gebracht. Gelesen und anerkannt: .................................................... .. .................................................... Ort, Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente
Holz-Aluminiumfenster Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 1. Ausführungsgrundlage: Zur technischen Ausführung sind alle gültigen Regeln nach DIN 18299, die technischen Ausführungen aus DIN 18355 Tischlerarbeiten, DIN-Vor- schriften für Bauteile, Elemente und Material, zu beachten. Insbesondere wird auf nachfolgende Normen und Richtlinien verwiesen: VOB DIN 18357 Beschlagsarbeiten VOB DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 1055-3 Lastannahmen für Bauten - Lastannahmen für Bauten, Ver- kehrslasten Verkehrslasten DIN 1055-4 Lastannahmen für Bauten - Verkehrslasten, Windlasten nicht schwingungsanfälligen Bauwerken DIN 14351 Fenster und Außentüren Produktnorm DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau - Bauteile aus Holz und Holzwerk- stoffen DIN EN 204 Beurteilung von Klebstoffen zur Verbindung von Holz- und Holzwerkstoffen DIN EN 356 Ahs-Richtlinie (Aushebelschutz) DIN EN 942 Holz in Tischlerarbeiten, Allgemeine Sortierung nach Holz- qualität DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung DIN EN 12207 Fugendurchlässigkeit DIN EN 12208 Schlagregendichtheit DIN EN 12210 Widerstandsfähigkeit bei Windlast DIN EN ISO 10077-1 Ermittlung von Wärmedurch- gangskoeffizienten DIN DN 68121-1 Holzprofile für Fenster und Fenster- türen, Maße Qualitätsanforderungen DIN DN 68121-2 Holzprofile für Fenster und Fenster- türen, Allgemeine Grundsätze TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen EnEV Energieeinsparverordnung für Gebäude Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN - und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, be- hördliche Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. 2. Stoffe und Bauteile Anzubietende Fabrikate Bauteile und Materialien sind entsprechend den in der Leistungsbeschrei- bung vorgegebenen Qualitäten und Mindestanforderungen anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr. 2. 2.1 Holz Zur Holzvorgabe ist generell das Merkblatt HO.06 "Holzarten für den Fenster- bau - Anforderungen, Holzartentabelle in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Eignung der Holzart als auch für die Holzqualität. Auch die Vorgaben zur botanischen Familie und des Wuchs- gebietes sind einzuhalten. Die Mindestrohdichten von 450 kg/m³ bei Laubholz und 350 kg/m³ bei Nadel- holz bei der Messbezugsfeuchte von 15 % sind zwingend einzuhalten. Red Meranti ist mit 400 bis 450 kg/m³ Rohdichte unter Berücksichtigung zusätzli- cher Maßnahmen zugelassen (s. Merkblatt HO.06). 2.2 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile DIN 485-1+2 bei Blechen. Zu beachten ist weiter EN 12020 bei Strangpressprofilen au AW-6060- T 66 (alte Bezeich- nung AlMgSi 0,5) Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. Bei an- deren Metallen sind die Vorschriften der Hersteller zu beachten. 2.3 Stahl Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nich- trostendem Stahl Werkstoff 1.4401 zu fertigen. 2.4 Verbindungselemente Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o. ä. müssen min- destens korrosionsgeschützt sein. Bei ständiger Feuchtebelastung müssen sie aus nichtrostendem Stahl Werkstoff 1.4401 bestehen. 2.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Span- nungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontakt- korrosion entstehen kann. 2.6 Dichtprofile / Dichtungen Die Abdichtung erfolgt durch Dichtprofile aus TPE (Thermoplastisches Elasto- mer). 3. Ausführungshinweise 3.1 zu überreichende Unterlagen 3.1.1 vom Auftraggeber zu übergebende Unterlagen Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen: [ ] Ausführungszeichnungen Maßstab, [ ] Detailzeichnungen Maßstab, [ ] weitere Unterlagen: Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend DIN 18355 Nr. 3.1 zu prüfen. 3.1.2 Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen: [ ] Konstruktionszeichnungen [ ] statische Nachweise [ ] Prüfzeugnisse Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen. 3.1.3 Bestandsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. [X] Ordner DIN A4 [ ] Stehsammler für Zeichnungen >DIN A3 Inhalt: [X] Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten [X] Inhaltsübersicht [X] kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen [X] Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle [X] Datenblätter [X] Wartungs- und Bedienungshinweise [X] Fachunternehmererklärung/Übereinstimmmunserklärung mit nament- licher Aufführung der wesentlichen Bauprodukte/Bauarten 3.2 Maßnehmen Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Laibung und der lichten Öffnung wesentlich von den Rohbaumaßen ab- weichen kann. Dies gilt besonders für Wärmedämmverbundsysteme. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. 3.3 Verwendung unterschiedlicher Werkstoffe Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z.B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinan- der abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist vor Beginn der Mon- tagearbeiten die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen. 3.4 Verglasung Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vor- schriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Insti- tuts des Glaserhandwerks, Hadamar, müssen beachtet werden. Der Ausfüh- rung liegt die DIN 18 361 zugrunde. Für Verglasungen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN 18545 und die i.f.t.- Richtlinien "Verträglichkeit von Dichtprofilen auf Holz" und "Prüfung von Verglasungen mit vorgefertigten Profilen bei Holzfenstern". Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachun- gen erfolgt sinngemäß. Für die Befestigung der Glashalteleisten gilt DIN 18 545 T 1. Glashalteleisten müssen passgenau, abnehmbar und raumseitig angeordnet sein. Bei Ornamentverglasungen ist die Ornamentierung grundsätzlich zum Scheibenzwischenraum auszuführen. 3.5 Beschläge Die Beschläge sollen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausge- bildet und gegen Korrosion geschützt sein. Die Angaben der Beschlagher- steller sind zu berücksichtigen (z.B. maximale Belastbarkeit). Ergänzend zu DIN 18357 ist zu beachten: Besonders leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, die Möglichkeit der Wartung aller Beschläge ist zu gewährleisten. Dreh-Kipp-Flügelbeschläge: Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Fensterflügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Zusätzlich ist ein Niveauheber und eine Fehlbedienungssperre einzubauen. Das Eck- lager muss den Flügel bei jeder Bedienungsstellung sicher führen. Kippflügel mit Oberlichtöffner Bei Oberlichtern sollen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, m evtl. Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. 4. Einbau 4.1 Hinweis zu Befestigungen Die Bauteile sind so zu befestigen und aufzulagern, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen und Bewegungen aus den Bauteilen aufgenom- men werden. Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich durch Bohren und unter Verwendung von baurechtlich bzw. bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck geeigneten Dübel auszuführen. Bohr - und Dübel- arbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungselemente müssen korrosionsgeschützt sein. 4.2 Baukörperanschlüsse Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raum- klima und das Außenklima zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht wer- den. Äussere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entspre- chenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind so- wohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch die Energie- einsparverordnung und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", he- rausgegeben von den RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten. Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteil und Baukörper sind vollständig mit Dichtstoffen auszufüllen. Die Verwendung von PU-Schäumen zur Dämmung des Hohlraumes ist zulässig. Die innenseitigen Anschlussfugen sind dauerhaft luftundurchlässig mittels Dichtbändern abzudichten. Die Abdichtung des außenseitigen Baukörperanschlusses muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht ausgeführt werden. Er ist wetterfest mit Kompriband oder Dichtmassenandichtung herzustellen. 5. Nebenleistungen Als Nebenleistungen gelten die in VOB/C DIN 18355 genannten Leistungen.
Holz-Aluminiumfenster
1. 1 HOLZ-ALUMINIUMFENSTER
1. 1
HOLZ-ALUMINIUMFENSTER
FENSTER IM ERDGESCHOSS
FENSTER IM ERDGESCHOSS
1. 2 Tagelohnarbeiten
1. 2
Tagelohnarbeiten

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