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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung:
Das geplante Einfamilienhaus befindet sich am Steenewark 19, Flur 20, Flurstück 184/18 in 31515 Wunstorf, Niedersachsen. Vorgesehen ist ein freistehendes Wohnhaus mit zugehöriger Garage in massiver Bauweise.
Das Gebäude besteht aus zwei Vollgeschossen sowie einem darüber angeordneten Staffelgeschoss mit Balkon- und Dachterrassenbereichen. Im Erdgeschoss befinden sich die zentralen Wohn- und Aufenthaltsräume mit direktem Zugang zur Terrasse und zum Garten. Über eine innenliegende Treppe werden die oberen Geschosse erschlossen. Im Staffelgeschoss befinden sich mehrere Kinderzimmer, ein Büro, ein Badezimmer sowie ein Flurbereich. Zusätzlich sind ein Balkon sowie eine Dachterrasse vorgesehen. Ein weiterer Zugang ermöglicht den Zugang zu Wartungsflächen auf dem Dach.
Die Tragkonstruktion wird in Massivbauweise mit Stahlbetondecken ausgeführt. Die Außenwände bestehen aus Kalksandsteinmauerwerk und erhalten ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zur Einhaltung der geltenden energetischen Anforderungen. Innenwände werden teilweise massiv sowie teilweise als nichttragende Trockenbauwände ausgeführt.
Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Attikaausbildung. Teilbereiche der Dachflächen werden als Dachterrasse genutzt, während andere Flächen extensiv begrünt oder als Wartungsflächen ausgebildet werden. Die Dachkonstruktion wird gemäß den geltenden technischen Regeln für Flachdächer und Abdichtungen ausgeführt.
Die Fassade wird als verputztes Wärmedämmverbundsystem gestaltet und folgt einer modernen, klar gegliederten Architektursprache.
Die Außenanlagen umfassen eine Terrasse im Erdgeschossbereich sowie befestigte Zuwegungen und Zugangsflächen. Diese werden mit geeigneten Belägen, beispielsweise Beton- oder Natursteinpflaster, hergestellt. Grün- und Rasenflächen ergänzen die Gestaltung des Grundstücks.
Die technische Gebäudeausrüstung umfasst unter anderem eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Beheizung des Gebäudes sowie die erforderlichen Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen (inkl. Schallschutznachweis und Baugrundgutachachten), die einschlägigen EN/DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichentechnischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäischen Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten.
Besonders zu beachten sind:
VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", VOB/C ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten", DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" DIN 18331 Betonarbeiten DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten Normenreihe DIN EN 1996 „Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten“, mit nationalen Anhängen Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“, Normenreihe DIN 4103 „Nichttragende innere Trennwände“, Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden", Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", DIN EN 771-1 „Festlegung für Mauersteine Teil 1: „Mauerziegel“ in Verbindung mit DIN 105-100 “ Mauersteine mit besonderen Eigenschaften ” DIN EN 771-2 „Festlegung für Mauersteine - Teil 2: Kalksandsteine“ in Verbindung mit DIN 20000-402 “ Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken Teil 402: Regeln f ü r die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771 DIN EN 998-2 “ Festlegungen f ü r M ö rtel im Mauerwerksbau, Teil 2: Mauerm ö rtel ” in Verbindung mit DIN 2000-412 “ Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken Teil 412: Regeln f ü r die Verwendung von Mauerm ö rtel nach DIN EN 998-2 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Flachstürze, KS-Fertigteilstürze und KS-Sonderformate Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-17.1-900 / Z-17.1-981 „Übermauerung und Bemessung von Ziegelst ü rzen ” sowie die Bemessungstabellen f ü r Ziegelflachst ü rze Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Ziegel-/Porotonmauerwerk Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben der Bauberufsgenossenschaften, Verarbeitungshinweise der Ziegelhersteller G ü ltige Fassung des Geb ä ude-Energie-Gesetzes Anwendungstechnische Informationen der Kalksandsteinindustrie.
Die Liefermöglichkeiten der ausgewählten Kalksandsteinprodukte (Steinarten, Formate, Steindruckfestigkeitsklassen, Rohdichteklassen, etc.) sind den regionalen KS-Produktprogrammen zu
entnehmen.
Die Leistungen umfassen grundsätzlich das Herstellen des Mauerwerks einschließlich Liefern aller
Materialien und Geräte.
Iso-Kimmschichten / Höhenausgleichschichten:
Das Aufmauern der Wände beginnt grundsätzlich mit einer Ausgleichsschicht aus Normalmauermörtel der
Mörtelklasse M10 nach DIN EN 998-2, Dicke t= 1 bis 3 cm. In dieser Ausgleichsschicht können die
Iso-Kimmsteine bzw. Wärmedämmsteine oder das aufgehende Mauerwerk versetzt werden.
Die Ausgleichsschicht dient zur Herstelllung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Das genaue Anlegen der Ausgleichsschicht ist bei Mauerwerk mit Dünnbettmörtel besonders wichtig, da in den darüberliegenden Schichten keine Unebenheiten mehr ausgeglichen werden können. In den folgenden Schichten ist der Dünnbettmörtel für die Lagerfugen vollflächig mit geeignetem Werkzeug (z.B. Mörtelschlitten) aufzutragen. Die Lagerfugendicke im fertigen Mauerwerk soll 2 mm betragen. Die Verwendung von Keilen zum Ausrichten der Steine ist nicht zulässig. Der ausquellende Dünnbettmörtel ist nach dem Ansteifen mit dem Spachtel oder einem Schwammbrett glatt zu streichen.
Wandschlüsse mit Stumpfstoßtechnik:
Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik: Wandanschlüsse sind in der bewährten Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind nach konstruktiven Erfordernissen in den Mörtelfugen
Edelstahl Flachstahlanker einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus statischen und schalltechnischen
Gründen vollflächig zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden mit Schallschutzanforderungen empfiehlt es
sich, die Trennwand durchstoßen zu lassen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalen der
Außenwände) stumpf anzuschließen.
Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss und seine eventuell erforderliche Beseitigung eine Vorgabe für alle Mauerwerksbaustoffe. Bei Temperaturen ≤+5°Csind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen. Gefrorene Baustoffe dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden.
Abhängig von den Außentemperaturen sind ggf. folgende Schutzmaßnahmen vorzusehen: Bei Temperaturen ≤ + 5° C darf der Poroton-Dünnbettmörtel nicht mehr verarbeitet werden. Bei abnehmenden Temperaturen verlangsamt sich die Festigkeitsentwicklung des Mörtels und kommt bei Frost praktisch zum Stillstand. Frosteinwirkung im frühen Stadium beeinträchtigt nachhaltig die Mörtelfestigkeit.
Durch die Volumenvergrößerung von Wasser zu Eis wird frischer und noch nicht abgebundener Mörtel in
seinem Gefüge zerstört. Bei Temperaturen ≤+5°C müssen die Zuschlagstoffe und die unvermauerten
Ziegel abgedeckt werden. Frostschutzmittel und/oder Auftausalze sind nicht zulässig. Diese schädigen das
Mauerwerk (Abplatzungen und Ausblühungen). Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert
werden. Durch Frost geschädigtes Mauerwerk muss vor dem Weiterbau abgetragen werden.
Bestimmungen für die Ausführung:
Für die Ausführung des Mauerwerks gelten die Bestimmungen der Norm DIN 1053-1:1996-11 bzw. DIN EN 1996 - Mauerwerk Berechnung und Ausführung sofern in den zugehörigen Zulassungen nichts anderes bestimmt ist.
Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Die Stahlbetonarbeiten erfolgen nach DIN EN 206-1/ und DIN 1045-2 sowie alle dazugehörenden
einschlägigen und benachbarten Vorschriften.
Ferner ist die Grundlage für die Leistungsbeschreibung, die Ausführung und die Abrechnung der
Stahlbetonarbeiten die VOB, DIN 18331. Insbesondere gilt die: DIN 1054 "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton" .
Die Prüfung gemäß DIN 1054 1-4 hat der AN in eigener Verantwortlichkeit durchzuführen. Die Kosten hierfür
sind miteinzukalkulieren. Die Nachweise sind mit den Lieferscheinen der Bauleitung vorzulegen.
Werden zur Schalung der Außenwände, Überzüge etc. Druckspannanker verwendet, so sind die Löcher ohne
besondere Vergütung wasserdicht und korrosionssicher zu verschließen.
Für das Durchbohren der Schalung zum Durchziehen von Elektroleitungen, Durchführungen von Rohren und
ähnliches wird keine besondere Vergütung gewährt soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Bei der Kalkulation ist hinsichtlich der Ausschalungsfristen zu berücksichtigen, dass Witterungseinflüsse, die
ein längeres Einschalen erfordern, dem AN keinen Anspruch auf besondere Vergütung geben.
Es bleibt dem AN überlassen, wie er die geforderte Betongüte erreicht.
Der frisch eingebrachte Beton ist sorgfältig zu verdichten. Betonierleistung und Betonierabfolge müssen das
Einbringen des Frischbetons vor dem Abbinden der jeweils obersten Schicht gewährleisten.
Betonierfugen sind, falls die Schalpläne keine andere Bearbeitung vorschreiben, aufzurauhen und sorgfältig
vor Verschmutzungen zu schützen.
Bezüglich der Nachbehandlung des Beton, insbesonderezur Vermeidung von Schwindrissen wird auf die
entsprechende DIN-Vorschriften und die "Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton" des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton hingewiesen.
Die Bewehrungseinlage der Stahlbetonbauteile sind rechtzeitig vor Beginn der Betonierarbeiten zur Abnahme
der zuständigen Bauleitung anzumelden. Über die Abnahme ist ein Protokoll (Abnahmebericht) zu führen.
Der Einbau der Stahleinlagen hat mit ausreichender Betonüberdeckung gemäß DIN 1045 zu erfolgen. Um
die Überdeckung zu gewährleisten sind ausreichend Stahlabstandhalter einzubauen.
Der Betonstahl wird nach den vom Ingenieur für die Tragwerksberechnung aufgestellten Stahllisten, die vom
Unternehmer verantwortlich zu prüfen sind, abgerechnet. Bindedrähte, Verschnitt, Abstandhalter,
Verspanndrähte und Walztoleranzen sind in die Einheitspreise der Betonstahlpositionen einzukalkulieren.
Sofern in Positionen nicht anders beschrieben erfolgt die Abrechnung nach Beton einschließlich Schalung.
Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt gemäß Stahlliste über gesonderte Position im LV.
Wenn nicht eigens erwähnt, gilt Ortbeton als Normalbeton nach DIN 1045-2. Zur Kalkulation gilt: C25/30 . In den EP's sind folgende Leistungen enthalten: Einlegen und späteres Ausbauen von
Holz- und Kunststoffleisten an Stützen oder Unterzügen. Beim Betonieren sind Elektrorohre, Dosen und
ähnliches vor Beschädigung zu schützen.
Statik und Pläne werden ausschließlich in digitaler Form übergeben.
Bindedraht, Zulagen, Abstandshalter usw. sind im EP enthalten. Die Dämmplatten werden nach sichtbarer Oberfläche abgerechnet.
Abladeplatz / Zufahrtsweg:
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen erreichbar. Die Sauberhaltung ebendieser ist zu achten, ggf. notwendige Reinigungsarbeiten werden nicht zusätzlich vergütet.
Witterungsschutz:
Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicherweise zu rechnen ist, und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299-VOB/C. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. Ferner sind die MW-Kronen gegen Witterung zu schützen.
Arbeiten bei Frost:
Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chlorid- und/oder nitrathaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Nach DIN EN 1996 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN EN 1996 und der DIN 18330 zu beachten. Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z.B. Frost, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden.
Arbeiten bei hohen Termperaturen:
Bei hohen sommerlichen Temperaturen sind die Steine und Beton vorzunässen. Zusätzlich ist das Mauerwerk sowie der Beton vor dem Austrocknen zu schützen.
Oberflächenbehandlung von Innenwänden:
Übliche Anforderungen an die Oberfläche der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als Träger von Anstrichen und Tapeten dienen. Erhöhte Anforderungen an die Rohbauwand ("nicht flächenfertige Wand" nach DIN 18202) oder den Innenputz sind besonders zu beschreiben.
Gleichwertige technische Spezifikationen:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen Bezug genommen wird, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Sonstige Vorbemerkungen:
Temporäre Abstützungen sind in den Einheitspreisen der Betonarbeiten einzukalkulieren. Das Planieren sowie Beiputzen der Öffnungslaibungen sowie Schwellen, die nachträglich hergestelllt werden, ist ebenfalls in die EPs miteinzukalkulieren. Bei Positionen, die auf die Statik verweisen, sind sämtliche, sich aus der Statik ergebenden Nebenarbeiten einzukalkulieren.
Die Statische Berechnung inkl. der enthaltenen Details sind Teil der Ausschreibungsunterlagen. Die dortigen Angaben sind in die Einheitspreis, auch wenn nicht explizit textlich benannt, einzukalkulieren. Darüber hinaus ist zwischen Bodenplatte und der ersten Mauerwerkslage im EG eine Bitumenpappe einzulege sowie die Abdichtung des Sockels einzukalkulieren.
Die VOB wird in der zum Auftragszeitpunkt gülitgen Fassung vereinbart.
Vollständigkeits- und Mengenrisiko:
Der AN erstellt sein Angebot auf Basis der Ausführungsplanung Rohbau, Statik, Baugrundgutachten und Schallschutznachweis. Im Zuge dessen übernimmt er das Vollständigkeits- und Mengenrisiko für die Beschreibung sämtlicher Leistungen, die sich aus der Ausführungsplanung ergeben. Mit Angebotsabgabe wird die technische und kaufmänische Vollständigkeit durch den Auftragnehmer bestätigt. Der AN hat die Möglichkeit eines techn. Aufklärungsgesprächs sowie die Stellung von Bieterfragen zur Kenntnis genommen und diese soweit erforderlich wahrgenommen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Neubau EFH
01
Neubau EFH
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.03 Mauerarbeiten
01.03
Mauerarbeiten
01.04 Entwässerungsarbeiten und Grundleitungen
01.04
Entwässerungsarbeiten und Grundleitungen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten