FENSTERBAUARBEITEN
EFH FÜSS
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 FERTIGFENSTERELEMENTE
1
FERTIGFENSTERELEMENTE
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente VORBEMERKUNGEN Der Angebotsabgabe, der Vergabe und der Ausführung der Arbeiten liegen zugrunde: a)     Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen- VOB Teil A -         DIN 1960 - Neueste Fassung. b)    Die Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B -         DIN 1961 - Neueste Fassung . c)    Die Technischen Vorschriften der VOB Teil C, Neueste Fassung. d)    Die Arbeits- und Detailpläne . e)    Die entsprechenden Schal- und Konstruktionspläne des Statikers (soweit erforderlich). f)    Die Leistungsbeschreibung einschließlich der Allgemeinen Vorbemerkungen, der       Besonderen Vertragsbedingungen und der Technischen Vorbemerkungen, die alle anders       lautenden Vorschriften der VOB und der DIN- Vorschriften außer Kraftv setzen.      Gewährleistung nach VOB, jedoch Verlängerung auf 5 Jahre und 5 Monate. g)    Die örtlichen Angaben der Bauleitung. h)    Das Angebot des Unternehmers. i)    Bauvertrag. j)    Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und zur Verhütung von Unfällen       (Unfallverhütungs-Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften), die allen anderen        Vorschriften vorangehen. II. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1)    Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Arbeiten in Losen zu vergeben oder        einzelne Positionen nicht ausführen zu lassen, zu ändern oder anderweitig zu vergeben.        Hierdurch ändern sich die Einzelpreise des Angebotes nicht. Für die im LVZ genannten        Massen wird keine Garantie übernommen. 2)    Der Bieter darf die Texte des LVZ, der Allgemeinen Vorbemerkungen, der Besonderen        Vertragsbedingungen und der technischen Vorbemerkungen weder ändern noch        Zusätze oder Streichungen vornehmen. Änderungsvorschläge sind schriftlich einzureichen,        besonders wenn der Unternehmer gegen die von Architekt und Bauleitung geforderte        Ausführung Bedenken anmelden will (VOB, DIN 1961, § 4, Ziffer 3). 3)    Der Bieter hat die örtlichen Begebenheiten, wie Lage der Baustelle, Zufahrtswege,        Grundstücksbeschaffenheit usw., in seinem Angebot zu berücksichtigen. Er hat sich        außerdem über alle Einzelheiten des Leistungsverzeichnisses (LVZ) völlige Klarheit zu        verschaffen. Spätere Anfechtungen wegen Irrtums sind ausgeschlossen. 4)    Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Bieters gelten nur, wenn sie den Texten des        LVZ, den Allgemeinen Vorbemerkungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und        den Technischen Vorbemerkungen nicht widersprechen und ausdrücklich schriftlich        anerkannt werden. 5)    Die Preise des Angebotes sind Festpreise und gelten für fix und fertige Arbeiten in        meistermäßiger Ausführung. Sie enthalten alle Lohn- und Materialkosten frei Verwendungs-        stelle sowie Beifuhr-, Vorbereitungs-, Reinigungs- und sonstige Nebenkosten. 6)    Werden Arbeiten notwendig, die im LVZ nicht vorgesehen sind, ist vor Beginn der Arbeiten        ein detailliertes Nachtragsangebot einzureichen, dessen Einzelpreise sich im Rahmen des        Hauptangebotes halten müssen. 7)    Materialpreiserhöhungen werden grundsätzlich nicht vergütet. 8)    Die Schlußabrechnung erfolgt aufgrund eines gemeinsam von Bauleitung und Unternehmer        genommenen Aufmaßes. Die Meßurkunde wird vom Unternehmer in 2-facher Fertigung        kostenlos aufgestellt. Auf Verlangen der Bauleitung sind Aufmaßskizzen beizufügen. Liegt        die Meßurkunde 4 Wochen nach dem Aufmaß noch nicht vor, ist die Bauleitung berechtigt,        die Meßurkunde auf Kosten des Unternehmers anfertigen zu lassen. 9)    Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung        ausgeführt werden. Vorher ist zu prüfen, ob statt dessen ein Akkordpreis vereinbart werden        kann.        Stundenlohn-Rapporte sollen der Bauleitung innerhalb 3 Arbeitstagen zur Unterschrift        eingereicht werden.        Rapporte über Arbeiten, die länger als 1 Woche zurückliegen, werden nicht mehr anerkannt.        Aufsichtspersonal, wie Poliere, Vorarbeiter usw., darf nur auf ausdrückliches Verlangen der        Bauleitung zu Stundenlohnarbeiten herangezogen werden.        Stundenlohnarbeiten, die auf Veranlassung oder durch Verschulden anderer Firmen erforderlich        werden, sind auf besonderen Rechnungen in 3- facher Fertigung innerhalb einer Woche zur        Abrechnung einzureichen. 10)  Der Auftragnehmer bestätigt, in einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Haftung aus        Ansprüchen nachVOB DIN 1961 und BGB versichert zu sein. 11)  Der Auftragnehmer darf nicht direkt mit der Bauherrschaft verhandeln; alle Verhandlungen        laufen über den Auftraggeber bzw. die Bauleitung. 12)  Nebenarbeiten werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich niedergelegt und von        beiden Vertragspartnern durch Unterschrift anerkannt werden. 13)  Vor Beginn der Arbeiten sind die Einzelheiten mit der Bauleitung an Ort und Stelle zu        besprechen. Dabei ist die Bauleitung auf vorgefundene Mängel an den vorangegangenen        Leistungen, die die Arbeiten erschweren oder unmöglich machen, hinzuweisen.        Nachträgliche Einwendungen wegen mangelhafter Vorarbeiten werden nicht anerkannt. 14)  Erforderliche Gerüste, Nottreppen usw. werden nicht besonders vergütet. Vorhandene        Gerüste können auf eigene Gefahr kurzfristig kostenlos mitbenützt werden. Müssen        vorhandene Gerüste längere Zeit benützt werden, die sonst vom Eigentümer bereits        abgebaut worden wären, oder sind neue Gerüste zu errichten, ist dem Eigentümer des        Gerüstes eine Leihgebühr zu bezahlen.        Die diesbezügliche Rechnung des Eigentümers wird von der Bauleitung geprüft und dem        Benützer zur Zahlung übergeben. 15)  Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den aus der Bautätigkeit seiner Firma        herrührenden Bauschutt laufend ohne Kosten für den Auftraggeber zu beseitigen und        abzutransportieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Bauleitung        den Schutt auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen. 16)  Die ggf. erforderliche Reinigung der öffentlichen Zufahrtswege bzw. die Beseitigung von        Hindernissen, die durch irgendwelche den Bau betreffenden Tätigkeiten der ausführenden        Firma beschmutzt werden, hat die Firma unaufgefordert unverzüglich ohne Kosten für        den Auftarggeber auszuführen. Der Auftraggeber haftet keinesfalls für Unfälle, die auf        verunreinigte Straßen und Wege oder auf Hindernisse wie Nägel, Splitter, verlorene Bauteile        oder dergleichen zurückzuführen sind. 17)  Wenn möglich, wird für die Lagerung von Materialien und Werkzeugen bauseits ein Raum        zur Verfügung gestellt. Das Verschließen der Öffnungen und die Sicherung des Raumes        sind Sache des Auftragnehmers. 18)  Der Auftragnehmer ist allein für die Sicherung der Baustelle gemäß den Unfallverhütungs-        Vorschriften verantwortlich und haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden, die dem        Auftraggeber oder Dritten entstehen. Der Auftragnehmer hat sich zu überzeugen, daß das        Hinweisschild "Betreten der Baustelle verboten" und "Eltern haften für ihre Kinder"        vorhanden ist. 19)  Die aufgestellten Gerüste haben den Vorschriften der Berufsgenossenschaft unbedingt zu        entsprechen. Der Unternehmer haftet in jedem Fall für die Sicherheit seiner Gerüste, auch        wenn diese von anderen Handwerkern mitbenützt werden. 20)  Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB Teil B.        Ein Einbehalt von 5 % der Brutto-Rechnungssumme kann durch Hinterlegung einer        unbedingten, unwiderruflichen und eine auf die Gewährleistungsdauer befristeten, selbst-        schuldnerischen Bankbürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kredit-        institutes abgelöst werden. Die Kosten der Bürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 21)  Vertragsstrafe:        Der Bieter hat sich, falls die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist überschritten wird, einer        im Bauvertrag festgelegten Vertragstrafe zu unterwerfen, die für jeden Arbeitstag der        Verspätung mit 0,50% der Netto-Auftragssumme pro Werktag berechnet wird.        Die gesamte Vertragsstrafe ist auf einen Höchstbetrag von 10 % der Netto-Abrechnungssumme        zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt. 22)  Strom und Wasser        Für Baustrom und Bauwasser werden dem Auftragnehmer 5/1000 der Auftragssumme        abgezogen. 23)  Bauwesenversicherung        Der Bauherr beabsichtigt eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Die Prämie wird        anteilsmäßig auf die Unternehmer umgelegt. Die Prämie beträgt 5/1000 der jeweiligen        Auftragssumme. 24)  Unerlaubt angebrachte Werbetafeln        Das Anbringen von Werbetafeln ist generell nicht gestattet.        Werden ohne Erlaubnis der Firrma DREHER BAU trotzdem Werbetafeln angebracht, wird        dem entsprechenden Auftragnehmer, für das Entfernen und Entsorgen der Tafeln, hierfür        eine Strafgebühr, in Höhe von EUR 100.-, an seiner Rechnung in Abzug gebracht. Gelesen und anerkannt: .................................... ................. ..................................................... Ort, Datum                Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Vorbemerkungen zu Fertigfensterelemente
Besondere Vorbemerkungen für Kunststofffenster BESONDERE VORBEMERKUNGEN Glaserarbeiten Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Transport, Montage, Transporteinrichtung und der Kosten für: Löhne, Geräte, Arbeits- und Schutzgerüste, Vorbehandlung, Verglasung, diebstahlsichere Lagerung, Verschnitt und Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen. Ausführung und Güterbestimmung: a)    DIN 18 361 Verglasungsarbeiten, b)    Verarbeitungs- und  Montagerichtlinien der Zulieferfirmen, c)    DIN-Vorschriften  1249, 1725, 1745, 1748, 4113, 7863, 18 201, 68, 602, 4108 Wärmeschutz,        4109 Schallschutz, d)    VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern". Werkstoffe 1. Kunststoffe Hart PVC Die verwendete hochschlagzähe Formmasse muß in den kennzeichnenden Eigenschaften die Mindestwerte einer Formmasse nach DIN 7748, EDPL, 082-35-28 besitzen (z.B. HOSTALIT Z). PMMA (Acryl) nur bei koextrudierten Profilen. Die verwendete PMMA-Formmasse muß mindestens einer Formmasse PMMA 100-73 nach DIN 7745 entsprechen. Die Schichtdicke muß mindestens 0,4 mm betragen. 2. Metallteile Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gilt - DIN 1748 bei Strangpressfolien - DIN 1745 bei Blechen und Bändern. Stahl Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360 gegen Korrosion zu schützen. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muß sichergestellt sein, daß keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Dichtprofile Für Dichtungen, die der Außenbewitterung ausgesetzt sind, dürfen nur APTK (EPDM) - Dichtprofile eingesetzt werden, die der DIN 7863 bzw. der "NAAM-Standard- Spezifikation" entsprechen. Für andere nichtzellige Elastomer-Dichtungen und andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen. Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtstoffe müssen alterungs- und witterungsbeständig sein. Bauabdichtungsfolien Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungs- einflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. 3.Ausführung Die Profile und das System müssen der RAL-RG 716 und der zugrunde liegenden  Systembeschreibung des Profilherstellers entsprechen. Es dürfen nur Mehrkammer -Systeme angeboten werden. Profilausbildung Blendrahmen- und Flügelrahmenprofile müssen in Richtung des Wärmeflusses drei Kammern aufweisen. Dabei muß die mittlere Kammer so dimensioniert sein, daß sie ausreichende Verstärkungsprofile aufnehmen kann. Es muß die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur Aufnahme von Dichtungen bestehen. Wasserableitung Blendrahmenentwässerung Bei allen Fensteröffnungsarten ist das untere Blendrahmenquerstück zu entwässern. Die Entwässerung erfolgt grundsätzlich über die Vorkammer nach außen und wird durch Auslauföffnungen sichergestellt. Die Entwässerungsanordnung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Aufgrund der Garantiebedingungen der Isolierglashersteller muß der Glasfalz bei Verglasung mit dichtstoffreiem Falzgrund. Öffnungen zum Feuchtigkeitsausgleich haben und mit den Angaben der Systembeschreibung übereinstimmen. Die Belüftungsöffnungen müssen die Mindestabmessungen wie bei der Blendrahmenentwässerung aufweisen (Bohrungen D= 8 mm bzw. Schlitze 20 x 4 mm.) Verstärkung Je nach statischen Erfordernissen sind Blend- und Flügelrahmen mit Metallaussteifungen (Aluminium oder Stahl) zu verstärken. Stahl ist nur mit einer 12 my dicken Zinkauflage zugelassen. Es gelten die in der Systembeschreibung niedergelegten Aussteifungsrichtlinien des Systemherstellers. Profileckverbindungen Eckverbindungen sind im Stumpfschweißverfahren herzustellen. Alle sichtbaren Schweißwülste sind zu entfernen. Die Bruchgrenze bei Belastung der Eckverbindung darf die in der Systembeschreibung für jedes Profil genannten Werte nicht unterschreiten. Für andere Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Falzdichtungen Die Falzdichtungen in der Dichtungsebene zwischen Flügel- und Blendrahmen sind rundumlaufend in einer Ebene einzubauen. Die Dichtprofile müssen leicht auswechselbar und in den Ecken dicht sein. Die Dichtung muß (APTK bzw. EPDM) im Flügel angeordnet sein. Sie kann ohne Unterbrechung um die Ecken geführt werden. Die Entwässerungsrinne muß so groß bemessen sein, daß eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglicheit gewährleistet ist. Angebotenes Material: _____________________________________________ Bei Verglasung mit Glashalteleisten sind diese auf der Innenseite des Fensters anzubringen. Die Verglasung ist entsprechend der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruch- ungsgruppen zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim, nach der entsprechenden Beanspruchungsgruppe auszuführen. Glasdicken sind gemäß der Festlegung der Glashersteller zu wählen. Angaben über Mindestglasdicken siehe außerdem DIN 18056. Beschläge Beschläge je nach Erfordernis und Richtlinien des Herstellers. Sichtbare Beschlagteile, oberflächenvergütet (verzinkt). Bedienungshebel als Dreh- oder Drehkippbeschläge in Einhandbedienung. Alu naturfarben, F1 eloxiert. Angebotenes Fabrikat: _____________________________________________ Befestigungsmittel nicht rostend, soweit sichtbar verchromt. Regenschutzschienen in Alu F1 eloxiert. Aufmaß und Abrechnung. Die Normalbeschläge (Dreh- bzw. Drehkippflügel) sind im Einheitspreis der Fenster, die nach Stück und Rohbaulichtmaß (Abkürzung i. L. roh) abgerechnet werden, miteinzukalkulieren, ebenso die Abdichtung zum Bauwerk, die zuvor beschriebene Vorbehandlung an Türen und Fenstern, die Verglasung je nach Erfordernis und Forderung und die zusätzlichen Dichtungen. Leisten und Beistöße werden nach Querschnitt und Länge einschl. Vorbehandlung vergütet. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Besondere Vorbemerkungen für Kunststofffenster
1. 1 KUNSTSTOFF-FENSTER
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KUNSTSTOFF-FENSTER
1. 2 Tagelohnarbeiten
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Tagelohnarbeiten

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