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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
VORBEMERKUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Bauvorhaben
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Neugestal
tung des Dorfzentrums der Gemeinde Ecklingerode.
Das Leistungsverzeichnis umfasst sämtliche Lieferungen
und Leistungen zur vollständigen, fachgerechten und fun
ktionsfähigen Ausführung der ausgeschriebenen Bauleistu
ngen.
1.2 Ausführungsgrundlagen
Die Leistungen sind entsprechend den anerkannten Regeln
der Technik, den einschlägigen DIN- und DIN-EN-Normen,
den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)
der VOB/C sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorsc
hriften auszuführen.
Soweit einzelne Arbeitsvorgänge in den Leistungspositio
nen nicht ausdrücklich beschrieben sind, gelten die nac
h den einschlägigen ATV der VOB/C zur vollständigen Lei
stungserbringung erforderlichen Nebenleistungen als Bes
tandteil der ausgeschriebenen Leistung.
1.3 Versorgungsträger
Werden im Zuge der Bauausführung Arbeiten an bestehende
n Anlagen von Energieversorgungsunternehmen, Telekommun
ikationsunternehmen oder sonstigen Versorgungsträgern e
rforderlich, sind diese mit dem jeweiligen Leitungsträg
er abzustimmen und nach dessen technischen Vorgaben aus
zuführen.
2. Ortsbesichtigung
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über
die örtlichen Verhältnisse und den Umfang der ausgesch
riebenen Leistungen zu informieren.
Eine Baustellenbesichtigung kann nach vorheriger Abstim
mung über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle er
folgen.
Nachforderungen aufgrund unzureichender Kenntnis der ör
tlichen Verhältnisse werden ausgeschlossen, soweit dies
e bei einer zumutbaren Besichtigung erkennbar gewesen w
ären.
3. Baugrund und Bestandsleitungen
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Erdarbeite
n die örtlich angetroffenen Bodenverhältnisse zu berück
sichtigen.
Werden abweichende Baugrundverhältnisse, Hindernisse od
er nicht dokumentierte Leitungen angetroffen, ist der A
uftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten i
n diesem Bereich sind bis zur Entscheidung des Auftragg
ebers einzustellen.
4. Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern richtet sich nach den
Vergabeunterlagen und den Bestimmungen der VOB/A.
Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche Leistungen seine
r Nachunternehmer verantwortlich.
5. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführte
n Leistungen.
Der Auftragnehmer hat die für die Abrechnung erforderli
chen Aufmaße eigenverantwortlich zu erstellen und dem A
uftraggeber prüffähig vorzulegen.
Verdeckte Leistungen sind vor dem Verfüllen oder Überba
uen gemeinsam festzustellen.
Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzei
chnisses.
6. Einheitspreise
Die Einheitspreise umfassen sämtliche Lieferungen, Leis
tungen sowie Nebenleistungen, die zur vollständigen Her
stellung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlic
h sind.
Hierzu gehören insbesondere:
· Lieferung aller Baustoffe,
· Transport,
· Be- und Entladung,
· Zwischenlagerung,
· Einbau,
· Verdichtung,
· Geräte- und Maschineneinsatz,
· Baustellengemeinkosten,
· Entsorgung nicht wiederverwendbarer Stoffe,
· sämtliche Nebenleistungen nach den ATV der VOB/C.
Alle Baustoffe müssen den jeweils geltenden technischen
Regelwerken entsprechen.
Erforderliche Eigenüberwachungen, Gütenachweise und Eig
nungsnachweise sind durch den Auftragnehmer auf Verlang
en vorzulegen.
7. Mit den Einheitspreisen abgegoltene Nebenleistungen
Soweit keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, ge
lten insbesondere folgende Leistungen mit den Einheitsp
reisen als abgegolten:
· Baustelleneinrichtung einschließlich Vorhaltung und R
äumung,
· Lager- und Arbeitsflächen,
· Baustellenzufahrten,
· Schutz vorhandener baulicher Anlagen,
· Schutz vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen,
· Sicherung vorhandener Grenzpunkte,
· Reinigung der Baustelle,
· Beseitigung baubedingter Verschmutzungen,
· Material-, Geräte- und Vorhaltekosten,
· alle Nebenleistungen nach den ATV der VOB/C.
8. Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit die
Verkehrssicherung innerhalb seines Arbeitsbereiches sic
herzustellen.
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind entsprechend den verke
hrsrechtlichen Anordnungen sowie den geltenden Vorschri
ften der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA) auszuführen.
9. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen dürfen a
usschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftragg
ebers entsprechend den §§ 1 und 2 VOB/B ausgeführt werd
en.
Nicht ausgeschriebene Leistungen dürfen erst nach schri
ftlicher Beauftragung begonnen werden.
10. Technische Vorschriften
Für die Ausführung gelten in der jeweils gültigen Fassu
ng insbesondere:
· VOB/B,
· VOB/C,
· DIN- und DIN-EN-Normen,
· Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an S
traßen (RSA),
· ZTV A-StB,
· ZTV Pflaster-StB,
· ZTV Wegebau (soweit zutreffend),
· TL Gestein-StB,
· DVGW-Regelwerk (bei Leitungsbau),
· RAL-GZ 961 (soweit zutreffend),
· sowie alle weiteren für die ausgeschriebenen Leistung
en einschlägigen technischen Regelwerke.
VORBEMERKUNGEN
01.005 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss einschließlich erforderlicher Wasser
zähleinrichtung herstellen, für die Dauer der Bauzeit v
orhalten und nach Abschluss der Arbeiten zurückbauen.
Erforderliche Anträge beim zuständigen Versorgungsunter
nehmen stellen sowie Gebühren und Nebenkosten übernehme
n.
Die Anlage ist ausreichend für die Versorgung der Baust
elle auszulegen.
01.005
Bauwasseranschluss
1,00
psch