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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Die EBS Ink Jet Systeme GmbH errichtet auf Ihrem
Betriebsgelände eine Lagerhalle für Gefahrstoffe.
Das Gebäude ist in drei Lagerbereiche sowie zwei kleine
Technikräume aufgeteilt. Die Lagerbereiche werden zudem
alle noch unterteilt in einen Vorraum, der zur
Anlieferung dient, und dem eigentlichen Lagerraum.
Vorraum und Lagerraum sind mit einem Durchgang
verbunden.
Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV
wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel . 0271 695 - 190
Mob. 01757218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht
durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind
können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise
spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei,
gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom
Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche
Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem
Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen
jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden
Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der
entsprechenden Muster bzw. Proben selbst
verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben
bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot
genannten Materialien oder Produkte zu verwenden.
Materialien sind entsprechend der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu
vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der
Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu
haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten:
Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des
AN.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter.
Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der
erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern
für eventuelle Materiallieferungen und Transporte.
Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die
Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten
und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl.
Entsorgung, falls erforderlich.
Es wird kein Fassadengerüst vom AG erstellt. Jedoch
werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen mittels
Netze bauseits gestellt, inkl. Treppenturm als Zugang
zum Dach.
Werden ansonsten Gerüste, Geräte und Einrichtung
anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf
Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG
Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem
SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit
einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten.
Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds
eingerichtet.
Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A,
zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine
Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über die Hauptzufahrt des Betriebsgeländes.
Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verehr zu
nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich
Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind
zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen
Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt.
Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und
Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu
beachten.
Aufwendungen für die Ausbildungen von Öffnungen,
Wandanschlüsse, Stöße, Ecke, Übergängen usw. werden,
wenn nicht anders beschrieben, nicht gesondert
vergütet, Die mengenmäßigen Anteile sind den
beigefügten Zeichnungen zu entnehmen.
Korrosionsschutz verwendeter Bauteile müssen ihrem
Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und
korrosionsgeschützt sein.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile
werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so
stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die
Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten
des AG zu erfolgen.
Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu
verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform.
Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu,
adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG.
Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung
sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall
sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten
alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und
DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen
Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der
Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Unterlagen vom Auftraggeber
Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die
Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:
Ausführungspläne im PDF-Format. Diese werden ihm zum
Download auf einem Internet-Portal vom AG zur Verfügung
gestellt.
Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei
Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem
sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform
an den AG zu übermitteln.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Bodenbeschichtung
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Für die
Ausführung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen einschlägigen DIN-Normen als
Mindestanforderungen sowohl für die Leistungen als auch
für die Materialien, Im Leistungsverzeichnis können
höhere Anforderungen gestellt werden.
Ausführung
Die Leistungen dürfen nur im System erbracht werden.
Der AN ist für die Systemverträglichkeit und die
Verträglichkeiten unterschiedlicher Baustoffe, seine
Leistung betreffend verantwortlich. Dies umfasst auch
die Veträglichkeit seiner Baustoffe bezogen auf
Baustoffe anderer Gewerke, an und auf welche er mit
seinen Baustoffen anschließt.
Flächen, die im weiteren überbaut werden, sind
gemeinsam mit der Projekt-/ Bauleitung des AGs
abzunehmen. Die Termine dazu sind mit einem Vorlauf von
wenigstens 5 Werktagen durch den AN mit dem AG
abzustimmen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume
entsprechend abzudichten und/ oder Absauggeräte zu
verwenden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die Oberkante Fertigfußboden richtet sich nach dem
Meterriss im Raum.
Hinweise zu Gefälleausbildungen
Unabhängig von Toleranzen der DIN sind Gefälle
funktionstüchtig und gemäß der Planung auszubilden.
Hinweise zu Fugen und Profilen
Der Fugenplan ist einzuhalten. Profile, Abschlusswinkel
etc. sind vor Verschmutzungen zu schützen. Es darf
nicht vom vereinbarten Produkt abgewichen werden, es
sei denn, es liegt eine entsprechende Freigabe des AG
vor.
Unterlagen Nachunternehmer und Dokumentation
Vor Beginn der Ausführung sind, als Leistungssoll des
AN, die Werkpläne dem AG mit einem ausreichenden
Zeitraum zur Durchsicht vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen
Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen. Der AN liefert Quellennachweise
der eingebauten Produkte (Lieferscheine,
Produktdatenblätter etc.). Sofern nicht nach Text oder
Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor
der Montage mit dem AG abzusprechen.
Nebenleistungen
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18338 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Baustelleneinrichtung, soweit nicht in gesonderten
Leistungspositionen beschrieben, auch Lager- und
Arbeitsplätze sowie das Vorhalten von Aufenthalts- und
Lagerräumen
Jegliche Sicherungs- und (Arbeits-)Schutzmaßnahmen
Arbeitsunterbrechungen gemäß Leistungsbeschreibung und/
oder Bauzeitenplan
Mustervorlage für sichtbare Bauteile
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Projektspezifische Hinweise
Ausführungsmaterialien:
Alle zur Ausführung kommenden Materialien, Baustoffe
und Bauhilfsstoffe müssen für die Nutzung geeignet
sein. Insbesondere auf eine hohe Gesundheits- und
Umweltverträglichkeit ist zu achten. Da es sich bei den
zu lagernden Gefahrstoffen u.a. um folgende Stoffe
handelt: Propanol, Aceton, Butanon und Ethanol ist auf
eine Beständigkeit der zur Ausführung kommenden
Materialien gegenüber diesen Stoffen zu achten.
Die angebotenen Hersteller und Fabrikate sind zu
benennen. Sollte es im Zuge der Ausführung zu
abweichenden Materialien kommen, sind diese vor
Ausführungsbeginn rechtzeitig anzugeben und dürfen erst
nach Freigabe verwendet werden.
Einhaltung WHG:
Die Bodenplatte wird bereits als Wanne ausgebildet und
im Nachgang gemäß dieser Leistungsbeschreibung und
gemäß WHG beschichtet. Dabei sind diese beiden Gewerke
als ein System gemäß WHG zu bewerten.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und
bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise. Etwaige
Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären.
Ausführungsplanung (Gründung, Grundrisse, Schnitt A),
Statik der Bodenplatte, Gefälle- bzw. Fugenplan der
Bodenplatte und Bauzeitenplan:
Planunterlagen
1 WHG-Beschichtung
1
WHG-Beschichtung
Zur Ausführung der chemisch beständigen und
elektrostatisch ableitfähigen 2K-Beschichtung sind zwei
Systeme zur Wahl vorgesehen:
a) KLB-SYSTEM EPOXID EP 280 WHG
b) Sikafloor Gewässerschutz-System 390 ECF
Angebotenes Fabrikat:'
....................................................'
Zur Ausführung der chemisch beständigen und
1. 1 Untergrundvorbereitung
1. 1
Untergrundvorbereitung
1. 2 Beschichtung Hallenboden
1. 2
Beschichtung Hallenboden
1. 3 Beschichtung Zwischenebenen
1. 3
Beschichtung Zwischenebenen
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 1 weitere Leistungen
2. 1
weitere Leistungen
2. 2 Stundenlohnarbeiten
2. 2
Stundenlohnarbeiten
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