Bodenbeschichtung
EBS Gefahrstofflager Nümbrecht
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Die EBS Ink Jet Systeme GmbH errichtet auf Ihrem Betriebsgelände eine Lagerhalle für Gefahrstoffe. Das Gebäude ist in drei Lagerbereiche sowie zwei kleine Technikräume aufgeteilt. Die Lagerbereiche werden zudem alle noch unterteilt in einen Vorraum, der zur Anlieferung dient, und dem eigentlichen Lagerraum. Vorraum und Lagerraum sind mit einem Durchgang verbunden. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH Frau Ines-Marie Hoffmann Tel . 0271 695 - 190 Mob. 01757218093 E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten. Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor. Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten: Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Es wird kein Fassadengerüst vom AG erstellt. Jedoch werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen mittels Netze bauseits gestellt, inkl. Treppenturm als Zugang zum Dach. Werden ansonsten Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt des Betriebsgeländes. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu beachten. Aufwendungen für die Ausbildungen von Öffnungen, Wandanschlüsse, Stöße, Ecke, Übergängen usw. werden, wenn nicht anders beschrieben, nicht gesondert vergütet, Die mengenmäßigen Anteile sind den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Unterlagen vom Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen: Ausführungspläne im PDF-Format. Diese werden ihm zum Download auf einem Internet-Portal vom AG zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Bodenbeschichtung Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Für die Ausführung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen einschlägigen DIN-Normen als Mindestanforderungen sowohl für die Leistungen als auch für die Materialien, Im Leistungsverzeichnis können höhere Anforderungen gestellt werden. Ausführung Die Leistungen dürfen nur im System erbracht werden. Der AN ist für die Systemverträglichkeit und die Verträglichkeiten unterschiedlicher Baustoffe, seine Leistung betreffend verantwortlich. Dies umfasst auch die Veträglichkeit seiner Baustoffe bezogen auf Baustoffe anderer Gewerke, an und auf welche er mit seinen Baustoffen anschließt. Flächen, die im weiteren überbaut werden, sind gemeinsam mit der Projekt-/ Bauleitung des AGs abzunehmen. Die Termine dazu sind mit einem Vorlauf von wenigstens 5 Werktagen durch den AN mit dem AG abzustimmen. Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten und/ oder Absauggeräte zu verwenden. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die Oberkante Fertigfußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum. Hinweise zu Gefälleausbildungen Unabhängig von Toleranzen der DIN sind Gefälle funktionstüchtig und gemäß der Planung auszubilden. Hinweise zu Fugen und Profilen Der Fugenplan ist einzuhalten. Profile, Abschlusswinkel etc. sind vor Verschmutzungen zu schützen. Es darf nicht vom vereinbarten Produkt abgewichen werden, es sei denn, es liegt eine entsprechende Freigabe des AG vor. Unterlagen Nachunternehmer und Dokumentation Vor Beginn der Ausführung sind, als Leistungssoll des AN, die Werkpläne dem AG mit einem ausreichenden Zeitraum zur Durchsicht vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Der AN liefert Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.). Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit dem AG abzusprechen. Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18338 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Baustelleneinrichtung, soweit nicht in gesonderten Leistungspositionen beschrieben, auch Lager- und Arbeitsplätze sowie das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen Jegliche Sicherungs- und (Arbeits-)Schutzmaßnahmen Arbeitsunterbrechungen gemäß Leistungsbeschreibung und/ oder Bauzeitenplan Mustervorlage für sichtbare Bauteile
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Projektspezifische Hinweise Ausführungsmaterialien: Alle zur Ausführung kommenden Materialien, Baustoffe und Bauhilfsstoffe müssen für die Nutzung geeignet sein. Insbesondere auf eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit ist zu achten. Da es sich bei den zu lagernden Gefahrstoffen u.a. um folgende Stoffe handelt: Propanol, Aceton, Butanon und Ethanol ist auf eine Beständigkeit der zur Ausführung kommenden Materialien gegenüber diesen Stoffen zu achten. Die angebotenen Hersteller und Fabrikate sind zu benennen. Sollte es im Zuge der Ausführung zu abweichenden Materialien kommen, sind diese vor Ausführungsbeginn rechtzeitig anzugeben und dürfen erst nach Freigabe verwendet werden. Einhaltung WHG: Die Bodenplatte wird bereits als Wanne ausgebildet und im Nachgang gemäß dieser Leistungsbeschreibung und gemäß WHG beschichtet. Dabei sind diese beiden Gewerke als ein System gemäß WHG zu bewerten.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Ausführungsplanung (Gründung, Grundrisse, Schnitt A), Statik der Bodenplatte, Gefälle- bzw. Fugenplan der Bodenplatte und Bauzeitenplan:
Planunterlagen
1 WHG-Beschichtung
1
WHG-Beschichtung
Zur Ausführung der chemisch beständigen und elektrostatisch ableitfähigen 2K-Beschichtung sind zwei Systeme zur Wahl vorgesehen: a) KLB-SYSTEM EPOXID EP 280 WHG b) Sikafloor Gewässerschutz-System 390 ECF Angebotenes Fabrikat:' ....................................................'
Zur Ausführung der chemisch beständigen und
1. 1 Untergrundvorbereitung
1. 1
Untergrundvorbereitung
1. 2 Beschichtung Hallenboden
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Beschichtung Hallenboden
1. 3 Beschichtung Zwischenebenen
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Beschichtung Zwischenebenen
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 1 weitere Leistungen
2. 1
weitere Leistungen
2. 2 Stundenlohnarbeiten
2. 2
Stundenlohnarbeiten

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