Gebäudeautomation
Düsseldorf Kernsanierung eines Bürogebäudes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude Merowingerstr. 111-113 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bauherr:  Heinrich-Heine-Universität Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Architekt: Pischke Architekten Neuer Weyerstraßerweg 7 50969 Köln --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fachplanung:  Heiming GmbH Energie- und Gebäudetechnik Niederlassung Ratingen Am Brüll 17 40878 Ratingen Tel.: +49 2102 3072-300 Fax: +49 221 16797-100 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft ) Nachlass / Skonto in % ................... %   /    ................... % --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Bieter) ___________________________________________________________________________________ Angebotssumme - netto - Euro ................................. Mehrwertsteuer 19% Euro ................................. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft ) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Unterschrift und Stempel (Prüfer)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
07 KG 480 Gebäudeautomation
07
KG 480 Gebäudeautomation
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Gebäudeautomationsanlagen Unterlagen für den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien - Lageplan - Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-   Dateien - Berechnungen des Ingenieurs (Ventilauslegung, Leistungs-   bilanzen ASP) - Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers   bzw. in Werkplänen des Architekten) - Funktionslisten nach VDI 3814 GA (mit BACtwin Schlüssel) /   VDI 3813 RA - ASP Listen (Leistungsbilanz Schaltanlage / Ventilauslegung) - die Baugenehmigung - das Brandschutzkonzept - Funktionsbeschreibung der Anlagen- und Raumautomation - Vorgaben für die Anwendung des BAS- Schlüssel nach Vorga   ben der HHU. - weitere Schemata und Grundrisse aus den TGA Gewerken   zum Abgleich. - Grundrisspläne MSR und RA mit Eintragung/Verortung der   Feldgeräte Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet. Bei Differenzen der Planunterlagen ist die nachfolgende Reihenfolge zu Berücksichtigen: Leistungsverzeichnis, VDI Schemata, Funktionsbeschreibung, sonstige Schemata der TGA Gewerke, Grundrissplane. Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler  u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen: 1. die letztgültige Gebäudeausführung; 2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile; 3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest. Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montageunterlagen (Grundrisse) sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren. Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben: Montagepläne Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten für die Raumautomation. Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte. Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwerpunkte (Montagepläne 8 Grundrisse / 2 Schemen) Automationsschemata Automationsschemata ( 1 Stück) mit Darstellung der wesentlichen Funktionen auf Basis der Anlagenschemata entsprechend Anlagenplanung Stromlaufpläne (Je ASP 3Stück) Stromlaufpläne nach DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) „Dokumente der Elektrotechnik — Teil 1: Regeln“, In den Stromlaufplänen sind die CAFM- Kennzeichnung (AKS), die Datenpunktadressen (BAS- Schlüssel nach Bauherrenvorgabe) sowie die Montageplanzeichnung z.B. 5B1 darzustellen. Dabei hat die Feldgerätebezeichnung immer mit der Schaltplanseite zu korrespondieren. Automationsstations- Belegungspläne Automationsstations- Belegungspläne einschließlich Adressierung und BAS Schlüssel. Funktionsbeschreibungen Beschreibung der Funktionen zur Anlagen- und Raumregelung. Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben Kabellisten mit Funktionszuordnung in den einzureichenden Stromlaufplänen. Vorlage der abgestimmten Leistungsangaben aller die GA betreffenden Gewerke. Die Kabelliste ist mit Start- und Zielangabe, Kabelart, Kabelausführung eindeutige Kabelnummer über die Beschriftung der Kabel und Leitungen zu erstellen. Stücklisten Stücklisten aller relevanten verwendeten Komponenten. Übersichtsschaltpläne, bei BUS-Systemen (inkl. Adressierungsangaben IP- Adressen, Device Names usw. Topologie, etc. Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben: - als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck sowie      auf Datenträger (USB Stick);   ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,   diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen   und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen   zu berücksichtigen - als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-   Ausdruck;    1 x für Auftraggeber    1 x für Bauüberwachung    1 x für Architekten    1 x für Auftragnehmer Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen; Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen. Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden. In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen. Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Schaltanlagen, und Verteilungen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren. Stromlaufpläne Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN EN 61082 auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Geräte; - Abwicklung der Befehlsorgane; - Klemmen- und Kontaktbezeichnungen; - Leistungsangaben der Verbraucher; - Eingesetzte Fabrikaten und Typen sämtlicher Feldgeräte - Einstellwerte von Überstromschutzorganen, Zeitrelais usw. sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen. - Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon   Innenschaltungen der Blockschaltbilder mitzuliefern. Die Stromlaufpläne sind auf   DIN-Format, in der Höhe DIN A 4 (297 mm), dargestellt. Aufbauzeichnungen von Schaltanlagen und Verteilungen Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen. Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen. Herstellung und Montage Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern. Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.: - VDE-Bestimmungen - DIN-Normen - EN-Normen - MLAR - Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde - Unfallverhütungsvorschriften - die TAB der HHU inkl. Anlagen - die RAGA der HHU - die Baustellenrichtlinie der HHU Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen. Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen. Abnahmen Förmliche Abnahmen Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen. Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können. Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss. Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B). Behördliche Abnahmeprüfungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: - Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; - Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.; - örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a. Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen. Der AN hat auf Anforderung der Objektüberwachung bei Sachverständigenabnahmen der angrenzenden Gewerke  teilzunehmen. Außerdem ist er verpflichtet die erforderlichen Unterlagen zur Begleitung des übergeordneten Inbetriebnahmemangements und des Technischen Monitorings auf deren Anforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und an erforderlichen Terminen dieser Instanzen teilzunehmen. Die beiden Instanzen sind weisungsberechtigt gegenüber dem AN MSR/GA und den anderen TGA-Gewerken. Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bestands- und Revisionsunterlagen Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen. Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt. Die Dokumentation ist 4-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben. Bemusterung Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers. Termine zur Abstimmung der Unterlagen Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung. Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. EDV/CAD-Schnittstellen Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018. Die Übergabe der Schaltplanunterlagen und Schemata sind im WC- CAD Deteiformat zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
GA Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Leistungsumfang Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben. Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der AKS/BAS Bezeichnung / Nummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Die Beschriftung erfolgt nach vorgaben der HHU und ist im LV über die Leistungsposition beschrieben und zu kalkulieren. Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Schutzmaßnahmen Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt. Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Spannungsabfälle Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen: - 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung einschl. Reserve; - 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Zentralen, bezogen auf die ermittelte Belastung. Kabel- und Leitungsverlegung Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden. Kabel im Aussenbereich sind UV- Beständig auszuführen. Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist. Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den den Vorgaben der HHU dauerhaft zu kennzeichnen. Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend. Lagerung von Material Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Akustische Bedingungen Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Fabrikatsabfrage Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht. Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt.  Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen. Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur. Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten: Druckmessumformer mit Anzeige FEMA Smart (DCM/ SN Diff) MBE - GA Honeywell EBI R - 700 MBE - RA Fabrikat wird zum späteren Zeitpunkt festgelegt IP-Konverter M-Bus auf GLT Wiesemann & Theiss ComServer Kombiniertes Regelventil und Wärmezählmesseinheit Belimo Energy Valve Wärme- und Kältezähler Kamstrup / Belimo Enegry Value (nur mit Regelfunktion) Durchflussmesssensor Kamstrup Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart. Montagehöhen Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
GA Generelle Vorbemerkungen
Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU Systemsicherheit Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit ist die gesamte GA-Funktionalität dezentral auf die Automationsebene aufgeteilt. Jede AS muss unabhängig von anderen Netzwerkteilnehmern die eigenen Regelaufgaben, Ereignisverarbeitung, Bedienplatzunterstützung und Aufzeichnung historischer Daten durchführen. Der Ausfall eines einzelnen Geräts oder Netzwerkknotens darf nicht zur Unterbrechung von Regelstrategien auf anderen Automationsprozessoren führen. Der Ausfall eines Kommunikationsteilnehmers darf nicht zu einem Ausfall oder einer Störung bei anderen Teilnehmern oder zur Störung der gesamten Kommunikation führen. Der Ausfall der Kommunikation wird im System überwacht, angezeigt und alarmiert. Nach Netzwiederkehr bzw. Behebung einer Eigenstörung laufen die Anlagenprogramme in der AS automatisch wieder an, ohne dass Programme oder Daten noch einmal geladen oder eingegeben werden müssen. Die Automationsstation muss einen gestaffelten, vordefinierten Wiederanlauf der Anlagen initiieren. Um nach Spannungswiederkehr die Funktion zeitabhängiger Schaltprogramme sicherzustellen, muss die systeminterne Uhr während des Spannungsausfalles weiterlaufen. Funktionsstörungen der Automationsstation sind als Alarm der Managementbedienebene zu melden. Es ist weiterhin eine Watch-Dog-Funktion zwischen Automationsstation und der Managementbedienebene zu integrieren, die im Störungsfall eine Alarmmeldung generiert. In der AS sind Eigendiagnostik und Systemüberwachung zur Erfassung von Störungen der Hardware bzw. der Anlagenprogramme (z.B. Modulüberwachung der E-/ A-Baugruppen, Eigenüberwachung, Sensor-/ Aktorüberwachung (Kabelbruch, Kurzschluss), Kommunikationsüberwachung, integriert. Eine Plausibilitätsprüfung muss alle analogen Eingänge auf Sinnfälligkeit und Verhältnismäßigkeit prüfen. Liegt ein Messwert außerhalb des vorprogrammierten Wertebereiches (für jeden Eingang separat parametrierbar), muss vom System eine entsprechende Meldung ausgegeben werden. Die Automationsstationen müssen die Anlagenrohdaten und Messgrößen erfassen, skalieren und in Langzeitspeichern direkt im Gerät ablegen können. Dabei muss die Trendaufzeichnung auf alle Anlagendaten zugreifen können und daraus beliebige Datenserien bilden können (Messwerten, Meldungen, Betriebszustände, Betriebszeiten, Schaltwechsel (hierzu ist das BACnet Trendlog-Objekt zu verwenden) etc.). Die Aufzeichnung muss zyklisch mit einer Mindestauflösung von 1 Minute erfolgen können. Die AS muss selbständig den Belegungszustand des Speichers überwachen und die Daten an die MBE übertragen. Die Trendspeicher sind batteriegepuffert und stehen mindestens 72h nach Stromausfall noch zur Verfügung. Der Zugriff auf die Betriebsdaten der Automationsstation ist durch Passwortschutz gegen unbefugte Bedienung zu sichern Es sind bis zu 10 Zugriffsebenen mit freier Rechtezuordnung zu integrieren. Leitfabrikate Die hier aufgeführten Leitfabrikate sind das Fabrikat der Planung und können gleichwertiger Art angeboten werden. Überspannungsschutz Mittelschutz: Fabrikat Dehn DG M TNS 275 FM Geräteschutz: Fabrikat Phoenix / Modutrab MT2-PE/S-24 AC, o.glw. Sicherungsautomaten Fabrikat Siemens System N bis 32 A, o.glw. Hauptschalter, Schaltgeräte, Haupt- und Hilfsschütze sowie Motorvollschutzrelais, Fabrikat Klöckner- Möller, o. glw. Schaltplanpult (Ablagepult) Fabrikat Rittal 4638.600, o. glw. Kabelverschraubungen Fabrikat Lapp, Typ STR mit Gegenmutter GMP, o. glw. Klemmen Fabrikat Phönix, Steuerstromklemmen Typ UK Stecker-Trennklemmen Typ UK 4 T (GLT) N-Trennklemmen Typ UKN Schutzleiterklemmen Typ USLKG Schaltbare Klemmen Typ RTK/S, o. glw. Leitungsschutzschalter Fabr. Siemens / ABB Stotz, o. glw. NH-Trenner Fabr. Siemens 3 NP 5 NH 00 bis 125 A, NH 2 bis 400 A, o. glw. Iso-Wächter Fabr. Bender, Typ 107 TM 40:MK 2410 u. P o. Fabr. Siemens, Typ 7 VC 16 2G-4AA; Typ 93 02, o. glw. Hauptschalter, 3-polig Fabr. Siemens, Typ 5 TE 3 513 o. glw.
Hinweis Technische Anschlussbedingungen HHU
Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation Eine Bestands-MBE (Management- und Bedieneinrichtung) der Heinrich-Heine-Universität besteht. Die Automationsschwerpunkte werden bauseits auf die Bestands- MBE aufgeschaltet. Hierbei ist zu Berücksichtigen, dass es für die Bereiche GA und RA jeweils eine MBE vorhanden ist. Das mitwirken inklusive 1:1 Test zur jeweiligen MBE ist Bestandteil des Leistungsverzeichnis. Zur Überwachung vor Ort wird an jedem Schaltschrank eine Bedienmöglichkeit realisiert. Hierbei wird ein 19" Touchdisplay in der Schaltschranktüre oder im Schaltschrank angeordnet (Aufstellort / Innen / Außen). Für das Projekt sind drei Automationsschwerpunkte (ASP) geplant: -ASP01 im UG Raum: U1.063 für die Wärmeverteilung und die Aufschaltung der Störmeldungen im HLS / TGA Bereich. Zu regelnde Heizkreise: - 1 Heizkreis stat. Heizkörper - 2 Heiz/Kühlkreise für die Heiz/Kühldecken Gebäude K111 - 3 Heiz/Kühlkreise für die Heiz/Kühldecken Gebäude K113 - 4 Pufferspeicherregelung - Zonencontroller -ASP02 im UG Raum: U1.020 in der Lüftungszentrale für das Lüftungsgerät und die Aufnahme der Verbrauchszähler. Alle M-Bus-Zähler im Gebäude werden im Bus geschaltet und zentral über einen Pegelwandler und IP- Umsetzter (W&T Com- Server) bereit gestellt. Der Com- Server erhält eine IP-Adresse und wird ins VLAN des GLT-IP-Netz gepatcht. Aufgeschaltete Anlagen - RLT Anlage - Splitgeräte - Überspannungsschutz - Verbrauchszählung -ASP03 im Technikgeschoss Raum: 06.074 für die Wärmeerzeugung. Aufgeschaltete Anlagen - Wärmepumpe Die Automationsschwerpunkt in jeder Schaltanlage sind untereinander über ein BACnet / IP verbunden. Zudem wird eine Einzelraumregelung der Büroräume sowie Zonenregelungen für die Nebenräumen wie WC und Flure realisiert. Die Vernetzung erfolgt über BACnet / IP über weitere Feldbussystem zum jeweiligen Zonencontroller (RA). Die motorischen Brandschutzklappen werden einzeln aufgeschaltet. Die Lüftungsanlage wird bei Auslösen einer Klappe Heruntergefahren und alle weiteren klappen schließen (siehe Brandschutzkonzept). In der Technikzentrale erfolgt die Verlegung von Kabeln und Leitungen auf eigenen Kabelpritschen und Steigetrassen der GA. Einzelanschlüsse werden bedarfsabhängig mittels, Stapa- oder Kupa- Rohr verlegt. In Steige Schächten und in den Etagen erfolgt die Verlegung, parallel zur Elektrotechnik, mit Schellen an C-Schienen oder auf Steigetrassen. Die Steigetrassen in den Etagen werden durch das Gewerk Elektro errichtet. Die Stichleitungen welche nur durch das Gewerk GA benötigt werden sind durch GA auszubauen. In der Fläche erfolgt die Verlegung über Kunststoffkabelklammern. Der Bedarf ist im rahmen der Koordination mit dem Gewerk Elektro abzustimmen. Der primäre Überspannungsschutz für die Einspeise-Leitungen von GA-Schaltschränken erfolgt im Leistungsumfang der Elektrotechnik. Der weiterführende Überspannungsschutz wird, ab den Einspeiseklemmen der GA-Schaltanlagen, im Leistungsumfang der GA selbst berücksichtigt. Bei der Durchführung von Leitungen durch Brandschutzwände und Brandschutzdecken ist das Herstellen von brand-, luft- und rauchgasdichten Wand- und Deckendurchführungen in der Feuerwiderstandsklasse F90 Leistungsumfang dieser Ausschreibung. Es sind ausschließlich Produkte mit anerkanntem, bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder Zulassung je nach Anwendungsgebiet anzubieten und zu verwendet. Der Einbau hat entsprechend den Einbauvorschriften und Prüfzeugnissen des Herstellers zu erfolgen. Die Durchführungen müssen luft- und brandgasdicht ausgeführt werden. Raumregelung Allgemein Es ist eine Raumregelung für einen Großteil des Gebäudes geplant. Die Einzelraum/Zonenregler sitzen im ELT-UV Raum und sind ins GA- Netzwerk via BACnet / IP mit eingebunden. -Raumbediengeräte werden über MODBus angebunden. Je Gebäudeseite eine Linie.       Diese werden dann im Elektroraum an den Zonenreglern aufgelegt. -Multisensoren DALI 2 werden ebenfalls in zwei Linien auf die Zonenregler geführt. Von den Multisensoren werden dann auch die Lampen (Beleuchtung via Dali 2 über Gewerk ELT - Parametrierung durch das Gewerk GA) im jeweiligen Raum angebunden. -Es wird zwei SMI(Verschattung)Linien geben (für zwei Fassadenseiten) Die Einheiten werden ebenfalls im Elektroraum untergebracht und an den Zonenregler angeschlossen. -Die Ventile für die Heiz und Kühldecken werden über MP-Bus angebunden. -Taupunktfühler und Fensterkontakte (bei mehreren Fensterkontakten im Raum durchschleifen) werden an den Multisensor über Hardwarekontakte angeschlossen. Raumreglung Büro Eine Raumregelung ist für alle Büros geplant. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben der HHU. (Funktionen und Parameter sind gemäß RA-Konzept der HHU herzustellen (Stützbetrieb, Absenkbetrieb, Eco-Betrieb, Präsenzbetrieb); Sonnenschutz automatisch über Sonnenstand/ Dämmerungsschalter, Helligkeitsregelung mit Lamellensteuerung über SMI). Sie beinhaltet Fensterkontakte für die Abschaltung der Regelung bei geöffnetem Fenster. Taupunktwächter gewährleisten die Abschaltung im Kondensat Fall. Über ein Raumbediengerät kann eine Vorgabe von +/- 3 K vorgegeben werden. Hier kann auch das Licht geschaltet werden sowie die Leuchtstärke (jedoch nur bis zum Arbeitsplatzwert von 500 lx) gedimmt werden. Die Bedienung der Raffstores erfolgt ebenfalls über das Raumbediengerät. Außerhalb der Betriebszeiten geht die Regelung in einen Absenkbetrieb. Bei Nutzung außerhalb der Betriebszeiten wird durch einen Präsenzmelder der Absenkbetrieb deaktiviert. Raumregelung Nebenräume Alle Heizkörper erhalten einen regelbaren Ventilantrieb. Und werden über einen Raumtemperaturfühler geregelt. Raumregelung Besprechungsraum Der Besprechungsraum erhält Fensterkontakte, die bei geöffnetem Fenster die Regelung abschalten. Eine CO2 Fühler der bei Bedarf die Luftmenge erhöht. Taupunktwächter für die Abschaltung im Kondensat Fall. Über ein Raumbediengerät kann eine Vorgabe von +/- 3 K vorgegeben werden. Außerhalb der Betriebszeiten geht die Regelung in einen Absenkbetrieb. Bei Nutzung außerhalb der Betriebszeiten wird durch einen Präsenzmelder der Absenkbetrieb deaktiviert. Heizen und Kühlen werden gegeneinander verriegelt, so das nicht gleichzeitig gekühlt und geheizt werden kann (Heiz/Kühldecke, Lüftung). Die Temperaturfühler, Präsenzmelder und Raumbediengeräte werden mehrfach installiert so das der Raum auch in 3 einzelne Räume unterteilt werden kann. Weitere BUS-Netzwerke BSK-Bus Aufgrund der geringen Zahl der BSK´s ist kein BSK-Netzwerk geplant. Die BSK´s werden auf den ASP02 direkt aufgeschaltet. M-Bus M-Bus-Netzwerke dienen in erster Linie der zentralen Erfassung von Verbrauchsdaten. Parallel mit der Bus-Leitung ist eine gemeinsame Spannungsversorgung der angeschlossenen Zähler aus den jeweiligen GA-Schaltschränken (ASP) vorzusehen. Die Zähler der Energieerfassung werden per M- BUS auf die GA aufgeschaltet. Das Netzwerk der HLS-Verbrauchszähler ist als M-Bus Netzwerk auszuführen. Alle M-Bus-Zähler im Gebäude werden im Bus geschaltet und zentral über einen Pegelwandler und IP-Umsetzter (W&T Com-Server) bereit gestellt. Der Com-Server erhält eine IP-Adresse und wird ins VLAN des GLT-IP-Netz gepatcht. Modbus Die Raumbediengeräte sind über MODBus mit dem Etagencontroller verbunden. (Siehe Raumautomationskonzept der HHU). SMI-Bus Über den SMI Bus erfolgt die Verschattung. Dali2-Bus Über den Dali2bus erfolgt die Beleuchtungssteuerung. MP-Bus-B Über den MP-Bus werden die Ventile der Heiz/Kühldecken angesteuert (im Change Over Betrieb als 2 Leitertechnik). Verkabelung Halogenfreie Leitungen sind nicht gefordert. Die Leitungen benötigen auch keine Brandschutzklasse. Die Trassen im Gebäude werden durch die MSR mitgenutzt. Der Bedarf ist mit Elektro abzustimmen. Lediglich in den Zentralen oder im Außenbereich werden diese durch die GA eigenständig geplant und ausgeführt. Ebenso können Steigeschächte durch die GA mitgenutzt werden. Im Aussen Bereich sind die Kabel in UV beständiger Ausführung zu verlegen. Mess- bzw. Datenleitungen werden getrennt von elektrische Leistung übertragenden Leitungen und Kabeln verlegt. Dieses kann durch separate Trassenführung oder mittels Trennsteg erfolgen. Unter Berücksichtigung der Elektro- Magnetischen- Verträglichkeit (EMV) werden zum Teil geschirmte Leitungen erforderlich. Für die Verkabelung von z.B. Messwertgebern wird daher der Leitungstyp I-Y(St)Y-.... vorgesehen. Der Schirm von Mess-, Steuer- und Datenleitungen ist einseitig anzuschließen. Schnittstellen Gebäudeautomation zu Fremdgewerken Liefergrenzen Verkabelung für GA / MSR-Technik Die Verkabelung der gesamten MSR-Technik ist Bestandteil dieser Kostengruppe. Meldungen und Regelungsfunktionen sind gemäß der Funktionsliste umzusetzen. Sanitär Die Spülauslöseeinrichtungen werden durch das Gewerk Sanitär geliefert und montiert. Die Verkabelung des Systems und der Störmeldung erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam. Die Hebeanlagen werden durch das Gewerk Elektro mit Spannung versorgt. Die Störmeldung wird durch GA/MSR Verkabelt und aufgeschaltet. Heizungstechnik Vom Gewerk Heizungstechnik werden die wasserseitigen Einbauten für das Gewerk GA/MSR vorgenommen. Die Festlegung der Einbauorte und der Dimensionierung muss gemeinsam erfolgen. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung des Einbaus der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fach- und funktionsgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Nach dem wasserseitigen Einbau wird vom Gewerk GA/MSR das Feldgerät komplettiert und elektrisch angeschlossen. Der Potentialausgleich für die Rohrleitungen erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Raumlufttechnik Die motorischen Antriebe für die Brandschutzklappen werden vom Gewerk RLT geliefert und montiert. Die Einzelverkabelung zur Ansteuerung und Überwachung der BSK`s wird vom Gewerk GA/MSR erbracht. Der Funktionstest der BSK - Antriebseinheiten erfolgt gemeinsam (RLT und GA/MSR). In den Steigeschächten der Raumlufttechnik dürfen ausschließlich elektrische Installation für unmittelbar im Schacht befindliche Feldgeräte eingebaut werden. Gewerkefremde Verkabelung sowie Verkabelung von nicht im Schacht befindlichen Feldgeräten darf nicht im Steigeschacht montiert werden. Der Potentialausgleich für die RLT Geräte sowie den Segeltuchstutzen erfolgt durch das Gewerk RLT. Alle zur Ansteuerung der Lüftungsanlagen erforderlichen Feldgeräte werden durch die GA/MSR geliefert und Verkabelt. Die analogen Anzeigegeräte werden durch den Gerätehersteller mitgeliefert. Ebenso die Volumenstromerfassung. Die Beleuchtung für das Gerät ist im Gerät vorverdrahtet und wird von GA/MSR mit Spannung versorgt. Kältetechnik Vom Gewerk Kältetechnik werden die wasserseitigen Einbauten für das Gewerk GA/MSR vorgenommen. Die Festlegung der Einbauorte und der Dimensionierung muss gemeinsam erfolgen. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung des Einbaus der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fach- und funktionsgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Nach dem wasserseitigen Einbau wird vom Gewerk GA/MSR das Feldgerät komplettiert und elektrisch angeschlossen. Der Potentialausgleich für die Rohrleitungen erfolgt durch das Gewerk GA/MSR. Elektrotechnik Störmeldungen NSHV, UV, SiBel, Kontakte Die Störmeldungen werden durch das Gewerk GA/MSR Verkabelt und gemäß Schema E_SC_A_E Meldungen GA örtlich aufgenommen. Aufschaltung der Störmeldungen Wallboxen Die Wallboxen werden um UG bezüglich der Störmeldungen aufgenommen und die Boxen im EG werden über einen Überspannungsschutz geführt. Elektrozähler Das Gewerk Elektro liefert die Zähler mit M- Bus Schnittstelle und verkabelt diese innerhalb der NSHV auf eine Ausgangsklemme. Von hier verkabelt GA/MSR bis zur entsprechenden Schaltanlage (ASP02). Im ASP über COM Schnittstelle auf die MBE aufgeschaltet. Beleuchtungssteuerung / Sonnenschutz Die Beleuchtungssteuerung in den Räumen erfolgt durch die GA/MSR. Der Sonnenschutz läuft über SMI BUS und wird durch GA Verkabelt. Der Überspannungsschutz erfolgt durch die GA/MSR. Die Kabeltrassen im Gebäude werden durch das Gewerk ELT errichtet und von der GA/MSR mit genutzt. Kabeltrassen außerhalb des Gebäudes zur Regelung der RLT – Anlagen werden durch das Gewerk GA/MSR errichtet. Die Einspeisung der Schaltschränke (durchgängig Fünfleitertechnik) erfolgt durch das Gewerk Elektro. Das Zuleitungskabel wird von Elektro bis in den Schaltschrank GA/MSR verlegt (einschließlich anschellen an der Kabelabfangschiene). Kabel absetzen und Adern auflegen erfolgt durch GA/MSR gemäß Vorgaben Elektro. Der Elektroanschluss am Elektroverteiler erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam. Der Potentialausgleich in der Zentrale und an den betriebstechnischen Anlagen wird vom Gewerk Elektrotechnik erbracht. Der Potentialausgleich der Schaltschränke ist vom Gewerk GA/MSR zu erbringen. Es sind geeignete Überspannungsschutzmaßnahmen durchzuführen. Der Grobschutz erfolgt im Gewerk Elektrotechnik, Mittel- und Feinschutz werden vom Gewerk GA/MSR erbracht. Es sind alle Schaltschrankeinspeisungen, Busleitungen und die Gebäudehülle verlassende Kabel und Leitungen zu schützen. Die Druckerhöhungsanlagen der Gerätekühlung werden direkt vom Gewerk Elektro eingespeist. Nachrichtentechnik An jeden GA/MSR-Schaltschrank wird extern ein BMA-Koppler mit der erforderlichen Anzahl an Schaltausgängen zur Übergabe der BMA-Signale angeordnet. GA/MSR greift von diesem Koppler ab. Zur Übertragung der GA- Daten wird das hausinterne Datennetz genutzt. Datendosen werden am ASP und an der GLT vorgesehen. Dämmung/Isolierung In Bereichen von zu dämmenden Anlagenteilen ist bei erforderlicher Feldgerätemontage eine Abstimmung zwischen dem Gewerk Dämmung und GA/MSR erforderlich. GA/MSR macht klare Vorgaben anhand von Detailskizzen über die Ausführung der Dämmung im Bereich der Feldgeräte. Hierbei ist besonders auf die fachgerechte Ausführung als auch auf die einwandfreie Zugänglichkeit zu achten. Die Verkabelungserschließung im Bereich von gedämmten Bauteilen ist mit dem Gewerk Dämmung explizit abzustimmen. Baulicher Brandschutz Vom Gewerk GA/MSR wird kein baulicher Brandschutz erbracht. Dieser erfolgt im Gewerk Elektro. Einzelleitungen sind durch GA/MSR zu schotten. Örtliche Statuserfassung Zur Erfassung von örtlichen Stati wird seitens GA/MSR jeweils die Meldung im Gewerkeschrank wie Beispielhaft von der Aufzugsanlage aufgenommen und bis zum ASP verdrahtet. Diese Leistung wird von GA/MSR erbracht, der Anschluss im Bereich des Gewerks wird vom jeweiligen Gewerk in Zusammenarbeit mit GA/MSR erbracht. Raumregelung Die Zentral in der Etage angeordneten Controller werden durch Elektro mit Spannung versorgt. Die Verkabelung zur Einzelraumregelung erfolgt durch das Gewerk MSR. Alle Gewerke Jedes Gewerk legt die Kabel und Leitungen (eigen- oder fremdverlegte) im eigenen Schaltschrank bzw. Klemmleiste auf. Inbetriebnahmen MSR/GA mit allen Gewerken Der 1:1-Test, der Funktionstest und die Inbetriebnahme der auf die GA/MSR aufgeschalteten Anlagen ist grundsätzlich von allen beteiligten Gewerkevertretern gemeinsam zu erbringen. Das jeweilige Gewerk hat die Gesamtverantwortung für die Funktion als geschuldete Leistung. Behinderten-WC Der Notruf aus dem Behinderten-WC wird auf die GLT aufgeschaltet.
Anlagenbeschreibung der Gebäudeautomation
Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation Folgende allgemeine Funktionen sind je Anlage entsprechend vorzusehen. Messungen besitzen digitale Grenzwerte, die bei Unter-/Überschreitung Störmeldungen auslösen. Eine direkte manuelle Steuerung der Ventile, der Pumpen und der Klappen kann auch mit den Handschaltern der lokalen Vorrangbedienung (LVB) erfolgen. Die manuelle Ansteuerung über die LVB ist den Betriebsvorgaben Hand-Ein und Hand-Aus übergeordnet, löst aber keine Folgesteuerungen aus. Sie kann lediglich noch durch eine direkte Handbetätigung der Feldgeräte selbst übersteuert werden. Status wird an die DDC/MBE gemeldet. Der Software-Anlagenschalter wird auf die Zustände „Automatik“, „Hand-Ein“, „Hand-Aus“ und „Verriegelt-Aus“ geprüft. Über den aktuellen Status erfolgt eine selektive Vorgabe der aktiven Anlagensteuerung. Im Anlagenstatus „Verriegelt-Aus“ ist kein Anlagenbetrieb möglich. Sämtliche Betriebsfreigaben oder Anforderungen werden unterdrückt. Abhängig von Meldungs- und Verriegelungsart (Sicherheitssteuerungen) sind auch die Handschalter der LVB nur eingeschränkt wirksam bzw. ist eine direkte Handbetätigung der Motoren nicht möglich. Eine Rückschaltung muss durch Quittierung manuell erfolgen. Mit Rückgang und Quittierung der auslösenden Störung geht die Anlage wieder in den bedarfsgerechten Betriebszustand gemäß aktuellem Status des Software-Anlagenschalters zurück. Nach einer Stillstandszeit der Pumpen von 168 Stunden erfolgt ein automatischer Pumpenzwangslauf von 5 Minuten. Nach einer Stillstandszeit der Ventile bzw. der Klappen von 168 Stunden erfolgt ein automatischer Ventil-/Klappenzwangslauf 0-100%. Die Parameter der Stillstandszeiten, der Zwangslaufdauer sowie der Stellbereiche sind für den Betreiber frei editierbar. Mit Auslösung eines Festsetz-/Blockierschutzes erfolgt keine Anforderung der versorgenden Primäranlage(n). Ein zeitgleicher Festsetz-/ Blockierschutz weiterer Anlagen des gleichen ASP-Schrankes wird ebenfalls unterdrückt und erfolgt seriell verzögert anstatt parallel. Der Festsetz- bzw. Blockierschutz wird nicht in der Funktionsliste (BACnet- Eigenschaften) vermerkt. Alle Regelparameter sind für den Betreiber frei editierbar. Jeder Anlagen-/Gerätestatus wird auf Bereitschaft, Betrieb, Hand, Wartung sowie Störung überwacht. Er wird als Statuscode automatisch erfasst und gemäß Meldungsmanagement gemeldet, visualisiert sowie an die GA übertragen. Dieses dient dem bedarfsgerechten Betrieb primärer Versorgungsanlagen, angeschlossener Verbraucher sowie zur Visualisierung an MBE. Folgemeldungen als „Störmeldeschauer" werden mit dem Software-Anlagenschalter unterdrückt. Die Anlage ist mit einem Netzwiederkehrprogramm ausgestattet bzw. darin eingebunden. Der Leistungsabgang der Zirkulationspumpen wird mittels Hilfskontakt auf Störung überwacht. Bei Störung wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der Pumpenstatus wird mittels Meldekontakten und Befehlsausführkontrolle auf Betrieb und Störungen überwacht. Bei Störung „Unerlaubt-Aus“ wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der Klappenstatus wird mittels Befehlsausführkontrolle auf Störung überwacht. Die lokale Vorrangbedienung der Klappe wird auf Status Hand überwacht. Im LVB-Handbetrieb wird die jeweilige Befehlsausführkontrolle des Automatikbetriebs unterdrückt. Die Reparaturschalter wird mittels Hilfskontakt auf den Wartungsstatus (Aus) überwacht. Bei einer Abschaltung wird der Software-Anlagenschalter ausgeschaltet und verriegelt. Der dezentrale Überspannungsschutz wird mittels Meldekontakt auf Störung überwacht. Sensoren werden auf Drahtbruch bzw. Sensorstörung überwacht. Die Anlagenlaufzeit wird mittels Betriebsstundenzähler zweistufig auf Wartungsbedarf überwacht (Vor- und Hauptmeldung). Beide Grenzwerte und der Betriebsstundenzähler sind für den Betreiber frei editier- bzw. rücksetzbar. Es ist ein anlagenspezifischer Zeitplan mit Tages-, Wochen- und Jahresausnahmeprogramm vorzurüsten. Die übergeordnete Ansteuerung des Anlagenzeitplans erfolgt durch ein zentrales GA-Jahresprogramm als Zeitplansteuerung mit Systemzeit, -datum und Vorgabe der Betriebsart. Jedes Tagesprogramm kann mindestens 8 Schaltzeiten mit der Funktion „gleitendes Schalten“ verarbeiten. Je Schaltpunkt sind Eingaberegister für Betriebsart, Offset und die Schaltzeit vorhanden. Das Wochenprogramm besteht aus 7 Tagesprogrammen (1 = Montag bis 7 = Sonntag). Das Ausnahmeprogramm ist ein Jahreskalender für Sondertage und dient einer anlagenspezifischen Übersteuerung von Wochen- und Tagesprogrammen sowie des zentralen GA-Zeitplans. Alle Parameter der Eingaberegister sind für den Betreiber frei editierbar. Das Eingabeformat der Schaltzeiten/-zyklen ist variabel und kann mittels Zeit, Datum, Datumsbereich, Wochentag oder Kalenderwoche bedarfsabhängig erfolgen. Alle Funktionen sind gemäß Abstimmung mit der HHU abzustimmen und mit dem Jeweiligen Gewerk final festzulegen. Funktionsbeschreibung – KG 300 RWA-Anlage Die Rauchableitöffnung wird auf Betrieb, Störung und Auslösung überwacht. Funktionsbeschreibung – KG 410 Hygienespülung: Die Trinkwasser-Hygienespülungen werden über BACnet IP aufgeschaltet. Das Bussystem der Hygienespülung erfolgt autark durch das Gewerk Sanitärtechnik. Die Schnittstelle ist der Master des Spülsystems. Aufgeschaltet werden die Betriebs und die Störmeldung auf die DDC zur MBE. Rohrbegleitheizung: Die Rohrbegleitheizung liefert eine Sammelstörmeldung. Trinkwasserzähler: Der Wasserzähler des Hausanschlusses ist auf die GA über M- BUS aufgeschaltet. Übertragen werden die Sammelstörmeldung sowie Angaben zum Volumenstrom gemäß VDI 3814 Listen. Trinkwasserrückspülfilter: Übertragen wird die Störmeldung für den Rückspülfilter. Kompakthebeanlagen: Für die Hebeanlagen sind je eine Sammelstörmeldung sowie die Auslösung und die Havarie Meldung vorgesehen. Funktionsbeschreibung – KG 420 Heiz-/Kühlfall: Die Umschaltung Heiz-/Kühlfall des Verteilers erfolgt nach diesen Prioritäten: Priorität 1: Auskühlschutz Priorität 2: Manueller Taster Der Auskühlschutz wird ausgelöst, wenn mindestens zwei Raumtemperaturen unter 17°C fallen. Die Rückschaltung erfolgt nach 6 Stunden. Für die Anlage steht ein Button ausschließlich in der MBE zu Verfügung, über diese sich die verschiedenen Betriebsarten „Heizen“ oder „Kühlen“ auswählen lassen. Es erfolgt keine automatische Rückschaltung, diese ist aber einstellbar. Wärmepumpe Die Wärmepumpe wird durch die Betriebsanforderung der nachfolgenden Heiz- Kühlkreise angeschaltet bzw. sonst ausgeschaltet. Die Einspeisepumpe wird dadurch ein- und ausgeschaltet. Die Pufferspeichertemperaturen schalten die Wärmepumpe je nach Füllgrad bedarfsabhängig ein und aus. Die Wärmepumpe läuft autark. Von der GA werden die Betriebsarten (AUS/HEIZ/KÜHL) und der VL-Sollwert vorgegeben. Der Datenaustausch erfolgt über BACnet IP. VL Sollwert Heizen 37/34°C VL Sollwert Kühlen 16/19°C Die Umschaltung der Sequenz Heizen oder Kühlen wird durch einen Button oder durch eine Grenztemperatur, die Einstellbar ist, in der MBE erfolgen. Hier wird aktiv die Umschaltung vorgenommen und Rückgemeldet. Die im folgenden beschriebenen Funktionen sind auf den jeweiligen betriebszustand bezogen. Der Druck wird durch einen Druckfühler mit 3 Grenzwerten überwacht. Der niedrigere obere Grenzwert schaltet die Wärmepumpe aus, während die nachfolgenden Heizkreise und Einspeisepumpe standardmäßig freigegeben bleiben. Eine Rückschaltung erfolgt automatisch. Der untere und obere Grenzwert schalten die nachfolgenden Heizkreise sowie Pumpe ab und die Wärmepumpe ab sowie die Klappen mittels Federrücklauf zu. Eine Rückschaltung erfolgt erst nach manueller Quittierung. Heiz-/Kältekreis Decken: Im Heizfall (Anforderung durch 2 Referenzwerte der Raumtemperaturen, wenn diese < 17°C betragen) und bei mindestens einer Heizanforderung der nachgeschalteten Zonenregelung wird der Heizkreis eingeschaltet. Die Freigabe wird entzogen, wenn es keine Heizanforderung mehr im Heizfall gibt. Mit einer Betriebsfreigabe des Heizkreises wird automatisch erst die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Es wird dann auch die Betriebsfreigabe Heizen an die Zonenregelung versendet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet. Der jeweilige Vorlaufsollwert wird durch die Heizkurven der Außentemperatur und der Rücklauftemperatur bestimmt. Durch die Einbeziehung der Rücklauftemperatur findet eine Rücklaufbegrenzung statt. Die Vorlauftemperatur wird durch das Ventil geregelt. Im Kühlfall und bei mindestens einer Kühlanforderung der nachgeschalteten Zonenregelung wird der Kältekreis eingeschaltet. Die Freigabe wird entzogen, wenn es keine Kühlanforderung mehr im Kühlfall gibt. Mit einer Betriebsfreigabe des Kältekreises wird automatisch erst die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Es wird dann auch die Betriebsfreigabe Kühlen an die Zonenregelung versendet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet. Der Vorlaufsollwert ist im Kühlfall konstant. Heizkreis statische Heizung: In Automatik wird die Anlage bei einer Außentemperatur von über 20°C oder im „Kühlfall“ ausgeschaltet und bei unter 18°C und im „Heizfall“ wieder eingeschaltet. Bei einer ausgeschalteten Anlage schließen die Klappen am Heizkreisverteiler. Mit einer Betriebsfreigabe durch einen Erzeuger werden automatisch erst die Klappen geöffnet und dann die Zirkulationspumpe eingeschaltet. Erst mit der Betriebsmeldung der Pumpe wird nachfolgend auch die Ventilregelung aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird zuerst das Ventil geschlossen und dann die Pumpe abgeschaltet sowie die Klappen geschlossen. Der jeweilige Vorlaufsollwert wird durch die Heizkurve der Außentemperatur und der Rücklauftemperatur bestimmt. Durch die Einbeziehung der Rücklauftemperatur findet eine Rücklaufbegrenzung statt. Die Vorlauftemperatur wird durch das Ventil geregelt. Funktionsbeschreibung – KG 430 RLT-Anlage Die Anlage dient der bedarfsgerechten Lüftung des Besprechungsraums, der Büroräume sowie der WC Bereiche. Die Lüftungsanlage verfügt über eine Wärmerückgewinnung mittels Kreuzstromwärmetauscher. Die Lüftungsanlage wird im Normalbetrieb gemäß Anforderung der Raumregelung an- und ausgeschaltet. Bei der Anforderung „Freie Kühlung“ kann auch außerhalb des Zeitplans die Anlage eingeschaltet werden. Alle Regelfunktionen der Anlage sind nur bei Anlagenbetrieb aktiv. Die Soll-Zulufttemperatur bei Außentemperaturen bis 26°C beträgt 20°C. Bei über 26°C Außentemperatur wird für die Soll-Zulufttemperatur von der Außentemperatur 6 K abgezogen. Mit einer Betriebsfreigabe der Anlage werden die Jalousieklappen (AUL, FOL) automatisch geöffnet. Mit anstehender Rückmeldung „Auf“ aller Klappen erfolgt eine Betriebsfreigabe der Ventilatoren sowie der Druck- und Temperaturregelungen. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe werden erst die Temperaturregelungen abgeschaltet, dann mit 2 Minuten Nachlauf die Ventilatoren mit Druckregelung abgeschaltet und abschließend alle Jalousieklappen geschlossen. Die Zeiten für die RLT Anlagenfreigabe wird von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr parametrierbar über die GLT eingestellt. Ab einer Außentemperatur ≤? 10°C wird mit einer Betriebsanforderung der Anlage automatisch eine Winteranfahrschaltung aktiviert. Hierbei wird das Signal an die Splitgeräteeinheit gesendet. Die Rückschaltung der Winteranfahrschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2 K. Zuluft- und Abluftkanaldruck werden erfasst und jeweils als PI-Regelung über die Drehzahl der EC-Ventilatoren auf einen konstanten Kanaldruck geregelt. Der Sollwert des Kanaldrucks wird in Abhängigkeit des Soll-Volumenstroms angepasst. Der Heizbetrieb erfolgt durch die Bypass-Klappe der WRG und das nachfolgende Register des Splitgerätes. Wenn sich die Solltemperatur zwischen AUL- und ABL-Temperatur befindet, regelt die Bypass-Klappe. Wenn die Solltemperatur näher an der AUL-Temperatur als an der ABL-Temperatur liegt, ist die Bypass-Klappe geöffnet. Wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die ABL-Temperatur voll genutzt werden soll, ist die Bypass-Klappe geschlossen. Das Register des Splitgerätes regelt unabhängig davon die Zulufttemperatur als P-Regelung. Der Kühlbetrieb erfolgt durch die Bypass-Klappe der WRG und das nachfolgende Kühlerventil. Wenn sich die Solltemperatur zwischen AUL- und ABL-Temperatur befindet, regelt die Bypass-Klappe. Wenn die Solltemperatur näher an der AUL-Temperatur als an der ABL-Temperatur liegt, ist die Bypass-Klappe geöffnet. Wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die ABL-Temperatur voll genutzt werden soll, ist die Bypass-Klappe geschlossen. Das Kühlerventil regelt unabhängig davon die Zulufttemperatur als P-Regelung, wobei die Temperatur nur so weit heruntergekühlt wird, dass die Luftfeuchte noch im behaglichen Bereich ist. Die Differenzdrücke von AUL- und ABL-Filter werden überwacht. ZUL- und FOL-Kanal werden mittels Rauchschutzschalter überwacht. Bei einer Rauchdetektion wird die Anlage über eine Sicherheitsteuerung sowie den Software-Anlagenschalter sofort ausgeschaltet und verriegelt. Alle Brandschutzklappen werden über Federrücklauf automatisch geschlossen. Bei einem Brandalarm oder Auslösung einer Brandschutzklappe wird die Anlage über eine Sicherheitssteuerung sowie den Software-Anlagenschalter sofort ausgeschaltet und verriegelt. Funktionsbeschreibung – KG 434 Die Außeneinheit des jeweiligen Multisplitgeräts läuft autark. Sie wird auf Störung überwacht. Dies gilt analog für die Splitgeräte der Bereiche luK Raum, Sibel Raum BMZ- Raum und luK Raum 3 OG. Funktionsbeschreibung – KG 440/450 Nachfolgende Anlagen werden auf Störung oder Betrieb überwacht. (Siehe Schema E_SC_A_E_(0) Elektrotechnik Schwachstrom Schema Meldungen GA): Überspannungsschutz Etagenweise in Ost und West unterteilt. Einbruchmelde Sibel Behindertennotrufanlage Medientechnik EG Etagenverteilung (ÜSS) PV Anlage EDV Schrank Sprachalarmierungsanlage Brandmeldeanlage Rauchabzug Treppenhaus (NRA) Funktionsbeschreibung – KG 480 Außentemperatur- und Außenfeuchtefühler (über Wetterstation) sind für alle ASP vorgesehen. Da sich die Fühler außerhalb der Gebäudehülle befinden, ist ein ÜSS vorgesehen, der auf eine Störmeldung überwacht wird. Außentemperatur und Außenfeuchte werden zusätzlich über das GA-Netz an die weiteren Schaltschränke übertragen. Bei dem Störmeldetaster werden Meldungen bezüglich der Meldeleuchte und der Quittier-Taste detektiert. Folgende Schaltschrankmeldungen sind vorgesehen: · Hauptschalter Hand Aus · Hauptschalter Störung · Überspannungsschutz Störung · Phasenausfall-Störung · Steuerspannung 24 V Störung · Steuerspannung 230 V Störung · interne Sammelstörmeldung Einzelraumregelung Im Gebäude sind unterschiedliche Raumtypen realisiert. In der Ebene EG wird ein Besprechungsraum realisiert, der für den späteren Umbau in drei einzelne Büro´s vorgerüstet wird. Des Weiteren sind überwiegend Büroräume als Einzelbüros sowie Nebenräume Regelungs- und Steuerungstechnisch vorgesehen. Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über Mulitsensoren, Raumbediengeräte oder Raumtemperaturfühler sowie Fensterkontakte. Raumregelung Büros Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über: - Präsenzerfassung - Helligkeitsmessung - Fensterkontakt - Raumtemperaturmessung Temperaturregelung Es erfolgt keine Betriebsanforderungen bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Wird im Kühlfall der obere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Kühlanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Kühlfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Bei dem Rückgang der Betriebsfreigabe wird der 2-Wege-Ventil geschlossen. Der Stützbetrieb dient zur Begrenzung der Raumtemperatur auf minimal 18°C und maximal 26°C, wenn keine Zimmernutzung gemeldet ist. Bei einer Über-/Unterschreitung der Temperaturgrenzwerte erfolgt eine automatische Betriebsanforderung der Anlage. Die Rückschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2K (heizen) bzw. -2K (kühlen). Der Komfortbetrieb dient zur Temperierung des Raumes, wenn der Präsenzmelder die Anwesenheit sendet. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Es ist eine Sommerkompensation der Raumsollwerte einzurichten. Bei einer Außentemperatur von 26 bis 32°C ist der Raumsollwert = Außentemperatur - 6K. Die Sollwertverschiebung und Messung der Raumtemperatur geschieht über ein Bedienpaneel. Der Sollwert des Raums werden auf +/- 3 K des aktuellen SW begrenzt. Bei einem Taupunktalarm wird das Durchgangsventil geschlossen. Mit Rückgang des Taupunktalarms wird die Übersteuerung automatisch aufgehoben. Wenn mindestens ein Fenster im Heizfall geöffnet ist, wird der Temperatursollwert auf 17°C gesetzt. Wenn mindestens ein Fenster im Kühlfall geöffnet ist, wird das Kühlventil geschlossen. Tageslichtregelung Die Beleuchtung wird bei Anwesenheit von Personen und der Unterschreitung einer bestimmten Raumhelligkeit (parametrierbarer Sollwert) automatisch oder durch den Raumnutzer manuell eingeschaltet. Das Ausschalten erfolgt automatisch bei Abwesenheit von Personen im Raum nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung oder automatisch bei Überschreiten einer bestimmten Raumhelligkeit nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung. Manuelles Ein-/Ausschalten oder Dimmen der Beleuchtung durch den Nutzer kann über unterschiedliche MSS erfolgen über das Raumbediengerät. Durch übergeordneten Befehl im Zeitprogramm kann die Beleuchtung übergeordnet ein- oder ausgeschaltet werden. Abschalten bei Anwesenheit muss möglich sein. Nach manueller Bedienung (Ein oder Aus) ist die Automatik für eine parametrierbare Zeit ausgeschaltet. Die Lichthelligkeit der künstlichen Beleuchtung wird automatisch so eingestellt, dass die erforderliche Lichtstärke im Raum auf einen konstanten Wert eingeregelt wird. Die erforderliche Lichtstärke im Raum ist abhängig von der Nutzungsart. Raumregelung Besprechung Die Zustandsfeststellung der im Raum vorhandenen Istwerte erfolgen über: - Präsenzerfassung - Helligkeitsmessung - Fensterkontakt - Raumtemperaturmessung - CO2 Erfassung am Raumbediengerät CO2 Regelung: Die Anlage dient der bedarfsgerechten Regelung des Besprechungsraums im Erdgeschoss. Bei Präsenzerfassung wird eine Anforderung an die RLT-Anlage gesendet. Nach Freigabe wird die CO2-Regelung freigegeben. Bei Rückgang der Präsenzmeldung bleibt die Anforderung der RLT-Anlage so lange bestehen, bis der untere Grenzwert des CO2 (800 ppm einstellbar über MBE) erreicht wird. Falls im Sommer (Mai-Oktober) mindestens zwei Raumtemperaturen von > 24 °C außerhalb der Betriebszeiten vorliegen, während die Außentemperatur mindestens 6 K darunterliegt, wird die Anforderung „Freie Kühlung“ an die RLT-Anlage geschickt. Die Rückschaltung erfolgt, wenn alle Raumtemperaturen 21°C erreichen, eine Raumtemperatur von 18°C unterschreitet, die AT nicht mehr der Anforderung entspricht oder nach 4 h Laufzeit. Temperaturregelung: Es erfolgt keine Betriebsanforderungen der Temperaturregelung bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil geöffnet. Wird im Kühlfall der obere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Kühlanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil geöffnet. Mit einer Betriebsanforderung Heizen oder Kühlen wird automatisch auch die Primär-Versorgung (vorgelagerte Anlagen Heizung oder Kälte) angefordert. Mit einer Betriebsanforderung der Anlage wird die Heiz-/Kühldecke durch Regelbetrieb des 2-Wege-Kugelhahns aktiviert. Bei Rückgang der Betriebsfreigabe wird der 2-Wege-Kugelhahn geschlossen. Der Stützbetrieb dient zur Begrenzung der Raumtemperatur auf minimal 18°C und maximal 26°C, wenn keine Zimmernutzung vorgesehen ist. Bei einer Über-/Unterschreitung der Temperaturgrenzwerte erfolgt eine automatische Betriebsanforderung der Anlage. Die Rückschaltung erfolgt mit einer Hysterese von 2K (heizen) bzw. -2K (kühlen). Der Komfortbetrieb dient zur Temperierung des Raumes während der Nutzungszeiten. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Es ist eine Sommerkompensation der Raumsollwerte einzurichten. Bei einer Außentemperatur von 26 bis 32°C ist der Raumsollwert = Außentemperatur - 6K. Die Sollwertverschiebung und Messung der Raumtemperatur geschieht über ein Bedienpaneel. Der Sollwert des Raums werden auf +/- 3 K des aktuellen SW begrenzt. Bei einem Taupunktalarm wird das Durchgangsventil geschlossen. Mit Rückgang des Taupunktalarms wird die Übersteuerung automatisch aufgehoben. Wenn mindestens ein Fenster geöffnet ist, wird der Temperatursollwert Heizen auf 17°C gesetzt. Wenn mindestens ein Fenster im Kühlfall geöffnet ist, wird das Kühlventil geschlossen. Tageslichtregelung Die Beleuchtung wird bei Anwesenheit von Personen und der Unterschreitung einer bestimmten Raumhelligkeit (parametrierbarer Sollwert) automatisch oder durch den Raumnutzer manuell eingeschaltet. Das Ausschalten erfolgt automatisch bei Abwesenheit von Personen im Raum nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung oder automatisch bei Überschreiten einer bestimmten Raumhelligkeit nach einer einstellbaren Ausschaltverzögerung. Manuelles Ein-/Ausschalten oder Dimmen der Beleuchtung durch den Nutzer kann über unterschiedliche MSS erfolgen über das Raumbediengerät. Durch übergeordneten Befehl im Zeitprogramm kann die Beleuchtung übergeordnet ein- oder ausgeschaltet werden. Abschalten bei Anwesenheit muss möglich sein. Nach manueller Bedienung (Ein oder Aus) ist die Automatik für eine parametrierbare Zeit ausgeschaltet. Die Lichthelligkeit der künstlichen Beleuchtung wird automatisch so eingestellt, dass die erforderliche Lichtstärke im Raum auf einen konstanten Wert eingeregelt wird. Die erforderliche Lichtstärke im Raum ist abhängig von der Nutzungsart. Raumregelung Nebenräume Die Anlage dient der bedarfsgerechten Regelung der Nebenräume. Temperaturregelung: Es erfolgt keine Betriebsanforderungen bei einer Außentemperatur von 18-25°C und einer Raumtemperatur von 19-23°C. Wird im Heizfall der untere Grenzwert der Raumtemperatur erreicht, wird eine Heizanforderung an den Heizkreislauf gestellt. Bekommt der Einzelraumregler eine Heizfreigabe, wird das Durchgangsventil aktiv. Im Heizfall beträgt die Solltemperatur 20°C. Wenn mindestens ein Fenster geöffnet ist, wird der Temperatursollwert auf 17°C gesetzt. Verbrauchsdatenerfassung: Die Verbrauchsdatenerfassung wird gemäß Zählschema erfolgen. Die Verbräuche werden für den Bereiche Elektro (M- Bus) in der GHV des Gebäudes erfasst. Die Wärme/ Kühlverbräuche am Verteiler werden über die Belimo Valve Ventile (BACnet IP) für die Heiz- Kühlkreise erfasst. Der Haupt Trinkwasserzähler des EVU wird über M- Bus erfasst. Die Zähleraufschaltung erfolgt gemäß TAB wie folgt (Auszug TAB) Zähleraufschaltung MBE: Die M-Bus-Zählermodule werden je Hauptgebäude über einen M-Bus/ RS485- Pegelwandler z.B. Fabri-kat Relay PW 60 zusammengeschaltet und auf einen übergeordneten Wandler (Fabrikat W&T Com-Ser-ver +/ Typ 58665) zur weiteren Umwandlung von RS485 in ein in TCP/IP übertragbares Protokoll an die Managementbedienebene (MBE) zur Visualisieirung sowie zur weiteren Auswertung auf einem Ener-giemanagementsystem (EMS) aufgeschaltet. Der W&T-Umsetzter (Com-Server) erhält eine IP-Adresse und wird einfach wie ein Controller auf das übergeordnete IP-Netzwerk verdrahtet.
Funktionsbeschreibung Gebäudeautomation
07.01 Gebäudeautomation
07.01
Gebäudeautomation