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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen
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Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude
Merowingerstr. 111-113
40225 Düsseldorf
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Bauherr: Heinrich-Heine-Universität
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
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Architekt: Pischke Architekten
Neuer Weyerstraßerweg 7
50969 Köln
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Fachplanung: Heiming GmbH
Energie- und Gebäudetechnik
Niederlassung Ratingen
Am Brüll 17
40878 Ratingen
Tel.: +49 2102 3072-300
Fax: +49 221 16797-100
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft )
Nachlass / Skonto in % ................... % / ................... %
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Unterschrift und Stempel (Bieter)
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft )
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Unterschrift und Stempel (Prüfer)
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06 KG 460 Förderanlagen
06
KG 460 Förderanlagen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, ZTV - Aufzugsanlagen Vorwort
Die folgenden aufgeführten zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten als Ergänzung zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version.
Aussagefähige technische Unterlagen zum Nachweis der geforderten technischen Eigenschaften sind dem Angebot beizufügen.
Hinweis ATV
Für die Leistungserbringung sind nachfolgende ATV zugrunde zu legen:
DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18385 - Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
Vorschriften und Angebotsgrundlage
Die Anlagen müssen zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind zu beachten und umzusetzen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auch gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Unterlagen für den Auftragnehmer (AN)
Der AN erhält zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung jeweils als pdf-Datei (ggfs. eigenverantwortlich vom Projektserver herunterzuladen)
- Pläne des Fachingenieurs
- Tragwerkspläne
- Werkpläne des Architekten
- Detailpläne des Architekten
Die Zeichnungen sind Grundlage der Montageplanung des AN und nicht für die Baustelle bestimmt. Sie berücksichtigen daher auch nicht die endgültige und vollständige Darstellung aller Bauteile.
Die Montageplanung des AN erfolgt in den aktuellen Werkplänen des Architekten.
Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende Unterlagen
Montage- und Detailzeichnungen bestehend aus:
Grundrissen, Grundriss Triebwerksraum mit allen Einbauten, Schnitte, Kabinenansichten, Detailzeichnungen für:
- Tableaus, Mauerumfassungszargen und deren Befestigung, Handlauf und dessen Befestigung, Spiegel mit Unterkonstruktion, Kabinendecke mit Beleuchtung und Unterkonstruktion.
Regel- und steuertechnische Pläne, bestehend aus:
- 3 x Schaltpläne,
- 1 x PDF-Datei auf Datenträger
Zur Montageplanung gehört unter anderem:
- verantwortliche Prüfung der Ausführungsplanung nach (VOB/C 3.1.3),
- Koordinierung der Montagepläne mit den anderen Gewerken,
- selbständiges Anfordern der Daten von Leistungen der anderen Gewerke die, die Leistung des AN beeinflussen können bei den anderen AN.
Berechnungen/ Aufstellungen
Unaufgefordert sind der Bauüberwachung/dem Ingenieur zu übergeben:
- Berechnung der Führungsschienen
- Berechnung der Treibscheibenwelle
- Berechnung der Tragmittel
- Achsberechnung der am stärksten belasteten Ableitrolle
- Berechnung der Seilpressung
- Statik für Schachtgerüste und zugehörige Prüfstatik
- Statik für Einbauteile
- akustische Berechnung
- Leistungsbilanz
- Fabrikatslisten
Bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, sind Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen.
Inhalt der AN-Unterlagen
Zeichnungen sind auf CAD zu erstellen. Nur DIN-Formate sind zulässig. Grundrisszeichnungen, Stromlaufpläne DIN A3 oder A4. Anlagenteile sind maßstäblich darzustellen und mit Bezug zum Baukörper zu bemaßen. Es sind nur deutsche Bezeichnungen und genormte Symbole zu verwenden.
Aus diesen Zeichnungen müssen alle Aussparungen, Schlitze usw. ersichtlich sein, ebenso sind die statischen Lastangaben verbindlich anzuzeigen.
Die Aufteilung der Layer ist mit dem AG abzustimmen.
Anlagenzeichnungen,
mit folgenden Eintragungen:
- Anlagenbezeichnungen mit Leistungsdaten; Abmessungen
- Sollwerte
- Geräte mit Typen- und Größenangaben, Motorleistungen;
- Revisions-, Montageöffnungen;
- Aufstellorte von Schaltschränken;
- Gewichte, Größe und Lage der Anlagenteile;
- statische und dynamische Belastungen.
Schaltpläne und Stromlaufpläne
Schaltpläne und Stromlaufpläne sind nach DIN EN 60617 (Symbolik), DIN EN 61082-1 (Dokumentationsaufbau) und DIN EN 61346/61346-2 (Objektkennzeichnung) auszuführen.
Schaltpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Geräte;
- Klemmen- und Kontaktbezeichnungen;
- Leistungsangaben der Verbraucher,
- Sicherungen,
- Einstellwerte von Schutz- und Zeitrelais.
Hinweis:
• Schaltplan: Zeigt die logische Schaltung einer elektrischen Anlage. Symbole von Bauteilen (Schalter, Relais, Sicherungen, Kontakte) sind miteinander verdraht, aber oft ohne genaue räumliche Anordnung. Fokus auf Verbindungen, Funktionen und Logik der Schaltung.
• Stromlaufplan für : Zeigt die physikalische Verdrahtung und den genauen Verlauf der Leitungen im System. Legt fest, welche Leiter welche Bauteile verbinden, inklusive Klemmen, Leitungswege, Querschnitte und Installationslängen. Fokus auf Praxis der Installation und Verlegung.
Klemmenpläne
Im Klemmenanschlussplan müssen die Anordnung und Bezeichnung der Klemmen in den Schaltschränken, Steuertableaus, Klemmkästen und der Geräte ersichtlich sein. Abgehenden Kabel und Leitungen sind zu nummerieren und mit Zielbezeichnungen zu versehen.
Aufbaupläne der Schaltschränke
Maßstäbliche Anordnung der Funktionsteile und Klemmleisten, Maßstab mindestens 1:20. Die Darstellung der Frontplatte muss die Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen.
Termine
Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss einen detaillierten Montageterminplan aufzustellen und dem Auftraggeber zur Abstimmung einzureichen. Diese Aufstellung muss die vertraglich vereinbarten Termine enthalten.
Prüfung von Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer so rechtzeitig zu beantragen (innerhalb von 21 Tage nach Auftragserteilung), dass die vereinbarten Termine gesichert bleiben.
Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen
Unterlagen sind der Bauüberwachung (BÜ) 14 Tage vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben.
Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind der BÜ vom AN 14 Tage vor der Abnahme zu übergeben.
Zum vertraglichen Fertigstellungstermin müssen die beanstandungslose Sachverständigenabnahmen sowie die Inbetriebnahmeprüfung vollzogen sein.
Wird ein vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin durch Umstände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so wird der etwa notwendig werdende provisorische Betrieb der Anlage kostenlos und mit eigenen Mitteln vom Auftragnehmer sichergestellt.
Transport
Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlagenteilen stehen bauseits keine Leistungen zur Verfügung.
Spezielle Lastaufnahmepunkte, außer den vorhandenen, stehen nicht zur Verfügung. Lastaufnahmepunkte die keinen Prüfungsvermerk führen, sind vor der Nutzung aus Kosten des Auftragnehmers zu prüfen. Die Einbringung von neuen Lastaufnahmepunkten wie z. B. Dübel sind im Vorfeld vom Fachingenieur freizugeben.
Gewährleistung
Die Gewährleistung gemäß VOB auf alle fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagenteile sowie alle beweglichen Anlagenteile wird verlängert und beträgt bei Abschluss eines Normalwartungsvertrages mit dem Auftragnehmer 4 Jahre, ansonsten 2 Jahre. Die Gewährleistung beginnt frühestens nach vollständiger Mängelbeseitigung und erfolgter förmlicher Bauherrenabnahme.
Während der Gewährleistungszeit wird der Auftragnehmer neben der Durchführung der regelmäßigen Wartung auch alle elektrischen und mechanischen Teile der Anlagen, soweit erforderlich, reparieren oder ersetzen und auftretende Störungen im Rahmen seiner Gewährleistung zu beseitigen. Mit der Störungsbeseitigung vor Ort ist spätestens 2 Stunden nach Meldung zu beginnen.
Reparaturen und Ersatzlieferungen sind durch ihn nicht zu vertreten, wenn diese auf nicht ordnungsgemäße Nutzung der Anlage zurückzuführen sind.
Alle Unterhaltungsarbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind dem Bauherrn/Betreiber vorher anzuzeigen.
Mitbenutzung
Die Mitbenutzung von Baustelleneinrichtungen anderer Firmen ist direkt mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären.
Information auf der Baustelle
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren.
Auf nicht ausreichende Unterrichtung kann sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber nicht berufen und daraus Nachforderungen stellen.
Bauseitige Leistungen
Elektrische Zuleitung zum Aufstellungsort des Schaltschrankes 400/ 230 V (50 Hz).
Daten- und Steuerleitung bis zum Schaltschrank für BMA, GA, NT etc.
Zur Montage werden Baustromverteiler je Bauteil zur Verfügung gestellt. Provisorische Verlängerungskabel gehören zum Lieferumfang Auftragnehmer Fördertechnik.
Beleuchtung im Bereich des Steuerschrankes (mind. 200 Lux) und auf dem Boden der Schachtzugängen (mind. 50 Lux).
Potentialausgleich bereitstellen (innerer Potentialausgleich des Aufzuges und Anschluss an bauseitige Anschlussschiene/ Erdungsfestpunkt erfolgt durch Auftragnehmer).
Herstellen der Rohbauöffnung gem. LBO NRW zur Einbringung des Rauchabzugs gemäß Gebäude Energie Gesetz (GEG) bzw. für die Schachtbelüftung.
Montage der vom Auftragnehmer gelieferten Einbauteile (Lasthaken, Ankerschienen, Rüsthülsen) in neu errichtete Betonschächten.
Absperrungen an den Schachttüren bis Montagebeginn gemäß UVV.
Leistungen des Auftragnehmers
Übernahme Absperrungen an den Schachttüren.
Lieferung und Montage von Lasthaken. Da es sich um einen Bestandsschacht handelt ist eine Dübelmontage für alle Schachteinbauten und Rüstungen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen vorzunehmen.
Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Rüstungen im Fahrschacht einschließlich der Gerüstbügel nach DIN 4420 und UVV.
Erstellung Lotprotokoll vor Montagebeginn.
Grundierung aller nicht funktionsbedingten blanken Stahlteile, Beschädigungen sind nach der Montage fachgerecht auszubessern.
Geschlossener Steuerschrank für den Triebwerksraum.
Hauptschalter mit Absicherung und Zubehör.
Auflegen der Hauptzuleitung an den Hauptschalter einschließlich Lieferung und Montage einer evtl. erforderlichen Unterverteilung.
Notstromquelle bei Netzausfall für Notruf und Notbeleuchtung mit automatisch aufladendem Akku entsprechend den Forderungen der EN 81-20 sowie der EN 81-28.
Abladen und Transport auch schwerer Teile bis zur Verwendungsstelle.
Konsolen zur Aufnahme der Hauptträger am Maschinenrahmen.
Verschließen aller nicht mehr benötigten Bodendurchbrüche im Triebwerksraum mit betretbaren Tränenblech (Stahl verzinkt oder Edelstahl.
Anschluss der Aufzüge an den gebäudeseitigen Potenzialausgleich.
Anschluss des Windenträgers an den gebäudeseitigen Potentialausgleich.
Monteurgestellung für bauseitige Arbeiten im Schacht oder vom Kabinendach aus wie z.B. Einbringung eines bauseitigen RAS, Verlegung derZuleitung im Fahrschacht, Herstellen der Zugangs für Malerarbeiten in der Schachtgrube und Anschlussarbeiten Potenzialausgleich usw.
Kennzeichnungen
Alle drehenden Teile erhalten einen gelben Warnanstrich, Schmierstellen müssen in der Wartungsanleitung klar gekennzeichnet werden.
Maßangaben
Alle Maßangaben in den zur Verfügung gestellten Baubeschreibungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Daher sind Maße am Bau zu nehmen, die in die Zeichnungen eingetragenen Maße zu prüfen und etwaige Abweichungen der Bauleitung zu melden.
Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung dieser Anordnung erforderlich werden, werden nicht vergütet.
Absperrungen, Rüstungen, Staubschutzwände
Das Erstellen von Rüstungen gem. DIN 4420 mit einer Punktlast von 250 kg gehört mit zum Lieferumfang Auftragnehmer.
Die Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die erstellten Abschrankungen von Schachtzugängen usw. liegt ab Arbeitsbeginn beim Auftragnehmer.
Wird es notwendig, anlässlich des Transportes von Materialien, Maschinen und dergleichen vorhandene Absperrungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungen, auch an anderen Stellen vorübergehend abzubauen, so ist der Auftragnehmer für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich.
Staub und Schmutz sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn mit Staub und Schmutz zu rechnen ist, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass tangierte Bauabschnitte/ Gebäudeteile vor Staub und Schmutz geschützt werden.
Die Durchführung der Baustellenreinigung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Baustelle ist täglich vom Auftragnehmer besenrein zu verlassen. Die Bauleitung ist berechtigt, nach ihrem Ermessen erforderliche Baureinigungen, Aufräumarbeiten, Schuttabfuhr und dergleichen ausführen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat sich die ordnungsgemäße Baureinigung und Ablagerung von der Bauleitung schriftlich auf vorgedrucktem Formular wöchentlich bescheinigen zu lassen. Liegen diese Bescheinigungen nicht oder nur unvollständig vor, werden dem Auftragnehmer die Kosten der bauseitigen Baureinigung im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den übrigen am Bau beteiligten Firmen, die gleichfalls mit der Schuttbeseitigung in Verzug sind, belastet.
Kann der Auftragnehmer die erforderlichen Bescheinigungen auch bei der Schlussrechnung nicht vorlegen, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer im vorerwähnten Umfang Schutt auf der Baustelle zurückgelassen und nicht zum angegebenen Platz transportiert hat. Sondermüll ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Auftragnehmer selbst zu entsorgen.
Achtung: Sollten bei den Arbeiten KMF- Materialien gefunden werden, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 521, sind unbedingt zu beachten.
Zeichnungen und Berichte
Alle Zeichnungen, Tagelohn-, Rapport- und Arbeitsberichte sind je 2-fach dem Auftraggeber zu übergeben.
In Zeichnungen oder entsprechenden Tabellen werden sämtliche technische Daten, Maße, Dimensionen, Anschlusswerte usw. eingetragen, die für Nebenarbeiten bekannt sein müssen. Der Zeichnungskopf aller Pläne wird so angeordnet und beschriftet, dass er bei gefalteten Pausen sofort erkennbar ist. In dem Zeichnungskopf ist mindestens die dargestellte Anlage oder Anlagenteile sowie Zeichnungsnummern und Änderungsindex anzugeben.
Alle Anlagenunterlagen sind zusätzlich in digitaler Form auf einen Datenträger zu liefern. Abweichungen in den Werkplänen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers und sind gesondert anzuzeigen.
Die Unterlagen sind projektgebunden und in deutscher Sprache bereitzustellen.
Schaltpläne und Zeichnungen sind VDE- und DIN- gerecht, gem. der CAD Richtlinie des Auftraggebers, in DWG und PDF zu erstellen.
Die Vorlage der vollständigen Anlage- und Detailzeichnungen erfolgt bis spätestens 3 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung.
Dokumentation
Folgende Unterlagen sind zusätzlich mindestens 3 Wochen vor ZÜS-Abnahme bzw. Übergabe der Aufzugsanlage 2-fach, in gegliederten Ordnern und zusätzlich auf einen Datenträger zu liefern.
- Beschreibung der Aufzugsanlage, Berechnungen, Prüfatteste, Bescheinigungen, GBU und Notfallplan
- Anlagenzeichnungen, Kabinenzeichnungen, Portalzeichnungen, Zeichnungen zu den Bedienelementen
- Steuerungsbeschreibung
- Hinweise für befähigte Person
- Reinigungskonzept für verwendete Oberflächen
- Liste der verwendeten Schmiermittel
- Auflistung der auszuführenden Wartungs- und Revisionsarbeiten im Wartungsheft
- Messprotokoll der Stromaufnahme (nach Abnahme),
- Messprotokoll des Fahrkurvenschreibers (nach Abnahme)
- Wartungsbuch gemäß DIN EN 13015
- Wartungskonzept des Herstellers
Ergänzend: Die Dokumentation ist auch auf die Onlineplattform Building Material Scout zu laden.
Materialien
Edelstahlteile sind aus Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffbezeichnung 1.4301 herzustellen, im weiteren Text als Edelstahl bezeichnet.
Alle für die Optik der Anlagen wichtigen Komponenten sind mit dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter zu bemustern. Hierzu gehören Muster von Blechen, Beschlägen, Tableaudeckplatten, Bedienelementen, Kabinendetails etc.
Es sind kostenlos Muster vorzulegen und die Bezugsquellen nachzuweisen.
Anstrich und Korrosionsschutz
Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen, verschiedenfarbigen Anstrich erhalten.
Korrosionsschutz nach DIN 55928, Teil 4,
Schutzsystemkennzahl 6-11.3 oder gleichwertig.
Schutzmaßnahmen für Stahlteile
- 1 x Grundanstrich 80 Mikrometer;
- 1 x Deckanstrich 40 Mikrometer;
RAL-Farbton des Deckanstrichs nach Vorgabe des Architekten. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern.
Blanke Maschinenteile erhalten einen ablösbaren Schutzüberzug.
Akustische Forderungen
Die Angaben zu den maximal zulässigen Luft- und Körperschallpegeln der DIN 8989 sind einzuhalten.
Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG die von ihm gewählte Körperschalldämmung prüfbar nachzuweisen.
Allgemeine Montagehinweise
Die Montagearbeiten werden vom Auftragnehmer durch besonders geschultes und erfahrenes Fachpersonal durchgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den gesamten Bauzeitraum einen deutschsprachigen Bauleiter auf der Baustelle zu beschäftigen.
Die Abstimmung zwischen den Gewerken intern und extern ist im Angebotspreis mit einzukalkulieren
Zu den Baubesprechungsterminen ist die Teilnahme des zuständigen Montagemeisters des Auftragnehmers Pflicht. Auf Anforderung der Bauleitung ist durch den Auftragnehmer ein Bautagebuch über die Montagearbeiten zu führen und wöchentlich vorzulegen. Alle Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung bis zur Beendigung durchzuführen.
Die Arbeitszeit ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, jedoch wird besonderer Wert auf eine kurze Montagezeit gelegt.
Sämtliche erforderlichen Hebezeuge, das Personal sowie das erforderliche Werkzeug, sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten sind grundsätzlich nicht vorzusehen. Falls solche notwendig werden sind diese in Eigenverantwortung auszuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Vorsorgemaßnahmen, brandschutztechnische Belange betreffend, sind vorzunehmen, (Brandwache, Einfeuchten der Etagen etc.) bzw. mit dem SiGeKo abzustimmen.
Aufgrund der örtlich begrenzten Möglichkeit ist die Einrichtung der Baustelle allein Sache des Auftragnehmers.
Vor Anlieferung des Materials sind die erforderlichen Absprachen mit der Bauleitung bezüglich evtl. erforderlicher Lagerflächen zu treffen.
Die Montageleitung liegt beim Auftragnehmer. Er ist für eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende Montageabwicklung verantwortlich.
Die Baustelle ist täglich sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Zum Montageende ist die Baustelle (Schacht, Triebwerksraum, Türschwellen) besenrein zu reinigen.
Zur Übergabe an den Bauherrn ist die gesamte Anlage (Aufzugstechnik, Schacht) zu reinigen (Staubsauger) und Edelstahloberflächen einzupflegen.
Zubehör
Zur Lieferung gehört das für jede Aufzugsanlage erforderliche Spezialzubehör wie:
- 1 Satz Schilder „Aufzug außer Betrieb“
- 3 Notentriegelungsschlüssel
- komplette Beschilderung gem. Vorschrift
- 3 Schlüssel je eingesetzten Schließzylinder
- Schienenöl
- Seilpflegemittel
- Edelstahl Pflege
Elektrotechnische Ausführungsbestimmungen
Alle für die Bestückung des Schaltschrank erforderlichen Schaltgeräte und sonstigen elektrischen Einbauteile müssen den sie jeweils betreffenden Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entsprechen bzw. das VDE-Zeichen tragen, oder die VDE-Zeichen-Genehmigung haben.
Zum Anschluss aller elektrischen Geräte und Motoren steht Drehstrom 230/400 V – 50 Hz zur Verfügung.
Die elektrische Ausrüstung der Anlagen muss in allen Teilen den Forderungen auf Funkentstörung, entsprechend den Richtlinien, den gültigen Vorschriften und den Gesetzen entsprechen.
In die Angebotspreise sind die kompletten elektrischen Anlagen, einschl. der Kraftstrom und Steuerleitungen zwischen den Geräten mit Lieferung, Montage und betriebsfertiger Verdrahtung einkalkuliert. Der Hauptschalter, ggf. die Unterverteilung sowie das Auflegen der Zuleitung gehört ebenfalls zum Lieferumfang.
Die Verlegung sämtlicher Anschlusskabel und Steuerleitungen im Schacht und Triebwerksraum erfolgt in gut zugänglichen Kabelkanälen. Sofern Fußbodenkanäle zur Ausführung kommen, sind diese trittfest ggf. abgeschrägt zu verlegen.
Ein Überspannungsschutz gemäß DIN VDE 0100 gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers.
Kabelkanalabdeckungen gehören mit zur Lieferung des Auftragnehmers.
Unvorhergesehene Arbeiten/ Stundenlohnarbeiten
Für unvorhergesehene Leistungen, die jedoch nur nach besonderer Vereinbarung auszuführen sind, sind feste Stundensätze anzugeben.
Stundenlohnzettel werden nur anerkannt, wenn diese vom Auftraggeber bzw. dessen örtlichen Vertreter abgezeichnet sind.
In den Stundenverrechnungsätzen sind die Kosten für Fahrtzeit und Auslösung bereits enthalten.
Unterweisung der befähigten Person
Es sind die vom Auftraggeber benannten Personen (mindestens 2) zu befähigten Personen (Aufzugswärter) auszubilden. Die Terminkoordination gehört zum Leistungsumfang Auftragnehmer.
Der Umfang der Unterweisung soll sich auf die Personenbefreiung und die gem. Aufzugsverordnung bzw. Betriebssicherheitsverordnung zu erbringenden Kontrollen erstrecken. Die Kosten für die Prüfung durch die ZÜS, oder durch andere hierzu berechtigten Personen, übernimmt der Auftragnehmer.
Zeichnungsliste
Die dem LV beigelegten Zeichnungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gefährliche Stoffe
Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, dass keine Stoffe verwendet werden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt vom 26.November 2010 (BGBl. I S 1643) geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21.Juli 2021 (BGBl. I S 3115) aufgeführt ist.
Qualitätssicherung
Es wird ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001/EN 29900 gewünscht. Ein entsprechendes Zertifikat mit Geltungsbereich ist dem Angebot beizulegen.
Sicherheit
Es wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Bedingungen der Unfallverhütungsvorschriften und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bei Arbeiten mit Gefahrenpotential gelegt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Baustellenverbot.
Sicherheitsbestimmungen /SiGeKo)
Die Baustellenverordnung und die Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheitskoordinators ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung oder Zuwiderhandlung können Baustellenverweise ausgesprochen werden. Die hierdurch bedingten Folgekosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen:
- dass alle Sicherheitsbestimmungen durch seine Mitarbeiter eingehalten werden.
- dass alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen erhalten bleiben oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten arbeitstäglich wieder montiert werden.
- dass an neu erstellten, gefährdeten Stellen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen erstellt werden.
- dass Mängel in den Sicherheitseinrichtungen oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen unverzüglich der Bauleitung mitgeteilt werden und auf Anweisung per Nachweis behoben werden.
Zu erstellende oder zu erhaltende Sicherheiteinrichtungen sind unter anderem:
- An allen Wandöffnungen über Geländeniveau ohne ausreichend hohe Brüstungen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein.
- Treppenläufe und- Podeste müssen an ihren freien Enden mit provisorischen Absturzsicherungen ausgestattet werden.
- Schächte und Bodendurchbrüche sind durchtrittsfest und unverschiebbar abzudecken oder zu umwehren.
- Laufstege sind sauber und sicher zu verlegen, an Überbauungen von Gruben sind Geländer anzubringen.
- Wege sind sicher begehbar und frei von Stolperfallen zu halten.
- Frei hängende Kabel und Leitungen sind über Verkehrswegen hoch genug abzuhängen.
Die Kosten für diese Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle zum Einsatz kommenden Gerätschaften sind auf Verlangen Montageanweisungen vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, ZTV - Aufzugsanlagen
Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Leistungsumfang
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben.
Alle Geräte wie Steckdosen, Schalter, Telefon- und Netzwerkdosen, Druckknopfmelder, Warntongeber, Schaltschränke, etc. sind mit geeigneten Mitteln mit der Identifikationsnummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein.
Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen.
Schutzmaßnahmen
Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt.
In der gesamten Verkabelung sind Schutzleiter und Nullleiter getrennt zu führen.
Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Die Zusammenschaltung erfolgt am zentralen Erdungspunkt in der Niederspannungshauptverteilung.
Kabel- und Leitungsverlegung
Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden.
Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen.
Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist.
Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Drehstrom-Anschlüssen ist auf ein einheitliches Drehfeld zu achten.
Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend.
Farbanstriche
Die Farbanstriche sind vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen, falls nicht in der Position bereits bestimmt.
Unterlagen
Vor Fertigungsbeginn sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schachtzeichnungen aller Schachtwände, Boden und Decke mit Lage und Bezeichnung der Einbauteile und Schlitze und Durchbrüche
- Grundrisse
- Angaben aller Lasten und Lastangriffspunkte
- Kabinenzeichnungen
- Tableau und Anzeigezeichnungen
- Bemusterungen
- Schaltschränke
- Ansichten der Schachttüren und -portalen
- Triebwerkraumsplan mit Aufstellorte der Komponenten, Trassen und Lasten
- Auslegung von Antrieb Angabe von Geschwindigkeit, Beschleunigung, Jerk und Reserveleistung, Umrichter mit Reserveleistung, Tragmittel mit Lebensdauerberechnung, Elektrische Anschlusswerte, Klemmengröße der Anschlussklemmen.
Akustische Bedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2566 T1/2 ; DIN 8989, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der fördertechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Fabrikatsabfrage
Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt. Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen.
Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht.
Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur
Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten:
Aufzugsnotruf: Telegärtner NRZ/NRT
Aufzugssteuerung: Kollmorgen oder Thor Engineering
Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart.
Montagehöhen
Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m.
Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 4m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m².
Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung
Herstellen und Vorhalten eines Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgt am Hauttreppenhaus bauseits. Die darüber hinaus gehende Versorgung ist vom AN zu erbringen. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Die Parkplatzfläche sind asphaltiert und für Schwerlastverkehr nicht geeignet. Sämtliche für den AN erforderlichen Lagerflächen sind im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des AN zu beantragen
Die Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes der Baustellenzufahrt liegt in der Verantwortung des AN.
Sollten Flächen innerhalb des Grünbereiches durch den AN in Abstimmung und Freigabe als Lagerfläche o.ä. genutzt werden, so ist der Baumbestand gemäß Bestimmungen der Stadt Düsseldorf im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen.
Vor Einrichtung der Baustelle hat ein gemeinsamer Ortstermin stattzufinden, bei dem alle Flächen der Außenanlagen im Baustellenbereich, vorhandene Einfriedungen, Ein- und Überfahrten und sonstiges auf Schäden hin zu untersuchen sind. Die vor Baubeginn festgestellten Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten. Entstandene Schäden durch den Baubetrieb gehen zu Lasten des AN. Das Gelände ist in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Beseitigung von Bauschutt und Verunreinigungen Abfallbeseitigung:
Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Kabelreste, Restmengen; Verpackungen usw. aus dem Leistungsumfang des AN werden Eigentum des AN.
Der AN hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind mindestens wöchentlich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso erfolgt keine gesonderte Erstattung von Deponiekosten.
Die Benutzung von eventuell auf der Baustelle vorhandener Schutt- und Abfallcontainern wird ausdrücklich untersagt.
Nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum besenrein zu verlassen.
Kommt der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Kostenverursachung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern werden anteilig entsprechend der erforderlichen Schuttbeseitigung verteilt.
WC-Container werden allen am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
Generelle Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Fördertechnik Nutzung der Anlage
Die Aufzugsanlage ist für den Transport von Personen und Lasten als Personen- und Lastenaufzug in einem Büro- und Seminargebäude der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vorgesehen.
Der Aufzug dient der barrierefreien vertikalen Erschließung der Gebäudes (UG - 5.OG) und ist darüber hinaus für den Personen-, Material-, Lehrmittel- und Lastentransport vorgesehen.
Das Büro- und Seminargebäude wird 24h/7d für Forschung und Seminare sowie für Sonderveranstaltungen ganzjährig genutzt, d.h. auch während der vorlesungsfreien Zeiten.
Gemäß AMEV Vertrag Aufzug - Service 2018 ist die Anlage für eine normale Belastung von 15.000 Fahrten je Monat und gemäß AMEV Aufzug 2022 für eine hohe Belastung von 180 Fahrten pro h auszulegen.
Vorschriften
Für die Ausführung der Aufzugsanlage(n) sind alle einschlägigen Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des lnverkehrbringen der Anlagen zu berücksichtigt.
Folgende Spezifikationen sind vorgesehen:
· DIN EN 81-70 (2022-12): Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
· DIN EN 81-70 (2022-12): Anhang B – Extragroße Befehlsgeber in horizontaler Anordnung in einem zusätzlichen Pulttableau.
· DIN EN 81-71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung. EN81-71 Class 1 und EN81-71 Class 2 für Bedienelemente.
· BauO NRW §39, Abs. (1) Satz 1, ohne eigenen Fahrschacht innerhalb des notwendigen Treppenraumes.
Ersatzteilbevorratung
Die vom Bieter angebotenen Komponenten
Antrieb
· Frequenzregelung
· Steuerung und Bedienelemente
· Türantrieb
· Türen
müssen eine garantierte Ersatzteilbevorratung von > 10 Jahren haben.
Aufzugsanlage
Im einem Bestandsgebäude ist im Treppenhaus die Aufzugsanlage zu demontieren und durch eine neue Aufzugsanlage zu ersetzen.
Die Aufzugsanlage wird für die Erschließung der Büroebenen, der Tiefgarage als auch dem Transport von Lasten genutzt. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes erfolgt aus der Eingangsebene Erdgeschoss. Behindertenparkplätze sind auf Straßenhöhe links neben dem Gebäude geplant.
Rohbau
Der Fahrschacht und der Triebwerksraum ist Bestand. Der Schacht ist in betonbauweise mit einer Wandstärke von ca. 20 cm hergestellt.
Da es sich um einen Bestandsschacht handelt ist eine Dübelmontage für alle Schachteinbauten und Rüstungen mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Dübelsystemen vorzunehmen, insbesondere für:
· Führungsschienen (Kabine, Gegengewicht), dynamisch belastbar
· Schachttüren
· Lasthaken
· Montageplattformen
· sonstige Einbauten im Schacht und im Triebwerksraum
Die Schachtgeometrie im Bestand ist gegeben und nicht änderbar:
Maße siehe Positionsbeschreibung.
Der Triebwerksraum liegt oben über dem Fahrschacht mit einer Treibwerksraumhöhe von ca. 2.100 mm. Baulich kann der Schacht nicht ins Treppenhaus belüftet werden, daher ist die Schacht- und Triebwerksraumbelüftung mit einer GEG konformen Belüftungs- und Rauchabzugssystem herzustellen.
Die Triebwerksraumtür ist gemäß Brandschutzgutachten in T30-Rd herzustellen. Alle Wände sind in F90 auszuführen. Die Technikebene (Dachgeschoss) wird durch ein neues Treppenhaus erschlossen. Eine zusätzliche Leiter mit 3 Stufen ist zum höher gelegenen Triebwerksraum notwendig und wird mit einem Vorraum auf Triebwerksraumhöhe geplant. Die Zugangstür zum Triebwerksraum ist mit Fluchtschloss und in Fluchtrichtung öffnend auszuführen.
Anlagentechnik
Die Aufzüge sind nach den geltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen auszuführen. Es ist ein Treibscheiben-Seilantrieb mit Drehstrom-Synchron-Motor mit Aufhängung 1 : 1 , Frequenzumrichter mit Netz- und Sinusfilter im Triebwerksraum oben über dem Fahrschacht
Die Aufzugsanlage dient die Geschosse UG bis 5. OG mit 7 einseitig über einander liegenden Haltestellen an.
· Förderhöhe ca. 19.000 mm
· Tragkraft min. 825 kg/ 11 Personen
· Fahrgeschwindigkeit 1,0 m/s
· Kabinenbreite 1.200 mm
· Kabinentiefe 1.600 mm
· Kabinenhöhe mind. 2.300 mm
· Einseitig öffnende automatische 3-blättrige Teleskopschiebetüren.
· Türbreite 900 mm (im Bestand max. mögliche Türbreite)
· Türhöhe 2.000 mm (im Bestand max. mögliche Türhöhe)
· Die Türen sind gemäß DIN EN 81-20/50 und DIN EN 81-58 (E30) oder DIN 18091 auszuführen.
Ausführungsbesonderheiten
· Treibscheibenseil-Antrieb mit Drehstrom-Synchron-Maschine im Triebwerksraum oben über dem Fahrschacht.
· Steuerung, Umrichter, Rauchabzugssteuerung im Triebwerksraum.
· SchaItschrank für Steuerung / Notbefreiung im hochwertiger Ausführung.
· Aufschaltung auf GA der HHU
· Reinigungssteuerung
· Brandfallsteuerung mit Haupt- und alternativer Haltestelle
· 2D-Lichtgittervorhang zur Türüberwachung
· abgesenkter Kabinenboden (min. 30 mm) zur Einbringung eines bauseitigen Fertigfußbodenbelags (Feinsteinzeug in Dünnbett), Flächengewicht bis 80 kg/m²
· Sockel Edelstahl
· Möglichkeit zum Einhängen von Schutzvorhängen an der Abhangdecke
· Befestigung an bauaufsichtlich zugelassenen Klebeanker.
· Vorbereitung für den Einbau von beigestelltem Kartenleser im Bedientableau, d.h. Schleppkabel ausgestattet eine CAT-7 PoE, im Kabinentableau Einbauplatz für Hinterbau des Kartenlesers mit Schnittstellen im Steuerschrank.
Notruf
Fabrikatvorgabe der HHU: Telegärtner gemäß HHU Standard mit 4G / VoLTE-Gateway .
Materialien
Alle sichtbaren Oberflächen sind, wenn nicht anders angegeben, in Edelstahl, Material 1.4301, Ledernarbe Muster geprägt auszuführen.
Für Kabine, Türen und Verkleidungen etc. sind Qualitätsbleche mit einer Blechdicke von mind. 1,5 mm zu verwenden, Mauerumfassungszargen mit Materialdicke 2 mm.
Sämtliche Stahlteile sind mit Korrosionsschutz zu versehen bzw. sind in verzinkter Ausführung zu liefern. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Alle drehenden Teile erhalten einen Sicherheitsfarbanstrich.Die erforderlichen Beschriftungen auf den Tableaus sind zu gravieren.
Antriebsregelung
· Der Antrieb ist mit einer elektronischen, feldorientierten Regelung auszurüsten. Das System regelt die Motorspannung und die Motorfrequenz.
· Ein ruckfreies, stufenloses Anfahren und Abbremsen muss gewährleistet sein.
· Der Aufzug fährt ohne Schleichfahrt direkt in die Haltestellen ein.
· Die Anhaltegenauigkeit darf max. +/- 3 mm betragen.
· Die mechanische Bremse dient als Haltebremse.
· Die automatische Nachregulierung zur Bündigstellung der Kabine erfolgt in den Haltestellen bei geöffneten Türen.
· Entstörfilter zur Vermeidung von Netzbeeinflussung sind vorzusehen. Die Taktfrequenz des Frequenzumrichters soll mind. 12 kHz betragen. Wird die Regelung in einem separaten Schaltschrank installiert, so ist diese für eine Raumtemperatur von +5°C bis +30°C auszulegen. Eine erforderliche Belüftung ist über einen Thermokontakt zu schalten.
Steuerung
· Mikroprozessorsteuerung, offenes System: Gemäß Fabrikatsvorgabe Kollmorgen MPK 411 oder THOR-Engineering,
· 2-Knopf-Sammel-Steuerung mit intelligenter Parkhaltestelle,
· Energiesparenden LED-Kabinenbeleuchtung mit zeitverzögert automatisch AUS bei nicht Nutzung,
· Energiesparabschaltungen bei längerer nicht Nutzung des Aufzugs,
· Programmierbare Länge der Tür-Offen-Zeiten,
· Betriebs- und Störmeldung zur Aufschaltung an die Gebäudeautomation (GA/ GLT) mit Messertrennklemmen,
· Brandfallsteuerung mit Bestimmungshaltestelle und alternativer Bestimmungshaltestelle nach EN 81-73, konkrete Ausführung nach Vorgabe des Brandschutzkonzepts
· Sonderfahrt, z.B. Reinigung mittels Schlüssel-Schalter in der Kabine. Während der Sonderfahrt können die Schacht- und Kabinentür nur mit den Tür-Auf und Tür-Zu-Tastern und den Etagenruftastern geöffnet/ geschlossen werden, wenn die Kabine sich in der Haltestelle befindet.
· Sonstige Sonderfahrten, die von den Haltestellentableaus gesteuert werden, sind nicht vorgesehen.
Schnittstelle Gebäudeleittechnik
Datenpunkte gemäß Modul 820, 7 Datenpunkte
Notruf
· Fernnotruf Fabrikatsvorgabe: Telegärtner mit VoLTE-Gateway
· Der Notruf wird direkt auf die HHU-Zentrale aufgeschaltet.
· Möglichkeiten zur Fernwartung mit Statusabfrage
Ausstattung
· Schottenbauweise einschalig
· Kabinenwände, Kabinentürportal Oberflächen in Edelstahl gebürstet
· Auf den Kabinenwänden umlaufend 3 – seitig sind Rammschutzleisten 1-reihig mit 400 mm Höhe vorzusehen. Material Hartholz nach Wahl des AG.
· Kabinendecke abgehängt mit energiesparenden LED-Beleuchtung, Bemusterung der Kabinendecke gemäß Herstellerkatalog
· Abgesenkter Kabinenboden für bauseitigen Fertigfußbodenbelag
· Handlauf Edelstahl gebürstet ? ca. 38 mm auf Kabinenrückwand und Kabinenseitenwand in gebogener einteiliger Ausführung und stumpf senkrecht in den Kabinenwände befestigt
· Kristallspiegel oberhalb des Prallschutzes auf der Kabinenrückwand, UK-Spiegel = 40cm, OK-Spiegel= UK abgehängte Kabinendecke
· Türblätter, Edelstahl gebürstet
· Türrahmen, Edelstahl gebürstet
· Türschwellen in Aluminium mit Edelstahlblechabdeckung
· Mauerumfassungszargen in Edelstahlblech, 2 mm stark
· Haltestellen-Ruf-Tableau in Mauerumfassungszarge integriert
· Symbol „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“, Ausführung taktile metallische Plakette
· Haltestellen-LCD-Etagenstandanzeige und Fahrtrichtungsanzeige im Ruftableau
· Alle Schließzylinder als Tropfen-Halbzylinder zum Austausch gegen Schließzylinder des Gebäudeschließsystems.
Bedienungs- und Anzeigeelemente
in den Etagen gemäß EN 81-70 und DIN 18024 (DIN DIN 18040).
LCD-Etagenstandanzeige und Fahrtrichtungsanzeige im Ruftableau. Die getrennten Deckplatten sind in V2A-Blech, Muster geschliffen, auszuführen. Die Bedienelemente sind analog zu den beschriebenen Tastern im Horizontaltableau als kontrastreiche, geprägte Großflächentaster und Quittierungssignal als Leuchtring (Farbe nach Standard AN) vorzusehen.
Auf der Deckplatte für den Etagenruf befinden sich:
· je ein Ruftaster in Auf- und Abwärtsrichtung
· taktil zu ertastend als Symbol "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
· Text "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" auf die Deckplatte graviert, rot hinterlegt
· Schlüsseltaster/-schalter sind für bauseitige Profilhalbzylinder (späterer Austausch durch Schließanlage) auszulegen.
Auf der Deckplatte für die Etagenstandanzeige befinden sich:
· Richtungspfeile und TFT-Anzeige für den Etagenstand und "Außer Betrieb Anzeige"
Die Befestigungen der Tableaus erfolgt in Vandalismus resistenter Ausführung durch nicht sichtbare Schraubbefestigungen.
Barrierefreie Ausstattung gemäß EN 81-70:
· Der Aufzug wird gemäß DIN EN 81-70, mind. Größe Typ II ausgeführt.
· Taktile Bedienelemente
· Flächentaster mind. 30 x 30 mm quadratisch
· zusätzliches Pulttableau mit extra großen Tastern mind. 50 x 50 mm quadratisch
· Rufeingabe Außenruftaster mit extra großen Tastern mind. 50 x 50 mm quadratisch
· Rufquittierung gemäß EN81-70 im 3-Sinne-Prinzip
· Kristallspiegel für die Rückwärtsfahrt von Rollstuhlfahrern
· Handlauf Durchmesser ca. 38 mm in Edelstahl unter Berücksichtigung einer kontrastreichen Ausführung, 2-seitig über Eck mit Bogen verbunden, Enden Stumpf gegen die Kabinenwände gestoßen.
· Abgehängte Kabinendecke mit großflächiger blendfreier LED-Beleuchtung mit Farbwiedergabe Ra ≥? 90, Lichtfarbe 3.000 K warmweiß
Horizontaltableau nach EN 81-70
Die Befehlselemente sind als Großflächentaster 50mm x 50mmTaktil und mit Brailleschrift, in kontrastreicher Ausführung zu liefern. Umlaufend verfügen die Taster über einen Leuchtring als Quittungsring Leuchtfarbe in Standardausführung AN). Folgende Elemente sind Bestandteil des Tableaus:
· je ein Befehlstaster als Etagenruftaster
· Alarmtaster
· Tür-Auf-Taster
Sämtliche Beschriftungen sind direkt auf das Tableau zu gravieren, hierzu gehört auch die Gravur „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ in Rot.
Als Schutz vor unbeabsichtigten Betätigen erhält der Alarmtaster eine Schutzrosette in Edelstahl. Der Taster für das EG ist erhaben mit grünem Ring gekennzeichnet.
Sonstiges
Schlüsseltresor für den Notbefreiungsdienst in der Betonwand der Tiefgarageneinfahrt.
Anlagenbeschreibung Fördertechnik
06.01 Förderanlagen
06.01
Förderanlagen