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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis Angebotsanfrage
Bauvorhaben:
Neubau von 259 Wohneinheiten mit Tiefgarage in Düsseldorf-Eller
Das Wohnquartier wird auf einem ehemaligen Produktionsstandort eines Maschinenbauunternehmens errichtet. Geplant ist ein Gebäude mit fünf oberirdischen Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss, welches teilweise zu Wohnzwecken genutzt wird und teilweise zur Vorhaltung für Technik- / Lagerflächen dient. Das Untergeschoss ist mit einer Großgarage, Mieterkellern und Technikflächen geplant. Es sollen insgesamt 259 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 18.650m² verteilt auf 18 Häuser realisiert werden. Hiervon sind 143 freifinanzierte (55%), 22 preisgedämpfte (8%) und 94 öffentlich geförderte (36%) Wohnungen.
Das Grundstück des Bauvorhabens liegt in Düsseldorf-Eller im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 08/005 – Jägerstraße / Festenbergstraße im allgemeinen Wohngebiet WA 1.
Gewerk: Dachdeckerarbeiten Steildach [Gesamt]
Deckblatt
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat die in den Angebotsunterlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, FLB etc.) beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind vor Auftragsvergabe anzuzeigen und abzustimmen.
Sinnvoll und notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilleistungen entfallen zu lassen. Dies hat keinen Einfluss auf die Einheitspreise der anderen Positionen.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind alle Ausführungseinzelheiten mit der Bauleitung abzuklären. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten in mehreren Abschnitten ausführen zu lassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür ebenso nicht wie für bauablaufbedingte Unterbrechungen des Bauvorhabens.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Leistung seiner Verantwortung hinsichtlich Bauleitung, Überwachung und Sicherheit mit entsprechend ausgebildetem und qualifiziertem Personal Folge zu leisten. Zudem ist sicherzustellen, dass durchgängig ein deutschsprachiger Mitarbeiter mit hinterlegter Mobilfunknummer als Ansprechpartner für die Bauleitung vor Ort ist. erreichbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bauteile, deren Herstellung nicht den vereinbarten Qualitäten oder den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen, nicht einbauen oder auf Kosten des Nachunternehmers beseitigen zu lassen.
Die Ausführung ist mit den betroffenen Vor- und Nachfolgegewerken und der Bauleitung zu koordinieren und abzustimmen. Dies geschieht eigenverantwortlich und in eigener Regie, wobei grundsätzlich die Anweisungen der Bauleitung des Auftraggebers zu beachten sind.
Besonderes Hauptaugenmerk wird auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen, berufsgenossenschaftlichen und weiterer Sicherheitsbestimmungen gelegt; jeweils in ihrer letztgültigen Fassung.
Dazu gehört auch die Sauberkeit auf der Baustelle. Arbeitsplätze sind laufend aufgeräumt und gesichert zu verlassen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen sind gemäß Entsorgungskonzept auf der Baustelle zu entsorgen. Bei unsachgemäßer Entsorgung, mangelnde Mülltrennung etc. auf der Baustelle wird der Verursacher mit den anfallenden Kosten für eine sachgemäße Entsorgung belastet. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten.
Leistet der Auftragnehmer den Anordnungen des Auftraggebers nicht Folge, ist der Auftraggeber durch die örtliche Bauleitung dazu berechtigt, diese Arbeiten - nach fruchtlosem Ablauf einer Aufforderung - durch Dritte zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer den Nachweis für die Güte und Gebrauchsfähigkeit seiner Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verwendung normgerechter und bauordnungsrechtlich zulässiger Baustoffe.
Die verwendeten Baustoffe dürfen zudem nicht gesundheitsgefährdend sein. In jedem Fall dürfen nur solche Baustoffe verwendet werden, bei denen zum Zeitpunkt des Einbaus keine Gesundheitsgefährdung aufgrund von Verordnungen, Richtlinien oder sonstigen Gesetzen oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen besteht und/oder deren Einbau aufgrund behördlicher Verfügungen oder Auflagen nicht gestattet ist.
Die verwendeten Materialien und Produkte müssen einer Güteüberwachung unterliegen und das Übereinstimmungszeichen "Ü-Zeichen" tragen. Der Hersteller muss Mitglied des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sein und einer Gütesicherung durch Eigen- und Fremdüberwachung gemäß der Überwachungsrichtlinie unterliegen.
2.0 Ausführungsrichtlinien und Normen
Für die nachstehend aufgeführten Leistungen gelten neben der VOB/B in neuster Fassung die VOB/C sowie alle sonstigen, von der beschriebenen Leistungsausführung berührten DIN-Normen, DIN-EN-Normen und / oder Ausführungsrichtlinien nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie für die beschriebene Leistung geltenden Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften und die Verarbeitungsvorschriften und Richtlinien der Hersteller, deren Produkte zur Leistungserbringung verwandt werden.
Weiterhin gelten alle allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen des Auftraggebers sowie alle von der Leistung berührten umwelt-, wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen und Bedingungen.
Es gilt die Bauordnung des Landes Nordrhein - Westfalen.
3.0 Leistungsumfang
Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten:
3.01 Allgemeiner Leistungsumfang
Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Vorbemerkungen und LV- Anlagen und weiterer zusätzlicher Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Die einzelnen in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen sind als gebrauchsfertige Komplettleistung zu erbringen, inkl. aller erforderlichen Produkte und Materialien (z.B. zum Einbau und zur Befestigung benötigte Verbindungsmaterialien, nachträgliches Eindichten von Anschlussfugen etc.).
3.02 Verkehrsflächen
Die Pflasterung bzw. Asphaltierung der vorhandenen Straßen- und Fußgängerbereiche ist im Zuge der Baumaßnahme ausreichend gegen Beschädigungenzu sichern.
Öffentliche Bürgersteige dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Die Zugänglichkeit für Passanten/ Mitarbeiter muss jederzeit gewährleistet bleiben.
Auf Grund der beengten Baustelle und der nicht vorhandenen Stellplätze im Bereich der Baustelle ist das Parken im Bereich der Baustelle nicht zugelassen.
Nach dem Entladen sind Fahrzeuge anderweitig zu parken.
Parkplätze sind in Eigenverantwortung nicht im Bereich der Baustelle zu organisieren.
Von Seiten des AN ist sicherzustellen, dass alle Monteure, Mitarbeiter, Lieferanten und Sublieferanten hierüber ausreichend zu belehren sind.
Jeder Nachunternehmer wird ausdrücklich auf schonende Behandlung und ggf. rechtzeitigen Schutz der vorhandenen Oberflächen beim Einsatz schwerer Lkw oder Geräte hingewiesen. Die Weitergabe dieser Informationen an die Baustoff- oder Materiallieferanten liegt in der Verantwortung des jeweiligen AN. Im Falle der Verursachung von Schäden durch den Auftragnehmer oder durch Subunternehmer des Auftragnehmers (auch Lieferanten, Spediteure) wird grundsätzlich der zuständige Auftragnehmer des Gewerkes zur Verantwortung herangezogen.
Detaillierte Angeben/Vorgaben finden sich in der Baustellenordnung.
3.03 Transporte
Abladen und Lagern sowie Zwischen- und Höhentransporte aller Materialien auf der Baustelle zur Einbaustelle inkl. des zur Leistungsausführung erforderlichen Hebezeuges.
Die Transporte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
3.04 Schutz vor Verunreinigungen
Schutz von benachbarten Bauteilen vor Verunreinigungen und/oder Beschädigungen einschl. Lieferung und Entsorgung des Materials nach Beendigung der Arbeiten, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, sind mit einzukalkulieren.
Jede dennoch verursachte Beschädigung ist unverzüglich der Bauleitung zu melden.
3.05 Vermessungsleistungen
Vermessungsleistungen / örtliche Aufmaße zur Durchführung der Nachunternehmerleistung gehören zum Leistungsumfang und werden nicht gesondert vergütet.
Durch den Auftraggeber werden pro Etage ein Höhenpunkt (Meterriss) und zwei Achsen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorleistungen zu prüfen.
3.06 Schutzeinrichtungen
Absturzsicherungen, die zur Leistungsausführung erforderlich sind, wie Geschirre, Gurte, Netze, PSA, etc., sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bauseitige Schutzeinrichtungen (z.B. dreiteiliger Seitenschutz, Schachtabdeckungen, „Combisafe“, o.ä.) dürfen nur nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers entfernt bzw. versetzt werden. Nach Beendigung von Arbeiten, die das teilweise oder vollständige Entfernen bzw. Versetzen von bauseitigen Schutzeinrichtungen erfordern, ist der ursprüngliche Zustand unverzüglich wiederherzustellen bzw. sind die Schutzeinrichtungen den neuen baulichen Gegebenheiten, ohne Funktionsbeeinträchtigung und gemäß Absprache mit der Bauleitung, anzupassen. Eine Begehung der wiederhergestellten Sicherung ist mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen und zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer hat alle für ihn notwendigen Arbeitsgerüste - ausgenommen das bauseitige Fassadengerüst - wie Rüstbühnen etc. in Eigenverantwortung zu erstellen und zurückzubauen.
3.07 Arbeitsschutzunterlagen und -maßnahmen
Der Nachunternehmer hat alle gemäß gesetzlicher und normativer Vorgaben anzufertigenden Dokumentationen über Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstellen und in seinem Unternehmen stetig aktuell zu halten.
3.08 Technische Unterlagen
Die Lieferung von technischen Unterlagen (Zulassungen, Prüfzeugnisse), Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern, fachspezifische Eignungsnachweise etc. hat kurzfristig nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, spätestens aber vor Baubeginn zu erfolgen.
Übereinstimmungserklärungen aller verwendeten Materialien und Produkte mit Unterschrift der jeweils entsprechenden Überwachungsstelle sind der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Die sach- und fachgerechte Einhaltung aller Zulassungen und Prüfzeugnisse ist durch Abstimmung mit den anderen Gewerken seitens des Arbeitnehmers zu gewährleisten.
3.09 Werkplanung
Das Erstellen der Werkplanung (Konstruktions- und Detailplanung) einschließlich prüffähiger statischer Nachweise und eventuell erforderlicher technischer Nachbearbeitung sowie die Abstimmung mit dem bauseitigen Prüfer etc. sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten.
Vom Auftragnehmer sind vor Fertigungsbeginn Werk- und Montagepläne, die über jedes Detail (Anschlüsse etc.) hinreichend Aufschluss geben, zu erstellen.
Die Ausführungsplanung inkl. Berechnungen etc. ist dem Auftraggeber in einem gebräuchlichen Dateiformat (z. B. DWG, PDF, MS Word, MS Excel) zur Sichtung und Kommentierung über den Projektraum vorzulegen. Die Unterlagen sind mit ausreichender Frist dem Auftraggeber vorzulegen und vor Produktionsbeginn / Bestellung freigeben zu lassen.
Die Planung ist grundsätzlich im Projektraum Winplan zur Prüfung einzustellen (dwg, pdf, etc) (siehe auch Titel "Projektraum" und Planungsanweisung.
3.10 Projektraum / Kommunikation
Zur Unterstützung der Projektkommunikation wird der Einsatz eines internetbasierten Projekt-kommunikationssystems (winplan 2.0) vereinbart.
Das Planmanagement und die Dokumentation werden über den Projektraum des Auftraggebers abgewickelt.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Falle der Beauftragung bis zur Projektfertigstellung am Projektraum gemäß Festlegung im Verhandlungsprotokoll (Planungsleistung, Revision, etc.) teilzunehmen. Zur Nutzung der Software ist ein Internetanschluss vom Auftragnehmer vorzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Arbeitsergebnisse digital als dwg und als pdf im Projektraum einzustellen.
Dies kann dazu führen, dass Unterlagen - und insbesondere Planunterlagen - durch den Auftragnehmer eingescannt werden müssen. Sämtliche Planungsleistungen gelten erst dann als erbracht, wenn sie in dem durch den Auftraggeber vorgegebenen Dateiformat und durch den Auftraggeber freigegeben in der Datenbank des Projektraumes abgelegt wurden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Projektraum vorgegebenen Konventionen einzuhalten.
Dazu gehören die einheitliche Benennung und Nummerierung von Plänen und Dokumenten sowie die Ablage in bestimmten Formaten. Die Dateiformate, Dateinamenskonventionen und Ablagestrukturen werden durch den Auftraggeber verbindlich vorgegeben.
Zur Nutzung des Projektraumes hat der Auftragnehmer eine E- Mail- Adresse anzugeben, die für die gesamte Dauer des Projektes Gültigkeit hat.
Jeder Teilnehmer am Projektraum erhält einen Benutzernamen und ein Passwort, das er nach erster Anmeldung am System jederzeit selbstständig ändern kann. Dieses Passwort ist auf jeden Fall geheim zu halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Auftragserhalt zur Vertraulichkeit.
Sämtlicher für das Projekt relevanter E- Mail- Schriftverkehr muss immer auch an ein für den Schriftverkehr dieser Baumaßnahme extra eingerichtetes Postfach gerichtet werden. Die entsprechende E- Mail- Adresse wird bei Beauftragung bekannt gegeben.
Bautagesberichte sind innerhalb von einer Woche einzureichen. Bei jedem fehlendem Bautagesbericht wird 1 Std für einen erhöhten Bauleitungsaufwand von ZECH SE berechnet.
3.11 Revisionsunterlagen
Dem Auftragnehmer obliegt die Zusammenstellung, Aufstellung und Überlassung aller Bestands- und Revisionspläne sowie die Aushändigung der Bedienungsunterlagen und -vorschriften für Betrieb, Unterhalt und Wartung aller technischer Anlagen und sonstiger wartungsbedürftiger Gebäudeteile nach festliegender Kodierung im Projektraum digital abzulegen. Der geschuldete Umfang und die Organisation / Struktur der Unterlagen beinhalten folgende Bestandteile:
1. Fachbauleitererklärung mit Kopie des Personalausweises des Unterzeichners
2. Fachunternehmerbescheinigung, von Geschäftsführung unterzeichnet
3. Aufstellung der eingebauten Materialien mit Angabe der Bezugsquellen einschl. Postanschrift, Rufnummern und E-Mail-Adressen
4. Planunterlagen (Werkplanung) mit Freigabetestat der Prüfer
5. Zulassungsbescheide
6. Abnahmebescheinigungen, sofern gefordert, TÜV etc.
7. Bedienungs- und Wartungsanweisungen
8. Pflegevorschriften
9. Einweisungsprotokolle
und insbesondere den Anforderungen an die Revisionsunterlagen nach VDI 6026 genügen.
Die Übergabe der erforderlichen Revisionsunterlagen erfolgt spätestens bis zur Inbetriebnahme der einzelnen Gewerke und die fertige Revision zur Abnahme.
3.12 Muster, Mustervorlage, Musterflächen
Hinsichtlich der Materialien, Ausstattungen und Farbgestaltungen ist nach Auftragserteilung eine Bemusterung aller Teile und Oberflächen mit dem Auftraggeber vorzunehmen (Herstellermuster / Handmuster).
Alle Bauteile, Einbauteile, Farben, Oberflächenausführungen sind vor Ausführung dem Auftraggeber in Varianten zu bemustern und die Freigabe ist zu beantragen. Es kann nicht stillschweigend davon ausgegangen werden, dass das ausgeschriebene Produkt zur Ausführung kommt. Alle Bemusterungen sind Angebotsleistung, auch wiederholte Bemusterungen.
Der Bemusterungstermin auf der Baustelle wird von der Bauleitung vorgegeben. Hierzu wird es einen Bemusterungsraum auf der Baustelle geben. Umfang der Bemusterung wird im Verhandlungsprotokoll festgelegt.
Die vorzeitige Herstellung einer Musterwohnung ist einzukalkulieren, Mengen siehe gesonderte Positionen.
4.0 Lean Construction
Für den Ausbau ist die Terminierung nach dem Lean-Prinzip vorgesehen. Der Nachunternehmer ist verpflichtet
an den regelmäßigen Besprechungen teilzunehmen.
Die Teilnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen bzw. werden durch diese bekannt gegeben. Je verpasster Teilnahme an der wöchentlichen Baubesprechung behält der AG sich vor, dem AN pauschal 250€ für erhöhten Bauleitungsaufwand gegenzurechnen.
5.0 Stundenlohnarbeiten
Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung bzw. mit Genehmigung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt werden. Zum Nachweis der Ausführung sind binnen einer Frist von max. zwei Tagen die Stundennachweise dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Nachweise werden nicht anerkannt, da sie nicht mehr kontrollierbar sind. Ein Verrechnungssatz für eventuelle Stundenlohnarbeiten wird bei der kaufmännischen Verhandlung vereinbart.
Anerkannt:
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Unterzeichner in Druckschrift
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Ort, Datum Stempel, Unterschrift
Allgemeine Vorbemerkungen
GEWERKESPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN GEWERKESPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
Funktionsüberprüfung Fenster, Rollläden und Türen (hier Dachflächenfenster)
Die Parteien vereinbaren einen der Abnahme nachlaufenden Funktionsüberprüfungstermin für sämtliche Rollläden, Fenster und (Balkon-/Terrassen-) Außentüren. Im Rahmen dieses Funktionsüberprüfungstermins wird durch die Parteien die ordnungsgemäße Funktionsweise der vorgenannten Anlagen festgestellt. Die Parteien verfolgen mit diesem Funktionsüberprüfungstermin das gemeinsame Ziel den Aufwand der nachträglichen Mängelbeseitigung in der Gewährleistungszeit möglichst zu reduzieren.
Die Parteien vereinbaren die Funktionsüberprüfung 5 Wochen nach dem Erstbezug der jeweiligen Wohnung, spätestens jedoch 14 Wochen nach Abnahme vorzunehmen. Dem AG steht es frei auf die Funktionsüberprüfung für einzelne Wohnungen oder Bauteile/Gebäude zu verzichten.
Anerkannt:
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Unterzeichner in Druckschrift
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Ort, Datum Stempel, Unterschrift
GEWERKESPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
02 Bauabschnitt B
02
Bauabschnitt B
02.01 Rohbau/Dach/Fassade/Ausbau/TGA KG 300/400, ERDGESCHOSS BIS DACH
02.01
Rohbau/Dach/Fassade/Ausbau/TGA KG 300/400, ERDGESCHOSS BIS DACH
04 Ein- Aufbauten, Absturzsicherung B
04
Ein- Aufbauten, Absturzsicherung B
04.01 Ein- Aufbauten, Absturzsicherung
04.01
Ein- Aufbauten, Absturzsicherung