Asphaltarbeiten
Dresdner Schloss, Großer Schlosshof, Tiefbau 2. BA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Asphaltarbeiten
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Asphaltarbeiten
Vorbemerkung / Vertragstext 1. B A U B E S C H R E I B U N G Dresdner Schloss - Großer Schlosshof Mit den Zerstörungen aus dem Jahr 1945 wurde das Dresdner Residenzschloss und damit auch der Große Schlosshof fast vollständig vernichtet. Die Ruine wurde in den Nachkriegsjahren beräumt und gesichert. In den 80er Jahren des 20. Jhds. hat man dann schrittweise mit dem Wiederaufbau begonnen, der sich noch bis heute fortsetzt. Im Rahmen dieses Wiederaufbaus soll auch der Große Schlosshof im Sinne seiner ursprünglichen Entstehungszeit baulich wiederhergestellt werden. Dies betrifft sowohl die Fassaden als auch die Hoffläche. Durch die umfassende Rekonstruktion der Sandsteinarchitekturen an den Fassaden, Treppentürmen und der 4-geschossigen offenen Loggia (Altan) und die Wiederherstellung der Sgraffito- und Frescodekorationen soll die Gestaltungwirkung des 16. Jhd. wiedererlebbar werden. Bei der nachfolgend beschriebenen Leistung handelt es sich um Tiefbau- und Erschließungsarbeiten mit Entwässerung 2. A N G A B E N Z U R B A U S T E L L E 2.0 ABKÜRZUNGEN AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber SIGEKO = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator BE = Baustelleneinrichtung GH = Großer Schlosshof TTSW = Treppenturm Südwest TTNW = Treppenturm Nordwest TTNO = Treppenturm Nordost TTSO = Treppenturm Südost WF = Westflügel NF = Nordflügel OF = Ostflügel ZN = Zwischenflügel Nord AL = Altan (Loggia) HT = Hausmannsturm 2.1 LAGE DER BAUSTELLE, UMGEBUNGSBEDINGUNGEN, ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN Adresse der Baustelle: Residenzschloss Dresden Großer Schlosshof Taschenberg 2 01067 Dresden Das Grundstück befindet sich im Zentrum von Dresden. Es wird begrenzt: im Norden  - Theater- und Schloßplatz mit der katholischen Hofkirche, Chiaverigasse im Süden - Taschenberg im Westen - Sophienstraße im Osten - Schloßstraße Der gesamte Schloßkomplex steht unter Denkmalschutz. Der Nordflügel des Schlosses incl. Hausmannsturm liegt an der Chiaverigasse, welche Sophienstraße und Schloßplatz verbindet. Die Anfahrt zur Baustelle ist nur über die Sophienstraße möglich. Die Zufahrt auf den Großen Schlosshof erfolgt nur über die Durchfahrt durch den Hausmannsturm ("Grünes Tor"). Diese Zufahrt wird eingeschränkt durch: - Durchfahrtsbreite: max. 2,4 m - Durchfahrtshöhe: max. 3,0 m - zulässiges Gesamtgewicht: 7,5 t Die Zufahrt ist durch einen Bauzaun mit Tor gesichert. Fahrzeuge sind bei der Bauleitung anzumelden. Im Bereich der Durchfahrt zum Großen Schlosshof herrscht reger Fußgängerverkehr und Sichtbehinderung, so dass nur Schritt fahren gestattet ist und in beiden Richtungen Einweisungspflicht besteht. Der Besucherverkehr in der Chiaverigasse vor dem Hausmannsturm darf dabei nicht behindert oder eingeschränkt werden. Der Bereich, in dem die hier beschriebenen Bauarbeiten stattfinden, ist der Große Schlosshof, welcher ebenerdig zu erreichen ist. 2.2 ART UND LAGE DER BAULICHEN ANLAGEN Die angrenzenden Gebäude bzw. Gebäudeteile sind bereits fertiggestellt und befinden sich in Benutzung als Ausstellungs-, Depot- und Büroräume. Alle Gebäudeteile dürfen durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin ist die benachbarte Kathedrale ebenso in öffentlicher Nutzung. Der Große Schlosshof ist vollständig umschlossen. Die Trauf- und Firsthöhen der hofseitigen Fassaden variieren: Firsthöhe: ca. 30 m Traufhöhen: ca. 23 m 2.3 VERKEHRSVERHÄLTNISSE AUF DER BAUSTELLE Das Be- und Entladen der Baufahrzeuge hat innerhalb der Baustelleneinrichtung auf der Chiaverigasse (BE-Chiaverigasse) oder auf dem Großen Schlosshof zu erfolgen. Das Parken auf der BE-Chiaverigasse ist grundsätzlich untersagt. Das Parken von Baufahrzeugen auf dem Großen Schlosshof ist mit dem AG abzustimmen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Platzsituation möglich. Es kann maximal 1 Baustellenfahrzeug pro Firma auf dem Großen Schlosshof abgestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Auf der BE-Chiaverigasse und dem Großen Schlosshof dürfen keine privaten Fahrzeuge abgestellt werden. Darüber hinaus ist Parken auf den öffentlichen Flächen kostenpflichtig möglich. Der Personenzugang zur Baustelle erfolgt ausschließlich  über die vorbeschriebene Zufahrt Großer Schlosshof („Grünes Tor“). 2.4 TRANSPORTEINRICHTUNGEN, HEBEZEUGE, BAUFAHRZEUGE Der AG stellt keine Transporteinrichtungen und keine Hebezeuge zur Verfügung. Grundsätzlich dürfen nur Baufahrzeuge und Baumaschinen verwendet werden, die Gummireifen oder Gummiketten haben. 2.5 BAUSTROM, BAUWASSER, BAUBELEUCHTUNG Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Baustrom als 220 V, 16 A und 32 A sowie Drehstrom (gesamt 160 A). Bauwasseranschluss bis 3/4 Zoll. Durch den AG werden nur Bauzäune zur Abgrenzung der BE-Chiaverigasse zum öffentlichen Bereich und innerhalb des Großen Schlosshofs zur Abgrenzung zum Besucherbereichs gestellt. Eine allgemeine Beleuchtung der Verkehrswege ist vorhanden. Notwendige weitere Baubeleuchtungen werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Im Gebäude dürfen sich aufgrund der Gefahr durch undichte Leitungen weder Einrichtungen für Wasser noch für Abwasser befinden, da sich in den Geschossen darunter und darüber hochwertig ausgestattete Museumsräume befinden! 2.6 ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG Eine Baustelleneinrichtung befindet sich außerhalb des Großen Schlosshofs auf der Chiaverigasse (BE-Chiaverigasse) und dient der gemeinsamen Benutzung aller Gewerke, die am und im Schloss tätig sind. Der Umfang der Nutzung erfolgt leistungsentsprechend variabel in Abstimmung mit dem AG und wird in einem Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Auf der BE-Chiaverigasse sind das Lagern von Baumaterialien und das Aufstellen von Bauschuttcontainern nach vorheriger Absprache mit dem AG möglich. Im Großen Schlosshof bestehen nur  eingeschränkte Lagermöglichkeiten für Material. Andere Flächen stehen nicht zur Verfügung und dürfen nicht genutzt werden. Materiallagerungen einschl. Zwischenlagerungen innerhalb der Schlossräume sind nicht zulässig, insbesondere in Fluren und in Räumen, die an die Leistungsbereiche angrenzen. WC-Container - für Damen und Herren getrennt - stehen in der BE-Chiaverigasse zur Verfügung. Die Toiletten des Schlosses dürfen nicht benutzt werden. Mannschafts-Container, Pausen-Container oder eigene Tagesunterkünfte dürfen nur nach Abstimmung und Genehmigung durch den AG  auf der BE-Fläche Chiaverigasse errichtet werden; hierauf besteht jedoch seitens des AN kein Anspruch, da die BE-Fläche in Ihrer Größe begrenzt ist. Nachtunterkünfte dürfen nicht errichtet werden. Beim Be- und Entladen der Fahrzeuge sind Staub- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Sollten sich Belästigungen des Besucherverkehrs nicht vermeiden lassen, sind diese vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Fahrzeuge dürfen die BE nur Befahren, wenn dies der Baubetrieb erfordert. 2.7 ART UND UMFANG DES SCHUTZES VON VERKEHRSFLÄCHEN, BAUTEILEN, BAUWERKEN U. DGL. Da der gesamte Schlosskomplex unter Denkmalschutz steht und die Bauteile inner- und außerhalb des Gebäudes weitestgehend bereits wiederhergestellt sind, ist vom AN sicherzustellen, dass alle vorhandenen Fassaden, Mauern, Treppen und sonstigen Oberflächen während der Arbeiten des AN nicht beschädigt werden. 2.8 BRANDSCHUTZ Leicht entflammbare Materialien dürfen in und am Gebäude nur für den täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden. Sie müssen durch den AN ständig beaufsichtigt werden. Vor Beginn von Schweiß- und Metalltrennschnittarbeiten o.ä. sind entsprechende Erlaubnisscheine vom AG ausstellen zu lassen. Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den vorgenannten Arbeiten sind rechtzeitig durch den AN zu veranlassen und  vollumfänglich vom AN auszuführen. Hierzu gehören u.a. die Brandwache, das Vorhandensein von in Art und Anzahl ausreichenden Feuerlöschern etc.. Da sich das Schloss größtenteils bereits in Benutzung befindet, sind alle Zufahrten, Zugänge, Angriffs- und Rettungswege der Feuerwehr zu den einzelnen Gebäudeteilen des Schlosses und den Schlosshöfen stets frei zu halten und dürfen nicht verbaut bzw. verstellt werden. Im gesamten Baustellenbereich besteht Rauchverbot. 2.9 SCHUTTBESEITIGUNG, ENTSORGUNG VON VERPACKUNGEN UND MÜLL Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung kann lediglich über Container mit geringem Fassungsvolumen erfolgen. Hier sind die Einschränkungen der Durchfahrt Hausmannsturm und der BE-Chiaverigasse zu beachten. Die Schuttbeseitigung einschl. Beseitigung von Baumüll u. Verunreinigungen, die durch den AN verursacht werden, sind laufend, spätestens jedoch am letzten Werktag der Woche auszuführen. Verpackungen sind täglich zu beseitigen. Verunreinigungen die der AN außerhalb seines Leistungsbereichs verursacht hat sind von Ihm sofort zu beseitigen. Verunreinigungen durch den AN im öffentlichen Bereich sind vom AN sofort zu entfernen. 2.10 SCHUTZ GEGEN BAULÄRM, STAUB, VIBRATIONEN UND SCHWINGUNGSÜBERTRAGUNG Immissionschutzwert von 7:00 bis 20:00 Uhr  55 dB (A) Immissionschutzwert von 20:00 bis 7:00 Uhr  35 dB (A) Staubemissionen infolge der Arbeiten des AN sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Hierzu sind vom AN Staubwände, Staubschutzeinhausungen, Abplanungen und Absaugungen incl. Filterung vom AN bereitzustellen und während der Ausführungszeit vorzuhalten. Nur außerhalb des Gebäudes ist nach Abstimmung mit dem AG Befeuchtung zulässig. Es ist der Einsatz von schallgedämpften Geräten vorgeschrieben. Der maximale Geräte-Schalleistungspegel  beträgt 80 dB/1pW. Der maximale Imissionsrichtwert der Baustelle beträgt 50 dB. Besonders lärmintensive Tätigkeiten sind mind. 1 Woche vorher beim AG anzumelden. Lärmintensive Arbeiten sind vorzugsweise dienstags auszuführen (Schließtag Schloss). Die Einhaltung des vorgeschriebenen Imissionswertes ist neben der Gerätewahl durch geeignete Maßnahmen vom AN zu gewährleisten. Schwingungsübertragungen auf die angrenzenden Gebäudeteile sind auf vmax = 1,2 mm/s zu reduzieren. Um Einwirkungen infolge von Schwingungen auf die historische Bausubstanz auszuschließen, sind Verdichtungsarbeiten generell mit statischer Technik auszuführen. Der AN ist für die eingesetzten Geräteparameter nachweispflichtig. Darüber hinaus sind die öffentlichen Vorschriften zum Schutz vor Baulärm und Luftverunreinigung einzuhalten. 2.11 ARBEITSZEITFESTLEGUNG Die Arbeiten sind von Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen. In Ausnahmefällen kann diese Arbeitszeit aus wichtigem Grunde montags bis freitags bis auf 22.00 Uhr verlängert werden. Des Weiteren sind Arbeiten am Samstag von 6.00 bis 14.00 Uhr möglich, die in Ausnahmefällen bis auf 18.00 Uhr verlängert werden kann. Alle Ausnahmefälle sind dem AG  mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen und von diesem bestätigen zu lassen. 2.12 SICHERUNG DES BAUSTELLENBEREICHS Die Baustelle des Dresdner Schlosses wird während der Arbeitszeit durch einen Wachdienst gesichert. Den Anweisungen des Wachdienstpersonals ist Folge zu leisten. 2.13 ARBEITSSCHUTZ Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten. 2.14 WERBUNG Auf und an der Baustelle / Bauzaun / Gerüst ist keinerlei Werbung durch Firmenschilder zugelassen (werbefreie Baustelle)! Ausnahme: Bezeichnung der Container / Tagesunterkünfte zur Orientierung. 2.15 ANGABEN ZU STOFFEN UND BAUTEILEN Zu allen Materialien, Baustoffen, Bauelementen etc., die der AN beabsichtigt einzubauen, sind die Produktdatenblätter und Zulassungsbescheinigungen jeweils mit Bezug auf die LV-Position vom AN zusammenzustellen und spätestens 2 Wochen nach Beauftragung dem AG zur Freigabe zu übergeben. 2.16 BESONDERE BAUSTELLENBEDINGUNGEN - beengte Baustellenverhältnisse - erschwerte Zufahrt und erschwerte Transportmöglichkeiten - eingeschränkte Lagermöglichkeiten 2.17 MATERIALANLIEFERUNG Die Anlieferung von Material hat frachtfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Mit "frachtfrei" ist gemeint, dass in den Einzelpreisen alle Transportkosten bis zur Verwendungsstelle enthalten sind. Hilfskräfte zum Entladen des Materials werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom AN auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den AG gesandte Lieferungen werden auf Kosten des AN an den Absender zurückgeschickt. 2.18 VORHANDENER LEITUNGSBESTAND Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgung zuständigen Trägern zu unterrichten. 2.19 DEM AUFTRAGNEHMER WIRD UNENTGELTLICH ZUR MITBENUTZUNG FOLGENDES ÜBERLASSEN: - Lager und Arbeitsplätze auf der Baustelle - Vorhandene Zufahrtswege zur Baustelle - Wasseranschlüsse (zu den Verbrauchskosten Siehe Vertragsbedingungen) - Elektroanschlüsse (zu den Verbrauchskosten Siehe Vertragsbedingungen) 2.20 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN In mehreren Teilen des Großen Schloßhofes wurden bereits Erschließungsarbeiten durchgeführt. Der 1. Bauabschnitt ist komplett fertiggestellt. Die Trassen des 2. Bauabschnittes schließen dort an, siehe dazu beiliegenden Lageplan. Im 2. Bauabschnitt wurde bereits ein Entrauchungsbauwerk errichtet, welches in Betrieb ist. Dafür sind Schutzmaßnahmen vorgesehen. 2.21 GLEICHZEITIG LAUFENDE ARBEITEN Aufgrund des engen Zusammenwirkens unterschiedlichster Gewerke ist bei der Ausführung mit Unterbrechungen zu rechnen. Im Schloß sind noch verschiedene Hochbau- und Ausbaugewerke tätig. Die Arbeiten im 2. Bauabschnitt des Innenhofes sind in Bezug auch auf die Benutzung der Zugängigkeiten darauf einzustellen und mit den Beteiligten abzustimmen. 2.22 ARCHÄOLOGISCHE FUNDE Bodenfunde (Sachen, Sachgesamtheiten oder Spuren von Sachen), von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, sind unverzüglich dem AG anzuzeigen. 3. A N G A B E N Z U R A U S F Ü H R U N G 3.1 Bauablauf Die Arbeiten sind vom Auftragnehmer zusammenhängend mit technologisch bedingten kurzzeitigen Unterbrechungen auszuführen. Die Ausführungszeit ist parallel mit den stattfindenden Hochbaugewerken abzustimmen. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit Bautagesberichte zu führen. Vom Auftraggeber werden zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen einberufen. Der Auftragnehmer oder sein Vertreter sind zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Mit Baubeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen detaillierten auf die vorgegebene Bauzeit abgestimmten Bauablaufplan vorzulegen. 4. Z U S Ä T Z L I C H E R L E I S T U N G S I N H A L T Die im Folgenden genannten Leistungen sind, auch wenn Sie in den Einzelpositionen nicht genannt sind, Bestandteil der auszuführenden Leistung und werden nicht gesondert vergütet: - alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der unter Pkt. 2.10 der Vorbemerkungen „Schutz gegen Baulärm, Staub, Vibrationen und Schwingungsübertragung“ beschriebenen Forderungen Bei Verschmutzungen der Geh- und Fahrbahnbereiche im Umfeld der Baustelle durch Baustellenverkehr sind diese Bereich vom Auftragnehmer täglich zu säubern. Diese Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 5. A N L A G E N Z U M L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Die im Folgenden genannten und in der Anlage enthaltenden Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses: siehe beiliegende Planliste
Vorbemerkung / Vertragstext
01.01 Deckschichten
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