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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
nach VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleitungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB/C, DIN 18299. Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baustelle (Gebäude 1521) befindet sich auf dem Gelände der Johannes- Gutenberg- Universität in Mainz und wird über eine Schrankenanlage an der Koblenzer Straße erschlossen. Die Zufahrtsstraße ist asphaltiert.Die Zufahrt erfolgt von der Albert-Schweitzer-Strasse aus über eine Schrankenanlage. Die Einfahrt auf das Gelände der JGU Mainz ist nur mit von der Universität gestellten Ausweisen möglich. In der Nähe der Baustelle stehen sehr begrenzt Parkplätze zur Verfügung. Eine Reservierung erfolgt nicht. Für Firmen die längerfristig auf dem Campusgelände abgestellt werden, ist bei der Verkehrsaufsicht der Universität eine Einfahrgenehmigung zu beantragen, ggf. hierfür anfallende Kosten sind in die Allgemeinkosten mit einzurechnen. Die Verkehrsaufsicht ist über die Telefonvermittlung Tel.-Nr.:06131/39-0 tagsüber erreichbar. Private PKW's sind außerhalb des Campusgeländes zu parken. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen, die Zufahrten zu öffentlichen Straßen und die Straßen innerhalb des Campusgeländes müssen ständig freigehalten werden. Durch das Campusgelände führt eine öffentliche Buslinie Der Linienverkehr darf nicht behindert werden. Ausgewiesene Rettungswege dürfen auch während der Baumaßnahme nicht zugestellt werden 0.1.2 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen/ für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Das Gelände unterliegt der Parkraumbewirtschaftung. Die Verkehrsflächen dürfen nicht als Lagerfläche benutzt werden. Sie dienen lediglich der Zufahrt zur Baustelle und zur Anlieferung von Containern, Materialien u.ä.. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. 0.1.3 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Materialien können am Lagerbereich  abgeladen werden.. 0.1.4 Lage, Art, Anschlußwert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Baustrom und Bauwasseranschlüsse werden bauseits zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen. Verkehrsflächen dürfen nicht verschmutzt werden. Sollte es zu unvermeidlichen Verschmutzungen kommen sind diese durch den Auftragnehmer umgehend noch am gleichen Tag zu beseitigen. Verunreinigungen oder Beschädigungen öffentlicher bzw. universitätseigener Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. 0.1.16 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Alle Baumaßnahmen müssen den Vorgaben der Universitäts- Standards entsprechen. Die Vorgaben sind von allen Firmen einzuhalten. 0.1.17 Gerüststellung erfolgt bauseits
nach VOB Teil C
1 Stahlbau
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Stahlbau
1. 1 Stahlbauarbeiten - Große Halle
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Stahlbauarbeiten - Große Halle
1. 2 Stahlbauarbeiten - Kleine Halle
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Stahlbauarbeiten - Kleine Halle
1. 3 Vorbereitende Maßnahmen / Sonstiges
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Vorbereitende Maßnahmen / Sonstiges
2 Sonstiges
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Sonstiges
2. 3 Sonstiges
2. 3
Sonstiges