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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Die Innenputzarbeiten sind fachgerecht gemäß Ausführungsplanung und den anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN 18550) auszuführen.
Der Leistungsumfang je Position umfasst insbesondere:
Prüfung und Vorbereitung des Untergrunds (KS-Mauerwerk)
Erforderliche Grundierung bzw. Putzvorbehandlung (z. B. Haftbrücke, Vorspritzer)
Anbringen von Eckschutzschienen und Kantenschutzprofilen an Wand- und Laibungskanten
Erforderliche Bewegungsfugen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Alle Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen
Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Gerüste, Leitern, Werkzeuge und Geräte
Einbau von Putzabschlussschienen und Anputzleisten, Einschalen von Türen sowie Kellenschnitte, soweit technisch erforderlich
Überspannen rissgefährdeter Bereiche und Übergänge zwischen unterschiedlichen Untergründen mit Kunststoffgewebe sowie fachgerechter Anschluss zwischen Rollladenkasten und Wand
Es werden zwei Qualitätsstufen der Putzoberfläche unterschieden:
Q2: Standardoberfläche für normale Ansprüche, z. B. für mittelstrukturierte Anstriche und Tapeten mittlerer bis guter Qualität.
Q3: erhöhte Oberflächengüte, z. B. für strukturarme, matte Anstriche sowie hochwertige Tapeten bei kritischem Streiflicht.
Putzmehrstärken bis 10 mm im Mittel der Geschossflächen werden nicht gesondert vergütet. Es sind grundsätzlich nur Systemkomponenten eines Herstellers zu verwenden.
Vorleistungen anderer Gewerke sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung zu prüfen. Aufgrund der geforderten Luftdichtigkeit ist der Wandputz bis an die angrenzenden luftdichten Ebenen zu führen, auch im Bereich hinter Installationssträngen. Bei Brüstungsfenstern ist zusätzlich die untere Laibung (Brüstung) zu verputzen; diese wird über die Laibungsposition mit vergütet.
Die ausgeschriebenen Wandflächen wurden auf Grundlage der Kalksandstein-Verlegepläne (Kontrolle Vorabzug EG/OG) ermittelt: angesetzt wurde die vom KS-Hersteller ausgewiesene Nettowandfläche je Wand (ohne Öffnungen), Innenwände beidseitig und Außenwände einseitig (Innenseite). Etwaige Zuschläge für Laibungen sowie geschossübergreifende Sonderflächen sind bauseits zu prüfen und ggf. gesondert zu vereinbaren. Die Haustrennwand zwischen den beiden Doppelhaushälften wird bei der Mengenermittlung wie eine Außenwand behandelt, d. h. der Innenputz wird nur einseitig (raumzugewandte Seite) angesetzt, da die gegenüberliegende Seite an die unabhängige, durch eine Trennfuge abgesetzte Wandscheibe der Nachbareinheit grenzt.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
01.__.0010 Innenputz Q2, Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG), inkl. Untergrundvorbereitung Herstellen eines Gipsputzes auf sämtlichen Wandflächen aus KS-Mauerwerk im gesamten Gebäude (Erdgeschoss und Obergeschoss), Oberflächengüte Q2, einschließlich:
Prüfen und Vorbereiten des UntergrundsErforderlicher Grundierung/HaftbrückeEckschutzprofilen an Wandkanten (Laibungenverputz wird als eigene Position gesondert vergütet)Herstellen einer ebenen, glatten Oberfläche gemäß Qualitätsstufe Q2Allen erforderlichen Nebenarbeiten und SchutzmaßnahmenGesamtwandfläche ermittelt auf Grundlage der KS-Verlegepläne (Kontrolle Vorabzug EG und OG): Nettowandfläche der Außenwände einseitig (Innenseite) zzgl. beidseitiger Nettowandfläche der Innenwände, Erdgeschoss (484,17 m², korrigiert) und Obergeschoss (249,43 m², korrigiert) zusammengefasst. Die Haustrennwand zwischen den beiden Doppelhaushälften (im EG-Verlegeplan die Wandelemente 14, 15, 20 und 21, KS-Dicke 24 cm, unmittelbar an der 3 cm breiten Trennfuge zwischen den Gebäudeteilen) wird analog zu einer Außenwand nur einseitig (raumzugewandte Seite) angesetzt, da die gegenüberliegende Seite auf die unabhängige Wandscheibe der Nachbareinheit trifft und keine zu verputzende Raumfläche darstellt. Für das Obergeschoss wurde die Haustrennwand ebenfalls entsprechend korrigiert: Die Obergeschossfläche wurde um 18 m² auf 249,43 m² reduziert, da auch dort der Innenputz der Haustrennwand nur einseitig anzusetzen ist.
01.__.0010
Innenputz Q2, Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG), inkl. Untergrundvorbereitung
733,60
m²
01.__.0020 Eventualposition: Innenputz Q3 (statt Q2), Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG) Alternativ zur Grundposition Q2: Herstellen eines Gipsputzes auf denselben Wandflächen aus KS-Mauerwerk im gesamten Gebäude (Erdgeschoss und Obergeschoss) in erhöhter Oberflächengüte Q3, ansonsten wie Grundposition (inkl. Untergrundvorbereitung, Grundierung, Eckschutz, Nebenarbeiten; Laibungenverputz wird als eigene Position gesondert vergütet).
Diese Eventualposition wird nur bei Wahl der Ausführung Q3 anstelle der Q2-Grundposition zur Abrechnung herangezogen.
01.__.0020
Eventualposition: Innenputz Q3 (statt Q2), Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG)
E
733,60
m²
01.__.0030 Laibungen verputzen Q2, Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG) Herstellen des Laibungsputzes (Gipsputz, Oberflächengüte Q2) an sämtlichen Fenster- und Türlaibungen in KS-Mauerwerk im gesamten Gebäude (Erdgeschoss und Obergeschoss), einschließlich:
Beidseitige seitliche Laibungsflächen sowie obere Laibung (Sturzbereich) je Öffnung; bei Brüstungsfenstern zusätzlich die untere Laibung (Brüstung)Anbringen von Kantenschutzprofilen an den LaibungskantenErforderlicher Grundierung/Haftbrücke und NebenarbeitenDie Menge wurde aus den in den KS-Verlegeplänen (Kontrolle Vorabzug EG und OG) dargestellten Öffnungen (Türen/Fenster mit Sturzangabe) ermittelt: entwickelte Laibungslänge je Öffnung = 2 × Höhe + Breite (ohne Fensterbank/Schwelle). Die Breiten wurden den Wandplänen entnommen; die Höhen wurden, soweit im Wandplan nicht ausdrücklich als eigener Wert ausgewiesen, aus den dort dargestellten Sturz-/Brüstungshöhen der jeweils gleichartigen Öffnung abgeleitet (ca. 1,11 m für die Fensteröffnung in Wand 1/2 EG, im Übrigen ca. 2,15–2,61 m für bodentiefe Tür-/Fensteröffnungen). Erdgeschoss ca. 77,57 m, Obergeschoss ca. 71,48 m, zusammen ca. 149,05 m. Diese Annahmen sind bauseits zu prüfen.
01.__.0030
Laibungen verputzen Q2, Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG)
149,05
m
01.__.0040 Eventualposition: Laibungen verputzen Q3 (statt Q2), Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG) Alternativ zur Grundposition Q2: Herstellen des Laibungsputzes (Gipsputz) an denselben Fenster- und Türlaibungen in erhöhter Oberflächengüte Q3, ansonsten wie Grundposition (inkl. Kantenschutz, Nebenarbeiten).
Diese Eventualposition wird nur bei Wahl der Ausführung Q3 anstelle der Q2-Grundposition zur Abrechnung herangezogen.
01.__.0040
Eventualposition: Laibungen verputzen Q3 (statt Q2), Gipsputz auf KS-Mauerwerk, gesamt (EG+OG)
E
149,05
m