Baulogistik a
DON-LI01 - ALDI SÜD | Lindau - Kemptener Str.
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Deckblatt Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe DeckblattLeistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe ProjektbezeichnungDON_LI01 ProjektNeubau eines zweigeschossigen Riegelbauwerkes mit dreigeschossigen Kopfbaues mit Aldi- Verbrauchermarkt und Bäckerei im EG, Werkstätten für behinderte Menschen im 1. OG und weitere Gewerbe im 2. OG sowie  einer oberirdischen Parkfläche .  Neubau einer zweigeschossigen Kita mit Außenbereich unter Erhalt eines bestehenden Stadels sowie der Errichtung eines Radweges.  Erstellen der Neubauten im Zertifizierungsstandard DGNB- Gold Abriss eines bestehenden Möbelhauses. GewerkVE 3050 Baustellenlogistik/ Übergeordente Baustelleneinrichtung - --- - ..- - --- - ... GrundstückKemptener Straße 116 88131 Lindau. Kemptener Str. Ecke / Sennhofweg, Flurstücke: Flurnummern 606/3, 606/5 und 603/3 der Gemeinde Reutin. BauherrALDI SÜD Projektentwicklungs- GmbH & Co. KG Im Wöhr 7-9 76437 Rastatt vertreten durch Giuseppe Burgarella und Thomas Spiegel Generalplanermap generalplaner gmbh Albrecht - Dürer- Straße 1388074 Meckenbeuren Taubenheimstraße 73 70372 Stuttgart ArchitekturF R E I E   A R C H I T E K  T E N   Müller, Arndt, Partner.   im Auftrag der  map generalplaner GmbH Albrecht - Dürer- Straße 1388074 Meckenbeuren Taubenheimstraße 73 70372 Stuttgart Studio Hering Werastraße 1588045 Friedrichshafen Bauleitung2XM Baumanagement GmbH Spinnerei 1 88239 Wangen im Allgäu Fachplanungen s. Projektbeteiligtenliste Für das Angebot gelten die vorstehenden Bestimmungen. Abweichende Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 00/600/7002/03 1. Angebotsgrundlagen1.1 vorliegendes Deckblatt "Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe" mit seinen Eintragungen 1.2 die Leistungsbeschreibung VE 3050 Baustellenlogistik/ Übergeordente Baustelleneinrichtung (beiliegend) mit den Plänen + Anlagen gemäß Anlage 1 Anlagenverzeichnis 1.3 die beigefügten "Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen" 1.4 die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" (sofern beigeheftet) 1.5 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" (sofern beigeheftet) 1.6 die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)" in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung 1.7 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)" in der bei Vertragsschluss gült. Fass. 1.8 das BGB, insbesondere die Bestimmungen über den Werkvertrag. 6. Vertragsstrafe nach § 11 VOB/B Für jeden Arbeitstag der schuldhaften Überschreitung der vertraglich vereinbarten (Einzel-) Fristen durch den Auftragnehmer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.2 die Leistungsbeschreibung beliegendes LVZ   Nr. VE 3050 Baustellenlogistik/ Übergeordente Baustelleneinrichtung mit den Plänen und Anlagen gemäß Verzeichnis 2. Angebotsaus- und -abgabe Ausgabe Leistungsverzeichnis: 28.05.2025 Abgabe bis zum 23.06.2025, 24.00 Uhr über Aldi- Vergabeplattform Cosuno 3. Eröffnung zum obigen Zeitpunkt durch AG 4. Zuschlag bis zum 22.08.2025. Bis dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Vergabe in Losen und Teilaufträgen ist vorbehalten. 5. Ausführungsfrist voraussichtlich ab Mitte September innerhalb von 3 Arbeitstagen. 6. Vertragsstrafen nach § 11 VOB/B Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 7. Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 8. ErfüllungsbürgschaftSiehe Aldi- Vertragsunterlagen. 9. Verjährungsfrist Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 10. Bauleistungsversicherung Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 11. Fachbauleitungist im Angebotspreis als Pflicht des Auftragnehmers enthalten. 12. Baustrom und Bauwasser sind beide  vom Auftragnehmer ab dem vom AG gestellten Hauptverteilpunkt (siehe ÜBE) selbst zu veranlassen und zu bezahlen. Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 13. AngebotskostenDas Angebot ist für den AG freibleibend. 14. Sonstigesentfällt 15. AngebotssummeAngebotsteil, Losvom Bieter auszufüllen Euro, Cent .......................................................................................................... ......................................................................................................... .......................................................................................................... gesamte Angebotssumme ohne MwSt...................................................... dazu .............%  MWSt Mehrwertsteuer..................................................... Angebotssumme mit MwSt...................................................... 16. Angebotene Ausführungsfrist Der Bieter verpflichtet sich, die Arbeit in ............      Arbeitstagen auszuführen. 17. Freistellungsbescheinigung Siehe Aldi- Vertragsunterlagen 18. Unterschrift des Bieters Für das Angebot gelten die vorstehenden Bestimmungen. Abweichende Angebots- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. ........................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift/Stempel des Bieters Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und Vertragsgrundlagen, gültig bei etwaigen Widersprüchen in folgender Reihenfolge: 1.1 der Bauvertrag mit den vorgenommenen Eintragungen 1.2 Verhandlungsprotokolle gem. Ziffer 2 des Bauvertrages 1.3 die Leistungsbeschreibung, sowie die ihr zugrundeliegenden Zeichnungen 1.4 die hier vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen 1.5 etwaige "Zusätzliche Vertragsbedingungen" 1.6 etwaige "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" 1.7 die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)" in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung 1.8 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)" in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung 1.9 das BGB, insbesondere die Bestimmungen über den Werkvertrag 1.10 etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil und zwar auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in späteren Schreiben auf sie hinweist. Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen 2. Vergütung 2.1 Führt der Auftragnehmer Leistungen ohne Auftrag aus oder weicht er eigenmächtig vom Auftrag ab, werden diese Leistungen nur nach Maßgabe des § 2 Abs. 8 VOB/B vergütet. 2.2 Der Auftragnehmer bzw. Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers seine Urkalkulation vorzulegen. 2.3 Der Auftragnehmer muss eine zusätzliche oder geänderte Leistung nach § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B auch dann ausführen, wenn die Parteien vor Ausführung der Arbeiten keine Vereinbarung über deren Vergütung oder Auswirkung der Leistungsänderung auf die vereinbarte Vergütung geschlossen haben. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht ihm insoweit nicht zu. 2.4 Vertragspreise bleiben unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. 2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- oder Stoffpreisgleitklausel vereinbart, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreisänderung spätestens binnen zwei Wochen nach Eintreten der Änderung anzuzeigen. 2.6 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.7 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau-/Verwendungsstelle einschließlich Abladen, Verpackung und Entsorgung des Verpackungsmaterials. 3. AusführungsunterlagenEs gilt § 3 VOB/B mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Planers tragen. Sie sind für den Auftragsnehmer verbindlich. Übergebene Pläne und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dem Planer ist eine Abschrift zu übermitteln. Planlieferungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt. 3.2 Unterlagen über technische Anlagen, Installationen o.ä., die der Auftragnehmer nicht selbst erstellt hat, sondern von Herstellerseite unentgeltlich erlangt hat, sind spätestens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu übergeben. 3.3 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, ihm im Rahmen der Erfüllung seiner Leistungspflicht übergebene Pläne, Zeichnungen und Berechnungen anderweitig zu verwenden, zu verwerten oder zu verändern. 4. Ausführung. Es gilt § 4 VOB/B mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benutzer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. 4.2 Der Schutz seiner ausgeführten Leistungen auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit dies für seine Leistungen nötig ist. 4.3 Leitungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Planer eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Planer täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Planer zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster sind bis zur Abnahme vorzuhalten. 4.7 Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers dazu verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Jour Fixe Terminen teilzunehmen. 4.8 Bei Auftragsvergabe an Nachunternehmer gilt: Der Generalunternehmer ist verpflichtet, die anfallende Mehrwertsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Nachunternehmer darf selbst keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen und verlangen. 5.-7. Siehe §§ 5 - 7 VOB/B. 8. HinweispflichtDer Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Änderungen, die Auswirkungen auf die erteilte Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. EStG haben könnten, mitzuteilen. Wird die Freistellungsbescheinigung widerrufen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/B. 9.-11. Siehe §§ 9 - 11 VOB/B. 12. Abnahme, Mängelrüge: 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme gem. § 12 Abs. 1 VOB/B, hat der Auftraggeber sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Werkleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. 12.2 Ist die förmliche Abnahme vereinbart worden, so hat der Auftraggeber diese binnen 12 Werktagen nach schriftlicher Anzeige der Fertigstellung der Werkleistung und Verlangen der Abnahme durchzuführen. Die fiktive Abnahme gem. § 12 Abs. 5 VOB/B sowie die Abnahme durch Ingebrauchnahme der Leistung sind dann ausgeschlossen. 12.3 Wegen wesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme bis zu deren Beseitigung verweigern. 12.4 Technische Abnahmen durch den Architekten, Sonderfachplaner oder sonstigen Dritten sowie öffentlich-rechtliche Abnahmen durch Behörden stellen keine rechtsgeschäftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschließlich der Auftraggeber berechtigt. 12.5 Im Übrigen gilt § 12 VOB/B. 13. Mängelansprüche und Verjährung: Es gilt § 13 VOB/B, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 14. Abrechnung: 14.1 Die Abrechnung der Vergütung des Auftragnehmers ist auf Basis eines von Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam erstellten Aufmaßes vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit einem Vorlauf von 7 Tagen einen Termin zu benennen. Ist der Auftraggeber oder sein bevollmächtigter Vertreter an diesem Termin verhindert, so ist ein neuer Termin vom Auftragnehmer zu benennen. Findet auch dieser Termin nicht statt, so entfällt die Verpflichtung zur Erstellung des gemeinsamen Aufmaßes. Dem Auftraggeber bleiben Einwendungen gegen das vom Auftragnehmer einseitig erstellte Aufmaß unbenommen. 14.2 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den mit der Prüfung der Schlussrechnung Beauftragten und einfach an den Auftraggeber einzureichen. Projektnummer und Vertragsdatum sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. 14.3 Im Übrigen gilt § 14 VOB/B. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. 15.2 Mit Unterschriften des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten auf einem vom Auftragnehmer vorgelegten Stundenlohnzettel werden lediglich die Art und der Umfang der geleisteten Arbeiten, nicht aber ihre Abrechnung als Stundenlohnarbeiten, anerkannt. 15.3 Im Übrigen gilt § 15 VOB/B. 16. Zahlungen: Es gilt § 16 VOB/B mit folgender Maßgabe: Rückforderungen aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann der Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im Übrigen gilt § 16 VOB/B einschl. § 16 Abs. 3 VOB/B betreffend Schlusszahlung. 17. Sicherheitsleistung: Es gilt § 17 VOB/B. 18. Sonstige rechtliche Regelungen: Es gilt § 18 VOB/B. Ferner gilt: 18.1 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Aus Nachweisgründen sind Vertragsänderungen und Ergänzungen nur dann wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 18.2 Für Arbeitsgemeinschaften gilt: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluss eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft zu bevollmächtigen. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund bis zum Ablauf der Frist für Mängelbeseitigungsansprüche von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. 18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Auftraggeber bzw. Planer rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusagen und -summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen. 18.5 Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird vereinbart, dass eine Abtretung der Forderungen des Auftragnehmers nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist. 18.6 Gerichtsstand: Zwischen Kaufleuten gilt der Gerichtsstand des Sitzes des Auftraggebers als vereinbart. Der Auftraggeber kann jedoch auch am Ort des Bauvorhabens sowie am Sitz des Auftragnehmers klagen. 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht.
Deckblatt Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe
Projektkurzbeschreibung Projektkurzbeschreibung A) Zweck und Aufgabenbeschreibung in Kurzform Die Baustellenlogistik/ Übergeordnete Baustelleneinrichtung  dieses Leistungsverzeichnisses  dienen -  dem Neubau eines zweigeschossigen Riegelbauwerkes mit dreigeschossigen Kopfbaues mit Aldi- Verbrauchermarkt und Bäckerei im EG, Werkstätten für behinderte Menschen im 1. OG und weitere Gewerbe im 2. OG - einer oberirdischen Parkfläche mit 105 Autostellplätzen und 66 Fahrradstellplätzen. - dem Neubau einer zweigeschossigen Kita mit Außenbereich und unter Erhalt eines bestehenden Stadels sowie der Errichtung eines Radweges. Erstellen der Neubauten im Zertifizierungsstandard DGNB- Gold Das Gebäude wird im geräumten Zustand zum Rückbau übergeben. Dem voraus gehen der Rückbau eines Möbelmarktes samt Parkplätzen +Außenanlagen sowie die Baufeldfreimachung für das Neubauprojekt B) Kurzbeschreibung Projekt Das GrundstückAldi- Areal, Lindau, Ecke Sennhofweg- Kemptener Straße in Lindau Gemeinde Reute in Flurstück Nr. 603/3, 606/3 und606/5, am nördlichen Stadtrand Lindaus. Das Grundstück liegt an der Kreuzung Sennhofweg und der Bundesstraße Kemptener Straße und wird vom Süden aus über den Sennhofweg erschlossen. Städtebaulicher Rahmen Westlich der Kemptener Straße liegt ein großmaßstäbliche und mehrgeschossiges Parkhaus. Im Norden und Süden grenzen Gewerbeflächen an das Grundstück an, im Osten landwirtschaftliche Flächen und ein Gehöft. Baulicher Bestand Derzeit ist das Areal entlang der Bundesstraße mit einem im Wesentlichen eingeschossigen Gewerbebau- Riege(derzeit Möbel/ davor Autohaus) bebaut, der in einer Teilfläche, durch ein Ober- und ein Untergeschoss ergänzt wird. Das Gebäude ist unmittelbar von Asphalt- Pflaster- und Kiesflächen für Parkierung und Anlieferung umgeben. Gewerbebau und Außenflächen werden im Zuge der Maßnahme rückgebaut. Die Scheune im östlichen Bereich, die derzeit als Werkstatt genutzt wird, bleibt als Abstellraum/ Fahrradraum erhalten. BaugrundGemäß Baugrundgutachten Moräne wurden auf dem Grundstück großflächig "künstliche" Auffüllungen aus Kies erkundet. Eine Vornutzung durch einen Campingplatz kann durch Archivrecherchen nicht erhärtet, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Die Auffüllungen sind in aufbereiteter und vergüteter Form wiederverwendbar.(Siehe Anlage 5 Baugrundgutachten) Topografie und Vegetation Das Gelände steigt flach zu einem Bachtobel an und steigt vom Westen/ Bereich des Marktes von einer GOK von ca. 425.00 üNN über ca. 426.50 üNN bei der KiTa bis zum östlichen Außenbereich bis auf ca. 429.50 üNN an. Innerhalb des Grundstücks fällt das Gelände von Nord-Osten nach Süd-Westen um ca.  4,50m. Der Vegetationsbestand weist eine zu erhaltende Gehölzstruktur im Nord-Westen auf (gem. vorhabenbezogener B-Plan Nr.135). Laut artenschutzrechtlichen Kurzberichtes, Sieber Consult, 23.02.23) liegt ca.160 m westlich des Grundstücks ein geschütztes Biotop. KampfmittelFazit des Gutachtens der UXO PRO Consult GmbH vom 08.05.2024: "Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat in Zusammenhang mit der erörterten Literatur den Verdacht der Kontamination des Erkundungsgebietes mit Kampfmitteln nicht bestätigt. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig."  (Siehe Anlage 4 XEB Luftbildauswertung 88131 Lindau) C) Maßnahme Kurzbeschreibung und Struktur des Bestandes D) Vorbereitende Untersuchungen des Auftraggebers/Anlagen D1)Altlasten / Schadstoffe- Orientierende Schadstofferkundungen der Bausubstanz der GeoProGmbH  (Anlage 10.1  20240130 Bericht Geopro GmbH - Gebäudeuntersuchung Gewerbeobjekt und Anlage 10.2  23.7191-2 Bericht Geopro GmbH - Nachuntersuchung Flachdächer ) D2) Baugrund- Bodengrundgutachten , Bodeneigenschaften und hydrologischen Aufschlüssen der  Domäne GmbH (Anlage 5.1 2023.0815 Geotechnischer Bericht - Moräne GmbH und  Anlage 5.2 514655 Bodenmechanische Eignung Auffüllungen Moräne 300925 und  Anlage 5.3 Orienierende Bewertung. D3) Artenschutz- Artenschutzrechtliche Untersuchung SieberConsult (Anlage  6 2023-09-18_Artenschutz _vBP_ALDI_Sennhofweg_Kurzbericht) D4) Kampfmittel- Gutachten Luftbildauswertung Kampfmittel der UXO-PRO GmbH (Anlage 9 XEB Luftbildauswertung 88131 Lindau - Motzach, Kemptener Straße 116, Neubau) D5) SiGeKo- SiGeKo und SiGe- Plan gemäß Anlagen E) Termine gemäß Rahmenterminplan - Der Bieter bestätigt, dass er die Örtlichkeiten und die abzubrechenden Gebäudeteile von außen in Augenschein genommen hat. - Da das Bauwerk bis zum 31.07.2025 noch genutzt wird, sind Begehungen des Gebäudeinneren vor Angebotsabgabe nicht möglich. - Vor Einladung zu Bietergesprächen werden zwischen AG und Bieter gemeinsame Gebäude- Besichtigungstermine vereinbart. Diese sind für den Bieter  verpflichtend. Termine siehe beiliegender Rahmenterminplan Beginn Mitte September 2025 Fertigstellung: innerhalb von 3 Arbeitstage, bzw. Vorhaltung im Anschluss E) AusschreibungsartBeschränkte freie Vergabe
Projektkurzbeschreibung
DGNB- Zertifizierung Anforderungen und Leistungsbeschreibung Projekt:DON-LI01 STAND Stand: 30. April 2025 Ausschreibungsunterlagen Anforderungen zur DGNB-Zertifizierung Der Neubau wird nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB Version 2023) zertifiziert. Dies erfordert die Einhaltung von Vorgaben zur Qualität hinsichtlich Umwelt, Ökonomie und Soziokulturellen Themen. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen werden Teil des Bauvertrages und sind im Angebot zu bestätigen. Der Bieter schuldet die Leistungen entsprechend den mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vereinbarten Anforderungen. Abweichungen von den vereinbarten Qualitäten und Anforderungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch den Auditor. Die erforderlichen Dokumente für die Zertifizierungen sind termingerecht zur Freigabe vorzulegen. Der Bieter erklärt seine Mitwirkung an der Einhaltung der beschriebenen Ziele - gemäß Anlage "DGNB" und die entsprechende Information an die eigene Bauleitung/Bauüberwachung zur Einhaltung der Anforderungen. Der Bieter erklärt, ausschließlich die durch den DGNB-Auditor freigegebenen Materialien zu verwenden. Hiermit bestätigen wir die Kenntnis der Anforderungen und deren Berücksichtigung in unserem Angebot: ................................................................................ Ort, Datum   Unterschrift des Bieters Ansprechpartner für die Zertifizierung: Volker Auch-Schwelk Dipl. Ing. Architekt   - DGNB Auditor Senefelderstraße 26 70176 Stuttgart Tel: 0711 2528 0180 Anlage "DGNB" zur Leistungsbeschreibung Weitere Anhänge: DGNB_Anhang 1_Kriterienmatrix_ENV1.2_V23.3 DGNB_Anhang 2_Baustellenkonzepte Relevante Kriterien: ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt ENV 1.3 Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung ECO 2.7 Dokumentation / PRO 2.5 Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung PRO 2.1. Baustelle/Bauprozess Neben der schriftlichen Vereinbarung werden die Anforderungen der Zertifizierung zusätzlich in einer Schulung vorgestellt, welche nach Vergabe der Leistungen durch den Auditor mit dem Auftragnehmer durchgeführt wird. Die Teilnahme der Schulung ist für mind. 1 verantwortliche Person des Auftragnehmers verpflichtend. Die Schulung findet online statt und wird mit einer Dauer von ca. 30 min angesetzt. ENV 1.2. Risiken für die lokale Umwelt Ziel ist es, alle gefährdenden oder schädigenden Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen, die Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und / oder langfristig schädigen können, zu reduzieren, zu vermeiden oder zu substituieren. Für das Projekt ist die Umsetzung der Qualitätsstufe 4 nach DGNB vereinbart. Jede Abweichung von den vorgegebenen Anforderungen führt zur Abwertung für das gesamte Kriterium um mindestens 1 Qualitätsstufe. Methode: Nach der Vergabe und Durchführung der entsprechenden Schulung ist der Auftragnehmer verpflichtet seine Bauprodukte vor Materialbestellung über das Onlineportal BIM.pi durch den Auditor freigeben zu lassen (Bearbeitungszeit 10 Arbeitstage). Nach Einreichung der Produkte wird überprüft, ob alle Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden und der Auftragnehmer erhält eine Rückmeldung, ob eine Freigabe erteilt werden konnte. Nur freigegebene Baustoffe und Produkte dürfen verwendet werden. Falls andere oder nicht freigegebene Produkte verwendet werden, stellt dies einen Mangel dar, der auf Anweisung der Baustelle beseitigt werden muss. Vor Beginn der Ausführung muss der Auftragnehmer schriftlich bestätigen, dass nur die vorab freigegebenen Materialien verwendet werden. Die folgenden Informationen sind - (soweit verfügbar) für alle Produkte über das Onlineportal bereitzustellen: Sicherheitsdatenblätter (müssen mind. für alle betrachtungsrelevanten Gemische vorgelegt werden) Produktdatenblatt Technische Informationen Umweltproduktdeklarationen Herstellererklärung Emissionsprüfberichte Vorhandene Produktlabels (z.B. Blauer Engel, EMICODE) Informationen zu Schadstoffen, wie VOC, SVHC, Biozide, Schwermetalle, organische Lösungsmittel und Weichmacher, sowie zu Gefahrstoffen gemäß der POP und der REACH-Verordnung, falls in o.g. Unterlagen nicht enthalten. Die Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen lassen sich dem Anhang "DGNB_Anhang 1_Kriterienmatrix_ENV1.2_V23.3" entnehmen. Zudem wurden die Anforderungen weitestgehend im Leistungsverzeichnis in die relevanten Positionen aufgenommen. Abweichungen von den Anforderungen können ausschließlich im Ausnahmefall angefragt werden, und bedürfen der zwingenden Zustimmung der Zertifizierungsstelle über den Auditor. Neben den Produktfreigaben wird eine regelmäßige Materialkontrolle und eine Dokumentation der vor-Ort eingesetzten Materialien durch die Bauleitung erstellt. ENV 1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Lieferkettensorgfalt: Die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht muss je nach Unternehmensgröße über folgende Nachweise bestätigt werden: > 1.000 Mitarbeitende:Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes 100-1.000 Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflicht < 100 Mitarbeitende: kein Nachweis erforderlich Ein passender Nachweis ist der Bauleitung und dem Auditor vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Holz und Holzwerkstoffe: Es werden ausschließlich Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe eingesetzt, welche nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschafts stammen (PEFC/FSC). Entsprechen ist als Nachweis für jede Materiallieferung ein gültiges PEFC- oder FSC-Zertifikat mit zugehörigem Lieferschein vorzulegen. Auf dem Lieferschein muss zwingend der %-Anteil des zertifizierten Holzes (70-100%) und die CoC-Nummer aufgeführt werden. Relevante Dokumente sind an die Bauleitung und/oder den Auditor zu übergeben. Betone: Für Beton mit CSC-Zertifikat in Silber, Gold oder Platin muss mit dem Lieferschein nachgewiesen werden, dass dieser am Projekt eingesetzt wird. Darüber hinaus ist der Nachweis über das gültige Zertifikat erforderlich. Natursteine: CE-Kennzeichnung des Produktes, Zertifikate zur Herkunft der Steine (WIN=WIN fair stone), Quantifizierung des verwendeten Natursteinmaterials. Mit dem Lieferschein ist das Zertifikat (WIN=WIN fair stone) an die Bauleitung zu übergeben. Nachweise für Sekundärrohstoffe: Falls relevant muss angegeben werden, welcher Anteil der jeweiligen Baustoffgruppen (Beton, Erdbaustoffe, Pflanzusubstrate, Stahl) aus Recyclingmaterial besteht bzw. zu einem erheblichen Anteil Recyclinmaterialien enthält (z.B. die Gesteinskörnung bei Beton). Ein Prüfzeugnis oder ein unabhängiges Label (wie zum Bsp. FSC-Recycled oder CSC R-Modul) dient als Nachweis, in Verbindung mit dem Lieferschein mit COC-Zertifizierungsnummer. ECO2.7 Dokumentation / PRO2.5 Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung Für eine nachhaltige Dokumentation werden dem Bauherrn folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Revisionsunterlagen Bedienungs- und Instandhaltungsunterlagen Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen Dokumentation der notwendigen Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten inkl. vorgesehener Intervalle PRO 2.1. Baustelle/Bauprozess Interne Kommunikation: Alle relevanten Informationen zum Projekt (z.B. Abnahmetermine) werden den am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der Austausch wird durch einen festgelegten Informationsfluss sichergestellt. Der Auftragnehmer hat sich an die Vorgaben der Informationsverteilung zu halten. Baustellenkonzepte: Ziel ist es, Maßnahmen zur Reduktion negativer Einflüsse während des Bauprozesses zu formulieren und umzusetzen, um so die Umwelteinwirkungen zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Folgende Themen werden dabei betrachtet: Lärm, Staub, Boden- und Grundwasserschutz, Abfall, Wasser, Energie Die definierten Maßnahmen können dem Anhang "DGNB_Anhang 2_Baustellenkonzepte" entnommen werden. Die Umsetzung dieses Konzepts ist für den Auftragnehmer bei der Umsetzung seiner Arbeiten verpflichtend. Vorschläge der Auftragnehmer können berücksichtigt werden, wenn sie den oben genannten übergeordneten Zielen dienen. . ENV 1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Lieferkettensorgfalt: Die Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht muss je nach Unternehmensgröße über folgende Nachweise bestätigt werden: > 1.000 Mitarbeiter:Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetztes 100-1.000 Mitarbeiter: Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflicht < 100 Mitarbeiter: kein Nachweis erforderlich Ein passender Nachweis ist der Bauleitung und dem Auditor vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Holz und Holzwerkstoffe: Es werden ausschließlich Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe eingesetzt, welche nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschafts stammen (PEFC/FSC). Entsprechen ist als Nachweis für jede Materiallieferung ein gültiges PEFC- oder FSC-Zertifikat mit zugehörigem Lieferschein vorzulegen. Auf dem Lieferschein muss zwingend der %-Anteil des zertifizierten Holzes (70-100%) und die CoC-Nummer aufgeführt werden. Relevante Dokumente sind an die Bauleitung und/oder den Auditor zu übergeben. Betone: Für Beton mit CSC-Zertifikat in Silber, Gold oder Platin muss mit Lieferschein nachgewiesen werden, dass dieser am Projekt eingesetzt wird. Darüber hinaus ist der Nachweis über das gültige Zertifikat erforderlich. Natursteine: CE-Kennzeichnung des Produktes, Zertifikate zur Herkunft der Steine (WIN=WIN fair stone) Quantifizierung des verwendeten Natursteinmaterials. Mit dem Lieferschein ist das Zertifikat (WIN=WIN fair stone) an die Bauleitung zu übergeben. Nachweise für Sekundärrohstoffe: Es muss angegeben werden, welcher Anteil auf die Materialkosten entfällt. Eine Selbstdeklaration ist möglich oder aber im Falle eines unabhängigen Labels (wie zum Bsp.: FSC-Recycled oder CSC R-Modul), die Vorlage des Lieferscheines mit COC-Zertifizierungsnummer. Stahl: Dem Auditor ist nach Abschluss der Leistungen eine Übersicht über die Gesamtmasse des verwendeten Stahls zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss ein Nachweis über den enthaltenen Recyclinganteil im verbauten Stahl erbracht werden (keine Mindestanforderung vorhanden). ECO2.7 Dokumentation / PRO2.5 Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung Für eine nachhaltige Dokumentation werden dem Bauherrn folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Revisionsunterlagen Bedienungs- und Instandhaltungsunterlagen Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen Dokumentation der notwendigen Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten inkl. vorgesehener Intervalle PRO 2.1. Baustelle/Bauprozess Interne Kommunikation: Alle relevanten Informationen zum Projekt (z.B. Abnahmetermine) werden den am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der Austausch wird durch einen festgelegten Informationsfluss sichergestellt. Der Auftragnehmer hat sich an die Vorgaben der Informationsverteilung zu halten. Baustellenkonzepte: Ziel ist es, Maßnahmen zur Reduktion negativer Einflüsse während des Bauprozesses zu formulieren und umzusetzen, um so die Umwelteinwirkungen zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Folgende Themen werden dabei betrachtet: Lärm, Staub, Boden- und Grundwasserschutz, Abfall, Wasser, Energie Die definierten Maßnahmen können dem Anhang "DGNB_Anhang 2_Baustellenkonzepte" entnommen werden. Die Umsetzung dieses Konzepts ist für den Auftragnehmer bei der Umsetzung seiner Arbeiten verpflichtend. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch eine regelmäßige Dokumentation der Bauleitung überprüft. Im Leistungsverzeichnis sind entsprechend den DGNB-Anforderungen gegebenenfalls Positionen zur Umsetzung enthalten. Vorschläge der Auftragnehmer können berücksichtigt werden, wenn sie den oben genannten übergeordneten Zielen dienen. Aufgestellt: S. Agorastos / V. Auch-Schwelk
DGNB- Zertifizierung Anforderungen und Leistungsbeschreibung
Fachbauleitererklärung und Vereinbarung zur Arbeitssicherheit Fachbauleitererklärung und Vereinbarung  zur Arbeitssicherheit Die unterzeichnende Firma erklärt, dass sie die Verantwortung für die ihr übertragenden Arbeiten entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung, des Sozialgesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes übernimmt. FachbauleiterAls Bauleiter/Fachbauleiter im Sinne der LBO wird benannt: (sein Vertreter) Name:........................................ (vom Bieter auszufüllen) Berufsbezeichnung: ........................................ (vom Bieter auszufüllen) ErklärungDer Bauleiter/Fachbauleiter erklärt, dass er die unmittelbare Verantwortung für die Ausführung an Ort und Stelle übernimmt. Er besitzt die für eine sichere Ausführung erforderlichen Kenntnisse und Verlässlichkeit. Er ist für die Sicherheit der Baustelle sowie für die Einhaltung der gesetzliche behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftragnehmer und der Fachbauleiter erklären, dass ihnen die Unfallverhütungsvorschriften, die Bauordnung, sowie das Arbeitsschutzgesetz bekannt sind, insbesondere wird darauf hingewiesen: 1.  Verhütung von UnfällenDer AN ist verpflichtet, zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit seiner Leistung alle erforderlichen sicherheitstechnischen Anordnungen und Maßnahmen entsprechend den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln zu treffen. Die Hinweise im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die Forderungen und Angaben des SiGeKo sind zu beachten. Der AN hat zu Baubeginn einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. 2.  ArbeitsschutzDie erforderlichen Arbeitsschutzausrüstungen sind vom AN für seine Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter sind zu unterweisen, diese zu benutzen. Dies ist zu protokollieren und dem AG gesammelt zur Verfügung zu stellen. 3.  GerätezustandAlle eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig durch Sachkundige oder Sachverständige überprüft werden;  schriftliche Nachweise sind bereitzuhalten. 4.  Gefährliche Arbeiten, gemäß UVV Allgemeine Vorschriften, muss vor Arbeitsbeginn ein der Gefährdung angepasstes Sicherheitskonzept (Durchführungsanweisung) der Bauleitung vorgelegt werden. Hier ist der SiGeKo einzubinden. Der AN muss die Anmeldung von besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung (z.B. Arbeiten mit Asbest) durchführen. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen zur Arbeitssicherheit wird ein Baustellenverweis der betroffenen Personen ausgesprochen. 5.  Sicherungsmassnahmen Falls Sicherungseinrichtungen durch den AN/NU entfernt werden müssen, ist für die Dauer der Entfernung die Gefahrenstelle unfallsicher abzusperren und zu kennzeichnen. Anschließend ist die Sicherheitseinrichtung wieder herzustellen. 6.  MeldepflichtWenn auf der Baustelle Mitarbeiter des AN Gefahren für sich oder andere  feststellen, die nicht selbst abgestellt werden können, ist die Bauleitung sofort zu informieren.Hier ist der SiGeKo einzubinden. 7.  ArbeitsunfälleMeldepflichtige Arbeitsunfälle sind vom Unternehmer auf Unfallanzeigen an seine zuständige Berufsgenossenschaft und das örtlich zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Amt  für Arbeitsschutz zu melden. Die Bauleitung ist über jeden Unfall unverzüglich zu informieren. 8.  Ersthelferdes AN auf der Baustelle sind zu benennen (mindestens10 % der Mitarbeiter). 9.  SauberkeitAuf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu achten, die sanitären Einrichtungen sind zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung werden die Reinigungs- bzw. Entsorgungskosten dem AN in Rechnung gestellt. 10.  GefahrstoffeDer Auftragnehmer muss für alle eingesetzten Gefahrstoffe das jeweils gültige Sicherheitsdatenblatt und die erforderlichen Betriebsanweisungen am Einsatzort bereithalten; die Zusammenstellung aller Gefahrstoffe in einem zentralen Kataster gemäß § 16 GefStoffV, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und ist der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. 11. SpracheAllgemeine Baustellensprache ist deutsch. Die Unterweisung der Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsschutzes und ggf. des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Die beigefügte Baustellenordnung ist den Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen. Die Unterweisung hat in Abstimmung mit dem SiGeKo zu erfolgen. 12. NachweiseDer AN die Nachweise über arbeitsmedizinisiche Vorsorgeuntersuchungen des Personals  zum Baubeginn vorzulegen. ....................................., den ................ ............................................................. (Unterschrift Bau-/Fachbauleiter (AN)
Fachbauleitererklärung und Vereinbarung zur Arbeitssicherheit
Bietererklärung Abzugebende Unterlagen und Bietererklärung zur VE 3050 Baustellenlogistik/ Übergeordnete Baustelleneinrichtung Kenntnis- und Einsichtnahme Der Bieter erklärt, dass er alle Angebotsunterlagen/Pläne eingesehen hat und sich - wo nötig- durch Rücksprachen mit dem AG oder seinen Beauftragten und durch Baufeldbesichtigungen ein eindeutiges Bild - der Arbeitsbedingungen, - dem Umfang der auszuführenden Arbeiten und - der Durchführbarkeit der zu leistenden Arbeiten gemacht hat. Pläne und textliche Beschreibungen des LVZ gelten dabei gleichberechtigt. Der Bieter bestätigt, dass er die Örtlichkeiten und die abzubrechenden Gebäudeteile von außen in Augenschein genommen hat. Da das Bauwerk bis zum 31.07.2025 noch genutzt wird, sind Begehungen des Gebäudeinneren vor Angebotsabgabe nicht möglich. Vor Einladung zu Bietergesprächen werden separate Gebäude- Besichtigungstermine vereinbart. Diese sind für den Bieter verpflichtend. PreisbildungDie Teilnahme des Bieters am Besichtigungstermin ist zwingend für die abschließenden Preis- und Pauschalpreisbildung notwendig. Auf eigene Texte oder Begleitschreiben des AN ist zu verzichten. Diese werden im Auftragsfall vom Vertrag ausgeschlossen. Mit der Abgabe des Angebotes anerkennt der Bieter alle vorstehenden Bedingungen und verpflichtet sich im Auftragsfalle zur Annahme und Durchführung der Arbeiten zu den im Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreisen. Abzugebende Unterlagen Mit dem ausgefüllten LVZ sind vom Bieter folgende Unterlagen mit einzureichen: - Baustelleneinrichtungsplan - Sicherheitskonzept der Baustelle zum Schutz vor unbefugtem Zutritt Dritter Die Vorbemerkungen gelten gleichrangig zu den LV-Positionen und sind Grundlage für die LV-Positionen. Bestätigung für die Anfrage eines Ortstermins und Durchführung: ........................, den ................ ............................................................. (Anbieter)
Bietererklärung
Hinweis zur Videoüberwachung auf der Baustelle Die Baustelle ist videoüberwacht. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Durchführung der Videoüberwachung ausdrücklich einverstanden. Die Videoüberwachung erfolgt zur Sicherstellung der Baustellensicherheit, zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie zur Wahrung des Eigentumsschutzes. Die aufgezeichneten Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und etwaige Nachunternehmer über die Videoüberwachung zu informieren. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass er diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat und ihn akzeptiert.
Hinweis zur Videoüberwachung auf der Baustelle
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff.  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 1 ATV DIN 18299 ff. 1.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend: 1.2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff.
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Angaben zur Abrechnung Aufmaß Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, inkl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Abstimmungstermine mit anderen Gewerken, der OÜ und Jourfixetermine sind vom AN wahrzunehmen sodass Gewerkeschnittstellen reibungslos im Bauablauf funktionieren. Die Ausführungspläne werden einfach digital für den Auftragnehmer bereitgestellt. Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Ausführungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, falls bauseitige Anforderungen oder Änderungen Verzögerungen verursachen können. Sein Hinweis an die OÜ ist in jedem Fall so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass Verzögerungen noch verhindert werden können. Sämtliche Maße sind vor Ausführung der Arbeiten am Bau vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Massdifferenzen zwischen Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der örtlichen OÜ mitzuteilen und mit Ihr inhaltlich abzustimmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren." Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
01 Allgemeines
01
Allgemeines
01.__.__.0001 Erstellen und Fortschreiben eines Baustelleneinrichtungsplans Erstellen eines vollständigen Baustelleneinrichtungsplans in Abstimmung mit dem Architekten und der Bauherrschaft, einschließlich folgender Teilleistungen: Bestandsaufnahme und Abstimmung: Teilnahme an einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit dem Architekten und der Bauherrschaft zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Baustelleneinrichtung. Ermittlung und Abstimmung der Anforderungen hinsichtlich Zufahrtswege, Lagerflächen und Sicherheitsbereiche. Planerstellung: Anfertigung eines maßstabsgetreuen Baustelleneinrichtungsplans unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Anforderungen des Bauvorhabens und der Inhalte dieses Leistungsverzeichnisses. Darstellung der folgenden Elemente im Plan: Zufahrts- und Transportwege für Baugeräte und Materialien. Lage der Lagerflächen für Baustoffe und Baumaschinen. Aufstellflächen für Kräne und andere Großgeräte. Standort der Baustellenbüros, Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume. Einzäunung und Sicherung der Baustelle. Flächen für Sicherheits- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Flächen für Aufenthalts- und Bürocontainer Aufstellbereiche für Web- und Überwachungskameras Aufstellbereiche für Elektro-Verteiler (bauseitig) Aufstellbereiche für Wasserentnahmestellen Notwendige Beschilderungen und Sicherheitskennzeichnungen. Koordination und Anpassung: Kontinuierliche Abstimmung des Plans mit dem Architekten und der Bauherrschaft während der Planungs- und Bauphase. Anpassung des Plans bei Änderungen des Bauablaufs oder der Bauphasen. Dokumentation der finalen Abstimmung und Freigabe des Plans durch den Architekten und die Bauherrschaft. Übergabe und Dokumentation: Übergabe des fertigen Baustelleneinrichtungsplans in digitaler und gedruckter Form an den Auftraggeber (AG). Beifügung einer schriftlichen Bestätigung der Abstimmung mit dem Architekten und der Bauherrschaft.
01.__.__.0001
Erstellen und Fortschreiben eines Baustelleneinrichtungsplans
L
1.00
psch
02 Allgemeine Baustelleneinrichtung
02
Allgemeine Baustelleneinrichtung
02.__.__.0001 Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen, räumen Schutzzaun, versetzbar, auf befestigten und unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung. Hinweis: Es darf keine Werbung vom AN angebracht werden.
02.__.__.0001
Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen, räumen
568.00
m
02.__.__.0002 Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m umsetzen Schutzzaun, aus Vorposition, umsetzen nach besonderer Anordnung durch die OÜ.
02.__.__.0002
Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m umsetzen
100.00
m
02.__.__.0003 Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten Schutzzaun aus Pos 02.1 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 568 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0003
Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten
11,928.00
mMt
02.__.__.0004 Zulage Schutzzaun reißfeste blickdichte Folie, Verstrebung und Verankerung, herrichten, räumen Schutzzaun mit reißfester, blickdichter Folie schließen, herrichten, räumen. Inklusive diagonal und waagerechte Bauzaunstrebe in jedem Fußpunkt zum Anschrauben und Verankerung im Erdreich oder Betonfertigteilfuß gegen auftretende Windkräfte.
02.__.__.0004
Zulage Schutzzaun reißfeste blickdichte Folie, Verstrebung und Verankerung, herrichten, räumen
568.00
m
02.__.__.0005 Zulage Schutzzaun reißfeste blickdichte Folie vorhalten Schutzzaun mit reißfester, blickdichter Folie aus Pos 02.4 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 568 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0005
Zulage Schutzzaun reißfeste blickdichte Folie vorhalten
11,928.00
mMt
02.__.__.0006 Tor abschließbar Metallgitter B 3,75-4m H 1,75-2m einbauen ausbauen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, 2-flügelig, aus Metallgitter, vorgefertigt, mit Feststeller, im Schutzzaun, Breite über 3,75 bis 4 m, Höhe über 1,75 bis 2 m, einbauen und ausbauen.
02.__.__.0006
Tor abschließbar Metallgitter B 3,75-4m H 1,75-2m einbauen ausbauen
1.00
St
02.__.__.0007 Tor abschließbar Metallgitter B 3,75-4m H 1,75-2m vorhalten Tor aus Pos 02.6 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0007
Tor abschließbar Metallgitter B 3,75-4m H 1,75-2m vorhalten
21.00
StMt
02.__.__.0008 Bauwasseranschluss einrichten räumen Bauwasseranschluss einrichten und räumen. Hauptentnahmestelle für Bauwasser für die eigenen Arbeiten und Arbeiten der Nachunternehmer. Bauwasseranschluss mit 4 Schlauchhähnen für Bauarbeiten herstellen und rückbauen. Wasserzählerbügel mit verschließbarem Zählerschrank. Absperrventil DN25 und 2 Stück Schlauchanschlußhähne DN20, einschließlich 2 Stück Übergangsmuffen DN32 x 3,0 auf DN20 mit den erforderlichen Gewindenippel bzw. Gewindemuffen. Verlegen der Leitungen mit Formteile 32 x 3,0 aus Positionen im Titel Entwässerung. Verbrauchskosten werden vom AG übernommen.
02.__.__.0008
Bauwasseranschluss einrichten räumen
1.00
St
02.__.__.0009 Bauwasseranschluss vorhalten Bauwasseranschluss aus Pos 02.8 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0009
Bauwasseranschluss vorhalten
21.00
StMt
02.__.__.0010 Wasseranschluss DN32 mit Begleitheizung herstellen räumen, sanitäre Einrichtungen Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der sanitären Einrichtungen der Container, DN 32, herstellen und räumen. Inkl. Frischwasserverrohrung, Entfernung bis zum Haupt-Bauwasseranschluss bis ca. 75m Mit Elektro-Begleitheizung, geeignet zur Frostschutzsicherung und Temperierung. Verlegung des Heizbandes in spiral- oder parallelgeführter Ausführung entlang der Frischwasserleitung gemäß Herstellervorgaben. Auswahl der Heizleistung entsprechend den Rohrabmessungen und den Umgebungsbedingungen. Einschließlich Thermostat und Wärmedämmung (Rohrschalen-Dämmung) gemäß den Anforderungen. Sicherstellung eines durchgehenden Feuchteschutzes der Dämmung durch geeignete Ummantelung (z.B. Aluminiumfolie, Kunststoffmantel). Technische Anforderungen: Erhaltungstemperatur: Frostschutz >5°C Dämmmaterial: PE-Schaum Spannungsversorgung: 230 V, 50 Hz Absicherung über FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter). Die Verlegung der Begleitheizung darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Alle Arbeiten sind gemäß den einschlägigen Normen (DIN VDE 0100, VDI 2055) durchzuführen. Nach Inbetriebnahme Erstellung eines Prüfprotokolls zur Inbetriebnahme und Funktion der Begleitheizung.
02.__.__.0010
Wasseranschluss DN32 mit Begleitheizung herstellen räumen, sanitäre Einrichtungen
2.00
St
02.__.__.0011 Wasseranschluss DN32 mit Begeleitheizung vorhalten, sanitäre Einrichtungen Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der sanitären Einrichtungen der Container, DN 32 aus Pos 02.10 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 2 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0011
Wasseranschluss DN32 mit Begeleitheizung vorhalten, sanitäre Einrichtungen
42.00
StMt
02.__.__.0012 Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung herstellen räumen, Hauptgebäude Entnahmestelle innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung des Hauptgebäudes, DN 32, herstellen und räumen. Inkl. Frischwasserverrohrung, Entfernung bis zum Haupt-Bauwasseranschluss bis ca. 75m Mit mit 4 Stück Schlauchanschlußhähne DN20, einschließlich 2 Stück Übergangsmuffen DN32 x 3,0 auf DN20 mit den erforderlichen Gewindenippel bzw. Gewindemuffen. Verbrauchskosten werden vom AG übernommen. Mit Elektro-Begleitheizung, geeignet zur Frostschutzsicherung und Temperierung. Verlegung des Heizbandes in spiral- oder parallelgeführter Ausführung entlang der Frischwasserleitung gemäß Herstellervorgaben. Auswahl der Heizleistung entsprechend den Rohrabmessungen und den Umgebungsbedingungen. Einschließlich Thermostat und Wärmedämmung (Rohrschalen-Dämmung) gemäß den Anforderungen. Sicherstellung eines durchgehenden Feuchteschutzes der Dämmung durch geeignete Ummantelung (z.B. Aluminiumfolie, Kunststoffmantel). Technische Anforderungen: Erhaltungstemperatur: Frostschutz >5°C Dämmmaterial: PE-Schaum Spannungsversorgung: 230 V, 50 Hz Absicherung über FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter). Die Verlegung der Begleitheizung darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Alle Arbeiten sind gemäß den einschlägigen Normen (DIN VDE 0100, VDI 2055) durchzuführen. Nach Inbetriebnahme Erstellung eines Prüfprotokolls zur Inbetriebnahme und Funktion der Begleitheizung.
02.__.__.0012
Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung herstellen räumen, Hauptgebäude
1.00
St
02.__.__.0013 Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung vorhalten, Hauptgebäude Entnahmestelle innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung des Hauptgebäudes, DN 32, aus Pos 02.12 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0013
Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung vorhalten, Hauptgebäude
21.00
StMt
02.__.__.0014 Entnahmestelle DN32, mit Begleitheizung herstellen räumen, Kita Entnahmestelle innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der Kita, DN 32, herstellen und räumen. Inkl. Frischwasserverrohrung, Entfernung bis zum Haupt-Bauwasseranschluss bis ca. 150m Mit mit 4 Stück Schlauchanschlußhähne DN20, einschließlich 2 Stück Übergangsmuffen DN32 x 3,0 auf DN20 mit den erforderlichen Gewindenippel bzw. Gewindemuffen. Verbrauchskosten werden vom AG übernommen. Mit Elektro-Begleitheizung, geeignet zur Frostschutzsicherung und Temperierung. Verlegung des Heizbandes in spiral- oder parallelgeführter Ausführung entlang der Frischwasserleitung gemäß Herstellervorgaben. Auswahl der Heizleistung entsprechend den Rohrabmessungen und den Umgebungsbedingungen. Einschließlich Thermostat und Wärmedämmung (Rohrschalen-Dämmung) gemäß den Anforderungen. Sicherstellung eines durchgehenden Feuchteschutzes der Dämmung durch geeignete Ummantelung (z.B. Aluminiumfolie, Kunststoffmantel). Technische Anforderungen: Erhaltungstemperatur: Frostschutz >5°C Dämmmaterial: PE-Schaum Spannungsversorgung: 230 V, 50 Hz Absicherung über FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter). Die Verlegung der Begleitheizung darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Alle Arbeiten sind gemäß den einschlägigen Normen (DIN VDE 0100, VDI 2055) durchzuführen. Nach Inbetriebnahme Erstellung eines Prüfprotokolls zur Inbetriebnahme und Funktion der Begleitheizung.
02.__.__.0014
Entnahmestelle DN32, mit Begleitheizung herstellen räumen, Kita
1.00
St
02.__.__.0015 Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung vorhalten, Kita Entnahmestelle innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der Kita, DN 32, aus Pos 02.14 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0015
Entnahmestelle DN32 mit Begleitheizung vorhalten, Kita
21.00
StMt
02.__.__.0016 Kabelbrücke L 8-10m H 4,5-5m B bis 0,5m aufbauen abbauen Behelfsmäßige Kabelbrücke, für Frischwasserleitung, Länge über 8 bis 10 m, Durchfahrtshöhe über 4,5 bis 5 m, Nutzbreite bis 0,5 m, aufbauen und abbauen.
02.__.__.0016
Kabelbrücke L 8-10m H 4,5-5m B bis 0,5m aufbauen abbauen
1.00
St
02.__.__.0017 Kabelbrücke L 8-10m H 4,5-5m B bis 0,5m vorhalten Behelfsmäßige Kabelbrücke aus Pos 02.16 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0017
Kabelbrücke L 8-10m H 4,5-5m B bis 0,5m vorhalten
21.00
StMt
02.__.__.0018 Abwasseranschluss DN150 herstellen räumen Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Abwasserentsorgung der Baubürocontaineranlage sowie der sanitären Einrichtungen der Container, DN 150, herstellen und räumen. Inkl. Abwassererrohrung, Entfernung bis zum Entwässerungspunkt bis ca. 50m
02.__.__.0018
Abwasseranschluss DN150 herstellen räumen
2.00
St
02.__.__.0019 Abwasseranschluss DN150 vorhalten Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Abwasserentsorgung der Baubürocontaineranlage sowie der sanitären Einrichtungen der Container, DN 150 aus Pos 02.18 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 2 (Vorhaltemenge) mal 21 (Vorhaltedauer).
02.__.__.0019
Abwasseranschluss DN150 vorhalten
42.00
StMt
03 Baustellencontainer
03
Baustellencontainer
03.__.__.0001 Baubürocontaineranlage, aufstellen räumen doppelwandig, isoliert ca. 75m2 Standplatz Baubürocontaineranlage zur Nutzung durch den AG, bestehend aus Gesamt 6 Containern je 2,50 x 6,00 m, einschließlich der Herstellung eines Unterbaues für die standsichere Aufstellung des Containers, mit Anschlüssen Haustechnik, liefern und aufstellen, Ausführung wie folgt: 1 St. Doppelcontaineranlage, als Besprechungsraum, mind. 6 Tische 80x1,60, 14 Stühle, 4 lfm Regalschränke, 2,40 m hoch, 5 waagrechte Unterteilungen, alle Wände magnetisch, inkl. Magnete, Garderobe 1 St. Einzelcontaineranlage Baubüro Bauleitung, 2 Schreibtische ohne Unterbau, 2 Bürostühle, 1 Besprechungstisch, 4 Stühle, 3 lfm Regalschränke wie vor, Garderobe, Scan-Fax-Druck-Kopierer-Kombination, farbig bis DIN A3, Internetanschluss mind. 500 Mbit Download / 50 Mbit Upload, inkl. Gebühren 1 St. Einzelcontaineranlage Baubüro Bauherrschaft, 2 Schreibtische ohne Unterbau, 2 Bürostühle, 1,25 lfm Regalschränke wie vor, Garderobe, in Reichweite zur Bauleitungs-Containeranlage zur Mitnutzung des Internetanschlusses. 1 St. Einzelcontainer mit Teeküche und Erste-Hilfe-Raum, 3 lfm Regalschränke wie vor, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Wasserkocher, Spülmaschine inkl. Reinigungsmittel, Frühstücksteller, Untertasse, Tasse, jeweils 15 Stück, inkl. Besteck, 15 Wassergläser, Sanitätsraum mit Liege und Ersthelferausstattung, Tisch und Stuhl. 1 St. Einzelcontainer Eingang, Flur mit Garderobe, WC für Damen und Herren getrennt, 10 neutrale Helme für Besucher. Layout EG: 2-Fach Besprechung 1-Fach Bauleitung 1-Fach Bauherrschaft 1-Fach Teeküche, Sanitätsraum 1-Fach Eingang, Flur, WC Alle Container mit innenliegendem Flur verbunden, je Raum eine abschließbare Türe, und mindestens zwei Fenster allseitig wärmegedämmt Elektroheizung Beleuchtung Kühlgeräte mit Außen-Splittgerät Mülleimer in allen Räumen Beschilderung Grundfläche: ca. 90 m² Containerlänge: 6,00 m Geschosse: 1 Aufstellort: In Abstimmung mit dem Auftraggeber
03.__.__.0001
Baubürocontaineranlage, aufstellen räumen doppelwandig, isoliert ca. 75m2 Standplatz
1.00
St
03.__.__.0002 Bürocontaineranlage umsetzen Bürocontaineranlage aus Vorposition, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG.
03.__.__.0002
Bürocontaineranlage umsetzen
1.00
St
03.__.__.0003 Baubürocontaineranlage, vorhalten Baubürocontaineranlage aus Pos 03.1 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0003
Baubürocontaineranlage, vorhalten
18.00
StMt
03.__.__.0004 Baubürocontaineranlage reinigen wöchentlich Baubürocontaineranlage aus Pos 03.1 reinigen, wöchentlich. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0004
Baubürocontaineranlage reinigen wöchentlich
18.00
StMt
03.__.__.0005 Sanitärcontainer aufstellen räumen doppelwandig, isoliert 15-22,5m2 Sanitärcontainer, aufstellen und räumen, zur Nutzung durch andere AN, 2 Toiletten mit Handwaschbecken, für Damen und Herren getrennt, Wasserversorgung mit Kalt- und Warmwasser, ein bis drei Urinale, Raum eingerichtet, einschl. Beleuchtung, beheizbar, elektrisch, Energiekosten Heizung werden gesondert vergütet, doppelwandig, isoliert, stapel- und koppelbar, Gesamtgrundfläche über 15 bis 22,5 m2, Standplatz herrichten und räumen. Herstellen und Räumen der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containers innerhalb der Baustelleneinrichtung werden gesondert vergütet, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet, für Wasch- und Toilettenraum. Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
03.__.__.0005
Sanitärcontainer aufstellen räumen doppelwandig, isoliert 15-22,5m2
1.00
St
03.__.__.0006 Sanitärcontainer umsetzen Sanitärcontainer aus Vorposition, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG.
03.__.__.0006
Sanitärcontainer umsetzen
1.00
St
03.__.__.0007 Sanitärcontainer vorhalten Sanitärcontainer aus Pos 03.5 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0007
Sanitärcontainer vorhalten
18.00
StMt
03.__.__.0008 Sanitärcontainer betreiben Sanitärcontainer für Wasch-, Toilettenraum, mit Heizung und Ver- und Entsorgungseinrichtungen aus Pos 03.5  betreiben, werktäglich (Montag bis Samstag). Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0008
Sanitärcontainer betreiben
18.00
Mt
03.__.__.0009 Sanitärcontainer Toilettenraum reinigen werktäglich Mo-Sa Container für Toilettenraum aus Pos 03.5 reinigen, werktäglich (Montag bis Samstag). Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0009
Sanitärcontainer Toilettenraum reinigen werktäglich Mo-Sa
18.00
Mt
03.__.__.0010 Chemie-Toilette aufstellen, vorhalten, betreiben räumen Chemie-Toilette aufstellen, vorhalten, betreiben und räumen. Vorhaltungs- und Betriebsdauer: 6 Wochen, während der Abbrucharbeiten
03.__.__.0010
Chemie-Toilette aufstellen, vorhalten, betreiben räumen
1.00
St
03.__.__.0011 Chemie-Toilette aufstellen räumen Chemie-Toilette aufstellen und räumen.
03.__.__.0011
Chemie-Toilette aufstellen räumen
1.00
St
03.__.__.0012 Chemie-Toilette vorhalten Chemie-Toilette aus Pos 03.11 vorhalten. Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 10 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0012
Chemie-Toilette vorhalten
10.00
StMt
03.__.__.0013 Chemie-Toilette betreiben Chemie-Toilette aus Pos 03.11  betreiben, werktäglich (Montag bis Samstag). Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 10 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0013
Chemie-Toilette betreiben
10.00
Mt
03.__.__.0014 Chemie-Toilette reinigen werktäglich Mo-Sa Chemie-Toilette  aus Pos 03.11 reinigen, werktäglich (Montag bis Samstag). Positionsmenge = Produkt aus 1 (Vorhaltemenge) mal 10 (Vorhaltedauer).
03.__.__.0014
Chemie-Toilette reinigen werktäglich Mo-Sa
10.00
Mt
04 Kameras
04
Kameras
04.__.__.0001 Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig, liefern, inbetriebnehmen und räumen Liefern, aufstellen, inbetriebnahme und nach der Nutzung räumen eines mobilen Videoüberwachungsturms zur temporären Objektüberwachung einer Baustelle. Geeignet für den Außenbereich. Das System muss vollständig stromnetzunabhängig betrieben werden können, beispielsweise mittels Photovoltaik-Paneelen, Brennstoffzellentechnologie, etc. und über eine 24/7-Videodetektion sowie ein Alarmmanagement verfügen. Mindestanforderungen an das System: Energieversorgung: Stromnetzunabhängiger Betrieb über Methanol-Brennstoffzelle und/oder PV-Module Notstromversorgung über Akku mit mindestens 24 Stunden Reserve Videoüberwachung: Mindestens 2 Thermalkameras mit einer Detektionsweite von 200 m Radius Eine Sabotagekamera mit einem Erfassungsbereich von min. 4 m Ø Live-Täteransprache durch Lautsprecher (mind. 120 dB) Integrierte Videoanalyse mit automatisierter Echtzeit-Alarmierung Toter-Winkel-Erkennung durch dedizierte Sabotagekamera Detektion ausschließlich über Wärmebild (keine Bewegungsmelder) Gesamtüberwachungsfläche von ca. 5.000 m² Technik und Ausstattung: 4G/LTE-Anbindung für Datenübertragung Verpixelung öffentlicher Räume bzw. Schwärzung nicht überwachter Flächen (DSGVO-konform) Justierbare Stützfüße zur Nivellierung Mindestmasthöhe: 6,20 m Transport per LKW mit Kran, Gabelstapler oder Radlader möglich Gewicht: ca. 700-750 kg Stellfläche: max. 2,5 m × 2,5 m Weitere Anforderungen: Bereitstellung von Datenschutzaushängen gemäß DSGVO Alarmbearbeitung und -auswertung durch zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle Berichtswesen bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (inkl. Alarmvideos bei Polizeieinsätzen) Nachfüllen der Brennstoffzelle im Leistungsumfang enthalten Mit LiveView-Zugriff durch Auftraggeber Möglichkeit zur Umsetzung des Systems durch den AG während des Baufortschritts
04.__.__.0001
Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig, liefern, inbetriebnehmen und räumen
2.00
St
04.__.__.0002 Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig vorhalten und betreiben Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig aus Pos 04.1  vorhalten und betreiben. Positionsmenge = Produkt aus 2 (Vorhaltemenge) mal 18 (Vorhaltedauer).
04.__.__.0002
Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig vorhalten und betreiben
36.00
StMt
04.__.__.0003 Zulage Datenspeicherung 25 Wochen Zulage zu Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig für die Speicherung von Bild- und Videodaten auf Cloudserver für mind. 25 Wochen
04.__.__.0003
Zulage Datenspeicherung 25 Wochen
B
2.00
St
04.__.__.0004 Zulage Datenspeicherung 50 Wochen Zulage zu Mobiles Videoüberwachungssystem, stromnetzunabhängig für die Speicherung von Bild- und Videodaten auf Cloudserver für mind. 50 Wochen
04.__.__.0004
Zulage Datenspeicherung 50 Wochen
A
2.00
St
04.__.__.0005 Erstellung eines Zeitraffervideos aus Kamerabildern / Nach Fertigstellung Erstellung eines professionellen Zeitraffervideos (Timelapse) aus den während der Bauzeit aufgenommenen Einzelbildern der Webcam aus Pos 04.1. Leistungsumfang: Tägliche automatische Speicherung von Intervallbildern in hoher Auflösung (mind. 4K) Auswahl und Nachbearbeitung der Bilder (z. B. Ausschluss von Schlechtwetter- oder Nachtaufnahmen, Belichtungskorrektur, Bildstabilisierung) Zusammenstellung zu einem durchgängigen Zeitraffervideo des gesamten Bauablaufs Bereitstellung des fertigen Videos im gängigen Format (MP4, mind. 4K) digital als Downloadlink
04.__.__.0005
Erstellung eines Zeitraffervideos aus Kamerabildern / Nach Fertigstellung
1.00
St
04.__.__.0006 Erstellung eines Zeitraffervideos aus Kamerabildern / Bauzwischenstand für Richtfest Zusammenstellung zu einem durchgängigen Zeitraffervideo des gesamten Bauablaufs bis zum Richtfest als Bauzwischenstand
04.__.__.0006
Erstellung eines Zeitraffervideos aus Kamerabildern / Bauzwischenstand für Richtfest
1.00
St
05 Baustellenüberwachung
05
Baustellenüberwachung
AB Baustellenüberwachung Ausführungsbeschreibung Baustellenüberwachung Baustellenüberwachung Die Baustellenüberwachung beinhaltet die tägliche Öffnung und Schließung der Baustelle inkl. Kontrollgang zur Sicherheitsüberwachung. Die Durchführung der Leistung ist auf folgende Zeiträume zu beschränken: Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr Samstag zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr. Preisbildung Die in den Ausführungsbeschreibungen beschriebenen Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Ende der Ausführungsbeschreibung Baustellenüberwachung
AB Baustellenüberwachung
05.__.__.0001 Baustellenöffnung morgens Mo.-Fr. Baustellenöffnung, morgens, an Arbeitstagen. Mo. bis Fr., 06.00 Uhr, Baustellentor sowie Baustellenzugänge (bis 3 Türen EG) aufschließen. Positionsmenge = Produkt aus zu öffnende Elemente mal Dauer
05.__.__.0001
Baustellenöffnung morgens Mo.-Fr.
O
143.00
StWo
05.__.__.0002 Baustellenöffnung morgens Sa. / auf Abruf Baustellenöffnung, morgens, Sa., 07.00 Uhr, Baustellentor sowie Baustellenzugänge (bis 3 Türen EG) aufschließen. Abruffrist: 3 Arbeitstage. Positionsmenge = Produkt aus zu öffnende Elemente mal Dauer
05.__.__.0002
Baustellenöffnung morgens Sa. / auf Abruf
O
143.00
StWo
05.__.__.0003 Baustellenverschlusskontrolle Mo.-Fr. Baustellenverschlusskontrolle, abends, an Arbeitstagen. Mo.-Fr., ab 19.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr, Baustellentor sowie Baustellenzugänge (bis 3 Türen EG) schließen, Sichtkontrollen und Verschluss der Fenster und Außentüren auf den einzelnen Stockwerken, Überprüfung/Aufenthalt von unbefugten Personen. Kontrolle der Geschosse Hauptgebäude: EG, 1.OG, 2.OG Kita: EG, 1.OG, DG gemäß der beigefügten Pläne. Positionsmenge = Produkt aus zu schließende Elemente mal Dauer
05.__.__.0003
Baustellenverschlusskontrolle Mo.-Fr.
O
143.00
StWo
05.__.__.0004 Baustellenverschlusskontrolle Sa. / auf Abruf Baustellenverschlusskontrolle, Nachmittags, an Samstagen, ab 17.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr, Baustellentor sowie Baustellenzugänge (bis 3 Türen EG) schließen, Sichtkontrollen und Verschluss der Fenster und Außentüren auf den einzelnen Stockwerken, Überprüfung/Aufenthalt von unbefugten Personen. Kontrolle der Geschosse Hauptgebäude: EG, 1.OG, 2.OG Kita: EG, 1.OG, DG gemäß der beigefügten Pläne. Abruffrist: 3 Arbeitstage. Positionsmenge = Produkt aus zu schließende Elemente mal Dauer
05.__.__.0004
Baustellenverschlusskontrolle Sa. / auf Abruf
O
143.00
StWo
05.__.__.0005 Rückkontrolle Baustellenverschluss Mo.-Fr. Baustellenverschluss, Rückkontrolle an Arbeitstagen, Mo.-Fr., ca. 30 Minuten nach der eigentlichen Baustellenverschlusskontrolle, damit sich potentielle Täter nicht auf einen Rhythmus einstellen können. Dient zur Erhöhung der Sicherheit. Positionsmenge = Produkt aus zu schließende Elemente mal Dauer
05.__.__.0005
Rückkontrolle Baustellenverschluss Mo.-Fr.
O
143.00
StWo
05.__.__.0006 Rückkontrolle Baustellenverschluss Sa. / auf Abruf Baustellenverschluss, Rückkontrolle an Samstagen, ca. 30 Minuten nach der eigentlichen Baustellenverschlusskontrolle, damit sich potentielle Täter nicht auf einen Rhythmus einstellen können. Dient zur Erhöhung der Sicherheit auf Abruf. Abruffrist: 3 Arbeitstage. Positionsmenge = Produkt aus zu schließende Elemente mal Dauer
05.__.__.0006
Rückkontrolle Baustellenverschluss Sa. / auf Abruf
O
143.00
StWo
05.__.__.0007 Bauzaunkontrolle / 1x wöchentlich / Fr. Wöchentliche Kontrolle (Freitags) des Bauzauns um das Baufeld inkl. Baustellentor, Sichtkontrollen durch vollständigen Kontrollgang Bauzaunverlauf auf Beschädigungen oder Öffnungen sowie Information bei Feststellung von Beschädigungen und Öffnungen an die Objektüberwachung per E-Mail. Positionsmenge = Produkt aus m Zaun mal Dauer
05.__.__.0007
Bauzaunkontrolle / 1x wöchentlich / Fr.
O
47,712.00
mWo
06 Räumdienst, Straßenreinigung
06
Räumdienst, Straßenreinigung
06.__.__.0001 Straßenreinigung Straßenräumdienst auf Stundenlohnbasis, einschließlich der Bereitstellung eines geeigneten Reingungsfahrzeugs und des dazugehörigen Bedienungspersonals, sowie der An- und Abfahrten an den Einsatzort Die Leistung umfasst die restlose Reinigung angrenzender Straßen- und Wegeflächen, sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen. Die Einsatzzeiten werden nach Anweisung des Auftraggebers festgelegt und sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Abruffrist: 2 Arbeitstage. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden.
06.__.__.0001
Straßenreinigung
50.00
h
06.__.__.0002 Räumdienst (Winter) Schneeräumdienst (Winter) auf Stundenlohnbasis, einschließlich der Bereitstellung eines geeigneten Räumfahrzeugfahrzeugs und des dazugehörigen Bedienungspersonals, sowie der An- und Abfahrten an den Einsatzort. Die Leistung umfasst die Räumung und Salzstreuung der zugewiesenen Straßen- und Wegeflächen, die Beseitigung von Schnee und Eis gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen Die Einsatzzeiten werden nach Anweisung des Auftraggebers festgelegt und sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Abruffrist: 1 Arbeitstag Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden.
06.__.__.0002
Räumdienst (Winter)
50.00
h
07 Taglohnarbeiten
07
Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten Allgemein Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Es werden generell keine Stunden für Aufsichtspersonal vergütet. Diese Kosten sind in die Einheitspreise ein zurechnen. Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten (Maschinenwert bis 500,00 EURO) einzukalkulieren. In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt. Beschäftigt der Bieter bei einer unten ausgeführten Lohn-/Berufsgruppe keine Arbeitskräfte, hat er dies in einem Begleitschreiben zum Angebot oder im Leistungsverzeichnis anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z. B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitentschädigung, Fahrkostenerstattung usw.), die Sozialkassenbeitrage, ggf. die Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile, sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer). Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntnis des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten. Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Ende der Ausführungsbeschreibung Taglohnarbeiten
AB Taglohnarbeiten
07.01 Taglohnarbeiten
07.01
Taglohnarbeiten