Innenwandverkleidung
Ditzingen MFH BW BF5
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück 0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. (Ausführung auf Baufeld 5). Auf den benachbarten Baufeldern werden Reihenhäuser errichtet, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage. Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten.
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion 0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion In dem dreigeschossigen Baukörper entstehen 25 Wohneinheiten mit insges. 1.456 m2 Wohnfläche. 0.2.1 Untergeschoss - Tiefgarage Das Gebäude wird unterkellert. In der Tiefgarage können ca. 28 PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Im UG sind außerdem Keller- und Technikräume sowie Müll- und Fahrradkeller angeordnet. Die Zufahrt erfolgt an der süd-östlichen Grundstücksecke über eine Rampe. Die Parkierungsflächen sowie Neben- und Technikräume erhalten eine Bodenplatte. Außen- und Innenwände werden massiv aus StBeton errichtet. Die Gründung erfolgt über Streifen- und Einzelfundamente 0.2.2 Obergeschosse - Wohngeschosse Die Wohnbebauung ab EG ist in Hybridbauweise vorgesehen. Decken und massive Treppenhauskerne mit Aufzugsschächten, Wohnungstrennwände, Außenwände von Loggien und Balkonen, Brandwände sowie ergänzende Stützen werden in StBeton errichtet. Die Außenfassaden werden im Holzrahmenbau inkl. Kunststofffenstern erstellt und mit WDVS bekleidet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach errichtet. Nichtragende Wände sind in Trock enbauweise als Gipskarton-Ständerwände vorgesehen. Die Wohnungen erhalten Badzellen bzw. Bäder als Fertigteile. Im weiteren Ausbau sind folgende Oberflächen vorgesehen: Wandoberflächen mit Spachtelung, Raufaser und Anstrich (kein Putz in den Wohnungen, Ausnahme Treppenhäuser mit Innenputz) Bodenbeläge Parkett auf schwimmendem Estrich + Wärme- und Trittschalldämmung Balkonbeläge Betonwerkstein Treppenhäuser Beläge und Treppenstufen aus Naturstein oder Kunststein Wohnungseingangstüren Innentüren mit Holzumfassungszargen und Holztürblätter Türen im UG als Stahltüren Fenster aus Kunststoff mit Rollladen Das Haus erhält einen Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug. 0.2.4 TGA-Erschließung: Das Gebäude wird an die Ortskanalisation und die Wasser-, Fernwärmeleitungen - und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen.
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprechungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innenputzarbeiten 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innenputzarbeiten 1.2.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: Merkblätter der Industriegruppe Baugipse, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. 1.2.2 Angebot Die Leistung umfasst, d.h.in die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Das Schützen angrenzender Bauteile durch loses Abdecken. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen wie staubdichtes abkleben wird separat entspr. Position vergütet. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. Markierungen für Fußbodenhöhen dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen bzw. freizulegen. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Dem Bauherren bzw. der Objektüberwachung sind nach Abschluss der Arbeiten, zusammen mit den Abnahmeunterlagen, Datenblätter, Prüfzeugnisse, Zertifikate, bauaufsichtliche Zulassungen und Listen der verwendeten Materialien zu übergeben Untergrundprüfung: Der Untergrund muss tragfähig, trocken und frei von staub- und haftmindernden Substanzen sein. Die Restfeuchte des Untergrundes darf nicht mehr als 3 % betragen. Reinigen des Untergrundes (StBetonflächen): Abwaschen von Schalölrückständen, Entfernen von Stoffen, die als Trennmittel wirken können, Entfernen von Mörtelresten mit geeigneten Reinigungsmitteln. 1.2.3 Gerüststellung / Baustelleneinrichtung Die Arbeiten werden in Räumen mit lichten Rohbauhöhen von ca. 2,575 - 3,11 m ausgeführt. Gerüststellung für Bereiche mit Raumhöhen < 3,50 m sind Nebenleistung und einzukalkulieren. Gerüststellung im Treppenhaus mit Raumhöhe im obersten Geschoss bis 4,08 m wird separat vergütet. Eine Baustelleneinrichtung wird nicht separat vergütet, sie ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustelle einrichten und anschießendes Räumen, inkl. Vorhaltung während der gesamten Bauzeit für sämtliche Leistungen des AN einschl. die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- Arbeitsplätze. Die Flächen hierfür sind mit der Objektüberwachung abzusprechen. 1.2.4 Abrechnung Wände bei denen einzelne Wandstücke < 2,5 m2 sind, die aber miteinander verbunden sind (z.B. über Eck, unterschiedliche Untergründe) und damit insgesamt > 2,5 m2 sind, werden in m2 gemäß VOB/C 0.5.1 abgerechnet. Zu Kleinflächen < 2,5 m2 mit Abrechnung in Stück werden nur separat stehende Einzelflächen gezählt. Öffnungen > 2,5 m2 werden von der Gesamtfläche abgezogen. 1.2.5 Schnittstellen Die Innenputzarbeiten werden an Wandflächen im Treppenhausbereich UG-DG ausgeführt. Im separaten Titel der Maler werden folgende Leistungen ausgeführt und sind nicht Bestandteil im Titel Innenputzarbeiten: Spachteln der Oberflächen in Qualitätsstufe Q3, wenn erforderlich Vollflächige Spachtelung der Decken Spachteln der Treppenlaufuntersichten und Treppenwangen Spachteln der Wand- und Deckenflächen in den Wohnungen
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Innenputzarbeiten
1.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Malerarbeiten 1.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Malerarbeiten 1.3.1 Vorschriften, Normen Es wird hingewiesen auf: ATV DIN 18 363 Malerarbeiten ATV DIN 18 366 Tapezierarbeiten Die Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz, Frankfurt/Main. RAL - Bestimmungen über die Zusammensetzung und Güte von Werkstoffen, über Farbtöne, Probeentnahmen und Güteprüfungen. ROST, Technische Vorschriften der Deutschen Bundesbahn für den Rostschutz von Stahlbauwerken. Die Verarbeitungshinweise der Farbhersteller AfM, neueste Fassung. 1.3.2 Angebot Die Leistung umfasst, d.h.in die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Das Herstellen von geraden Kanten, sowie Abschlüsse des Anstrichs an Nachbarbauteile z.B. an Fensterprofile ist einzukalkulieren. Acrylfugen an Tapetenstößen und allen Raumecken waagerecht und senkrecht. Aus- und Einbauen sowie Abkleben von Dichtprofilen und  Beschlagsteilen. Transport von zu beschichteten Bauteilen wie z.B. Türblättern etc. im Baustellenbereich soweit zur Durchführung der eigenen Leistung erforderlich. Das Füllen und Spachteln von kleineren Putzbeschädigungen, Ankerlöchern etc. als Fleckspachtelung gem. Nebenleistung nach VOB Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang. Bereitstellung von Reservefarben in üblichen Kleinmengen (ca. 1 Eimer je Farbe) zur späteren Ausbesserung für die Bauherren. Stellen aller für die Ausführung der eigenen Leistungen notwendigen Gerüste und Arbeitsbühnen im Innern des Gebäudes mit Arbeitsflächen bis 3,50 m über der Standfläche. (Gerüststellung im Treppenhaus nach separater Position) 1.3.3 Verwendete Produkte Zur Ausführung wird neben einer einwandfreien, sauberen und fachgerechter Arbeit die Verwendung von geeigneten und bewährten Werkstoffen verlangt. Werkstoffe die für ihre Qualität von der Werkstoffberatungsstelle überprüft sind, sind bevorzugt zu verwenden. Die Anstriche sind dem Material der Bauteile und deren Beanspruchungen gemäß fachgerecht aufzubauen. Die Anstrichqualitäten müssen der DIN 18363 in der jeweils besten Ausführung entsprechen. Es sind Markenfabrikate erster Qualität zu verwenden. Der jeweilige Anstrichaufbau muss von ein und demselben Hersteller stammen bzw. ein Systemaufbau sein, die Materialverträglichkeit auch an angrenzende Bauteile ist zu gewährleisten. Dem AG ist vor der Abnahme eine vollständige Liste zu übergeben mit den korrekten Bezeichnungen aller verwendeten Lacke und Farben (Produkt, Aufbau, Farbnummer) sowie Angabe des Einbauortes. Die Herstellervorgaben insbes. bezügl. Auftrag, Schichtaufbau, Trocknungszeiten, Verbrauch, Mischungsverhältnisse sind einzuhalten. 1.3.4 Feuchtigkeit Die Anstriche dürfen nur auf trockenem Untergrund aufgebracht werden. Während und nach den Anstricharbeiten bis zur vollständigen Durchtrocknung darf kein Schwitzwasser auftreten. Bei Schwitzwasserbildung sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Objektüberwachung ist zu benachrichtigen. 1.3.5 Farbtöne Die Farben/Farbtöne/Weißgrade/Glanzgrade werden von der Objektüberwachung festgelegt. Die Farben sind rechtzeitig vom AN anzufragen und zur Bemusterung vorzulegen. 1.3.6 Abrechnung Abrechnung der Flächen für Spachtelungen, Tapeten, Anstriche etc. erfolgt nach VOB, d.h. Öffnungen > 2,50 m2 werden von der Gesamtfläche abgezogen, Laibungen werden für alle Öffnungen separat erfasst. Kleinflächen werden nicht separat vergütet.
1.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Malerarbeiten
2.0 Anlagenliste 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Details ARC DT XXX BF5 4200 Treppe Grundrisse und Schnitte 2.0.3 Sonstiges Lageplan: 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE Plan BF5 Konzept
2.0 Anlagenliste
01 Allgemeine Arbeiten, vorbereitende Arbeiten
01
Allgemeine Arbeiten, vorbereitende Arbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
02 Innenputzarbeiten
02
Innenputzarbeiten
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Gipsputz
02.02
Gipsputz
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges
03 Malerarbeiten
03
Malerarbeiten
03.01 Malerarbeiten Wohnungen
03.01
Malerarbeiten Wohnungen
03.03 Malerarbeiten Treppenhaus
03.03
Malerarbeiten Treppenhaus
03.04 Malerarbeiten UG
03.04
Malerarbeiten UG
03.05 Anstrich auf Stahl
03.05
Anstrich auf Stahl
03.06 Bodenbeschichtungen Nebenräume
03.06
Bodenbeschichtungen Nebenräume
03.07 OS Beschichtung Tiefgarage
03.07
OS Beschichtung Tiefgarage
03.08 Fassadenfarbe
03.08
Fassadenfarbe
03.09 Sonstiges
03.09
Sonstiges