Elektroinstallation
Ditzingen MFH BW BF5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Es stehen außerhalb des Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: - Bauleistungsversicherung 0,25 % - Bauwasser und Baustrom 0,50 % - Sanitärcontainer 0,50 % - Baustellenüberwachung 0,25 % - Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. 1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle 2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster 3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut)      darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter      nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723      Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden 4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in      dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, dass dieser      Raum sauber gehalten wird. 5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt 6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär-      Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen.      Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau      urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt 7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden 8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den      Bauherren / Kunden 9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den      Leistungen der anderen Gewerke 10. Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute      Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ab dem Übergabepunkt aus dem Öffentlichen Netz ist darauf zu achten, dass die Anlage den Vorgaben des TN­S Netzes entspricht. Leitungen: Sind elektrische Geräte im Außenbereich zu versorgen, so werden hierfür Kabel des Typs NYY­J verwendet, ebenso bei der Verlegung direkt in Beton wenn kein Leerrohr verwendet wird. Ansonsten werden im Innenbereich Leitungen vom Typ NYM­J eingesetzt wie auch für Einlegearbeiten im Leerrohr (Beton). Alle Zuleitungen zu den Unterverteilern und Leitungen für größere Stromstärken (ab 20A) sind in NYCWY auszuführen. Leitungen mit Funktionserhalt sind in den einzelnen Kapiteln besonders beschrieben, hier ist auf Verlegeart und auf zugelassene Verlegesystem zu achten und eine Querschnittsberechnung vorzulegen. Für Steckdosenstromkreise werden Leitungen mit einem Querschnitt von 2,5 mm² verwendet. Für Beleuchtungsstromkreise kommt ein Querschnitt von mind. 1,5 mm² zur Anwendung. Bei beweglichen Anlagen werden Gummischlauchleitungen des Typs H07­RN verwendet. Für Telefon­ und Kommunikation werden vom Übergabepunkt Kat 7 Kabel zu den jeweiligen Datendosen verlegt. Für Leitungen der Sprechanlage werden Leitungen vom Typ J­Y(St)Y ...x...x0, 8 eingesetzt, im Außenbereich A­2YF(L)2Y..x..x..0,8. Sämtliche Leitungen innerhalb des Gebäudes und die im Außenbereich zugehörigen Leitungen werden vom Gewerk Elektro verlegt und sind in dieser Unterlage erfasst. Dies bedeutet, dass neben der Elektroinstallation auch für alle anderen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Lüftung, Sanitär usw. Leitungen zu verlegen sind. Um hier eine ordnungsgemäße Abarbeitung zu gewährleisten, sind für jede Anlage detaillierte Kabellisten notwendig. Die Erstellung dieser Kabellisten wird bei der Montageplanung der jeweiligen Anlage erforderlich und ist auch dort zu kalkulieren. Feldgeräte der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär werden, wenn nicht anders beschrieben, nicht vom Gewerk Elektro elektrisch angeschlossen. Die Anschlüsse sind vom jeweiligen Gewerk zu kalkulieren. Die bauseitigen Geräte von Sonnenschutz, Fenstermotoren, Oberlichtmotoren, RWA, etc. werden durch das Gewerk Elektro angeschlossen. Im jeweiligen Gewerk sind die Kosten für eine gemeinsame Inbetriebnahme zu kalkulieren. Vor Bestellung der Leitungen sind die genauen Längen am Bau festzustellen. Die eingesetzten Preise sind Festpreise und verstehen sich für die Lieferung und zwar die Anlieferung der Leitungen frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung, Leihgebühren und Rückfracht für die Leitungstrommeln und Montage. Bei mehrdrahtigen Leitungen ist das Anbringen von Aderendhülsen, Kabelschuhe etc. mit im Einheitspreis einzukalkulieren. Die Leitungen müssen so geführt werden, dass sie weder gequetscht, geknickt noch durch scharfe Kanten oder bewegliche Teile beschädigt werden können. Der Einsatz von Stegleitungen ist nicht gestattet. Beim Einsatz von Gummischlauchleitung ist bei der festen Verlegung auf die erforderliche "geschützte Leitungsführung" zu achten! Die Leitungsverlegung hat nach DIN in den dafür vorgesehenen Installationszonen zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Fachbauleitung bzw. dem Auftraggeber zulässig. Die Abweichungen sind explizit in den Revisionsunterlagen darzustellen! Installationsarten: 1. Sichtinstallation Sind Leitungen im Bereich bis 1,5 m über Fußboden verlegt müssen sie mit Stahlschutzrohren versehen  werden. Die Enden der Schutzrohre sind mit Schutztüllen zu versehen. Leitungsverbindungen außerhalb Verteiler erfolgen, sofern erforderlich, immer in Verbindungs- dosen. 2. Unterputzinstallation Die Leitungsinstallation erfolgt im Mauerwerk. Die Leitungen werden grundsätzlich in Verteiler  / Rangierverteiler bzw. in Geräte-Verbindungsdosen verklemmt. Abzweigdosen sind nur nach besonderer Genehmigung durch  den Auftraggeber / Fachbauleitung erlaubt. 3. In Zwischendecken u. leichten Trennwänden Die Leitungen werden grundsätzlich in Verteiler  / Rangierverteiler bzw. in Geräte-Verbindungsdosen verklemmt. Abzweigdosen sind nur nach besonderer Genehmigung durch den Auftraggeber / Fachbauleitung erlaubt. 4. Installation im Freien Alle Leitungen die von Innen nach außen luftdichte Schichten durchdringen sind eigenver- antwortlich fachgerecht mit Luftdichtungsmanschetten zu versehen. 5. Installation in EX-Bereichen Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche den VDE 0165 Vorgaben entsprechen. 6. Spezielles zu Leitungen in Funktionserhalt Die Leitungen in Funktionserhalt gemäß DIN sind unter Beachtung des Verhältnisses "Kalte Zone / Heißer Zone" dimensioniert. Als Bezug wurde der "worst case" angenommen. Nach Erfordernis sind Querschotts bzw. wirksame Unterstützungmaßnahmen (in Abstimmung mit der Fachbauleitung) vorzusehen. Verlegesysteme: Von den Zählerplätzen aus erfolgt die Trassierung weitgehend über Kabelrinnen, Steigleitern und Leerrohre in der Betondecke (Ortbeton) zu dem jeweiligen Etagenunterverteiler. Die horizontale Verteilung in den Geschossen erfolgt in Wänden, Decken (Ortbeton) oder über den Fußboden (in Leerohren). Hierbei sind auch die Verlegezonen nach DIN auf bzw. unter der Decke zu beachten. Die Schnittstelle zur Fußbodenheizung bei Verwendung von Estrich überdeckten Systemen ist zu beachten. Sämtliche Telefon­, Antennen­ und EDV­Leitungen werden sternförmig im Leerrohren in die jeweiligen Bereiche über die oben genannten Verlegesysteme geführt. Die Ausführungen von Leitungen, Installationsschächten und -kanälen müssen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie) entsprechen. Leitungen und Kabel nach VDE: Die Leitungen und Kabel sind nach den neuesten Vorschriften lt. DIN und TAB zu installieren. Querschnitte und Längen sind vor Bestellung vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu prüfen und die ausgeschriebenen Querschnitte eventuell anzupassen. Kabel, die zusätzlich zu den angefragten Positionen benötigt werden, sind durch Interpolation unter Berücksichtigung der Kupferpreise zu kalkulieren. Technische Forderungen: Für das Bauvorhaben muss nach der TAB des zuständigen EVU  ein  TN­S­ Leitungsnetz mit Kabeln und Leitungen gemäß DIN VDE 0250 bzw. 0271 errichtet werden. Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit VDE­Zeichen verwendet werden. Auf Verlangen sind der Bauleitung Querschnitts- berechnungen  vorzulegen. Als Bemessungsgrundlage sind folgende Werte festgelegt: max. Strombelastbarkeit nach Sicherungselement oder 63A max. Spannungsfall von Zählereinrichtung bis Endverbraucher 3% Phasenwinkel max. 0,85 Reduktionsfaktoren nach DIN VDE 0298T4 Installationszonen nach DIN 18015­3 Leiterverbinder nach VDE 0606, VDE 0609, VDE 0611 Schlitze und Aussparungen nach DIN 1053­1 Stegleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0250 Teil 201 Mantelleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0298 Teile 3 und 4 Installationsrohre VDE 0100 Teil 520, VDE 0605 Installationskanäle nach VDE 0604, VDE 0634 Verlegen kurzer Kabelstrecken nach VDE 0265, VDE 0276 Teil 603, VDE0800 Teil 4 Strombelastbarkeit nach VDE 0298 Teil 4, VDE 0276 Teil 1000 Überlast nach VDE 0100 Teil 430 Kurzschluss nach VDE 0100 Teil 430 Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen ist generell darauf zu achten, dass der Mantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Kabel und Leitungen mit beschädigtem Mantel müssen in jedem Fall kostenneutral ausgewechselt werden. Desweitern ist bei der Belegung von Kabelkanälen, ­trassen und ­rinnen der maximale Füllfaktor zu beachten. Die Leitungsführung hat grundsätzlich entsprechend DIN 18015 waagerecht und senkrecht zu erfolgen. Alle Kabel und Leitungen sind in einer Länge zu verlegen, Muffen und Verbindungskästen sind nur bei Abzweigungen zulässig. Sämtliche Kabel und Leitungen sind am Anfangs­ und Endpunkt mit einer dauerhaften Beschriftung zu versehen aus der die Kabelnummer und die Zielbezeichnung ersichtlich sind. Verlegeart: Verlegeart A: In Rohr, Kanal / Pritsche, Brüstungskanälen, etc. Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System, ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen. Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehung  und  Verdrillung aus- zurichten und zu verlegen. Sämtliche Schwachstromleitungen sowie Schwachstromkabel innerhalb der Kabel­ und Gitterrinnen sind im abgeschotteten Teil zu verlegen. In Brüstungskanälen mit Halteklammern verlegt, geordnetes System, Befestigungsabstand alle 30cm Verlegeart B: Auf Putz mit Rohren, Abstands­ oder Bügelschellen Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System in Rohren und ab 3 Leitungen/Kabeln in Kabelkanälen. Befestigungsabstand 60cm. Alternativ kann nach Rücksprache mit der Bauleitung die Verlegung mit Abstands­ oder Bügelschellen erfolgen. Verlegeart C: Auf Putz in Zwischendecken und Zwischenwänden Die Verlegung der Leitungen und Kabel erfolgt einzeln mit PVC­Schellen oder bei Anhäufungen mittels Kabelschlaufen, die Kabel und Leitungen dürfen nicht lose verlegt  werden. Befestigungsabstand max. 50 cm. Die Koordination mit der Deckenfirma obliegt dem AN. In Zwischenwänden it Hohlräumen (z.B. GK­Wände) sind die Kabel und Leitungen in einem geordneten System ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen zu verlegen. Auf den notwendigen Kantenschutz ist zu achten, der Kantenschutz ist mit einzukalkulieren. Das Gleiche gilt bei Verlegung in z.B. Holzständerwänden. Verlegeart D: Unter Putz mit Mauerschlitz Bei sämtlichen Mauerwerkswänden oder ähnlichen Wänden die nachträglich verputzt werden oder sonstige Verkleidungen erhalten, sind die gesamten Kabel und  Leitungen in das Mauerwerk inzufräsen bzw. einzuschlitzen. Kabel und Leitungen sind mit Kunststoffschellen zu befestigen, der Einsatz von Hakennägeln ist  untersagt. Horizontale Schlitze in tragenden Wänden nur nach Absprache mit Bauleitung. DIN 1053­1 ist zu beachten, das Befestigungsmaterial ist mit einzukalkulieren. Verlegung  unter  Putz  mit Stegleitungen NYIF ist nur nach Absprache mit der Bauleitung zugelassen Verlegeart E: In Beton Die Einlegearbeiten haben während der Rohbauherstellung in enger Abstimmung mit dem Rohbauer zu erfolgen. Die erforderlichen Verlegepläne sind vom AN selbst zu erstellen. Es dürfen grundsätzlich nur Kabel der Type NYY direkt in Beton verlegt werden, ansonsten sind Schutzrohre zu verwenden. Verlegung auf der 1. Armierung bzw. in den Wandschalen und ausreichend befestigt. Der AN muss bei der Verlegung sicherstellen, dass mind. 5 cm vom Beton umschlossen sind. Bei Ortbetondecken endet die Verkabelung in Betondecken­ bzw. Abzweigdosen. Bei Fertigteildecken werden die Deckenauslässe von der Deckenunterseite gebohrt und mit Deckenhaken versehen. Alle erforderlichen Bohrungen sowie sämtliche Befestigungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Fertigteilen mit erforderlichen Einlegearbeiten sind die Arbeiten im Betonwerk vorzunehmen. Verlegeart F: In bauseitigem Kabelgraben Der Erdgraben, Sandaufschüttung oder Abdecksteine sowie das Verfüllen erfolgt bauseits. Die geordnete Leitungsverlegung im Erdgraben auf der Sandaufschüttung ist zu berücksichtigen. Ein PVC­Kennzeichnungsband ist 40 cm unter Erdgleiche zu verlegen. Kalkulationshinweise­Abrechnung Die Kabel­ und Leitungspreise sind frei Verwendungsart und komplett mit sämtlichem Zubehör fertig verlegt anzubieten. Leihgebühren für Kabeltrommeln und sonstige Frachtgebühren sind im Einheitspreis enthalten, ebenso das Absetzen der Kabel­ und Leitungsenden. Alle Materialien des Titels liefern und komplett mit allen Systembedingten Zubehörteilen betriebsfertig montieren. Angesetzte Kupferpreise gelten für die Dauer der Vertragsbindefrist. MUSTER Muster der einzubauenden Geräte sind auf Wunsch der Bauleitung kostenlos vorzulegen.Dies betrifft vor allem alle sichtbaren Installationen wie Schalter und Bedienelemente, Leuchten, etc. Hinweis: sämtliche Leuchten sind vor Bestellung durch den AN zu bemustern. Erst nach Freigabe durch die Bauherrschaft sind die Leuchten zur Bestellung  freigegeben. PRÜFUNG UND INBETRIEBNAHME Vor Inbetriebnahme der Anlage oder einzelner Anlagenteile ist die Erstprüfung nach DIN VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Außerdem sind Strommessungen durchzuführen und die Schutzorgane auf Verbraucher­Nennstrom einzustellen. Prüf­ und Messprotokolle über sämtliche Anlagenteile und Stromkreise sind vorder Abnahme der Bauleitung zu übergeben. Vor der Abnahme durch die Bauleitung ist eine vom AN unterschriebene schriftliche Bestätigung in zweifacher Fertigung zu übergeben aus der eindeutig hervorgeht dass: - die gesamte, vom AN errichtete elektrische Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften und allen auf die Anlage anwendbaren sonstigen Vorschriften entsprechen. - die gesamte Anlage funktionsgeprüft wurde - die gesamte Anlage nach DIN VDE 0100 gemessen wurde - alle dabei festgestellten Mängel vor der Schlussabnahme vom AN beseitigt werden. Eine besondere Vergütung für die Durchführung bzw. Veranlassung der vorgenannten Prüfungen erfolgt nicht. REVISIONSUNTERLAGEN Spätestens mit der Schlussrechnung sind einzureichen: Aufmasszusammenstellung 3­fach Revisionsunterlagen 3­fach (in Papierform und auf Datenträger) Einweisungs­ und Übergabebescheinigungen 3­fach Oben angeführte Unterlagen sind zur Abnahme in 1­facher Ausführung      einzureichen. Alle Anweisungen und Pläne sollen in DIN A4­Ordnern gebunden und mit einem Inhaltsverzeichnis und Register versehen sein. Sie müssen mindestens enthalten: Anlagenbeschreibung Richtige und vollständige Kabelverlauf­ und Steuerpläne mit genügend      detaillierten Angaben, um den Betrieb und die Kontrolle der Anlagenteile zu      klären. Anweisungen für Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebsetzung. Betriebs­ und Wartungsanweisungen für jedes einzelne Gerät Technische Daten des Herstellers von jedem Teil der Ausrüstung einschl.      Adresse und Telefonnummer. Vollständige Teileliste, empfohlene Ersatzteile für einjährigen Betrieb      zusammen mit Preis und Lieferant jeden einzelnen Teiles. Verzeichnis der erforderlichen Werkzeuge für ordnungsgemäßen Betrieb und      Wartung. Jegliche Forderungen nach gerahmten bzw. anzubringenden Vorschriften und      deren Anbringungsort. Schaltpläne der Verteiler (3­fach) Programmlisten und Programmierungsdateien Pläne im PDF und DWG bzw. DXF­Format: Grundrisse Schemen und Details Berechnungen und Einstelllisten Die Erstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen wird nicht separat vergütet, dies ist mit einzukalkulieren.
Ab dem Übergabepunkt aus dem Öffentlichen Netz ist
02 KG 440 STARKSTROMANLAGEN
02
KG 440 STARKSTROMANLAGEN
02.03 KG 443 NIEDERSPANNUNGSHAUPTVERTEILER
02.03
KG 443 NIEDERSPANNUNGSHAUPTVERTEILER
02.04 KG 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAG
02.04
KG 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAG
02.05 KG 445 BELEUCHTUNGSANLAGEN
02.05
KG 445 BELEUCHTUNGSANLAGEN
02.06 KG 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN
02.06
KG 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN
02.07 KG 449 SONSTIGES
02.07
KG 449 SONSTIGES
03 KG 450 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNI
03
KG 450 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNI
03.01 KG 452 SUCH- UND SIGNALANLAGEN
03.01
KG 452 SUCH- UND SIGNALANLAGEN
03.03 KG 456 GEFAHRENMELDE- UND ALARMANLAGEN
03.03
KG 456 GEFAHRENMELDE- UND ALARMANLAGEN
03.04 KG 457 ÜBERTRAGUNGSNETZE
03.04
KG 457 ÜBERTRAGUNGSNETZE

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