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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter
vor Angebotsabgabe durch Augenschein des
Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art
und Lage von Versorgungsleitungen (Strom,
Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen
zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die
Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der
Bauleitung
genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der
Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei
Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Es
stehen außerhalb des Grundstücks keine
Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der
Materialdisposition zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger
nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung
der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom
Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu
reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders
beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage.
Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB
vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den
Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche
Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die
ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn
dies
nicht extra erwähnt ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber
ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien
bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung
schriftlich mitzuteilen.
Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen:
- Bauleistungsversicherung 0,25 %
- Bauwasser und Baustrom 0,50 %
- Sanitärcontainer 0,50 %
- Baustellenüberwachung 0,25 %
- Projektraum 0,10 %
Baustellengrundsätze
Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten
Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch
von seinen
Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den
Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt
und eingehalten werden.
1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle
2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster
3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett,
Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut)
darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen
betreten werden. Die Überschuhe können falls beim
Bieter
nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi
Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14,
71723
Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148
/ 2348, bezogen werden
4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert
werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in
dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause
machen können unter der Voraussetzung, dass dieser
Raum sauber gehalten wird.
5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom
Unternehmer entsorgt
6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer
verpflichten sich, die eingebauten Sanitär-
Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln,
Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen.
Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein
Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den
Bau
urinieren, werden auf jeden Fall mit einem
Baustellenverbot belegt
7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die
vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden
8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen)
verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den
Bauherren / Kunden
9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen)
verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den
Leistungen der anderen Gewerke
10. Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter
die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die
eingebaute
Bautür abzuschließen
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter,
die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der
Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem
Baustellenverbot zu belegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Ab dem Übergabepunkt aus dem Öffentlichen Netz ist
darauf zu achten, dass die Anlage den
Vorgaben des TNS Netzes entspricht.
Leitungen:
Sind elektrische Geräte im Außenbereich zu versorgen,
so werden hierfür Kabel des Typs NYYJ
verwendet, ebenso bei der Verlegung direkt in Beton
wenn kein Leerrohr verwendet wird.
Ansonsten werden im Innenbereich Leitungen vom Typ
NYMJ eingesetzt wie auch für
Einlegearbeiten im Leerrohr (Beton).
Alle Zuleitungen zu den Unterverteilern und Leitungen
für größere Stromstärken (ab 20A) sind in
NYCWY auszuführen.
Leitungen mit Funktionserhalt sind in den einzelnen
Kapiteln besonders beschrieben, hier ist auf
Verlegeart und auf zugelassene Verlegesystem zu achten
und eine Querschnittsberechnung
vorzulegen.
Für Steckdosenstromkreise werden Leitungen mit einem
Querschnitt von 2,5 mm² verwendet.
Für Beleuchtungsstromkreise kommt ein Querschnitt von
mind. 1,5 mm² zur Anwendung.
Bei beweglichen Anlagen werden Gummischlauchleitungen
des Typs H07RN verwendet.
Für Telefon und Kommunikation werden vom
Übergabepunkt Kat 7 Kabel zu den jeweiligen
Datendosen verlegt.
Für Leitungen der Sprechanlage werden Leitungen vom
Typ JY(St)Y ...x...x0, 8 eingesetzt, im
Außenbereich A2YF(L)2Y..x..x..0,8.
Sämtliche Leitungen innerhalb des Gebäudes und die im
Außenbereich zugehörigen Leitungen
werden vom Gewerk Elektro verlegt und sind in dieser
Unterlage erfasst. Dies bedeutet, dass
neben der Elektroinstallation auch für alle anderen
Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung
wie Heizung, Lüftung, Sanitär usw. Leitungen zu
verlegen sind. Um hier eine ordnungsgemäße
Abarbeitung zu gewährleisten, sind für jede Anlage
detaillierte Kabellisten notwendig. Die Erstellung
dieser Kabellisten wird bei der Montageplanung der
jeweiligen Anlage erforderlich und ist auch dort
zu kalkulieren.
Feldgeräte der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär
werden, wenn nicht anders beschrieben,
nicht vom Gewerk Elektro elektrisch angeschlossen. Die
Anschlüsse sind vom jeweiligen Gewerk
zu kalkulieren.
Die bauseitigen Geräte von Sonnenschutz,
Fenstermotoren, Oberlichtmotoren, RWA, etc. werden
durch das Gewerk Elektro angeschlossen. Im jeweiligen
Gewerk sind die Kosten für eine
gemeinsame Inbetriebnahme zu kalkulieren.
Vor Bestellung der Leitungen sind die genauen Längen
am Bau festzustellen. Die eingesetzten
Preise sind Festpreise und verstehen sich für die
Lieferung und zwar die Anlieferung der Leitungen
frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung,
Leihgebühren und Rückfracht für die
Leitungstrommeln und Montage.
Bei mehrdrahtigen Leitungen ist das Anbringen von
Aderendhülsen, Kabelschuhe etc. mit im
Einheitspreis einzukalkulieren.
Die Leitungen müssen so geführt werden, dass sie weder
gequetscht, geknickt noch durch scharfe
Kanten oder bewegliche Teile beschädigt werden können.
Der Einsatz von Stegleitungen ist nicht gestattet.
Beim Einsatz von Gummischlauchleitung ist bei der
festen Verlegung auf die erforderliche
"geschützte Leitungsführung" zu achten!
Die Leitungsverlegung hat nach DIN in den dafür
vorgesehenen Installationszonen zu erfolgen.
Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der
Fachbauleitung bzw. dem Auftraggeber
zulässig. Die Abweichungen sind explizit in den
Revisionsunterlagen darzustellen!
Installationsarten:
1. Sichtinstallation
Sind Leitungen im Bereich bis 1,5 m über Fußboden
verlegt müssen sie mit Stahlschutzrohren
versehen werden. Die Enden der Schutzrohre sind mit
Schutztüllen zu versehen.
Leitungsverbindungen außerhalb Verteiler erfolgen,
sofern erforderlich, immer in Verbindungs-
dosen.
2. Unterputzinstallation
Die Leitungsinstallation erfolgt im Mauerwerk.
Die Leitungen werden grundsätzlich in Verteiler /
Rangierverteiler bzw. in
Geräte-Verbindungsdosen verklemmt. Abzweigdosen sind
nur nach besonderer Genehmigung
durch den Auftraggeber / Fachbauleitung erlaubt.
3. In Zwischendecken u. leichten Trennwänden
Die Leitungen werden grundsätzlich in Verteiler /
Rangierverteiler bzw. in
Geräte-Verbindungsdosen verklemmt. Abzweigdosen sind
nur nach besonderer Genehmigung
durch den Auftraggeber / Fachbauleitung erlaubt.
4. Installation im Freien
Alle Leitungen die von Innen nach außen luftdichte
Schichten durchdringen sind eigenver-
antwortlich fachgerecht mit Luftdichtungsmanschetten
zu versehen.
5. Installation in EX-Bereichen
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche den
VDE 0165 Vorgaben entsprechen.
6. Spezielles zu Leitungen in Funktionserhalt
Die Leitungen in Funktionserhalt gemäß DIN sind unter
Beachtung des Verhältnisses
"Kalte Zone / Heißer Zone" dimensioniert. Als Bezug
wurde der "worst case" angenommen. Nach
Erfordernis sind Querschotts bzw. wirksame
Unterstützungmaßnahmen (in Abstimmung mit der
Fachbauleitung) vorzusehen.
Verlegesysteme:
Von den Zählerplätzen aus erfolgt die Trassierung
weitgehend über Kabelrinnen, Steigleitern und
Leerrohre in der Betondecke (Ortbeton) zu dem
jeweiligen Etagenunterverteiler.
Die horizontale Verteilung in den Geschossen erfolgt
in Wänden, Decken (Ortbeton) oder über den
Fußboden (in Leerohren). Hierbei sind auch die
Verlegezonen nach DIN auf bzw. unter der Decke
zu beachten. Die Schnittstelle zur Fußbodenheizung bei
Verwendung von Estrich überdeckten
Systemen ist zu beachten.
Sämtliche Telefon, Antennen und EDVLeitungen werden
sternförmig im Leerrohren in die
jeweiligen Bereiche über die oben genannten
Verlegesysteme geführt.
Die Ausführungen von Leitungen, Installationsschächten
und -kanälen müssen der Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen, LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie)
entsprechen.
Leitungen und Kabel nach VDE:
Die Leitungen und Kabel sind nach den neuesten
Vorschriften lt. DIN und TAB zu installieren.
Querschnitte und Längen sind vor Bestellung vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der
Baustelle zu prüfen und die ausgeschriebenen
Querschnitte eventuell anzupassen. Kabel, die
zusätzlich zu den angefragten Positionen benötigt
werden, sind durch Interpolation unter
Berücksichtigung der Kupferpreise zu kalkulieren.
Technische Forderungen:
Für das Bauvorhaben muss nach der TAB des zuständigen
EVU ein TNS Leitungsnetz mit
Kabeln und Leitungen gemäß DIN VDE 0250 bzw. 0271
errichtet werden. Es dürfen nur Kabel und
Leitungen mit VDEZeichen verwendet werden. Auf
Verlangen sind der Bauleitung Querschnitts-
berechnungen vorzulegen.
Als Bemessungsgrundlage sind folgende Werte festgelegt:
max. Strombelastbarkeit nach Sicherungselement oder 63A
max. Spannungsfall von Zählereinrichtung bis
Endverbraucher 3%
Phasenwinkel max. 0,85
Reduktionsfaktoren nach DIN VDE 0298T4
Installationszonen nach DIN 180153
Leiterverbinder nach VDE 0606, VDE 0609, VDE 0611
Schlitze und Aussparungen nach DIN 10531
Stegleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0250 Teil 201
Mantelleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0298 Teile
3 und 4
Installationsrohre VDE 0100 Teil 520, VDE 0605
Installationskanäle nach VDE 0604, VDE 0634
Verlegen kurzer Kabelstrecken nach VDE 0265, VDE 0276
Teil 603,
VDE0800 Teil 4
Strombelastbarkeit nach VDE 0298 Teil 4, VDE 0276 Teil
1000
Überlast nach VDE 0100 Teil 430
Kurzschluss nach VDE 0100 Teil 430
Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen ist generell
darauf zu achten, dass der Mantel bzw. die
Isolierung nicht beschädigt wird. Kabel und Leitungen
mit beschädigtem Mantel müssen in jedem
Fall kostenneutral ausgewechselt werden. Desweitern
ist bei der Belegung von Kabelkanälen,
trassen und rinnen der maximale Füllfaktor zu
beachten. Die Leitungsführung hat grundsätzlich
entsprechend DIN 18015 waagerecht und senkrecht zu
erfolgen. Alle Kabel und Leitungen sind in
einer Länge zu verlegen, Muffen und Verbindungskästen
sind nur bei Abzweigungen zulässig.
Sämtliche Kabel und Leitungen sind am Anfangs und
Endpunkt mit einer dauerhaften Beschriftung
zu versehen aus der die Kabelnummer und die
Zielbezeichnung ersichtlich sind.
Verlegeart:
Verlegeart A: In Rohr, Kanal / Pritsche,
Brüstungskanälen, etc.
Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem
geordneten System, ausgerichtet und mit
Kabelbindern versehen. Die Kabel und Leitungen sind
ohne Verdrehung und Verdrillung aus-
zurichten und zu verlegen. Sämtliche
Schwachstromleitungen sowie Schwachstromkabel innerhalb
der Kabel und Gitterrinnen sind im abgeschotteten
Teil zu verlegen. In Brüstungskanälen mit
Halteklammern verlegt, geordnetes System,
Befestigungsabstand alle 30cm
Verlegeart B: Auf Putz mit Rohren, Abstands oder
Bügelschellen
Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem
geordneten System in Rohren und ab 3
Leitungen/Kabeln in Kabelkanälen. Befestigungsabstand
60cm. Alternativ kann nach Rücksprache
mit der Bauleitung die Verlegung mit Abstands oder
Bügelschellen erfolgen.
Verlegeart C: Auf Putz in Zwischendecken und
Zwischenwänden
Die Verlegung der Leitungen und Kabel erfolgt einzeln
mit PVCSchellen oder bei Anhäufungen
mittels Kabelschlaufen, die Kabel und Leitungen dürfen
nicht lose verlegt werden.
Befestigungsabstand max. 50 cm. Die Koordination mit
der Deckenfirma obliegt dem AN. In
Zwischenwänden it Hohlräumen (z.B. GKWände) sind die
Kabel und Leitungen in einem
geordneten System ausgerichtet und mit Kabelbindern
versehen zu verlegen. Auf den notwendigen
Kantenschutz ist zu achten, der Kantenschutz ist mit
einzukalkulieren. Das Gleiche gilt bei
Verlegung in z.B. Holzständerwänden.
Verlegeart D: Unter Putz mit Mauerschlitz
Bei sämtlichen Mauerwerkswänden oder ähnlichen Wänden
die nachträglich verputzt werden oder
sonstige Verkleidungen erhalten, sind die gesamten
Kabel und Leitungen in das Mauerwerk
inzufräsen bzw. einzuschlitzen. Kabel und Leitungen
sind mit Kunststoffschellen zu befestigen, der
Einsatz von Hakennägeln ist untersagt. Horizontale
Schlitze in tragenden Wänden nur nach
Absprache mit Bauleitung. DIN 10531 ist zu beachten,
das Befestigungsmaterial ist mit
einzukalkulieren. Verlegung unter Putz mit
Stegleitungen NYIF ist nur nach Absprache mit der
Bauleitung zugelassen
Verlegeart E: In Beton
Die Einlegearbeiten haben während der
Rohbauherstellung in enger Abstimmung mit dem
Rohbauer zu erfolgen. Die erforderlichen Verlegepläne
sind vom AN selbst zu erstellen. Es dürfen
grundsätzlich nur Kabel der Type NYY direkt in Beton
verlegt werden, ansonsten sind Schutzrohre
zu verwenden. Verlegung auf der 1. Armierung bzw. in
den Wandschalen und ausreichend
befestigt. Der AN muss bei der Verlegung
sicherstellen, dass mind. 5 cm vom Beton umschlossen
sind. Bei Ortbetondecken endet die Verkabelung in
Betondecken bzw. Abzweigdosen. Bei
Fertigteildecken werden die Deckenauslässe von der
Deckenunterseite gebohrt und mit
Deckenhaken versehen. Alle erforderlichen Bohrungen
sowie sämtliche Befestigungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Bei Fertigteilen mit
erforderlichen Einlegearbeiten sind die Arbeiten im
Betonwerk vorzunehmen.
Verlegeart F: In bauseitigem Kabelgraben
Der Erdgraben, Sandaufschüttung oder Abdecksteine
sowie das Verfüllen erfolgt bauseits. Die
geordnete Leitungsverlegung im Erdgraben auf der
Sandaufschüttung ist zu berücksichtigen. Ein
PVCKennzeichnungsband ist 40 cm unter Erdgleiche zu
verlegen.
KalkulationshinweiseAbrechnung
Die Kabel und Leitungspreise sind frei Verwendungsart
und komplett mit sämtlichem Zubehör
fertig verlegt anzubieten. Leihgebühren für
Kabeltrommeln und sonstige Frachtgebühren sind im
Einheitspreis enthalten, ebenso das Absetzen der
Kabel und Leitungsenden. Alle Materialien des
Titels liefern und komplett mit allen Systembedingten
Zubehörteilen betriebsfertig montieren.
Angesetzte Kupferpreise gelten für die Dauer der
Vertragsbindefrist.
MUSTER
Muster der einzubauenden Geräte sind auf Wunsch der
Bauleitung kostenlos
vorzulegen.Dies betrifft vor allem alle sichtbaren
Installationen wie Schalter und Bedienelemente,
Leuchten, etc.
Hinweis: sämtliche Leuchten sind vor Bestellung durch
den AN zu bemustern. Erst nach Freigabe
durch die Bauherrschaft sind die Leuchten zur
Bestellung freigegeben.
PRÜFUNG UND INBETRIEBNAHME
Vor Inbetriebnahme der Anlage oder einzelner
Anlagenteile ist die Erstprüfung nach
DIN VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Außerdem sind
Strommessungen durchzuführen und
die Schutzorgane auf VerbraucherNennstrom
einzustellen.
Prüf und Messprotokolle über sämtliche Anlagenteile
und Stromkreise sind vorder Abnahme der
Bauleitung zu übergeben. Vor der Abnahme durch die
Bauleitung ist eine vom AN unterschriebene
schriftliche Bestätigung in zweifacher Fertigung zu
übergeben aus der eindeutig hervorgeht dass:
- die gesamte, vom AN errichtete elektrische Anlage
den zum Zeitpunkt der Errichtung
gültigen Vorschriften und allen auf die Anlage
anwendbaren sonstigen Vorschriften entsprechen.
- die gesamte Anlage funktionsgeprüft wurde
- die gesamte Anlage nach DIN VDE 0100 gemessen wurde
- alle dabei festgestellten Mängel vor der
Schlussabnahme vom AN beseitigt werden.
Eine besondere Vergütung für die Durchführung bzw.
Veranlassung der vorgenannten Prüfungen
erfolgt nicht.
REVISIONSUNTERLAGEN
Spätestens mit der Schlussrechnung sind einzureichen:
Aufmasszusammenstellung 3fach
Revisionsunterlagen 3fach (in Papierform und auf
Datenträger)
Einweisungs und Übergabebescheinigungen 3fach
Oben angeführte Unterlagen sind zur Abnahme in
1facher Ausführung
einzureichen.
Alle Anweisungen und Pläne sollen in DIN A4Ordnern
gebunden und mit einem
Inhaltsverzeichnis und Register versehen sein. Sie
müssen mindestens enthalten:
Anlagenbeschreibung
Richtige und vollständige Kabelverlauf und
Steuerpläne mit genügend
detaillierten Angaben, um den Betrieb und die
Kontrolle der Anlagenteile zu
klären.
Anweisungen für Inbetriebnahme, Betrieb und
Außerbetriebsetzung.
Betriebs und Wartungsanweisungen für jedes einzelne
Gerät
Technische Daten des Herstellers von jedem Teil der
Ausrüstung einschl.
Adresse und Telefonnummer.
Vollständige Teileliste, empfohlene Ersatzteile für
einjährigen Betrieb
zusammen mit Preis und Lieferant jeden einzelnen
Teiles.
Verzeichnis der erforderlichen Werkzeuge für
ordnungsgemäßen Betrieb und
Wartung.
Jegliche Forderungen nach gerahmten bzw.
anzubringenden Vorschriften und
deren Anbringungsort.
Schaltpläne der Verteiler (3fach)
Programmlisten und Programmierungsdateien
Pläne im PDF und DWG bzw. DXFFormat:
Grundrisse
Schemen und Details
Berechnungen und Einstelllisten
Die Erstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen
wird nicht separat vergütet, dies ist mit
einzukalkulieren.
Ab dem Übergabepunkt aus dem Öffentlichen Netz ist
02 KG 440 STARKSTROMANLAGEN
02
KG 440 STARKSTROMANLAGEN
02.03 KG 443 NIEDERSPANNUNGSHAUPTVERTEILER
02.03
KG 443 NIEDERSPANNUNGSHAUPTVERTEILER
02.04 KG 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAG
02.04
KG 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAG
02.05 KG 445 BELEUCHTUNGSANLAGEN
02.05
KG 445 BELEUCHTUNGSANLAGEN
02.06 KG 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN
02.06
KG 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN
02.07 KG 449 SONSTIGES
02.07
KG 449 SONSTIGES
03 KG 450 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNI
03
KG 450 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNI
03.01 KG 452 SUCH- UND SIGNALANLAGEN
03.01
KG 452 SUCH- UND SIGNALANLAGEN
03.03 KG 456 GEFAHRENMELDE- UND ALARMANLAGEN
03.03
KG 456 GEFAHRENMELDE- UND ALARMANLAGEN
03.04 KG 457 ÜBERTRAGUNGSNETZE
03.04
KG 457 ÜBERTRAGUNGSNETZE
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