Kunststofffenster
DIBA2 - Dierig Wohnanlage BA2
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ------------------------------------------------------------------------ 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZVB.         Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind. 1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennahmen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat. 1.5 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Besteht die Gefahr, daß der Auftragsnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von Überstunden oder         Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur einwandfreien und fristgemäßen         Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, daß er die         Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend ansieht. 1.7 Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich      rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, daß mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen      Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.         Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen      fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen. 1.8 Das Angebot wird ausschließlich dann geprüft, wenn auch Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. 1.9 Sämtliche Preise sind Nettopreise. 1.10  Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos. 1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der Beauftragung ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet. 2. BESONDERE HINWEISE Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen: - DIN 1055 Lastannahmen für Bauten - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste - DIN 18195 Bauwerksabdichtungen - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung - DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke - DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet. 3. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungsvorschriften der VOB, Teil C, in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. 4. STUNDENLOHNSÄTZE      Meister /Std. ..........      Techniker /Std. ..........         Lehrling im 3. Lehrjahr /Std. ..........         Lehrling im 2. Lehrjahr /Std. ..........      Lehrling im 1. Lehrjahr /Std. ..........      Vorarbeiter /Std. ..........         Facharbeiter /Std. ..........      Fachwerker /Std. ..........         Helfer /Std. .......... 5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme. Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme. Hat der AN die Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise hinsichtlich der Fertigstellung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung, bzw. des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Der AG ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 10% der jeweils begründeten Abschlagszahlung und 5% der begründeten Schlusszahlung als Sicherheit einzubehalten. Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft ist möglich. Abweichend von § 13 Absatz 4 Nr.1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche 5 Jahre und 3 Monate. 6. SONSTIGES 6.1   Freistellungsbescheinigung         Der Bieter hat eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen.         Soweit dies nicht schon bei der Angebotsabgabe geschehen ist, hat der Bieter unverzüglich         nach Vertragsabschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen  Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung  unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der Bieter verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die Freistellungs- bescheinigung dem AG unverzüglich anzuzeigen.         Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung         widerrufen oder zurückgenommen, ist der AG berechtigt, die zu entrichtende Steuer vom         Werklohn einzubehalten. 6.2   Mindestlohngesetzt, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge für der Berufsgenossenschaft         Der Bieter erklärt, dass er allen Verpflichtungen zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes uneingeschränkt nachkommt. Insbesondere versichert der Bieter, das Mindestentgelt an seine Mitarbeiter und die Beiträge an die Sozialkassen (SOKA-BAU usw.) nach den einschlägigen Tarifverträgen zu zahlen und darauf zu achten, dass diese Verpflichtungen auch die von ihm gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B zulässigerweise beauftragten Nachunternehmer erfüllen. Der Bieter stellt den AG von etwaigen Ansprüchen von Behörden, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, berufsständigen Vereinigungen und Verbänden frei, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Bieters oder der von diesem beauftragten Nachunternehmer nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 AÜG.         Der Bieter versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft in der Vergangenheit eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird.         Der Bieter ist verpflichtet, dem AG mit jeder Abschlagsrechnung, sowie mit der Schlussrechnung jeweils eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherungen über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum gesamten Sozialversicherungsbeitrag und einenZahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen.         Stellt der Bieter die vorgenannten Unterlagen dem AG nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der AG berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des AG durch Sozialversicherungsträgern und / oder Berufsgenossenschaften entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgelegt werden.         Kommt der Bieter den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und dem Bieter nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.         Der Bieter erteilt dem AG nach Vertragsabschluß eine Vollmacht zur Einholung von Auskünften und insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der SOKA-Bau und für den NU zuständigen Berufsgenossenschaft. 6.3   Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit         Der Bieter trägt sowohl bei dem Einsatz eigener Mitarbeiter, wie auch bei dem gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B zulässigen Einsatz von Nachunternehmern die volle Verantwortung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, dass bei der Baumaßnahme keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden und keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geleistet wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitskräfte, auch eventueller Nachunternehmer über sämtliche behördlichen Genehmigungen verfügen und entsprechend versichert sind und keine Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorliegen. Der Bieter hat dies dem AG auf Verlangen nachzuweisen. Sollte der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstoßen, ist der AG vorbehaltlich weitergehender Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen mit Kündigungsandrohung zu setzen und ihm nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen. Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden sie Vertragsbestandteil. Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt. .................................................. .................................................... Ort, Datum Unterschrift/Stempel
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Hinweise Fensterbauarbeiten BESONDERE HINWEISE ---------------------------------- 1. FENSTERBAUARBEITEN Es gelten die VOB, Teil B und C in der neusten Fassung, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach neustem Stand. Vertragsbestandteil für die Ausführung der Fensterarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim, sowie die Angaben der RAL-RG 424/1 Holzfenster Gütesicherung der Gütergemeinschaft Holzfenster e.V. Frankfurt. Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Fensterarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung und der Öffnungsart als Anhalt für die Angebotsbearbeitung. Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind durch den Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme dem Auftraggeber vorzulegen. Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Bei Fenstern, die das RAL-Gütezeichen nicht besitzen, ist die Schlagregendichtigkeit und Fugenundurchlässigkeit nachzuweisen. Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich muß durch Schrauben erfolgen. Der Auftragnehmer hat sich darüber zu informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z.B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an den Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Für die äußere Abdichtung mit spritzbarem Material sind elastische Werkstoffe zu verwenden, die alterungs- und witterungsbeständig sein müssen. Bei der Festlegung der Fugenbreite und der Auswahl der Dichtungsmittel ist diese Dauerbelastung zu berücksichtigen. Die Abdichtung zum Baukörper ist mit Gegenstand dieses Leistungsumfanges, sie wird nicht extra erwähnt und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der Herstellerfirmen einzubauen. Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, daß sie die Funktion der Fenster/Türen auf die Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen den DIN-Normen und bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln, und sind gemäß der Tabelle zu Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim, auszuführen. Die Befestigung der Verglasung erfolgt über die raumseitig angebrachten Glashalteleisten. Der Anstrich, bzw. die Beschichtung, ist gemäß den "Technischen Richtlinien für Fensteranstrich" und den Hinweisen der Herstellerfirmen auszuführen. Wetterschutzschienen, Beschläge und sonstige Metallteile sind frühestens nach dem ersten Zwischenanstrich anzubringen.
Besondere Hinweise Fensterbauarbeiten
Allgemeine Beschreibung Beschreibung für Fenster- und Fenstertüren Allgemein Anzubieten sind insofern möglich Standard-Kunststoffprofile. Fenstertüren zu Balkonen und Terrassen erhalten barrierefreie, überfahrbare Schwellen (Höhe max. 20 mm). Die bodentiefen Fenster erhalten unterhalb des Kämpfers eine absturz- sichere Verglasung. Farbe gemäß Farbkonzept. Die U-Werte werden gem. Bauteil Katalog von Müller- BBM vom 19.09.2024 eingehalten. Es werden Kunststofffenster und Kunststofffenstertüren mit 3-Scheiben-Isolierverglasung in den Woh- nungen mit Kaschierfolie verbaut. Maßgebend ist das Farb- und Materialkonzept der Architekten und Fachplaner und die Planungsunterlagen, sowie die Schnittstellenliste Bauleistungen. Außen farbig innen weiß. Es gelten die Schall- und Wärmeschutzvorgaben der Bauphysik gem. beigefügte Gutachten Müller-BBM. Bei bodentiefen Fenstern ist nach Planungsfestlegungen ein Öffnungsflügel mit Kämpfer und mit seit- licher Festverglasung einzubauen. Die Fensterbleche sind aus Alu pulverbeschichtet +antidröhn. Hal- tebügel nicht rostend, thermisch getrennt und die Dehnungsstöße mit einem Rillenblech unterlegt. Bordstücke müssen gleitend ausgeführt werden. Stockaufdopplungen (oben und unten) sind nach Details und konstruktiven Bedarf auszuführen. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage sind für Tischlerarbeiten, Beschläge, Türen und Fenster, Kunststoffe und Beschichtungen die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter, sowie Normen und Herstellerangaben. Zu beachtende Technische Regeln sind im Speziellen: Für die Ausführung der Tischlerarbeiten auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. (ift) in Rosenheim anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschrif- ten. Außerdem sind die Angaben des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) zu be- achten, sowie das EGH Holzbau Handbuch. Folgende Merkblätter sind zu berücksichtigen: IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwen- dung von ausreagierenden Klebstoffen IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren IVD-Merkblatt Nr. 12 Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau Güteschutz: RAL-GZ 716/1 Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Angaben zur Ausführung Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, es sind Absaugge- räte zu verwenden. Elastische Fugen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind nach Möglich- keit nach den Malerarbeiten einzubauen. Fenster und Fenstertüren / Fensterbänke Alle „stehenden“ Fenster und Fenstertüren der Wohngeschosse und des Treppenhauses werden aus wärmedämmenden, außen farbigen und innen weißen Kunststoffprofilen mit Dreischeiben-Isolier- verglasung versehen und die Fensterflügel sind mit einer Dreh-/Kippfunktion auszustatten. Je Woh- nung ist eine Fenstertüre mit max. 2 cm Schwelle zum Freibereich auszubilden. Alle innenliegenden Elemente wie auch Fenster werden mit Alu-Beschläge ausgestattet. In den Treppenhäusern mit Edel- stahl-Beschlägen. Regelfenster, Fenster im TRH und Loggiafenster. Diese sind ebenfalls mit einer Dreifachverglasung aus- zuführen. Die U-Werte sind gemäß Bauteil Katalog von Müller-BBM vom 19.09.2024 einzuhalten. Sämtliche Außenfensterbänke aus Aluminium und einer RAL-Farbbeschichtung die abgestimmt ist auf die Fenster. Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den ent- sprechenden Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Einbau der Fenster und Fenstertüren nach RAL. Abdichtung gem. Detailplanung mittels Flüssigkunststoff                    Leitfabrikat: Kemperol o. glw. Die Fassadenrinnen der Dachterrassen müssen an die Drainschicht angeschlossen werden. Rolladensystem An allen stehenden Wohnraumfenstern werden mechanisch zu betätigende Kunststoff-Rollläden eingebaut oder nach statischer Erfordernis ggf. in Alu. Die mechanische Bedienung wird über eine Kur- bel ausgeführt. Die Rollladenpanzerfarbe wird an die Außenfarbe der Fenster angepasst. In den roll- stuhlgerechten Wohnungen werden elektrische Rollladen verbaut und erhalten eine Nottraff-Set ver- wendet. Die Rollladen erhalten einen Vorsatzkasten, dieser soll überdämmt (stabile Doppelwandige Ausführung) und verputzt werden. Material Rollladenpanzer: Kunststoff in Anpassung an Fensterfarbe. Sollte die Ausführung aus stati- schen Gründen in Teilbereichen nicht in Kunststoff realisierbar sein, so sind Aluminiumpanzer zu ver- wenden (Farbe abhängig von Baufeld, siehe Farb- und Materialkonzept) Die Teilung der Rollläden ist analog der Fensterteilung auszuführen. Die Loggien/Terrassen und Dach- terassenaustritte sind in jedem Fall zu separieren. Die Kurbel muss senkrecht auf Stockaufdopplung montierbar sein. Im unteren Bereich ist der Rollladen an die Neigung der Fensterbank anzupassen, die Montage erfolgt auf die Stockaufdopplung. Halterung Kurbel (lotrechtes Einhängen der Kurbel) Zu beachten sind ebenso die Technische Richtlinien des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e.V. Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - enthalten sein. Eine Notraffungen ist nur bei der Rollstuhlge- rechten Wohnung (3-2-EG und 4-1- EG) für je ein Fenster (2. Fluchtweg gem. Brandschutznachweis) erforderlich (2 Wohnung).                    Leitfabrikat: Warema oder gleichwertig Der Rollladenkasten muss revisionierbar sein, quadratisch, Rollladenschienen aus Aluminium (montiert auf Blendramen). Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen form-, alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck auf Dauer entspre- chen. Angaben zur Ausführung Durch die Konstruktion der Anlage muss sichergestellt sein, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten ohne Demontage der Fenster erfolgen können, und keine Wandbekleidungen beschädigt werden. Der GU leitet nach Fertigstellung der Montage alle erforderlichen technischen Abnahmen ein und übergibt die Abnahmeprotokolle der Objektüberwachung. Der Rollpanzer muss so lang sein, dass nach dem Abrollen mindestens noch 15 cm im Rollraum über dem Auslassschlitz verbleiben. Bei Breiten über 120 cm sind Druckwalzen zu montieren. Für Tür-Fens- ter-Kombinationen sind Doppelsturzlager vorzusehen. Die Führungsschienen sind so auszubilden (z. B. mit elastischem Keder), dass die Schallemission gering gehalten wird. Das Gleiten von Metall auf Metall soll vermieden werden. Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öff- nung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Das gilt besonders bei Wärme- dämmverbundsystemen. Bei der Montage entstandene Beschädigungen der Fensterrahmen, des An- striches und anderer Bauteile sind vom Auftragnehmer materialgerecht auszubessern. Vor der Durch- führung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Lei- tungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärme- dämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bau- teilen ausgeführt werden. Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Ver- bundsystem so eingesetzt werden, dass nach Fertigstellung der Leistung keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystems erfolgt ist. Bei Rollläden und sonstigen Bauteilen im Außenbereich oder in Feuchträumen müssen alle Metallteile mindestens korrosionsgeschützt sein.Vorsatzkästen überputzt.                    Rolladenschienen Aluminium in RAL - Standardfarbtöne.                    Rolladenpanzer Kunststoff in RAL - Standardfarbtöne. Betätigung mit Handkurbel. Schallschutz, alle Fassaden Siehe beigefügte Gutachten Müller - BBM                    · Schallschutz gegen Außenlärm (Stand: 08.05.2024)                    · Schallschutznachweis (Stand: 15.08.2024) Wärmeschutz Siehe beigefügte Gutachten Müller - BBM                    · Sommerlicher Wärmeschutz (Stand: 25.11.2024)                    · GEG-Erfüllungserklärung und BEG-Nachweis(Stand 19.09.2024) Glas-Fenster (FE01 Regelfenster, FE02 Fenster Treppenhäuser, FE03 Loggiafenster) Dreifachverglasung, U =0,81 W/(m²K), g =58%, tD65 =0,56 Beschläge Fenster Fenstergriffe sind mit Edelstahlbeschlägen wie nachfolgend Aufgeführt auszustatten.                    - Griffe: Fabrikat Hoppe "Amsterdam", Edelstahl o. glw. Alle anderen Innenliegenden Beschläge werden in Metall "Silberfarbig" Ausgeführt. Fensterbank Außenfensterbänke mit einer Ausladungstiefe von ca. 20 cm bestehen aus Aluminium und erhalten eine Farbbeschichtung die abgestimmt ist auf die Fenster. Beschichtung Oberfläche der Elemente ist in nachfolgend Aufgeführten Fartönen auszuführen.                    - Oberfläche Außen: RAL - Standardfarbtöne, Grau                    - Oberfläche Innen: RAL - Standardfarbtöne, Weiß Bei abweichenden Farbton muss dieser durch eine Bemusterung von AG nachfolgend festgelegt werden. Preislich darf keine Erhöhung bei wechsel auf Standardfartönen die sich im Weiß- und Grauenbereich aufhalten erfolgen.
Allgemeine Beschreibung
Fenster Positionen siehe gesonderte Fensterliste ! Hinweis: Fenster Positionen siehe gesonderte Fensterliste!
Fenster Positionen siehe gesonderte Fensterliste !
Bitte bepreisen Sie auf Grundlage der sich in den Anlagen beigefügten Fensterlisten und tragen die Preise in die nachfolgenden LV Pos ein!
Bitte bepreisen Sie auf Grundlage der sich in den Anlagen beigefügten Fensterlisten und tragen die Preise in die nachfolgenden LV Pos ein!
__.__.0010 Kunststofffenster BF 4-2
__.__.0010
Kunststofffenster BF 4-2
0,00
__.__.0020 Rolladen BF 4-2
__.__.0020
Rolladen BF 4-2
0,00
__.__.0030 Kunststofffenster BF 4-3
__.__.0030
Kunststofffenster BF 4-3
0,00
__.__.0040 Rolladen BF 4-3
__.__.0040
Rolladen BF 4-3
0,00
__.__.0050 Kunststofffenster BF 4-4
__.__.0050
Kunststofffenster BF 4-4
0,00
__.__.0060 Rolladen BF 4-4
__.__.0060
Rolladen BF 4-4
0,00
__.__.0070 Kunststofffenster BF 4-5
__.__.0070
Kunststofffenster BF 4-5
0,00
__.__.0080 Rolladen BF 4-5
__.__.0080
Rolladen BF 4-5
0,00
__.__.0090 Kunststofffenster BF 4-6-1
__.__.0090
Kunststofffenster BF 4-6-1
0,00
__.__.0100 Rolladen 4.6.1
__.__.0100
Rolladen 4.6.1
0,00
__.__.0110 Kunststofffenster BF 4-6-2
__.__.0110
Kunststofffenster BF 4-6-2
0,00
__.__.0120 Rolladen 4.6.2
__.__.0120
Rolladen 4.6.2
0,00
__.__.0130 Kunststofffenster BF 4-6-3
__.__.0130
Kunststofffenster BF 4-6-3
0,00
__.__.0140 Rolladen 4.6.3
__.__.0140
Rolladen 4.6.3
0,00

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