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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 KG-420 - Wärmeversorgungsanlagen
02
KG-420 - Wärmeversorgungsanlagen
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Das Bauvorhaben ICE City Erfurt Haus 1 für DB Campus ist Bestandteil der Quartiersentwicklung ICE-City Erfurt und wird auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs östlich des Erfurter Hauptbahnhofs realisiert. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.900?m² und liegt in zentraler, infrastrukturell erschlossener Lage.
Gegenstand des Projektes ist die Planung und Errichtung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes mit zugehörigen Außenanlagen. Das Gebäude wird als flexibel nutzbarer Arbeitsstandort konzipiert und zunächst teilweise temporär genutzt. Langfristig erfolgt die Nutzung als moderner Bürostandort im Kontext des Quartiers "Neues Arbeiten Erfurt".
Die Bauausführung erfolgt in Holz-Hybrid-Bauweise unter Berücksichtigung der Anforderungen an Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz sowie Dauerhaftigkeit. Ziel ist eine ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise. Ergänzend sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit vorgesehen, insbesondere Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie Einrichtungen zum Regenwassermanagement.
Für das Gebäude wird eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in der Qualitätsstufe Gold angestrebt. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Planung, Ausführung, Materialwahl, Dokumentation sowie an den späteren Betrieb.
Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies umfasst insbesondere:
" die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
" die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
" sowie die einschlägigen ATV der DIN18299 ff.
Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Baustellenbedingungen
Die Baustelle befindet sich in einem innerstädtischen Umfeld mit angrenzender Bebauung sowie teilweise laufendem Betrieb. Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund eingeschränkter Radien und beengter Verhältnisse erschwert. Wendemöglichkeiten für LKW sind vorhanden.
Im Einflussbereich der Baustelle befinden sich Gleisanlagen und Oberleitungen sowie sicherheitsrelevante Bereiche in der Umgebung. Hieraus können zusätzliche Anforderungen an die Baustellenorganisation entstehen, die vom Auftragnehmer eigenständig zu berücksichtigen sind.
Auf dem Baufeld stehen grundsätzlich Lagerflächen zur Verfügung, deren Nutzung und Zuweisung mit der Bauleitung abzustimmen ist. Einschränkungen aus Platzverhältnissen, Logistik und Bauablauf sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung und Versorgung
Seitens des Auftraggebers werden Baustrom, Bauwasser, Sanitärcontainer sowie Abfallcontainer in angemessenem Umfang bereitgestellt.
Weitere Einrichtungen wie Lager-, Büro- oder Sozialcontainer sind, sofern erforderlich, durch den Auftragnehmer bereitzustellen und vor Aufstellung mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle für die Ausführung notwendigen Transport-, Lager- und Logistikleistungen sind Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Baustellenlogistik, Hebezeuge und Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer hat die baustelleninterne Logistik einschließlich Transport, Zwischenlagerung, Materialdisposition sowie die Einbringung der für seine Leistungen erforderlichen Baustoffe, Bauteile und Geräte eigenverantwortlich zu organisieren und mit der Bauleitung abzustimmen.
Soweit für die Ausführung seiner Leistungen erforderlich, hat der Auftragnehmer die notwendige Hebe-, Transport- und Fördertechnik eigenverantwortlich vorzusehen und mit der Bauleitung abzustimmen, sofern diese nicht ausdrücklich bauseits zur Verfügung gestellt wird.
Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Umfeld von Bahnanlagen und Betriebsflächen der Deutschen Bahn AG sind die jeweils gültigen Sicherheits-, Zugangs- und Verhaltensvorschriften zu beachten.
Soweit Arbeiten im Einflussbereich von Gleisanlagen, Oberleitungen, sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder sonstigen Bahnbetriebsflächen durchgeführt werden, hat der Auftragnehmer die daraus resultierenden Einschränkungen und Anforderungen bei seiner Arbeitsvorbereitung, Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Erforderliche Sicherheitsunterweisungen, Zugangsvoraussetzungen sowie organisatorische Abstimmungen mit den zuständigen Stellen sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer zu veranlassen, soweit diese seine Leistungen betreffen.
Leistungsumfang / Nebenleistungen
Nebenleistungen gemäß VOB/C (insbesondere DIN18299) sind Bestandteil der Leistung, auch wenn sie in den Ausschreibungsunterlagen nicht gesondert beschrieben sind, soweit sie zur vollständigen, funktionsgerechten und mängelfreien Herstellung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
" Transport und innerbetriebliche Logistik
" Einrichten, Vorhalten und Räumen der Arbeitsbereiche
" Schutzmaßnahmen angrenzender Bauteile
" Abstimmung mit anderen Gewerken
Besondere Leistungen sind gesondert zu beschreiben und zu vergüten.
Mitwirkungspflichten / Prüfpflichten
Der Auftragnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Pläne, Leistungsverzeichnisse und Mengenangaben, eigenverantwortlich zu prüfen.
Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind unverzüglich unter Berücksichtigung der Regelungen der VOB/B dem Auftraggeber anzuzeigen.
Die angegebenen Mengen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Einheitspreisen.
Für einzelne Leistungen kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden, sofern dies in den entsprechenden Positionen oder Vorbemerkungen geregelt ist.
Die Abrechnung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/C sowie den in den Positionen festgelegten Einheiten. Maßgeblich ist das tatsächlich ausgeführte und aufmaßfähige Leistungsvolumen.
Koordination und Ausführung
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung aller erforderlichen Abstimmungen mit anderen Gewerken sowie mit parallel laufenden Teilprojekten auszuführen. Schnittstellen sind eigenverantwortlich zu koordinieren.
Einschränkungen aus Bauablauf, Baustellenlogistik und Nutzung angrenzender Bereiche sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie unter Berücksichtigung der Baustellenverordnung auszuführen.
Projektziel
Ziel des Projektes ist die termingerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Herstellung eines nachhaltigen Bürogebäudes unter Einhaltung der definierten Projektziele hinsichtlich Kosten, Termine, Qualität und Nachhaltigkeit.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ANLAGENBESCHREIBUNG Wärmeversorgungsanlagen (KG420)
Die Wärmeversorgung des Gebäudes wird als monovalente Lösung vorgesehen. Es wird ein Fernwärmeanschluss realisiert. Ursprünglich war in der Vorentwurfsplanung eine Wärmeerzeu-gung über Geothermiebohrungen vorgesehen. Die Versorgung über eine Geothermieanlage musste jedoch aufgrund der vorherrschenden geologischen Bedingungen verworfen werden. Deshalb wurde an dieser Stelle eine Umplanung vorgenommen. Ebenfalls davon betroffen, ist die Kälteversorgung des Gebäudes.
Der Wärmebedarf wird in Abstimmung mit der Bauphysik (Außenbauteile) ausgelegt und nach DIN 12831 berechnet. Die benötigen Unterlagen hierzu liegen vor und wurden berücksichtigt. Für die Heizlastberechnung wurden folgende Ausgangsdaten herangezogen:
Standortdaten
Land Deutschland
PLZ 99085
Referenzort Erfurt
Referenzhöhe184 m
Standorthöhe184 m
Temperaturanpassung Höhendifferenz0 K
Auslegungsaußentemperatur am Gebäudestandort-12,6 °C
Jahresmittel Außentemperatur9,7 °C
Tabelle 1: Standortdaten für die Heizlastberechnung gem. DIN 12831-1
Folgende Heizlast wurde ermittelt:
Heizlast: 256 kW
Die Berechnung der Heizlast erfolgte gemäß des Planfreeze zur LP5 vom 12.02.2026, sowie den Angaben aus den Ansätzen für die Eigenschaften von Außenbauteilen von bauart (Stand: 26.11.2024).
Wärmeerzeugungsanlagen
Für die Wärmeerzeugungsanlagen sind 2 unterschiedliche Ausbaustufen zu betrachten. Für den Endausbau ist der Anschluss an das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH angedacht. Hierfür wird eine Übergabestation im Raum 00.24 HKS Raum aufgestellt. Für die Einbindung der Fern-wärmeleitungen wurde seitens der Stadtwerke ein Übergabeschacht gefordert, welcher sich ebenfalls in diesem Raum befindet.
Da das Fernwärmenetz zur Inbetriebnahme des Gebäudes noch nicht bereitgestellt werden kann, wird eine Interimslösung für die Wärmeerzeugung angedacht. Diese besteht aus einer mo-bilen Containerheizanlage, welche an der süd-östlichen Grundstücksgrenze aufgestellt wird. Die mobile Heizanlage wird mit Erdgas gefeuert und kann eine Vorlauftemperatur von max. 90°C zur Verfügung stellen. Die verfügbare Heizleistung beträgt max. 350 kW. Die mobile Heizanlage wird bauseits gestellt. Für die Interimslösung wird ein entsprechender Wärmetauscher, in der Heiz-zentrale (A.0.84 HKS-Raum) installiert. Dieser wird im Zuge der Umstellung auf einen Fernwär-meanschluss wieder demontiert.
Das Fernwärmenetz stellt dabei eine Vorlauftemperatur von max. 129°C zur Verfügung (min. 95°C). Die maximale Rücklauftemperatur des Fernwärmenetzes beträgt 50°C. Der Wärmeüber-trager der Übergabestation stellt ca. 270 kW Heizleistung zur Verfügung. Die Wärmeübergabe-station ist so ausgelegt, dass sie ohne zusätzliche Erzeuger die Wärmeversorgung des Gebäu-des übernehmen kann.
Wärmeverteilnetze
Das Heizungsnetz des Gebäudes wird mit 45°C/35°C VL/RL betrieben. Vom Hauptverteiler aus werden dabei 3 Heizkreise versorgt:
Heizkreis VL/RL -TemperaturLeistung
Nr. 1 Heizsegel39°C/36°C 251,4 kW
Nr. 2 Heizkörper45°C/35°C19 kW
Nr. 3 RLT 45°C/35°C 57 kW
Die 3 Heizkreise werden als Einspritzschalungen geplant. Der Verteiler ist im EG im HKS Raum A.0.84 aufgestellt. Von hier aus erfolgt die Verteilung der Heizleitungen im Gebäude. Jeder Ab-gang am Verteiler erhält einen separaten Wärmemengenzähler.
Die vertikale Erschließung erfolgt über 2 Steigschächte. Die 2 Steigschächte befinden sich je-weils an den Achsen G/2 (S2) und G/18 (S1). Von diesen aus, werden über Stockwerksleitungen die einzelnen Etagen des Gebäudes angebunden. Die Anbindung Heizflächen wird dabei lediglich über einen Schacht realisiert. Dies ermöglicht eine nachträgliche Installation von zusätzlichen Messgeräten, um etagenweise den Wärmeverbrauch zu erfassen. Die Heizkörper befinden sich hauptsächlich jeweils in den schachtnahen Sanitärbereichen. Die Erschließung erfolgt jeweils über die beiden Schächte. Eine Zählung der verbrauchten Wärmemenge kann an den Heizkör-pern direkt erfolgen mittels Heizkostenverteiler.
Der Wärmeverbrauch der RLT-Geräte kann lediglich zentral am Verteiler erfolgen.
Die Heizkühldecken werden mittels 6 Wege Ventile angebunden. Die Übergabe an die RLT-Anlagen erfolgt in dem Heizregister im Gerät. Da die Geräte außen aufgestellt sind, wird für den außenliegenden Leitungsbereich eine Frostschutzschaltung über die GA realisiert.
Das Leitungsnetz wird mit Absperreinrichtungen, Entlüftungsmöglichkeiten sowie Entleerungs-möglichkeiten zu Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geplant. Zum hydraulischen Abgleich werden Strangregulierventile und druckunabhängige Regelventile vorgesehen. An den Teilsträn-gen werden Messpunkte vorgehalten, sodass eine Differenzmessung nachträglich möglich ist.
Für die Verteilleitungen wird ein Stahlrohrsystem vorgesehen. Die Leitungen >DN50 werden durch Schweißen, Rohrleitungen ?DN50 werden durch Pressen verbunden. Die Dämmung er-folgt mit alukaschierter Mineralwolle (nichtbrennbar, Klasse A1), wenn die Rohrleitung außerhalb des Sichtbereichs geführt wird (Schächte u. oberhalb der EcoBoost-Systemdecke). Leitungsfüh-rungen im Sichtbereich und in den Zentralen erhalten zusätzlich eine Blechummantelung. Für Bauteildurchführungen mit Brandschutzanforderungen werden entsprechende Rohrleitungsschot-tungen vorgesehen z.B. Rockwool Conlit.
Für die Druckhaltung im Anlagensystem wird eine pumpengesteuerte Druckhaltestation mit Ent-gasung und automatischer Nachspeisung vorgesehen. Des Weiteren wird eine Entschlam-mungsbehälter berücksichtigt. Die Druckhaltestation wird in der Technikzentrale HSK Raum 00.24 aufgestellt.
Raumheizflächen
In der Nachfolgenden Tabelle sind die für die Berechnung angesetzten Raumtemperaturen aufgeführt:
Raum Temperatur
Büro 20°C
Flur 15°C
Toiletten 20°C
Duschräume 24°C
Umkleiden 20°C
Laggerräume 15°C
Technikfläche15°C
Schächte 15°C
PuMi 15°C
EDV-Räume 15°C
Eventfläche 20°C
Teeküchen 20°C
Die Wärmeverteilung der Büroflächen erfolgt über Heizkühlsegel, welche jeweils in den Modulbau integriert werden. Die Heizkühlsegel funktionieren im Verbund mit dem Lüftungssystem. Es wird das Hybridsystem EcoBoost vom Hersteller Erne Holzbau AG verwendet. Die Regelung bzw. auch die Umschaltung vom Heiz- in den Kühlbetrieb erfolgt durch eine 6-Wege-Regelarmatur. Die Dimensionierung des Systems wird von Erne selbst durchgeführt, sodass durch WPW nur bis zum Anschluss an die 6-Wege-Regelarmatur geplant wird.
In untergeordneten Räumen und in den WC- Bereichen erfolgt die Wärmeinbringung durch stati-sche Heizkörper. Die Oberfläche der Heizkörper soll möglichst glatt ausgeführt werden, um einer Verunreinigung vorzubeugen, bzw. eine einfachere Reinigung zu ermöglichen. Die Regelung der Heizkörper erfolgt durch manuell zu bedienende Thermostat-Köpfe.
Für die Eventfläche ist der Einbau von Unterflurkonvektoren vorgesehen. Diese werden fenster-nah positioniert. Die Konvektoren besitzen eine Heiz- und Kühlfunktion und temperieren die Raumluft im Umluft-Prinzip. Die Regelung der Eventfläche erfolgt zentral über die Gebäudeauto-mation.
Ebenfalls im Umluftprinzip funktionieren die Deckenkassetten für den Küchenbereich. Diese wer-den hier in der Abhangdecke integriert. Für die Regelung der Deckenkassetten ist ein Raumbe-diengerät im Küchenbereich vorgesehen.
ANLAGENBESCHREIBUNG
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB Allgemeine Vorbemerkungen
Das Projekt wird nach dem Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäu-de (BNB) bearbeitet. Es wird der Gold-Standard angestrebt.
Der AN verpflichtet sich zur Mitwirkung, um die umschriebenen Qualitätsanforderungen einzuhalten und die nötigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen ist verbindlich.
Auswahl von Bauprodukten
Um die Anforderungen an die Gesundheit und Umweltverträglichkeit der verwendeten Bauprodukte zu erfüllen dürfen keine Bauprodukte verwendet werden, die das Qualitätsniveau Qualitätsniveau 3 (QN3) der Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 nicht einhalten. Die Erfüllung, bzw. Übererfüllung des QN3 gemäß BNB_BN2015_116_A1_2025 ist für alle relevanten Bauprodukte verpflichtend zu berücksichti-gen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Bauprodukten mit Schadstoffen, die zu vermeiden sind, wie:
- Gefährlichen und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
- Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
- Schwermetalle
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC) inkl. Organische Lösemittel
- Halogenierte Kälte- und Treibmittel
- Halogenhaltige Kunststoffe (PVC)
- Biozide
Bevorzugt zu verwenden sind Materialien mit:
- Umweltzeichen wie "Blauer Engel" (DE-UZ), natureplus, eco-Institut oder anderen Produktkenn-zeichen wie z.B. GuT- Teppichsiegel
- GISCODEs- Kennzeichnung mit Produktinformationen für Bauproduktgruppen gemäß GISBAU
- EMICODE EC1 / EC1Plus für Verlegewerkstoffe, Oberflächenbeschichtung etc.
- freiwilliger Umweltproduktdeklaration (EPD), die Aussagen zu SVHC enthalten
Nachweis über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die bestimmte gefährliche Stoffe ausschließt oder begrenzt
Dokumentation, Nachweis und Freigabe:
Der AN hat alle verwendeten Baustoffe und Produkte zu dokumentieren und speziell die Erfüllung der BNB-Produktanforderungen durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zum Einsatz auf der Baustelle sind nur deklarierte und freigegebene Baustoffe zugelassen.
Für Abweichungen von Produkten oder Produktänderungen ist ein Nachweis der Gleichwertigkeit und Erfüllung der BNB-Anforderungen erforderlich (Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforde-rungen nach BNB entscheidet ausschließlich der BNB-Koordinator des AG).
Für alle relevanten Bauprodukte sind die Nachweise gemäß Anlage 1 BNB_BN2015_116_A1_2025 vor der Materialbestellung, und mindestens 15 Arbeitstage vor Beginn der Verarbeitung an den AG/BNB-Koordinator zu erbringen.
Die Bestellung und Verarbeitung des Produktes darf nur stattfinden, wenn die geforderte Dokumen-tation dem BNB-Koordinator vorliegt und das Produkt durch den BNB-Koordinator freigegeben wur-de.
Für den Nachweis der erfolgreichen Umsetzung ist die Durchführung einer verbindlichen Material- und Produktdeklaration erforderlich. Material- und Produktlisten sowie ein Prüfvermerk, in dem die Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien und Produkte mit den Anforderun-gen bestätigt sind, dienen als Kontrolle.
Alle Bauprodukte sind ausschließlich über die Online-Plattform BIM.pi einzureichen. Der Zugang zu der Plattform zum Eintragen der Produkte wird durch die Bauleitung oder den BNB-Koordinator er-teilt. Die geforderten Nachweise im PDF-Format (Benennung nach Vorgabe BNB-Koordinator) in dem genannten Zeitraum beim vom AG beauftragten BNB-Koordinator einzureichen. Für jedes Produkt sind mindestens mit die folgenden Angaben zu machen: Produktname (laut Hersteller), Hersteller, Einsatzort, Menge und Einheit, Nachweisdokumente.
Bei Holzprodukten müssen Lieferscheine nach der Anlieferung eingereicht werden, und das CoC-Zertifikat bis zur Baustelle gültig sein.
Auslüften / Rauchverbot
Auslüftungszeit: Emissionen aus Baumaterialien sind während des Ausbaus auszulüften:
- Mindestens 3x täglich Stoßlüften
- keine Auskühlung durch Dauerlüften der Räume
- keine Kippfenster
Der AN wird gebeten, während der gesamten Ausführung jeweils 15 Minuten quer zu lüften, z.B.:
- 1. Vor Arbeitsbeginn, täglich
- 2. täglich nach der Mittagspause
- 3. Vor Arbeitsende, täglich
Kontrolle durch AN / Bauleitung, z.B. gesamter Ausbauzeitraum / Lüftungszeiten protokollieren
Im ganzen Haus wird nicht geraucht.
- Verbotsschilder für das Rauchen sind aufhängen.
- Ausführende sind auf die Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren (Zigaretten enthalten Formaldehyd, nach Fertigstellung des Bauwerks wird auf TVOC und Formaldehyd gemessen)
- Kontrolle durch die Bauleitung
Umweltverträglichkeit der Baustelle
Um die Umweltverträglichkeit der Baustelle sicherzustellen sind die folgenden vier Anforderungen an die Baustelle gewerkübergreifend zu berücksichtigen:
1. Wertstoffoptimierte Baustelle
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu erfüllen. Gemäß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sollen Abfälle vermieden und erst in zweiter Linie verwertet werden.
Es muss der Trennung von Abfällen nachgekommen werden.
Die Baustoffe werden mindestens getrennt in:
- Mineralische Abfälle
- Wertstoffe
- Gemischte Baustellenstoffe
- Gefahrenstoffe
- bei Bestandsmaßnahmen: asbesthaltige Stoffe
Durch den AN wird die Einhaltung der Materialtrennung und die korrekte Nutzung von Sammelstel-len kontrolliert.
Die Umsetzung der beschriebenen Anforderung ist durch den AN zu dokumentieren und mit Fertig-stellung der Arbeiten zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle der entsprechenden Ab-fallentsorgung nachweisen wie z. B. Bautagebuch, Baufotos, Schriftverkehr Bauleitung/ausführendes Unternehmen
2. Lärmarme Baustelle
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz soll jede Baustelle so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsunterla-gen bzgl. Integration der Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vor-schriften in Nachunternehmerausschreibungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung
3. Staubarme Baustelle
Staubentwicklung ist möglichst zu verhindern oder möglichst geringzuhalten.
Auf den Schutz von Beschäftigen, anderen beteiligten Personen und der Umwelt ist zu achten.
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entste-hungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhin-dert. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Zur Beseitigung müssen Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt werden. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Der AN muss dafür sorgen, dass die Einrichtungen regelmäßig gewartet und geprüft werden und do-kumentiert dies.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Staubschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung.
4. Umweltschutz auf der Baustelle (Bodenschutz)
Gesetzliche Vorschriften (siehe auch BNB_BN_v2015_5.2.1) sind einzuhalten.
Boden, Vegetation und Grundwasser müssen vor chemischen Verunreinigungen geschützt werden.
Es wird sichergestellt, dass keine Stoffe der unterhalt aufgeführten H-Sätze mit der Umwelt in Kon-takt kommen:
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
- H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren At-mosphäre
Es ist sicherzustellen, dass mit dem Gefahrensymbol Umweltgefährlich gekennzeichnete Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Die Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen bzgl. der Beauftragung von Nachunternehmern be-rücksichtigen den Bodenschutz ausdrücklich.
Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln, so dass anderer Boden durch diesen nicht che-misch verunreinigt wird. Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten.
Durch eine Dokumentation der Bauleitung ist der Bodenschutz während der Bauphase zu bestätigen.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus entsprechenden Textstellen der Ausschreibungsun-terlagen bzgl. Integration der Anforderungen zum Bodenschutz in Nachunternehmerausschrei-bungsunterlagen und/oder der Baustellenordnung; Auszüge aus Unterlagen, die die Kontrolle des Umgangs mit dem Bodenschutz bezgl. chem. Verunreinigungen nachweisen, insbesondere durch Stoffe, die mit den benannten H-Sätze gekennzeichnet sind (z. B. Auszüge aus Bautage-buch, Baufotos).
Qualitätssicherung der Bauausführung
Aus Kriterium 5.2.2
Die verwendeten / eingebauten Materialien wurden umfassend dokumentiert.
Es liegen mind. für alle Materialien Sicherheitsdatenblätter und / oder alternative / zusätzliche Pro-duktbeschreibungen (z. B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Produktdatenblätter) vor.
Dokumentationsanforderung: Auszüge aus dem Gebäudehandbuch oder ähnlicher Objektdoku-mentation
Die Reinigungsfreundlichkeit & Instandhaltungsfreundlichkeit ist gegeben.
Generell zu beachtet für KG400 ist:
TGA ist so zu planen und umzusetzen, dass anfallende Arbeiten zur Bedienung und Instandhaltung unter guten Bedingungen mit geringem Aufwand und geringer Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung und Überwachung der Anlagen leicht möglich ist.
Zuzüglich sind gemäß BNB_BN_v2015_4.1.6 spezifische Anforderungen für folgende Komponenten zu berücksichtigen:
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410)
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 420)
- Lufttechnische Anlagen (KG 430)
- Kälteversorgungsanlagen (KG 435)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Förderanlagen (KG 460)
- Gebäudeautomation (KG 480)
Schulung
Der AN (Vorarbeiter, Verantwortlicher) verpflichtet sich an digitalen oder Präsenz-Schulungen des AG zu o.g Themen vor Auftragsbeginn teilzunehmen und sein Baustellenpersonal entsprechend einzuwei-sen. Nach erfolgter Einweisung ist eine schriftliche Bestätigung obligatorisch.
VORBEMERKUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON BNB
02.2 Wärmeerzeugungsanlagen
02.2
Wärmeerzeugungsanlagen
02.3 Wärmeverteilnetze
02.3
Wärmeverteilnetze
02.4 Raumheizflächen
02.4
Raumheizflächen
02.5 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
02.5
Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges
02.6 Sonstiges
02.6
Sonstiges