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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Allgemeine Hinweise
Die ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen.
Für alle Bauarten sind unter Einbeziehung aller dazu gehörigen Komponenten und Produkte die Systemlösungen eines Herstellers zu verwenden. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten, sofern nicht im Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben:
- Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, sowie Transport zum Einbauort.
- Verschnitte, Schnitte und Schrägschnitt, Aussparungen bis DN 65 mm
- Erhöhter Aufwand für Klein- und Einzelflächen auch ≤ 5 m²
- sämtliche fachgerechte Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile, Einbauten und Werkstoffe
- Erstellen von Eck- und T-Ausführungen, einschließlich erforderliche Eckschienen
- Schließen von Installationsöffnungen/Schlitze etc.
- sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze
- Arbeits- und Hebewerkzeuge, sowie Arbeitsgerüste/ -bühnen, auch über 3,50 m hinaus
Eventuell notwendige Arbeitsunterbrechungen und mehrmalige An- und Abfahrt bedingt durch den Bauablauf und durch paralleles Arbeiten mehrerer Gewerke berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Gütezeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfungen
Sämtliche Gütezeugnisse, technischen Datenblätter, Zulassungsbescheide, Verwendbarkeitsnachweise, Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter, etc. für die Eignung der zu verwendenden Baustoffe/Bauprodukte sind dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn bzw. vor Einbau zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Ausführung
Die Vorleistungen wie z.B. Oberflächenbeschaffenheit der Bestandsoberflächen sind zu prüfen. Bei etwaigen Beanstandungen (z. B. Höhendifferenzen, Unebenheiten durch Betongrate, Putzreste) ist die Bauleitung vor Ausführung rechtzeitig schriftlich zu unterrichten.
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so auszubilden, dass keine der an das Bauteil gestellten Anforderungen (wie z.B. Brand- oder Schallschutz) beeinträchtigt werden. Alle Anschlussprofile sind mittels geeigneter, brandschutztechnisch zugelassener Befestigungsmittel an den angrenzenden Bauteilen so zu befestigen, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Reduzieranschlüsse (Schwerter) an massive Stützen sowie gleitende Montagewand- und Deckenanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen.
Soweit erforderlich und in den einzelnen Positionen angegeben, müssen alle zum Einbau kommenden Dämmstoffe den jeweiligen DIN EN-Produktnormen entsprechen und den Brand-, oder Schallschutzanforderungen entsprechend ausgewählt werden. Die Verarbeitung bzw. der Einbau beschädigter oder nasser Dämmstoffe ist nicht zulässig.
Die Montage der Beplankung der Decken bzw. das Schließen der Deckenfelder darf erst erfolgen, wenn hierzu eine Freigabe der Vorgewerke vorliegt. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Angebot zu berücksichtigen. Analoges gilt für Wände. In den zur Revision vorgesehenen Bereichen der Decken und Wände bzw. des jeweiligen Hohlraumes sind alle Bauteile so herzurichten (z. B. Entgratung, Kunststoffkappen, etc.), dass keine Verletzungsgefahr besteht. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Wände
Die Standfestigkeit der Wandkonstruktion muss allen geltenden Anforderungen und Bestimmungen genügen. Die Querschnitte von Profilen, Blechen, Befestigungsmitteln und sonstigen Bauteilen sind entsprechend auszuführen. Die Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Hersteller sind einzuhalten. Die Lage der Ständer und Querriegel der Unterkonstruktion ist vor der Ausführung mit der haustechnischen Planung bzw. der Bauleitung des AG abzustimmen.
Dämmstoffe - sofern erforderlich - sind vollflächig in die Wandbekleidungshohlräume bzw. zwischen die Unterkonstruktion einzupassen und durch Stauchung langfristig gegen Herausfallen und Abrutschen zu sichern. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen.
Das Einbringen der Flächendämmung und die Beplankung der zweiten Wandseite hat nach der bauseitigen Erstellung der Elektro-, Sanitär- oder sonstiger Installation zu erfolgen. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Verantwortlichen für die Haustechnik oder mit dem Auftraggeber erforderlich. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden gemäß Herstellerrichtlinien (i. d. R. im Abstand von < 15 m bei Gipskartonbauplatten, < 8 m bei Gipskartonfaserplatten) Dehnungsfugen anzuordnen und mit einzukalkulieren. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Dehn- und Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen. Jede Lage ist zu spachteln. Bei der Herstellung von Installationswänden sind grundsätzlich die vom Systemhersteller entwickelten Universal-Tragständer für Waschtische, Wandhänge-WC´s und Urinale zu verwenden. Die Oberflächen der Wandbekleidungen und -konstruktionen aus Gipskarton oder Gipsfaserplatten sind malerfertig auszuführen. Hierbei sind Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen so herzustellen, dass sie nicht mehr sichtbar sind und der geforderten Oberflächenqualität entsprechen.
Decken
Deckenabhänger, Verschraubungen und sonstige Tragkonstruktionen müssen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt, entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen. Abhänger sind so zu erstellen, dass sie nicht durch zeitweilig von unten einwirkende Vertikalkräfte ausgehängt werden können. Abhängungen dürfen nicht an haustechnischen Installationen wie Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Die Verlegung, Ausrichtung und Montage der Decken erfolgt durch den AN in Abstimmung mit den vorhandenen haustechnischen Installationen im Deckenhohlraum sowie entsprechend Verlegeplan bzw. Deckenspiegelplan unter Berücksichtigung aller Einbauteile, wie Lampen, Lüftungsauslässe, Sprinklerköpfe, Sonnschutzschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen etc. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Decken gemäß Herstellerrichtlinien Dehnungsfugen anzuordnen und mit einzukalkulieren. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Dehn- und Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
Die Oberflächen der Deckenbekleidungen und Unterdecken aus Gipskarton oder Gipsfaserplatten sind malerfertig auszuführen. Hierbei sind Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen so herzustellen, dass sie nicht mehr sichtbar sind und der geforderten Oberflächenqualität entsprechen.
Vorbemerkungen
02 Brandschutzdecke mit F30-Anforderung
02
Brandschutzdecke mit F30-Anforderung
02.__.__.0010 GK-Abhangdecke, 2 x 12,5 mm Feuerschutzplatte, Q2, F30 (von unten) Lieferung, Transport zum Einbauort und fachgerechte Montage einer GK-Abhangdecke (F30 von unten) mit glatter Decklage. Einschließlich der Unterkonstruktion, Standardfugen umlaufend waagerecht, herstellen aller Deckenanschlüsse und Zuschnitte, sowie Spachtelung. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, als Grund- und Traglattung abgehängt mit Systemabhängern, Befestigung mit Schrauben und Dübeln, einschließlich aller Auswechselungen.
Unter der GK-Abhangdecke (F30 von unten) wird eine Sichtdecke (bauseits) montiert. Die Unterkonstruktion ist entsprechend den Zusatzlasten der Sichtdecke auszuführen, des Weiteren muss die GK-Abhangdecke (F30 von unten) für die Montage einer Sichtdecke zugelassen sein.
Feuerwiderstandsklasse: F30 (von unten)
Beplankung: 2 x 12,5 mm Feuerschutzplatte RF / RFI
Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m
Höhe Rohdecke (Trapezblech): bis ca. 3,45 m
Spachtelung: Q2
Einbauort: 2. OG
Fabrikat: Rigips SD11RF oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
____________________________
02.__.__.0010
GK-Abhangdecke, 2 x 12,5 mm Feuerschutzplatte, Q2, F30 (von unten)
480,00
m²
02.__.__.0020 Zulage - gleitender Wandanschluss, F30 Zulage - Gleitender Wandanschluss an umfassende Wände, gemäß Herstellervorgaben.
Brandschutzqualität: F30
02.__.__.0020
Zulage - gleitender Wandanschluss, F30
515,00
m
02.__.__.0030 Zulage - Ausschnitt, DN 100 Zulage - Ausschnitt für TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte DN 100.
02.__.__.0030
Zulage - Ausschnitt, DN 100
2,00
Stck
02.__.__.0040 Zulage - Ausschnitt, DN 125 Zulage - Ausschnitt für TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte DN 125.
02.__.__.0040
Zulage - Ausschnitt, DN 125
2,00
Stck
02.__.__.0050 Zulage - Ausschnitt, DN 150 Zulage - Ausschnitt für TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte DN 150.
02.__.__.0050
Zulage - Ausschnitt, DN 150
1,00
Stck
02.__.__.0060 Zulage - Ausschnitt, DN 200 Zulage - Ausschnitt für TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte DN 200.
02.__.__.0060
Zulage - Ausschnitt, DN 200
4,00
Stck
02.__.__.0070 Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 100, F30 Zulage für Unterdecken für das Ummanteln / Einhausen von TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte für die Unterdecke allein bei Brandbeanspruchung von unten.
Feuerwiderstandsklasse: F30
Deckenausschnitt: DN 100
Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m
Höhe Rohdecke (Trapezblech): bis ca. 3,45 m
Fabrikat: Rigips SD11RF oder gleichwertig
02.__.__.0070
Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 100, F30
2,00
Stck
02.__.__.0080 Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 125, F30 Zulage für Unterdecken für das Ummanteln / Einhausen von TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte für die Unterdecke allein bei Brandbeanspruchung von unten.
Feuerwiderstandsklasse: F30
Deckenausschnitt: DN 125
Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m
Höhe Rohdecke (Trapezblech): bis ca. 3,45 m
Fabrikat: Rigips SD11RF oder gleichwertig
02.__.__.0080
Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 125, F30
2,00
Stck
02.__.__.0090 Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 150, F30 Zulage für Unterdecken für das Ummanteln / Einhausen von TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte für die Unterdecke allein bei Brandbeanspruchung von unten.
Feuerwiderstandsklasse: F30
Deckenausschnitt: DN 150
Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m
Höhe Rohdecke (Trapezblech): bis ca. 3,45 m
Fabrikat: Rigips SD11RF oder gleichwertig
02.__.__.0090
Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 150, F30
1,00
Stck
02.__.__.0100 Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 200, F30 Zulage für Unterdecken für das Ummanteln / Einhausen von TGA-Leitungen / TGA-Rohre / TGA-Einbauteilte für die Unterdecke allein bei Brandbeanspruchung von unten.
Feuerwiderstandsklasse: F30
Deckenausschnitt: DN 200
Lichte Raumhöhe: ca. 3,00 m
Höhe Rohdecke (Trapezblech): bis ca. 3,45 m
Fabrikat: Rigips SD11RF oder gleichwertig
02.__.__.0100
Zulage - Brandschutzkasten für TGA-Leitungen DN 200, F30
4,00
Stck
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