Kernbohrungen
Der Sommerberg - KITA Rösrath
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung                                                       Baubeschreibung Die AWO-Bezirksverband Mittelrhein e.V. beabsichtigt auf dem Grundstück "Am Sommerberg 86" in 51503 Rosrath eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit U3 Betreuung zu errichten. Das Grundstück wurde im Vorfeld, vor ca. 5 Jahren bereits einmal gerodet. In der Zwischenzeit hat die Natur die Fläche insoweit zurückgewonnen als dass jetzt höheres Buschwerk und kleinere Bäume gerodet werden müssen. Im Zuge der Rodungsarbeiten in 2020 wurde versäumt einen 2-stämmigen Baum zu fällen. Dieser muss jetzt gleich zu Beginn der Arbeiten gefällt werden, da ansonsten die Pfahlgründung in diesem Bereich nicht ausgeführt werden kann. Die Baustellenzufaht kann direkt von der Straße "Am Sommerberg" erfolgen. Es ist aus vorherigen Maßnahmen noch ein Zufahrtstor vorhanden, welches jetzt als Baustellenzufahrt genutzt werden kann. Die Baustelle ist nach den Erfordernissen mit einem Bauzaun einzuzäunen, wobei die Ausführung nach dem Baustelleneinrichtungsplan erfolgen soll, weil es nicht sinnvoll ist jede Seite zu sichern. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist nicht geplant. Der Aushub auf der Baustelle muss zunächst so erfolgen, dass eine geeignete Ebene für die Pfahlgründung also eine geeignete ca. 50 cm starke Beto-RC hergestellt werden soll. Diese Arbeitsebene ist direkt auf die für die Konstruktion der Gründung passende Höhe einzubauen. Für die Flächen welche die Baustelle als Lager und Rangierplätze benötigt werden, werden ebenfalls mit Beto-RC befestigt und auf eine pasende Höhe eingebracht, sodass diese direkt als Tragschicht für die Freiflächen verwendet werden kann. Nach Herstellung der Pfähle müssen zunächst die Grundleitungen eingebaut werden danach erfolgt koordiniert der Aushub für die Pfahlkopfbalken im Bereich der RC Tragschicht. Durchführungen von Grundleitungen durch Fundamente oder unter Fundamenten sind gem. den Angaben Fachplanung und Statik auszuführen. Unter der Bodenplatte zwischen den Pfahlkopfbalken erfolgt der Einbau einer kapillarbrechenden Schicht von ca. 15 cm Höhe, wobei für Diese auch der seitl. gelagerter  Aushub im Beto RC für die Pfahlkopfbalken der Arbeitsebene für die Pfahlgründung verwendet werden kann, wenn dieser nicht Wesentlich verschmutzt ist. Die 25 cm starke Bodenplatte bildet die Grundlage für die weiteren Rohbauarbeiten, welche im wesentliche als Massivbau mit Stahlbeton- oder KS-Wänden mit Stahlbetondecken einschl. der Decke über dem ersten Obergeschoß= Decke zum Flachdach. Die äusseren Fluchttreppen werden als aussenliegende Stahltreppen im freien Lüftstrom vom Gewerk Stahlbau errichtet, vom Gewerk Rohbau sind dafür lediglich Einbauteile in Form von Isokörben oder Ähnlichem geplant.  Die Fensteranlagen sind als Kunststofffensteranlagen mit folierter, farbiger Oberfläche geplant. Stark genutzte Aussen- und Eingangstüren werden als Alu-Glas-Metallbau-Elemente geplant. Für den sommerlichen Wärmeschutz sind Aussen-Raffstoren und bei den Aussentüren ist Sonnenschutzglas geplant. Die Fassade wird als sogenanntes Wärmedämmverbundsystem mit einer Oberfläche aus Klinkerriemchen vorgesehen. Das Flachdach über 1.OG  wird als bituminos abgedichtetes Dach auf EPS Gefälledämmung geplant und ist als Gründach mit extensiver Begrünung vorgesehen. Eine Photovoltaikanlage ist in Planung inkl der Konstruktion für die Auflagerung der Paneele. Die Dachrandaufkantung wird mit einen Abschluß aus einem Al-Dachrandsystemprofil abgeschlossen. Die Flachdachbereiche über EG=Terrassen werden ebenfalls als Flachdach mit EPS Dämmung und bituminöser Abdichtung und Plattenbelag im Splittbett geplant. Dachrandaufkantungen werden mit einer Attikabekleidung abgedeckt. Der Dachrand ist als Betonkonstruktion so hochgeführt, dass dieser als Absturzsicherung dienen kann. Fassadenrinnen auf dem Dach erstes OG müssen vor jeder Aussentür angeordnet werden. Diese Aussentüren werden mit sogenannten 0-Schwellen ausgeführt und stellen somit Sonderkonstruktionen dar, da diese von der Norm 18531 abweichen, da Sie im Sinne der DIN 18040 nahezu schwellenlos ausgeführt werden müssen. Der Innenausbau erfolgt Kitakonform. Die Temperierung erfolgt über eine Fussbodeheizung. Die Unterdämmung wid vom Gewerk Estrich erstellt, Tackerplatte und Heizrohre sowie Dehn- fugen/Hüllroher etc... werden vom Gewerk TGA erstellt, der Estrich wird wieder vom Gewerk Estrich eingebaut. Die Innenwände und auch die Innenseite der Aussenwände erhalten, soweit sie nicht aus Giskarton bestehen oder sonstige fertige Oberflächen haben werden, mit einem Gipsputz versehen. Nichttragende Innenwände werden als Gipskartonkonstruktionen ausgeführt. Abhangdecken sind als GK- und GK-Lochdecken geplant und in Nebenräumen sind teilweise OWA Decken geplant. Oberbeläge sind als Linoleumbelag geplant.  Die Aussenanlagen werden im Rahmen des Objekts über einen Freiflächenplaner abgewickelt. Die Schnittstellen für Leitungen werden ausserhalb des Fassadengerüst ca. 2 m ausserhalb des Gebäudes angeordnet.
Baubeschreibung
07 Abdichtungsarbeiten und sonstige Arbeiten
07
Abdichtungsarbeiten und sonstige Arbeiten
ZTV für Abdichtung, Dämmung Sonstiges ZTV für  Abdichtung, Dämmung Sonstiges 1.) Allgemeine Vorschriften und Gutachten Neben DIN 18299 sind DIN 1053,1045, 1055, 4102, 4103, 4108, 4109, 18531,  die aktuelle Energieeinsparverordnung und die sonstigen fachspeziefischen Vorschriften (anerkannten Regeln der Technik) zwingend zu beachten einschl. DIN 18202 Masstoleranzen im Hochbau. Im weiteren ist der Wärmeschutznachweis des Büros LWS stand 15.07.2021 für das EG zu beachten. Zwingend zu beachten ist das Bodengutachten  IGW - Wuppertal vom 19.03.2021. Im Weiteren gelten selbstverständlich alle Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften / Unfallverhütungsvorschriften, alle Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, sowie die Verordnung über Arbeits-und Gesundheitsschutz auf Baustellen "Baustellenverordnung" . Es gelten für die Ausführung der Leistungen auch die Arbeitsstättenverordnung und die sonstigen einschlägigen Verordnungen und Richtlinien des Gesetzgebers. Grundsätzlich gelten für die Kalkulation alle DIN Normen in der 3 Monate vor dem Einreichungstermin gültigen Version.  Sofern sich Normen vor der Ausführung ändern oder sich Änderungen der Normungen abzeichnen (z.B. durch Gelbdrucke) die zu einer Ausführungsänderung führen könnten so ist die Verständigung mit dem AG zu suchen und die Änderung nach Abstimmung vorzunehmen. Darüber hinaus sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller als Vertragsbestandteil zu erfassen. 2.) Allgemeine Forderungen Alle zuvor in BVB, BVB TVgG NRW,  ZTV und LV gestellten Anforderungen und Leistungen sind mit den Angebotspreisen zu erfassen. Alle Leistungen sind funktionsfähig anzubieten. Alle Angaben im LV sind Mindestanforderungen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass die Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat es dieses schriftlich vor Angebotsabgabe mitzuteilen. 3.) Art der Ausführung und Abrechnung In den Einheitspreisen ist die Baustelleneinrichtung für die Belange des Auftragnehmers vollständig zu erfassen, dies bezieht sich auch auf erforderliche Unterkünfte, Sanitäre Einrichtungen etc.. für die Belange des Auftragnehmers. Der AG stellt keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Auf dem Grundstück zugehörig zur Baustelle sind Flächen für Tagesunterkünfte, Lager, Magazin vorhanden. Diese werden nach Bedarf den jeweiligen Gewerken zugeordnet zur Verfügung gestellt.  Es wird eine/mehrere Baustellentoilette(n) seitens des AG auf der Baustelle, entsprechend dem Bedarf, zur Verfügung gestellt. Sollten innerhalb der Ausführungszeichnungen Maßdifferenzen oder andere Unstimmigkeiten festgestellt werden, so sind in jedem Falle die Entscheidungen durch die Bauleitung zu erwirken. Alle Pläne sind vom Auftragnehmer vor Beginn in eigener Verantwortung zu überprüfen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich in fix und fertiger Ausführung einschl. aller Materialien sofern dies im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders beschrieben ist. Für die Abrechnung gilt grundsätzlich die VOB/C in Ihrer aktuellen Fassung. Der Auftraggeber stellt die Anschlüsse für Bauwasser auf dem Grundstück zur Verfügung. Im Gebäude werden Anschlüsse für Baustrom auf jeder Etage zur Verfügung gestellt.  Der Auftragnehmer kann ab diesen Punkten für seine belange Strom und Wasser entnehmen, die Verteilung bis zum Arbeitsort ist Sache des Auftragnehmers. Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche ist Sache des Bieters/Auftragnehmers. Es wird seitens des AG nur eine Beleuchtung der Fluchtwege gestellt. Kostenbeteiligung für Baustrom/Wasser/ Baustellentoilette:     siehe BVB Kostenbeteiligung für Bauleistungsversicherung:         siehe BVB 4.) Gestellung der Einmesspunkte: Seitens des Bauherrn werden die Hauptachsen und ein Höhenpunkt auf dem Gelände im Rahmen des Titels 1 übergeben. Diese sind zu sichern wie im Titel 1 beschrieben. Darauf aufbauend hat der Auftragnehmer alle Leistungen  eigenverantwortlich einzumessen. Alle Einmesspunkte des Auftragnehmers sind eigenverantwortlich zu sichern. 5.) Pflichten des Auftragnehmers Die durchzuführenden Arbeiten sind in voller Eigenverantwortung des Auftragnehmers auszuführen. Dies bezieht sich auf: - die sach- und fachgerechte Durchführung, - eigenständige Koordination mit den beteiligten   Nebengewerken, sodass alle Beteiligten   Gelegenheit haben Ihre Arbeiten termingerecht   auszuführen.Es besteht Koodinationspflicht! - den Schutz gegen Unfallgefahren, - das Absichern der eigenen Baustelle, - das Reinigen der evtl. durch Transporte verschmutzten öffentlichen Verkehrswege 6.) Baustellenbeschreibung sonstige besondere Hinweise : siehe Baubeschreibung 7. Dokumentationsunterlagen: Vom Bieter sind Dokumentationsunterlagen für die verwendeten und eingebauten Materialien vorzulegen welche folgende Informationen enthalten müssen: 1.) Fachfirmenbescheinigung, mit Bestätigung, dass die    Arbeitennach den anerkannten Regeln der Technik und den    einschlägigen Vorschriften ausgeführt sind. 2.) Eine Liste der verarbeiteten Materialien mit Angabe     des Einsatzortes 3.) Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien 4.) Prüfen und Übergeben der Ergebnisse der Nachweis     der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Überwachung    der Konformität des Betons. 5) Fabrikationsnachweis aller eingebauten Materialien     incl. der Wärmedämmung nach Erfordernis nach Muster der    Bauherrnschaft bzw. der Bauleitung
ZTV für Abdichtung, Dämmung Sonstiges
Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtungen                           Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtung A.) Der Sockelbereich des Erdgeschosses des nichtunterkellerten Gebäudes wird in      mit einer mineralischen Dichtbeschichtung nach DIN 18533- Lastfall W1.2 E mit      Drainanlage gegen Bodenfeuchte und Spritzwasser abgedichtet. Die Bauteile im      Sockelbereich des Erdgeschosses sind als Stahlbetonbauteile geplant. Uneben-      heiten an den Ansatzpunkten sind nicht auszuschließen, insbesondere die Über-      gänge und Kehlen sind ggf. uneben. Die Abdichtung ist bis 30 cm über das Gelände      zu führen und mindestens 10 cm über die Fuge Bodenplatte am Fundament herun-      ter zu führen. B.) Unter den Mauerwerkswänden im EG bzw. auf Bodenplatten gegen Erdreich müssen      auf  Dichtstreifen G 200 DD besandet aufgebracht werden, welche in passenden Breite      so ausgeführt müssen, dass diese Streifen mit einer Dichtbahn gegen aufsteigende      Feuchtigkeit nach DIN 18533 angeschlossen werden können. Die Dichtbahnen müssen      z.B. an aufgehenden Betonwänden bis OK Estrich hochgeführt werden. C.) Bauseitig wird die Bodenplatte mit einer Abdichtung gegen aufsteigender Feuchtigkeit      und nichtstauendes Sickerwasser geeignet nach DIN 18533 abgedichtet werden können.      Das Mauerwerk muss vom Bieter passend mit Dichtstreifen bestückt werden sodass      PE Abdichtung 3 mm stark dort angeschlossen werden kann.
Besondere Hinweise zur Ausführung der Abdichtungen
07.__.0010 Einsatzpauschale für Kernbohrungen für An- und Abfahrt pro abgerufenem Einsatz einschliesslich Einrichtung.Einsätze, die über einen Arbeitstag dauern werden nur 1 x vergütet.Sonst wie ZTV.
07.__.0010
Einsatzpauschale für Kernbohrungen
2,00
psch
07.__.0011 Kernbohrungen in Mauerwerkswänden 17,5 bis 24 cm Du 100 mm Bohrungen einschließlich Aufsaugen des Bohrwassers und Reinigung der Verschmutzung und Abtransport und Entsorgen des Bohrkernes; in Aussenwänden und Innenwänden aus KS Mauerwerk, Arbeitshöhe bis 3,4 m einschl. Leiter-/Gerüssttellung des Bieters.Abgerechnet wird dieLänge des Bohrkernes in cm.Alles in fix und fertiger Leistung. Sonst wie ZTV.
07.__.0011
Kernbohrungen in Mauerwerkswänden 17,5 bis 24 cm Du 100 mm
100,00
cm
07.__.0012 Kernbohrungen in Mauerwerkswänden bis 24 cm Du 150 mm Kernbohrung genau wie Vorposition, jedoch Querschnitte DN 150 mm
07.__.0012
Kernbohrungen in Mauerwerkswänden bis 24 cm Du 150 mm
100,00
cm
07.__.0013 Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 100 mm Bohrungen einschließlich Aufsaugen des Bohrwassers und Reinigung der Verschmutzung und Abtransport und Entsorgen des Bohrkernes; in Aussenwänden und Stahlbeton, Arbeitshöhe bis 3,4 m einschl. Leiter-/ Gerüssttellung des Bieters.Abgerechnet wird dieLänge des Bohrkernes in cm.Alles in fix und fertiger Leistung. Sonst wie ZTV.
07.__.0013
Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 100 mm
90,00
cm
07.__.0014 Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 150 mm Kernbohrung genau wie Vorposition, jedoch Querschnitte DN 150 mm
07.__.0014
Kernbohrungen in Stahlbetonwänden bis 17,5 cm Du 150 mm
90,00
cm
07.__.0015 Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 100 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben, jedoch Stahlbetonfussböden  und Querschnitt ca. 100 mm. Das erabfallen des Kerns ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
07.__.0015
Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 100 mm
100,00
cm
07.__.0016 Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 150-180 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben, jedoch Stahlbeton und Querschnitt ca. 150-180 mm.
07.__.0016
Kernbohrungen in Stahlbetonfussböden bis 25 cm Du 150-180 mm
100,00
cm
07.__.0017 Kernbohrungen in Stahlbeton Fundamenten bis 60 cm Du = 150-200 mm Kernbohrung, genau wie in Vorposition beschrieben, jedoch Stahlbeton von Fundamenten und Querschnitt ca. 600 mm.
07.__.0017
Kernbohrungen in Stahlbeton Fundamenten bis 60 cm Du = 150-200 mm
120,00
cm

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