Malerarbeiten
DB Neubau Werkstatt Niebüll
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Werkstattgebäudes in Niebüll. Massivbau mit Flachdach. Der Baukörper wird in monolithischer Form (isolierte Tonhohlsteine) als Putzbau hergestellt. Das Grundstück ist sehr tief gestaffelt. Zur Erreichbarkeit des eigentlichen Bauortes wird zunächst eine Baustraße (spätere Auffahrt) errichtet. Die Zufahrt erfolgt von der Gahter Landstrasse. Entfernung ca. 270m von Straße zur Baustelle. Das Baugelände liegt auf dem Grundstück der DB , zwischen den Gleisen und einer Wohnsiedlung, die Erschließung erfolgt über unbefestigte Schotterwege. Die BE kann komplett auf dem Baugelände und angrenzenden Flächen erfolgen. Vor Baubeginn wird eine Sachverständigen-Abnahme der Straße und der Umgebung erfolgen. Etwaige Verletzungen der Straßendecke oder der Bankette werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Haus erhält eine Flachgründung Die nachfolgenden Richtlinien sind zu beachten : RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen", ZTV-Baumpflege DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen". Insbesondere ist zu beachten: Vegetationsflächen dürfen nicht durch pflanzen- oder bodenschädigende Stoffe, z.B. Lösungsmittel, Farben, Zement u.a., verunreinigt werden. Im Wurzelbereich (= Bodenfläche unter der Krone) darf weder Auftrag von Boden oder anderem Material noch Bodenabtrag erfolgen. Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme nicht zu vermeiden, ist der in Anspruch genommene Wurzelbereich durch Wurzelschutzplatten zu schützen. Weitere Details sind den Plänen zu entnehmen oder beim Architekten anzufragen. Alle Pläne können in der Vergabestelle eingesehen werden. Der Ausschreibung werden Verkleinerungen beigefügt. Anfallender Müll / Schutt ist wöchentlich zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlung wird gemäß VOB, Teil C, ohne nochmalige Aufforderung die Beseitigung an eine Fremdfirma vergeben, anfallende Kosten werden dem Verursacher von der Rechnung abgezogen. Besondere Bedingungen Dem Auftragnehmer werden zwei Satz ausführungsreife Pläne digital zur Verfügung gestellt, etwaige Detail-, Werkstatt- oder Eingabepläne sind vom Auftragnehmer anzufertigen sofern diese notwendig werden sollten. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Leistungs- und Lieferumfang In die jeweilige Einheitspreise ist die komplette Lieferung, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, einzukalkulieren. Für evt. Nachträge gelten grundsätzlich die Bedingungen des Hauptangebotes. Der Auftragnehmer hat bei Abweichungen von den, dem Auftrag zugrundeliegenden Zeichnungen, die von ihm zu überarbeitenden Zeichnungen mit den dazugehörigen Berechnungen dem Auftraggeber vorzulegen. Beginnt der Auftragnehmer die veränderte Ausführung ohne Zustimmung durch den Auftraggeber, so hat er falls keine nachträgliche Zustimmung erfolgt, sämtliche Kosten für die auftragsmäßige Herstellung zu tragen. Aufmaß, Abnahme usw. Die Arbeiten werden auf Grund von Raumweisen Aufmaßen abgerechnet. Teilaufmaße auch für Abschlagsrechnungen. Das Schlußaufmaß erfolgt nach Fertigstellung aller Arbeiten. Aufmaße werden nach Absprache mit dem Bauleiter durchgeführt. Nach Beendigung sämtlicher Arbeiten werden die Arbeiten vom Bauleiter abgenommen. Über die Abnahme wird ein Protokoll gefertigt. Mit der Schlußrechnung hat der Auftragnehmer alle für eine prüffähige Rechnung notwendigen Lieferscheine, Aufmaßblätter, Zeichnungen/Skizzen und Massenberechnungen, je 1-fach, beim Auftraggeber einzureichen. Die Schlußrechnung kann erst nach Eingang dieser Unterlagen bearbeitet und bezahlt werden. Sonstige weitere Hinweise und Anmerkungen werden zu Beginn der jeweiligen Titel/Positionen gegeben, sie sind ebenfalls Bestandteile der Leistungsbeschreibungen und des Auftrages. Stundenlohnarbeiten Nachfolgendes gilt für alle Stundenlohnarbeiten: Tage- und Stundenlohnarbeiten dürfen ohne Anordnung es Auftraggebers nicht ausgeführt werden. Sind Tage- und Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die hierfür angegebene Zahl von Stunden und Tagen unverbindlich. Vergütet werden nur die Tatsächliche geleisteten Tage- und Stundenlohnarbeiten, soweit sie mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt worden sind. Für solche Arbeiten sind getrennte und genaue Nachweise (Tage- und Stundenlohnzettel) zu führen und dem Auftraggeber täglich zur Anerkennung vorzulegen, soweit schriftlich nichts anderes bestimmt ist. Die verwendeten Materialien sind bei den entsprechenden Stunden mit aufzuführen. Die Arbeit ist in Stichworten zu beschreiben. Nicht anerkannte Tage und Stundenlohnzettel bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt. Stundenlohnzettel sind dreifach zu fertigen und täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Meister- und Polierzuschläge sind mit in die Stundensätze einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Durch die Unterschrift wird lediglich der Leistungsumfang bescheinigt. Stellt sich bei einer späteren Überprüfung heraus, das die Ausführung unberechtigt oder unnötig war, so besteht kein Anspruch auf Vergütung dieser Leistung.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines
03 KG 300 Malerarbeiten
03
KG 300 Malerarbeiten
03.01 Maler- und Lackiererarbeiten
03.01
Maler- und Lackiererarbeiten
Bodenbeschichtung Bodenbeschichtung
Bodenbeschichtung
03.02 Untergrundprüfung
03.02
Untergrundprüfung
03.03 Zementestrich,Beton / 2K-Epoxi dick WB
03.03
Zementestrich,Beton / 2K-Epoxi dick WB

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