Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines
Werkstattgebäudes in Niebüll. Das Gebäude ist ein
Massivbau mit Flachdach. Der Baukörper wird in
monolithischer Form (isolierte Tonhohlsteine) als
Putzbau hergestellt. Das Grundstück ist sehr tief
gestaffelt. Zur Erreichbarkeit des eigentlichen
Bauortes wird zunächst eine Baustraße (spätere
Auffahrt) errichtet.
Die Zufahrt erfolgt von der Gahter Landstrasse. Die
Entfernung beträgt ca. 270m von der Straße zur
Baustelle. Das Baugelände liegt auf dem Grundstück der
DB , zwischen den Gleisen und einer Wohnsiedlung. Die
Erschließung erfolgt über unbefestigte Schotterwege.
Die BE kann komplett auf dem Baugelände und der
angrenzenden Flächen erfolgen.
Elektro
Die Hauptverteilung für das Gebäude wird in der
Schaltwarte untergebracht. Im im Technikraum des
Werkstattgebäudes wird eine Unterverteilung errichtet.
Da die Installationen wird in vielen Bereichen in Sicht
verlegt. Daher ist auf äußerste Sauberkeit bei der
Montage zu achten. Weiterhin sind die einschlägigen
baufachlichen Richtlinien zu beachten.
Beleuchtung
Es kommen ausschließlich Leuchten mit Bahnzulassung im
Innen- und Aussbereich zur Anwendung. Diese sind dem
Angebot beizufügen.
Brandmeldeanlage
Das Gebäude erhält eine Brandmeldeanlage. Bei der
Errichtung der Anlage sind die einschlägigen
Vorschriften zur Errichtung von Brandmeldeanlagen zu
beachten und nachzuweisen. Die Aufschaltung zu einer
ständig besetzen Stelle erfolgt nach Vorgabe der DB.
Weitere Details sind den Plänen zu entnehmen oder beim
Architekten anzufragen. Alle Pläne können in der
Vergabestelle eingesehen werden. Der Ausschreibung
werden Verkleinerungen beigefügt.
Anfallender Müll / Schutt ist wöchentlich zu
beseitigen. Bei Zuwiderhandlung wird gemäß VOB, Teil
C, ohne nochmalige Aufforderung die Beseitigung an eine
Fremdfirma vergeben. Die dadurch anfallenden Kosten
werden dem Verursacher von der Rechnung abgezogen.
Besondere Bedingungen
Dem Auftragnehmer werden zwei Satz ausführungsreife
Pläne digital zur Verfügung gestellt. Etwaige Detail-,
Werkstatt- oder Eingabepläne sind vom Auftragnehmer
anzufertigen, falls diese erforderlich sein sollten.
Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Leistungs- und Lieferumfang
In die jeweilige Einheitspreise ist die komplette
Lieferung, inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten
einzukalkulieren.
Für evt. Nachträge gelten grundsätzlich die Bedingungen
des Hauptangebotes.
Der Auftragnehmer hat bei Abweichungen von den
zugrundeliegenden Zeichnungen, die von ihm
überarbeiteten Zeichnungen mit den dazugehörigen
Berechnungen dem Auftraggeber vorzulegen.
Beginnt der Auftragnehmer die veränderte Ausführung,
ohne Zustimmung durch den Auftraggeber, so hat er,
falls keine nachträgliche Zustimmung erfolgt, sämtliche
Kosten für die auftragsmäßige Herstellung zu tragen.
Aufmaß, Abnahme usw.
Die Arbeiten werden auf Grund von raumweisen Aufmaßen
abgerechnet; Teilaufmaße auch für Abschlagsrechnungen.
Das Schlussaufmaß erfolgt nach Fertigstellung aller
Arbeiten. Die Aufmaße werden nach Absprache mit dem
Bauleiter durchgeführt. Nach Beendigung sämtlicher
Arbeiten werden die Arbeiten vom Bauleiter abgenommen.
Über die Abnahme wird ein Protokoll gefertigt.
Mit der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer alle für
eine prüffähige Rechnung notwendigen Lieferscheine,
Aufmaßblätter, Zeichnungen/Skizzen und
Massenbe-rechnungen, je 1-fach, beim Auftraggeber
einzureichen. Die Schlussrechnung kann erst nach
Eingang dieser Unterlagen bearbeitet und bezahlt
werden.
Über sonstige weitere Hinweise und Anmerkungen wird zu
Beginn der jeweiligen Titel / Positionen informiert.
Sie sind ebenfalls Bestandteile der
Leistungsbeschreibungen und des Auftrages.
Stundenlohnarbeiten
Nachfolgendes gilt für alle Stundenlohnarbeiten:
Tage- und Stundenlohnarbeiten dürfen ohne Anordnung es
Auftraggebers nicht ausgeführt werden. Sind Tage- und
Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die hierfür
angegebene Zahl von Stunden und Tagen unverbindlich.
Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Tage-
und Stundenlohnarbeiten, soweit sie mit Zustimmung des
Auftraggebers ausgeführt worden sind. Für solche
Arbeiten sind getrennte und genaue Nachweise (Tage- und
Stundenlohnzettel) zu führen und dem Auftraggeber
täglich zur Anerkennung vorzulegen, soweit schriftlich
nichts anderes bestimmt ist. Die verwendeten
Materialien sind bei den entsprechenden Stunden mit
aufzuführen. Die Arbeit ist in Stichworten zu
beschreiben. Nicht anerkannte Tage und
Stundenlohnzettel bleiben bei der Abrechnung
unberücksichtigt.
Die Stundenlohnzettel sind dreifach zu fertigen und
täglich der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Meister- und Polierzuschläge sind mit in
die Stundensätze einzukalkulieren und werden nicht
besonders vergütet. Durch die Unterschrift wird
lediglich der Leistungsumfang bescheinigt. Stellt sich
bei einer späteren Überprüfung heraus, dass die
Ausführung unberechtigt oder unnötig war, so besteht
kein Anspruch auf die Vergütung dieser Leistung.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines
01 KG 440 Elektroarbeiten
01.01 Potentialausgleich
01.02 Niederspannungshauptverteilung
Niederspannungshauptverteilung
01.03 Kabel und Leitungen
01.04 Leitungsführung Pritschen, Rohre
Leitungsführung Pritschen, Rohre
01.05 Brüstungskanäle und Einbaugeräte
Brüstungskanäle und Einbaugeräte
01.06 Installationsgeräte
01.07 Beleuchtung
01.08 Sicherheitsbeleuchtung
01.09 Ladestationen
01.10 Netzversorgung Fremdgewerke
Netzversorgung Fremdgewerke
01.11 Elektroheizkörper
01.12 Türkommunikation
01.13 Stemm und Bohrarbeiten
01.14 Brandschutz
01.15 Dokumentation
01.16 EDV- und Datennetz
01.17 Technische Dokumentation Datentechnik
Technische Dokumentation Datentechnik
01.18 Baustelleneinrichtung
02 KG 450 Brandmeldeanlage
02.01 Zentrale
02.02 Melder
02.03 Alarmierung
02.04 Steuerungen
02.05 Feuerwehr
02.06 Kabel und Leitungen
02.07 Dokumentation und Abnahme
Dokumentation und Abnahme
02.08 Instandhaltung