Rohbau - Erdarbeiten Gründung
Das fliegende Klassenzimmer 2.0
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 LEISTUNGSUMFANG NACH ATV 0Die Leistungen umfassen im Wesendlichen Arbeiten nach: - ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelung für Arbeiten jeder Art" - ATV DIN 18300 "Erdarbeiten" - ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten" - ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten" - ATV DIN 18322 "Kabelleitungstiefbauarbeiten" - ATV DIN 18331 "Betonarbeiten" - ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" - ATV DIN 18384 "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen"
0 LEISTUNGSUMFANG NACH ATV
1 GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Allgemeine Angaben aller Gewerke -Allgemeine Baubeschreibung Architektur -Allgemeine Angaben zur Baustelle -Allgemeine Angaben zur Ausführung -Bezeichnung der Baustelle -Anlagenverzeichnis Gewerkespezifische Angaben -Gewerkespezifische Angaben Baustelle -Gewerkespezifische Angaben Ausführung -Ausführungsbeschreibung Leistungsverzeichnis -Leistungspositionen HINWEIS gem. Pkt.0, ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 VOB/C: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1 GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ARCHITEKTUR 2ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ARCHITEKTUR 2.1Allgemeines 2.1.1Anlass Das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg von Berlin, plant auf dem Schulgelände der Friedenauer Gemeinschaftsschule die Errichtung eines modular anpassbaren Neubaus in Holzbauweise ("Das fliegende Klassenzimmer 2.0"). Das DFK 2.0 ist als einzelnstehender, temporärer und in seinen Bauelementen wiederverwendbarer Erweiterungsneubau zur bestehenden Schule geplant und besitzt Pilotcharakter für weitere Gebäude diesen Typs. Ziel ist es, den prognostizierten zusätzlichen Schulplatz-Bedarf am Standort Friedenauer Gemeinschaftsschule durch die Errichtung zusätzlicher temporärer Unterrichtsräume in Holzmodulbauweise zu decken. Die Maßnahmen finden bei laufendem Schulbetrieb statt. 2.2Grundstück 2.2.1Lage Die Friedenauer-Gemeinschaftsschule befindet sich im Süd- Westen der Bezirksregion Schöneberg und ist Teil der Schulplanungsregion Friedenau. Das Schulgrundstück befindet sich auf Flurstück Nr. 48/1 und wird im Westen durch die Rubensstraße erschlossen. Die Gesamtfläche des Schulgeländes beträgt 10.259 m². Das Grundstück weist eine geringe Topographie auf. Die mittlere Geländehöhe liegt im Bestand bei ca. 40,05m ü NHN und schwankt i.d.R. nur um +-0,50m. Im Bereich des Neubaus werden Höhen zwischen 39,98m bis 40,51m ü. NHN angegeben, die kontinuierlich nach Westen abfallen. 2.2.2Städtebauliche Situation Der Neubau Rubensstraße 63 DFK2.0 in Berlin-Tempelhof befindet sich auf dem Schulgelände der Friedenauer Gemeinschaftsschule. Das Schulgelände wird von den Wohnanlagen Rubensstraße 53 - 61 im Westen, Vorarlberger Damm 2 - 18 im Norden und Grazer Damm 110 - 122c im Osten begrenzt. Im Süden verläuft die Begasstraße als öffentliche Wegeverbindung auf Flurstück Nr. 112. Jenseits der etwa 3m breiten Wegeverbindung grenzt das Flurstück 116 an, welches eine öffentlich anmutende, als Stellplatz genutzte Fläche umfasst. Daran anschließend befindet sich der eingezäunte Schulhof der Prignitz-Schule. 2.2.3Bestand Das Bestandsschulgebäude erschließt sich L-Förmig entlang der Rubensstraße und Begasstraße. Der Neubau befindet sich östlich des Bestandsgebäudes, auf einer Fläche, die zurzeit als Sportplatz genutzt wird. 2.2.4Nutzung Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauubgsplans XI-16. Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für besonders zweckbestimmte und öffentliche Gebäude mit der Zweckbestimmung "Schulstandort" fest. 2.2.5Vorhandene Erschließung Die Erschließung des Schulgeländes erfolgt vom Grundstückszugang an der Rubensstraße über den Hof. Das Gelände der Schule ist durch eine Einzäunung mit Toranlage gesichert. Eine zusätzliche Toranlage in der Begasstraße ermöglicht die Erschließung des Grundstückes aus dem Süden. Der Zugang aus der Begasstraße ist nicht öffentlich und mit einem Schließsystem gesichert. 2.3Herrichten und Erschließen 2.3.1Verkehrserschließung Das Grundstück Rubensstraße 64 ist durch die unmittelbare Nähe zu den Autobahnauffahrten Vorarlberger Damm zur A 103 und Insbruckerplatz zu der A 100, so wie der unmittelbaren Nähe zu der B1 verkehrlich gut angebunden. 2.3.2Medien Die Erschließung mit Medien, Trinkwasser und Fernmeldetechnik erfolgt über das Bestandsgebäude. Für Abwasser ist ein neuer Anschluss an den Mischwasserkanal in der Begasstraße vorgesehen. Das Regenwasser wird in einer neu errichteten Rigole im nördlichen Teil des Grundstücks gesammelt. Die Stromversorgung erfolgt in Form eines neuen Hausanschlusses von Stromnetz Berlin aus der Begasstraße heraus. Die Auskünfte der Leitungsanfragen zu den bestehenden Anschlüssen liegen vor. 2.4Bauwerk - Baukonstruktion 2.4.1Entwurf Es ist ein kompakter, nichtunterkellerter dreigeschossiger Baukörper geplant. Das Gebäude verfügt über ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Die maximalen äußeren Abmessungen betragen ca. LxBxH 41,50m x17,70mx 10,80m. Der Neubau ist öffentlich zugänglich und barrierefrei erschlossen.Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 2176 m2. Die Geschosshöhen betragen einheitlich 3,45 m. Das Gebäude wird auf jedem Geschoss in einen Verwaltung- & Servicebereich (VS) und einen Bereich für den allgemeinen Unterricht (AU) gegliedert. Der VS-Bereich beinhaltet die zentrale Erschließung, Verwaltungs- und Lagerräume, sowie den Sanitärbereich und die Räume der Haustechnik. Die Unterrichträume befinden sich in dem Klassenraumtrakt (AU), der an den Servicebereich anschließt (VS). Das Gebäude wird im Erdgeschoss durch den überdachten Haupteingang und den anschließenden Windfang betreten. Die innere Erschließung erfolgt vorrangig im VS-Baustein über einen offenen Treppenraum, welcher sich über alle drei Geschosse erschreckt. Zusätzlich zu der Haupterschließung in der Halle, ist ein alle Geschosse erreichender Aufzug sowie eine zweite, außenliegende Treppenanlage am AU-Baustein geplant. Die horizontale Erschließung erfolgt in jeder der drei Ebenen über gemeinsam genutzte, ebene und schwellenfreie Flure. Die Erschließungsflächen funktionieren zusätzlich als Lern- und Begegnungsflächen, sowie als Schließfachbereiche und lassen so eine vielfältige Nutzung der Erschließungsfläche zu. Höhenlage Der Schulneubau ist auf einer Höhenlage von OKFF-EG +40,10 m ü NHN geplant. 2.4.2Baukonstruktion Baugrube Aufgrund der vorgesehenen Nichtunterkellerung des Gebäudes wird eine Baugrube zur Herstellung des Gebäudes im klassischen Sinne nicht erforderlich. Lediglich für die Herstellung der Aufzugsunterfahrt und der Absenkung im HLS-Raum wird örtlich eine geböschte Baugrube erstellt. Gründung Der Neubau wird mittels Streifen- und Einzelfundamenten frostsicher gegründet. Die Bodenplatte wird schwimmend zwischen den Streifenfundamenten auf einer kapillarbrechenden Dämmung aus Schaumglas-Schotter ausgeführt. Für den HLS- Raum und die Unterfahrt Aufzug sind Absenkungen geplant. Außenwände Das Tragwerk ist überwiegend in Holz- Skelettbauweise konzipiert. Im Bereich der Außenwände besteht das Tragwerk aus regelmäßig im Abstand von max. 6,80 m angeordneten Stützen aus Brettschichtholz, zwischen denen Brettschichtholzbalken in Höhe der Geschossdecken spannen. Die geschlossenen Außenwandbereiche werden aus Holztafelwänden gebildet, welche zur Aussteifung des Gebäudes herangezogen werden. Innenwände Ausgewählte Wandscheiben werden zur Gebäudeaussteifung herangezogen. Diese Wände sind gemäß Statik als Brettsperrholzwände geplant. Der Aufzugsschacht ist ebenfalls in massiver Holzbauweise geplant. Ausschließlich die Unterfahrt, als Bestandteil der Gründung ist in Stahlbeton vorgesehen. Die sonstigen nichttragenden Innenwände werden entsprechend der Brandschutz- und Schallschutzanforderungen in Holzständerbauweise als Regalwand-Elemente gestellt und mit hellgetönten Anstrichen (Q3) versehen bzw. im Klassentrakt und den Bereichen der Teamkommunikation raumseitig mit einer 3-Schichtplatte (weißlich lasiert) ausgeführt. Die Innenstützen, welche im Raster von 6,8m an den Längswänden und in der Mittelachse des Gebäudes angeordnet sind, werden als holzsichtige Brettschichtholzstützen ausgeführt. Decken Die Decken über dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss werden als dreifeldrige Brettsperrholz- Rippenelemente ausgeführt, deren Länge der Gebäudebreite entsprechen. Die Decken sind über Stahlwinkel an den Unterzügen der Außenwandkonstruktion befestigt und liegen im Inneren auf den Unterzügen in Achse C und D auf. Oberseitig besteht der Fußbodenaufbau aus Trittschalldämmung, Estrich und Linoleum. Unterseitig wird die Decke mit Akustik- Leistenprofilen (Weißtanne) und intergierten Absorbern schallschutztechnisch ertüchtig. Die Decken werden unterseitig roh/sichtig belassen. Die Installation der Haustechnik kann im geringen Umfang (z.B. Zuleitung für Beleuchtung etc.) in die Rippenelemente integriert werden. In den Bereichen über den Sanitär- und Haustechnikräumen (Achse 4-6), wird die Decke aus Brettsperrholzelementen ausgeführt. Innenliegende Treppen werden als Brettsperrholzkonstruktion ausgeführt. Dächer Die Decke über dem 2. OG wird als dreifeldriges Brettsperrholz-Rippenelement ausgeführt, dessen Länge der Gebäudebreite entspricht. Die Decken sind über Stahlwinkel auf den Unterzügen der Außenwandkonstruktion befestigt und liegen im Inneren auf den Unterzügen in Achse C und D auf. In den Bereichen über den Sanitär- und Haustechnikräumen (Achse 4-6), wird das Dach aus Brettsperrholzelementen ausgeführt. Als Dachaufbau ist ein extensives Gründach, Retentionsdach mit einem Abflussbeiwert von C*= 0,2 geplant. Die Entwässerung ist außenliegend über Fallrohre vor der Fassade geplant. 2.4.3Barrierefreiheit und Inklusion Der Neubau "Das Fliegende Klassenzimmer", Schulerweiterungsbau der Friedenauer Gemeinschaftsschule ist öffentlich zugänglich und barrierefrei geplant. Grundlagen für die Planung sind die Richtlinien des "Design for all" gemäß A-Bau, II 120, die BauO Bln sowie die DIN 18040. Die in der Liste der Technischen Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind bei der Planung berücksichtigt. Es werden neben den räumlichen Parametern auch sensorische und kognitive Anforderungen berücksichtigt, so dass der geplante Neubau von Menschen mit Behinderung, genutzt werden kann. Der Hauptzugang bildet eine barrierefreie Erschließungsmöglichkeit und kann ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden. Die Obergeschosse sind mittels einer ausreichend dimensionierten Aufzugsanlage barrierefrei erschlossen. 2.5Bauwerk - Technische Anlagen Die Versorgung des Schulneubau erfolgt im Wesentlichen über das Bestandsgebäude und über neue Hausanschlüsse in der Begasstraße. In dem Neubau ist jeweils ein HLS-Raum und ein ELT-Raum vorgesehen, in welche die jeweiligen Medien zentral eingeführt werden und von dort zu den Entnahmestellen verteilt werden. - Für Trinkwasser ist ein neuer Hausanschluss an das Netzt der Berliner Wasserbetriebe geplant. - Für Abwasser ist ein neuer Anschluss an den Mischwasserkanal in der Begasstraße vorgesehen - Der Hausanschluss zur Stromversorgung erfolgt durch die Stromnetz Berlin GmbH. - Der Kabelanschluss erfolgt durch den Anschluss an den Bestand. - Der Telefonanschluss erfolgt durch den Anschluss an den Bestand. 2.5.1Wasser Abwasseranlagen Das Bestandsgebäude ist an einen Mischwasserkanal in der Rubenstraße angeschlossen. Da es bei Starkregen zu Wasseransammlungen im Schulhof kommt, ist ein neuer Abwasseranschluss in der Begasstraße, so wie eine neue Rigole im nördlichen Bereich des Schulhofs geplant. Regenwasser und Schmutzwasser werden im bzw. am Gebäude getrennt abgeführt Die Rückstauebene liegt bei ca. 41,24 m üNN (Schachtdeckel 41,14 m + 10 cm). Der Fertigfußboden im EG liegt bei 40,1 m üNN, also unter der Rückstauebene. Eine Hebeanlage ist somit für die Schmutzwasserabflüsse im EG erforderlich. Sämtliche Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene werden über Sammelleitungen in Freispiegelgefälle unter der Decke im EG zum HT-Raum geführt und dort als Grundleitung aus dem Gebäude herausgeführt. Regenwasser Das Regenwasser wird über das Gründach soweit möglich zurückgehalten und in die neu errichtete Rigole im nördlichen Bereich des Schulhofes eingeleitet. Trinkwasser Für die Trinkwasserversorgung ist ein neuer Hausanschluss vorgesehen. Hauptabsperrarmatur, Rückspülfilter und Wasserzähler werden im HT-Raum installiert. Die Versorgung mit Warmwasser erfolgt vollständig dezentral über elektr. Durchlauferhitzer. 2.5.2Wärmeversorgungsanlagen Die Wärmeerzeugung des Neubaus erfolgt über eine Luft-Wärmepumpe. Die Raumbeheizung erfolgt in den Unterrichtsräumen, in den Lehrerzimmern und im Treppenhaus über Deckenstrahlplatten (wassergebunden). In den WC-Räumen und Nebenräumen werden Plattenheizkörper mit Thermostatventilen installiert. 2.5.3Lüftung Durch den Bauherrn, BA TS, SE Facility Management, wurde festgelegt, dass folgende Lüftungsvarianten für die Unterrichtsräume geplant werden: - EG: kontrollierte natürliche Lüftung über Fenster mit automatisierten elektromotorischen Fenstermotoren. - 1.OG: Hybridlüftung mit dezentralen Lüftungsgeräten (400 m3/8h) und manueller Fensterlüftung. - 2.OG: Lüftungsanlage über dezentrale Lüftungsgeräte (900 m3/8h). Die dezentralen Lüftungsgeräte werden in die Fassade integriert. Es ist geplant, die 3 Varianten im laufenden Betrieb über ein Monitoring zu überwachen und zu vergleichen. Lüftung WC-Bereich Die innenliegenden WC-Räume, Lager und der Putzmittelraum werden über ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung gelüftet. Die Anlage wird zeitgesteuert betrieben. 2.5.4Starkstromanlagen Die Stromversorgung erfolgt in Form eines neuen Hausanschlusses von Stromnetz Berlin aus der Begasstraße heraus. Die Gebäudeeinspeisung aus dem Netz erfolgt im ELT-Raum. Der Strom wird über Schächte und entlang der Decke (über den Fluren) in die Mediensäulen (UV) der Klassen- und Lehrerzimmer verteilt. Die insgesamt 15 Mediensäulen in den Klassen- und Lehrerzimmern werden über fünf separate Stränge versorgt, da die Säulen in jeder Etage an der gleichen Stelle stehen, bildet sich die Möglichkeit eines abgesetzten Steigepunktes über die Etagen hinweg. Gemäß dem Leitfaden zur Maßnahme "PV-Ready" der Berliner Stadtwerke wird im Hausanschlussraum eine Freifläche in unmittelbarer Nähe zum Hausanschluss und der Gebäudehauptverteilung vorgehalten. Im Gebäude wird ein separater Standschrank für ein 2-fach-Zählerfeld inkl. Abschlusspunkt (APZ) errichtet. Der Zähler ist mit einem geeichten Zweirichtungszähler (Bezugs- und Einspeisezähler) auszustatten in Vorhaltung einer zukünftigen Einspeisung durch eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes, welche im Nachgang durch die Berliner Stadtwerke errichtet werden kann. 2.6Freianlagen Entwurf Es gilt, robuste und vielfältige Angebote für die Außenanlagen der Schule anzulegen, die den verschiedenen Bedürfnissen und Aspekten weitgehend gerecht wird. Der gewählte Gestaltungsansatz erkennt die Qualitäten des Vorhandenen und integriert die neuen Nutzungen behutsam. Die Gestaltung bleibt flexibel und partizipativ, um der künftigen Aneignung durch die Schüler*Innen viel Raum zu lassen und Engagement und Mitwirkung zu stärken. Ziel ist es, den vorhandenen Lern- und Aufenthaltsort zu ergänzen und zu bereichern. Dabei werden auch grundstücks- übergreifend die Flächen der Begasstraße und der Prignitzschule (Flurstück 112 und 116) betrachtet. Fahrradstellplätze Die zusätzlichen Fahrradstellplätze werden anteilig am Zugang zum Hof von der Rubensstraße und anteilig neben dem DFK-Gebäude verortet. Die Aufstellung erfolgt an Kreuzberger Fahrradbügeln. Die Flächen werden mit Rasenfugenpflaster befestigt. Die vorhandenen Fahrradstellplätze für den Bestandbau werden als funktionsfähig eingestuft und nicht verändert. Entwässerung Die Außenanlagen entwässern weitgehend über ein seitliches Gefälle in versickerungsfähige Vegetationsflächen. Um ein Ablaufen des Wassers vom neuen Gebäude in Richtung des Bestandsgebäudes zu vermeiden (vorhandene Topografie) wird eine offene Rinne mit Regenabläufen geplant mit Anschluss an die Rigole. Die Aufnahmefähigkeit des öffentlichen Netzes im Fall von Starkregen-Ereignissen ist beschränkt, so dass im Vorfeld zu der Neubaumaßnahme an einer Verbesserung der Situation für das Gesamtgrundstück gearbeitet wird. In diesem Zuge wird im nördlichen Bereich des Schulhofes eine Rigole mit einem Zisternenvolumen von ca. 450m3 und einem Drosselwert von -1l/sec eingebaut.
2 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ARCHITEKTUR
3 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 3ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE Der Bieter hat sich im Zuge der Angebotserarbeitung über die Situation vor Ort zu informieren. 3.1Lage und Fläche Grundstück Das Baugrundstück für den zu errichtenden Neubau befindet sich westlich des Bestandsgebäudes, westlich der Rubensstraße bzw. nördlich der Begasstraße. Das Grundstück weist eine geringe Topographie auf. Die mittlere Geländehöhe liegt im Bestand bei ca. 40,08m ü NHN und schwankt i.d.R. nur um +-0,50m. Zu der Begasstraße, die bei einer Höhe von 41,50m NHN liegt, gibt es einen Geländesprung von ca. 1,5m. 3.2Zuwegung Grundstück Die Zufahrt zu dem Baufeld erfolgt über den Zugang in der Begasstraße, die für die Baumaßnahme als BE- Fläche hergerichtet wird. Die Erweiterungen der Zufahrt und die Baustellenüberfahrt von dem Baufeld zu dem Tor in der Begasstraße werden im Rahmen der Baustelleinrichtung (VE3.00) hergestellt. Der Baustellenverkehr in der Bauphase erfolgt auf dem Grundstück auf den temporären Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen. Die Grundstückszufahrt und Baustraßen, so wie die Feuerwehrzufahrt sind stätig freizuhalten. Die Verkehrswege sind immer sauber zu halten. 3.3Baustelleneinrichtung Die allgemeine Einrichtung der Baustelle (Bauzaun, Sanitärcontainer und Fußgängerpassage) erfolgt durch den AN Baustelleneinrichtung (VE3.00). Die dafür benötigte Fläche steht gem. Baustelleneinrichtungsplan auf dem Flurstück 112 begrenzt, unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes und der Rettungswege, zur Verfügung. Die bestehenden Bäume erhalten einen Baumschutz und sind über die gesamte Bauzeit hinweg zu schützen. Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN stehen dort ebenfalls begrenzt zur Verfügung. Aufenthalts- und Lagerräume stehen dem AN nicht zur Verfügung. Zur Materiallagerung stehen dem AN begrenzt temporäre, nicht witterungsgeschützte Lagerflächen zur Verfügung. Die Nutzung ist im Einzelnen mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Flächen zur Anlieferung und zur Verbringung stehen zeitlich begrenzt zur Verfügung. Die hierfür vorgesehene Fläche verläuft gem. Baustelleneinrichtungsplan entlang der Gehwegseite am Ende des Wendehammers in der Pöppelmannstraße und auf der Begasstraße unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes, sowie den baulichen Anlagen des Straßenraumes. Im Zuge der Einrichtung der BE- Fläche werden die Sperrpfosten in der Pöppelmannstraße zurückgebaut, so dass eine Zuwegung in die Begasstraße ermöglicht wird. Zu diesem Zweck, wird ein Teil der Pöppelmannstraße, ca. 5,5m parallel zur Grundstücksgrenze der BE- Fläche zugeordnet und mit Bauzäunen vom öffentlichen Straßenraum getrennt. In der Rohbauphase bis zum Raumabschluss ist eine Kranaufstellfläche auf dem der BE-Fläche zugeordnetem Abschnitt der Pöppelmannstraße vorgesehen. Die Position kann dem Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden. Im südlichen Teil der Begasstraße ist eine temporäre Fußgängerpassage mit einer Breite von ca. 3m parallel zum Bestandszaun der Prignitz- Schule geplant und im Zuge der Baustelleneinrichtung auszuführen. Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte BE-Plan hat vorläufigen Charakter und ist mit dem AG abzustimmen bzw. durch den AN fortzuschreiben. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist der Objektüberwachung des AGs 4 Wochen vor Ausführungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen. Die Beschaffung zusätzlicher Flächen (sofern sie für die eigenen Arbeiten benötigt werden) ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Diesbezügliche Verträge, Abstimmungen und Verhandlungsprotokolle sind dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die Kosten und Gebühren, die durch Lagerung und Sicherung von Material entstehen, gehen zu Lasten des AN. Das Parken ist ausschließlich im öffentlichen Straßenland gestattet. Die Baustraße ist als Anlieferungs- und Rettungsweg vorgesehen und ist folglich freizuhalten 3.4Baustrom, Bauwasser Die Lage, Art und der Anschlusswert für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es werden je zwei Baustromverteiler je Geschoss zur Mitbenutzung durch das Gewerk AN Baustellenenrichtung (VE3.00) bereitgestellt. Das Heranführen vom Verteiler an die jeweiligen Anschlüsse (Baumaschinen) ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet.Die Gebühren und Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber. Die Verteilung zu dem jeweiligem Arbeitsort hat eigenverantwortlich zu erfolgen und ist bei der Bauleitung anzumelden. 3.5Regenwasser- / Abwasserkanäle Die Lage der Vorfluter für Regen- und Abwasser sind dem anliegenden Lageplan zu entnehmen. Die Einleitbedingungen sowie das Abflussvermögen sind im Bedarfsfall vom AN mit dem Versorgungsträger zu klären. 3.6Transporteinrichtung/ Montageöffnung Als Einbringöffnungen dienen ausschließlich die Treppenräume. Montageöffnungen durch Fenster- und Türöffnungen sind nicht vorgesehen. Die jeweiligen Geschosse sind insbesondere über das Treppenhaus 1 und im weiteren Bauverlauf durch das Gewerk Holzbau VE03.02 zu stellenden Treppenturm zu erschließen. Baumaterialien sind über das Treppenhaus 1 zu verbringen. Zusätzlich stehen dem AN eine Kranaufstellfläche in der Pöppelmannstraße gemäß BE-Plan zur Stellung eigenen Hebegerätes (Turmdrehkran) zur Verfügung. 3.7Abfallbeseitigung und Baureinigung Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung sowie die Entsorgung von Verpackungen und Restmaterialien hat arbeitstäglich eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet, für alle seine auf dem Baustellengelände angefallenen Baustellenabfälle die Entsorgungsleistungen zu übernehmen und diese arbeitstäglich nach den Abfallentsorgungsvorschriften des Landes zu entsorgen. Zur Minimierung von Brandlasten auf der gesamten Baustelle und im Besonderen in den Baukörpern hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die in seinen Arbeitsbereichen anfallenden Abfälle und Transportverpackungen arbeitstägig getrennt eingesammelt und der Entsorgungseinrichtung angedient werden. Der AN hat Abfall aus dem Bereich des AG (betrifft auch Abfall Vorgewerke) bis zu einer Menge von 1 m3 mit zu entsorgen. Das Verunreinigen des Baugeländes und das Abkippen von Waschwasser aus Reinigungsvorgängen ist ausdrücklich untersagt. Der AN hat die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf sein eigenes Material und Werkzeug. Es ist deutlich räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. zu kennzeichnen und witterungsgeschützt zu sichern. Der AN hat für die ständige Sauberkeit der von ihm benutzten Verkehrswege zu sorgen. Werden insbesondere öffentliche Straßen und Gehwege und Flächen im Bereich außerhalb des Baufeldes verunreinigt, sind diese umgehend durch den Verursacher zu reinigen, jedoch mindestens täglich. Verschmutzungen insbesondere auch im Baufeld durch Stofftransporte sind täglich zu beseitigen. 3.8Baugrund Baugrund und Grundwasser, siehe Baugrundgutachten GECO vom 20.7.2021 Unterhalb des ca. 0,2 m mächtigen Sportplatzaufbaus folgt eine anthropogen beeinflusste feinsandige, teilweise schwach schluffige, oder auch mittelsandige Schicht, die bodenfremden Bestandteile zwischen 2 und 20 % führt. Die Fremdbestandteile bestehen aus Beton-, Gesteins- und Ziegelbruch, sowie untergeordnet Schlackenstückchen, neben Kohle- und Porzellanbruch, vereinzelten Lehmbrocken und Glas. Die Basis dieser Schicht liegt zwischen 2,1 m und 2,8 m u. GOK. Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Nach der publizierten Grundwassergleichenkarte der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von 2019, liegt im Untersuchungsgebiet ungespanntes Grundwasser vor. Die Grundwasserspiegelhöhe liegt danach nahe bei 33 m ü.NHN. Die oben genannten Höhen der Geländeoberkante (GOK) liegen zwischen 40 m bis 40,5 m NHN. Damit liegt der Flurabstand des Grundwassers bei etwa 7 m bis 7,5 m u. GOK. Als Bemessungswasserstand für das Bauvorhaben ist der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) anzunehmen. Dieser liegt nach amtlichen Angaben in Untersuchungsgebiet bei 34,8 m ü. NHN. Sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, muss der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen. 3.09Kampfmittel siehe Gefährdungsabschätzung Büro Döring 28.3.2022 Gemäß Gutachten liegt eine potenzielle Gefährdung durch Kampfmittel vor. Im Rahmen der kampfmitteltechnischen Begleitung sind ein Erdloch und ein Splittergrabenabschnitt im Baubereich zu überprüfen. Die Leistung ist durch den AN VE03.1, ggf. mit Hilfe eines Subunternehmers, der die Genehmigung nach §7 SprengG besitzt, anzubieten. Für die übrigen Flächen im Maßnahmebereich ohne Merkmale gilt das für Berlin übliche Restrisiko. 3.10Baumschutz Auf dem Grundstück gibt es einen Bestand geschützter Altbäume, siehe auch Baumliste (Haus Peter ca. 60 Bäume). Die Stammumfänge betragen bis ca. 2,5m. Es handelt sich um einen heterogenen Bestand. Im Bereich des als Baustelleneinrichtung genutzten Teils der Begasstraße befinden sich große Platanen mit einem StU bis ca. 2,60m. Die vorhandenen Bäume (im Baustellenbereich) sind während der Bauarbeiten vor Beschädigungen zu schützen. Alle Arbeiten im Kronenbereich plus 1,5m, welche in das Erdreich eingreifen sind in Handarbeit durchzuführen und im Vorhinein bei der Objektüberwachung frühzeitig anzumelden. 3.11Besondere Umstände laufender Schulbetrieb Das Schulgebäude ist während der Bauzeit im Betrieb (Schulbetrieb). Auf die Belange der Nutzer (Lehrer und Schüler) ist in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind die Zugänge zum Schulgebäude ständig frei zu halten. Lärmintensive Arbeiten und Arbeiten, die den laufenden Schulbetrieb unmittelbar betreffen, sind mindestens 7 Tage vor Ausführung bei der Bauüberwachung und dem AG anzuzeigen und abzustimmen. Staubemission ist mit geeigneten Mitteln auf ein Minimum zu reduzieren. Folgende Maßnahmen sind in Absprache mit der Bauüberwachung vor staubintensiven Arbeiten kostenfrei für den AG durchzuführen: - Bei Stemmarbeiten sind ggf. Werkzeuge mit Absaugung zu verwenden. - Schutttransporte sind ggf. durch Folien/ Planen/ Einhausungen zu sichern. - Bei Schuttfüllungen in Container sind diese abzudecken. - Bei staubintensiven Erdarbeiten sind baubegleitende Bewässerungen zur Bindung des Staubs durchzuführen. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Die Sicherung der Arbeitsbereiche vor Zugang durch Unbefugte (insbesondere Schüler) ist ständig sicher zu stellen. Der AN ist zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten (BaustellV § 5.3) nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaft verpflichtet. Der AN hat vor Arbeitsaufnahme durch eine Arbeitsplatzbeurteilung für die Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Er hat seinen Beschäftigten dazu geeignete Anweisungen (Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Montage- und Demontageanweisungen u.ä.) zu erteilen. Die Baustellenordnung gilt für alle am Bau Beteiligten einschließlich Nachunternehmer. Mehraufwendungen, die durch Sicherheitsvorkehrungen gemäß Baustellenordnung erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet.
3 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
4 ALLGEMEINE ANGABEN ALLE GEWERKE AUSFÜHRUNG 4ALLGEMEINE ANGABEN ALLE GEWERKE AUSFÜHRUNG 4.1Ausführungsvorschriften Alle Maßnahmen zur Erfüllung der bauaufsichtsbehördlichen, gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und Umweltschutzvorschriften sowie -auflagen sind einzukalkulieren. Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen. 4.2Bauleitung Der vom AN gestellte (Fach-)Bauleiter ist für die übertragenen Leistungen entscheidungsbefugt und Ansprechpartner für den AG bzw. der von ihm beauftragten Objektüberwachung. Der Fachbauleiter oder ein im Einzelnen zu benennender Vertreter hat, wenn Arbeiten durch den AN ausgeführt werden, ständig vor Ort anwesend zu sein. Der Fachbauleiter muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der Fachbauleiter muss bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. Vom AG bzw. der von ihm beauftragten Objektüberwachung werden zu turnusgemäß (voraussichtlich wöchentlichen) festgesetzten Terminen Baubesprechungen zur Koordination der verschiedenen Arbeitsabläufe einberufen. Der AN und/oder sein Vertreter sind zur Teilnahme an diesen Baubesprechungen verpflichtet. Eine Nichtteilnahme ist besonders zu begründen. Die Objektüberwachung behält sich vor für die Kommunikation während der Bauphase digitale Programme wie PlanRadar oder gleichwertig einzusetzen. Eine Nutzung der Programme durch den AN bspw. im Rahmen der Mängelbeseitigung nach Vorgabe der OÜ ist verpflichtend und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. 4.3Koordinierung Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der AN hat seine Leistung mit den vorhergehenden und den nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine im Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. 4.4Bauzeitplan Der voraussichtliche Leistungszeitraum kann dem anliegenden Grobablaufplan entnommen werden. Innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen nach Beauftragung hat der AN einen detaillierten Bauablaufplan vorzulegen. Form und Inhalt sind derart darzustellen, dass die Einzelgewerke bauabschnittsbezogen aufgegliedert und quantitativ dargelegt sind. Aus dem Plan müssen die Wechselbeziehungen und gegenseitigen Beeinflussungen der technischen Einzelleistungen abgeleitet werden können. Mindestens monatlich bzw. bei gravierenden Änderungen im Bauablauf ist dieser Terminplan zu aktualisieren. Bei Nichtvorlage oder Erstellung eines inhaltlich ungenügenden Bauzeitenplanes wird auftraggeberseitig ein Baustopp zu Lasten des AN verhängt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle in einem Wohngebiet liegt. Die Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind Werktags im Zeitraum zwischen 07.00 und 20.00 Uhr zugelassen. 4.5Verschlussfreigabe Vor Überbauung / Verfüllung / vor dem Verschluss von Wänden etc. in denen Einbauteile Dritter integriert sind, bzw. verschlossen werden, bedarf es der Freigabe zum Verschluss durch die Fachbauleitung des Gewerkes Dritter. 4.6Vermessung Der AG gibt einen durch einen Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellten Höhenpunkt, sowie die Grob- und Feinabsteckungen vor. Die Einmessung durch den AN erfolgt auf Grundlage der Vorgaben. Die Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken etc. sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern. Wenn erforderlich, im Leistungszeitraum des AN durch den AN umzusetzen und bei Abnahme den AG zu übergeben. Alle in diesen Zusammenhang erforderlichen Vermessungsarbeiten sind nachweislich durch einen ÖbVI-Vermessungsingenieur auszuführen. Ebenso hat der AN seine zur Leistungserbringung und Eigenkontrolle erforderlichen Vermessungsarbeiten nachweislich durch einen ÖbVI-Vermessungsingenieur ausführen zu lassen. Alle Vermessungsleistungen sind über einen Tachymeter/CAD- Datenaustausch auf Grundlage des Achssystems des AGs erfolgen zu lassen und mit diesem abzugleichen 4.7Maße, Maßtoleranzen, Aufmaß Alle Maße sind vor Ausführung eigenverantwortlich am Bau zu prüfen! Abweichungen sind der Objektüberwachung unverzüglich anzuzeigen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Materialdicken, Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, absoluten Höhen (NN) sowie Achsen usw. sind SOLL-Angaben. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße an Ort und Stelle zu kontrollieren und auf Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen zu prüfen. Sämtliche erforderliche Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhen- oder sonstige Markierungen, auch Farbmarkierungen mit Stiften auf sichtbar und bestehenbleibenden Flächen sind nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird die Beseitigung bauseits veranlasst, die Kosten hierfür trägt der Verursacher. Aufmaße sind nach Abschluss separater Leistungspositionen anzufertigen und den Bautagesberichten zur Prüfung beizulegen. Ohne plausibles und mit der OÜ abgestimmtes Aufmaß erfolgt keine Freigabe zur Abrechnung. 4.8Arbeitsgeräte und Baubehelfe Sofern im LV nicht anders beschrieben obliegt die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Baubehelfe dem AN. Er hat sich jedoch streng an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. 4.9Schutzmaßnahmen, Sicherheitshinweise Diese Leistungen zählen zu Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Brandschutzmaßnahmen Offenes Feuer ist auf der gesamten Baustelle verboten. Der Umgang mit brennbaren Stoffen wie auch mit feuergefährlichen Arbeiten hat nach den dafür geltenden Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen. Hier sind insbesondere zu erwähnen: -Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) -Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) -Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) -Berufsgenossenschaft (BGR) -Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) -Merkblatt BGHW Kompakt 19 der Berufsgenossenschaft. Trenn-, Schneide- und Schweißarbeiten sind der Bauüberwachung vor Durchführung schriftlich anzuzeigen. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen wie Feuerlöscher, Löschdecken und Löschwasser sind örtlich bereitzuhalten. Während und bis zu 4 Stunden nach den genannten Arbeiten ist eine Brandwache zu stellen. Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Auflagen und einschlägigen Bestimmungen. Die Kosten dafür sind als Nebenleistungen entsprechend zu berücksichtigen. Umweltschutz Die Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Umwelt sind in eigener Verantwortung des AN gewissenhaft durchzuführen. Rechtliche Regelungen und einschlägige Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind zu befolgen, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Bei der Durchführung der Baumaßnahmen sind die zum jeweiligen Zeitpunkt anerkannten Regeln der Technik sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind einzuhalten: -allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) -Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzes -Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) -Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) -Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) -Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Der Lärmpegel darf max. 60dB(A) für Mischgebiete nicht überschreiten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten. Auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die der Lärmschutzverordnung RAL-UZ 53 entsprechen. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind der örtlichen Bauüberwachung anzukündigen und zu begründen. Grundsätzlich sind lärmreduzierte Arbeitsweisen lärmintensiven Arbeitsweisen vorzuziehen. Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig durch die örtliche Bauüberwachung kontrolliert und dokumentiert. Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle gilt ein erhöhter Staubschutz. Daher sind alle Maschinen und Geräte mit einer Absaugung zu versehen, so dass Stäube direkt an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden können. Die Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Bereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Stäuben dürfen nur Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren angewandt werden. Die Einrichtungen und Maschinen werden durch die örtliche Bauüberwachung überprüft Der Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzbeständen in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch genommenen Flächen bzw. gemäß den gesetzlichen Vorschriften gehört zur vertraglichen Leistung. Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Auflagen und einschlägigen Bestimmungen. Die Kosten dafür sind als Nebenleistungen entsprechend zu berücksichtigen. Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen Der AN ist allein für einen Witterungsschutz verantwortlich. Bauseits ist kein Wetterschutzdach vorhanden. Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind unverzüglich zu sichern. Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist zu verhindern. Gefahranalyse Alle im Projekt tätigen Arbeiter und Handwerker sind vom SIGEKO des AG zu unterweisen, die Einweisung ist mit Unterschrift zu bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der SIGEKO nur 1x wöchentlich vor Ort ist, die entsprechende termingerechte Organisation der Einweisung obliegt dem AN. Die Anzahl der Arbeitskräfte ist täglich bei Arbeitsbeginn dem Bevollmächtigten des AG zu melden und nach Arbeitsende abzumelden. Schweißarbeiten sind beim SIGEKO des AG und der Bauleitung anzumelden. Rauchverbot Das generelle Rauchverbot und das generelle Verbot von offenem Feuer und Licht im inneren von Gebäuden auf dem gesamten Baustellengelände ist vom AN rigoros einzuhalten und umzusetzen. Der AN und die BÜ sind berechtigt, zuwider handelnden Personen umgehend und unwiderruflich von der Baustelle zu verweisen. Im Zuge der Baueinleitung bzw. der Baustellenabwicklung sind alle Mitarbeiter des AN einschließlich Subunternehmer vor Beginn der Leistungserbringung nachweislich hinsichtlich "Rauchverbot auf der gegenständlichen Baustelle" zu unterweisen. Die Unterweisungen sind zu protokollieren und der BÜ vor Leistungserbringung unaufgefordert vorzulegen. Essen und Trinken Essen und Trinken auf der Baustelle erfolgt generell an den dafür vorgesehenen Stellen wie beispielhaft Mannschaftsunterkünfte der AN. Alkoholfreie Getränke in Tagesmengen für die physische Kondition der Mitarbeiter sind davon ausgenommen. Jedenfalls gilt im gesamten Baustellenbereich striktes ALKOHOLVERBOT! Der AN und die BÜ sind berechtigt, zuwider handelnden Personen umgehend und unwiderruflich von der Baustelle zu verweisen. Im Zuge der Baueinleitung bzw. der Baustellenabwicklung sind alle Mitarbeiter des AN einschließlich Subunternehmer vor Beginn der Leistungserbringung nachweislich hinsichtlich "Essen und Trinken auf der gegenständlichen Baustelle" zu unterweisen. Die Unterweisungen sind zu protokollieren und der BÜ vor Leistungserbringung unaufgefordert vorzulegen 4.10Stoffe, Bauelemente, Erzeugnisse Falls nicht besonders vermerkt, beinhalten alle nachfolgend aufgeführten Leistungsbeschreibungen die Lieferung sämtlicher erforderlicher Materialien zur Herstellung der abnahmefähigen Leistung. Sie enthalten ferner alle Lohn und Transportkosten, Wegegelder, Zuschläge für Überstunden, Sonnabend-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, überhaupt alle Lieferungen und Leistungen, die zur Durchführung der Arbeit gehören. Vom AG bereitgestellte Stoffe sind vom AN in Empfang zu nehmen und zu lagern. Soweit im Leistungstext die Materialien vorgeschrieben sind, sind Abweichungen bei den eingesetzten Materialien vom Leistungstext unzulässig. Allgemein sind Baustoffe zu bevorzugen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Umweltverträglichkeit aufweisen. Der AN hat sicherzustellen, dass die jeweils am Markt erhältliche umweltfreundlichste Materialvariante zum Einsatz kommt. Im Zweifel können bei der Bauleitung im vertretbaren Umfang Beratungsleistungen angefordert werden. Kritische Baustoffe sind zu vermeiden. Sie dürfen keine gesundheitsgefährdenden Potenziale (Gase, Stäube, toxische Substanzen) enthalten. Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Verwendungsverbote sind zu beachten. Der AN hat auf Anforderung den Nachweis der Güteüberwachung zu erbringen bzw. ein gültiges Prüfzeugnis zu liefern. 4.11Bemusterung Die Bemusterung ist eigenverantwortlich durch den AN, in Abstimmung mit der Bauüberwachung, so zeitig und mit der nötigen Reserve zu veranlassen, dass der reibungslose Bauablauf nicht gefährdet ist. Die Möglichkeit der mehrmaligen Ablehnung des Musters durch den AG / der Bauüberwachung, bei nicht Erreichen der geforderten Qualität, und die notwendige erneute Fertigung von Mustern muss terminlich berücksichtigt sein 4.12Dokumentation Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn (von Teilleistungen) sind die erforderlichen Unterlagen der zur Ausführung bestimmten Produkte aus denen alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen, technischen Eigenschaften, Materialbeschaffenheit und Nachweise der Eignung ersichtlich sind unaufgefordert dem Auftraggeber und der Objektüberwachung des Auftraggebers zur Prüfung zu übergeben. Unabhängig von den während der Bauzeit abgeforderten Produktunterlagen ist spätestens 2 Wochen vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation in 4-facher Ausfertigung zzgl. digitaler Datenzusammenstellung zu übergeben. Die Projektdokumenation umfasst unter anderem den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfallfraktionen, Gewährsbescheinigung, Fachunternehmererklärung, Auflistung d. überwachungspflichtigen und wartungsbedürftigen Bauteile/Anlagen inkl. vorgeschriebener Prüftermine, Fristenpläne für Wartungsarbeiten, Wartungsangebote, akt. Prüfzeugnisse, Nachweise, Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Prüfungen, Prüfbücher, Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfung, Bescheinigung Prüfsachverständiger, Produkt- und Bauteilinformationen, Gebrauchs- und Pflegeanweisungen, Revisionsplanung, Bautagesberichte etc. Die Aufwendungen für die Zusammenstellung der Dokumentationsunterlagen ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. 4.13Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt VwVBU Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind die öffentlichen Beschaffungsstellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien anzuwenden und dabei auch die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, die ein Produkt von der Anschaffung bis zur Entsorgung verursacht. Die VwVBU regelt, wie die ökologischen Kriterien bei der Beschaffung angewendet werden und findet auch bei diesem Projekt Anwendung. 4.14Holzprodukte Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC. 4.15Natursteinprodukte Gegenstand dieses Auftrags sind Produkte der Produktliste gem. Nr. 3 der AV ILO-Kernarbeitsnormen. Die Beachtung der folgenden Arbeits- und Sozialstandards (ILO-Kernarbeitsnormen) muss auf den zwei wesentlichen Lieferkettenstufen" Gewinnung" und "Weiterverarbeitung" sichergestellt werden: . Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105, . Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98, - Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182, - Zahlung gleicher Löhne für gleiche Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100 und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, wie im ILO-Übereinkommen Nr. 111 definiert. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Vorlage von diesbezüglichen Nachweisen. Die konkreten Anforderungen an den Nachweis ergeben sich aus der mit dem Angebot einzureichenden "Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität".
4 ALLGEMEINE ANGABEN ALLE GEWERKE AUSFÜHRUNG
5 BEZEICHNUNG DER BAUSTELLE 5 BEZEICHNUNG DER BAUSTELLE 5.1Neubau Schul- Verfügungsgebäude in modularer Holzbauweise; "Das fliegende Klassenzimmer 2.0": - westlich der Rubensstraße liegender Baukörper (Achse A-F / 1-13) - 3 Geschosse - Höhenbezug +/- 0,00m = 40,10 ü.NHN 5.2Bauen und parallele Nutzung des bestehenden Gebäude Der Schulbetrieb im Bestandsgebäude findet während der Baumaßnahme statt. Die Arbeiten erfolgen unter besonderer Rücksichtsnahme (Lärm und Staubschutz) gegenüber der Schule
5 BEZEICHNUNG DER BAUSTELLE
6 PLÄNE / BERECHNUNGEN / GUTACHTEN 6 PLÄNE / BERECHNUNGEN / GUTACHTEN Der AN hat im Rahmen der Angebotserstellung die Inhalte der anliegenden Pläne und Unterlagen gründlich zu prüfen und die darin enthaltenen Anforderungen bei der Preisbildung zu berücksichtigen. 6.1Pläne Die bei der Kalkulation zu berücksichtigenden Pläne sind der anliegenden Planliste zu entnehmen. Objektplanung Gemäß Planliste RUB_Planliste_Rohbau_LV, Stand 14.03.2025 Tragwerksplanung - Gemäß Planversandliste LP5 - Ausführungsplanung, - LP5_Schalpläne, Stand 18.12.2024 - LP5_Details_Statik, Stand 21.02.2025 - LP5_1:50_Holzbauübersichten, Stand 25.03.03 TGA HLS: Grundleitungsplan, Stand 13.03.2024 ELT:Baustelleneinrichtungsplan, Stand 08.03.2025 6.2 Weitere Unterlagen Brandschutz Brandschutzkonzept geprüft (LP4 Genehmigungsplanung), Stand 21.08.2023 Wärmeschutz GEG Nachweis, Stand 20.04.2023 Baugrundgutachten Baugrundgutachten, Stand 06.11.2019 Kampfmittel Gefährdungsabschätzung bezüglich Kampfmittel, Stand 28.03.2022 Terminplan Grobablaufplan, Stand 14.03.2025 Leitungsverläufe Medienversorgung - Alliander Stadtlicht GmbH - Berliner Verkehrsbetriebe - Berliner Wasserbetriebe - NBB Netzgesellschaft - PrimaGas Energie GmbH und Co. KG - Stromnetz Berlin GmbH und Co. KG - Vattenfall Wärme Berlin AG
6 PLÄNE / BERECHNUNGEN / GUTACHTEN
7 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE 7GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE Der Bauleiter des AN hat an der wöchentlichen Bausitzung mit der Objektüberwachung und dem AG teilzunehmen. 7.1Angaben zur Baustelle / Baustelleneinrichtung 7.1.1Die allgemeineBaustelleneinrichtung und Bauzäune etc. ist bauseits vorhanden. Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN stehen nur begrenzt auf dem Baufeld zur Verfügung. Auf der BE-Fläche stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung. Diese sind mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Den Zeitpunkt der Räumung der Baustelleneinrichtung, auch von Teilbereichen, bestimmt die Objektüberwachung des AG in Abstimmung mit dem Unternehmer. 7.1.2Lagerplätze Lagerflächen stehen begrenzt zur Verfügung. Die Lagerflächen sind im Einzelnen mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. 7.1.3Aufenthalts- und Lageräume (verschließbar) (Verschließbare) Aufenthalts- und Lageräume stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Die hierfür nach DIN anfallenden Aufwendungen sind entsprechend "-Kosten" bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 7.1.4Sanitäranlagen Ein Sanitärcontainer wird zur Mitbenutzung durch Dritte bereitgestellt. Die Reinigung erfolgt durch den AN VE3.00 Baustelleneinrichtung. 7.1.5Baustrom Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan . Das Herstellen der Baustromversorgung ist Teil der Vergabeeinheit VE.00_ Baustelleneinrichtung. 7.1.6Bauwasser Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan . 7.1.7Schmutzwasser (Abwasser) Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan. 7.1.8Bauzaun Die Baustelleneinrichtungsfläche wird von einer bestehenden Grundstückseinfasssung aus Mauern und Zäunen, sowie im Bereich der Zufahrt an der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze durch einen Bauzaun begrenzt. 7.1.9Gerüste und Hebezeuge Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Gerüste, Hebezeuge und Aufwendungen für Zwischenbauzustände (Montagezustände) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Gerüste sind Dritten kostenlos zur Mitbenutzung zu überlassen, bis zum Ende der eigenen Leistungen. Der Abbau der Gerüste ist mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen, damit ggf. rechtzeitig Gerüste durch Dritte errichtet werden können. Die Wahl und der Einsatz der Geräte und Maschinen sind Sache des Auftragnehmers und sind in die jeweiligen Leistungspositionen mit einzukalkulieren. 7.1.10Absturzsicherung/ Verkehrssicherung Absicherung von Baugruben, Verschluss von Öffnungen, sowie seitliche Absturzsicherungen während der Ausführungs- und Vertragslaufzeit sind durch den AN, mit geeignetem Material herzustellen und sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. 7.1.11Schutz von Bauteilen Der AN hat ohne besondere Vergütung Maßnahmen zum Schutz seiner Arbeiten gegen Beschädigungen zu treffen, für Schäden haftet der AN. Dies gilt für den Schutz offen gelegter Flächen und für den Schutz der eigenen Leistung. Für Schäden und Folgeschäden haftet der Unternehmer. 7.1.12Reinigung Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und zu reinigen. Der AN hat Abfall (Schutt und Müll) aus dem Bereich des AG (betrifft auch Abfall Vorgewerke) bis zu einer Menge von 1 m3 mit zu entsorgen. 7.2Art, Lage, Maße, Dauer von bauseitigen Gerüsten Bauseits werden für Leistungen Dritter folgende Gerüste gestellt: -keine Sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Montage- und Hebewerkzeuge, Kräne, Hubbühnen, Schuttrutschen, Schrägaufzüge etc. sind in die Einheitspreise der betreffenden Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 7.3Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke Gründungstiefe: bis ca. -0,8 m ab OK Gelände, Teilbereiche bis ca. -1,60 m ab OK Gelände. Sohlplatte und Absenkungen für HLS-Raum und Aufzugsunterfahrt, kein Lastabtrag aus benachbarten Bauwerken, kein Verbau, zu bearbeitende Fläche besteht aus einer sandig- kiesige Auffüllungsschicht, überwiegend im gleichmäßigen Niveau. 7.4Art, Lage Ausbildung benachbarter Bauteile Auf dem Baufeld sind keine benachbarten Bebauungen vorhanden. 7.5Lärm und Schadstoffe Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle in einem Wohngebiet liegt und die Arbeiten während des Schulbetriebs stattfinden. Die Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind Werktags im Zeitraum zwischen 07.00 und 20.00 Uhr zugelassen. Der Lärmpegel darf max. 60dB(A) für Mischgebiete nicht überschreiten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten. Eine Verminderung des Lärm- und Schadstoffeintrages während der Baumaßnahme hat durch den Einsatz von lärm- und schadstoffreduzierten Baufahrzeugen und Maßnahmen wie den Einsatz von Wasser bei trockener Witterung zu erfolgen. Die gesetzlichen Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die an die Bauflächen angrenzenden Bereiche nicht durch die Bautätigkeit beeinträchtigt werden und keine unnötigen Emissionen auf die Umgebung einwirken. Der Umgang mit wasserschädlichen Stoffen, z. B. Schmierölen, Schalungsmitteln etc., hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Diese Leistungen zählen zu Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 7.6Bestandsleitungen Auf dem Baufeld befinden sich keine Bestandsleitungen, siehe Punkt 6.2 Weitere Unterlagen, Leitungsverläufe Medienversorgung.
7 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE
8 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG 8GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG 8.1Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Die Ausschreibung umfasst hauptsächlich nachfolgende Arbeiten: Baustelleneinrichtung -Einrichten der eigenen Baustellenzufahrt und Lagerflächen -Baufeldfreimachung Erdarbeiten -Erdaushub für Baugruben, Rohr- und Leitungsgräben Technische Anlagen -Erstellen der unterirdischen Infrastruktur mit Grundleitungen, Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserableitung. -Hauseinführungen durch Bodenplatten. -Erstellen der Erdungsanlagen. Kampfmittelräumarbeiten Räumziel ist die Lokalisierung und Überfüfung (Freimeldung) der im Baubereich befindlichen Merkmale und die Sicherung der nachfolgenden Bauarbeiten. Folgende Arbeitsschritte sind duchzuführen: - Einmessen und Lokalisieren des Merkmals mittels Oberflächensondierung -Überprüfung der Ausdehnung mittels Baggerschurfen bzw. Flächensondierung -Ggf. Ausheben und separieren kampfmittelverdächtiger Bereiche -Sohlsondierung und -räumung -Freigabe der bearbeiteten Flächen Betonarbeiten -Erstellen einer Bodenplatte und Streifenfundamente inkl. Absenkungen und Aufzugsunterfahrt. Alle Positionen umfassen die Lieferung und Erstellung. Abdichtungsarbeiten - Abdichten der Bodenplatte und Streifenfundamente inkl. Absenkungen und Aufzugsunterfahrt. Alle Positionen umfassen die Lieferung und Erstellung. 8.2Arbeitsablauf Die Ausführung erfolgt in verschiedenen Phasen (tlw. parallele Ausführung), die im Folgenden stichpunktartig beschrieben werden: -W+M-Planung, incl. erf. Prüfumläufe Architekt und Prüfingenieur -Aufstellen der eigenen Baustelleneinrichtung -Baufeld freimachen -Kampfmittelräumarbeiten -Erd- und Infrastrukturarbeiten -Betonarbeiten 8.3Schnittstellen andere Gewerke Baustelleneinrichtung - Die allgemeine Baustelleneinrichtung erfolgt durch den AN Baustelleneinrichtung und wird für die gesamte Bauzeit und für alle am bau Beteiligten zur Verfügung gestellt. Schnittstelle AN Holzbau Bei der Betonage der Streifenfundamente sind durch den AN Rohbau Einbauteile einzubetonieren, welche als Verankerungspunkte durch den AN Holzbau verwendet werden. Die Bereitstellung der Einbauteile, sowie der Anschluss an die Einbauteile durch z.B. Schweißen erfolgt durch den AN Holzbau. Schnittstelle TGA Der Verzug aller Leitungen auf dem Grundstück, unter den Bodenplatten, sowie die Einbindung (tlw. Leerrohre) in die HLS- und ELT-Räume ist Leistungsbestandteil AN (Rohbau) Schmutzwasserleitung an Grundleitungen SW-Fallrohre/ Anschlussleitungen: Leistung AN Sanitär Grundleitung: Leistung AN, Übergabepunkt = Anschlussstutzen Grundleitung ca. 30 cm über Bodenplatte Regenfallrohre an Grundleitungen Fallrohre/ Standrohre: Leistung AN Holzbau Grundleitung: Leistung AN Übergabepunkt = Anschluss Grundleitung an Standrohr unter Gelände: Leistung AN und AN Holzbau Regenwasseranschluss an Bestand Regenwasserschacht: Leistung AN Anschluss an Bestandsleitungen: Leistung AN Übergabepunkt = Regenwasserschacht Schmutzwasserhausanschluss Leitungen unter Bodenplatte bis Austritt aus Bodenplatte: Leistung AN Leitungen im Außenbereich bis Schmutzwasserschacht: Leistung AN Straßenseitiger Anschluss Schmutzwasserschacht: Versorger Übergabepunkt = Schmutzwasserschacht Trinkwasserhausanschluss Hauseinführung durch Bodenplatte: Leistung AN Grundleitung im Außenbereich bis Wasserzählerschacht: Leistung AN Straßenseitiger Anschluss Wasserzählerschacht: Versorger Übergabepunkt = Wasserzählerschacht Schnittstelle GaLaBau Als Vorleistung für das Gewerk GaLaBau sind neben der Baugrube auch alle Erbarbeiten auf dem Grundstück, bis zur geplanten Unterkante der durch GaLaBau aufzubringenden Oberböden bzw. Tragschichten, durch den AN auszuführen. 8.4Toleranzen Es gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, gem. Tabelle 3. Für die Streifenfundamente und die Bodenplatte gelten die erhöhten Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, gem. Tabelle 3, Zeile 4. 8.5Angaben zur Ausführung Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Baulogistik: Durch den AN ist eigenverantwortlich eine detaillierte Bauablaufplanung zu erstellen und freigeben zu lassen. Dieser Logistikplan hat die einzelnen Bauabschnitte bestehend aus Sicherung von Zwischenbauzuständen, Witterungsschutz etc. aufzuzeigen. Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen: Der AN ist allein für einen Witterungsschutz verantwortlich. Bauseits ist kein Wetterschutzdach vorhanden. Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind unverzüglich zu sichern. Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist zu verhindern. Betonarbeiten Überwachung von Beton DIN 1045-3: Überwachungsklasse 2 Betongüte Streifenfundament, Bodenplatte und Absenkungen Beton mit geringer Wärmeentwicklung, geringem Schwindmaß und hohem Wassereinwirkungswiderstand Zement CEM III 32,5 N-NW, z < 320 kg/m3, w/z < 0,55 Normalbeton C 30/37 als RC-Beton Expositionsklasse XC2 WF Schalung -Schalungssystem nach Wahl des AN als glatte, nicht saugende Schalung -Schalung mit symmetrischem Ankerbild, stumpf gestoßen, Stöße abdichten -Schalung nach jedem Arbeitsgang (Verlegen Schalhaut, Bewehren untere Lage, Bewehren obere Lage) und unmittelbar vor dem Betonieren von Rödeldraht- und Bewehrungsresten, Flugrost und sonstigen Verunreinigungen reinigen; Schließen der Ankerlöcher -Die Beschaffenheit der fertigen, zu bekleidenden Betonoberflächen ist so auszubilden (glatte Schalung), dass sie geeignet ist zur Aufnahme von handelsüblichen Beschichtungssystemen Bewehrung Bewehrung aus B500A, DIN488 mit Zulassungsbescheid des DIBt,Baustahl S235 Stahl Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 erfolgen. Alle anderen Stahlteile müssen mind. einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß DIN EN ISO 14713 ausgeführt werden. Abdichtungsbahnen Soweit Bauabdichtungsbahnen erforderlich werden, müssen sie in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18531 bis 18535 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile enthalten und müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Bauabdichtungsbahnen müssen grundsätzlich in der bauphysikalisch richtigen Einbauebene so angeordnet werden, dass ein Diffusionsstau ausgeschlossen ist. Rohrleitungsmaterialien Rohrleitungsmaterialien sind nur mit amtlicher Zulassung einzubauen. Die Eignung der Materialien z.B. Fertigteilschächte etc. ist vor Einbau nachzuweisen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausbau auf Kosten des AN. Als Rohrleitungsmaterialien sind nur Leitungsteile mit Gütezeichen Kanalbau bzw. bei Betonleitungen mit FBS-Zulassung erlaubt. Vor Einbau ist dem AG eine Materialliste zur Bestätigung vorzulegen. Gleichwertigkeitsnachweise In den Positionstexten benannte Produkte (Leitfabrikat) wurden als Berechnungsgrundlage herangezogen und können durch gleichwertige Produkte ersetzt werden. Die gleiche Eignung des angebotenen Werkstoffes muss im Zuge der Werk- und Montageplanung vom AN nachgewiesen werden. Für alle zu liefernden Stoffe hat der Auftragnehmer erforderliche Güte- und Liefernachweise dem Auftraggeber zu übergeben. 8.6Oberflächen Oberflächenqualität Bodenplatte: geeignet für die Aufnahme von Beschichtungssystem 8.7Baukonstruktion Böschungen von Rohrgräben oder Baugruben sind entsprechend DIN 4124 abzuflachen oder auszusteifen. Rohrgräben dürfen bis maximal 1,25 m Tiefe senkrecht hergestellt werden. Baugruben dürfen ohne rechnerischen Nachweis unter einem Böschungswinkel max = 45° ausgehoben werden, wobei ein lastfreier Streifen von b min = 0,60 m einzuhalten ist. Das Rohrauflager kann in den anstehenden Böden erfolgen. Das Aushubmaterial ist generell zur Verfüllung der Gräben geeignet, wobei die Rohrzone steinfrei zu verfüllen ist. Der Verfüllboden ist in Lagen von maximal 0,30 m einzubauen und planmäßig zu verdichten. Die Forderungen der ZTV E-StB 2017 sind zwingend einzuhalten. Nachfolgende Verdichtungsgrade sind nachzuweisen: Rohrauflager:DPr > 98 % Rohrzone:DPr > 98 % Planum bis 0,50 m unter Planum: DPr > 100 % Die Mindestanzahl der Eigenüberwachungsprüfungen des Baubetriebes beträgt nach ZTV E-StB 17 drei Prüfungen je 150 m Leitungsgraben pro Meter Grabentiefe. Die Verdichtung im Bereich von Schächten sollte gesondert geprüft werden. 8.7.1Schmutzwasser Die Grundleitungen unter dem Gebäude bestehen aus PP-Rohr in den Nennweiten DN100 bis DN150. Für den Schmutzwasseranschluss ist eine Übergabeschacht (Gegenstand des vorliegenden geplant. Die Herstellung des Übergabeschacht ist in diesem LV enthalten. Der SW-Übergabeschacht besteht aus Betonringen mit einem befahrbaren Deckel, Ausführung gemäß Vorgaben Berliner Wasserbetriebe. 8.7.2Regenwasser Durch den AN werden alle unterirdischen Entwässerungsleitungen hergestellt. Diese bestehen aus PP- Rohr in den Nennweiten DN 100 bis DN 200. Der Anschluss der Entwässerungsrinnen und Fallrohre erfolgt i.d.R. dann runterreduziert in den Nennweiten DN 100 und DN 50. Die Entwässerungsleitungen führen um den Neubau bis zum Regenwasser-Sammelschacht, an dem die neuen und bestehenden Leitungen anschließen. 8.7.3Verbau Die Grabentrassen für die Kanäle und für die Baugruben sind nach Erfordernis mit Verbau zu versehen, ebenso die Baugruben für Kopflöcher etc. Der Verbau muss für den Anwendungszweck geeignet sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (UVV, DIN etc.). 8.7.4Blitzschutz, Fundamenterder Die Betonage darf erst nach Freigabe der verlegten Fundamenterder etc. durch die Fachbauleitung Elektro erfolgen. 8.8Bemusterung Sämtliche fertigen Oberflächen, Ausführungen und Materialien sind mit Handmustern zu bemustern, auch wenn diese nicht als gesonderte Position in der Ausschreibung aufgeführt sind. Sich hieraus ergebende Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine Bemusterungen vor Einbau erfolgen unter anderem für folgende Bauteile mit dem AG bzw. dessen Bevollmächtigten: -Abdeckungen (Schieberkappen, Schachtabdeckungen, Abläufe) -Rohrleitungsmaterialien -Schächte - Abdichtungsbahnen 8.9Entsorgungsarbeiten Umgang mit Abfall Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, in Kraft gesetzt am 01.06.2012, in der jeweils gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. Die Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV ist anzuwenden. Die Abfälle sind nach Fraktionen getrennt rückzubauen, zu sammeln und wenn möglich der Wiederverwendung zuzuführen. Insbesondere sind die Merkblätter 1-4 und 6 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (SenUVK) zum Umgang mit Abfällen im Land Berlin zu beachten: - (1) Nicht gefährliche Abfälle - (2) Gefährliche Abfälle - (3) Asbestabfälle - (4) Mineralische Abfälle - (6) Umgang mit Recycling-Baustoffen Neben dem KrWG ist das gültige Berliner Landesabfallrecht bei der Entsorgung anzuwenden. Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in vom AN bereit gestellten, beschrifteten (Nennung der Abfallfraktion) Containern zu sammeln. Gefüllte Container sind nur nach Vorliegen eines durch den Abfallerzeuger unterschriebenen Übernahmescheins (nicht gef. Abfall) oder durch einen signierten Begleitschein unverzüglich abzufahren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung / Beseitigung (gefährliche Abfälle - Begleitschein, nicht gefährliche Abfälle - Übernahmeschein) nach GewAbfV ist der Bauleitung bzw. dem Abfallmanagement des AG unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten. 8.10Wartung und Pflege Vom Auftragnehmer sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den Auftraggeber zu erstellen, die aus Produktinformationen, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen / Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) / Wartungsanleitung / Reinigung und Pflege / Instandhaltung. Die Benutzerinformationen sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
8 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG
9 AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNGEN 9AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNGEN 9.1Blitzschuz, Fundamenterder Die Betonage darf erst nach Freigabe der verlegten Fundamenterder etc. durch die OÜ Elektro erfolgen.
9 AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNGEN
01 TECHNISCHE BEARBEITUNG
01
TECHNISCHE BEARBEITUNG
01.01 Technische Bearbeitung
01.01
Technische Bearbeitung
02 BAUSTELLEN- UND SICHERHEITSEINRICHTUNG
02
BAUSTELLEN- UND SICHERHEITSEINRICHTUNG
02.01 Baustraße/ Baustellenfläche
02.01
Baustraße/ Baustellenfläche
02.02 Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
02.02
Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
03 KAMPFMITTELTECHNISCHE BEGLEITUNG
03
KAMPFMITTELTECHNISCHE BEGLEITUNG
Hinweistext zu Bereich 03 Kampfmitteltechnische Begleitung Kampfmitteltechnische Baubegleitung Im Rahmen der kampfmitteltechnischen Begleitung sind ein Erdloch und ein Splittergrabenabschnitt im Baubereich zu überprüfen. Die Leistung ist durch den AN, ggf. mit Hilfe eines Subunternehmers, der die Genehmigung nach §7 SprengG besitzt, anzubieten. Die KMR erfolgt in den Bereichen, in denen nach Luftbildauswertung des Senates Merkmale festgestellt worden sind, bzw. für die Merkmale, die nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung im Maßnahmebereich liegen. Für die übrigen Flächen im Maßnahmebereich ohne Merkmale gilt das für Berlin übliche Restrisiko. Räumziel ist die Lokalisierung und Überprüfung (Freimeldung) der im Baubereich befindlichen Merkmale und die Sicherstellung der nachfolgenden Bauarbeiten. Folgende Arbeitsschritte sind durchzuführen: Einmessen und Lokalisieren des Merkmals mittels Oberflächensondierung Überprüfung der Ausdehnung mittels Baggerschurfen bzw. Flächensondierung Ggf. Ausheben und separieren kampfmittelverdächtiger Bereiche Sohlsondierung und -räumung Freigabe der bearbeiteten Flächen Die Wiederverfüllung der entstandenen Gruben erfolgt im Rahmen der Hauptbaumaßnahme durch den Erdbauer. Entsprechend den örtlichen Verhältnissen der Räumstelle wird ein Verhältnis von mindestens einem Befähigungsscheininhaber, gem. § 20 SprengG, zu 8 Arbeitskräften oder je Trupp (1 Trupp) vor Ort gefordert. Beim Einsatz von mehr als 8 Arbeitskräften ist zusätzlich ein Befähigungsscheininhaber als verantwortlicher Räumstellenleiter (Truppführer) zu bestellen. Der AN hat auf den zu beräumenden Flächen ein Parzellennetz von 5x5m zu erstellen. Bei der vermessungstechnischen Vorbereitung ist das Parzellennetz durch den AN in das Gelände zu übertragen und bildet die Grundlage der Dokumentation (KMRDoc). Die Vermessung ist zu dokumentieren. Festpunkte sind durch den AN zu beschaffen. Die graphische Darstellung in Karten erfolgt in UTM- Koordinaten. Alle zur Dokumentation der Leistungen notwendigen Bestandsvermessungen des AN müssen vor dem Beginn der Arbeiten durchgeführt werden. Alle für die Arbeiten erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN einzuholen. Die Kampfmittelräumung erfolgt entsprechend den Regeln der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung des Bundes und unter Einhaltung der im Land Berlin geltenden technischen Regeln zur Kampfmittelräumung. Vom AN dürfen Kampfmittel zur Identifizierung zunächst nur freigelegt werden. Durch Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG ist über den weiteren Umgang mit den gefundenen Kampfmitteln zu entscheiden. Wenn Zweifel an der Transportfähigkeit bestehen ist die Entscheidung des KTI 242 des LKA Berlin einzuholen, ggf. erfolgt eine Sprengung vor Ort durch die selbige. Es ist dem AN verboten, Munition oder Munitionsteile zu vernichten, zu delaborieren und zu entschärfen. Alle gefundenen Kampfmittelteile sind dem LKA KTI 242 zu übergeben. Das Tageslager ist durch den AN im Bereich der BE einzurichten, vorzuhalten und zu sichern (einzäunen). Es dürfen nur diebstahlsichere Aufbewahrungsbehälter mit Bauartzulassung gem. BAM verwendet werden. Kampfmittel sind nach Kaliber und Herkunft getrennt und gegen Verrutschen gesichert, aufzubewahren. Für den Betrieb des Tageslagers ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, in der u.a. die Aufbewahrungsmenge, die Zutrittsberechtigungen und andere sicherheitsrelevante Bestimmungen in Abstimmung mit dem AG festgelegt werden. Vor dem Einsatz von Baggern sind die entsprechenden Flächen mit Kabelsuchgeräten abzusuchen und die entsprechenden Stellen vorzuschachten. Die Bagger sind gemäß DGUV-I 201-027 zu sichern. Ein Sondenpaar besteht aus zwei Personen (Sondierer, Räumarbeiter). Jeglicher allgemeiner und ziviler Schrott wird im Schrottcontainer gesammelt und nach der Prüfung und Freigabe durch die Fachbauleitung des AG vom AN entsorgt. Die Räumung erfolgt manuell bzw. unter Einsatz von Baggern entsprechend dem LV bis zur Freigabe nach Stand der Technik. Die im Zuge der Kampfmittelräumung entstandenen Gruben werden im Rahmen der Hauptbaumaßnahme lagenweise verfüllt und verdichtet. Die Arbeiten auf der Räumfläche sind innerhalb der vorgesehen Bauzeit von 4 AT auszuführen. Für die Ausführung der Leistung sind entsprechend ausreichende Anlagen der Baustelleneinrichtung zu kalkulieren und ausreichend Personal und Geräte einzusetzen.
Hinweistext zu Bereich 03 Kampfmitteltechnische Begleitung
03.__.__.__.001 Sortieren, Verpacken und Lagern von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen Sortieren der Munition nach Kaliber und Herkunft auf einem vom Baucamp gesondert abgegrenzten Bereich/Sortierplatz der Räumstelle unter Aufsicht eines fachkundigen Befähigungsscheininhabers §20 SprengG über die ges. Bauzeit. Bereitstellen und Vorhalten von ausreichendem und nach geltenden Vorschriften geeigneten Verpackungs-material zum Verpacken von Fundmunition und Munitionsteilen über die gesamte Bauzeit sowie Verpacken nach geltenden Vorschriften über die gesamte Bauzeit und geeignete Bereitstellung zum Abtransport. Lagerung von Munition und Munitionsteilen im Tageslager bis zum Abtransport gemäß den Forderungen LKA Berlin KTI 242.
03.__.__.__.001
Sortieren, Verpacken und Lagern von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen
P
1,00
psch
03.__.__.__.002 KMR Tiefe bis 1,25 m Volumenräumung mit Bergung von Anomalien bis maximal 1,25m unter GOK. Diese Position beinhaltet das Ausheben, das Freilegen, das Identifizieren, das Bergen der Funde, Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht eines Befähigungsscheininhabers nach §20 SprengG. Das Aushubvolumen ist auf die entsprechenden Belastungen hin durchzuarbeiten, von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen zu separieren. Anschließend erfolgt die Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Der Einsatz von geeigneten Baumaschinen gem. DGUV-201-027 zur Bergungshilfe ist in diese Position mit einzukalkulieren.
03.__.__.__.002
KMR Tiefe bis 1,25 m
85,00
m3
03.__.__.__.003 KMR Tiefe bis 2,0 m Volumenräumung mit Bergung von Anomalien >1,25 m bis maximal 2,0m unter GOK. Diese Position beinhaltet das Ausheben, das Freilegen, das Identifizieren, das Bergen der Funde, Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht eines Befähigungsscheininhabers nach §20 SprengG. Das Aushubvolumen ist auf die entsprechenden Belastungen hin durchzuarbeiten, von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen zu separieren. Anschließend erfolgt die Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Der Einsatz von geeigneten Baumaschinen gem. DGUV-201-027 zur Bergungshilfe ist in diese Position mit einzukalkulieren.
03.__.__.__.003
KMR Tiefe bis 2,0 m
50,00
m3
03.__.__.__.004 KMR Tiefe bis 3,0 m Volumeräumung mit Bergung von Anomalien >2,0 m bis maximal 3 m unter GOK. Diese Position beinhaltet das Ausheben, das Freilegen, das Identifizieren, das Bergen der Funde, Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht eines Befähigungsscheininhabers nach §20 SprengG. Das Aushubvolumen ist auf die entsprechenden Belastungen hin durchzuarbeiten, von Kampfmitteln und Kampfmittelteilen zu separieren. Anschließend erfolgt die Sondierung und Bergung im Bereich der Sohle und der Grubenwände. Der Einsatz von geeigneten Baumaschinen gem. DGUV-201-027 zur Bergungshilfe ist in diese Position mit einzukalkulieren.
03.__.__.__.004
KMR Tiefe bis 3,0 m
10,00
m3
03.__.__.__.005 Zulage für Handschachtung Zulage für Handschachtung im Bereich von Medien, Bäumen, baulichen Anlagen und sonstigen Objekten, die im Rahmen von maschinellen Arbeiten beschädigt werden können.
03.__.__.__.005
Zulage für Handschachtung
5,00
m3
03.__.__.__.006 KMR Belastungskategorie A Kampfmittelsondierung und -räumung in Belastungskategorie A. Es handelt sich um leichte bis mittelschwere Böden (leichte Belastung- Belastungskoeffizient < 0,3)
03.__.__.__.006
KMR Belastungskategorie A
300,00
m2
03.__.__.__.007 KMR Belastungskategorie B Kampfmittelsondierung und -räumung in Belastungskategorie B. Es handelt sich um leichte bis mittelschwere Böden (mittlere Belastung- Belastungskoeffizient >0,3- < 1,0)
03.__.__.__.007
KMR Belastungskategorie B
100,00
m2
03.__.__.__.008 KMR Belastungskategorie C Kampfmittelsondierung und -räumung in Belastungskategorie C. Es handelt sich um leichte bis mittelschwere Böden (starke Belastung- Belastungskoeffizient >1,0- < 1,8)
03.__.__.__.008
KMR Belastungskategorie C
100,00
m2
03.__.__.__.009 KMR Belastungskategorie D Kampfmittelsondierung und -räumung in Belastungskategorie D. Es handelt sich um leichte bis mittelschwere Böden (sehr starke Belastung- Belastungskoeffizient >1,8- < 5,0)
03.__.__.__.009
KMR Belastungskategorie D
50,00
m2
03.__.__.__.010 KMR Belastungskategorie E Kampfmittelsondierung und -räumung in Belastungskategorie E. Es handelt sich um leichte bis mittelschwere Böden (extreme Belastung- Belastungskoeffizient > 5,0)
03.__.__.__.010
KMR Belastungskategorie E
20,00
m2
03.__.__.__.011 Baubegleitende Kampfmittelräumung Erdarbeiten Tagessatz Die Arbeiten sind durch einen Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG und Helfer gem. BFR KMR TS A-9.4.3 zu begleiten. Treten beim Abbruch Kampfmittelfunde auf, ist dieser hinzuzuziehen und wird die weiteren Maßnahmen zur Bergung einleiten. Kampfmittelfunde sind gem. den Vorgaben des KTI 242 zu behandeln und zu dokumentieren (Fotodokumentation, Kennzeichnung der KM- Fundorte, Bautagebuch). Kalkulationsgrundlage: Einsatztag bis zu 9 h
03.__.__.__.011
Baubegleitende Kampfmittelräumung Erdarbeiten Tagessatz
1,00
d
03.__.__.__.012 Baubegleitende Kampfmittelräumung Erdarbeiten 1/2 Tagessatz Die Arbeiten sind durch einen Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG und Helfer gem. BFR KMR TS A-9.4.3 zu begleiten. Treten beim Abbruch Kampfmittelfunde auf, ist dieser hinzuzuziehen und wird die weiteren Maßnahmen zur Bergung einleiten. Kampfmittelfunde sind gem. den Vorgaben des KTI 242 zu behandeln und zu dokumentieren (Fotodokumentation, Kennzeichnung der KM- Fundorte, Bautagebuch). Kalkulationsgrundlage: 1/2 Einsatztag bis zu 4,5 h
03.__.__.__.012
Baubegleitende Kampfmittelräumung Erdarbeiten 1/2 Tagessatz
1,00
d
03.__.__.__.013 Vermessung und Abschlußbericht Erstellen und Liefern eines Abschlußberichtes gem. BFR KMR A-9.4.10 und den im Land Berlin geltenden Regeln Aus dem Abschlußbericht muss zusammenfassend ersichtlich sein, welche Arbeiten durchgeführt wurden, welche Probleme dabei auftraten und welche Ergebnisse erzielt wurden. Zusammen mit dem Bestandsplan muß eine genaue Auskunft über die beräumte Fläche möglich sein. Wesentliche Bestandteile sind: - Größe der beräumten Fläche - Funde der Munition in Stück und kg, getrennt nach Kaliber und Herkunft - gefundener Schrott in kg, getrennt nach Munitions- und allgemeinem Schrott und Großschrott - verbleibende Bauwerke und Kabeltrassen - durchschnittliche Belastung der Fläche - Besonderheiten und Erschwernisse usw. Erstellung gem. den Vorgaben des Landes Berlin (KMRDoc) Dem AG sind 4 kopierfähige farbige Ausfertigungen zu übergeben. Weiterhin sind dem AG sämtliche digitale Daten inklusive der Erfassungs- und Dokumentationsdaten (Per Mail oder Transferserver) zu übergeben. Das gilt auch für die Rohdaten. Die qualitätsgerechte Ausführung entsprechend dem LV wird durch den Auftragnehmer bescheinigt (3 x Freigabeprotokoll). In diese Position sind auch die Anmeldung der Räumstelle, das Einmessen der Merkmale und die Aufwendungen für die Nachweisführung des Munitionsaufkommens einzukalkulieren.
03.__.__.__.013
Vermessung und Abschlußbericht
P
1,00
psch
04 ERDARBEITEN
04
ERDARBEITEN
04.01 Baufeldfreimachung
04.01
Baufeldfreimachung
04.02 Erdaushub
04.02
Erdaushub
04.03 Erdarbeiten Einbau
04.03
Erdarbeiten Einbau
05 TECHNISCHE ANLAGEN
05
TECHNISCHE ANLAGEN
05.01 Grundleitungen
05.01
Grundleitungen
05.02 Elektrische Anlagen
05.02
Elektrische Anlagen
06 GRÜNDUNG
06
GRÜNDUNG
06.01 Einzelfundamente
06.01
Einzelfundamente
06.02 Streifenfundamente
06.02
Streifenfundamente
06.03 Absenkung HLS-Raum und Unterfahrt Aufzug
06.03
Absenkung HLS-Raum und Unterfahrt Aufzug
06.04 Bodenplatte
06.04
Bodenplatte
06.05 Bewehrung, Fugenbleche
06.05
Bewehrung, Fugenbleche
06.06 Abdichtungsarbeiten Boden, Aufkantung
06.06
Abdichtungsarbeiten Boden, Aufkantung
06.07 Wärmedämmung Sockel/ Aufkantung Außenwand
06.07
Wärmedämmung Sockel/ Aufkantung Außenwand
07 ENTSORGUNG UND VERWERTUNG
07
ENTSORGUNG UND VERWERTUNG
07.01 Entsorgung Aushub
07.01
Entsorgung Aushub
07.02 Entsorgung Bauelemente
07.02
Entsorgung Bauelemente
08 STUNDENLOHN
08
STUNDENLOHN
08.01 Arbeitskräfte
08.01
Arbeitskräfte

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