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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GLIEDERUNG DER
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und
Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER
Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können
folgende Abrechnungseinheiten zur
Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr.
190 Jugendstilpark Haar liegende
Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung
von 80 Wohneinheiten, Anbau von
Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger
Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 m²
Wohnfläche ca. 7.855 m²
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 25.6.25, siehe
Anlage):
Gebäudeteil E: Die 10.02.26 Die 10.03.26
Gebäudeteil A: Die 10.03.26 Die 07.04.26
Gebäudeteil D: Fre 27.03.26 Don 23.04.26
Gebäudeteil B: Fre 22.05.26 Don 18.06.26
Gebäudeteil C: Don 20.08.26 Mit 16.09.26
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur
Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück
bilden die im Jugendstil errichteten
denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu
Wohnungen
umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren
sich in mehreren Bauabschnitten die
Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und
anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand
präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in
einem großen Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges,
niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre,
Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes
Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des
Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der
Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und
als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des
Kellergeschosses sind in massiver Bauweise
(Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm
errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante
der
erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den
so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle
bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton
oder in massiver Ziegelbauweise erstellt.
Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als
Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die
Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten
Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau
und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten
Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m
über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der
tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten
Höhen
ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter
Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den
Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der
Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das
Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit
Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und
Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung
erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende
Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen
Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit
nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen.
Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude
im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit
aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag;
einzelne Räume sind mit Parkettbelägen
ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und
OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken
eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an
den Geschossdecken im Zuge der
Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden,
ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in
zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die
bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion
wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk
erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände
abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe
Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder,
abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische
Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den
Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der
bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in
Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende
und nachträglich errichtete Gauben dienen der
Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten
Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine
ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt
auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen
Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und
deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall
gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis
Unterkante der erdgeschossigen
Fensterbrüstungsunterkante
und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der
Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem
gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere
Oberflächenbehandlung und zeigte sich in
Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem
hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär
putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit
regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die
Farbigkeit der
Putzfläche entstand aus den verwendeten
Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur
die
graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch
Einarbeitung in die Putzfläche und einen
Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit
Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die
Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem
weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die
ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der
Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und
anschließendem Treppenhäusern auf der
nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die
Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den
Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der
Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt.
Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung
befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück)
und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über
das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5
(Gebäudeteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil
E) befinden sich am Rande des
Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2
massive Blockstufen höherversetzt gegenüber
dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier
mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein
(Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen.
Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der
Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich
eingefügten
Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen
der Gebäudeteile A/B bzw. D/E koppeln die
jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser
verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den
südöstlich gelegenen Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des
denkmalgeschützten Gebäudes aus der
Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen.
Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten
Areals mit samt seiner Außenanlagen unter
Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz
und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht
aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und
einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht
überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den
Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge.
Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden,
die über Treppen erschlossen werden. Für die
Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen
hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge
erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die
jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen
werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen
teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden
Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind
barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil
sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die
Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht
barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden
in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG
8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der
Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus
20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf)
Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile
A bis E), welche unmittelbar nebeneinander
angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der
Mitte des Gebäudeteils C verläuft die
Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den
Berührungspunkten miteinander verbunden
(Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg
beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die
Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des
Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m.
Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier
ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss,
Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In
Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses
Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen
vorhanden sind, die jedoch nicht für eine
Kliniknutzung ausgebaut wurden.
In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im
Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das
Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in
diesem Bereich durch.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum
denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019)
Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert
zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes
zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so
dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog
hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe
konkretisiert.
Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier
zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am
Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen
Straßen-Fassade zur Erschließung neuer
Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit
vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im
bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den
außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A
und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im
Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im
Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in
den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw.
D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen
vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert.
Der überwiegende Teil der Wohnungen in den
Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus
entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu
errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im
Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum
Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im
Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst,
werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit
Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen
Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser
Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum
Garten nach historischen Analogien ausgestattet.
Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B)
bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst
werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch
Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand
erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der
Einbau von neun Dachloggien als überdachte
Aufenthaltsfläche im Freien.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen
(Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in
Abstimmung mit
dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
bewertet und unter Beachtung eines
Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu
errichtende Fenster und Fenstertüren werden im
Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem
BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit
bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht
errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden
Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und
wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung
vornehmen kann
(Ausweisung in gesonderter Position)
Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil
aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der
Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem
BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu
erstellenden restauratorischen Farbgutachtens
ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und
Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur
Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird
gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des
restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die
Aufarbeitung aller
bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser
(Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe,
Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD
ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig
der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem
denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe
in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes
erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter
Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen
(Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer
Regelwerke und den Vorgaben des BLfD.
Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das
Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche
wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller
haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen
technischen Standards.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu
erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem
Umfang im Bereich der Grünflächen um das
Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit
gehalten.
Zugänglichkeit
Die Baustelle ist über die innenliegenden
Bestandstreppenhäuser zugänglich.
Wetterschutz
Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise
erneuert und somit das eindringen von Wasser
vermieden.
1.3 Bauleistungen
Schlosserarbeiten
"Austausch"-Positionen beinhalten jeweils Ausbau und
Neueinbau. Die konstruktiven Abbrucharbeiten sind
beim Rohbau verortet.
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend
über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine
Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der
Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen
am Bestand bedürfen immer einer
Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante
angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen
für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders
beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind
zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu
schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN
Abbrucharbeiten)
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen),
Höhendifferenz zu überwinden.
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum.
Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach
Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung
der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es
steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur
Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt
werden.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung
und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig
Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten
und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der
Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des
Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche!
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung,
inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre
Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä.
erforderlich werden, sind diese Maßnahmen
eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und
umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten
und Gebühren trägt der AN.
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend
einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg).
Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass
die Punktlast bei den Stahlsteindecken
nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem
Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende
Lastverteilung vorgesehen werden.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau
-Abbruchteile sind in ausreichendem Maß
vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den
Positionen mit einzukalkulieren.
Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von
Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch
besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der
Positionen einzukalkulieren.
u.s.w.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen
aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen
miteinzukalkulieren.
1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation
Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige
Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen:
"Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht
eine erhöhte Anforderungen an die
Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe
gesonderte Position).
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05
auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand
2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits
Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und
entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen
erarbeitet.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten
Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an
mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind
entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht
wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der
Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu
dokumentieren.
1.6 Gerüste
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung
aller (außer Fassadengerüste) gem. der
eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die
Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb
des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der
Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen
miteinkalkuliert werden.
1.7 Navis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor.
Hier können alle Räume digital betrachtet werden
und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur
Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45
.0&site=2625571698842650&image=2836763721
64713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von
Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen
zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine
Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die
Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer
verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine
Leistungserbringung erforderliche Planungen und
sonstigen
Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach
Erhalt einer automatisierten Nachricht über die
Einstellung neuer Unterlagen von dieser
Planungsplattform herunterzuladen und sich diese,
soweit für Ihn
erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei
Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Projektbeteiligte
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung SMP Seitz+Müller
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb Ingenieurgesellschaft Burgert
mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit
dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote
ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich
zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen
zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage
bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein
klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben,
z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der
Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit,
ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und
Nachleistungen und außerdem über Pflege,
Unterhaltungskosten, Bedienungs- und
Sicherheitsvorschriften.
Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten
bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und
deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und
Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels
Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält
sich der
Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das
wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit
der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung
vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für
Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden
Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder
differenzierte Beschreibungen oder nach
Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so
bestimmt,
dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu
rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich
begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben
des
Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben.
Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht
unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen
kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von
Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse
(Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind,
kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil
ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt.
Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im
Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung
und Instandsetzung, Wartung sowie dem
Austausch verschiedener beim Auftraggeber
standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs-
und
Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie
Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in
Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene
und im
Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den
Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard
dar
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Metallbau-/Schlosserarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik.
Tore e. V.,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke,
DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau
e. V.,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband
Feuerverzinken e. V.,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung
der Toleranzgrenzen, insbesondere von
Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich in Abstimmung mit der
Bauleitung seinen baustelleninternen
Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Provisorien, Unterstützungen,
Tragrüstungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil
des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit
nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert
und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
statische Nachweise aller Bauteile, Verbindungen,
Befestigungsmittel einschließlich Werkzeichnungen
und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher
auftretender Verformungen und Spannungen
durch Stoß und thermischen Belastungen,
Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in
ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und
ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und
gegen den Baukörper gewährleistet ist,
Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige
Längenausdehnung,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
prüffähige statische Berechnungen für alle
Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen
Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen
Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch
Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit
entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN
stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen
Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu
vermeiden.
Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese
als gestalterischer Vorschlag oder als
Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN
nach Auftragserhalt prüffähig nachzuweisen. Sofern
die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen
ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG
vorsehen, ist der AG hierüber rechtzeitig vor
Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ist dem AN bekannt, dass von ihm zu erstellende
Konstruktionen nachfolgend bauseitig
brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er
unaufgefordert die von ihm eingesetzte
Korrosionsschutzbeschichtung/Grundierung auf das
nachfolgende bauseitige
Brandschutzbeschichtungssystem ab.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen
Mitarbeiter personenbezogene
Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an
tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb
für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein.
Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber
unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt
an den AG.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich
vor dem Verzinken auszuführen. Sind
Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile
nicht
unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen,
auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des
AN herzustellen, wie es übliche
Lkw-Transportkapazitäten zulassen.
Baustellenschweißungen sind ebenso wie
Verbindungselemente
(Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche
Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für
feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche
Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum
zu reduzieren sind.
Zu der Absicherung bei feuergefährlichen Arbeiten
gehören min.:
Erlaubnisschein des Ausführenden muss vorliegen
Vermeidung brennbarer Materialien im Radius von 10 m,
Sauberkeit und Entsorgung von
Verpackungsresten wie Paletten, Karton, Papier oder
Folien
Feuerhemmender Abschluss zu anderen Gebäudeteilen
mittels Schweißmatten
Permanentes Vorhalten eines 2. Feuerlöschers in
unmittelbarere Nähe zum Arbeitsbereich mit
feuergefährlichen Arbeiten
Beenden der Arbeiten mind. 60 Minuten vor Verlassen
der Baustelle
3.2 Abdeckungen/Gitterroste
Gitterroste sind grundsätzlich allseitig in
umlaufenden Winkelrahmen, die fest mit der
Bauwerkskonstruktion
verankert sind, aufzulagern.
Sind an anderer Stelle keine abweichenden Angaben
getätigt, so sind Gitterroste und Abdeckungen
mindestens für folgende Lasten zu bemessen:
5,0 kN Einzellast für alle Bereich mit
Fußgängerverkehr, z. B. Balkone,
10,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen
Überfahrten durch PKW zu befürchten ist,
70,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahren
durch LKW zu befürchten ist.
Die Maschengröße von begehbaren Gitterrosten darf 30 x
10 mm nicht überschreiten, lediglich in rein
absturzsichernden Bereichen sind Maschenweiten von bis
zu 30 x 30 mm zulässig.
Gitterroste sind für Revisionszwecke so zu
unterteilen, dass ein Höchstgewicht von 25 kg je
Segment nicht
überschritten werden soll. Bei der Aufteilung von
Gitterrosten sind die Raster benachbarter
Fensterachsen,
Fassadengliederungen etc. aufzunehmen.
Herausnehmbare Gitterroste sind gegen unbefugtes
Öffnen durch von innen zugängliche Sicherungen zu
schützen. Soweit vom AN verschließbare Sicherungen
eingebaut werden, sind gleichschließende Schlösser
für alle Bereiche zu verwenden.
Abdeckungen mit einem Einzelgewicht > 25 kg müssen
Aufnahmen für Hebezeuge enthalten.
Entsprechende Handhaken sind für jede Abdeckung in
feuerverzinkter Ausführung mitzuliefern.
Abdeckungen für Bereiche mit Oberböden müssen so
ausgeführt sein, dass der Oberboden bauseitig
oberflächenbündig in die Abdeckungen eingelegt werden
kann. In solchen Fällen sind die Abdeckungen mit
2 mm über den Fertigbodenbelag herausstehenden
umlaufenden Rahmen in feuerverzinkter Ausführung
herzustellen.
3.3 Geländer und Umwehrungen
Endkappen aus Kunststoff sind nur für Handläufe der
Geländer untergeordneter Innenräume (Lager,
Tankräume, Technikräume etc.) zulässig. In allen
übrigen Bereichen, insbesondere in Treppenräumen,
innerhalb von Nutzungseinheiten und in Außenbereichen,
sind Geländer stets mit Metallendplatten zu
verschweißen und zu verschleifen. Der AN klärt vor
Ausführung mit dem AG, ob stumpfe Endplatten oder
Halbkugeln verschweißt werden sollen.
Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind
nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände
einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei
Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten
verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen
Material wie die entsprechenden Geländer oder
Handläufe herzustellen und mit in die Platte
oberflächenbündig eingesenkten VA-Inbusschrauben zu
befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können
ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung
verwendet werden.
Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt
verdeckt, d. h. von unten, durch Bohrungen, zu
verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu
vermeiden. Die Materialstärke von Füllstäben soll 6
mm bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht
unterschreiten, soweit nicht an anderer Stelle
abweichend beschrieben.
Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben
(Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur
Ausführung.
Auf Obergurte aufgesetzte Handläufe sollen mit
Rundstählen im Material des Handlaufs montiert werden.
Diese Rundstahl-Abstandhalter sind gleichfalls
unsichtbar von unten zu verschweißen. Holzhandläufe
sollen
auf einem Trägerprofil aus Flachstahl aufgeschraubt
werden.
Handläufe sind, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich
abweichend beschrieben, in Versammlungsstätten,
Hotels, Warenhäusern und Einkaufszentren sowie
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, mit
geschlossen verkröpften Übergängen herzustellen.
Offene Handlaufenden sind in diesen Gebäuden nicht
zulässig.
Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit
Bögen und Schrägen, dem Treppenverlauf
folgend, und nicht mit Gehrungsschnitten hergestellt
werden. Bei der Konstruktion von Geländern ist die
Treppengeometrie zu beachten, sodass nur eine
möglichst geringe Zahl von Verkröpfungen am
Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt
werden.
Absturzsichernde Geländer in Bereichen, die
ausschließlich der Arbeit dienen (ohne Zugang von
Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern), müssen
als vereinfachte Konstruktion mindestens Handlauf,
Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die
Zustimmung des AG zu den vereinfachten
Konstruktionen ist vom AN einzuholen.
Von jedem mit Leistungspositionen beschriebenen
Geländertyp sind Muster in Originalgröße in einer Länge
von mindestens 1,00 m vom AN herzustellen, die nach
Freigabe weiterverwendet werden können.
Geländer sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend
beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 1,00
m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit
einer Mindesthöhe von 1,10 m.
3.4 Befestigungen
Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so
sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene
Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen
Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus
WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von
20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten
werden darf.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen
für das Gewerk Abbrucharbeiten und
Schadstoffsanierung, die sich aus dem Denkmalschutz
ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten
Gebäude CS 61
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung, Stand
30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand
Tektur)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die
baukonstruktiven Eingriffe in die
denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum
Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne
Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer
Ausführungsplanung teilweise erst bei
Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise
erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der
Realisierung konkretisiert werden.
Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen
hier nicht ausreichend beschrieben werden
können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
nach detaillierter und abgestimmter
Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung
dieser Positionen soll/kann dann im
Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(19) Die punktuelle Weiterverwendung vorhandener Zier-
und Ausbruchsgitter an bestehenden
Kastenfensterkonstruktionen ist bereits in den
eingereichten Bauvorlagen dargestellt und mit
dem BLfD abgestimmt (Ausbau erfolgt durch AN
Abbrucharbeiten, Einbau durch AN Fenster- und
Außentüren)
Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich
Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet
sich nach
den Erkenntnissen des noch zu erstellenden
Restauratorischen Gutachtens.
Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen
Umlagen:
Baustrom und Bauwasser: 0,5%
Projektversicherung: 0,7%
Schnittstellen:
Ausbau und Einlagerung der
Fenstergitter (9 Stck) erfolgt durch den
AN Abbrucharbeiten. Die Aufarbeitung
obliegt dem AN. Einbau und Montage
werden durch den AN Fensterarbeiten
vorgenommen.
Beschichtung Schlosserarbeiten innen>
AN Malerarbeiten
Umlagen:
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.__. 10 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung)
für
alle in den nachfolgenden Leistungspositionen
beschriebenen
Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und
Vortexten.
Leistungsumfang
Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten,
Details, Verbindungen, Anschlüsse)
notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw.
Systemnachweise (siehe gesonderte Position)
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung
durch den AN in Bezug auf:
mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG
Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage
Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform
sowie in
Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
10.__. 10
Technische Bearbeitung
1,00
psch
10.__. 20 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle
Ausführungszeichnungen und
Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis
versehen
und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu
übergeben:
- 1-fach digital und
- 3-fach in Papierform
Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf,
.dwg und
.pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen
Unterlagen
im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in
Farbe zu
plotten.
Mindestumfang
Verlege- und Einbaupläne in Form auf den
Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und
Montageplanung
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen
und
Nachweise
Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter
Materialien samt deren Einbauanleitungen
Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie
deren
zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise
Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die
regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der
Arbeiten
- Fachbauleitererklärungen
technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme
und Produkte
Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle
eingebauten Produkte
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger
Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle
sichtbar
verbleibenden Produkte und Oberflächen
Bautagesberichte
Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch
relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an
das Denkmalamt
10.__. 20
Gewerkedokumentation
1,00
St
10.__. 30 Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der
Leistungen, vor Ort mit dem Denkmalamt. Es sind
zunächst
min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als
Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine
Einbausituation bemustert.
10.__. 30
Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde
1,00
psch
10.__. 40 Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen Erstellen sttaischer Nachweise zur Freigabe. Diese
umfassen
alle hier aufgeführten Stahlbauteile (Geländer,
Treppen).
10.__. 40
Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen
1,00
psch
20 Aufarbeitung Bestand
20
Aufarbeitung Bestand
20.__. 10 Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Zier- und
Ausbruchsgitter (Typ B). Aus- und Wiedereinbau inkl.
Abtransport von der Baustelle von definiertem Lagerort,
Lieferung in Schutzfolie erfolgt bauseits.
Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich
Farbfassung der zu
erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den
Erkenntnissen
des Restauratorischen Gutachtens.
Leistungsbestandteile
fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch
Sandstrahlen)
Verzinken
fachgerechte Farbfassung
Maße: 1,30mx1,25mx0,35m
20.__. 10
Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter
9,00
St
20.__. 20 Aufarbeitung Zierblumenkästen Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden
Zierblumenkästen
inkl. Aus- und Wiedereinbau, sowie Transport. Die
notwendige
Schutzausrüstung ist einzukalkulieren.
Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich
Farbfassung der zu
erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den
Erkenntnissen
des Restauratorischen Gutachtens.
Leistungsbestandteile
fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch
Sandstrahlen)
Verzinken
fachgerechte Farbfassung
Ausbau- und Wiedereinbau
Maße: ca. 1300x200 mm
Hinweis: Ein Fassadengerüst ist vorhanden (siehe BZP in
Anlagen).
20.__. 20
Aufarbeitung Zierblumenkästen
34,00
St
30 Stahlgeländer
30
Stahlgeländer
30.__. 10 Geländer, Balkone, Füllstäbe, beschichtet DB 703, H=0,9+0,4 m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten
Füllstäben und Blende im Bereich Balkonplatte.
Zweck: Absturzsicherung
Folgeleistung: endfertig
Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: < 120 mm
Höhe Blende: 0,4 m
Oberfläche Blende: verzinkt und endbeschichtet, DB 703
Oberflächen: verzinkt und endbeschichtet, DB 703
Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF + 0,4 m Blende
Einbauort: Balkone
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1007_RO
_06_V_Leitdetail Balkon
30.__. 10
Geländer, Balkone, Füllstäbe, beschichtet DB 703, H=0,9+0,4 m
32,00
m
30.__. 20 Geländer, Außentreppe, Füllstäbe, Handlauf, beschichtet DB 703 H=0,9m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten
Füllstäben und Stahlhandlauf für Außentreppe mit
Podest.
Befestigung mittels Kopfplatten an
Stahlbetontreppenwange.
Zweck: Absturzsicherung
Folgeleistung: endfertig
Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: < 120 mm
Oberflächen: verzinkt und endbeschichtet, DB 703
Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF
Einbauort: Außentreppen,
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1012_RO
_05_V_Leitdetail Außentreppe STB
Hauseingang
30.__. 20
Geländer, Außentreppe, Füllstäbe, Handlauf, beschichtet DB 703 H=0,9m
28,00
m
30.__. 30 Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten
Füllstäben und Stahlhandlauf inkl. Eckausbildungen
/Verkröpfungen und sämtlicher Anschlüsse.
Befestigung mittels Flachstahl an Treppenwange,
Treppenpodesten und Geschossdecken (Stahlbeton) über
die
gesamte Decken-/Treppenlauföhe. Befestigung des
Flachstahls stirnseitig mit regelmäßigen
Schraubabständen.
Zweck: Absturzsicherung
Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig
Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: < 120 mm
Handlauf: Stahlrundrohr D= 42,4 mm
Oberflächen: grundiert
Geländerhöhe: 1,10 m über OKFF
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1605_SLO
00_P_Leitdetail Geländer
Treppenhaus
Einbauort: Treppenhäuser
TRH 9 (61E)
TRH 7 (61D)
THR 4 (61B)
TRH 2 (61A)
30.__. 30
Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,10m
147,00
m
30.__. 40 Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm Handlauf aus Stahlrundrohr mit Wandhalterung.
Vorleistung: Rohbauwand, MW, Bestand/Beton
Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig
Material: Stahlrundrohr, D= 42,4x2 mm,
Rohrenden halbrund geschlossen
Wandhalter: 90° Rundstahlwinkel, D= 12 mm,
auf runder Anschraubplatte,
75x10 mm
Befestigung: versenkte VA-Schrauben
Oberflächen: grundiert
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1605_SLO
00_V_Leitdetail Geländer
Treppenhaus
Einbauort: Treppenhäuser,
wandläufig
30.__. 40
Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm
113,00
m
30.__. 50 Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten
Füllstäbe, einschließlich schallentkoppelter
Stahlwinkel,
Montage auf bauseitiger Mehrschichtplatte. Stahlwinkel
ca. 155
mm hoch, zur Befestigung des Geländers.
Zweck: Absturzsicherung
Folgeleistung: Beschichtung,
bauseitig
Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: < 120 mm
Oberflächen: grundiert
Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1606_SLO
00_V_Leitdetail Galeriegeländer
Einbauort: DG,
Galeriegeländer
30.__. 50
Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=1,10m
96,00
m
30.__. 60 Abstellwinkel, Stahl, H= bis 180mm Abstellwinkel zum Einbau in Estrichbelägen, auf
Betondecke
montiert.
Leistungsumfang
Stahlwinkel
Außenecken, verschweißt
Befestigung Klebeanker
Höhenausgleich und -justage
Zweck: Randschalung für Deckenränder,
Podeste, Schächte etc.
Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke
Folgeleistung: Estricharbeiten
Material: Stahl, feuerverzinkt, grundiert
Profil: Winkelstahl
Schenkellängen: für Estrichdicken bis 180 mm
Einbauort: Freie Deckenränder
30.__. 60
Abstellwinkel, Stahl, H= bis 180mm
96,00
m
40 Treppen
40
Treppen
40.__. 10 Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer B=1,60m, Gebäudeteil E Einläufige Stahlaußentreppe, gerade, mit
Austrittspodest,
einschl. Geländer und sämtlichen Anschlüssen als
Komplettleistung.
Wangen: Flachstahl 240x15 mm
mit angeschweißten Auflagerblechen
für aufgelegte Gitterroststufen
Stufen: Gitterroststufen in
Flachstahlwinkelrahmen
Podest: Gitterrost im Flachstahlrahmen
Gitterrost: Maschenweite 10x30 mm, H= 30 mm
Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10
mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: ca. 120 mm
Unterer Anschluss: Fußplatte auf bauseitigem
Fundament
Oberer Anschluss: Konsole aus Flachstahlblech zur
wandseitigen Befestigung,
witterungsbeständig
Geländerhöhe: 0,9 m über OK Belag
Stahlbezeichnung: S235JR
Oberfläche: verzinkt und endbeschichtet, DB 703
Anzahl Steigungen: 6 Stufen
Steigungsverhältnis: 18,01x28,5 cm, 3 cm
Unterschnitt,Sicherheitsantrittskante
70mm, Befestigung M12x40-8.8
Breite der Treppe: ca. 1,60 m i. L.
Austrittspodest: ca. 0,9 x1,60 m
Zul. Verkehrslast: 5 kN
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1600_SLO
03_V_Leitdetail Außentreppe Stahl
Terrassen
Einbauort: Gebäudeteil E,
Terrassentreppe
Achse 5 / E1-E2
Hinweis: Örtliches Aufmaß ist erforderlich.
40.__. 10
Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer B=1,60m, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 20 Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,60m, Gebäudeteil A Einbauort: Gebäudeteil A,
Außentreppe
Achse 5 / A3-A4
40.__. 20
Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,60m, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 30 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u.
Handlauf, Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als zweiläufig gewinkelte
Innentreppe mit
Eckpodest und Austrittpodest inkl. Geländer und
Handlauf
(einseitig), Stufenbelag Eiche, inkl. durchgängigen
Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie
sämtlichen
Anschlüssen als Komplettleistung. Treppe liegt im
Fluchtweg.
Es ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich.
Wangentreppe
Vorleistung: Rohbau
Treppenwangen: Flachstahl, 250x15 mm mit
durchgängigen,
angeschweißten Auflagerblechen
Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen
Auflagerblechen gem. Zeichnung
Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm,
Baustufen aus astfreiem Nadelholz
Stahlbezeichnung: z. B. S235JR
Oberfläche: grundiert
Folgeleistung. Endbeschichtung, DB 703, bauseits
Anzahl Steigungen: 11+6 Seigungen
Steigungsverhältnis: 17,03x26 cm
Laufbreite: ca. 1,33 m und 1,22 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit
schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik
Winkel umlaufend zur Lagesicherung
Holm mit schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Podeste
Eckpodest: 1,33 m x 1,22 m
Austrittspodest: 1,22 m x 1,6 m
Geländer/Handlauf
Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: < 120 mm
Handlauf: Flachstahl,
10/50 mm
Oberflächen: grundiert
Folgeleistung. Endbeschichtung, DB 703, bauseits
Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF
zzgl. Handlauf ca. 7cm
Einbauort: Gebäudeteil E,
TRH 8
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1601_SLO
01_P_Detail Treppe DG-DS TRH
3+8.pdf
40.__. 30
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u.
Handlauf, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 40 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u.
Handlauf, Gebäudeteil A Anzahl Steigungen: 11+7 Seigungen
Steigungsverhältnis: 17,03x26 cm
Laufbreite: ca. 1,25 m und 1,15 m i. L.
Podeste
Eckpodest: 1,25 m x 1,15 m
Austrittspodest: 1,00 m x 1,15 m
Einbauort: Gebäudeteil A,
TRH 3
40.__. 40
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u.
Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 50 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil C Stahlwangentreppe, als Innentreppe, Stufenbelag Eiche,
inkl.
Geländer und durchgängigen Auflagerblechen
(Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen
als
Komplettleistung.
Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten
Stützen
oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern
auszustatten. Wandauflager sind in leichten
Wohnungstrennwänden nicht möglich!
Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im
Rahmen
der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen
und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorleistung: Rohbau /Trockenbau
Folgeleistung: Beschichtung bauseits
Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit
angeschweißten Stufenauflagern
aus Flachstahl 60x5 mm
Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen
Auflagerblechen gem. Zeichnung
Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm,
Baustufen aus
astfreiem Nadelholz
Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10
mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: ca. 120 mm
Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit
schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik
Winkel umlaufend zur Lagesicherung
Holm mit schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Stahlbezeichnung: z. B. S235JR
Oberfläche: grundiert
Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
1603 Detail Maisonettetreppe
geradläufigt,
DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO
00_P_Leidetail Maisonettetreppe.
und
DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS-
13_V_Dachspitz Gesamt
Einbauort: Gebäudeteil C,
Achse 7 / C2 - C3
DG-DS
40.__. 50
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil C
2,00
St
40.__. 60 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als viertelewendelte Innentreppe,
Stufenbelag Eiche, inkl. Geländer und und durchgängigen
Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie
sämtlichen
Anschlüssen als Komplettleistung.
Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten
Stützen
oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern
auszustatten. Wandauflager sind in leichten
Wohnungstrennwänden nicht möglich!
Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im
Rahmen
der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen
und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorleistung: Rohbau /Trockenbau
Folgeleistung: Beschichtung bauseits
Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit
angeschweißten Stufenauflagern
aus Flachstahl 60x5 mm
Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen
Auflagerblechen gem. Zeichnung
Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm,
Baustufen aus astfreiem Nadelholz
Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10
mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: ca. 120 mm
Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit
schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik
Winkel umlaufend zur Lagesicherung
Holm mit schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Stahlbezeichnung: z. B. S235JR
Oberfläche: grundiert
Anzahl Steigungen: 18 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
1603.1-4 Detail Maisonettetreppe
viertelgewendelt,
DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO
00_V_Leidetail Maisonettetreppe.
und
DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS-
13_V_Dachspitz Gesamt
Einbauort: Gebäudeteil E,
Achse 2 / E3
DG-DS
40.__. 60
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 70 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 70
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 80 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E Anzahl Steigungen: 18 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Einbauort: Gebäudeteil E,
Achse 2 / E4
40.__. 80
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E
W
1,00
St
40.__. 90 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 90
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 100 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Podest, Gebäudeteil E Podest: 1,2 m x 0,85 m
Stahlbezeichnung: z. B. S235JR
Oberfläche: grundiert
Anzahl Steigungen: 18 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil E,
Achse 01/2
DG-DS
40.__. 100
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Podest, Gebäudeteil E
W
1,00
St
40.__. 110 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 110
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 120 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 18 Stufen
Steigungsverhältnis: 18,5x23 cm
Laufbreite: ca. 0,80 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil D,
Achse E7, 7
DG-DS
40.__. 120
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 130 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 130
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 140 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D+B Anzahl Steigungen: 15 Stufen
Steigungsverhältnis: 19,53x23 cm
Laufbreite: ca. 0,80 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil D,
Achse D2, 4
Gebäudeteil B,
Achse B2, 4
DG-DS
40.__. 140
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D+B
W
2,00
St
40.__. 150 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 150
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
E
2,00
St
40.__. 160 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D+B Anzahl Steigungen: 15 Stufen
Steigungsverhältnis: 19,53x23 cm
Laufbreite: ca. 0,80 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil D,
Achse D3, 4
Gebäudeteil B,
Achse B3, 4
DG-DS
40.__. 160
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil D+B
W
2,00
St
40.__. 170 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 170
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
E
2,00
St
40.__. 180 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 18 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil D,
Achse C1/5
DG-DS
40.__. 180
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 190 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 190
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 200 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,88 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil E,
Achse B1 C4 / 7,
OG-DG
40.__. 200
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 210 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 210
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 220 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil B Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil B,
Achse C4/5
DG-DS
40.__. 220
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil B
W
1,00
St
40.__. 230 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 230
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
E
1,00
St
40.__. 240 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil B Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil B,
Achse A1/7
DG-DS
40.__. 240
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil B
W
1,00
St
40.__. 250 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 250
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
E
1,00
St
40.__. 260 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil A Podest: 1,35 m x 0,85 m
Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil A
, Achse A1/2
DG-DS
40.__. 260
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 270 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 270
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 280 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil A Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Einbauort: Gebäudeteil A,
Achse 2 / A3
DG-DS
40.__. 280
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 290 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl,
240x15mm,viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 290
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl,
240x15mm,viertelgewendelt m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 300 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil A Podest: 1,35 m x 0,85 m
Anzahl Steigungen: 16 Stufen
Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm
Laufbreite: ca. 0,85 m i. L.
Einbauort: Gebäudeteil A
, Achse A3/2
DG-DS
40.__. 300
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m.
Geländer
u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 310 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 310
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
viertelgewendelt,, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 320 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als halbgewendelte Innentreppe,
Stufenbelag Eiche, inkl. Geländer und durchgängigen
Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie
sämtlichen
Anschlüssen als Komplettleistung.
Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten
Stützen
oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern
auszustatten. Wandauflager sind in leichten
Wohnungstrennwänden nicht möglich!
Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im
Rahmen
der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen
und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorleistung: Rohbau /Trockenbau
Folgeleistung: Beschichtung bauseits
Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit
angeschweißten Stufenauflagern
aus Flachstahl 60x5 mm
Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen
Auflagerblechen gem. Zeichnung
Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm,
Baustufen aus astfreiem Nadelholz
Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10
mm
Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: ca. 120 mm
Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit
schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik
Winkel umlaufend zur Lagesicherung
Holm mit schallentkoppeltem
Elastomerauflager
Stahlbezeichnung: z. B. S235JR
Oberfläche: grundiert
Anzahl Steigungen: 21 Stufen
Steigungsverhältnis: 19x23 cm
Laufbreite: ca. 0,80 m i. L.
Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2
Ausführung gem.
Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
1603.2 Detail Maisonettetreppe
halbgewendelt an Massivwand
Grundriss,
DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO
00_V_Leidetail Maisonettetreppe.
und
DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS-
13_V_Dachspitz Gesamt
Einbauort: Gebäudeteil E,
Achse 2 / E3
DG-DS
40.__. 320
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 330 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 330
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 340 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil A Einbauort: Gebäudeteil A,
Achse 2 / A4
DG-DS
40.__. 340
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf,
Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 350 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 350
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,
halbgewendelt, m.
Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
50 Absturzsicherungen
50
Absturzsicherungen
50.__. 10 Absturzsicherung, Rundstahl, Loggien Absturzsicherung aus Rundstahl im Brüstungsbereich d.
Loggien.
Leistungsbestandteile
statischer Nachweis
Wandhalter
Absturzsicherung
Zweck: Absturzsicherung in Loggien
mit niedriger Brüstungshöhe
Vorleistung: Holzrahmenbauwände
Material: Rundrohr Stahl 30mm,
Oberfläche: DB 703
Befestigung: mit seitlichen Haltern auf Außenwand
gedübelt/verschraubt
Anforderung: Horizontallast > 0,50 KN/m in
Wohngebäuden nach DIN EN
1991-1-1
Ausführung
gem. Zeichnung,
Zeichnungsnr.:
DOMHR_ARC_5_61_DT_1201_DA
_05_V_Leitdetail Dachloggia
Einbauort: Loggien
50.__. 10
Absturzsicherung, Rundstahl, Loggien
43,00
m
60 Gitterrostabdeckungen
60
Gitterrostabdeckungen
60.__. 10 Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm Stahlgitterrost, feuerverzinkt, als Pressgitterrost mit
Randeinfassung und umlaufendem Winkelprofilstahlrahmen.
Belastung: begehbar, Einzellast < 1,5 kN
Bauhöhe: 30 mm
Raster: 30x10 mm
Tragstab: 30x2 mm
Max. Stützweite: 1.000 mm in Richtung Tragstab
Maße (LxB): ca. 0,8m x 0,8m
Einbauort: Pumpensumpf
60.__. 10
Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm
2,00
St
70 Stundenlohnarbeiten
70
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags-
und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur,
wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor
Arbeitsausführung von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt
wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm-
und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur
die
Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage
wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und
AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
70.__. 10 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
70.__. 10
Stundensatz: Fachwerker
16,00
h
70.__. 20 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Helfer
70.__. 20
Stundensatz: Helfer
16,00
h
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