Schlosserarbeiten
DAS DOMIZIL Haar
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER
Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m Grundfläche ca. 3.715 m² Wohnfläche ca. 7.855 m² Traufhöhe: ca. 8,90-15 m Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 25.6.25, siehe Anlage): Gebäudeteil E: Die 10.02.26 Die 10.03.26 Gebäudeteil A: Die 10.03.26 Die 07.04.26 Gebäudeteil D: Fre 27.03.26 Don 23.04.26 Gebäudeteil B: Fre 22.05.26 Don 18.06.26 Gebäudeteil C: Don 20.08.26 Mit 16.09.26 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Konstruktion im Bestand Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt. Fassaden Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben. Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E). Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen. Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang. Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen. Ziel der Maßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt. Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei". Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf) Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m. Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden. In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019) Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert. Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert. Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet. Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter Position) Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten. Zugänglichkeit Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich. Wetterschutz Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden. 1.3 Bauleistungen Schlosserarbeiten "Austausch"-Positionen beinhalten jeweils Ausbau und Neueinbau. Die konstruktiven Abbrucharbeiten sind beim Rohbau verortet. 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren. Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN Abbrucharbeiten) Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden. umgebende Bestandsbäume im Straßenraum. Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden. Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche! Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren. Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren. u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. 1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht eine erhöhte Anforderungen an die Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe gesonderte Position). Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren. 1.6 Gerüste Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste) gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden. 1.7 Navis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45 .0&site=2625571698842650&image=2836763721 64713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung SMP Seitz+Müller Helmut-A.-Müller-Straße 1 82152 Planegg Enwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung igb Ingenieurgesellschaft Burgert mbH Plinganserstraße 150 81369 München
Projektbeteiligte
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbau-/Schlosserarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore e. V., bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich in Abstimmung mit der Bauleitung seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise aller Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen Belastungen, Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist, Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige Längenausdehnung, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu vermeiden. Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag oder als Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN nach Auftragserhalt prüffähig nachzuweisen. Sofern die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG vorsehen, ist der AG hierüber rechtzeitig vor Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ist dem AN bekannt, dass von ihm zu erstellende Konstruktionen nachfolgend bauseitig brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er unaufgefordert die von ihm eingesetzte Korrosionsschutzbeschichtung/Grundierung auf das nachfolgende bauseitige Brandschutzbeschichtungssystem ab. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sind Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile nicht unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen, auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen. Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche Lkw-Transportkapazitäten zulassen. Baustellenschweißungen sind ebenso wie Verbindungselemente (Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum zu reduzieren sind. Zu der Absicherung bei feuergefährlichen Arbeiten gehören min.: Erlaubnisschein des Ausführenden muss vorliegen Vermeidung brennbarer Materialien im Radius von 10 m, Sauberkeit und Entsorgung von Verpackungsresten wie Paletten, Karton, Papier oder Folien Feuerhemmender Abschluss zu anderen Gebäudeteilen mittels Schweißmatten Permanentes Vorhalten eines 2. Feuerlöschers in unmittelbarere Nähe zum Arbeitsbereich mit feuergefährlichen Arbeiten Beenden der Arbeiten mind. 60 Minuten vor Verlassen der Baustelle 3.2 Abdeckungen/Gitterroste Gitterroste sind grundsätzlich allseitig in umlaufenden Winkelrahmen, die fest mit der Bauwerkskonstruktion verankert sind, aufzulagern. Sind an anderer Stelle keine abweichenden Angaben getätigt, so sind Gitterroste und Abdeckungen mindestens für folgende Lasten zu bemessen: 5,0 kN Einzellast für alle Bereich mit Fußgängerverkehr, z. B. Balkone, 10,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahrten durch PKW zu befürchten ist, 70,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahren durch LKW zu befürchten ist. Die Maschengröße von begehbaren Gitterrosten darf 30 x 10 mm nicht überschreiten, lediglich in rein absturzsichernden Bereichen sind Maschenweiten von bis zu 30 x 30 mm zulässig. Gitterroste sind für Revisionszwecke so zu unterteilen, dass ein Höchstgewicht von 25 kg je Segment nicht überschritten werden soll. Bei der Aufteilung von Gitterrosten sind die Raster benachbarter Fensterachsen, Fassadengliederungen etc. aufzunehmen. Herausnehmbare Gitterroste sind gegen unbefugtes Öffnen durch von innen zugängliche Sicherungen zu schützen. Soweit vom AN verschließbare Sicherungen eingebaut werden, sind gleichschließende Schlösser für alle Bereiche zu verwenden. Abdeckungen mit einem Einzelgewicht > 25 kg müssen Aufnahmen für Hebezeuge enthalten. Entsprechende Handhaken sind für jede Abdeckung in feuerverzinkter Ausführung mitzuliefern. Abdeckungen für Bereiche mit Oberböden müssen so ausgeführt sein, dass der Oberboden bauseitig oberflächenbündig in die Abdeckungen eingelegt werden kann. In solchen Fällen sind die Abdeckungen mit 2 mm über den Fertigbodenbelag herausstehenden umlaufenden Rahmen in feuerverzinkter Ausführung herzustellen. 3.3 Geländer und Umwehrungen Endkappen aus Kunststoff sind nur für Handläufe der Geländer untergeordneter Innenräume (Lager, Tankräume, Technikräume etc.) zulässig. In allen übrigen Bereichen, insbesondere in Treppenräumen, innerhalb von Nutzungseinheiten und in Außenbereichen, sind Geländer stets mit Metallendplatten zu verschweißen und zu verschleifen. Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob stumpfe Endplatten oder Halbkugeln verschweißt werden sollen. Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen Material wie die entsprechenden Geländer oder Handläufe herzustellen und mit in die Platte oberflächenbündig eingesenkten VA-Inbusschrauben zu befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung verwendet werden. Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt verdeckt, d. h. von unten, durch Bohrungen, zu verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu vermeiden. Die Materialstärke von Füllstäben soll 6 mm bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht unterschreiten, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben (Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur Ausführung. Auf Obergurte aufgesetzte Handläufe sollen mit Rundstählen im Material des Handlaufs montiert werden. Diese Rundstahl-Abstandhalter sind gleichfalls unsichtbar von unten zu verschweißen. Holzhandläufe sollen auf einem Trägerprofil aus Flachstahl aufgeschraubt werden. Handläufe sind, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in Versammlungsstätten, Hotels, Warenhäusern und Einkaufszentren sowie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, mit geschlossen verkröpften Übergängen herzustellen. Offene Handlaufenden sind in diesen Gebäuden nicht zulässig. Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit Bögen und Schrägen, dem Treppenverlauf folgend, und nicht mit Gehrungsschnitten hergestellt werden. Bei der Konstruktion von Geländern ist die Treppengeometrie zu beachten, sodass nur eine möglichst geringe Zahl von Verkröpfungen am Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt werden. Absturzsichernde Geländer in Bereichen, die ausschließlich der Arbeit dienen (ohne Zugang von Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern), müssen als vereinfachte Konstruktion mindestens Handlauf, Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die Zustimmung des AG zu den vereinfachten Konstruktionen ist vom AN einzuholen. Von jedem mit Leistungspositionen beschriebenen Geländertyp sind Muster in Originalgröße in einer Länge von mindestens 1,00 m vom AN herzustellen, die nach Freigabe weiterverwendet werden können. Geländer sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 1,00 m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit einer Mindesthöhe von 1,10 m. 3.4 Befestigungen Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten werden darf.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. (19) Die punktuelle Weiterverwendung vorhandener Zier- und Ausbruchsgitter an bestehenden Kastenfensterkonstruktionen ist bereits in den eingereichten Bauvorlagen dargestellt und mit dem BLfD abgestimmt (Ausbau erfolgt durch AN Abbrucharbeiten, Einbau durch AN Fenster- und Außentüren) Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den Erkenntnissen des noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachtens.
Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen
Umlagen: Baustrom und Bauwasser: 0,5% Projektversicherung: 0,7% Schnittstellen: Ausbau und Einlagerung der Fenstergitter (9 Stck) erfolgt durch den AN Abbrucharbeiten. Die Aufarbeitung obliegt dem AN. Einbau und Montage werden durch den AN Fensterarbeiten vorgenommen. Beschichtung Schlosserarbeiten innen> AN Malerarbeiten
Umlagen:
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.__. 10 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise (siehe gesonderte Position) Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
10.__. 10
Technische Bearbeitung
1,00
psch
10.__. 20 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital und - 3-fach in Papierform Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten - Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Bautagesberichte Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt
10.__. 20
Gewerkedokumentation
1,00
St
10.__. 30 Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Denkmalamt. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
10.__. 30
Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde
1,00
psch
10.__. 40 Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen Erstellen sttaischer Nachweise zur Freigabe. Diese umfassen alle hier aufgeführten Stahlbauteile (Geländer, Treppen).
10.__. 40
Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen
1,00
psch
20 Aufarbeitung Bestand
20
Aufarbeitung Bestand
20.__. 10 Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Zier- und Ausbruchsgitter (Typ B). Aus- und Wiedereinbau inkl. Abtransport von der Baustelle von definiertem Lagerort, Lieferung in Schutzfolie erfolgt bauseits. Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den Erkenntnissen des Restauratorischen Gutachtens. Leistungsbestandteile fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken fachgerechte Farbfassung Maße: 1,30mx1,25mx0,35m
20.__. 10
Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter
9,00
St
20.__. 20 Aufarbeitung Zierblumenkästen Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Zierblumenkästen inkl. Aus- und Wiedereinbau, sowie Transport. Die notwendige Schutzausrüstung ist einzukalkulieren. Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den Erkenntnissen des Restauratorischen Gutachtens. Leistungsbestandteile fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken fachgerechte Farbfassung Ausbau- und Wiedereinbau Maße: ca. 1300x200 mm Hinweis: Ein Fassadengerüst ist vorhanden (siehe BZP in Anlagen).
20.__. 20
Aufarbeitung Zierblumenkästen
34,00
St
30 Stahlgeländer
30
Stahlgeländer
30.__. 10 Geländer, Balkone, Füllstäbe, beschichtet DB 703, H=0,9+0,4 m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben und Blende im Bereich Balkonplatte. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: endfertig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Höhe Blende: 0,4 m Oberfläche Blende: verzinkt und endbeschichtet, DB 703 Oberflächen: verzinkt und endbeschichtet, DB 703 Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF + 0,4 m Blende Einbauort: Balkone Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1007_RO _06_V_Leitdetail Balkon
30.__. 10
Geländer, Balkone, Füllstäbe, beschichtet DB 703, H=0,9+0,4 m
32,00
m
30.__. 20 Geländer, Außentreppe, Füllstäbe, Handlauf, beschichtet DB 703 H=0,9m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben und Stahlhandlauf für Außentreppe mit Podest. Befestigung mittels Kopfplatten an Stahlbetontreppenwange. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: endfertig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Oberflächen: verzinkt und endbeschichtet, DB 703 Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF Einbauort: Außentreppen, Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1012_RO _05_V_Leitdetail Außentreppe STB Hauseingang
30.__. 20
Geländer, Außentreppe, Füllstäbe, Handlauf, beschichtet DB 703 H=0,9m
28,00
m
30.__. 30 Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben und Stahlhandlauf inkl. Eckausbildungen /Verkröpfungen und sämtlicher Anschlüsse. Befestigung mittels Flachstahl an Treppenwange, Treppenpodesten und Geschossdecken (Stahlbeton) über die gesamte Decken-/Treppenlauföhe. Befestigung des Flachstahls stirnseitig mit regelmäßigen Schraubabständen. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Handlauf: Stahlrundrohr D= 42,4 mm Oberflächen: grundiert Geländerhöhe: 1,10 m über OKFF Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1605_SLO 00_P_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser TRH 9 (61E) TRH 7 (61D) THR 4 (61B) TRH 2 (61A)
30.__. 30
Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,10m
147,00
m
30.__. 40 Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm Handlauf aus Stahlrundrohr mit Wandhalterung. Vorleistung: Rohbauwand, MW, Bestand/Beton Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig Material: Stahlrundrohr, D= 42,4x2 mm, Rohrenden halbrund geschlossen Wandhalter: 90° Rundstahlwinkel, D= 12 mm, auf runder Anschraubplatte, 75x10 mm Befestigung: versenkte VA-Schrauben Oberflächen: grundiert Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1605_SLO 00_V_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser, wandläufig
30.__. 40
Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm
113,00
m
30.__. 50 Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäbe, einschließlich schallentkoppelter Stahlwinkel, Montage auf bauseitiger Mehrschichtplatte. Stahlwinkel ca. 155 mm hoch, zur Befestigung des Geländers. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: Beschichtung, bauseitig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Oberflächen: grundiert Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1606_SLO 00_V_Leitdetail Galeriegeländer Einbauort: DG, Galeriegeländer
30.__. 50
Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=1,10m
96,00
m
30.__. 60 Abstellwinkel, Stahl, H= bis 180mm Abstellwinkel zum Einbau in Estrichbelägen, auf Betondecke montiert. Leistungsumfang Stahlwinkel Außenecken, verschweißt Befestigung Klebeanker Höhenausgleich und -justage Zweck: Randschalung für Deckenränder, Podeste, Schächte etc. Vorleistung (baus.): Stb.-Bodenplatte/-decke Folgeleistung: Estricharbeiten Material: Stahl, feuerverzinkt, grundiert Profil: Winkelstahl Schenkellängen: für Estrichdicken bis 180 mm Einbauort: Freie Deckenränder
30.__. 60
Abstellwinkel, Stahl, H= bis 180mm
96,00
m
40 Treppen
40
Treppen
40.__. 10 Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer B=1,60m, Gebäudeteil E Einläufige Stahlaußentreppe, gerade, mit Austrittspodest, einschl. Geländer und sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Wangen: Flachstahl 240x15 mm mit angeschweißten Auflagerblechen für aufgelegte Gitterroststufen Stufen: Gitterroststufen in Flachstahlwinkelrahmen Podest: Gitterrost im Flachstahlrahmen Gitterrost: Maschenweite 10x30 mm, H= 30 mm Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: ca. 120 mm Unterer Anschluss: Fußplatte auf bauseitigem Fundament Oberer Anschluss: Konsole aus Flachstahlblech zur wandseitigen Befestigung, witterungsbeständig Geländerhöhe: 0,9 m über OK Belag Stahlbezeichnung: S235JR Oberfläche: verzinkt und endbeschichtet, DB 703 Anzahl Steigungen: 6 Stufen Steigungsverhältnis: 18,01x28,5 cm, 3 cm Unterschnitt,Sicherheitsantrittskante 70mm, Befestigung M12x40-8.8 Breite der Treppe: ca. 1,60 m i. L. Austrittspodest: ca. 0,9 x1,60 m Zul. Verkehrslast: 5 kN Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1600_SLO 03_V_Leitdetail Außentreppe Stahl Terrassen Einbauort: Gebäudeteil E, Terrassentreppe Achse 5 / E1-E2 Hinweis: Örtliches Aufmaß ist erforderlich.
40.__. 10
Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer B=1,60m, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 20 Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,60m, Gebäudeteil A Einbauort: Gebäudeteil A, Außentreppe Achse 5 / A3-A4
40.__. 20
Treppe, 6 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,60m, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 30 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u. Handlauf, Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als zweiläufig gewinkelte Innentreppe mit Eckpodest und Austrittpodest inkl. Geländer und Handlauf (einseitig), Stufenbelag Eiche, inkl. durchgängigen Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Treppe liegt im Fluchtweg. Es ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich. Wangentreppe Vorleistung: Rohbau Treppenwangen: Flachstahl, 250x15 mm mit durchgängigen, angeschweißten Auflagerblechen Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen Auflagerblechen gem. Zeichnung Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm, Baustufen aus astfreiem Nadelholz Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Folgeleistung. Endbeschichtung, DB 703, bauseits Anzahl Steigungen: 11+6 Seigungen Steigungsverhältnis: 17,03x26 cm Laufbreite: ca. 1,33 m und 1,22 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik Winkel umlaufend zur Lagesicherung Holm mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Podeste Eckpodest: 1,33 m x 1,22 m Austrittspodest: 1,22 m x 1,6 m Geländer/Handlauf Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Handlauf: Flachstahl, 10/50 mm Oberflächen: grundiert Folgeleistung. Endbeschichtung, DB 703, bauseits Geländerhöhe: 0,9 m über OKFF zzgl. Handlauf ca. 7cm Einbauort: Gebäudeteil E, TRH 8 Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1601_SLO 01_P_Detail Treppe DG-DS TRH 3+8.pdf
40.__. 30
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u. Handlauf, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 40 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u. Handlauf, Gebäudeteil A Anzahl Steigungen: 11+7 Seigungen Steigungsverhältnis: 17,03x26 cm Laufbreite: ca. 1,25 m und 1,15 m i. L. Podeste Eckpodest: 1,25 m x 1,15 m Austrittspodest: 1,00 m x 1,15 m Einbauort: Gebäudeteil A, TRH 3
40.__. 40
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 250x15mm inkl. Geländer u. Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 50 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil C Stahlwangentreppe, als Innentreppe, Stufenbelag Eiche, inkl. Geländer und durchgängigen Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten Stützen oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern auszustatten. Wandauflager sind in leichten Wohnungstrennwänden nicht möglich! Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorleistung: Rohbau /Trockenbau Folgeleistung: Beschichtung bauseits Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit angeschweißten Stufenauflagern aus Flachstahl 60x5 mm Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen Auflagerblechen gem. Zeichnung Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm, Baustufen aus astfreiem Nadelholz Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: ca. 120 mm Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik Winkel umlaufend zur Lagesicherung Holm mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: 1603 Detail Maisonettetreppe geradläufigt, DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO 00_P_Leidetail Maisonettetreppe. und DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS- 13_V_Dachspitz Gesamt Einbauort: Gebäudeteil C, Achse 7 / C2 - C3 DG-DS
40.__. 50
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil C
2,00
St
40.__. 60 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als viertelewendelte Innentreppe, Stufenbelag Eiche, inkl. Geländer und und durchgängigen Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten Stützen oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern auszustatten. Wandauflager sind in leichten Wohnungstrennwänden nicht möglich! Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorleistung: Rohbau /Trockenbau Folgeleistung: Beschichtung bauseits Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit angeschweißten Stufenauflagern aus Flachstahl 60x5 mm Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen Auflagerblechen gem. Zeichnung Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm, Baustufen aus astfreiem Nadelholz Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: ca. 120 mm Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik Winkel umlaufend zur Lagesicherung Holm mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Anzahl Steigungen: 18 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: 1603.1-4 Detail Maisonettetreppe viertelgewendelt, DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO 00_V_Leidetail Maisonettetreppe. und DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS- 13_V_Dachspitz Gesamt Einbauort: Gebäudeteil E, Achse 2 / E3 DG-DS
40.__. 60
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 70 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 70
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 80 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Anzahl Steigungen: 18 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Einbauort: Gebäudeteil E, Achse 2 / E4
40.__. 80
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
W
1,00
St
40.__. 90 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 90
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 100 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E Podest: 1,2 m x 0,85 m Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Anzahl Steigungen: 18 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil E, Achse 01/2 DG-DS
40.__. 100
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E
W
1,00
St
40.__. 110 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 110
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Podest, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 120 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 18 Stufen Steigungsverhältnis: 18,5x23 cm Laufbreite: ca. 0,80 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil D, Achse E7, 7 DG-DS
40.__. 120
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 130 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 130
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 140 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Anzahl Steigungen: 15 Stufen Steigungsverhältnis: 19,53x23 cm Laufbreite: ca. 0,80 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil D, Achse D2, 4 Gebäudeteil B, Achse B2, 4 DG-DS
40.__. 140
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
W
2,00
St
40.__. 150 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 150
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
E
2,00
St
40.__. 160 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Anzahl Steigungen: 15 Stufen Steigungsverhältnis: 19,53x23 cm Laufbreite: ca. 0,80 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil D, Achse D3, 4 Gebäudeteil B, Achse B3, 4 DG-DS
40.__. 160
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
W
2,00
St
40.__. 170 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 170
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D+B
E
2,00
St
40.__. 180 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 18 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil D, Achse C1/5 DG-DS
40.__. 180
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 190 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 190
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 200 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,88 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil E, Achse B1 C4 / 7, OG-DG
40.__. 200
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
W
1,00
St
40.__. 210 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 210
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil D
E
1,00
St
40.__. 220 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil B, Achse C4/5 DG-DS
40.__. 220
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
W
1,00
St
40.__. 230 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 230
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
E
1,00
St
40.__. 240 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil B, Achse A1/7 DG-DS
40.__. 240
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
W
1,00
St
40.__. 250 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 250
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil B
E
1,00
St
40.__. 260 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Podest: 1,35 m x 0,85 m Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil A , Achse A1/2 DG-DS
40.__. 260
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 270 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 270
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 280 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Einbauort: Gebäudeteil A, Achse 2 / A3 DG-DS
40.__. 280
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 290 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 290
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm,viertelgewendelt m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 300 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Podest: 1,35 m x 0,85 m Anzahl Steigungen: 16 Stufen Steigungsverhältnis: 19,2x23 cm Laufbreite: ca. 0,85 m i. L. Einbauort: Gebäudeteil A , Achse A3/2 DG-DS
40.__. 300
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 310 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 310
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, viertelgewendelt,, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
40.__. 320 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Stahlwangentreppe, als halbgewendelte Innentreppe, Stufenbelag Eiche, inkl. Geländer und durchgängigen Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten Stützen oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern auszustatten. Wandauflager sind in leichten Wohnungstrennwänden nicht möglich! Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorleistung: Rohbau /Trockenbau Folgeleistung: Beschichtung bauseits Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit angeschweißten Stufenauflagern aus Flachstahl 60x5 mm Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen Auflagerblechen gem. Zeichnung Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm, Baustufen aus astfreiem Nadelholz Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: ca. 120 mm Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik Winkel umlaufend zur Lagesicherung Holm mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Anzahl Steigungen: 21 Stufen Steigungsverhältnis: 19x23 cm Laufbreite: ca. 0,80 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: 1603.2 Detail Maisonettetreppe halbgewendelt an Massivwand Grundriss, DOMHR_ARC_5_61_DT_1603_SLO 00_V_Leidetail Maisonettetreppe. und DOMHR_ARC_5_61_UE_2005_DS- 13_V_Dachspitz Gesamt Einbauort: Gebäudeteil E, Achse 2 / E3 DG-DS
40.__. 320
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
1,00
St
40.__. 330 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 330
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil E
E
1,00
St
40.__. 340 Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Einbauort: Gebäudeteil A, Achse 2 / A4 DG-DS
40.__. 340
Wangentreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
W
1,00
St
40.__. 350 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A Wie vorherige Position, jedoch als Zweiholmtreppe
40.__. 350
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gerade, Flachstahl, 240x15mm, halbgewendelt, m. Geländer u.Handlauf, Gebäudeteil A
E
1,00
St
50 Absturzsicherungen
50
Absturzsicherungen
50.__. 10 Absturzsicherung, Rundstahl, Loggien Absturzsicherung aus Rundstahl im Brüstungsbereich d. Loggien. Leistungsbestandteile statischer Nachweis Wandhalter Absturzsicherung Zweck: Absturzsicherung in Loggien mit niedriger Brüstungshöhe Vorleistung: Holzrahmenbauwände Material: Rundrohr Stahl 30mm, Oberfläche: DB 703 Befestigung: mit seitlichen Haltern auf Außenwand gedübelt/verschraubt Anforderung: Horizontallast > 0,50 KN/m in Wohngebäuden nach DIN EN 1991-1-1 Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_61_DT_1201_DA _05_V_Leitdetail Dachloggia Einbauort: Loggien
50.__. 10
Absturzsicherung, Rundstahl, Loggien
43,00
m
60 Gitterrostabdeckungen
60
Gitterrostabdeckungen
60.__. 10 Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm Stahlgitterrost, feuerverzinkt, als Pressgitterrost mit Randeinfassung und umlaufendem Winkelprofilstahlrahmen. Belastung: begehbar, Einzellast < 1,5 kN Bauhöhe: 30 mm Raster: 30x10 mm Tragstab: 30x2 mm Max. Stützweite: 1.000 mm in Richtung Tragstab Maße (LxB): ca. 0,8m x 0,8m Einbauort: Pumpensumpf
60.__. 10
Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm
2,00
St
70 Stundenlohnarbeiten
70
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
70.__. 10 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
70.__. 10
Stundensatz: Fachwerker
16,00
h
70.__. 20 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Helfer
70.__. 20
Stundensatz: Helfer
16,00
h

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