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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Villa Gloria
Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Uasbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 qm
Wohnfläche ca. 7.855 qm
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefäche genutzt. Die AUßenwände des Kellergeschosses sin din massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und WEise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und ilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitiche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand vermutlich nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützenm und der weitere Usbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukosmtruktionen. Die Geschossdecken bestehen - vermutlich - analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebradchtem Druckbeton (Verbundestrich) und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Generalsanierung ausgeführt werden, ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkostnruktionen. Statische Zugkräfte an dern Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilasugebauten Dachgeschosse. Die bestehendeDachdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerlich aus Kupfermetall gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel bestand ursprünglich aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regioanltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton egstrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Strßaenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Duechgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Bauteil A/B) bzw. 5 (Bauteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Bauteil A) und 6 (Bauteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die EIngangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen.
Die Bauteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Bauteile A/B bzw. D/E koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den süd-östlich gelegenen Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direktin die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten. Bauwasser und Baustrom stehen gemäß der nachstehenden "Kostenbeteiligung des AN" zur Nutzung zur Verfügung.
1.3 Bauleistungen
Gerüstbauarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Dem Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
Fassadenvor- und Rücksprünge
Dachüberstände
Zaunanlagen
umgebende Bestandsbäume
keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
u.s.w.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Navis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier kann das Objekt digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Enwurfs- und
AusführungsplanungSIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
TragwerksplanungAJG GF
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
BauphysikGF GN Bauphysik
Manzingerweg 12
81241 München
BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG
Ebertstrasse 2
72336 Balingen
BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Gerüstarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1
BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen:
Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile)
DIN EN 12810-1Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung
DIN EN 12810-2Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise
2Vorbereitung und Planung
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über.
Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.2Gebrauchsüberlassung
Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann.
3.3Ausführung
Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen.
Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden.
Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen.
Nach TRBS 2121-1 ist - sofern realisierbar - je 50,00 m Gerüstlänge ein Höhenzugang über Treppen oder Aufzüge erforderlich. Sind diese nicht ausgeschrieben, weist der AN den AG auf die Erfordernis der Treppentürme rechtzeitig vor Gerüststellung unaufgefordert hin.
3.4Gerüststatik und statische Nachweise
Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise.
Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
ZTV Gerüstarbeiten
Hinweis Bauablauf, Schnittstellen und Umlagen Bauablauf
Gem. Rahmenterminplan (siehe Anlage).
Reihenfolge Teilabschnitte
Gerüstauf- und -abbau ist hausweise, also für die einzelnen Gebäudeteile A-E jeweils zeitlich versetzt geplant. Die Reihenfolge der Teilabschnitte kann sich ggf.noch ändern.
Für die Leistungserbringung notwendige zusätzliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, alle notwendigen Anfahrten, Materialdisposition, Schutzmaßnahmen angrenzender oberflächenfertiger Bauteile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Umlagen:
Projektversicherung: 0,7%
Hinweis Bauablauf, Schnittstellen und Umlagen
Transport- und Förderwege Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), insbesondere bezüglich Handtransport, ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren.
Transport- und Förderwege
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Gebäudeteil A
010
Gebäudeteil A
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten:
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach
Erker und Balkone
vorspringende Fenstergitter
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Baumbestände
Geländeböschungen am Objekt
Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
010.010 Vorbereitende Leistungen
010.010
Vorbereitende Leistungen
010.020 Arbeitsgerüste
010.020
Arbeitsgerüste
010.030 Sonderkonstruktionen und -formen
010.030
Sonderkonstruktionen und -formen
010.040 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
010.040
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
020 Gebäudeteil B
020
Gebäudeteil B
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten:
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach
Erker und Balkone
vorspringende Fenstergitter
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Baumbestände
Geländeböschungen am Objekt
Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
020.010 Vorbereitende Leistungen
020.010
Vorbereitende Leistungen
020.020 Arbeitsgerüste
020.020
Arbeitsgerüste
020.030 Sonderkonstruktionen und -formen
020.030
Sonderkonstruktionen und -formen
020.040 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
020.040
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
030 Gebäudeteil C
030
Gebäudeteil C
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten:
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach
Erker und Balkone
vorspringende Fenstergitter
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Baumbestände
Geländeböschungen am Objekt
Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
030.010 Vorbereitende Leistungen
030.010
Vorbereitende Leistungen
030.020 Arbeitsgerüste
030.020
Arbeitsgerüste
030.030 Sonderkonstruktionen und -formen
030.030
Sonderkonstruktionen und -formen
030.040 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
030.040
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
040 Gebäudeteil D
040
Gebäudeteil D
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten:
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach
Erker und Balkone
vorspringende Fenstergitter
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Baumbestände
Geländeböschungen am Objekt
Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
040.010 Vorbereitende Leistungen
040.010
Vorbereitende Leistungen
040.020 Arbeitsgerüste
040.020
Arbeitsgerüste
040.030 Sonderkonstruktionen und -formen
040.030
Sonderkonstruktionen und -formen
040.040 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
040.040
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
050 Gebäudeteil E
050
Gebäudeteil E
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten:
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach
Erker und Balkone
vorspringende Fenstergitter
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Baumbestände
Geländeböschungen am Objekt
Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
050.010 Vorbereitende Leistungen
050.010
Vorbereitende Leistungen
050.020 Arbeitsgerüste
050.020
Arbeitsgerüste
050.030 Sonderkonstruktionen und -formen
050.030
Sonderkonstruktionen und -formen
050.040 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
050.040
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
060 Stundenlohnarbeiten
060
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
060.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
060.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
100,00
h
060.___.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
060.___.0020
Stundensatz: Bauhelfer
100,00
h
060.___.0030 separate Anfahrt Zusätzliche, separate Anfahrten über die vorbeschriebenen Positionen hinaus, um besondere Leistungen wie Instandsetzungsarbeiten oder Umbau- Änderungen vorzunehmen.
Abrechnung Personal in gesonderter Position.
Reaktionszeit nach Abruf innerhalb 48 Stunden.
060.___.0030
separate Anfahrt
10,00
St
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