Betonwerkstein neue Treppenhäuser
DAS DOMIZIL Haar
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Vereinfachte Schreibweise
1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 80 Wohneinheiten, Anbau von Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger Außenanlagen Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m Grundfläche ca. 3.715 m² Wohnfläche ca. 7.855 m² Traufhöhe: ca. 8,90-15 m Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe Anlage): Gebäudeteil E Don 14.05.26 Mit 03.06.26 Gebäudeteil A Mon 01.06.26 Fre 19.06.26 Gebäudeteil D Don 20.08.26 Mit 09.09.26 Gebäudeteil B Don 27.08.26 Mit 16.09.26 Gebäudeteil C Don 29.10.26 Mit 18.11.26 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Konstruktion im Bestand Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges, niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre, Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton oder in massiver Ziegelbauweise erstellt. Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten Höhen ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen. Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag; einzelne Räume sind mit Parkettbelägen ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an den Geschossdecken im Zuge der Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden, ist nicht bekannt. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder, abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende und nachträglich errichtete Gauben dienen der Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall gefertigt. Fassaden Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungsunterkante und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere Oberflächenbehandlung und zeigte sich in Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die Farbigkeit der Putzfläche entstand aus den verwendeten Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur die graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch Einarbeitung in die Putzfläche und einen Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der Materialsichtigkeit aufgegeben. Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und anschließendem Treppenhäusern auf der nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt. Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück) und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5 (Gebäudeteil D/E). Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil E) befinden sich am Rande des Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2 massive Blockstufen höherversetzt gegenüber dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier mit einer fünfteiligen Stufenanlage  aus Naturstein (Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen. Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich eingefügten Nebeneingang. Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B  bzw. D/E  koppeln die jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den südöstlich gelegenen Gartenflächen. Ziel der Maßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen hergestellt. Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht barrierefrei erreichbar. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer  Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße "Alte Gärtnerei". Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus 20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf) Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile A bis E), welche unmittelbar nebeneinander angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der Mitte des Gebäudeteils C verläuft die Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den Berührungspunkten miteinander verbunden (Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m. Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen vorhanden sind, die jedoch nicht für eine Kliniknutzung ausgebaut wurden. In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in diesem Bereich durch. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019) Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe konkretisiert. Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen Straßen-Fassade zur Erschließung neuer Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw. D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert. Der überwiegende Teil der Wohnungen in den Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst, werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum Garten nach historischen Analogien ausgestattet. Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B) bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der Einbau von neun Dachloggien als überdachte Aufenthaltsfläche im Freien. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung vornehmen kann (Ausweisung in gesonderter Position) Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden restauratorischen Farbgutachtens ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe, Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des BLfD. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem Umfang im Bereich der Grünflächen um das Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit gehalten. Zugänglichkeit Die Baustelle ist über die innenliegenden Bestandstreppenhäuser zugänglich. Wetterschutz Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise erneuert und somit das eindringen von Wasser vermieden. 1.3 Bauleistungen Betonwerkstein TRH, LOS A+B+C und D+E Einschließlich Instandsetzung Bestandsfliesenbelag, Treppenhäuser 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren. Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN Abbrucharbeiten) Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen), Höhendifferenz zu überwinden. umgebende Bestandsbäume im Straßenraum. Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt werden. Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche! Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung, inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä. erforderlich werden, sind diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende Kosten und Gebühren trägt der AN. Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau -Abbruchteile sind in ausreichendem Maß vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den Positionen mit einzukalkulieren. Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren. Eine Nutzung von Aufzügen oder anderen mechanischen Förderhilfen kann nicht zugesichert werden. Die Kalkulation hat grundsätzlich von Handtransport auszugehen. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. 1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen: "Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht eine erhöhte Anforderungen an die Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe gesonderte Position). Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren. 1.6 Gerüste Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller (außer Fassadengerüste)  gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden. 1.7 Navis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Hinweis: Der 3D Scan entspricht dem Zustand vor der Sanierung und nicht dem aktuellen Stand auf der Baustelle. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45 .0&site=2625571698842650&image=2836763721 64713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen keinerlei Unterlagen in Papierform dem AN zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Bauherr   PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH      Königstrasse 5      70173 Stuttgart Projektsteuerung Seitz + Müller    Projektmanagement GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 82152 Planegg Enwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH      Senefelderstrasse 26      70176 Stuttgart Tragwerksplanung  AJG Ingenieure GmbH      Konrad-Zuse-Platz 1      81829 München Bauphysik   GN Bauphysik Finkenberger +      Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH      Bahnhofstraße 27,      70372 Stuttgart Brandschutz   Sinfiro GmbH & Co. KG      Herzogspitalstraße 24,      80331 München Baugrund   Smoltczyk & Partner GmbH      Untere Waldplätze 14      70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb  Ingenieurgesellschaft Burgert mbH      Plinganserstraße 150      81369 München
Bauherr   PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Natur-/Betonwerksteinarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten, sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BFTN: Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturwerkstein Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet. Im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung erstellt der AN, soweit nicht vorhanden, eine Fugen- und Verlegeplanung. Hieraus müssen Bezugskanten und Verlegerichtung sowie Rutschhemmungsklassen der Beläge hervorgehen. Für die Steinmaterialien und deren Plattenformate (L x B x T) sind statische Nachweise in Bezug auf aufnehmbare Belastungen durch den Lieferanten herzureichen. 2.1 Prüfung der Belegreife Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen. Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16. Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu verschließen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Produkt/Material Jegliches Steinmaterial muss frei von Rissen, Blätterungen, Löchern und Verfärbungen sein. Der AN hat im Rahmen von Güteprüfungen Nachweise für die Eignung des jeweiligen Steinmaterials für den entsprechenden Einbauort und -zweck anhand mineralogisch-chemischer Untersuchungen und technisch-physikalischer Untersuchungen über einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Steinmaterialien zu erbringen. Dies schließt auch den Nachweis der Tausalzbeständigkeit ein. Vom AG können Gütezeugnisse und Angaben über ihre Verwendung bei ausgeführten Bauten angefordert werden. Der AN hat bis 8 Wochen vor Beginn des Einbaus einen Lieferantennachweis zum Rohmaterial zu erbringen. Ebenfalls sind über ein Prüfzeugnis, nicht älter als 2 Jahre, die vorgegebenen technischen Anforderungen nachzuweisen. Aus dem Prüfzeugnis müssen die genaue Materialbezeichnung, der AG der Prüfung und das prüfende Institut hervorgehen. Alle angebotenen Materialien müssen dem AG vom AN detailliert benannt werden. Vom AN ist die Klärung über die zu verwendenden Materialien mit dem AG herbeizuführen, wobei dem AG ein Bemusterungs- und Prüfzeitraum von mindestens 10 Tagen zur Verfügung stehen soll. Der AN trifft die Auswahl von (auch unterschiedlichen) Steinmaterialien, Klebern, Zementmörteln etc. im Hinblick auf das Erfordernis, dass die verschiedenen Materialien nicht in unerwünschter Weise miteinander reagieren dürfen und nicht zu Verfärbungen sichtbarer Materialoberflächen führen. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, abweichend von ATV Betonwerksteinarbeiten Punkt 2.3, sind Farbunterschiede, die in Kenntnis dessen aus unterschiedlichen Herstellungsverfahren herrühren, nicht akzeptabel und stellen einen Mangel dar. So ist der AG vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. 3.2 Oberfläche/Optik Sämtliche Naturstein- und Betonwerksteinbodenbeläge sind, soweit nicht anders beschrieben, in geschliffener Oberfläche C120 bis C220 auszuführen. 3.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Mindestvorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht-gewerbliche Bereiche einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition unaufgefordert mit und meldet Bedenken an. 3.5 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung Sonderplatten, wie bspw. kalibrierte Platten als Aufzugskabinenbeläge, die nicht in der Standardproduktion gefertigt werden können, müssen sich optisch in das Gesamterscheinungsbild einfügen. 3.5.1 Untergrund Die Naturstein- und Betonwerksteinbeläge sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, sofern keine Höhensprünge vorgesehen sind. 3.5.3 Verlegung Es ist davon auszugehen, dass baustellenlogistikbedingt nicht alle Belagsflächen in einem Zuge verlegt werden können. Die Verlegeabschnitte richten sich nach dem Baufortschritt. Die hieraus resultierenden bauüblichen Aufwendungen für die zeitlich versetzte Verlegung in Abschnitten sind mit einzukalkulieren. 3.5.3.2 Verlegung im Dünnbett oder Mittelbett Vom AN ist auf eine sehr ebene Verlegung des Belages zu achten. Zwischen benachbarten Platten ist eine Höhendifferenz von maximal 1 mm zulässig, Überzähne > 1 mm stellen einen Mangel dar und sind nicht zulässig. Kalibrierte Platten sind, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, mit Haarfuge < 2 mm zu verlegen. 3.5.5 Plattenbeläge unterhalb von Türen Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind, und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Plattenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln. Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Plattenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. 3.5.6 Dauerelastische Versiegelung Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzten. Der Einbau von dauerelastischen Verfugungen muss generell ohne Zuhilfenahme von Spülmittel o. ä. Glättmitteln erfolgen, um spätere Verfärbungen am Naturstein zu vermeiden. Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG. Alle sichtbaren Kanten sind anzufasen und in der Hauptoberfläche entsprechenden Bearbeitung auszuführen. Verfugungen sind in voller Tiefe zu schließen. 3.6 Ausführung spezieller Bauteile 3.6.2 Stufen- und Treppenbeläge Die Vorderkanten von Werksteinblockstufen sind gefast auszuführen. Alle Stufen erhalten rutschhemmende Vorderkanten. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend beschrieben, erhalten alle Treppenvorderkanten gestockte Bereiche zum Zwecke der Rutschhemmung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, sind Stufenbeläge schallentkoppelt zur Wand einzubauen. Die Randfugen von Podestbelägen sind generell elastisch auszuführen. Randplatten von Podesträndern sind starr im Mörtelbett einzubauen, soweit keine Randwinkel beschrieben sind. Zwischen den starr eingebauten Podest-Randplatten und nebenliegenden, schwimmend verlegten Podestbelägen sind durchgängige Schalltrennfugen mit Randdämmstreifen und dauerelastischer Versiegelung einzubauen. Wischleisten sind an allen zum Bodenbelag angrenzenden Wandflächen sowie dem Treppenverlauf folgend als 2-tlg. Stufensockel (Tritt- und Setzstufe) einzubauen. Sämtliche sichtbar verbleibenden Stirnkanten und Überstände von Stufen- und Podestbelägen sowie von Sockelleisten sind mit einer Oberfläche wie die Beläge der Hauptfläche herzustellen. 3.6.3 Bodenbeläge Der AN prüft die vorgeschlagenen bzw. zu bemusternden Naturstein- und Betonwerksteinmaterialien für Bodenbeläge, insbesondere unter den Aspekten der Dauerhaftigkeit von Oberfläche, Rutschhemmung und Ansehnlichkeit sowie im Hinblick auf zu erwartende mechanische und chemische Beanspruchungen. Abweichend von den Vorgaben der ATV sind Höhenversprünge geschliffener oder kalibrierter Beläge zwischen benachbarten Platten bis zu einer Einzelgröße von 0,60 m2 nur bis 1 mm, bei Platten > 0,60 m2 bis maximal 2 mm zulässig. 3.6.4 Sockelleisten Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend beschrieben, sind Sockelleisten aus gleichem Material wie Bodenbeläge mit einer Stärke von mindestens 8 mm bis maximal 12 mm herzustellen. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung als "wandbündig" beschrieben, sind Sockelleisten auf die fertige Wandfläche mit Klebemörtel aufzusetzen. Die oberen Sichtkanten sind geschliffen/poliert und gefast auszuführen. Oberseitige dauerelastische Verfugungen sind nicht zulässig. In den Anschlussbereichen Boden-Sockel sind dauerelastische Versiegelungen einzuplanen. 3.6.5 Reinstreifer Reinstreifer sind auf Plattenfugenmaße bezogen objektspezifisch anzufertigen und oberflächenbündig an den Bodenbelag anzuarbeiten. Unterhalb von Reinstreifermatten ist der Untergrund mit einem Abdichtungsanstrich auf Epoxidharzbasis zu beschichten. Reinstreifermatten sind grundsätzlich in umlaufende Rahmen aus Edelstahl einzulegen. Für die Dauer der Bauzeit ist vom AN eine Holzplatte als Provisorium in den Mattenrahmen zur Vermeidung von Stolperkanten einzulegen und bei Einbau der Reinstreifermatte zu entsorgen. Zum Zweck der Reinigung sind Reinstreifermatten in Felder < 1,00 m2 unter Aufnahme des Fugenbilds angrenzender Beläge zu teilen. 3.8 Erstreinigung Die Menge des zum Reinigen verwendeten Wassers ist auf die tatsächlich notwendige Menge zu beschränken. Saure und stark alkalische Reinigungsmittel sind nicht einzusetzen. Grobe Verschmutzungen, wie Farbreste, Putz etc., sind mit einer Reinigungsklinge zu beseitigen. Die Erstreinigung ist Leistungsbestandteil des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Betonwerkstein, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 61 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung  teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung  konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. (2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten Bauteile; denkmalschutzrelevante Bauteile, die nicht temporär ausgelagert werden können, werden während der Realisierungsphase durch Luftpolster-Schutzfolien und Holzfaserplatten (z.B. Kastenfenster, historische Türzargen, Bodenbeläge im Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen mit Geländer und Handläufen) geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden dauerhaft gewartet und bei Erfordernis vervollständigt. (8) Neuerrichtung einzelner Treppenhäuser und Bestandstreppenhäuser: Zur Erschließung der Einheiten im Erd-, Ober- und Dachgeschoss (+ Spitzboden) sowie der Nebenräume im Kellergeschoss werden vier zusätzliche Treppenhäuser- jeweils einmal an den Bauteilen A, B, D und E - in schlichter, moderner Architektursprache mit vorgelagerten Zugangstreppen errichtet. Die Treppenläufe KG bis DG werden in massiver Bauweise ausgeführt, der Treppenlauf vom DG zum SB wird in leichter Stahlbauweise mit Holzstufen gestaltet. Die Ausführung wird mit einer zweiseitigen Stahlwangentreppe mit Trittstufen in Holz (Eiche Natur, geölt), freistehend mit Befestigung am oberen Auflager und anschließendem Austrittspodest gestaltet. Die Geländer-Konstruktionen der neu eingefügten Elemente bestehen aus Flachstahlprofilen mit Ober- und Untergurten und einem hölzernen Handlauf. Die bauzeitlichen Bestandstreppenhäuser in den Bauteilen A und E sowie die Bestandstreppenhäuser im Bauteil C werden erhalten und nicht erweitert (Sanierungsbeschreibung siehe Position (22). Die beiden bauzeitlichen Bestandstreppenhäuser in den Übergangsbereichen Bauteil A/B bzw. Bauteil D/E werden ebenfalls erhalten und nach Sanierungsbeschreibung (Position 22) aufgearbeitet; sie erhalten zusätzliche Treppenläufe vom DG zum SB in leichter Stahlbauweise. Die Ausführung wird mit einer zweiseitigen Stahlwangentreppe mit Trittstufen in Holz (Eiche Natur, geölt), freistehend mit Befestigung am oberen Auflager und anschließendem Austrittspodest gestaltet. Die Geländer-Konstruktionen der neu eingefügten Elemente bestehen aus Flachstahlprofilen mit Ober- und Untergurten und einem hölzernen Handlauf. (21) Zum Umgang mit den bauzeitlichen Türkonstruktionen (Haustüren/Innentüren), deren Erhalt, Umsetzung, Sanierung und energetische Optimierung, sowie zum Austausch und Einbau von neuen Türkonstruktionen (Haustüren/Innentüren) wurde eine Konzeption mit dem BLfD entwickelt und abgestimmt. Diese Konzeption ist als Anlage (3) beigefügt und differenziert einzelne Vorgehensweisen hinsichtlich des Erhalts und der Sanierung sowie des Einbaus neuer Elemente. Die exakte Ausführung zur Sanierung (Art und Weise) kann erst mit Abschluss der Ausführungs- und Werkplanung festgelegt werden; gleiches gilt sinngemäß für den Einbau neuer Türkonstruktionen in allen Geschossen. Alle beabsichtigten und einvernehmlich abgestimmten Vorgehensweisen, basierend auf der angefügten Anlage (3), zu den zu sanierenden Türkonstruktionen und den neu zu erstellenden Türkonstruktionen werden protokolliert; die Dokumentation wird vor Ausführung dem BLfD übergeben. Die im Bestand vorhandene bauzeitliche Haustüranlage und die historische Türanlage des seitlich gelegenen Nebentreppenhauses werden grundsätzlich erhalten und nach abgestimmter Konzeption saniert. Gleiches gilt sinngemäß für die historische, aber nicht bauzeitliche, Haustüranlage des neu errichteten Treppenhauses an der Nordfassade. Gestalt, Form und Materialität der neuen Haustüranlage (4 x Nordfassade) mit vorgelagerter Treppenanlage richtet sich nach der Gestaltungssatzung und wird nach dem vorliegenden Leitdetail "Hauszugänge" zum Gebäude CS 63 ausgeführt. Fassade -neue Außentreppen/Hauszugänge Cs 63-F-02 dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am Gebäude CS 61 und wird in der weiteren Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst. (22) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung modernisiert. Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser) vorhandenen  nicht bauzeitlichen - Fliesenbeläge werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung. Auch der betonierte und mit neuzeitlichen Fliesen belegte Treppenlauf (alle Bestandstreppenhäuser) in das Kellergeschoss wird wie vorgehend beschrieben gereinigt. Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss zum Dachgeschoss (alle Bestandstreppenhäuser) erfolgt im Bestand jeweils mit einer eingestemmten, zweiläufigen Holzwangen-Treppen-Konstruktion mit Zwischen- und Austrittspodest (Eiche). Die Setz- und Trittstufen wurden im Zuge der Generalsanierung aufgedoppelt (Eiche / Buche im Stäbchenformat) und werden als solche erhalten. Ein hölzerner Handlauf (Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den seitlichen Wandflächen befestigt. Einzelne, kunsthandwerkliche, hölzerne Brüstungsgeländer wurden im Zuge der Generalsanierung gegen neuzeitliche, metallische Geländer ausgetauscht (Treppenhaus im Bauteil A), oder auch durch zusätzliche, neuzeitliche, metallische Handläufe erhöht. Einzelne Treppenhäuser verfügen noch über bauzeitliche, kunsthandwerklich gefertigte Brüstungen, die zwischen den Treppenläufen raumhoch verspannt sind; die Verortung ist der Bestandsdokumentation zum Gebäude CS 61 zu entnehmen. Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und deren historische Ausgestaltung durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; die seitlich angeordneten Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert. Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge werden substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten Schutzlack. Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger - vermutlich aus Brandschutzgründen  versehen. Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und Deckenflächen  auch die geputzten Untersichten der Treppenläufe  in den Bestandstreppenhäusern erfolgen nach den Erkenntnissen der noch auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD. Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird die Farbfassung der Treppenhäuser auf Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
Treppen / STB-Fertigteile (Vorleistung) Ebenheit, Maßhaltigkeit und Einhaltung der Gefälle/Steigungsmaße sind sicherzustellen. Werksteinbeläge benötigen eine tragfähige, rissfreie und aufnahmefähige Oberfläche. Geländer (Vorleistung) Die Montage der Treppengeländer erfolgt vor dem Einbau des Betonwerksteinbelags. Estricharbeiten (Vorleistung) Tragfähiger Untergrund und vollständige Austrocknung gemäß CM-Messung. Schnittstelle: Trocknungszeit kann je nach Aufbau mehrere Wochen betragen (Zementestrich ~4 Wochen/4 cm). Prüfpflicht für den AN Werkstein auf Eignung und Haftung des Untergrunds. Putzarbeiten (Vorleistung) Wandputzarbeiten werden vor Verlegung der Betonwerksteinbeläge fertiggestellt. Türen / Türzargen (Folgeleistung) Lage der Türschläge ist relevant für die Fugenlage. Malerarbeiten (Folgeleistung) Malerarbeiten erfolgen nach Einbau der Betonwerksteinbeläge.
Treppen / STB-Fertigteile (Vorleistung)
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Gebäudeteil A+B+C
10
Gebäudeteil A+B+C
10.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.20 Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
10.20
Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
10.30 Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
10.30
Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
10.40 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
20 Gebäudeteil D+E
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Gebäudeteil D+E
20.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.20 Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
20.20
Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
20.30 Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
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Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
20.40 Stundenlohnarbeiten
20.40
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