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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende
Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Vereinfachte Schreibweise
1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS61" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr.
190 Jugendstilpark Haar liegende
Bestandsgebäude CS 61 zu Wohnzwecken mit Erstellung
von 80 Wohneinheiten, Anbau von
Balkonen, Ausbau des Dachgeschosses sowie zugehöriger
Außenanlagen
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung ca. 605,00 m
Grundfläche ca. 3.715 m²
Wohnfläche ca. 7.855 m²
Traufhöhe: ca. 8,90-15 m
Firsthöhe Bestand: ca. 14,90- 18,90 m
Ausführungszeiten (gem. BZP Stand 31.7.25 V 10, siehe
Anlage):
Gebäudeteil E Don 14.05.26 Mit 03.06.26
Gebäudeteil A Mon 01.06.26 Fre 19.06.26
Gebäudeteil D Don 20.08.26 Mit 09.09.26
Gebäudeteil B Don 27.08.26 Mit 16.09.26
Gebäudeteil C Don 29.10.26 Mit 18.11.26
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur
Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück
bilden die im Jugendstil errichteten
denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu
Wohnungen
umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren
sich in mehreren Bauabschnitten die
Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und
anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand
präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in
einem großen Park mit altem Baumbestand.
Konstruktion im Bestand
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges,
niedriges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre,
Obergeschoss und ein überwiegend ausgebautes
Dachgeschoss mit partiellen Spitzböden auf. Teile des
Kellergeschosses (BT C und D) wurden im Zuge der
Generalsanierung 1990 abgesenkt (ca. 150 cm) und
als Therapiefläche genutzt. Die Außenwände des
Kellergeschosses sind in massiver Bauweise
(Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm
errichtet und in gleicher Art und Weise bis Unterkante
der
erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt und in den
so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Alle
bauzeitlichen Innenwände sind ebenfalls im Stampfbeton
oder in massiver Ziegelbauweise erstellt.
Neuzeitliche Abtrennungen wurden überwiegend als
Systemtrennwand in Metall oder Holz ausgeführt. Die
Decke über Kellergeschoss besteht aus betoneirten
Gewölbedecken mit Schlackefüllung und Estrichaufbau
und einem Oberbelag (Linoleum/Fliese). Die lichten
Höhen im bauzeitlichen Bereich betragen ca. 2,10 m
über Oberkante Kellerfußboden; im Bereich der
tiefergelegten Therapiefläche betragen die lichten
Höhen
ca. 3,00 m über Oberkante Kellerfußboden. Unter
Betrachtung der bisherigen Nutzung als Lager für den
Klinikbetrieb wurden im Bestand nur im Bereich der
Therapieflächen Abdichtungsmaßnahmen ausgeführt.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das
Obergeschoss sind in massivem Mauerwerksbau mit
Putzauftrag errichtet. Bedingt durch Erweiterungen und
Umbauten im Zuge der Krankenhausnutzung
erfolgten erhebliche Eingriffe in die lastabtragende
Struktur der Innenwände mit Einbau von zusätzlichen
Beton-Stürzen /-Stützen und der weitere Ausbau mit
nichttragenden Wänden in Trockenbaukonstruktionen.
Die Geschossdecken bestehen analog der anderen Gebäude
im Jugendstilpark aus Stahlsteindecken mit
aufgebrachten Druckbeton und einem Linoleumbelag;
einzelne Räume sind mit Parkettbelägen
ausgestattet. In den beiden Regelgeschossen (EG und
OG) wurden Abhangdecken zur Installationszwecken
eingesetzt. Ob und wieweit statische Ertüchtigungen an
den Geschossdecken im Zuge der
Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren ausgeführt werden,
ist nicht bekannt.
Das Dachgeschoss des Gebäudes CS 61 wurde in
zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion errichtet. Die
bestehende, gewalmte Pfettendachstuhl-Kostnruktion
wurde als statisch kombiniertes Hänge-/ Sprengwerk
erstellt, um sämtliche Lasten auf die Außenwände
abzutragen. Der somit stützenfreie über 6m hohe
Dachraum ist im Bestand geprägt durch Binder,
abgestrebte Stützen und Zangenkonstruktionen. Statische
Zugkräfte an den Traufpfetten werden in den
Binderachsen durch Flachstahl-Zugbänder, die auf der
bestehenden Stahlsteindecke über 1. Obergeschoss )in
Teilen sichtbar) aufliegen, aufgefangen. bestehende
und nachträglich errichtete Gauben dienen der
Belichtung und Belüftung der im Bestand teilausgebauten
Dachgeschosse. Die bestehendeD achdeckung ist eine
ziegelrote Biberschwanzdeckung mit Rundschnitt
auf Lattung und Schalung. Die im Bestand vorhandenen
Regenrinnen, Einlaufkessen, Fallleitungen und
deren Zubehör sind handwerklich aus Kupfermetall
gefertigt.
Fassaden
Die Fassaden gliedern sich in einen Sockel bis
Unterkante der erdgeschossigen
Fensterbrüstungsunterkante
und in die aufgehenden Wandflächen mit Unterkante der
Dachtraufe. Der Sockel besteht aus einem
gestockten Stampfbeton in Schalungsbau ohne weitere
Oberflächenbehandlung und zeigte sich in
Materialsichtigkeit des Stampfbetons, also in einem
hellen Grauton. Die Fassadenfläche war originär
putzsichtig als mehrlagiger Kalkputz mit
regionaltypischer Oberflächenstruktur gestaltet; die
Farbigkeit der
Putzfläche entstand aus den verwendeten
Zuschlagsstoffen und war hell mit sandfarben grau. Nur
die
graphisch gestalteten Schmuckelemente wurden durch
Einarbeitung in die Putzfläche und einen
Farbauftrag in ockergelb akzentuiert. Mit
Modernisierung und Umnutzung des Gebäudes wurden die
Fassaden neu gefasst und mit Silikat-Farben in einem
weißen Ton gestrichen; hierbei wurde die
ursprüngliche Farbigkeit und auch die Wirkung der
Materialsichtigkeit aufgegeben.
Hauszugänge - Eingangssituationen - Treppenhaus
Das Gebäude wurde ursprünglich mit 6 Hauszugängen und
anschließendem Treppenhäusern auf der
nördlich gelegenen Straßenseite erschlossen. Die
Anordnung der Treppenhäuser erfolgte jeweils an den
Rändern der einzelnen Gebäudetrakte, sodass jeder der
Gebäudetrakte über zwei Treppenhäuser verfügt.
Weitere Hauszugänge in bauzeitlicher Ausführung
befinden sich im Durchgang des Mitteltraktes (2 Stück)
und auf der Süd-Ost-Fassade als Zugang zum Garten über
das Treppenhaus 2 (Gebäudeteil A/B) bzw. 5
(Gebäudeteil D/E).
Die Treppenhäuser 1 (Gebäudeteil A) und 6 (Gebäudeteil
E) befinden sich am Rande des
Gebäudeensembles. Die Eingangsebene befindet sich um 2
massive Blockstufen höherversetzt gegenüber
dem Straßenniveau. Über den Zugangsflur wird von hier
mit einer fünfteiligen Stufenanlage aus Naturstein
(Granit) das Erdgeschoss auf Hochparterre erschlossen.
Die Gebäudeteile A und E verfügen auf der
Erschließungsseite über jeweils einen neuzeitlich
eingefügten
Nebeneingang.
Die Treppenhäuser 2 und 5 in den Übergangsbereichen
der Gebäudeteile A/B bzw. D/E koppeln die
jeweiligen Gebäudetrakte. Die beiden Treppenhäuser
verfügen ebenfalls über einen Hauszugang zu den
südöstlich gelegenen Gartenflächen.
Ziel der Maßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des
denkmalgeschützten Gebäudes aus der
Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 80 Wohnungen.
Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten
Areals mit samt seiner Außenanlagen unter
Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz
und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht
aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und
einem Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht
überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den
Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge.
Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden,
die über Treppen erschlossen werden. Für die
Müllentsorgung werden vier überdachte Müllstationen
hergestellt.
Die Wohnungen werden zukünftig über 12 Hauseingänge
erschlossen, wovon zwei Zugänge direkt in die
jeweilige Wohneinheit führen. Die weiteren Wohnungen
werden über Treppenhäuser erschlossen, in denen
teilweise Aufzüge vorhanden sind. Die beiden
Treppenhäuser mit Zugang über den Gebäudeteil C sind
barrierefrei nach BayBO §48. In diesem Gebäudeteil
sind die barrierefreien Wohnungen angeordnet. Die
Galerien innerhalb der Wohnungen 67 bis 70 sind nicht
barrierefrei erreichbar.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden
in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG
8") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der
Nachbarstraße "Alte Gärtnerei".
Baubeschreibung und Konstruktion (Auszug aus
20241018_Tragwerksplanung Entwurfsbericht.pdf)
Das Gebäude besteht aus fünf Baukörpern (Gebäudeteile
A bis E), welche unmittelbar nebeneinander
angeordnet sind, aber im Grundriss verspringen. In der
Mitte des Gebäudeteils C verläuft die
Symmetrieachse. Die einzelnen Gebäudeteile sind an den
Berührungspunkten miteinander verbunden
(Übergangsbereiche). Über alle Gebäudeteile hinweg
beträgt die Gesamtlänge ca. 234 m und die
Gebäudebreite ca. 37 m. Die maximale Höhe (First des
Daches) über GOK liegt bei ca. 18,8 m.
Alle Gebäudeteile weisen im Bestand mindestens vier
ausgebaute Geschosse auf (Kellergeschoss,
Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss). In
Teilbereichen wurden oberhalb des Dachgeschosses
Zwischendecken eingebaut, sodass Spitzbodenebenen
vorhanden sind, die jedoch nicht für eine
Kliniknutzung ausgebaut wurden.
In der Mitte des Gebäudeteils C befindet sich im
Erdgeschoss ein öffentlicher Durchgang. Das
Kellergeschoss sowie die Obergeschosse laufen in
diesem Bereich durch.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum
denkmalgeschützten Gebäude CS 61
(Siehe S. 7 ff Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung Stand: 30.01.2019)
Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung erläutert
zunächst die vorgesehene Umnutzung des Gebäudes
zu Wohnzwecken unter Entwurfsaspekten; sie wird so
dann in dem weiter folgenden Maßnahmenkatalog
hinsichtlich der baukonstruktiven Eingriffe
konkretisiert.
Für die wohnwirtschaftlichen Grundrisse werden vier
zusätzliche Hauszugänge (jeweils ein Zugang am
Gebäudeteil A,B, D und E) an der nördlich gelegenen
Straßen-Fassade zur Erschließung neuer
Treppenhäuser (Kellergeschoss bis Spitzboden) mit
vorgelagerten Treppenanlagen errichtet. Die beiden im
bauzeitlichen Bestand vorhandenen Treppenhäuser an den
außenliegenden Giebeln der Gebäudeteile A
und E sowie die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser im
Gebäudeteil C werden erhalten; die beiden im
Bestand vorhandenen, bauzeitlichen Treppenhäuser in
den Übergangsbereichen der Gebäudeteile A/B bzw.
D/E werden ebenfalls erhalten und mit Treppenläufen
vom Dachgeschoss in die Spitzbodenebene erweitert.
Der überwiegende Teil der Wohnungen in den
Regelgeschossen (EG und OG) erhält, der Lage im Haus
entsprechend, neu eingezogene Loggien, neu zu
errichtende Balkonanlagen (gesamt acht Stück) oder im
Gartenbereich zugeordnete Terrassenflächen. Die zum
Garten ausgerichteten, bauzeitlichen Loggien im
Erdgeschoss, dreiteilig durch Rundbögen gefasst,
werden gemäß Planung zu zwei Drittel mit
Fensteranlagen geschlossen und den jeweiligen
Wohnungen zugeordnet. Der mittlere Bereich dieser
Loggien wird erhalten und mit einer Treppenanlage zum
Garten nach historischen Analogien ausgestattet.
Die Loggien im Obergeschoss - zweiteilig (BT A + B)
bzw. dreiteilig (BT D + E) durch Rundbögen gefasst
werden nach vergleichbaren Aufteilungen durch
Fensteranlagen geschlossen oder als Loggia im Bestand
erhalten. In der ersten Dachgeschossebene erfolgt der
Einbau von neun Dachloggien als überdachte
Aufenthaltsfläche im Freien.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen
(Holzkastenfenster mit Holzsprossen) werden in
Abstimmung mit
dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
bewertet und unter Beachtung eines
Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu
errichtende Fenster und Fenstertüren werden im
Zuge der Nutzungswandlung und in Abstimmung mit dem
BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit
bauzeitlicher Profilausbildung der Außenansicht
errichtet. Teilweise werden die hier vorliegenden
Fenster-und Ziergitter bauseits aus- und
wiedereingebaut, sodass der AN die Aufarbeitung
vornehmen kann
(Ausweisung in gesonderter Position)
Die Aufarbeitung der Fassaden und des steil
aufstehenden Daches wird nach Vorgaben der
Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem
BLfD unter Berücksichtigung eines noch zu
erstellenden restauratorischen Farbgutachtens
ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und
Deckenbeschichtungen in den Bestandstreppenhäusern zur
Farbfassung und ornamentalen Gestaltung wird
gleichermaßen anhand der Erkenntnisse des
restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die
Aufarbeitung aller
bauzeitlichen Ausstattungen der Treppenhäuser
(Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe,
Ziergitter etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD
ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig
der Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem
denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe
in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes
erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter
Berücksichtigung der bauphysikalischen Bedingungen
(Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer
Regelwerke und den Vorgaben des BLfD.
Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das
Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche
wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller
haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen
technischen Standards.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu
erreichen.
Für die am Bau beteiligten Firmen wird in begrenztem
Umfang im Bereich der Grünflächen um das
Gebäude Fläche als Lager und Stellplatz bereit
gehalten.
Zugänglichkeit
Die Baustelle ist über die innenliegenden
Bestandstreppenhäuser zugänglich.
Wetterschutz
Als Wetterschutz wird das Bestandsdach abschnittsweise
erneuert und somit das eindringen von Wasser
vermieden.
1.3 Bauleistungen
Betonwerkstein TRH, LOS A+B+C und D+E
Einschließlich Instandsetzung Bestandsfliesenbelag,
Treppenhäuser
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend
über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine
Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der
Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen
am Bestand bedürfen immer einer
Genehmigung. Besonders zu schützende denkmalrelevante
angrenzende Bereiche. Schutzmaßnahmen
für angrenzende Bauteile sind, sofern nicht anders
beschrieben, in den Positionen mit einzukalkulieren.
Bereiche mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen sind
zu beachten: u.a.Treppenhäuser sind zu
schützen, Bestandsboden Loggien (Leistung AN
Abbrucharbeiten)
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen),
Höhendifferenz zu überwinden.
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum.
Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück sind nur nach
Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung
der statisch bewerteten Maximallasten möglich. Es
steht jedoch nicht ausreichend Lagerfläche zur
Verfügung, ggf. muss just-in-time Verfahren angewandt
werden.
Die Anmietung öffentlicher Flächen für die Ausführung
und eigene Baustelleneinrichtung ist vollständig
Sache des AN. Hiermit in Verbindung stehende Kosten
und Gebühren trägt der AN. Hinweis: Der
Wendekreis am Max-Mannheimer-Ring, nördlich des
Gebäudeteils C ist eine öffentliche Verkehrsfläche!
Sofern für die Ausführung der eigenen Leistung,
inklusive der Baustelleneinrichtung, temporäre
Verkehrseinrichtungen, Straßensperrungen o.ä.
erforderlich werden, sind diese Maßnahmen
eigenverantwortlich durch den AN zu organisieren und
umzusetzen. Hiermit in Verbindung stehende
Kosten und Gebühren trägt der AN.
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend
einzuhalten.Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg).
Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass
die Punktlast bei den Stahlsteindecken
nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem
Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende
Lastverteilung vorgesehen werden.
Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bau
-Abbruchteile sind in ausreichendem Maß
vorzunehmen und sofern nicht anders beschrieben in den
Positionen mit einzukalkulieren.
Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von
Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch
besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der
Positionen einzukalkulieren. Eine Nutzung von
Aufzügen oder anderen mechanischen Förderhilfen kann
nicht zugesichert werden. Die Kalkulation hat
grundsätzlich von Handtransport auszugehen.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen
aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen
miteinzukalkulieren.
1.5 Hinweis zur baurechtlichen Dokumentation
Grundsätzlich ist die baurechtlich notwendige
Dokumentation erforderlich. Siehe auch Anlagen:
"Baurechtlich notwendige Dokumentation". Zudem besteht
eine erhöhte Anforderungen an die
Dokumentation bei denkmalgeschützen Bauteilen (siehe
gesonderte Position).
Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05
auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand
2023-04 maßgebend. In der Planung wurden bereits
Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und
entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen
erarbeitet.
Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten
Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an
mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind
entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht
wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der
Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu
dokumentieren.
1.6 Gerüste
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung
aller (außer Fassadengerüste) gem. der
eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die
Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb
des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der
Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen
miteinkalkuliert werden.
1.7 Navis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor.
Hier können alle Räume digital betrachtet werden
und auch Messungen vorgenommen werden können.
Hinweis: Der 3D Scan entspricht dem Zustand vor der
Sanierung und nicht dem aktuellen Stand auf der
Baustelle.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur
Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45
.0&site=2625571698842650&image=2836763721
64713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.8 Hinweis zur Verfügungsstellung von
Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen
zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine
Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die
Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer
verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine
Leistungserbringung erforderliche Planungen und
sonstigen
Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach
Erhalt einer automatisierten Nachricht über die
Einstellung neuer Unterlagen von dieser
Planungsplattform herunterzuladen und sich diese,
soweit für Ihn
erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen keinerlei
Unterlagen in Papierform dem AN zu Verfügung.
1. ALLGEMEIN
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung Seitz + Müller
Projektmanagement GmbH
Helmut-A.-Müller-Straße 1
82152 Planegg
Enwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb Ingenieurgesellschaft Burgert
mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 1 GmbH
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit
dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote
ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich
zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen
zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage
bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein
klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben,
z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der
Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit,
ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und
Nachleistungen und außerdem über Pflege,
Unterhaltungskosten, Bedienungs- und
Sicherheitsvorschriften.
Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten
bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und
deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und
Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels
Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält
sich der
Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das
wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit
der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung
vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für
Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden
Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder
differenzierte Beschreibungen oder nach
Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so
bestimmt,
dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu
rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich
begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben
des
Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben.
Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht
unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen
kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von
Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse
(Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind,
kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil
ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt.
Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im
Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung
und Instandsetzung, Wartung sowie dem
Austausch verschiedener beim Auftraggeber
standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs-
und
Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie
Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in
Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene
und im
Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den
Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard
dar.
2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Natur-/Betonwerksteinarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18333
Betonwerksteinarbeiten, sowie allgemein anerkannten
Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge
Säurefliesner-Vereinigung e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BFTN: Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile,
Terrazzo und Naturwerkstein
Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von
Betonbauwerken e. V.,
Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
Fachverband Fliesen und Naturstein e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte
Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.
V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung
der Toleranzgrenzen, insbesondere von
Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit
Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN
12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil
des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung erstellt der
AN, soweit nicht vorhanden, eine Fugen- und
Verlegeplanung. Hieraus müssen Bezugskanten und
Verlegerichtung sowie Rutschhemmungsklassen der
Beläge hervorgehen.
Für die Steinmaterialien und deren Plattenformate (L x
B x T) sind statische Nachweise in Bezug auf
aufnehmbare Belastungen durch den Lieferanten
herzureichen.
2.1 Prüfung der Belegreife
Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der
Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch
CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen.
Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen
Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis
des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN
18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16.
Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren
und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine
Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der
zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und
Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim
Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten
Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu
verschließen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Produkt/Material
Jegliches Steinmaterial muss frei von Rissen,
Blätterungen, Löchern und Verfärbungen sein.
Der AN hat im Rahmen von Güteprüfungen Nachweise für
die Eignung des jeweiligen Steinmaterials für
den entsprechenden Einbauort und -zweck anhand
mineralogisch-chemischer Untersuchungen und
technisch-physikalischer Untersuchungen über einen
öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für
Steinmaterialien zu erbringen. Dies schließt auch den
Nachweis der Tausalzbeständigkeit ein.
Vom AG können Gütezeugnisse und Angaben über ihre
Verwendung bei ausgeführten Bauten angefordert
werden.
Der AN hat bis 8 Wochen vor Beginn des Einbaus einen
Lieferantennachweis zum Rohmaterial zu
erbringen. Ebenfalls sind über ein Prüfzeugnis, nicht
älter als 2 Jahre, die vorgegebenen technischen
Anforderungen nachzuweisen. Aus dem Prüfzeugnis müssen
die genaue Materialbezeichnung, der AG der
Prüfung und das prüfende Institut hervorgehen.
Alle angebotenen Materialien müssen dem AG vom AN
detailliert benannt werden. Vom AN ist die Klärung
über die zu verwendenden Materialien mit dem AG
herbeizuführen, wobei dem AG ein Bemusterungs- und
Prüfzeitraum von mindestens 10 Tagen zur Verfügung
stehen soll.
Der AN trifft die Auswahl von (auch unterschiedlichen)
Steinmaterialien, Klebern, Zementmörteln etc. im
Hinblick auf das Erfordernis, dass die verschiedenen
Materialien nicht in unerwünschter Weise miteinander
reagieren dürfen und nicht zu Verfärbungen sichtbarer
Materialoberflächen führen.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede
auftreten können, abweichend von ATV
Betonwerksteinarbeiten Punkt 2.3, sind
Farbunterschiede, die in
Kenntnis dessen aus unterschiedlichen
Herstellungsverfahren herrühren, nicht akzeptabel und
stellen einen
Mangel dar. So ist der AG vorher auf diesen Umstand
hinzuweisen und um sein Einverständnis zu
ersuchen.
3.2 Oberfläche/Optik
Sämtliche Naturstein- und Betonwerksteinbodenbeläge
sind, soweit nicht anders beschrieben, in
geschliffener Oberfläche C120 bis C220 auszuführen.
3.4 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Mindestvorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung
sind auch für nicht-gewerbliche Bereiche
einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter
Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine
Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum
benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden
Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als
auch trocken begangen werden, beide
Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003
und
nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die
erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt,
teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor
Materialdisposition unaufgefordert mit und meldet
Bedenken an.
3.5 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung
Sonderplatten, wie bspw. kalibrierte Platten als
Aufzugskabinenbeläge, die nicht in der
Standardproduktion
gefertigt werden können, müssen sich optisch in das
Gesamterscheinungsbild einfügen.
3.5.1 Untergrund
Die Naturstein- und Betonwerksteinbeläge sind
grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen
auszuführen, sofern keine Höhensprünge vorgesehen sind.
3.5.3 Verlegung
Es ist davon auszugehen, dass
baustellenlogistikbedingt nicht alle Belagsflächen in
einem Zuge verlegt
werden können. Die Verlegeabschnitte richten sich nach
dem Baufortschritt. Die hieraus resultierenden
bauüblichen Aufwendungen für die zeitlich versetzte
Verlegung in Abschnitten sind mit einzukalkulieren.
3.5.3.2 Verlegung im Dünnbett oder Mittelbett
Vom AN ist auf eine sehr ebene Verlegung des Belages
zu achten. Zwischen benachbarten Platten ist eine
Höhendifferenz von maximal 1 mm zulässig, Überzähne >
1 mm stellen einen Mangel dar und sind nicht
zulässig.
Kalibrierte Platten sind, soweit nicht nachfolgend
abweichend beschrieben, mit Haarfuge < 2 mm zu
verlegen.
3.5.5 Plattenbeläge unterhalb von Türen
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von
Türen in
Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind,
und ob solche Entkopplungsfugen mit
Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl
geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen,
insbesondere aus Radlasten.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen
Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle
Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der
Plattenfugen in den Türlaibungen unterhalb der
Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen
Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu
versiegeln.
Unterhalb der Türblätter von Brand- und
Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im
Plattenbelag nicht
höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung
vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm
betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu
gewährleisten.
3.5.6 Dauerelastische Versiegelung
Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich
dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem
zulässigen
Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser
einzusetzten.
Der Einbau von dauerelastischen Verfugungen muss
generell ohne Zuhilfenahme von Spülmittel o. ä.
Glättmitteln erfolgen, um spätere Verfärbungen am
Naturstein zu vermeiden. Soweit beim AN keine
positiven Erfahrungen aus der Kombination des
jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den
zum
Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN
unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert
Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und
Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung
der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle
Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder
-verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese
Materialkombinationsproben vor Ausführung der
dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG.
Alle sichtbaren Kanten sind anzufasen und in der
Hauptoberfläche entsprechenden Bearbeitung
auszuführen.
Verfugungen sind in voller Tiefe zu schließen.
3.6 Ausführung spezieller Bauteile
3.6.2 Stufen- und Treppenbeläge
Die Vorderkanten von Werksteinblockstufen sind gefast
auszuführen.
Alle Stufen erhalten rutschhemmende Vorderkanten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend
beschrieben, erhalten alle Treppenvorderkanten
gestockte Bereiche zum Zwecke der Rutschhemmung.
Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, sind
Stufenbeläge schallentkoppelt zur Wand
einzubauen.
Die Randfugen von Podestbelägen sind generell
elastisch auszuführen. Randplatten von Podesträndern
sind starr im Mörtelbett einzubauen, soweit keine
Randwinkel beschrieben sind. Zwischen den starr
eingebauten Podest-Randplatten und nebenliegenden,
schwimmend verlegten Podestbelägen sind
durchgängige Schalltrennfugen mit Randdämmstreifen und
dauerelastischer Versiegelung einzubauen.
Wischleisten sind an allen zum Bodenbelag angrenzenden
Wandflächen sowie dem Treppenverlauf folgend
als 2-tlg. Stufensockel (Tritt- und Setzstufe)
einzubauen.
Sämtliche sichtbar verbleibenden Stirnkanten und
Überstände von Stufen- und Podestbelägen sowie von
Sockelleisten sind mit einer Oberfläche wie die Beläge
der Hauptfläche herzustellen.
3.6.3 Bodenbeläge
Der AN prüft die vorgeschlagenen bzw. zu bemusternden
Naturstein- und Betonwerksteinmaterialien für
Bodenbeläge, insbesondere unter den Aspekten der
Dauerhaftigkeit von Oberfläche, Rutschhemmung und
Ansehnlichkeit sowie im Hinblick auf zu erwartende
mechanische und chemische Beanspruchungen.
Abweichend von den Vorgaben der ATV sind
Höhenversprünge geschliffener oder kalibrierter Beläge
zwischen benachbarten Platten bis zu einer Einzelgröße
von 0,60 m2 nur bis 1 mm, bei Platten > 0,60 m2
bis maximal 2 mm zulässig.
3.6.4 Sockelleisten
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend
beschrieben, sind Sockelleisten aus gleichem
Material wie Bodenbeläge mit einer Stärke von
mindestens 8 mm bis maximal 12 mm herzustellen.
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung als
"wandbündig" beschrieben, sind Sockelleisten auf die
fertige
Wandfläche mit Klebemörtel aufzusetzen. Die oberen
Sichtkanten sind geschliffen/poliert und gefast
auszuführen. Oberseitige dauerelastische Verfugungen
sind nicht zulässig.
In den Anschlussbereichen Boden-Sockel sind
dauerelastische Versiegelungen einzuplanen.
3.6.5 Reinstreifer
Reinstreifer sind auf Plattenfugenmaße bezogen
objektspezifisch anzufertigen und oberflächenbündig an
den Bodenbelag anzuarbeiten. Unterhalb von
Reinstreifermatten ist der Untergrund mit einem
Abdichtungsanstrich auf Epoxidharzbasis zu beschichten.
Reinstreifermatten sind grundsätzlich in umlaufende
Rahmen aus Edelstahl einzulegen. Für die Dauer der
Bauzeit ist vom AN eine Holzplatte als Provisorium in
den Mattenrahmen zur Vermeidung von
Stolperkanten einzulegen und bei Einbau der
Reinstreifermatte zu entsorgen. Zum Zweck der Reinigung
sind Reinstreifermatten in Felder < 1,00 m2 unter
Aufnahme des Fugenbilds angrenzender Beläge zu teilen.
3.8 Erstreinigung
Die Menge des zum Reinigen verwendeten Wassers ist auf
die tatsächlich notwendige Menge zu
beschränken. Saure und stark alkalische
Reinigungsmittel sind nicht einzusetzen.
Grobe Verschmutzungen, wie Farbreste, Putz etc., sind
mit einer Reinigungsklinge zu beseitigen. Die
Erstreinigung ist Leistungsbestandteil des AN und wird
nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
das Gewerk Betonwerkstein, die sich aus dem
Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten
Gebäude CS 61
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche
Maßnahmenbeschreibung, Stand
30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand
Tektur)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die
baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte
Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der
Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch
erst
nach Vorliegen einer Ausführungsplanung teilweise
erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und
teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der
Realisierung konkretisiert werden. Soweit einzelne
Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht
ausreichend beschrieben werden können, wird die
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter
und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt.
Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann
im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten
Bauteile; denkmalschutzrelevante Bauteile,
die nicht temporär ausgelagert werden können, werden
während der Realisierungsphase durch
Luftpolster-Schutzfolien und Holzfaserplatten (z.B.
Kastenfenster, historische Türzargen, Bodenbeläge im
Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen
mit Geländer und Handläufen) geschützt. Die
Schutzmaßnahmen werden dauerhaft gewartet und bei
Erfordernis vervollständigt.
(8) Neuerrichtung einzelner Treppenhäuser und
Bestandstreppenhäuser:
Zur Erschließung der Einheiten im Erd-, Ober- und
Dachgeschoss (+ Spitzboden) sowie der
Nebenräume im Kellergeschoss werden vier zusätzliche
Treppenhäuser- jeweils einmal an den
Bauteilen A, B, D und E - in schlichter, moderner
Architektursprache mit vorgelagerten
Zugangstreppen errichtet. Die Treppenläufe KG bis DG
werden in massiver Bauweise ausgeführt, der
Treppenlauf vom DG zum SB wird in leichter
Stahlbauweise mit Holzstufen gestaltet. Die Ausführung
wird mit einer zweiseitigen Stahlwangentreppe mit
Trittstufen in Holz (Eiche Natur, geölt), freistehend
mit
Befestigung am oberen Auflager und anschließendem
Austrittspodest gestaltet. Die
Geländer-Konstruktionen der neu eingefügten Elemente
bestehen aus Flachstahlprofilen mit Ober- und
Untergurten und einem hölzernen Handlauf.
Die bauzeitlichen Bestandstreppenhäuser in den
Bauteilen A und E sowie die Bestandstreppenhäuser
im Bauteil C werden erhalten und nicht erweitert
(Sanierungsbeschreibung siehe Position (22). Die
beiden bauzeitlichen Bestandstreppenhäuser in den
Übergangsbereichen Bauteil A/B bzw. Bauteil D/E
werden ebenfalls erhalten und nach
Sanierungsbeschreibung (Position 22) aufgearbeitet;
sie erhalten
zusätzliche Treppenläufe vom DG zum SB in leichter
Stahlbauweise. Die Ausführung wird mit einer
zweiseitigen Stahlwangentreppe mit Trittstufen in Holz
(Eiche Natur, geölt), freistehend mit Befestigung
am oberen Auflager und anschließendem Austrittspodest
gestaltet. Die Geländer-Konstruktionen der neu
eingefügten Elemente bestehen aus Flachstahlprofilen
mit Ober- und Untergurten und einem hölzernen
Handlauf.
(21) Zum Umgang mit den bauzeitlichen
Türkonstruktionen (Haustüren/Innentüren), deren Erhalt,
Umsetzung, Sanierung und energetische Optimierung,
sowie zum Austausch und Einbau von neuen
Türkonstruktionen (Haustüren/Innentüren) wurde eine
Konzeption mit dem BLfD entwickelt und abgestimmt.
Diese Konzeption ist als Anlage (3) beigefügt und
differenziert einzelne Vorgehensweisen hinsichtlich des
Erhalts und der Sanierung sowie des Einbaus neuer
Elemente. Die exakte Ausführung zur Sanierung (Art
und Weise) kann erst mit Abschluss der Ausführungs-
und Werkplanung festgelegt werden; gleiches gilt
sinngemäß für den Einbau neuer Türkonstruktionen in
allen Geschossen.
Alle beabsichtigten und einvernehmlich abgestimmten
Vorgehensweisen, basierend auf der angefügten
Anlage (3), zu den zu sanierenden Türkonstruktionen
und den neu zu erstellenden Türkonstruktionen
werden protokolliert; die Dokumentation wird vor
Ausführung dem BLfD übergeben.
Die im Bestand vorhandene bauzeitliche Haustüranlage
und die historische Türanlage des seitlich
gelegenen Nebentreppenhauses werden grundsätzlich
erhalten und nach abgestimmter Konzeption
saniert. Gleiches gilt sinngemäß für die historische,
aber nicht bauzeitliche, Haustüranlage des neu
errichteten Treppenhauses an der Nordfassade.
Gestalt, Form und Materialität der neuen Haustüranlage
(4 x Nordfassade) mit vorgelagerter
Treppenanlage richtet sich nach der Gestaltungssatzung
und wird nach dem vorliegenden Leitdetail
"Hauszugänge" zum Gebäude CS 63 ausgeführt.
Fassade -neue Außentreppen/Hauszugänge Cs 63-F-02
dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am
Gebäude CS 61 und wird in der weiteren
Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst.
(22) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der
Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und
behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung
modernisiert.
Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser)
vorhandenen nicht bauzeitlichen - Fliesenbeläge
werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit
Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor
Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende
Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt
durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer
lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung.
Auch der betonierte und mit neuzeitlichen Fliesen
belegte Treppenlauf (alle Bestandstreppenhäuser) in
das Kellergeschoss wird wie vorgehend beschrieben
gereinigt.
Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss zum
Dachgeschoss (alle Bestandstreppenhäuser)
erfolgt im Bestand jeweils mit einer eingestemmten,
zweiläufigen Holzwangen-Treppen-Konstruktion mit
Zwischen- und Austrittspodest (Eiche). Die Setz- und
Trittstufen wurden im Zuge der Generalsanierung
aufgedoppelt (Eiche / Buche im Stäbchenformat) und
werden als solche erhalten. Ein hölzerner Handlauf
(Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den
seitlichen Wandflächen befestigt. Einzelne,
kunsthandwerkliche, hölzerne Brüstungsgeländer wurden
im Zuge der Generalsanierung gegen
neuzeitliche, metallische Geländer ausgetauscht
(Treppenhaus im Bauteil A), oder auch durch
zusätzliche, neuzeitliche, metallische Handläufe
erhöht. Einzelne Treppenhäuser verfügen noch über
bauzeitliche, kunsthandwerklich gefertigte Brüstungen,
die zwischen den Treppenläufen raumhoch
verspannt sind; die Verortung ist der
Bestandsdokumentation zum Gebäude CS 61 zu entnehmen.
Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und
deren historische Ausgestaltung durch
Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor
Beschädigungen geschützt; die seitlich
angeordneten Handläufe werden demontiert und zum
späteren Wiedereinbau eingelagert.
Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen
der Treppenanlage werden behutsam gereinigt;
kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch
einen Tischler ausgebessert und abschließend
mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack
versehen.
Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher
Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an
gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge
werden substanzschonend abgeschliffen. Die
weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich
dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der
ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen
ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen
aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht
auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe
erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten
Schutzlack.
Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem
weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger -
vermutlich aus Brandschutzgründen versehen. Sämtliche
Wand- und Deckenflächen in den
Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß
gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und
Deckenflächen auch die geputzten Untersichten der
Treppenläufe in den Bestandstreppenhäusern
erfolgen nach den Erkenntnissen der noch
auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen
und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD.
Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird
die Farbfassung der Treppenhäuser auf
Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden
Restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Im Folgenden ein Auszug der relevanten Maßnahmen für
Treppen / STB-Fertigteile (Vorleistung)
Ebenheit, Maßhaltigkeit und Einhaltung der
Gefälle/Steigungsmaße sind sicherzustellen.
Werksteinbeläge benötigen eine tragfähige, rissfreie
und aufnahmefähige Oberfläche.
Geländer (Vorleistung)
Die Montage der Treppengeländer erfolgt vor dem Einbau
des Betonwerksteinbelags.
Estricharbeiten (Vorleistung)
Tragfähiger Untergrund und vollständige Austrocknung
gemäß CM-Messung.
Schnittstelle: Trocknungszeit kann je nach Aufbau
mehrere Wochen betragen (Zementestrich ~4 Wochen/4
cm).
Prüfpflicht für den AN Werkstein auf Eignung und
Haftung des Untergrunds.
Putzarbeiten (Vorleistung)
Wandputzarbeiten werden vor Verlegung der
Betonwerksteinbeläge fertiggestellt.
Türen / Türzargen (Folgeleistung)
Lage der Türschläge ist relevant für die Fugenlage.
Malerarbeiten (Folgeleistung)
Malerarbeiten erfolgen nach Einbau der
Betonwerksteinbeläge.
Treppen / STB-Fertigteile (Vorleistung)
Siehe Anlagenliste anbei
Siehe Anlagenliste anbei
10 Gebäudeteil A+B+C
10
Gebäudeteil A+B+C
10.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
10.20 Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
10.20
Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
10.30 Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
10.30
Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
10.40 Stundenlohnarbeiten
10.40
Stundenlohnarbeiten
20 Gebäudeteil D+E
20
Gebäudeteil D+E
20.10 Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.10
Vor-/nachbereitende Arbeiten
20.20 Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
20.20
Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenberei
20.30 Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
20.30
Einbauteile, Instandsetzungen und Schutz
20.40 Stundenlohnarbeiten
20.40
Stundenlohnarbeiten
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