Kalksandsteine
Daiichi Neubau Geb. F5 Pfaffenhofen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01            INHALTSVERZEICHNIS 01           INHALTSVERZEICHNIS 01           Inhaltsverzeichnis 02           Baubeschreibung 03           Angaben zur Baustelle 04           Projektbeteiligte 05           Angebotsunterlagen 06           Planungsunterlagen 07           Allgemeine Technische Vorschriften 08           Zusätzliche Technische Vorschriften 09           Übergeordnete Baulogistik 10           Sonstige Vorbemerkungen 11           LV-Positionen 12           Zusammenstellung
01            INHALTSVERZEICHNIS
02            BAUBESCHREIBUNG 02           BAUBESCHREIBUNG Umfang / Größe / Nutzung Auf seinem Werksgelände an der Luitpoldstraße in Pfaffenhofen an der Ilm beabsichtigt Daiichi-Sankyo als Bauherr auf einem 78.260 m² großen Grundstück (Flurstück-Nr. 1237) den Neubau eines Produktionsgebäudes zu errichten. Im „Neubau F5“ sollen Reinräume zur Herstellung pharmazeutischer Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und zur Abfüllung des formulierten Endprodukts, sowie die zugehörigen Lagerlogistik-, Dokumentations- und Qualitätssicherungsflächen geschaffen werden. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein sechsgeschossiges Gebäude mit Unterkellerung, einer Länge von ca. 89,00 m und einer Breite von ca. 50,90 m, angeordnet in Nord-Südrichtung im nordöstlichen Grundstücksbereich zwischen Luitpoldstraße und Ingolstädter Straße. Das Gebäude ist freistehend, jedoch umgeben von Bestandsgebäuden. Die Grundfläche beträgt ca. 4.493 m², der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 175.088 m³. Im Westen wird der Neubau in Ebene E1 an einen bestehenden begehbaren Medienkanal mit der betriebsinternen Hauptmedienversorgung angeschlossen, im Süden wird in Ebene E0 ebenfalls an diesen Medienkanal angebunden. Nutzung der Geschosse Ebene E6 (Technikzentrale): In Ebene E6 befinden sich die Technikflächen für die Lüftungs- und Kältezentrale, sowie Elektro- und Traforäume. Im Westen ist die Fassade im Bereich der Luftansaug- und Luftausblas-Lamellen zurückversetzt. Es entstehen zwischen den Erschließungskernen zwei Dachflächen mit einer Attikahöhe von +27,90 m (462,10 m ü.NN). Die Erschließungskerne der Treppenhäuser an den Gebäudeecken haben eine Attikahöhe von +31,50 m (465,70 m ü.NN), der mittige Erschließungskern der Aufzüge hat eine Attikahöhe von +32,40 m (466,60 m ü.NN). Im Osten ist die Fassade ebenfalls zurückversetzt. Auf der entstehenden Dachfläche sind die notwendigen Rückkühlwerke auf einer Stahlkonstruktion aufgestellt. Die Anlagen sind mit einem Sichtschutz versehen, mit einer Oberkante von ca. 6,30m über der Attika der Dachfläche auf einer Höhe von +27,00 m (461,20 m ü.NN). Die Attika des Hauptgebäudes wird dadurch nicht überragt. Die Attikahöhe des Hauptgebäudes/Technikzentrale beträgt +34,80 m (469,00 m ü.NN). Ebene E4+E5: Die zentrale Wirkstoff-Produktion findet in Ebene E4 in zwei gespiegelten Produktionslinien statt. Räume zum Auftauen, zur Einwaage und Ansatz, sowie zum Abfüllen und Einfrieren sind um diese Produktionslinien angeordnet. Des Weiteren befinden sich in dieser Ebene für die zuvor genannten Räume für den Reinheitsklassenwechsel Personal- und Materialschleusen, sowie zugeordnete Bereitstellungsflächen und Dokumentations-Schreibplätze. Die Flächen sind -abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Nutzung- in Reinraumklasse E bis C ausgewiesen. Im Luftraum oberhalb der luftdicht abgedichteten und nur für Wartungszwecke begehbaren Reinraum-Zwischendecken befinden sich die für die jeweilige Reinraumnutzung erforderlichen Prozess-/Sprinkler-/Elektro- und Lüftungs-Verteiltrassen. Die zugehörigen RLT-Geräte mit ihren Außenluftansaug-/ Fortluftausblas-Kammern befinden sich somit oberhalb der Produktionsräume im westlichen Teil der Ebene E5. Zwei große Bereiche sind hier zur Erst-/Nachinstallation, sowie zur späteren Wartung als begehbare Stahlbühnen ausgebildet. Im östlichen Teil der Ebene E5 befinden sich die großen Haupt-Umkleiden (für Ebene 4) mit Sanitärräumen, in der nordöstlichen Ecke ein Bürobereich, in der südöstlichen Ecke ein Pausenraum, sowie die Inprozesskontrolle. Ebene E2+E3: Das Formulieren, Abfüllen und Gefriertrocknen des Endprodukts findet in Ebene E2 in zwei identisch aufgebauten Linien statt. Diese umfassen Räume für den Ansatz, eine Abfüllmaschine, zwei Gefriertrockner und mehrere Inspektionslinien. Des Weiteren befinden sich in dieser Ebene für die zuvor genannten Räume für den Reinheitsklassenwechsel Personal- und Materialschleusen, sowie zugeordnete Bereitstellungsflächen und Dokumentations-Schreibplätze. Die Flächen sind -abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Nutzung- in Reinraumklasse D bis C ausgewiesen. Im Luftraum oberhalb der luftdicht abgedichteten und nur für Wartungszwecke begehbaren Reinraum-Zwischendecken befinden sich die für die jeweilige Reinraumnutzung erforderlichen Prozess-/Sprinkler-/Elektro- und Lüftungs-Verteiltrassen. Die zugehörigen RLT-Geräte mit ihren Außenluftansaug-/ Fortluftausblas-Kammern befinden sich somit oberhalb der Produktionsräume im westlichen Teil der Ebene E3. Zwei große Bereiche sind hier zur Erst-/Nachinstallation, sowie zur späteren Wartung als begehbare Stahlbühnen ausgebildet. Im östlichen Teil der Ebene E3 befinden sich die großen Haupt-Umkleiden (für Ebene 2) mit Sanitärräumen, in der nordöstlichen Ecke ein Bürobereich, in der südöstlichen Ecke ein Pausenraum, sowie Besprechungsräume. Die im Westen zwischen Neubau und bestehenden Galenik-Gebäuden parallel zum Gebäude laufende Erschließungsstraße liegt ca. 0,15 m unterhalb des Geschosses E2. Ebene E1: In Ebene E1 befindet sich mit zwei Zugängen auf der Ostseite der Eingangsbereich zum Gebäude, im südlichen Bereich Räume der Prozess-Wassertechnik und Sprinklerunterzentralen, sowie Server-, Elektro- und Traforäume, im nordwestlichen Bereich eine große Kühlzelle als Lager mit zugehörigen Schleusen. Im nordöstlichen Teil des Geschosses befindet sich ein Logistikbereich mit zwei Laderampen, über welche die zentralen Logistikflächen und die Produktionsräume im Gebäude mit Rohmaterialien versorgt werden. Über diesen Bereich erfolgt auch die Abfallentsorgung über einen Entsorgungsraum. Neben einem Musterzug mit Personal- und Materialschleuse befinden sich in Ebene E1 noch weitere der Logistik zugeordnete Bereitstellflächen, eine Umkleide, ein Büro- und Pausenraum. Der Fußboden des Geschosses E1 entspricht OK FFB ±0,00 m und liegt auf 434,20 m ü.NN. Die im Osten zwischen Neubau und bestehendem Laborgebäude parallel zum Gebäude laufende Erschließungsstraße liegt ca. auf der Höhe des Eingangsgeschosses E1. Ebene E0 (Untergeschoss): Im Untergeschoss E0 befinden sich im südlichen Bereich die Technikzentralen der zentralen Gebäude- und Prozesstechnik, im nördlichen Bereich eine große Tiefkühlzelle als Lager mit zugehörigen Handlingbereichen. Weitere Nebenräume, u.a. ein GMP-Archiv im Nordosten und ein zentraler Putzraum, sowie kleinere Lagerräume sind ebenfalls in der Ebene E0 zu finden. Das Untergeschoss E0 bindet auf der Ostseite etwa 8,00 m ins Erdreich ein, auf der Westseite etwa 14,30 m. Erschließung / Infrastruktur Gebäude-Erschließung Die Personalerschließung erfolgt über die Haupteingänge im Eingangsgeschoss Ebene E1 an der Ostfassade von der internen Werkstraße aus. Von den Eingangsbereichen aus erreichen die Produktions-Mitarbeiter über Flure die nordöstlichen bzw. südöstlichen Erschließungskerne (TRH 4 und TRH 6) mit Personalaufzug und Verbindungstreppe zu den Technik-, Büro- und Umkleidebereichen in den Obergeschossen E3 und E5. Die zentralen Reinraumumkleiden in RR-Klasse D bzw. E befinden sich in den Ebenen E3 bzw. E5. Von hier erreichen die Mitarbeiter über den Erschließungskern (TRH 5) in der entsprechenden Reinraumklasse das jeweils darunter liegende Produktionsgeschoss. Die Logistik-Mitarbeiter erreichen von den Eingangsbereichen aus die Logistik-Umkleiden/Sozialflächen und Logistik-Büros. Von hier verteilen sich die Mitarbeiter an ihren jeweiligen Arbeitsplatz, die Laderampe mit zugehörigen Lagerflächen, die Kühlzelle in Ebene E1 oder über das TRH 5 die Tiefkühlzelle im Untergeschoss E0. Ein Logistik-Lastenaufzug verbindet die Ebenen E0 und E1. An der westlichen Seite an Achse H/7-9 befindet sich ein Erschließungskern mit zwei weiteren Lastenaufzügen für Haustechnik- bzw. Prozess-Transporte und einem Palettenaufzug für Warentransporte. Einer der Lastenaufzüge ist von der Straßenebene E2 von außen nutzbar. Drei weitere Treppenhäuser an Achse H (eines davon im Freien vor der Fassade) gewährleisten die geforderten Fluchtmöglichkeiten aus dem Gebäude. Die Technikzentrale in Ebene E6 ist nur für Technik- und Wartungspersonal zugänglich. Die Zugänge aller Trafoboxen in Ebene E0, aber auch über die Dachfläche E6, erfolgt ausschließlich von außen. Die Materialerschließung erfolgt über das Betriebsgelände zur Logistikhof-Fläche an der Nordost-Gebäudeecke. Von der Laderampe mit 2 getrennten Andockstationen mit Überladebrücken werden Roh- und Hilfsstoffe über den westlichen Erschließungskern in die Reinraumgeschosse verteilt. Ebenso können in diesem Bereich Waren mit Kleintransportern an- oder abgeliefert werden. Das fertige Produkt wird ebenfalls über diese Laderampe aus dem Gebäude gebracht. Seitlich der Laderampe mit Zugang zur Logistikhof-Fläche ist die zentrale Entsorgung geplant mit Wertstoff-Sammelcontainern. Stickstofftankfarm Die Tankfarm an der nordwestlichen Gebäudeecke wird mittels Tankwagen ver- und entsorgt. Barrierefreiheit Weite Bereiche des Produktionsgebäudes lassen sich aufgrund ihrer Nutzung nicht barrierefrei gestalten. Das Gebäude ist nicht öffentlich zugänglich und benötigt darum keine Barrierefreiheit. Dennoch ist es über einen ebenerdigen Zugang barrierefrei zu betreten Von den Erschließungskernen sind alle ohne weiteren Einschleusevorgang zugänglichen Geschosse über einen Aufzug erschlossen. In Ebene 1 ist anschließend an die Eingangsbereiche eine Behinderten-Toilette geplant. Außenanlagen / Freiflächengestaltung Für die umgebenden Werkstraßen im Norden, Osten und Westen, sowie die Logistikfläche mit Laderampen zur Anlieferung und Entsorgung in der nordöstlichen Ecke des Gebäudes ist ein Asphaltbelag geplant. Dieser dient außerdem als Feuerwehrumfahrt, spezielle Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind näher definiert. Teilflächen des Logistikhofs nahe am Gebäude sowie ein weiterer Bereich an der südwestlichen Ecke des Gebäudes für Umschlag und Abfüllung erhalten eine flüssigkeitsdichte Betonbodenplatte als Sammelfläche für den Havariefall. Entlang der Ostseite des Gebäudes ist optisch im Asphaltbelag ein Gehweg abgesetzt, der bis ans Gebäude reicht. Die Zugänge ins Gebäude werden gestalterisch durch Streifen im Asphaltbelag betont. Entlang der Westseite schließt das Gelände mit Rasenflächen, Betonpflaster- und Rasenpflasterflächen ans Gebäude an. Der Höhenversatz des Geländes an der Nordseite wird terrassenartig durch Rasenflächen und Mauern ausgebildet. An der Grundstücksgrenze befindet sich eine straßenbegleitende Grünfläche mit Baumpflanzungen. Ein Werkszaun bildet als Einzäunung den Abschluss zu den öffentlichen Flächen. An der Südseite ist das Gelände ebenfalls terrassenartig abgestuft, ein Fußgängerweg mit Treppen entlang des Gebäudes verbindet hier die verschiedenen Geländehöhen. Konstruktion / Rohbau / Gebäudehülle Tragwerk Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken, Quadratstützen in Ebene E0+E1, Stahlverbundstützen in Ebene E2 bis E5, die Aussteifung erfolgt über die vier Erschließungskerne in den Achsen A+H/2-4 und A+H/12-14, sowie die aussteifend ausgebildeten Schächte und Elektro-Unterverteiler- Räume an der Nord- bzw. Südseite C-E/1-2 und C-E/14-15. In den Ebenen E3 und E5 gibt es jeweils zwei größere Bereiche mit einer Stahlkonstruktion anstelle Beton-Flachdecken.Konstruktionsraster: 7.20 m x 8,40 m (entlang Fassaden Nord/West/Süd auf 3,60 m reduziert) Das Untergeschoss Ebene E0 wird als Stahlbetonmassivbau in Bauart einer Weißen Wanne erstellt. Die Gründung erfolgt als bis zu 1,50 m starkes Plattenfundament. Die Technikzentrale in Ebene E6 wird als Stahlkonstruktion, die Dachbereiche über E6 werden als Stahltragwerke mit Trapezblech, Dämmung und extensiver Begrünung ausgeführt. Fassadenkonstruktion Geschlossene Fassadenflächen vor Betonbauteilen wärmegedämmt, hinterlüftet, horizontal modular gegliedert mit vorgehängter Fassadenverkleidung aus großformatigen Alu-Blechtafeln in geschlossener Ausführung, Farbton hell, verschiedene Fassadenbereiche mit abgestuftem Farbton, mattglänzend. Geschlossene Fassadenflächen im Bereich außerhalb geschlossener Betonbauteile z.B. Technikzentrale E6 mit vorgenannter Fassadenkonstruktion mit Unterkonstruktion aus C-Stahlkassetten, welche vor die Fassadenstützen gespannt werden. Horizontale Fensterbänder in den Produktions- und Umkleide-/Büroebenen mit modularer raumhoher Systemelementfassade aus Aluminium mit den Reinraumanforderungen an pharmazeutische Produktionsstätten entsprechender hoher Druckdichtigkeit, festverglast, mit integrierten außenliegenden, elektrisch betriebenen Alu-Raffstoreanlagen als Sonnenschutz. Im Bereich von haustechnischen Anschlüssen (Zu- oder Abluftgittern) horizontal gegliederte in die Paneelfelder integrierte Lamellenbänder. Vertikale Fensterbänder der Treppenhäuser und verglaste Fassadenflächen E1 mit Alu-Pfosten-Riegelfassade mit 2-fach Sonnenschutzisolierverglasung. Die Auswahl der Gläser berücksichtigt Vermeidungsmaßnahmen zum Vogelschutz: für Vogelanprall gefährliche Außenreflexion des Glases wird reduziert, der vor einigen Jahren als Maßnahme gegen Vogelschlag anerkannte Wert von unter 15% Außenreflexion wird mit der aktuellen Glasauswahl unterschritten. Dachabdichtungen Warmdach mit Folieneindichtung auf Gefälledämmung aus Mineralwolle über einer Dampfsperre. Die oberste Dachfläche, mit Ausnahme der Bereiche der Rückkühlwerke, erhält eine extensive Begrünung, Wartungsbereiche um Absetzbereiche für Geräteeinbringungen, Geräte, RWA-Kuppeln, etc. einen Nutzbelag aus Betongehwegplatten auf Trennlage. Zur Absturzsicherung ist eine ausreichend hohe Brüstung vorgesehen bzw. bei Bedarf ein Geländer hinter der Attika. Die Dachfläche der Technikzentrale erhält eine weitestgehend flächendeckende Photovoltaikanlage. Auf die Dachflächen der Ebene E6 wird eine Stahltragebene aufgeständert, welche die für die Energieerzeugung erforderlichen Rückkühler aufnimmt. Ausbau Ausbauraster: 1,20 m x 1,20 m um 0,60 m versetzt zum Gebäudetragraster Vorgesehene Ausbaustandards / Oberflächen: Bodenbeläge: Reinraumbereiche/Hauptumkleiden: Bodenbelag Pharmaterrazzo auf kunstharzvergütetem ZementverbundestrichLogistik-/ Lagerflächen, Transportflure: Bodenbelag (in E0: flüssigkeitsundurchlässige) KH-Beschichtung auf kunstharzvergütetem ZementverbundestrichTechnikflächen: Bodenbelag (in E0: flüssigkeitsundurchlässige) KH-Beschichtung auf kunstharzvergütetem Zementverbundestrich; in E6 KH-Beschichtung auf BetonrohbodenElektro-Räume: Bodenbelag Installations-Doppelboden, KH-Beschichtung auf BetonrohbodenBereiche mit Stahltragwerk: Wartungsstege / Plattformen mit Gitterrostauflagen, in Bereichen der Hauptwege geschlossenTiefkühl-Lagerflächen: Bodenbelag PU-Beschichtung auf flüssigkeitsdichter BetonplatteKühl-Lagerflächen: Bodenbelag KH-BeschichtungBürozonen/Pausenräume: Bodenbelag Parkettboden auf kunstharzvergütetem ZementverbundestrichSanitär-/Waschbereiche: Bodenbelag Pharmaterrazzo auf kunstharzvergütetem ZementverbundestrichEingangsbereiche, Treppenhäuser und teilweise Flurbereiche: Bodenbelag Betonwerksteinplatten Wände: Reinraumbereiche/Hauptumkleiden: Innenwände Pharma-Systemtrennwände aus Glas bzw. pulverbeschichteten BlechenNichttragende sonstige Innenwände: GK-Metallständerwände, gespachtelt mit Latex-/DispersionsanstrichLogistik-/ Lagerflächen, Transportflure, Technikflächen-/zentralen: Trennwände KS-Industriesichtmauerwerk entspr. Brandschutzklassifizierung mit Latex-/DispersionsanstrichKühl-/Tiefkühl-Lagerflächen: KühlzellenwändeTreppenhäuser: Betonwände gespachtelt, Latex-/Dispersionsanstrich Türen in Wänden: Reinraumbereiche/Hauptumkleiden: Reinraumtüren als Pharma-Systemwandtüren aus Glas bzw. AluTechnikraumtüren als Stahltüren teilweise mit Glasausschnitt entspr. BrandschutzklassifizierungTreppenhaus- und Flurtüren als verglaste Aluminium-/Stahlprofiltüren mit BrandschutzzertifizierungSchnelllauftore, Brandschutztore nach Anforderung Brandschutz bzw. Nutzung Decken: Zwischendecken Reinraumbereiche: begehbare, versiegelte RR-Kreuzbandrastersystemdecken aus pulverbeschichtetem MetallZwischendecken Hauptumkleiden/Sanitär-/Waschbereiche: Metall-BandrasterdeckenZwischendecken Eingangsbereiche/Logistik-Nebenräume: GK-Decken mit DispersionsanstrichZwischendecken Büro-/Pausenzonen: Akustiksegel aus Metall mit Lochung mit AkustikauflageLogistik-/Lager-/Technikflächen: Betondeckenuntersichten mit Dispersionsanstrich, Trapezblechuntersichten in E6Kühl-/Tiefkühl-Lagerflächen: Kühlzellensystemdecken
02            BAUBESCHREIBUNG
03            ANGABEN ZUR BAUSTELLE 03           ANGABEN ZUR BAUSTELLE Erschliessung: Die Erschliessung der Baustelle erfolgt von der Nordseite von der Luitpold- strasse aus. Nachbarbebauung und Bestandleitungen, Medienkanäle: In unmittelbarer Nähe sind Bestandsgebäude, die in Betrieb sind. Der laufende Betrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Lärmemissionen sind aus Rücksichtnahme auf die Mitarbeiter und Nachbarn soweit möglich zu vermeiden. An der Nordostecke ist eine neu hergestellte Netzersatzanlage, die sich zum Baubeginn vermutlich auch in Betrieb befindet. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sich im Untergrund neu verlegte Leitungen und bestehende Leitungen befinden, ebenso auf der Westseite und Südseite ein Medienkanal. Die Lage kann dem Baustelleneinrichtungsplan und dem Spartenplan entnommen werden. Die Leitungen und Medienkanal müssen beachtet werden. Der AN muss die Unterlagen beim Bauherrn einholen. Gegf. sind vom AN Suchschlitze herzustellen Zustandsfeststellung vor Ausführungsbeginn durch den AN: Vor dem Ausführungsbeginn wird gemeinsam mit dem AG eine Zustandsfeststellung durchgeführt. Dies wird dokumentiert mit Fotos und Protokoll. Vermesser: Der AG stellt dem AN eine Höhenkote zur Verfügung und pro Richtung 2 Hauptachsen. Der AN muss dies im Zuge der Übernahme bestätigen. Der AN muss die Absteckpunkte eigenverantwortlich sichern Abwicklung der Bauarbeiten: Die Bauarbeiten sind zügig und unterbrechungsfrei durchzuführen. Firmenwerbung: Die Anbringung von Werbung z.B. am Bauzaun ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch den AG erlaubt Sonstiges: Der Unternehmer, der die vorhergehenden Leistungen ausgeführt hat, übergibt die Baustelle wie nachfolgend beschrieben: Die Baugrube und die Baugrundverbesserung sind fertig gestellt und geräumt, Rampen und Treppentürme als Zugang in die in die Baugrube sind nicht vorhanden. In Absprache mit der Bauleitung sind Container für eigene Zwecke auf dem Baufeld zu stellen. Zwei WC-Container werden zur Verfügung gestellt. Anschlüsse für Bauwasser- und Baustromversorgung sind gem. Eintrag in den BE-Plänen vorhanden. Das Baufeld ist mit einem Bauzaun umschlossen. Das Baufeld ist teilweise eben und teilweise geneigt. Für die Umfahrung der Baugrube wird vorab eine geschotterte Baustraße hergestellt, die auf der Nord- und Südseite ein Gefälle von West nach Ost aufweist. Der Höhenunterschied beträgt ca. 5-6m, auf der West- und Ostseite verläuft die Umfahrung nahezu waagerecht.
03            ANGABEN ZUR BAUSTELLE
04            PROJEKTBETEILIGTE 04           PROJEKTBETEILIGTE Bauherr: Daiichi Sankyo Real Estate GmbH Luitpoldstrasse 1 85276 Pfaffenhofen an der Ilm Telefon:   +49 8441 759 9391 e-mail:     juergen.klein.ext@daiichisankyo.com Generalplaner: Chemgineering International GmbH Technologiestr. 5 1120 Wien , Österreich Telefon +43 676 842 131 343 Generalplaner BAU / ERSTELLER DER AUSSCHREIBUNG: Koppenhöfer Partner GmbH Sigmaringer Str. 121 70567 Stuttgart Telefon +49 711 - 71 90 - 139 Telefax +49 711 - 71 90 - 199 Jens-Uwe Schulz e-mail: DSF5@kop.de Tragwerksplanung: Breinlinger Ingenieure Hochbau GmbH Rotebühlstr. 44 70178 Stuttgart Telefon +49 711 - 78 78 - 14 Telefax +49 711 - 78 78 - 1610 e-mail: Rene.Klaiber@breinlinger.de Prüfstatik Dr. Jochen Gugeler, Dipl. Ing. Schwabstr. 43 70197 Stuttgart Telefon +49 711 - 64 871 - 0 e-mail: J.Gugeler@sbp.de Technische Gebäudeausrüstung Adenbeck GmbH Westring 25 AT - 4600 Wels Telefon +43 7242 932810 e-mail: office@adenbeck.at Elektroplanung: IBA Planungs- GmbH & Co.KG Tetschen-Bodenbacher- Str. 6 86720 Nördlingen Telefon:   +49 9081 - 296 - 728 e-mail:     G.Kraut@iba-pg.de Landschaftsgartenarchitekt: LUZ Landschaftsgartenarchitektur Planungsgesellschaft mbH Dinkelstr. 40 70599 Stuttgart Telefon:   +49 711 4687030 e-mail:     m.schurr@luz-landschaftsarchitektur.de Brandschutz: Kersken & Kirchner GmbH Pienzenauerstraße 7 81679 München Telefon:   +49 89 9810789-21 e-mail:     a.kruse@kk-fire.com Bauphysik: Brüssau Bauphysik GmbH Marie -Curie Str. 6 70736 Fellbach Telefon:   +49 711 580474 e-mail:     info@bruessau-bauphysik.de Bodengutachten: S&P Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Büro Oberschwaben, Baindt Telefon:   +49 751 76782098 e-mail:     post@smoltczykpartner.de SiGeKo Daiichi Sankyo Europe GmbH Luitpoldstraße 1 85276 Pfaffenhofen mobil:      +49 151 2128 2285 e-mail:     friedhelm.wissen.ext@daiichisankyo.com Vermessung: Vermessungsbüro Wimmer Augustinerring 9 85229 Markt Indersdorf Telefon:   +49 8136 229703 e-mail:     hubertwimmer@t-online.de
04            PROJEKTBETEILIGTE
05            ANGEBOTSUNTERLAGEN 05           ANGEBOTSUNTERLAGEN Abzugebende Unterlagen / Anlagen und Bestätigungen vom Bieter sind wie folgt: AngebotsschreibenLeistungsverzeichnis mit Preisen, auch als Datei im Format GAEB (D84)gesamter Ausdruck des Leistungsverzeichnisses mit PreisenSelbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses (Papierform bzw. PDF Datei)Angaben zur PreisermittlungErklärung bei BietergemeinschaftBenennung der NachunternehmerEignungsnachweiseFachbauleitererklärungListe der angebotenen Fabrikate inkl. Datenblätter und ZulassungenBE-Plan auf Basis des EntwurfsBauzeitenplan mit Darstellung der geplanten Taktung der Bauabläufe
05            ANGEBOTSUNTERLAGEN
06            PLANUNGSUNTERLAGEN 06           PLANUNGSUNTERLAGEN Siehe separate Planliste
06            PLANUNGSUNTERLAGEN
07            ATV 06           ATV 1. Grundlagen/Anforderungen 2. Nebenleistungen 3. Kostenfreiheit 4. Vollständigkeit des Angebotes 5. Änderungen des LV' s 6. Vertragsbedingungen des Bieters 7. Sondervorschläge 8. Einwände 9. Informationspflicht 10. Überprüfung der LV-Positionen 11. Terminplan 1. Grundlage/Anforderungen Grundlage für die Ausschreibung ist die VOB/C in ihrer neuesten Fassung. Für die Ausführung der auszuführenden Arbeiten sind neben den in den ZTV aufgeführten Grundlagen unter Anderem die einschlägigen Normen und Richtlinien sowie die anerkannten Regeln der Technik. 2. Nebenleistungen Für Nebenleistungen gilt §2 Abs.(1) VOB/B und DIN 18299, 4.1, VOB/C. 3. Kostenfreiheit Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. 4. Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss alle im Leistungsverzeichnis verlangten Einheitspreise, sowie alle sonstigen Angaben und Erläuterungen enthalten, und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift mit Stempel versehen sein. 5. Änderungen des Leistungsverzeichnisses Änderungen, Streichungen, Zusätze sind nicht zulässig. 6. Vertragsbedingungen des Bieters Zusätzliche Liefer-, Vertrags-, Geschäfts- oder Zahlungsbedingungen des Bieters, haben keine Gültigkeit und werden nicht berücksichtigt. 7. Sondervorschläge Sondervorschläge sind zulässig, müssen jedoch schriftlich eingereicht werden. Die übrigen Verdingungsunterlagen bleiben unverändert Angebots- bestandteil. Das Hauptangebot ist in jedem Fall vollständig auszufüllen. Sondervorschläge müssen alle Folgen, insbesondere hinsichtlich der Termine, Kosten und Planung enthalten. Eine Änderung der tragenden Ortbetonbauteile in eine Fertigteilkonstruktion ist nicht möglich. 8. Einwände Etwaige Einwände, Hinweise und Erklärungen des Bieters sind als Anlage, mit dem Angebot einzureichen. 9. Informationspflicht Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über alle örtlichen und sonstigen Bedingungen zu informieren. Spätere Nachforderungen infolge von Unkennt- nis sind ausgeschlossen. Die Besichtigung des Baugrundstückes kann nach Voranmeldung durchgeführt werden. 10. Überprüfung der LV-Positionen Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. 11. Terminplan Aufgrund des engen Termins gibt es in verschiedenen Bereichen Zwangspunkte für den Bauablauf. Mit dem Angebot ist ein Terminplan mit dem geplanten Konzept abzugeben, auf dem folgende Zwangspunkte berücksichtigt und dargestellt sind: - frühest möglicher Zeitpunkt der Verfüllung Arbeitsraum Ostseite - frühest mögliche Anbindung an die Medienkanäle Süd und West; die Arbeiten dürfen nicht zeitgleich erfolgen, um die Befahrung der Umgehungsstraße s wenig wie möglich zu beeinträchtigen - frühest mögliche Montage der Fassade Nordseite für die Stellung des Bauaufzugs durch die Baulogistik - frühest mögliche Montage der Fassade Westseite für die Stellung der Absetzbühnen durch die Baulogistik
07            ATV
08            ZTV 08           ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1.1                             Grundlagen / Normen und Richtlinien 1.2                             Abrechnung / Aufmaß 1.3                             Unterlagen / Planung 1.4                             Ausführung / Nebenleistungen 1.4.1                          Stahlbetonarbeiten-Allgemein 1.4.2                          Sichtbeton 1.4.3                          WU Konstruktion                1.4.4                              WHG-Flächen                1.4.5                              Stahlbetonfertigteile                1.4.6                              Stahlverbundbau                1.4.7                              Mauerarbeiten                1.4.8                              Bauwerksabdichtungen                1.4.9                              Baustelleneinrichtung 1.1 Grundlagen / Normen und Richtlinien Grundlage der Ausschreibung und Ausführung in der zum Ausschreibungszeitpunkt jeweils gültigen Fassung sind die, - Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB B/C - DIN Vorschriften - Allgemein anerkannte Regeln der Technik bzw. neuester Stand der Technik - Europäische Produktnormen DIN / EN - Unfallverhütungsvorschriften Die angebotenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit einschl. sämtlicher Lohn- Neben- und Materialkosten. 1.2 Abrechnung / Aufmaß Im Angebot sind alle Nebenleistungen enthalten, die zur vertrags- und funktionsgerechten Ausführung der Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnt sind. Das Aufmaß erfolgt nach Plan, vorbehaltlich stichprobenartiger Prüfungen vor Ort. Das Liefern, Biegen und Verlegen von Baustählen ist für alle Stahlbetonbauteile in gesonderten Positionen zusammengefasst und daher in der Kalkulation der einzelnen Stahlbetonpositionen nicht einzusetzen. Verschnitt wird nicht besonders vergütet. Kommen bei einzelnen Betonpositionen andere Qualitäten zur Ausführung als ausgeschrieben, so sind ggfls. die Minderpreise entsprechend den Positionen abzurechnen. 1.3 Unterlagen/Planung Ausführungs- und Detailpläne der Architekten werden dem AN ausschließlich als Datei zur Verfügung gestellt. Der Planaustausch erfolgt elektronisch über eine Internetplattform, die noch näher benannt wird. Die Kosten für Ausdrucken/Plotten der Pläne wird nicht gesondert vergütet. Dem AN wird für den Planaustausch ein Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Zugänge können mit Genehmigung des AG auf Kosten des AN beantragt werden. Die Nutzung der Austauschplattform stellt keinen Mehraufwand dar und wird nicht gesondert vergütet. Grundlage für die vom AN zu erstellenden bautetechnischen Unterlagen (statische Berechnungen, Konstruktions- und Werkstattpläne, Ausführungspläne)sind die nachfolgen genannten Unterlagen: - Ausführungs- und Detailpläne des Architekten - Unterlagen Tragwerksplaner - Leistungsbeschreibung des Architekten Mit Ausführung der Arbeiten darf erst nach Prüfung und Freigabe der Werkplanung durch den Prüfingenieur, Architekten, Statiker und Bauherr begonnen werden. Vom AN sind nach Abschluss der Arbeiten folgende prüffähige Unterlagen vorzulegen: - Werk- und Ausführungspläne, AS-Built-Doku gem. BIM-Dokumenten des AG - Massenermittlung / Stücklisten - vom AN zu erstellende statische Berechnungen - Vermessungsprotokolle der Grundleitungs-Vermessungen - Bemusterungsunterlagen - Zulassungen der verwendeten Produkte - ITK- und Abnahmeprotokolle mit Mängelfreimeldungen - Protokolle der Betonüberwachung - Prüfberichte AWSV und Mängelfreimeldungen - Sonstige Prüfptotokolle - Kernbohranträge inkl. Doku der ausgeführten Bohrungen - Fotodokumentation der gesamten Baumaßnahme die Erstellung wird nicht gesondert vergütet Ausführungsplanung durch AG Die Bereitstellung der Ausführungspläne durch den Tragwerksplaner Bewehrungspläne1 KW vor Ausführungsbeginn Schalpläne                                    4 KW vor Ausführungsbeginn Die Pläne werden nur als PDF-Datei über die Internetplattform bereitgestellt. Weitere vom AN zu erbringende Leistungen: - Benennung eines qualifizierten BIM Ansprechpartner dem sogenannten BIM-Fachkoordinator - Benutzung der BIM-Cloud Autodesk Construction Cloud (ACC) als zentrale Plattform und aktive Beteiligung am modellbasierten Issue-Managemnent - Werk- & Montageplanung nach beiliegender Liste Spalte “Construction Management“ in mindestens der für das Bauteil bzw. Element Typ beschrieben LOD = Level of Detail bzw. LOI = Level of Information - Bereitstellung der aktuellen W&M-Planung jede 2. Woche - Zuarbeit bei der Erstellung der As-Build-Unterlagen einschließlich der Lieferung der korrekten, vollständigen und finalen BIM-Fachmodelle und modellbasierten Planunterlagen am Ende des Projektes. 1.4 Ausführung / Nebenleistungen 1.4.1 Stahlbetonarbeiten Allgemein Alle Betonflächen müssen fluchtgerecht, frei von Graten, Unebenheiten, Kiesnestern gem. Anforderungen an die Oberflächen sowie frei von Schalöl sein. Überzähne und Nester sind zu entfernen bzw. sauber auszubessern. Metallreste und andere Rückstände sind vor dem Betonieren zu entfernen. Rohbautoleranzen Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202 Tab. 3 gelten für alle Oberflächen der Decken. Bewehrung Schweißen an Bewehrungsstäben (auch Heftschweißungen als Montagehilfe) sind nur mit Zulassung und der ausdrücklichen Zustimmung durch den AG zulässig. Das Liefern, Biegen und Verlegen von Rundstahl und Baustahlgewebe ist für alle Stahlbetonbauteile in separaten Positionen zusammengefasst und daher in die Kalkulation der einzelnen Stahlbetonpositionen nicht einzusetzen. Rissbreitenbeschränkung Durch eine entsprechend bemessene Bewehrung ist für WU- und WHG-Bereiche eine Rissbreitenbegrenzung auf wmax. 0,30 mm vorgesehen, alle anderen Bereiche mit wmax. 0,30 mm Erschwernisse Die Erschwernisse für die Rohbauarbeiten durch bauseitige Einbauteile wie z.B. Grundleitungen, Elt. Leerrohre, Fundamenterder, Blitzschutz etc. sowie die Medienkanäle auf der Süd- und Westseite der Baugrube sind zu berücksichtigen, eventuelle Aufwendungen werden nicht vergütet. Die Koordinierung dieser Fremdgewerke obliegt dem AN. FD-Bodenplatten In Ebene 0 entstehen Kühl-/Tiefkühlbereiche mit ständigen Raumtemperaturen von 2-8°C (Kühlbereich) bzw. -15 bis -25°C (Tiefkühlbereich). Die Dämmung aus Schaumglasplatten dieser Bereiche wird auf der Bodenplatte verlegt und mit einer Flüssigkeitsdichten bewehrten Betonbodenplatte abgedeckt. Erwärmter Beton Während der Wintermonate ist der gelieferte Beton - abhängig von den jeweiligen Temperaturen - durch die Verwendung von vorgewärmten Zuschläge gegen Frost zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.4.2 Beton-/Sichtbetonflächen Für die Sichtbetonflächen (SB 2) gem. DBV-Merkblatt Sichtbeton 06/2015 ist glatte, geordnete Großtafelschalung aus nichtsaugenden Schalungsplatten zu verwenden. Es sind neuwertige Schalungsmaterialien zu verwenden. Spanndrähte sind in Kunststoff zu führen. Spanndrähte und Kunststoffkonen sind nachträglich zu entfernen. Es sind geeignete Abstandshalter gem. DBV-Merkblatt Sichtbeton und DBV- Merkblatt Abstandshalter in Abstimmung mit dem AG festzulegen. Auf regelmäßiges Schalungsbild ist zu achten. Vor Ausführung ist die Freigabe durch den Architekten einzuholen. Bei sichtbar bleibenden Flächen (SB) sind an allen Kanten unbeschädigte 15/15mm Dreikantleisten einzulegen. Für alle Sichtbetonteile ist derselbe hellfarbige Zement zu verwenden. Die Trennmittel dürfen keine Flecken am Beton hinterlassen und müssen biologisch abbaubar sein. Musterflächen sind an einer vom AG anzugebenden Stelle anzulegen. Nebenleistungen (ohne gesonderte Vergütung): -              Herstellung von Schalungsplänen für Sichtbetonschalungen -              Ausbildung von Arbeitsfugen einschl. Herstellung von Fugenplänen -              Fertigteile allgemein: statische Nachweise, auch (!) für Transport und                                  Montagezustand, einschl. Positions- und Elementplänen (Schal- und Bewehrungspläne) -              Die Montage einschl. aller erforderlichen Hilfskonstruktionen. -              Koordination und Einbau von bauseitigen Einbauteilen,                                  z.B. Ankerschienen in Aufzugschächten, für Fassadenelemente                                  und TGA-Einbauten -              Koordination Fundamenterder, Blitzschutz, Leerrohre 1.4.3 WU Konstruktion Siehe beiliegendes WU-Konzept AQUA-PROplan sowie Vorbemerkungen Titel 01.004.003 Gebäudeabdichtung WU 1.4.4 Stahlbetonfertigteile Höhensprünge, Verkantungen, Verzahnungen etc. an den Stößen von Fertigteil und Halbfertigteilelementen sind unzulässig. Sie sind absolut oberflächenbündig zu montieren. Nebenleistungen (ohne gesonderte Vergütung sofern keine gesonderten Positionen vorgesehen sind): -              Anlegen von Öffnungen, Durchbrüchen, Schlitze und Konsolen gem. Planung -              Bereitstellen von Hebezeugen, Gerüsten und Montageabstützungen -              Schließen der Fugen zur Verhinderung von auslaufendem Beton/Wasser -              Kontrolle und ggf. Reinigen der Decken und Wände nach Betonagen -              Schalung, alle raumseitigen Flächen in Sichtbeton. -              Die Kanten sind gebrochen auszuführen. -              Auflager, Kleineisenteile, Befestigungsmittel -              Ankerplatten und sonstigen Einbauteilen -              Prüfstatik bei Sondervorschlägen des AN -              Ergänzende statische Berechnungen, Schal-/ Werkpläne -              Werden vom AN Sondervorschläge gemacht so sind hierfür die geprüfte                                  statische Berechnung zu erbringen, sowie die dazugehörigen                                  Ausführungszeichnungen und Werkpläne. Dem AG dürfen keine                                  Mehrkosten entstehen. 1.4.5 Mauerarbeiten Ausführung Die Mauerarbeiten werden teilweise bereichsweise in Zeitabschnitten ausgeführt. Abschnitt 1: Höhe bis zum Ringgurt, außer in Bereichen ohne TAG-Installatio                                                     ne, Einbringöffnungen für TGA-Einbauten bleiben vorerst offen Abschnitt 2: Nachträgliches Schließen der Einbringöffnungen Abschnitt 3:Restliche Wandbereiche werden geschlossen Die Wandhöhe des Mauerwerks beträgt bis 7,50 m. Die Maßordnung der gemauerten Wände entspricht dem Raster von 1,20 m. Ausführungsqualität Industrie-Sichtmauerwerk Das Merkblatt DGFM für nichttragendes Mauerwerk ist zu beachten. Steinformat:d= 24cm Kalksandstein 5DF                d= 17,5cm Kalksandstein 3DF                d= 11,5cm Kalksandstein 2DF Verband:  Läuferverband Alle Mwk-Wände werden auf Stb.-Sockeln erstellt. Sichtbares Mauerwerk ist mit an den Sichtseiten unbeschädigten Steinen und mit sorgfältigem Fugenbild auszuführen. Steine scharf- kantig, Passstücke mittels stationärer Nasssägen schneiden, der Zuschnitt ist einzukalkulieren. Das Mauerwerk ist voll auszumörteln, die Fugen bündig glattzustreichen. Türöffnungen werden mit KS-Flachstürzen bzw. Stahlbetonstürzen überdeckt. Die Schalung von Aussteifungsstützen und Ringgurten muss glatt, absatzlos und mit Kanten 15/15mm abgefast sein. Teilweise Brandschutzanforderung an Mauerwerk und Anschlüsse: F 90 und F90 A +M nach DIN 4102. Beim Einmauern von bauseitigen Installationen darf kein kraftschlüssiger Verbund hergestellt werden. Aussparungen sind nach Plan beim Mauern herzustellen. Die Öffnungen sind auf das Fugenbild des Mauerwerks abzustimmen Passstücke sind zu sägen. Nachträgliches Stemmen ist nicht zulässig. Beim Schließen von Aussparungen nach bauseitiger Rohrinstallationen ist zurück- liegend auszumauern und anschließend flächenbündig zu verputzen. Anschlüsse von nichttragendem Mauerwerk an die Rohdecken dürfen nicht kraft- schlüssig ausgeführt werden. Die Anschlussfuge muss die elastischen sowie die Kriech- und Schwindverformungen der Decke gem. Angabe Statik aufnehmen. Die Fugen sind ggfls. entsprechend den Brandschutztechnischen Anforderungen bzw. der Raumnutzung dauerelastisch auszuführen. Nebenleistungen(ohne gesonderte Vergütung) Bei Anschlüssen des Mauerwerks an Betonbauteile sind die Anschlussanker in Ankerschienen gem. Statik einzubauen (bei Titel „Beton- und Stahlbetonarbeiten“ ausgeschrieben). Das Zuschneiden der Steine bei Wandscheiben, die vom Mauermaß abweichen, ist einzukalkulieren. Das Anlegen aller Öffnungen, Mauerwerksanschlüsse. Mauerwerksstöße sind verzahnt auszuführen, bzw. Stumpfstöße mit Flachankern. Die Anschlussfugen sind vollflächig gem. Brandschutzanforderungen zu vermörteln. Die Arbeitsgerüste bei Wandhöhen des Mauerwerks bis zu 7,50 m Gleitende Deckenanschlüsse 1.4.6 Bauwerksabdichtungen Allgemeine Anforderungen Maßgebend für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten ist die DIN-Reihe 18531 bis 18535 neueste Fassung, die VOB Teil C DIN 18336, sowie die Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB). Angaben zur Ausführung Alle erdberührten Aussenwände erhalten eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung. Die Ausführung erfolgt hier während der lagenweisen Verfüllung der Arbeitsräume. Arbeitsgerüste, falls erforderlich werden nicht gesondert vergütet und sind in den EP einzukalkulieren. Als Wärmedämmung der KG Bereiche (Aussenwände) sind extrudierte Polystyrol–Hartschaumplatten vorgesehen. Die Montage erfolgt über eine punktweise Verklebung entsprechend Hersteller- richtlinien. Vor Ausführungsbeginn muss die bituminierte Dickbeschichtung durchgetrocknet sein. Unter der Bodenplatte erfolgt die Wärmedämmung mit Schaumglasplatten und bituminösem Deckabstrich. Prüfungen 1.Schichtdickenkontrolle Die Schichtdickenkontrolle erfolgt im frischen Zustand, durch den Materialverbrauch und durch messen der Schichtdicken. 20 diagonal verteilte Punkte auf ca.100qm. 2.Durchtrocknung Die Durchtrocknung wird an einer Referenzprobe zerstörend durch Anschneiden durchgeführt. 3.Dokumentation Die Schichtdickenkontrollen und Durchtrocknungsprüfungen sind zu dokumentieren. 1.4.7 Baustelleneinrichtung Auftragnehmer /AN Das Einrichten der Baustelle umfasst alle Maßnahmen, die zur termingerechten, reibungslosen, sicheren und wirtschaftlichen Erbringung aller Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind. Einschl. Lieferung, Transport, Aufbau, Abbau, Vorhaltung und Wartung. Die Baustellenordnung des AG ist zu berücksichtigen. Zur Baustelleneinrichtung des AN gehören u.a.: Alle erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Baukrane, Transportmittel, Hebezeuge, Gerüste für eigenen Leistungen auch >2m Arbeitshöhe nach DIN 18299 und DIN 18333 etc. und sonstige Hilfsmittel und Ausstattungen. Schutzgeländer an Treppen, Podeste, Decken- und Schachtöffnungen usw., Absperrungen, Gerüste, Bautreppen, Laufpritschen etc. Insbesondere Einrichtungen, die der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung auf der Baustelle dienen, sind unaufgefordert regelmäßig zu überwachen, zu prüfen und zu warten. Unterhalt der Baustraßen und Plätze während der eigenen Bauzeit. Verkehrssicherungseinrichtungen wie Verkehrs- und Sperrzeichen, Warnleuchten, Straßenmarkierungen. Kranstandflächen d.h. erforderliche Fundamente, Tiefergründungen und Unterbauten gem. Statik des AN. Einrichtung und Unterhaltung der erforderlichen Stellplätze für Container, sowie der erforderlichen Lagerplätze innerhalb des Baufeldes, über die eigene Bauzeit (einschl. Räum- und Streupflicht im Winter usw.). Räumen und Säubern der Baustelle während der Bauzeit mind. 1x täglich bzw. nach Aufforderung durch den AG. Herstellen und Unterhaltung der Meterrisse und Achsen in allen Ebenen. Der AN hat alle durch ihn verursachten Schäden und Verunreinigungen der Zu- und Abfahrtswege zur Baustelle zu beseitigen. Die Reinigung hat unaufgefordert arbeitstäglich zu erfolgen, nach Anweisung der Bauleitung jedoch unverzüglich. Für alle, aus der Unterlassung erforderlichen Maßnahmen, entstehenden Kosten haftet der AN. Transportlogistik Bei hohen Transportfrequenzen sowie bei langdauernden Transporten, hat sich der AN mit dem AG bzw. dem Baulogistiker abzustimmen. Baustellenhindernisse Die Lage der im Boden liegenden Medienleitungen, ist vor Beginn der Arbeiten festzustellen, die Erkundungspflicht obliegt dem AN. Grabarbeiten dürfen nur mit Genehmigung des AG durchgeführt werden. Lagerflächen Materiallagerflächen im direkten Umfeld der Baustelle sind nur in begrenztem Umfang vorhanden, siehe Entwurf Baustelleneinrichtungsplan. Die Belegung dieser Flächen ist vor Beginn der Arbeiten mit der ötrtlichen Bauüberwachung und dem Baulogistiker abzustimmen. Bauseitige Leistungen: Vermessungsarbeiten Zwei Hauptachsen und ein Höhenpunkt je Etage. Die Koordinationspflicht obliegt dem AN. Baustelleneinrichtung Der Baustelleneinrichtungsplan des AG ist als Konzept zu betrachten. Vom AN ist ein eigenes, auf die gegebenen Rahmenbedingungen angepasstes Baustelleneinrichtungskonzept einzureichen. Dieses ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung in einem detaillierten Plan auszuarbeiten und zur Freigabe einzureichen. Durch das Einrichten der Baustelle genutzte Flächen (z.B. prov. Baustraßen, Zuführung, Wasser- und Stromanschluss etc.) sind nach Räumung der Baustelleneinrichtung besenrein zu übergeben. Die Übergabe der Fläche an den AN wird dokumentiert und protokolliert. Baustrom und Wasser Die Unterverteilungen für Baustrom und Bauwasser sind im BE- Plan enthalten. Die Baustrom- und Bauwasserhauptverteilung wird bauseits bereitgestellt. Strom und Wasser werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherheit und Gesundheitskoordinator / Si Ge Ko Entsprechend Baustellenordnung sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des Si-Ge-Koordinators zu beachten und einzuhalten. Bauschuttentsorgung/Mülltrennung Die Entsorgung von Baustellenabfällen erfolgt durch den AN. 1.5 Rohbauverformungen / Toleranzen Elementfassaden 1.5.1 Rohbauverformungen 1. Die Fassadenkonstruktionen müssen alle planmäßigen Bauverformungen aus Gebäudeeigen-lasten, Verkehrslasten, Temperatureinflüssen sowie Kriechen und Schwinden des Baukörpers aufnehmen können. 2. Die konkreten Festlegungen der exakten Toleranz- und Verformungsgrößen, insbesondere bei der Al-Elementfassade, müssen eigenverantwortlich konstruktiv berücksichtigt werden. Zusätzlich müssen Sicherheitszuschläge, Materialausdehnungen durch temperaturbedingte Einflüsse und Fertigungs- sowie Montagetoleranzen konstruktiv durch den Bieter/AN berücksichtigt werden. Nach den derzeit vorliegenden Planungen und Festlegungen des Tragwerkplaners müssen folgende Verformungen bei horizontalen Elementstoß der Al-Elementfassade berücksichtigt werden. 3. Al-Elementfassade: - Deckenverformungen (Senkung) in Feldmitte - 20 mm - Sicherheitszuschlag 3,5 mm - Temperaturbedingte Längenänderungen der Fassadenelemente je Geschoss 4 mm - Fertigungs- und Montagetoleranzen ± 2,5 mm Gesamtverformung horizontale Elementstoßfuge je Geschoss ± 30 mm 4. Der AN muss im Zuge der weiteren Ausführungsplanung über den verantwortlichen Tragwerkplaner die exakten Werte bereichsweise abfragen und bei der Festlegung der Konstruktionen die Werte und daraus resultierenden Maßnahmen sicherstellen. 5. Der AN muss bei der Konzeption der Fassadenkonstruktionen und der Fassadenanschlüsse zum Baukörper diese so ausbilden und bemessen, dass alle planmäßigen Verformungen und Bewegungen zwängungsfrei sicher aufgenommen werden können. 6. Sämtliche erforderliche Maßnahmen müssen vom AN konstruktiv berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert werden. 1.5.1 Rohbautoleranzen 1. Für dieses Projekt sind Rohbautoleranzen nach DIN 18 202 vereinbart. Diese müssen in der Ausführungsplanung vom AN eingehalten werden. 2. Für Nennmaße über 60 m werden auf Grundlage der DIN 18 202 maximale Grenzabweichungen von ± 30 mm vereinbart. 3. Die Fassadenkonstruktionen einschließlich deren Verankerungen, Anschlüsse etc. müssen so ausgebildet werden, dass die vereinbarten Rohbautoleranzen, uzüglich ±10 mm Sicherheitszuschlag, in sämtlichen Richtungen ausgeglichen werden können. 4. Die in der Planung ermittelte theoretische Mindest-Verstellbarkeit durch vereinbarte Rohbautoleranz von ± 30 mm beträgt ± 40 mm 5. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen und Anschlüsse müssen vom AN fassadentechnisch dementsprechend berücksichtigt und mit einkalkuliert werden. 1.5.2 Anker-Einlegeteile Regel-Elementfassade/Schrammbord 1. Anker-Einlegeteile sind ausschließlich für die Befestigung der Regel- Elementfassadenkonstruktion inkl. Schrammbordkonstruktion als durchlaufende Ankerschienen gemäß den Angaben in den Leitdetails geplant. 2. Die in den beiliegenden Leitdetails dargestellte Einbausituation der Ankerschienen und Ankerteile beinhaltet eine mit der Gesamtplanung abgestimmte mögliche Ausführung und sollte vom AN als letztendliche Ausführungslösung angestrebt werden. 3. Die in den Leitdetails dargestellten Ankerschienen sind lediglich statisch vordimensioniert. Hierbei wurde vorerst eine durchlaufende Ankerschiene Edelstahl, Typ HTA-CE-52/34 o.glw. vorgesehen. 4. Unverzüglich nach Auftragserteilung muss der AN sämtliche geplanten Ankerschienen, analog seiner vorgesehenen firmenspezifischen Konstruktion und seinem Ankersystem eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem Tragwerkplaner/Rohbauer statisch überprüfen und erforderlichenfalls den Ankerschienentyp, sowie die Einbaudetails neu dimensionieren bzw. festlegen. 5. Sämtliche Ankerschienen müssen vom AN in Abstimmung mit dem Generalplaner/ Tragwerkplaner des AG eigenverantwortlich geplant werden. Der AN muss die erforderlichen Ankerpläne auf Basis der aktuellen Schalpläne erstellen und diese Ankerpläne der Rohbaufirma rechtzeitig zur Verfügung stellen. 6. Die Abstände der Ankerschienen und –Einlegeteile untereinander und zum Betonrand müssen entsprechend Statik und Vorgaben des Herstellers eingehalten werden. 7. Aufgrund der kurzfristigen Ausführungstermine sind hierbei handelsübliche Standard- Ankerschienen vorzusehen, damit bei der Beschaffung keine Lieferschwierigkeiten entstehen können. 8. Insofern muss der AN bereits im Zuge der Planung der Ankerschienen-Einlegeteile mit den Herstellern die kurzfristige Lieferbarkeit der vorgesehenen Ankerschienen sicherstellen. 9. Die dazugehörigen Ankerschrauben müssen aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff 1.4301 o.gl. berücksichtigt werden. 10. Die Lieferung und der Einbau sämtlicher Ankerschienen erfolgt ohne Kostenvergütung durch das Gewerk Rohbau analog den verbindlichen Vorgaben des AN. 11. Sämtliche weiterführende Maßnahmen wie Reinigen der Ankerteile und Lieferung und Montage der Befestigungsschrauben, Ankerschrauben etc. zählen zum Leistungsumfang des Gewerkes Fassade. 12. Sofern der AN in Sonderbereichen z. B. Eckbereiche, Attika, EG etc. den Einsatz von nicht auf dem Markt beziehbaren Sonder-Einlegeankern wie z. B. spezifische Stahl-Ankerplatten benötigen, so müssen diese durch den AN auf seine Kosten in seiner Werkstatt hergestellt und rechtzeitig zur Baustelle geliefert werden, damit der Einbau der Teile durch den Rohbauer im geplanten Rohbauausführungszeitraum sichergestellt ist. 13. Der AN ist verpflichtet, unaufgefordert und eigenverantwortlich im Zuge des Rohbaufortschrittes zeitnah laufende Kontrollmessungen der einbetonierten Ankerteile einer schriftlichen Mängelanzeige melden, damit eine Mängelbeseitigung oder auch andere Maßnahmen durch die ausführende Rohbaufirma oder den AN vor Montagebeginn der Fassade rechtzeitig durchgeführt werden können. Sofern Anker- Einlegeteile nicht verwendet werden können, ist der AN verpflichtet dies dem Generalplaner/Tragwerkplaner und der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Konstruktionen so zu planen, dass andere Befestigungsmethoden eingesetzt werden können. Die Vergütung für solche Sonderbefestigungen erfolgt nur dann, wenn der AN zweifelsfrei den Mangel der Ankerteile nachweisen kann und er nicht Mitverursacher ist. 14. Sofern die Umsetzung von Anker-Einlegteilen aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich ist, muss der AN Dübelverankerungen gem. ZTV 2.7.3.4 ausführen. 15. Entsprechend den Vorgaben in den Leitdetails sind in allen sonstigen Rohbaubereichen keine Einlegeteile geplant. D. h. in diesen Bereichen muss der AN Dübelverankerungen gem. ZTV 2.7.3.4 vorsehen.
08            ZTV
09            ÜBERGEORDNETE BAULOGISTIK 09           ÜBERGEORDNETE BAULOGISTIK Der Bauherr beauftragt ein Unternehmen mit der übergeordneten Baulogistik. Grundsätzlich werden die unten beschriebenen Leistungen zur Verfügung gestellt, jedoch ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht klar, ab wann die einzelnen Leistungen zur Verfügung stehen. Aktueller Stand zur Ausschreibung: Die Baulogistik stellt zu Beginn der Rohbauarbeiten den Bauzaun, zwei WC-Container auf der Westseite der Baugrube sowie die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser gem. beil. BE-Plänen zur Verfügung. Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden vom AG übernommen. Durch den AN sind somit grundsätzlich Komponenten wie Mannschaftsunterkünfte, Bürocontainer, evtl. weitere Sanitärcontainer, Magazine und sonstige nach Ermessen des AN erforderlichen Module zu liefern, vorzuhalten und wieder abzutransportieren. Die Entsorgung sämtlicher Baustellenabfälle ist in jedem Falle Sache des AN und dementsprechend in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Den AN bleibt freigestellt, ob die Entsorgungslogistik des Baulogistikers zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Die Organisation, Planung und Verwaltung von benötigten Anliefer- und Lagerflächen ist grundsätzlich Sache des AN. Die Kosten für die vom AN eventuell bei der Baulogistik angemieteten Büro-, Besprechungs-, Aufenthaltes- und Magazin-Container etc. werden gemäß der Gebührenvorgabe des AG in Rechnung gestellt. Von der Baulogistik werden nach Beginn deren Arbeiten im Frühjahr 2026 bei Bedarf u. A. folgende Leistungen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt: Containeranlagen: MannschaftscontainerBürocontainerBesprechungscontainer (1 Container für alle am Bau Tätigen)Sanitär- und SanitätscontainerMagazincontainer (es können max. 2 pro Unternehmen angemietet werden)SanitätscontainerVerwaltung der ContaineranlagenReinigung der ContainerGrundausstattung der ContainerDesinfektionsspender/ -mittelSeife, Papierhandtücher, ToilettenpapierEntsorgung der Siedlungs-Abfälle Entsorgungslogistik: Bereitstellung Etagenbehälter zum sortenreinen Transport aus dem GebäudeZentrale Müllsammelstelle für BaustellenabfälleBefüllung der Mulden mit den angelieferten EtagenbehälternErmittlung der angelieferten MengenAbrechnung mit den Unternehmenggf. Sortierung (auf Kosten des Verursachers)Entsorgung (Kostentragung durch den AN) Flächenmanagement: Einweisung von UnternehmernÜberwachen des geordneten LieferverkehrsAnnahme der MateriallieferungenAbladen der angelieferten MaterialienTransport der Materialien auf die BaustelleHebezeug mit FahrerAnnahme von Kleinstlieferungen Sonstige Leistungen: ZutrittskontrolleBaustellenausweiseFluchtwegebeschilderung und -beleuchtungGrundbeleuchtung der VerkehrswegeBeschilderungen außerhalb Geb.FeuerlöscherWinterdienst auf Verkehrswegen außerhalb des GebäudesBauaufzüge (nur in der Ausbauphase)Absetzbühnen (für TGA-Gewerke)Stapler o. Ä. (nur in der Ausbauphase)Internet
09            ÜBERGEORDNETE BAULOGISTIK
10            SONSTIGE VORBEMERKUNGEN 10           SONSTIGE VORBEMERKUNGEN Die umliegenden Gebäude sind allesamt in Betrieb. Es darf durch die Baumaßnahme in keinem Fall zu Beeinträchtigungen kommen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Auf dem Baufeld können keine Flächen für Montagezelte zur Verfügung gestellt werden. Die Baustelle ist vom übrigen Firmengelände getrennt. Auf dem gesamten Firmengelände gilt die StVO, Fahrzeuge der Feuerwehr haben immer Vorrang. Fußgänger müssen zwingend die gekennzeichneten Fußwege benutzen. Auf dem Baufeld können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Genuss von Alkohol, Drogen etc. auf der Baustelle ist strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verweis von der Baustelle führen. Das Rauchen ist ausschließlich in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Im Gebäude ist absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können zum Verweis von der Baustelle führen. Speisen dürfen ausschließlich in den Mannschaftsunterkünften eingenommen werden; das Trinken antialkoholischer Getränke ist gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen für private Zwecke ist ausschließlich in den geregelten Pausenzeiten gestattet. PKW sind auf dem Baugelände nicht zulässig. Als Regelarbeitszeit gilt: - Mo - Fr / 7.00 - 19.00 Uhr - Sa / 7.00 - 16.00 Uhr - Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind mit dem AG rechtzeitig abzustimmen - Verlängerung der o. g. Zeiten sind mit dem AG und der Baulogistik rechtzeitig abzustimmen Eigene Werbung ist nicht zulässig; durch den AG wird ein Bauschild erstellt. Die anzubietenden Einheitspreise sind als fix-und-fertige Leistung anzubieten incl. Lieferung, Transport, Montage, Unterhalt, Aufnahme von Schäden und deren Reparatur, Wartung, Rückbau und gelten für die gesamte Bauzeit. Sicherheitsunterweisungen erfolgen durch den SiGeKo des AG. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Für die Regelung der organisatorischen Belange auf der Baustelle wird ein Baulogistik-Unternehmen beauftragt. Diese erstellt ein Baustellenhandbuch, das für alle am Bautätigen Unternehmen verbindlich ist und Vertragsbestandteil wird, sobald dieses vorliegt. Die Einweisungen in das Baustellenhandbuch und die Baustellenabläufe erfolgen durch die Baulogistik. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Mit dem Angebot ist - auf Basis des beiliegenden Entwurfs - ein Vorschlag für die vorgesehene Baustelleneinrichtung in Form eines BE-Plans sowie ein Terminplan mit einem Konzept zu den geplanten Bauabläufen einzureichen.
10            SONSTIGE VORBEMERKUNGEN
01 ROHBAUARBEITEN
01
ROHBAUARBEITEN
01.006 MAUERARBEITEN
01.006
MAUERARBEITEN

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