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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Dachsanierung Halle 25-27
01
Dachsanierung Halle 25-27
Vorbemerkung: Informationen zum Projekt Informationen zum Projekt
Bauvorhaben: Dachsanierung Halle 25-27
Ausführungsort: Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch
Auftraggeber: HOMAG GmbH, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch
Ansprechpartner:
Facility Management: Matthieu Beilharz, Telefon: 07443 / 13-2061, E-Mail: Matthieu.Beilharz@homag.com
Einkauf: Alexander Rebmann, Telefon: 07443 / 13-2269, E-Mail: Alexander.Rebmann@durr.com
Abgabe der Angebotsunterlagen bis: 20.11.2026
Bitte senden Sie uns:
die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen im PDF-Format
als ausgefüllte X84-Datei
die Vertragsbedingungen, Ausschreibungsanerkennung und die Kostenzusammenfassung mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift
Terminplanung:
Abgabefrist: bis 20.11.2026
Beginn: nach Absprache
Vorbemerkung: Informationen zum Projekt
Vorbemerkung: Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach Auftragsvergabe sind die genauen Maße festzulegen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Nachforderungen, welche auf mangelnde Information beruhen, werden nicht anerkannt.
Dem Bieter wird empfohlen, die Baustelle vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Forderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
Alle Maße und Mengen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu überprüfen.
Die Arbeiten erfolgen auf einem Werksgelände im laufenden Betrieb. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten daher so zu organisieren, dass Produktion, Lagerbetrieb, Verkehrswege sowie Rettungs- und Fluchtwege zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.
Arbeitsbereiche sind entsprechend der geltenden Vorschriften abzusichern.
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Nebenangebot einzureichen.
Im Auftragsfall sind in der anfänglichen Planungsphase gemeinsame Vorgespräche und Planungsabstimmungen vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat die Unterlagen, die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefern sind, entsprechend dem Baufortschritt so anzufordern, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber kostenlos jeweils einen Plansatz, soweit in der Leistungsbeschreibung keine anderen Festlegungen getroffen sind. Die übergebenen Planunterlagen der Architekten und Ingenieure bleiben trotz Kostenersatz geistiges Eigentum der Planverfasser.
Die Pläne dürfen unbeteiligten Dritten weder ausgehändigt noch zugänglich gemacht werden. Auf die einschlägigen Bestimmungen des BGB wird hierzu ausdrücklich hingewiesen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Materialsendungen des Auftragnehmers per Bahn, Post, Straße etc. sind nicht an den Auftraggeber oder die Bauleitung zu richten, sondern an einen örtlich Beauftragten des Auftragnehmers. Seitens des Auftraggebers bzw. der Bauleitung werden keinerlei Materiallieferungen angenommen oder sonstige Fracht- und Transportgebühren ausgelegt.
Während der Bauzeit sind zum vorübergehenden Schutz der Leistungen geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Beim Transport und beim Zwischenlagern sind ebenfalls notwendige Schutzmaßnahmen vorzusehen und in die Positionen einzukalkulieren.
Die Grundreinigung, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen, ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten und wird nicht gesondert erfasst bzw. vergütet. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückstände) zu säubern.
Vorbemerkung: Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung 1: Vertragsbestandteile 1. Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile in nachstehender Reihenfolge:
Bauvertrag mit Anlagen / Auftragsschreiben / technische und kaufmännische VerhandlungsprotokolleLeistungsbeschreibungDem Leistungsverzeichnis beigefügte ZeichnungenDie „Besonderen Angebots- und Vertragsbedingungen“ des LVZDie „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“, soweit vorhandenDie „Besonderen Technischen Vorschriften“ des LVZ, soweit vorhandenDie „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B: neueste FassungDie „Allgemeinen Technischen Vorschriften“ für Bauleistungen VOB Teil C: neueste FassungDie beim Architekten vorliegenden Pläne sowie vorgelegte Material- und AusführungsmusterDie einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung, für die zu liefernden und zu verarbeitenden ErfordernisseDie einschlägigen VDE-Vorschriften und VDE-AusführungsregelnFolgende mitgeltenden Unterlagen sind zu beachten und einzuhalten:
UnfallverhütungsvorschriftenBauarbeiterschutzbestimmungenGerüstordnungVorschriften der AufsichtsbehördenBaurechtliche BestimmungenFeuer-, Gewerbe-, VerkehrsverordnungenÖrtliche Vorschriften des Bau- und NachbarrechtesTechnische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie der Kommunikationsnetzbetreiber
Vorbemerkung 1: Vertragsbestandteile
Vorbemerkung 2: Angebote des Bieters 2. Angebote des Bieters
Die Angebote sind an den Bauherren zu adressieren. Änderungen am Leistungsverzeichnis im Angebot des Bieters sind unzulässig und bleiben unberücksichtigt. Vom Ausschreibungstext abweichende Angebote sind als Nebenangebote mit ausführlicher Begründung zusätzlich einzureichen.
Vorbemerkung 2: Angebote des Bieters
Vorbemerkung 3: Auftragsvergabe 3. Auftragsvergabe
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Er behält sich vor, einzelne Positionen nicht oder nur teilweise zu vergeben. Ebenso behält sich der Auftraggeber eine losweise Vergabe und die Vergabe an einen anderen als den günstigsten Bieter offen.
Die Zuschlagsfrist beträgt zehn Wochen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, die gesamte Leistung zum Pauschalpreis zu vergeben. Der Auftrag kommt erst zustande, wenn ein von beiden Seiten unterschriebener Bauvertrag vorliegt.
Genannter Bauvertrag wird ausschließlich digital durch den Einkauf via DocuSign versendet und ist dort auch entsprechend zu zeichnen.
Vorbemerkung 3: Auftragsvergabe
Vorbemerkung 4: Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers 4. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Angebots-, Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen etc. des Auftragnehmers gelten nicht, sie werden nicht Vertragsbestandteil.
Auftragsbestätigungen gelten nur soweit sie den Ausschreibungstexten nicht widersprechen.
Vorbemerkung 4: Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Vorbemerkung 5: Termine und Ausführungsfristen 5. Termine und Ausführungsfristen
Bevor der unterzeichnete Bauvertrag nicht zurückgegeben ist, dürfen keine Arbeiten begonnen werden.
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt: Der Auftragnehmer benötigt für die Ausführung und komplette Fertigstellung seiner Leistungen auf der Baustelle ‚...........................‘ Werktage (vom Bieter auszufüllen).
Mit der Abgabe des Leistungsverzeichnisses muss der Bieter einen vollständigen Bauzeitenplan mit dem exakten Bauablauf seiner Arbeiten vorlegen.
Folgende Daten sind einzuhalten:
Baubeginn Arbeiten: ……Fertigstellung Arbeiten: ……Der Auftragnehmer hat mit der Ausführung seiner Leistung auf der Baustelle innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen.
Die vereinbarten Ausführungstermine sind zwingend einzuhalten. Verzögert sich die Ausführung durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, so ist die Verzögerung durch Nacht- oder Wochenendarbeit oder Überstunden wieder aufzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Vorbemerkung 5: Termine und Ausführungsfristen
Vorbemerkung 6: Preisermittlung / Nachträge 6. Preisermittlung / Nachträge
Die Materialpreise und Löhne sind absolute Festpreise auf Dauer der Bauzeit (Gesamtfertigstellung).
Die Einheitspreise enthalten alle zur Ausführung der Leistung erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere auch:
Die Lieferung und den Einbau aller für die Leistung erforderlichen Materialien am Bau und Hilfsstoffe, frei EinbaustelleVorhaltungen, Betriebskosten für erforderliche Geräte, Gerüste und WerkzeugeAlle Lohn- und NebenkostenDie angebotenen Einheitspreise verstehen sich einschließlich der Kosten für:
Kraftstoff, Wasser, Treibstoffe etc.VerschnittVersicherungenFahrgelder, Entfernungs- und ErschwerniszulagenOrtszulagen, AuslösungenFracht und BeifuhrkostenEinrichten von Zufahrten, Lagerstellen, ArbeitsplätzenPlätze für UnterkunftsbarrackenGebühren für Baustelleneinrichtung und aller damit zusammenhängenden EinrichtungenPreisbegleitklauseln kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, sie sind im Bauvertrag besonders vereinbart.
Nachtragsangebote sind auf der Preisgrundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren. Die Positionen sind mit dem Zusatz „NA“ zu versehen und durchgehend zu nummerieren.
Die Parteien bemühen sich, möglichst vor Beginn der Ausführung der Nachtragsleistung eine Einigung über die Nachtragsforderung zu erzielen. Gelingt dies nicht, so erwächst dem AN hieraus kein Recht, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder die Arbeiten einzustellen.
Macht der Auftragnehmer Ansprüche und Forderungen erst nach Beendigung der Arbeiten oder erst mit dem Einreichen der Rechnung oder Schlussrechnung geltend, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung solcher Leistungen auf die ortsübliche Höhe zu kürzen.
Vorbemerkung 6: Preisermittlung / Nachträge
Vorbemerkung 7: Auftragserweiterung 7. Auftragserweiterung
Bei nachträglich in Auftrag gegebenen Leistungen am gleichen Bauwerk handelt es sich um Auftragserweiterungen und nicht um einen neuen Auftrag. Die im Bauvertrag vereinbarten Konditionen gelten auch für solche Auftragserweiterungen. Sie sind in die Schlussrechnung zu den Leistungen des Auftragnehmers aufzunehmen.
Vorbemerkung 7: Auftragserweiterung
Vorbemerkung 8: Vertretung der Parteien / Fachbauleitung 8. Vertretung der Parteien / Fachbauleitung
Vertretung des Bauherrn ist Herr Beilharz (Facility Management).
Anfragen, Angebote, Schriftstücke, Rechnungen etc. sind an die Bauherrschaft adressiert an Herrn Matthieu Beilharz (E-Mail: Matthieu.Beilharz@homag.com).
Vertreter des Auftragnehmers für die Einzelgewerke ist sein Bauführer oder Polier.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die ihm übertragenen Arbeiten einen geeigneten und deutschsprachigen Fachbauleiter zu benennen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer genauestens bei der zutreffenden Baubehörde erkundigt, was von ihm zu erwarten wird.
Er hat die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere auch die Angaben der Landesbauordnung Sachsen und die Ausführungserlasse der Behörden zu studieren und wahrzunehmen. Die entstehenden Kosten für die Übernahme der verantwortlichen Bauleitung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der verantwortliche Fachbauleiter ist vor Auftragserteilung schriftlich zu benennen.
Der Auftragnehmer hat eine für die Ausführung seiner Leistungen vor Ort verantwortliche fachkundige Person zu benennen. Diese Person muss dazu geeignet sein, die optimale fach- und termingerechte Ausführung der Leistung zu koordinieren und zu leiten. Die Benennung dieser Person hat mit dem Ausführungsbeginn zu erfolgen.
Stellt die Bauleitung des Auftraggebers fest, dass die benannte Person nicht kompetent für ihren Verantwortungsbereich ist, so kann sie verlangen, dass der Auftragnehmer einen anderen Verantwortlichen auf der Baustelle einsetzt.
Vorbemerkung 8: Vertretung der Parteien / Fachbauleitung
Vorbemerkung 9: Bautagebuch 9. Bautagebuch
Der Auftragnehmer hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Von Bautagesberichten ist dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen folgende Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über:
Wetter und TemperaturZahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten ArbeitskräfteZahl und Art der eingesetzten Geräteden wesentlichen Baufortschrittbesondere AbnahmenUnterbrechung der Ausführung einschl. kurzer Unterbrechung der Arbeitszeit mit Angabe der GründeUnfälle und sonstige Vorkommnisse etc.
Vorbemerkung 9: Bautagebuch
Vorbemerkung 10: Vorleistungen anderer Unternehmer 10. Vorleistungen anderer Unternehmer
Sind die Vorleistungen anderer Unternehmen mangelhaft, so ist dies entsprechend den Regelungen der VOB vor Beginn der Arbeiten anzumelden und die Mehrkosten detailliert anzugeben und aufzumessen. Dies muss so rechtzeitig geschehen, dass das Aufmaß zusammen mit den betroffenen Vorunternehmern möglich ist und der Ausführungsbeginn des Auftragnehmers nicht verzögert wird.
Dafür ist eine eigenständige Rechnung zu stellen, diese Zusatzleistungen dürfen nicht in der Schlussrechnung des Bauherrn enthalten sein.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird ein Vergütungsanspruch nicht anerkannt.
Vorbemerkung 10: Vorleistungen anderer Unternehmer
Vorbemerkung 11: Schuttbeseitigung 11. Schuttbeseitigung
Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Die Kosten der Schuttbeseitigung trägt der Auftragnehmer. Die Beseitigung und Entsorgung ist vom Auftragnehmer selbstständig, mindestens zweimal wöchentlich zu veranlassen.
Sollte der AN dieser Verpflichtung auch nach Abhilfeforderung durch den AG nicht innerhalb von 24 Stunden nachkommen, ist der AG berechtigt, eine Ersatzvornahme zu Lasten des AN einzuleiten.
Der AN verpflichtet sich des Weiteren, unaufgefordert für die Dauer seiner Arbeiten wöchentlich bei der örtlichen Bauleitung eine Bestätigung unterschreiben zu lassen, dass er seinen vorgenannten Verpflichtungen nachgekommen ist und die gültigen UVV eingehalten hat. Die vom AG gegengezeichneten Bestätigungen sind mit der Schlussrechnung vorzulegen. Bei Nichtvorlage werden pro Woche 500,00 € von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Summe der Abzüge ist begrenzt auf 5 % der Abrechnungssumme.
Werden vom Auftraggeber Container zur Schuttentsorgung bereitgestellt, so werden die Kosten dafür anteilig auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt. Die Entsorgung des bei seinen Leistungen anfallenden Mülls in die Container obliegt dem Auftragnehmer. Gegebenenfalls ist der Müll nach Angabe des Entsorgungsunternehmens nach Art und Recyclingfähigkeit zu trennen.
Vorbemerkung 11: Schuttbeseitigung
Vorbemerkung 12: Einsatz von Mitarbeitern und Sub-/Nachunternehmern 12. Einsatz von Mitarbeitern und Sub- / Nachunternehmern
Beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer müssen diese im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein. Dies gilt auch für vom Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer. Der Auftragnehmer trägt dafür die volle Verantwortung.
Sub- und Nachunternehmer sind vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle schriftlich zu benennen.
Bei erstmaligem Arbeitsbeginn ist eine digitale Sicherheitsunterweisung am Monitor in der Pforte zu absolvieren; diese ist einmal jährlich zu wiederholen. Jeweils morgens und abends, also jeweils vor und nach der täglichen Arbeit, haben sich alle Kollegen in der Pforte an- oder abzumelden.
Vorbemerkung 12: Einsatz von Mitarbeitern und Sub-/Nachunternehmern
Vorbemerkung 13: Unfallschutz 13. Unfallschutz
Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind zwingend zu beachten.
Die Sicherung des Arbeitsbereichs des Auftragnehmers entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften ist Sache des AN. Mit Beginn seiner Arbeiten trägt er die Verantwortung für die Herstellung und Wartung von Sicherungseinrichtungen (Geländer, Abdeckungen etc.) in den Räumen oder Bereichen, in denen er arbeitet.
Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften für Bau- und Montagestellen sind zwingend einzuhalten (DGUV-Vorschrift 38 / DGUV-Regel 101-038 „Bauarbeiten“, DGUV-Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“).
Es gilt eine Tragepflicht von Sicherheitsschuhen auf der Baustelle. Weitere PSA (Schutzbrille, Gehörschutz etc.) muss situationsbedingt verwendet werden.
Auf der Baustelle gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherplätzen gestattet. Auf dem Betriebsgelände herrscht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot.
Auch während der Bauarbeiten muss gewährleistet sein, dass zumindest immer ein Fluchtweg frei begehbar ist.
Der Auftraggeber hat einen SiGeKo für das Bauvorhaben beauftragt. Er wird die Arbeiten überwachen und ist bei Gefahr im Verzug auch berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen.
Vorbemerkung 13: Unfallschutz
Vorbemerkung 14: Umlage der Versorgungskosten 14. Umlage der Versorgungskosten
Von der Abrechnungssumme (netto) werden einbehalten, wenn im Bauvertrag nichts Anderes vereinbart ist:
Anteil Bauwasser / BaustromStellung und Abfuhr der Schuttcontainer, die durch Dritte notwendig werden. Ansonsten trägt der AN die Schuttbeseitigung selbst, laut Punkt 11.Es werden 0 % in Abzug gebracht, zuzüglich Schuttcontaineranteil durch Dritte.
Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Vorbemerkung 14: Umlage der Versorgungskosten
Vorbemerkung 15: Verteilung der Gefahr 15. Verteilung der Gefahr
Der Auftragnehmer hat sein Gewerk gegen Beschädigungen und Witterungseinflüsse zu schützen. Nach der Abnahme geht die Haftung auf den Bauherrn über.
Vorbemerkung 15: Verteilung der Gefahr
Vorbemerkung 17: Abnahme 17. Abnahme
Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung.
Es wird eine förmliche Abnahme vereinbart bzw. durchgeführt. Diese hat der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung beim Auftraggeber mit einer mindestens einwöchigen Fristsetzung zu beantragen.
Vorbemerkung 17: Abnahme
Vorbemerkung 18: Vertragsstrafe 18. Vertragsstrafe
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart. Werden bei der Ausführung der Leistung die vereinbarten Vertragsfristen vom AN schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber dazu berechtigt, die Vertragsstrafe von der Schlussrechnung abzuziehen. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Höhe der Vertragsstrafe pro Werktag 0,15 % der Auftragssumme netto insgesamt, jedoch höchstens 5 % der Auftragssumme netto.
Vorbemerkung 18: Vertragsstrafe
Vorbemerkung 19: Abrechnung 19. Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB, neueste Fassung. Der Umfang der ausgeführten Leistung ist immer durch ein nachvollziehbares Aufmaß nachzuweisen.
Das Aufmaß hat in der Regel zusammen mit der Bauleitung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat einen Aufmaßtermin mit mindestens einwöchigem Vorlauf bei der Bauleitung zu vereinbaren. Die Nachprüfung der gemeinsamen Aufmaße bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein gemeinsames Aufmaß bedeutet nicht zugleich die Abnahme der Leistung. Mit Zustimmung der Bauleitung kann das Aufmaß nach Plänen erfolgen.
Sollte ausnahmsweise die Abrechnung nach Lieferscheinen sinnvoll sein, so ist dies vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung zu vereinbaren. Liefer- und Wiegescheine sind spätestens nach 2 Arbeitstagen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet eingereichte Lieferscheine werden zur Abrechnung nicht mehr anerkannt bzw. die Abrechnungsmenge wird auf die zu diesem späteren Zeitpunkt noch feststellbare Ausführungsmenge gekürzt.
Anforderung an Abrechnungsunterlagen:
Wenn kein gemeinsames Aufmaß stattfindet, gehört zur Prüfbarkeit einer Rechnung, dass folgende Unterlagen den Abrechnungsunterlagen beigefügt sind:
Mengenaufstellung (Aufmaß), aus der die Zusammensetzung der in der Rechnung berechneten Gesamtmaße im Einzelnen hervorgehtAbrechnungspläne, aus denen im Einzelnen die im Aufmaß aufgeführten Einzelmengen direkt ablesbar eingetragen sindSämtliche zur Abrechnung erforderlichen und von der Bauleitung anerkannten LieferscheineSämtliche vom Auftraggeber anerkannten StundenlohnberichteEventuell weitere erforderliche Nachweise, wie z.B. Bilder, Skizzen etc.Folgen unvollständiger Abrechnungsunterlagen:
Zur Prüfbarkeit einer Rechnung gehört die Vollständigkeit laut obiger Beschreibung. Sollten diese Unterlagen, die zur Prüfbarkeit einer Abrechnung erforderlich sind, fehlen, so verlängert sich die vereinbarte Frist zur Prüfung und Zahlung (Prüffrist sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Fristen, wie z.B. Zahlungsziel, Skontofrist etc.) einer Rechnung um den Zeitraum, den der Auftragnehmer benötigt, um diese Unterlagen nachzureichen. Dies gilt auch, wenn das Fehlen der Unterlagen erst im Zuge der Rechnungsprüfung festgestellt werden kann.
Die Verlängerung der Frist rechnet sich ab dem Zeitpunkt der Mahnung zur Nachlieferung der fehlenden Unterlagen bis zum Tag des Eingangs beim Architekten.
In Abschlagsrechnungen können nur fest eingebaute und damit in das Eigentum des Auftraggebers übergegangene Materialien aufgenommen werden. Bauseits gelagerte Materialien bzw. Bauteile, die noch nicht fest eingebaut wurden, werden nicht vergütet.
Vorbemerkung 19: Abrechnung
Vorbemerkung 20: Stundenlohnarbeiten 20. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur dann bezahlt oder anerkannt, wenn sie entsprechend VOB/B § 15 Nr. 3 notwendig und angekündigt waren und vom Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden.
Stundenlohnzettel sind nur mit vorgedruckter Nummerierung aus demselben Rapportbuch fortlaufend für die gesamte Bauabwicklung zu verwenden. Es werden nur die auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
Stundenlohnzettel sind vom Auftragnehmer spätestens an dem der Lohnarbeit folgenden Arbeitstag der Bauleitung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und wieder einzuholen. Bei nicht fristgemäß eingereichten Lohnzetteln hat der Auftraggeber das Recht, Anerkennung und Bezahlung der Lohnstunden auf das zum späteren Zeitpunkt noch feststellbare Maß zu kürzen.
Vergütet wird nur der Lohn für Arbeitskräfte, deren Qualifikation für die geleistete Arbeit ausreicht. Stundenlohnsätze sind inklusive aller Zuschläge.
Vorbemerkung 20: Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung 21: Rechnungsstellung und Zahlungen 21. Rechnungsstellung und Zahlungen
Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der am Bau erbrachten Leistungen gewährt, wenn der Unternehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Höhe der Abschlagsrechnung durch ein prüfbares Aufmaß nachweist.
Die Schlussrechnung kann gestellt werden, wenn der vereinbarte Leistungsumfang inklusive Nachtragsvereinbarung geleistet wurde. Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung ist die förmliche Abnahme.
Von der Schlussrechnung werden abgezogen: Kosten für Energie, Versicherung, Müllentsorgung etc., soweit vertraglich vereinbart.
Liegt nach Abrechnung des Gesamtauftrages eine Überzahlung des Auftragnehmers vor, so ist er verpflichtet, dem Bauherrn danach den zuständigen Betrag zu erstatten. Er kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. VOB § 16 Nr. 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Die Zahlungsfristen gelten wie in der kaufmännischen Verhandlung vereinbart.
Es werden maximal fünf Abschlagszahlungen inklusive Schlussrechnung freigegeben.
Vorbemerkung 21: Rechnungsstellung und Zahlungen
Vorbemerkung 22: Gewähr- und Sicherheitsleistungen 22. Gewähr- und Sicherheitsleistungen
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu leisten (Vertragserfüllungssicherheit). Die Sicherheit für die Vertragserfüllung umfasst alle Ansprüche des Auftraggebers auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers, bis zur Abnahme entstandene Mängelansprüche und Schadensersatz.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zu leisten (Gewährleistungssicherheit). Die Gewährleistungssicherheit umfasst alle Mängelansprüche des Auftraggebers im Zeitraum nach der Abnahme.
(3) Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit bei der Abnahme Zug um Zug gegen Stellung der in Abs. 2 vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche noch nicht erfüllt, die von der Vertragserfüllungssicherheit umfasst sind, darf der Auftraggeber für diese Ansprüche einen entsprechenden Teil der Vertragserfüllungssicherheit zurückhalten.
(4) Die in Abs. 1 und Abs. 2 vereinbarten Sicherheiten können durch Einbehalt dergestalt erbracht werden, dass der Auftraggeber auf fällige Zahlungen einen Einbehalt bis zum Gesamtbetrag der jeweils geschuldeten Sicherheit vornimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer Bürgschaft in entsprechender Höhe (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern steuerpflichtig) gemäß Dürr-Bürgschaftsformular abzulösen.
Als Bürge kommt nur eine deutsche Großbank oder eine in der Europäischen Gemeinschaft zugelassene und von Dürr akzeptierte Bank/Versicherung in Frage, die mindestens ein Investment Grade Rating von BBB- oder Baa3 aufweist.
Die Bankbürgschaftserklärungen müssen nach deutschem Recht, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage ausgestellt sein.
Vorbemerkung 22: Gewähr- und Sicherheitsleistungen
Vorbemerkung 23: Planeinsicht 23. Planeinsicht
Die Ausführungspläne zum Bauvorhaben liegen digital zum Download bereit. Eine Verkleinerung der Vorabzüge der Werkplanung liegt dem Angebot bei.
Mit der Abgabe des Leistungsverzeichnisses versichert der Bieter, die Pläne eingesehen oder sich genau informiert zu haben; spätere Einwände werden zurückgewiesen.
Die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers hat grundsätzlich nach den Ausführungsplänen des Architekten zu erfolgen. Werden dem Auftragnehmer weitere Pläne (z.B. Statikpläne, Pläne von Fachingenieuren) zur Verfügung gestellt, so sind die Angaben in diesen Plänen ebenfalls genauestens zu beachten. Treten Differenzen zwischen diesen Plänen auf, so sind diese vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung zu klären. Die Klärung dieser Differenzen obliegt dem Auftragnehmer.
Vorbemerkung 23: Planeinsicht
Vorbemerkung 24: Angaben zum Leistungsverzeichnis 24. Angaben zum Leistungsverzeichnis
Es wird ausdrücklich vorbehalten, dass Eventualpositionen ebenfalls im Preisspiegel mitbewertet werden.Die Ausführung von im Leistungsverzeichnis als Bedarfsposition oder Eventualposition bezeichneten Leistungen ist zur Auswahl durch den Auftraggeber vorgesehen; diese Leistungen sollen so kalkuliert werden. Die Ausführung dieser Positionen muss besonders beauftragt werden.In die Wertung werden nur Angebote einbezogen, die vollständig ausgefüllt sind. Dazu gehören auch Eintragungen, die der Bieter im LV-Text zu machen hat.Ist vom Bieter eine Fabrikatsangabe oder Ähnliches gefordert, so muss dieses Fabrikat mindestens gleichwertig mit dem ausgeschriebenen Fabrikat sein. Minderwertigere Angaben werden abgelehnt. Wenn das Feld zur Bieterangabe nicht ausgefüllt wird, gilt die ausgeschriebene Leistung / das ausgeschriebene Fabrikat als vereinbart.Hat der Bieter Bedenken zu der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Art der Ausführung, so hat er als Anlage zu seinem Angebot eine seiner Einschätzung nach bessere Ausführung vorzuschlagen und anzubieten. Dies ist als Nebenangebot zu kennzeichnen und mit einer Begründung zu versehen.
Vorbemerkung 24: Angaben zum Leistungsverzeichnis
Vorbemerkung 25: Schlussbemerkungen und Erklärungen des Auftragnehmers 25. Schlussbemerkungen und Erklärungen des Auftragnehmers
Alle nachträglichen Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, insbesondere wenn sie den Vertragsumfang betreffen. Unwirksamkeit einzelner Teile berührt die übrigen nicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sache des Auftraggebers.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot:
a) sein Einverständnis, dass diese besonderen Angebots- und Vertragsbedingungen Bestandteil des Vertrages über die Ausführung seines Gewerks werden.
b) wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: ‚......................................................‘ seit: ‚........................‘ Mitglieds-Nr.: ‚........................‘ (vom Auftragnehmer auszufüllen)
c) Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen:
Versicherungsgesellschaft: ‚......................................................‘ (vom Auftragnehmer auszufüllen)
Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme: ‚......................................................‘ (vom Auftragnehmer auszufüllen)
Personenschäden Deckungssumme: ‚......................................................‘ (vom Auftragnehmer auszufüllen)
d) Preisabsprache mit anderen Firmen hat nicht stattgefunden.
e) wir haben alle Teile des Angebotes und die Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen diese an.
f) unser Betrieb ist in der Lage, die ausgeschriebenen Arbeiten termin- und fachgerecht durchzuführen.
‚......................................................‘
(Ort / Datum / Stempel und Unterschrift)
Vorbemerkung 25: Schlussbemerkungen und Erklärungen des Auftragnehmers
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Ausbau des Dachaufbaus
01.02
Ausbau des Dachaufbaus
01.03 Einbau des Dachaufbaus
01.03
Einbau des Dachaufbaus
01.04 Ausstattung
01.04
Ausstattung