Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach
Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser
Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung
zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten
Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung
Lageplan des Vermessungsingenieurs
Verkehrszeichenplan Antrag Straßenlandnutzung
Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab
1:50
Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und
HH im DG
Plan DP06- Detailschnitt Schrägdach Masstab 1:5
Plan DP07- Detailschnitt Flachdach Masstab 1:5
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
von Berlin.
Die Adresse der Baustelle lautet: Schillerstraße 96
in 10625 Berlin-Charlottenburg
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner
Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der
Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte
Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch
eine
neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher
Grundform und ähnlichen Abmessungen neu
errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden
Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und
Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss
entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe.
Gebäudemaße im Bestand
Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m
Gebäudelänge ca. 48,00 m
Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände
Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände
Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG)
Grundstücksgröße : 603 m²
Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer
Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter,
Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu
rechnen.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die
Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des
Gebäudes gelangt man in den Innenhof.
Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu
schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in
unmittelbarer Umgebung der Baustelle.
Alle angrenzenden Strassen, Parkplätze und sonstigen
Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als
Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und
Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten.
Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw.
SLW-Klassifizierung ist vom Auftragnehmer im Vorfeld
eigenverantwortlich zu prüfen.
Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder
Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers. Die Termine werden durch die
Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen
Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung
Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der
Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt.
Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt
für Bauwasser und Baustrom.
Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten
angesetzt und abgezogen.
Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem
Punkt obliegen dem Auftragnehmer.
Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung
gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen
Mehrleistungen
benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu
beantragen und einzurichten.
Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden.
Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in
die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet
werden.
Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des
Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge,
Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne,
Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von
2 m
hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers und in den jeweiligen Position
kalkulatorisch zu erfassen.
Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl.
notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind
Leistungsbestandteil des Auftraggebers.
Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind
mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ
muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die
Fallleitungen/ Steigleitung Entlüftung müssen als
Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden
werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit
der BL abzustimmen).
Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss
ist im gesamten Baustellenbereich untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und
unwiderruflichen Baustellenverweis.
Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe
dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude
verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw.
feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer
eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete
Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die
entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu
beachten.
Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die
mindestens folgende Unterlagen enthalten muss:
Fachbauleitererklärung, Lieferscheine.
Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt.
Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere
Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen
(vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind
diese Besonderheiten zu beachten und zu
berücksichtigen,
ohne dass hierdurch Behinderungen oder
Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
Trockenbauarbeiten. gem. DIN 18340
1. Allgemeines
Die Leistungen dieses Titels betreffen die
Herstellung von nichttragenden
Innenwänden, Vorsatzschalen
und Unterdecken etc. sowie die Lieferung
und Montage von Vorhangschienen und
anderen Bauteilen.
2. Ausführung
Für diese Leistungsbeschreibung gelten
insbesondere
folgende Vorschriften und Normen in der
jeweils
neuesten Fassung:
- DIN 18340 Trockenbauarbeiten
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- Arbeitsschutzbestimmungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- Vorschriften von Herstellern und
Lieferanten von
verwendeten Stoffen.
Die Leistungen dieser Ausschreibung
sind innerhalb des
Gebäudes zu erbringen
Wandkonstruktionen, Vorsatzschalen etc.
sind nach Aufforderung durch die
Objektüberwachung für
den Estricheinbau abzustellen (vgl.
separate Position).
Fugen von sichtbaren Beplankungslagen
sind grundsätzlich mit
Papierfugendeckstreifen zu spachteln.
Feuchtraumplatten sind dabei in allen
Lagen mit systemkonformer,
imprägnierter Spachtelmasse
für Feuchträume zu spachteln.
Für die Unterkonstruktion dürfen
nur verzinkte Stahlblechprofile eingesetzt
werden.
Am Übergang zu
angrenzenden Bauteilen sind
Anschlußdichtungen / Trennstreifen
bzw. Trennwandkitt vorzusehen.
Die in der Tragkonstruktion zu
erwartenden Durchbiegungen und
Setzungen müssen
von Trockenbauwänden und
Vorsatzschalen aufgenommen werden.
Dämmstoffeinlagen in GK-Wänden sind
aus nichtbrennbarem Material vollflächig
gegen verrutschen gesichert einzubauen.
Wände und Decken werden bauseits mit
einem matten, nicht strukturierten
Anstrich bekleidet. In WCs erfolgt der
Einbau von Wandfliesen auf
Abdichtungslagen. Alle Wände und
Decken sind generell geglättet Q3
auszuführen, sofern nicht anders
angegeben.
Trockenbauarbeiten. gem. DIN 18340
01 Wandkonstruktionen
01
Wandkonstruktionen
01.__. 1 Loggia-Wände Loggia-Wände wie folgt auf Holzkonstruktion aufbauen:
Wärmedämmung zwischen den Holzstützen:
ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus
Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft
Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der
Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach
EU-Richtlinie
97/69 Nota Q;Mit einseitiger Strichmarkierung;
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K;
Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ,
Brandverhalten
DIN EN 13 501 - A 1;
Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5;
Dicke: 140 mm
Ausführung wie folgt:
Liefern, zuschneiden (lichter Stützenabstand plus ca.
1 cm
Übermaß) und mit der Strichmarkierung zur Raumseite
bündig
mit den Außenkanten der Stützen in die Holzkonstruktion
einklemmen.
Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander
fugendicht
stoßen; inklusive Zuschnitt- und Anpassarbeiten.
Dampfbremse
ISOVER Vario® KM Duplex UV Klimamembran liefern und
fachgerecht nach Herstellerangaben verlegen.
An Holzkonstruktion in Abständen von ca. 20 cm durch
Antackern befestigen, wobei die vlieskaschierte
Folienseite zum
Sparren zeigt; inkl. fachgerecdhter Herstellung
sämtlicher
Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
OSB 3- Platte 20 mm
liefern und innenseitig auf Wandflächen befestigen,
inkl.
Befestigungsmaterialien und sämtlicher Anpass- und
Zuschnittarbeiten ( Terrassenfenster )
Vorsatzschale d = 75 mm
Vorsatzschale liefern und gerstellen, Einbaubereich 1,
raumhoch bis 4,00 m, auf der Innenseite der
Loggiawände.
Bekleidung Oberseite, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende
Anschlüsse starr, mit Trennstreifen,
Trennwanddichtungsband
und Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss,
bestehend
aus Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW /
CW-Profilen
50, als Einfachständerwand,
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig
abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40
mm,
Beplankung einseitig zweilagig mit Gipskaronbauplatten
GKB
DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520),
Plattenstärke d= 12,5 mm,
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide
Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste
Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 1
Loggia-Wände
47,851
m²
01.__. 2 Zulage für Tür-Fenster-Öffnungen in Loggiawänden Anarbeitung von Dampfbremse, OSB 3-Platte und
Vorsatzschale wie in der Vorposition beschrieben
rauminnenseitig in die Leibungen der Fenster- und
Türanlagen
der Loggia-Wände führen und an die Fensterrahmen
anarbeiten; inkl. Spachtelarbeiten.
Türöffnungen Einzelgrößen:
ca. 2,70 x 2,30 m und 1,00 x 0,00/2,30 ( Dreieck )
ca. 4,20 x 2,30 m
ca. 1,80 x 2,30 m
ca. 2,25 x 2,30 m
Hinweis: Höhenangaben gelten ab OK FF
01.__. 2
Zulage für Tür-Fenster-Öffnungen in Loggiawänden
69,50
m
01.__. 3 Trennwand, d= 125 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand,
Einbaubereich 1, Höhe bis ca. 4 m, Wandstärke d= 125
mm,
Ausführung in Dachgecshoss, Knauf W 112 o.glw. Art,
bestehend aus:
Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen
75,
als Einfachständerwand,
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke min. d= 40 mm,
Beplankung beidseitig zweilagig mit Gipskarton-
Bauplatten
GKB DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520),
Plattenstärke d= 12,5 mm,
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und
beide Plattenlagen) spachteln und schleifen,
oberste Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 3
Trennwand, d= 125 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet
134,912
m²
01.__. 4 Trennwand, d= 150 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 1.1.14 beschrieben,
jedoch Wandstärke d= 150 mm, aus UW / CW-Profilen 100,
als
Einfachständerwand, beidseitig doppelt beplankt
01.__. 4
Trennwand, d= 150 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet
30,31
m²
01.__. 5 Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, h= 120 cm, Q2 geglättet Installations-Vorsatzschale, Einbaubereich 1,
freistehend, Höhe
der Ablage bis ca. 1,20 m, 2- und 3-seitig, in
verschiedene
Einzelgrößen, inkl. Bekleidung Oberseite, Wandstärke
d= 75
mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen,
Trennwanddichtungsband und Trennwandkitt, Ausführung in
Dachgeschoss, bestehend aus
Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen
50,
als Einfachständerwand,
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40 mm,
Beplankung einseitig zweilagig mit imprägnierten
Bauplatten
GKBI DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520),
Plattenstärke d= 12,5 mm,
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide
Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste
Plattenlage Q2 geglättet.
01.__. 5
Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, h= 120 cm, Q2 geglättet
11,502
m²
01.__. 6 Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKBi, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.1.6 beschrieben,
jedoch raumhoch und geglättet Q3,
Wandstärke d= 75 mm
01.__. 6
Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKBi, Q3 geglättet
13,05
m²
01.__. 7 Wand-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKB, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.1.7 beschrieben -
raumhoch und geglättet Q3 - jedoch mit GKB
Wandstärke d= 75 mm
01.__. 7
Wand-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKB, Q3 geglättet
20,46
m ²
01.__. 8 GK-Schachtbekleidung, d= 75 mm, Q3 geglättet Schachtwandkonstruktion, freistehend, raumhoch,
Höhe bis ca. 4 m, mehrseitig, in verschiedene
Einzelgrößen,
Wandstärke d= 75 mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit
Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und
Trennwandkitt,
Ausführung in Dachgeschoss, bestehend aus
Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen
50,
als Einfachständerwand,
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40 mm,
Beplankung einseitig zweilagig mit
Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF DIN 18180 (Gipsplatte
A
DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm,
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide
Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste
Plattenlage Q3
geglättet.
01.__. 8
GK-Schachtbekleidung, d= 75 mm, Q3 geglättet
E
1,00
m2
01.__. 9 Feuerschutzplatte für Konstruktionshölzer , Q3 geglättet Konstruktionsholz-Bekleidung 15 mm, einlagig, F30
Holzträger-Bekleidung mit KNAUF Fireboard oder glw.,
Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung,
Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2.
Ausführung ohne Unterkonstruktion, dreiseitig mit nicht
brennbaren, faserverstärkten Gipsplatten GM-F gem. DIN
EN
15283-1
Brandverhalten A1 DIN EN 13501-1: Knauf Fireboard
Plattendicke 15 mm, einlagig, Plattenstöße versetzt
anordnen,
Fugen/Fehlstellen/Schraubenköpfe/Klammerrücken mit
Fireboard-Spachtel zu schließen.
Oberflächen spachteln und schleifen, oberste
Plattenlage Q3
geglättet.
Befestigung aller Beplankungslagen mit Stahlklammern
nach
DIN 18182-2 bzw. DIN EN 14566 mit
Stahldrahtdurchmesser =
1,34 mm.
Abrechnung nach Längenmaß - Breite je Seite ca. 10 -
26 cm
( im Mittel 18 cm )
Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt K25H.de.
System: Knauf Fireboard Holzträger-Bekleidung K254.de
01.__. 9
Feuerschutzplatte für Konstruktionshölzer , Q3 geglättet
72,20
m
01.__. 10 Verkleidung Holzstützen Verkleidung von Holzstützen, 2- und 3-seitig, in
verschiedenen
Einzelgrößen, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende
Anschlüsse
starr, mit Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und
Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss, bestehend
aus
Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen
50
Beplankung zweilagig mit Bauplatten GKB DIN 18180
(Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm,
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide
Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste
Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 10
Verkleidung Holzstützen
24,955
m²
01.__. 11 Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 76/226 cm Türöffnungen in vorbeschriebenen GK-Wänden herstellen,
Wandstärke d= 12,5 cm, Lichte Einzelgrößen Türöffnung
b/h=
ca. 65/213,5 cm, Ausführung als stumpfe Öffnung ohne
Anschlag. inkl. Sturzprofil und seitlichen raumhohen
Verstärkungen mit UA-Profilen.
Hinweis: Höhenangaben gelten ab OK FF
01.__. 11
Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 76/226 cm
6,00
St
01.__. 12 Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 88,5/226 cm Leistung komplett wie in Pos. 1.1.19 beschrieben,
jedoch
Größe der Türöffnung b/h= ca. 88,5/213,5 cm.
01.__. 12
Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 88,5/226 cm
4,00
St
01.__. 13 Schiebetür, Türbreite b/h= ca. 151/226 cm, inkl.
Schiebetürtasche und Laufschiene/La... Einbau Schiebetür in vorbeschriebenen Trennwänden mit
Metallunterkonstruktion CW 100, für Schiebetür-
Unterkonstruktion für Metallständerwand, inkl.
Herstellung der Türöffnung, Fertigwanddicke d= 155 mm,
als kompletter System-Einbausatz aus verzinkten
Stahlblechprofilen inkl. Tragprofil, Laufschiene und
kugelgelagertem Laufwagen für Türblatt aus Holz,
vorgerichtet für zweiflügelige Schiebetür mit
Schließdämpfer, Türgröße (Öffnung) b/h= ca. 151/226 cm,
Türblattdicke= ca. 40 mm, Schiebetürkasten b/h= ca.
311,4/230,3 cm, Fabrikat ECLISSE Syntesis Luce EF o.
glw., inkl. Griffmuschel zweimal Hoppe Messing, Modell
M464, F 41-R, satiniert verchromt.
gewähltes Fabrikat:
01.__. 13
Schiebetür, Türbreite b/h= ca. 151/226 cm, inkl.
Schiebetürtasche und Laufschiene/La...
1,00
St
01.__. 14 Drempelbekleidung, d= 75 mm, Höhe bis 100 cm, Q3 geglättet Bekleidung bzw. Herstellung von Drempeln, Höhe bis ca.
150
cm, Dicke d= 75 mm in verschiedenen Einzellängen, inkl.
fachgerechtem Anarbeiten an Bekleidung der Dachschrägen
und Dachkonstruktion,
Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW 50
als Einfachständerwerk,
Beplankung einseitig zweilagig beplankt mit Gipskarton-
Bauplatten GKB DIN 18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520),
Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30
DIN 4102, Plattenstärke d= 12,5 mm,sichtbare
Befestigungsmittel und äußere Plattenlage spachteln und
schleifen Q3 geglättet,
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher, dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40 mm,
01.__. 14
Drempelbekleidung, d= 75 mm, Höhe bis 100 cm, Q3 geglättet
19,459
m²
01.__. 15 Aussparungen herstellen, Ø 75 bis 150 mm Herstellen von runden Aussparungen in Trockenbauwänden
und Vorsatzschalen, Durchmesser d= 75 bis 150 mm, inkl.
Einmessen und evtl. notwendiger Wechsel der
Unterkonstruktion.
gemäß HLSE Planung
01.__. 15
Aussparungen herstellen, Ø 75 bis 150 mm
E
1,00
St
01.__. 16 Aussparungen herstellen, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m² Herstellen von rechteckige Aussparungen gemäß Planung,
Wandstärke d= 12,5 - 15,5 cm, lichte Ansichtsfläche =
bis ca. 0,10 m², inkl. Einmessen und evtl. notwendiger
Wechsel der Unterkonstruktion, inkl. allseitiger
Bekleidung der Schnittkanten analog der jeweiligen
Wandqualität.
Bauteil: Lüftungsöffnung, Ausschnitte für Wasserzähler,
ELT-Verteiler, Heizungsverteiler, Spültaster und
dergleichen.
01.__. 16
Aussparungen herstellen, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m²
6,00
St
01.__. 17 Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten
liefern und vollflächig einspachteln, an sämtlichen
positiven Ecken, Fabrikat Protektor 9078 oder glw. Art,
Ausführung gemäß Festlegung der Objektüberwachung.
01.__. 17
Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten
50,00
m
01.__. 18 Heizkreisverteiler einbauen Heizkreisverteiler, bauseits geliefert, gemäß Angabe
HLSE in
Wandkonstruktion einbauen, inkl. Wechselprofile und
Befestigungsmaterialien, Wandstärke mind. 15 mm.
Größe der HK-Verteiler: ca. 90*75 cm
01.__. 18
Heizkreisverteiler einbauen
3,00
St
01.__. 19 Revisionsklappe Wand, GK-Einlage, b/h= 30/30 cm Revisionsöffnungen in Vorsatzschalen, Gipskartonwänden,
Abkofferungen, Unterdecken etc., inkl. Einmessen und
Herstellung notwendiger Aussparungen und Wechsel,
Revisionsklappe für nichttragende Trennwand, b/h= 30/30
cm, Oberfläche mit Bekleidung aus GKBI DIN 18180
(Gipsplatte H2 DIN EN 520), flächenbündig mit
angrenzender Wand, Sicherung des Innendeckels mit
selbstjustierenden Fangarmen, Verschluß- und
Scharniermechanismus nicht sichbar,
Verschluß mit Einreiber, inkl. passendem Vierkant,
Fabrikat Knauf Alutop Revisionsklappe oder glw. Art.
01.__. 19
Revisionsklappe Wand, GK-Einlage, b/h= 30/30 cm
7,00
St
01.__. 20 Rohranschlüsse Rohranschlüsse bis DN100 an die Klimamembran unter
Verwendung von ISOVER Vario® KM Duplex UV
Klimamembran (o.glw.) und ISOVER Vario® MultiTape +
bzw.
SL + Klebeband bzw. ISOVER Vario® ProTape + Dichtstoff
von
der Rolle (o.glw.) nach Verarbeitungsanleitung,
luftundurchlässig herstellen.
01.__. 20
Rohranschlüsse
4,00
St
01.__. 21 Zulage imprägnierte Platten, GKBI (H2 DIN EN 520) Zulage zu den Vorpositionen ( für einseitige,
zweilagige
Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten GKBI DIN 18180
(Gipsplatte H2 DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm,
Verspachtelung mit imprägnierter, feuchtraumgeeigneter
Spachtelmasse Q3 geglättet.
01.__. 21
Zulage imprägnierte Platten, GKBI (H2 DIN EN 520)
232,536
m²
01.__. 22 Acrylfugen herstellen Acrylfugen, mit elastischem Dichtstoff, fungizid
ausgestattet, weiß, streichfähig, sauber abgezogen
herstellen, an sämtlichen Übergängen Trockenbau zu
angrenzenden Bauteilen, Ausführung gemäß Festlegung der
Objektüberwachung.
01.__. 22
Acrylfugen herstellen
300,00
m
02 Deckenkonstruktionen, Dachschrägen
02
Deckenkonstruktionen, Dachschrägen
02.__. 1 Zwischensparrendämmung Steildach 260 mm Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollgedämmten
Steildaches zwischen Sparren unter Beachtung der GEG
und DIN 4108 normgerecht herstellen wie folgt:
ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus
Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft
Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der
Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach
EU-Richtlinie
97/69 Nota Q;
Mit einseitiger Strichmarkierung;
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K;
Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ,
Brandverhalten
DIN EN 13 501 - A 1;
Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5;
Rollenbreite: 1200 mm
Dicke: 260 mm
Liefern, zuschneiden (lichter Sparrenabstand plus ca.
1 cm
Übermaß und mit der Strichmarkierung zur Raumseite
bündig
mit der Unterkante Sparren oder Kehlbalken in die
Holzkonstruktion einklemmen.
Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendich
stoßen.
Einschließlich Zuschnitt- und Anpassarbeiten.
02.__. 1
Zwischensparrendämmung Steildach 260 mm
120,00
m²
02.__. 2 Zwischensparrendämmung Flachdach 240 mm Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollgedämmten
Flachdaches zwischen Sparren unter Beachtung der GEG
und DIN 4108 normgerecht herstellen wie folgt:
ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus
Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft
Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der
Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach
EU-Richtlinie
97/69 Nota Q;
Mit einseitiger Strichmarkierung;
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K;
Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ,
Brandverhalten
DIN EN 13 501 - A 1;
Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5;
Rollenbreite: 1200 mm
Dicke: 240mm
Liefern, zuschneiden (lichter Sparrenabstand plus ca.
1 cm
Übermaß und mit der Strichmarkierung zur Raumseite
bündig
mit der Unterkante Sparren oder Kehlbalken in die
Holzkonstruktion einklemmen.
Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendich
stoßen.
Einschließlich Zuschnitt- und Anpassarbeiten.
02.__. 2
Zwischensparrendämmung Flachdach 240 mm
260,00
m²
02.__. 3 Dampfbremse - Klimamembran Flachdach/Steildach ISOVER Vario® KM Duplex UV Klimamembran liefern und
fachgerecht nach Herstellerangaben verlegen.
An Sparren bzw. Kehlgebälk in Abständen von ca. 20 cm
durch
Antackern befestigen, wobei die vlieskaschierte
Folienseite zum
Sparren zeigt.
Material: modifiziertes Polyamid mit Spezialvlies
verstärkt
Brandverhalten: Brandklasse E; EN 13 501 (ohne Abstand
zum
Dämmstoff)
variablem Diffusionswiderstand: sd = 0,3 - 5,0 m
Flächengewicht: ca. 80 g/m²
Ausführung wie folgt:
Längs- und Querüberlappungen (ca. 10 cm) der
Klimamembran
Vario® KM Duplex UV mit dem Klebeband ISOVER Vario® KB
1 oder ISOVER Vario® MultiTape + nach Verlegeanleitung
luftundurchlässig verkleben.
Durchdringungen sind mit dem Klebeband ISOVER Vario®
MultiTape + oder ISOVER Vario® MultiTape SL +
abzudichten.
Anschlüsse an Bauteile wie Giebelwände, Trennwände,
Pfetten,
Abseitenwände, Traufenbereiche, Kamine usw.
luftundurchlässig herstellen wie folgt:
ISOVER Vario® DoubleFit +
Mehrkomponenten-Klebe-Dichtmasse nach Herstellerangaben
verarbeiten. (alternativ Dichtstoff von der Rolle
ISOVER Vario®
ProTape +) (o.glw.)
Zur Aufnahme von Bauteilbewegungen eine Folienschlaufe
vor
der Anschlussfuge legen.
Der Untergrund muss tragfähig, die Fugenflanken müssen
staubfrei, fettfrei und trocken sein. Gegebenenfalls
mit
Haftvermittler ISOVER Vario® MultiPrime vorbehandeln.
Bei
Unsicherheiten bezüglich der Untergrundqualität wird
eine
Probeverklebung oder die zusätzliche mechanische
Sicherung
der Klebefuge mittels Anpresslatte empfohlen.
Es ist in jedem Fall die Dämmstoff- und Luftdichtebene
durch
Profile oder Lattung mechanisch zu sichern.
02.__. 3
Dampfbremse - Klimamembran Flachdach/Steildach
380,00
m2
02.__. 4 Dachflächenfenster Dämmung, Dampfbremse Dachflächenfenster, Abmessung:b/h Fenster= ca. 78/252
cm
(Doppel DFF), an die Klimamembran anschließen, wie
folgt:
Die Laibungen des Dachflächenfensters mit
Mineralwolle-Platten dämmen, z.B. mit ISOVER Integra
UMP-032 Universalmodernisierungsplatte aus
Mineralwolle mit
RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.,
gesundheitlich unbedenklich nach der
Gefahrstoffverordnung
und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q;
Außerdem die Dämmung im Sturz- und Fensterbankbereich
anpassen.
Nach Verarbeitungsanleitung den Laibungs-, Sturz- und
Fensterbankbereich mit Klimamembran ISOVER Vario® KM
Duplex UV auskleiden und mit Klebeband ISOVER Vario®
MultiTape + oder ISOVER Vario® MultiTape SL + die
Verklebung untereinander, sowie den luftundurchlässigen
Anschluss an den Blendrahmen des Dachflächenfensters
herstellen.
02.__. 4
Dachflächenfenster Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 5 Oberlicht 120x120 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben,
jedoch für
Oberlichter , Abmessung: b/l DFF= ca.120/120 cm
02.__. 5
Oberlicht 120x120 Dämmung, Dampfbremse
1,00
St
02.__. 6 Oberlicht 90x90 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben,
jedoch für
Oberlichter , Abmessung: b/l ca. 90/90 cm
02.__. 6
Oberlicht 90x90 Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 7 Dachaufstieg 3500/1000 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben,
jedoch für
Dachaufstieg 3500/1000
Abmessung: l/b ca. 350X100 cm
Höhe ca. 40 cm
02.__. 7
Dachaufstieg 3500/1000 Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 8 RWA-Oberlichter 1500/1000 Dämmung/Dampfsperre Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben,
jedoch für
RWA-Oberlichter 1500/1000
Abmessung: l/b ca. 150X100 cm
02.__. 8
RWA-Oberlichter 1500/1000 Dämmung/Dampfsperre
2,00
St
02.__. 9 GK-Bekleidung Dachschräge, F30, 15 mm Feuerschutzplatte Gipsplatten-Bekleidung von Dachschrägen,
Brandschutzanforderung
(Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102,
bestehend aus:
- Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus
Stahlprofilen als
Grund- und Tragprofil auf der bestehenden
Dachkonstruktion
- Decklage aus Gipsplatten
- Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,
Qualitätsstufe Q3 (Grundverspachtelung plus
Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung
gemäß
Herstellerangaben.
Bauteil: Dachgeschossschrägen, Dachneigung ca. 60°
Art der Unterkonstruktion: Metallunterkonstruktion
Typ Profil: CD 60/27/06
Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A2-s1,d0
Kantenausbildung:
Beanspruchungsklasse: Klasse A0
Oberflächenqualität: Q3 (Standard)
Art der Platte: Feuerschutzplatte 15 mm
Anzahl Plattenlagen: 1-lagig
Dicke Platte: 15 mm
Typ Platte: DF
Angeb. Fabrikat: Knauf Feuerschutzplatten 15 mm o.
glw.
02.__. 9
GK-Bekleidung Dachschräge, F30, 15 mm Feuerschutzplatte
60,00
m²
02.__. 10 Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig Dachschräge, F30, Q3 geglättet Gipskarton-Bekleidung von Dachschrägen,
Brandschutzanforderung
(Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102,
inkl. Metallunterkonstruktion
aus CD Profil 60/27 und Befestigungs Clip -
Abstand bis 400mm
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40 mm,
Dachform Satteldach, Dachneigungen ca. 60°,
Ausführungshöhe bis ca.4,0 m mit glatter
Decklage,zweilagig
beplankt mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN
18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520) Plattenstärke d=
12,5 mm, befestigt mit Schnellbauschrauben DI 18182-2,
sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage
spachteln
und schleifen Q3 geglättet.
Angeb. Fabrikat: Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 10
Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig Dachschräge, F30, Q3 geglättet
E
60,00
m²
02.__. 11 GK-Bekleidung geneigtes Flachdach, F30, 15 mm Feuerschutzplatte Gipsplatten-Bekleidung Untersicht geneigtes Flachdach,
Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30
DIN 4102, bestehend aus:
- Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus
Stahlprofilen als
Grund- und Tragprofil auf der bestehenden
Dachkonstruktion
- Decklage aus Gipsplatten
- Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,
Qualitätsstufe Q3 (Grundverspachtelung plus
Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung
gemäß
Herstellerangaben.
Bauteil: Dachgeschoss geneigtes Flachdach,
Dachneigung 3-5°
Art der Unterkonstruktion: Metallunterkonstruktion
Typ Profil: CD 60/27/06
Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A2-s1,d0
Kantenausbildung:
Beanspruchungsklasse: Klasse A0
Oberflächenqualität: Q3 (Standard)
Art der Platte: Feuerschutzplatte 15 mm
Anzahl Plattenlagen: 1-lagig
Dicke Platte: 15 mm
Typ Platte: DF
Angeb. Fabrikat: Knauf Feuerschutzplatten 15 mm o.
glw.
02.__. 11
GK-Bekleidung geneigtes Flachdach, F30, 15 mm Feuerschutzplatte
260,00
m²
02.__. 12 Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig geneigte Flachdach, F30, Q3 geglättet Gipskarton-Bekleidung von geneigtem Flachdach,
Brandschutzanforderung
(Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, ink.
Metallunterkonstruktion
aus CD Profil 60/27 und Befestigungs Clip -
Abstand bis 400mm
Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1,
einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt,
Dämmstoffstärke d= 40 mm,
Dachform geneigtes Flachdach, Dachneigungen 3-5°,
Ausführungshöhe bis ca.4,00 m mit glatter Decklage,
zweilagig
beplankt mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN 18180
(Gipsplatte DF H2 DIN EN 520) Plattenstärke d=
12,5 mm, befestigt mit Schnellbauschrauben DI 18182-2,
sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage
spachteln
und schleifen Q3 geglättet.
Angeb. Fabrikat: Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 12
Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig geneigte Flachdach, F30, Q3 geglättet
E
260,00
m²
02.__. 13 GK-Bekleidung Dachfenster, F30, b/h= ca. 78/160 cm, Q3
geglättet Allseitige Leibungs-, Brüstungs- und Sturzbekleidung
von Dachflächenfenstern, Brandschutzanforderung
(Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102,
b/h Fenster= ca. 78/160 cm, Fabrikat Velux oder glw.
Art,
Bekleidung als umlaufender GK-Bekleidung, Leibungstiefe
ca. 34 cm, inkl. fachgerechtem Anarbeiten an
Blendrahmen der Fenster sowie Bekleidung der
Dachschrägen und Drempel, inkl. Unterkonstruktion,
einlagig beplankt mit Gipskarton-Bauplatten GKF DIN
18180
(Gipsplatte DF DIN EN 520) Plattenstärke 15 mm,
sichtbare Befestigungsmittel und äußere
Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet, inkl.
eingespachteltem Kantenschutz, Aluminium, nach Angaben
Architekt.
Bauteil: Bekleidung Dachflächenfenster
02.__. 13
GK-Bekleidung Dachfenster, F30, b/h= ca. 78/160 cm, Q3
geglättet
6,00
St
02.__. 14 GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 120/120 cm, Q3
geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.2.13 beschrieben,
jedoch für
Oberlicht Größe b/h= ca. 120/120 cm.
02.__. 14
GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 120/120 cm, Q3
geglättet
1,00
St
02.__. 15 GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 90/90 cm, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.2.13 beschrieben,
jedoch für
Oberlicht Größe b/h= ca. 90/90 cm.
02.__. 15
GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 90/90 cm, Q3 geglättet
2,00
St
02.__. 16 GK-Bekleidung Dachausstieg, b/h= 100/350 cm, Q3 geglättet Allseitige Bekleidung von Dachausstiegen, als
allseitige GK-Abkofferung mit glatter Decklage,
Einzelgrößen LxBxH= ca. 350x100x70 cm, bestehend aus
Metallunterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen,
Befestigungsgrund Decken bzw. Wände aus
Holzbalken, Deckenbalken bzw. Kalksandsteinmauerwerk,
Beplankung zweilagig mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN
18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520), Plattenstärke d=
12,5
mm,
Kantenschutz an allen positiven Kanten eingespachtelt,
aus Aluminium, Fabrikat Protektor 9078 oder glw. Art.
Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und
Plattenlagen) spachteln und schleifen, Q3 geglättet,
Angeb. Fabrikat: Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 16
GK-Bekleidung Dachausstieg, b/h= 100/350 cm, Q3 geglättet
2,00
St
02.__. 17 Alternativ 15 mm Feuerschutzplatte für Po. 10.2.12-15 Alternativ Ausführung der Positionen 10.2.13-16 in 15
mm
Feuerschutzplatte, statt , 2-lagig GKF 12,5 mm
02.__. 17
Alternativ 15 mm Feuerschutzplatte für Po. 10.2.12-15
E
9,00
St
02.__. 18 GK-Abhangdecken, Abhanghöhen, h= bis ca. 30 cm Q3
geglättet GK-Decke als Montagedecke, mit glatter Decklage auf
Metallunterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen,
Befestigungsgrund Decken bzw. Wände aus
Gipskartonwände, "Knauf d112" o.glw. Art, einlagig
beplankt mit
imprägnierten Bauplatten GKBI DIN 18180 (Gipsplatte H2
DIN
EN 520), Plattenstärke
d= 12,5 mm, Metall-Unterkonstruktion zweilagig d= 27
mm,
befestigt mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2,
sichtbare Befestigungsmittel und äussere Plattenlage
spachteln und schleifen Q3 geglättet, in verschiedenen
Abhanghöhe bis ca. 30 cm, Höhe Unterkante GK-Decke über
Fertigfußboden = bis ca. 250 cm, Ausführung teilweise
in Kleinflächen.
Einbauort: Bäder, Dachgeschoss
02.__. 18
GK-Abhangdecken, Abhanghöhen, h= bis ca. 30 cm Q3
geglättet
30,00
m²
02.__. 19 Aussparung Abhangdecke, Ø bis ca. 80 mm Aussparung in vorbeschriebenen GK-Abhangdecken
herstellen für Einbaudownlight, inkl. Einmessen und
ggf. notwendiger Wechsel in der Unterkonstruktion.
Grundform: Rund, Durchmesser bis ca. 80 mm
02.__. 19
Aussparung Abhangdecke, Ø bis ca. 80 mm
12,00
St
02.__. 20 Aussparungen Abhangdecke, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m² Herstellen von rechteckige Aussparungen bis ca. 0,10 m²
in vorbeschriebenen GK-Abhangdecken gemäß Planung,
inkl. Einmessen und evtl. notwendiger Wechsel der
Unterkonstruktion, inkl. allseitiger Bekleidung der
Schnittkanten analog der jeweiligen Wandqualität.
Bauteil: Lüftungsöffnung und dergleichen.
02.__. 20
Aussparungen Abhangdecke, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m²
E
1,00
St
02.__. 21 Verkleidung von Stahlträgern im Treppenhaus VH Brandschutzbekleidung von Stahlträgern ohne
Unterkonstruktion, aus Gips-Feuerschutzplatten mit
Vliesarmierung, in folgender Ausführung
- Kanten der Platten versetzt stoßen und klammern
- Stöße mit Streifen, 100 mm breit, hinterlegen
- Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,
Qualitätsstufe Q2; die Kanten sind sauber zu
spachteln.
(Grundverspachtelung plus
Nachverspachtelung/Finish).
Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Der Zwischenraum zwischen Gipskartonplatten
und Stahlträger ist mit Glaswolle dicht auszustopfen.
Bauteil: Stahlträger
Art des Profils: HEA 160 o. Ähnl.
Art der Platte: Feuerschutzplatte
Anzahl Plattenlagen: 1-lagig
Dicke Platte: 15 mm
Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A1
Typ Platte: GM-F
Feuerwiderstandsklasse (DIN EN 13501-2): EI 30
Angeb. Fabrikat: Knauf Feuerschutzplatten GKF 15mm o.
glw.
02.__. 21
Verkleidung von Stahlträgern im Treppenhaus VH
10,00
m²
03 Fußboden DG
03
Fußboden DG
03.__. 1 Trittschalldämmung CP2 Rockwool, d = 20 mm Dämmschicht als Unterlage für Trockenestrich.
Fabrikat: ROCKWOOL Trittschalldämmplatte
Floorrock Acoustic CP 2
nach RAL-Gütezeichen Nr. 388
Bemessungsdicke und dynamische Steifigkeit s´ in MN/m³
nach
DIN EN 29 052-1:
Dicke: 20-2 mm
Länge x Breite: 1000 mm x 625 mm
Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): lambda = 0,035
W/(mK)
nach DIN 4108-4
Euroklasse: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13 501-1
Anwendungsgebiet: DES-sg nach DIN 4108-10
Zusammendrückbarkeit: CP2: c < = 2 mm nach DIN EN 13
162
max. zulässige Flächenlast: <= 1,5 kN/m² ; zulässige
Einzellast
<= 1 kN
(Beim Einsatz unter Trockenestrichen aus
Holzwerkstoffplatten
oder Gipsfaserplatten: Informationen der
Trockenestrich-Hersteller sind vorrangig zu beachten,
Einsatz
von zusätzlicher Ausgleichschicht ist ebenfalls zu
prüfen.)
Dämmplatten liefern und einlagig stoßversetzt auf
trockener,
sauberer und gemäß DIN 18202 ebener Rohdecke verlegen;
inkl. Randdämmstreifen.
Herstellerangaben des Fertigteil-Estrichs sind zu
beachten.
03.__. 1
Trittschalldämmung CP2 Rockwool, d = 20 mm
270,00
m²
03.__. 2 Fermacell ® Gipsfaser-Platte, d = 10 mm Fermacell ® Gipsfaser-Platte, 10 mm,
liefern und gemäß Ausführungsplanung auf vorgenannter
Trittschalldämmung ( 1 Lage ) und auf bauseitig
eingebrachter
Fußbodenheizungs-Platte ( 1 Lage ) nach
Herstellerangaben
verlegen.
03.__. 2
Fermacell ® Gipsfaser-Platte, d = 10 mm
540,00
m²
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter/in für
unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des
Auftraggebers
04.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
4,00
h
04.__. 2 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in für unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
04.__. 2
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in
4,00
h