Trockenbauarbeiten
Dachgeschossausbau Schillerstraße 96
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.           g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote           in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit         erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen   des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten   getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom           Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten          Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.           Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer           diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der           Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt          4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme. Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten           werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit   dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%           gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis   des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und    Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 % ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung Lageplan des Vermessungsingenieurs Verkehrszeichenplan Antrag Straßenlandnutzung Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab 1:50 Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und HH im DG Plan DP06- Detailschnitt Schrägdach Masstab 1:5 Plan DP07- Detailschnitt Flachdach Masstab 1:5 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen Aufmaße, Abrechnungsunterlagen Vorschriften Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten: VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961 VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien. Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc. Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind. Unstimmigkeiten Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt. Festlegungen Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen. Ergänzungen zur Angebotsforderung Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert. Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum. Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen. Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen. Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden. Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf von Berlin. Die Adresse der Baustelle lautet:  Schillerstraße 96 in 10625 Berlin-Charlottenburg Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch eine neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher Grundform und ähnlichen Abmessungen neu errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Gebäudemaße im Bestand Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m Gebäudelänge ca. 48,00 m Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG) Grundstücksgröße :  603 m² Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter, Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu rechnen. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des Gebäudes gelangt man in den Innenhof. Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in unmittelbarer Umgebung der Baustelle. Alle angrenzenden Strassen, Parkplätze und sonstigen Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten. Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw. SLW-Klassifizierung  ist vom Auftragnehmer im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen. Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Die Termine werden durch die Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben. Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt. Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt für Bauwasser und Baustrom. Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten angesetzt und abgezogen. Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem Punkt obliegen dem Auftragnehmer. Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen Mehrleistungen benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu beantragen und einzurichten. Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden. Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge, Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne, Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von 2 m hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und in den jeweiligen Position kalkulatorisch zu erfassen. Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl. notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind Leistungsbestandteil des Auftraggebers. Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die Fallleitungen/ Steigleitung Entlüftung müssen als Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit der BL abzustimmen). Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss ist im gesamten Baustellenbereich untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und unwiderruflichen Baustellenverweis. Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw. feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu beachten. Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die mindestens folgende Unterlagen enthalten muss: Fachbauleitererklärung, Lieferscheine. Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt. Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen (vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind diese Besonderheiten zu beachten und zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch Behinderungen oder Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung 1.   Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen. 2.   Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an. 3.   Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von ..................................  Euro ausreichend versichert sind. 4.   Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
Trockenbauarbeiten. gem. DIN 18340 1. Allgemeines Die Leistungen dieses Titels betreffen die Herstellung von nichttragenden Innenwänden, Vorsatzschalen und Unterdecken etc. sowie die Lieferung und Montage von Vorhangschienen und anderen Bauteilen. 2. Ausführung Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere folgende Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung: - DIN 18340 Trockenbauarbeiten - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Arbeitsschutzbestimmungen - Unfallverhütungsvorschriften - Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von verwendeten Stoffen. Die Leistungen dieser Ausschreibung sind innerhalb des Gebäudes zu erbringen Wandkonstruktionen, Vorsatzschalen etc. sind nach Aufforderung durch die Objektüberwachung für den Estricheinbau abzustellen (vgl. separate Position). Fugen von sichtbaren Beplankungslagen sind grundsätzlich mit Papierfugendeckstreifen zu spachteln. Feuchtraumplatten sind dabei in allen Lagen mit systemkonformer, imprägnierter Spachtelmasse für Feuchträume zu spachteln. Für die Unterkonstruktion dürfen nur verzinkte Stahlblechprofile eingesetzt werden. Am Übergang zu angrenzenden Bauteilen sind Anschlußdichtungen / Trennstreifen bzw. Trennwandkitt vorzusehen. Die in der Tragkonstruktion zu erwartenden Durchbiegungen und Setzungen müssen von Trockenbauwänden und Vorsatzschalen aufgenommen werden. Dämmstoffeinlagen in GK-Wänden sind aus nichtbrennbarem Material vollflächig gegen verrutschen gesichert einzubauen. Wände und Decken werden bauseits mit einem matten, nicht strukturierten Anstrich bekleidet. In WCs erfolgt der Einbau von Wandfliesen auf Abdichtungslagen. Alle Wände und Decken sind generell geglättet Q3 auszuführen, sofern nicht anders angegeben.
Trockenbauarbeiten. gem. DIN 18340
01 Wandkonstruktionen
01
Wandkonstruktionen
01.__. 1 Loggia-Wände Loggia-Wände wie folgt auf Holzkonstruktion aufbauen: Wärmedämmung zwischen den Holzstützen: ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q;Mit einseitiger Strichmarkierung; Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K; Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ, Brandverhalten DIN EN 13 501 - A 1; Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5; Dicke: 140 mm Ausführung wie folgt: Liefern, zuschneiden (lichter Stützenabstand plus ca. 1 cm Übermaß) und mit der Strichmarkierung zur Raumseite bündig mit den Außenkanten der Stützen in die Holzkonstruktion einklemmen. Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendicht stoßen; inklusive Zuschnitt- und Anpassarbeiten. Dampfbremse ISOVER Vario® KM Duplex UV Klimamembran liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben verlegen. An Holzkonstruktion in Abständen von ca. 20 cm durch Antackern befestigen, wobei die vlieskaschierte Folienseite zum Sparren zeigt; inkl. fachgerecdhter Herstellung sämtlicher Anschlüsse an angrenzende Bauteile. OSB 3- Platte 20 mm liefern und innenseitig auf Wandflächen befestigen, inkl. Befestigungsmaterialien und sämtlicher Anpass- und Zuschnittarbeiten ( Terrassenfenster ) Vorsatzschale d = 75 mm Vorsatzschale liefern und gerstellen, Einbaubereich 1, raumhoch bis 4,00 m, auf der Innenseite der Loggiawände. Bekleidung Oberseite, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss, bestehend aus Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen 50, als Einfachständerwand, Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm, Beplankung einseitig zweilagig mit Gipskaronbauplatten GKB DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 1
Loggia-Wände
47,851
01.__. 2 Zulage für Tür-Fenster-Öffnungen in Loggiawänden Anarbeitung von Dampfbremse, OSB 3-Platte und Vorsatzschale wie in der Vorposition beschrieben rauminnenseitig in die Leibungen der Fenster- und Türanlagen der Loggia-Wände führen und an die Fensterrahmen anarbeiten; inkl. Spachtelarbeiten. Türöffnungen Einzelgrößen: ca. 2,70 x 2,30 m und 1,00 x 0,00/2,30 ( Dreieck ) ca. 4,20 x 2,30 m ca. 1,80 x 2,30 m ca. 2,25 x 2,30 m Hinweis: Höhenangaben gelten ab OK FF
01.__. 2
Zulage für Tür-Fenster-Öffnungen in Loggiawänden
69,50
m
01.__. 3 Trennwand, d= 125 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Einbaubereich 1, Höhe bis ca. 4 m, Wandstärke d= 125 mm, Ausführung in Dachgecshoss, Knauf W 112 o.glw. Art, bestehend aus: Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen 75, als Einfachständerwand, Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke min. d= 40 mm, Beplankung beidseitig zweilagig mit Gipskarton- Bauplatten GKB DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 3
Trennwand, d= 125 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet
134,912
01.__. 4 Trennwand, d= 150 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos.  1.1.14 beschrieben, jedoch Wandstärke d= 150 mm, aus UW / CW-Profilen 100, als Einfachständerwand, beidseitig doppelt beplankt
01.__. 4
Trennwand, d= 150 mm, Höhe bis 3,40 m, Q3 geglättet
30,31
01.__. 5 Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, h= 120 cm, Q2 geglättet Installations-Vorsatzschale, Einbaubereich 1, freistehend, Höhe der Ablage bis ca. 1,20 m, 2- und 3-seitig, in verschiedene Einzelgrößen, inkl. Bekleidung Oberseite, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss, bestehend aus Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen 50, als Einfachständerwand, Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm, Beplankung einseitig zweilagig mit imprägnierten Bauplatten GKBI DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q2 geglättet.
01.__. 5
Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, h= 120 cm, Q2 geglättet
11,502
01.__. 6 Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKBi, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.1.6 beschrieben, jedoch raumhoch und geglättet Q3, Wandstärke d= 75 mm
01.__. 6
Installations-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKBi, Q3 geglättet
13,05
01.__. 7 Wand-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKB, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.1.7 beschrieben - raumhoch und geglättet Q3 -  jedoch mit GKB Wandstärke d= 75 mm
01.__. 7
Wand-Vorsatzschale, d= 75 mm, raumhoch GKB, Q3 geglättet
20,46
01.__. 8 GK-Schachtbekleidung, d= 75 mm, Q3 geglättet Schachtwandkonstruktion, freistehend, raumhoch, Höhe bis ca. 4 m, mehrseitig, in verschiedene Einzelgrößen, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss, bestehend aus Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen 50, als Einfachständerwand, Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm, Beplankung einseitig zweilagig mit Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 8
GK-Schachtbekleidung, d= 75 mm, Q3 geglättet
E
1,00
m2
01.__. 9 Feuerschutzplatte für Konstruktionshölzer , Q3 geglättet Konstruktionsholz-Bekleidung 15 mm, einlagig, F30 Holzträger-Bekleidung mit KNAUF Fireboard oder glw., Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2. Ausführung ohne Unterkonstruktion, dreiseitig mit nicht brennbaren, faserverstärkten Gipsplatten GM-F gem. DIN EN 15283-1 Brandverhalten A1 DIN EN 13501-1: Knauf Fireboard Plattendicke 15 mm, einlagig, Plattenstöße versetzt anordnen, Fugen/Fehlstellen/Schraubenköpfe/Klammerrücken mit Fireboard-Spachtel zu schließen. Oberflächen spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q3 geglättet. Befestigung aller Beplankungslagen mit Stahlklammern nach DIN 18182-2 bzw. DIN EN 14566 mit Stahldrahtdurchmesser = 1,34 mm. Abrechnung nach Längenmaß - Breite je Seite ca. 10 - 26 cm ( im Mittel 18 cm ) Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt K25H.de. System: Knauf Fireboard Holzträger-Bekleidung K254.de
01.__. 9
Feuerschutzplatte für Konstruktionshölzer , Q3 geglättet
72,20
m
01.__. 10 Verkleidung Holzstützen Verkleidung von Holzstützen, 2- und 3-seitig, in verschiedenen Einzelgrößen, Wandstärke d= 75 mm, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Trennwanddichtungsband und Trennwandkitt, Ausführung in Dachgeschoss, bestehend aus Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW-Profilen 50 Beplankung zweilagig mit Bauplatten GKB DIN 18180 (Gipsplatte A DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und beide Plattenlagen) spachteln und schleifen, oberste Plattenlage Q3 geglättet.
01.__. 10
Verkleidung Holzstützen
24,955
01.__. 11 Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 76/226 cm Türöffnungen in vorbeschriebenen GK-Wänden herstellen, Wandstärke d= 12,5 cm, Lichte Einzelgrößen Türöffnung b/h= ca. 65/213,5 cm, Ausführung als stumpfe Öffnung ohne Anschlag. inkl. Sturzprofil und seitlichen raumhohen Verstärkungen mit UA-Profilen. Hinweis: Höhenangaben gelten ab OK FF
01.__. 11
Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 76/226 cm
6,00
St
01.__. 12 Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 88,5/226 cm Leistung komplett wie in Pos.  1.1.19 beschrieben, jedoch Größe der Türöffnung b/h= ca. 88,5/213,5 cm.
01.__. 12
Türöffnungen herstellen, b/h= ca. 88,5/226 cm
4,00
St
01.__. 13 Schiebetür, Türbreite b/h= ca. 151/226 cm, inkl. Schiebetürtasche und Laufschiene/La... Einbau Schiebetür in vorbeschriebenen Trennwänden mit Metallunterkonstruktion CW 100, für Schiebetür- Unterkonstruktion für Metallständerwand, inkl. Herstellung der Türöffnung, Fertigwanddicke d= 155 mm, als kompletter System-Einbausatz aus verzinkten Stahlblechprofilen inkl. Tragprofil, Laufschiene und kugelgelagertem Laufwagen für Türblatt aus Holz, vorgerichtet für zweiflügelige Schiebetür mit Schließdämpfer, Türgröße (Öffnung) b/h= ca. 151/226 cm, Türblattdicke= ca. 40 mm, Schiebetürkasten b/h= ca. 311,4/230,3 cm, Fabrikat ECLISSE Syntesis Luce EF o. glw., inkl. Griffmuschel zweimal Hoppe Messing, Modell M464, F 41-R, satiniert verchromt. gewähltes Fabrikat:
01.__. 13
Schiebetür, Türbreite b/h= ca. 151/226 cm, inkl. Schiebetürtasche und Laufschiene/La...
1,00
St
01.__. 14 Drempelbekleidung, d= 75 mm, Höhe bis 100 cm, Q3 geglättet Bekleidung bzw. Herstellung von Drempeln, Höhe bis ca. 150 cm, Dicke d= 75 mm in verschiedenen Einzellängen, inkl. fachgerechtem Anarbeiten an Bekleidung der Dachschrägen und Dachkonstruktion, Metallunterkonstruktion DIN 18182 aus UW / CW 50 als Einfachständerwerk, Beplankung einseitig zweilagig beplankt mit Gipskarton- Bauplatten GKB DIN 18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520), Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, Plattenstärke d= 12,5 mm,sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet, Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher, dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm,
01.__. 14
Drempelbekleidung, d= 75 mm, Höhe bis 100 cm, Q3 geglättet
19,459
01.__. 15 Aussparungen herstellen, Ø 75 bis 150 mm Herstellen von runden Aussparungen in Trockenbauwänden und Vorsatzschalen, Durchmesser d= 75 bis 150 mm, inkl. Einmessen und evtl. notwendiger Wechsel der Unterkonstruktion. gemäß HLSE Planung
01.__. 15
Aussparungen herstellen, Ø 75 bis 150 mm
E
1,00
St
01.__. 16 Aussparungen herstellen, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m² Herstellen von rechteckige Aussparungen gemäß Planung, Wandstärke d= 12,5 - 15,5 cm, lichte Ansichtsfläche = bis ca. 0,10 m², inkl. Einmessen und evtl. notwendiger Wechsel der Unterkonstruktion, inkl. allseitiger Bekleidung der Schnittkanten analog der jeweiligen Wandqualität. Bauteil: Lüftungsöffnung, Ausschnitte für Wasserzähler, ELT-Verteiler, Heizungsverteiler, Spültaster und dergleichen.
01.__. 16
Aussparungen herstellen, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m²
6,00
St
01.__. 17 Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten liefern und vollflächig einspachteln, an sämtlichen positiven Ecken, Fabrikat Protektor 9078 oder glw. Art, Ausführung gemäß Festlegung der Objektüberwachung.
01.__. 17
Kantenprofil, Aluminium, für Gipskarton-Bauplatten
50,00
m
01.__. 18 Heizkreisverteiler einbauen Heizkreisverteiler, bauseits geliefert, gemäß Angabe HLSE in Wandkonstruktion einbauen, inkl. Wechselprofile und Befestigungsmaterialien, Wandstärke mind. 15 mm. Größe der HK-Verteiler:  ca. 90*75 cm
01.__. 18
Heizkreisverteiler einbauen
3,00
St
01.__. 19 Revisionsklappe Wand, GK-Einlage, b/h= 30/30 cm Revisionsöffnungen in Vorsatzschalen, Gipskartonwänden, Abkofferungen, Unterdecken etc., inkl. Einmessen und Herstellung notwendiger Aussparungen und Wechsel, Revisionsklappe für nichttragende Trennwand, b/h= 30/30 cm, Oberfläche mit Bekleidung aus GKBI DIN 18180 (Gipsplatte H2 DIN EN 520), flächenbündig mit angrenzender Wand, Sicherung des Innendeckels mit selbstjustierenden Fangarmen, Verschluß- und Scharniermechanismus nicht sichbar, Verschluß mit Einreiber, inkl. passendem Vierkant, Fabrikat Knauf Alutop Revisionsklappe oder glw. Art.
01.__. 19
Revisionsklappe Wand, GK-Einlage, b/h= 30/30 cm
7,00
St
01.__. 20 Rohranschlüsse Rohranschlüsse bis DN100 an die Klimamembran unter Verwendung von ISOVER Vario® KM Duplex UV Klimamembran (o.glw.) und ISOVER Vario® MultiTape + bzw. SL + Klebeband bzw. ISOVER Vario® ProTape + Dichtstoff von der Rolle (o.glw.) nach Verarbeitungsanleitung, luftundurchlässig herstellen.
01.__. 20
Rohranschlüsse
4,00
St
01.__. 21 Zulage imprägnierte Platten, GKBI (H2 DIN EN 520) Zulage zu den Vorpositionen ( für einseitige, zweilagige Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten GKBI DIN 18180 (Gipsplatte H2 DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Verspachtelung mit imprägnierter, feuchtraumgeeigneter Spachtelmasse Q3 geglättet.
01.__. 21
Zulage imprägnierte Platten, GKBI (H2 DIN EN 520)
232,536
01.__. 22 Acrylfugen herstellen Acrylfugen, mit elastischem Dichtstoff, fungizid ausgestattet, weiß, streichfähig, sauber abgezogen herstellen, an sämtlichen Übergängen Trockenbau zu angrenzenden Bauteilen, Ausführung gemäß Festlegung der Objektüberwachung.
01.__. 22
Acrylfugen herstellen
300,00
m
02 Deckenkonstruktionen, Dachschrägen
02
Deckenkonstruktionen, Dachschrägen
02.__. 1 Zwischensparrendämmung Steildach 260 mm Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollgedämmten Steildaches zwischen Sparren unter Beachtung der GEG und DIN 4108 normgerecht herstellen wie folgt: ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Mit einseitiger Strichmarkierung; Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K; Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ, Brandverhalten DIN EN 13 501 - A 1; Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5; Rollenbreite: 1200 mm Dicke: 260 mm Liefern, zuschneiden (lichter Sparrenabstand plus ca. 1 cm Übermaß und mit der Strichmarkierung zur Raumseite bündig mit der Unterkante Sparren oder Kehlbalken in die Holzkonstruktion einklemmen. Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendich stoßen. Einschließlich Zuschnitt- und Anpassarbeiten.
02.__. 1
Zwischensparrendämmung Steildach 260 mm
120,00
02.__. 2 Zwischensparrendämmung Flachdach 240 mm Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollgedämmten Flachdaches zwischen Sparren unter Beachtung der GEG und DIN 4108 normgerecht herstellen wie folgt: ISOVER Integra ZKF 1-035 Zwischensparren-Klemmfilz, aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Mit einseitiger Strichmarkierung; Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,035 W/m*K; Anwendungsgebiet nach DIN V4108 - 10: DZ, Brandverhalten DIN EN 13 501 - A 1; Bezeichnungsschlüssel MW EN 13 162-T2-AF 5; Rollenbreite: 1200 mm Dicke: 240mm Liefern, zuschneiden (lichter Sparrenabstand plus ca. 1 cm Übermaß und mit der Strichmarkierung zur Raumseite bündig mit der Unterkante Sparren oder Kehlbalken in die Holzkonstruktion einklemmen. Die zugeschnittenen Dämmplatten untereinander fugendich stoßen. Einschließlich Zuschnitt- und Anpassarbeiten.
02.__. 2
Zwischensparrendämmung Flachdach 240 mm
260,00
02.__. 3 Dampfbremse - Klimamembran Flachdach/Steildach ISOVER Vario® KM Duplex UV Klimamembran liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben verlegen. An Sparren bzw. Kehlgebälk in Abständen von ca. 20 cm durch Antackern befestigen, wobei die vlieskaschierte Folienseite zum Sparren zeigt. Material: modifiziertes Polyamid mit Spezialvlies verstärkt Brandverhalten: Brandklasse E; EN 13 501 (ohne Abstand zum Dämmstoff) variablem Diffusionswiderstand: sd = 0,3 - 5,0 m Flächengewicht: ca. 80 g/m² Ausführung wie folgt: Längs- und Querüberlappungen (ca. 10 cm) der Klimamembran Vario® KM Duplex UV mit dem Klebeband ISOVER Vario® KB 1 oder ISOVER Vario® MultiTape + nach Verlegeanleitung luftundurchlässig verkleben. Durchdringungen sind mit dem Klebeband ISOVER Vario® MultiTape + oder ISOVER Vario® MultiTape SL + abzudichten. Anschlüsse an Bauteile wie Giebelwände, Trennwände, Pfetten, Abseitenwände, Traufenbereiche, Kamine usw. luftundurchlässig herstellen wie folgt: ISOVER Vario® DoubleFit + Mehrkomponenten-Klebe-Dichtmasse nach Herstellerangaben verarbeiten. (alternativ Dichtstoff von der Rolle ISOVER Vario® ProTape +) (o.glw.) Zur Aufnahme von Bauteilbewegungen eine Folienschlaufe vor der Anschlussfuge legen. Der Untergrund muss tragfähig, die Fugenflanken müssen staubfrei, fettfrei und trocken sein. Gegebenenfalls mit Haftvermittler ISOVER Vario® MultiPrime vorbehandeln. Bei Unsicherheiten bezüglich der Untergrundqualität wird eine Probeverklebung oder die zusätzliche mechanische Sicherung der Klebefuge mittels Anpresslatte empfohlen. Es ist in jedem Fall die Dämmstoff- und Luftdichtebene durch Profile oder Lattung mechanisch zu sichern.
02.__. 3
Dampfbremse - Klimamembran Flachdach/Steildach
380,00
m2
02.__. 4 Dachflächenfenster Dämmung, Dampfbremse Dachflächenfenster, Abmessung:b/h Fenster= ca. 78/252 cm (Doppel DFF), an die Klimamembran anschließen, wie folgt: Die Laibungen des Dachflächenfensters mit Mineralwolle-Platten dämmen, z.B. mit ISOVER Integra UMP-032 Universalmodernisierungsplatte aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V., gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Außerdem die Dämmung im Sturz- und Fensterbankbereich anpassen. Nach Verarbeitungsanleitung den Laibungs-, Sturz- und Fensterbankbereich mit Klimamembran ISOVER Vario® KM Duplex UV auskleiden und mit Klebeband ISOVER Vario® MultiTape + oder ISOVER Vario® MultiTape SL + die Verklebung untereinander, sowie den luftundurchlässigen Anschluss an den Blendrahmen des Dachflächenfensters herstellen.
02.__. 4
Dachflächenfenster Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 5 Oberlicht 120x120 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben, jedoch für Oberlichter , Abmessung: b/l DFF= ca.120/120 cm
02.__. 5
Oberlicht 120x120 Dämmung, Dampfbremse
1,00
St
02.__. 6 Oberlicht 90x90 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben, jedoch für Oberlichter , Abmessung: b/l ca. 90/90 cm
02.__. 6
Oberlicht 90x90 Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 7 Dachaufstieg 3500/1000 Dämmung, Dampfbremse Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben, jedoch für Dachaufstieg 3500/1000 Abmessung: l/b ca. 350X100 cm Höhe ca. 40 cm
02.__. 7
Dachaufstieg 3500/1000 Dämmung, Dampfbremse
2,00
St
02.__. 8 RWA-Oberlichter 1500/1000 Dämmung/Dampfsperre Leistung komplett wie in Pos. 10.2.4 beschrieben, jedoch für RWA-Oberlichter 1500/1000 Abmessung: l/b ca. 150X100 cm
02.__. 8
RWA-Oberlichter 1500/1000 Dämmung/Dampfsperre
2,00
St
02.__. 9 GK-Bekleidung Dachschräge, F30, 15 mm Feuerschutzplatte Gipsplatten-Bekleidung von Dachschrägen, Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, bestehend aus: - Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus Stahlprofilen als   Grund- und Tragprofil auf der bestehenden Dachkonstruktion - Decklage aus Gipsplatten - Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,   Qualitätsstufe Q3 (Grundverspachtelung plus   Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß   Herstellerangaben. Bauteil: Dachgeschossschrägen, Dachneigung ca. 60° Art der Unterkonstruktion: Metallunterkonstruktion Typ Profil: CD 60/27/06 Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A2-s1,d0 Kantenausbildung: Beanspruchungsklasse: Klasse A0 Oberflächenqualität: Q3 (Standard) Art der Platte: Feuerschutzplatte 15 mm Anzahl Plattenlagen: 1-lagig Dicke Platte: 15 mm Typ Platte: DF Angeb. Fabrikat: Knauf  Feuerschutzplatten 15 mm o. glw.
02.__. 9
GK-Bekleidung Dachschräge, F30, 15 mm Feuerschutzplatte
60,00
02.__. 10 Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig Dachschräge, F30, Q3 geglättet Gipskarton-Bekleidung von Dachschrägen, Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, inkl. Metallunterkonstruktion aus  CD Profil 60/27  und Befestigungs Clip - Abstand bis 400mm Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm, Dachform Satteldach, Dachneigungen ca. 60°, Ausführungshöhe bis ca.4,0 m mit glatter Decklage,zweilagig beplankt mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN 18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520) Plattenstärke d= 12,5 mm, befestigt mit Schnellbauschrauben DI 18182-2, sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet. Angeb. Fabrikat: Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 10
Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig Dachschräge, F30, Q3 geglättet
E
60,00
02.__. 11 GK-Bekleidung geneigtes Flachdach, F30, 15 mm Feuerschutzplatte Gipsplatten-Bekleidung Untersicht geneigtes Flachdach, Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, bestehend aus: - Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus Stahlprofilen als   Grund- und Tragprofil auf der bestehenden Dachkonstruktion - Decklage aus Gipsplatten - Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,   Qualitätsstufe Q3 (Grundverspachtelung plus   Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß   Herstellerangaben. Bauteil: Dachgeschoss geneigtes Flachdach, Dachneigung 3-5° Art der Unterkonstruktion: Metallunterkonstruktion Typ Profil: CD 60/27/06 Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A2-s1,d0 Kantenausbildung: Beanspruchungsklasse: Klasse A0 Oberflächenqualität: Q3 (Standard) Art der Platte: Feuerschutzplatte 15 mm Anzahl Plattenlagen: 1-lagig Dicke Platte: 15 mm Typ Platte: DF Angeb. Fabrikat: Knauf  Feuerschutzplatten 15 mm o. glw.
02.__. 11
GK-Bekleidung geneigtes Flachdach, F30, 15 mm Feuerschutzplatte
260,00
02.__. 12 Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig geneigte Flachdach, F30, Q3 geglättet Gipskarton-Bekleidung von geneigtem Flachdach, Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, ink. Metallunterkonstruktion aus  CD Profil 60/27  und Befestigungs Clip - Abstand bis 400mm Einlage aus Mineralfaserdämmstoff, Baustoffklasse A1, einlagig abrutschsicher dicht gestossen verlegt, Dämmstoffstärke d= 40 mm, Dachform geneigtes Flachdach, Dachneigungen 3-5°, Ausführungshöhe bis ca.4,00 m mit glatter Decklage, zweilagig beplankt mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN 18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520) Plattenstärke d= 12,5 mm, befestigt mit Schnellbauschrauben DI 18182-2, sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet. Angeb. Fabrikat:  Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 12
Alternativ GK-Bekleidung 2-lagig geneigte Flachdach, F30, Q3 geglättet
E
260,00
02.__. 13 GK-Bekleidung Dachfenster, F30, b/h= ca. 78/160 cm, Q3 geglättet Allseitige Leibungs-, Brüstungs- und Sturzbekleidung von Dachflächenfenstern, Brandschutzanforderung (Feuerwiderstandsklasse) F30 DIN 4102, b/h Fenster= ca. 78/160 cm, Fabrikat Velux oder glw. Art, Bekleidung als umlaufender GK-Bekleidung, Leibungstiefe ca. 34 cm, inkl. fachgerechtem Anarbeiten an Blendrahmen der Fenster sowie Bekleidung der Dachschrägen und Drempel, inkl. Unterkonstruktion, einlagig beplankt mit Gipskarton-Bauplatten GKF DIN 18180 (Gipsplatte DF DIN EN 520) Plattenstärke 15 mm, sichtbare Befestigungsmittel und äußere Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet, inkl. eingespachteltem Kantenschutz, Aluminium, nach Angaben Architekt. Bauteil: Bekleidung Dachflächenfenster
02.__. 13
GK-Bekleidung Dachfenster, F30, b/h= ca. 78/160 cm, Q3 geglättet
6,00
St
02.__. 14 GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 120/120 cm, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.2.13 beschrieben, jedoch für Oberlicht Größe b/h= ca. 120/120 cm.
02.__. 14
GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 120/120 cm, Q3 geglättet
1,00
St
02.__. 15 GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 90/90 cm, Q3 geglättet Leistung komplett wie in Pos. 10.2.13 beschrieben, jedoch für Oberlicht Größe b/h= ca. 90/90 cm.
02.__. 15
GK-Bekleidung Oberlicht, F30, b/h= ca. 90/90 cm, Q3 geglättet
2,00
St
02.__. 16 GK-Bekleidung Dachausstieg, b/h= 100/350 cm, Q3 geglättet Allseitige Bekleidung von Dachausstiegen, als allseitige GK-Abkofferung mit glatter Decklage, Einzelgrößen LxBxH= ca. 350x100x70 cm, bestehend aus Metallunterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, Befestigungsgrund Decken bzw. Wände aus Holzbalken, Deckenbalken bzw. Kalksandsteinmauerwerk, Beplankung zweilagig mit Gipskarton- Bauplatten GKF DIN 18180 (Gipsplatte DF H2 DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Kantenschutz an allen positiven Kanten eingespachtelt, aus Aluminium, Fabrikat Protektor 9078 oder glw. Art. Oberflächen (sichtbare Befestigungsmittel und Plattenlagen) spachteln und schleifen, Q3 geglättet, Angeb. Fabrikat:  Knauf Diamant 12,5 mm o. glw.
02.__. 16
GK-Bekleidung Dachausstieg, b/h= 100/350 cm, Q3 geglättet
2,00
St
02.__. 17 Alternativ 15 mm Feuerschutzplatte für Po. 10.2.12-15 Alternativ Ausführung der Positionen 10.2.13-16 in 15 mm Feuerschutzplatte, statt , 2-lagig GKF 12,5 mm
02.__. 17
Alternativ 15 mm Feuerschutzplatte für Po. 10.2.12-15
E
9,00
St
02.__. 18 GK-Abhangdecken, Abhanghöhen, h= bis ca. 30 cm Q3 geglättet GK-Decke als Montagedecke, mit glatter Decklage auf Metallunterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, Befestigungsgrund Decken bzw. Wände aus Gipskartonwände, "Knauf d112" o.glw. Art, einlagig beplankt mit imprägnierten Bauplatten GKBI DIN 18180 (Gipsplatte H2 DIN EN 520), Plattenstärke d= 12,5 mm, Metall-Unterkonstruktion zweilagig d= 27 mm, befestigt mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, sichtbare Befestigungsmittel und äussere Plattenlage spachteln und schleifen Q3 geglättet, in verschiedenen Abhanghöhe bis ca. 30 cm, Höhe Unterkante GK-Decke über Fertigfußboden = bis ca. 250 cm, Ausführung teilweise in Kleinflächen. Einbauort: Bäder, Dachgeschoss
02.__. 18
GK-Abhangdecken, Abhanghöhen, h= bis ca. 30 cm Q3 geglättet
30,00
02.__. 19 Aussparung Abhangdecke, Ø bis ca. 80 mm Aussparung in vorbeschriebenen GK-Abhangdecken herstellen für Einbaudownlight, inkl. Einmessen und ggf. notwendiger Wechsel in der Unterkonstruktion. Grundform: Rund, Durchmesser bis ca. 80 mm
02.__. 19
Aussparung Abhangdecke, Ø bis ca. 80 mm
12,00
St
02.__. 20 Aussparungen Abhangdecke, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m² Herstellen von rechteckige Aussparungen bis ca. 0,10 m² in vorbeschriebenen GK-Abhangdecken gemäß Planung, inkl. Einmessen und evtl. notwendiger Wechsel der Unterkonstruktion, inkl. allseitiger Bekleidung der Schnittkanten analog der jeweiligen Wandqualität. Bauteil: Lüftungsöffnung und dergleichen.
02.__. 20
Aussparungen Abhangdecke, rechteckig, A= bis ca. 0,10 m²
E
1,00
St
02.__. 21 Verkleidung von Stahlträgern im Treppenhaus VH Brandschutzbekleidung von Stahlträgern ohne Unterkonstruktion, aus Gips-Feuerschutzplatten mit Vliesarmierung, in folgender Ausführung - Kanten der Platten versetzt stoßen und klammern - Stöße mit Streifen, 100 mm breit, hinterlegen - Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung,   Qualitätsstufe Q2; die Kanten sind sauber zu spachteln.   (Grundverspachtelung plus Nachverspachtelung/Finish). Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben. Der Zwischenraum zwischen Gipskartonplatten und Stahlträger ist mit Glaswolle dicht auszustopfen. Bauteil: Stahlträger Art des Profils: HEA 160 o. Ähnl. Art der Platte: Feuerschutzplatte Anzahl Plattenlagen: 1-lagig Dicke Platte: 15 mm Brandverhalten Platte (DIN EN 13501-1): A1 Typ Platte: GM-F Feuerwiderstandsklasse (DIN EN 13501-2): EI 30 Angeb. Fabrikat: Knauf Feuerschutzplatten GKF 15mm o. glw.
02.__. 21
Verkleidung von Stahlträgern im Treppenhaus VH
10,00
03 Fußboden DG
03
Fußboden DG
03.__. 1 Trittschalldämmung CP2 Rockwool, d = 20 mm Dämmschicht als Unterlage für Trockenestrich. Fabrikat: ROCKWOOL Trittschalldämmplatte Floorrock Acoustic CP 2 nach RAL-Gütezeichen Nr. 388 Bemessungsdicke und dynamische Steifigkeit s´ in MN/m³ nach DIN EN 29 052-1: Dicke:  20-2 mm Länge x Breite: 1000 mm x 625 mm Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): lambda = 0,035 W/(mK) nach DIN 4108-4 Euroklasse: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13 501-1 Anwendungsgebiet: DES-sg nach DIN 4108-10 Zusammendrückbarkeit: CP2: c < = 2 mm nach DIN EN 13 162 max. zulässige Flächenlast: <= 1,5 kN/m² ; zulässige Einzellast <= 1 kN (Beim Einsatz unter Trockenestrichen aus Holzwerkstoffplatten oder Gipsfaserplatten: Informationen der Trockenestrich-Hersteller sind vorrangig zu beachten, Einsatz von zusätzlicher Ausgleichschicht ist ebenfalls zu prüfen.) Dämmplatten liefern und einlagig stoßversetzt auf trockener, sauberer und gemäß DIN 18202 ebener Rohdecke verlegen; inkl. Randdämmstreifen. Herstellerangaben des Fertigteil-Estrichs sind zu beachten.
03.__. 1
Trittschalldämmung CP2 Rockwool, d = 20 mm
270,00
03.__. 2 Fermacell ® Gipsfaser-Platte, d = 10 mm Fermacell ® Gipsfaser-Platte, 10 mm, liefern und gemäß Ausführungsplanung auf vorgenannter Trittschalldämmung ( 1 Lage ) und auf bauseitig eingebrachter Fußbodenheizungs-Platte ( 1 Lage ) nach Herstellerangaben verlegen.
03.__. 2
Fermacell ® Gipsfaser-Platte, d = 10 mm
540,00
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter/in für unvorhergesehene Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers
04.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
4,00
h
04.__. 2 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in für unvorhergesehene Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
04.__. 2
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in
4,00
h