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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Lage der Baustelle: Universitätsstraße 27, 58097 Hagen
Anfahrt zur Baustelle: Öffentlich/Privat
Zufahrtsmöglichkeit und evtl. Einschränkungen:
Einspuriger Zufahrtsweg, Stichstraße
1. Allgemeine Projektbeschreibung und Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beabsichtigt die umfassende Sanierung der Dachflächen
des PRG-Gebäudes der FernUniversität in Hagen.
Ziel der Baumaßnahme ist die dauerhafte Beseitigung vorhandener
Feuchtigkeits- und Abdichtungsschäden sowie die technische und
wirtschaftliche Erneuerung des vorhandenen Dachaufbaus.
Die Sanierungsmaßnahme umfasst im Wesentlichen:
Herstellung einer neuen mehrlagigen Dachabdichtung,
Erneuerung bzw. Anpassung der Zink- und sonstigen Blechbekleidungen,
Wiederherstellung bzw. Anpassung vorhandener technischer Einrichtungen,
Herstellung einer dauerhaften Absturzsicherung mittels eines
freistehenden, ballastierten Absturzschutzgeländers ohne Durchdringung
der Dachabdichtung.
Sämtliche Leistungen sind einschließlich der erforderlichen
Nebenleistungen, Schutzmaßnahmen, Transporte, Abstimmungen und
Dokumentationen vollständig und fachgerecht auszuführen.
2. Beschreibung des Gebäudes und der Dachflächen
Die Sanierungsmaßnahmen werden an dem freistehenden PRG-Gebäude der
FernUniversität in Hagen durchgeführt.
Die Arbeiten finden überwiegend auf den vorhandenen Flachdachflächen
sowie an den zugehörigen Attiken, Dachrändern, Durchdringungen,
Einbauten und technischen Aufbauten statt.
Der Gebäudebetrieb ist während der Durchführung der Dachsanierung
grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Beeinträchtigungen des
Hochschulbetriebes sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe entsprechend zu organisieren
und erforderliche Abstimmungen rechtzeitig mit der Objektüberwachung und
dem Nutzer vorzunehmen.
3. Baustelleneinrichtung und Gerüst
Für die Durchführung der Dacharbeiten wird das Gebäude mit einem
Arbeits- und Schutzgerüst versehen.
Das Gerüst dient insbesondere der sicheren Durchführung der Arbeiten
sowie der Absturzsicherung der auf den Dachflächen beschäftigten
Personen.
Die Zugänge zu den Dachflächen sowie die erforderlichen Transportwege
sind mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie sonstige
sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen durch die
Baustelleneinrichtung und die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
4. Baustellenlogistik und Lagerflächen
In unmittelbarer Nähe des Gebäudes wird ein
Baustelleneinrichtungsbereich eingerichtet.
Innerhalb dieses Bereiches sind Flächen für die Aufstellung eines
Bürocontainers sowie eines Magazin-/Materialcontainers als Materialdepot
vorgesehen.
Die zur Verfügung gestellten Flächen sind ausschließlich für die
abgestimmten Zwecke zu nutzen. Eine eigenmächtige Erweiterung der Lager-
oder Baustelleneinrichtungsflächen ist nicht zulässig.
Baustoffe und Materialien sind entsprechend dem tatsächlichen
Baufortschritt anzuliefern und fachgerecht sowie witterungsgeschützt zu
lagern.
Materialien sind gegen Beschädigung, Feuchtigkeit, Verlust und Diebstahl
zu sichern.
5. Abbruchmaterialien und Entsorgung
Sämtliche bei den Dacharbeiten anfallenden Abbruchmaterialien sind
laufend aus den Arbeitsbereichen zu entfernen und zu den hierfür
vorgesehenen Entsorgungsbereichen zu transportieren.
Die Abbruchmaterialien sind in den bereitgestellten bzw. hierfür
vorgesehenen Schutt- und Entsorgungscontainern getrennt nach den
jeweiligen Abfallarten zu sammeln.
Hierzu gehören insbesondere:
vorhandene Bitumenabdichtungsbahnen,
Dämmstoffe,
Holzwerkstoffe und Holzbauteile,
Zink-, Aluminium- und sonstige Metallbauteile,
sonstige beim Rückbau anfallende Baustoffe und Bauabfälle.
Die Abfälle sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften
und den jeweiligen Abfallschlüsseln ordnungsgemäß zu trennen, zu
transportieren und fachgerecht zu entsorgen bzw. einer zulässigen
Verwertung zuzuführen.
Eine Zwischenlagerung größerer Mengen von Abbruchmaterial auf den
Dachflächen ist nicht zulässig. Die zulässigen Dach- und Deckenlasten
sind jederzeit zu berücksichtigen.
6. Schutz der vorhandenen Gebäudesubstanz
Vorhandene Bauteile, technische Anlagen, Fassadenflächen, Dachaufbauten
und Außenanlagen, die nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme sind, sind
während der gesamten Bauzeit wirksam gegen Beschädigungen und
Verschmutzungen zu schützen.
Die Dachflächen sind während der Ausführung jederzeit gegen das
Eindringen von Niederschlagswasser zu sichern.
Geöffnete Dachflächen dürfen nur in einem Umfang hergestellt werden, der
innerhalb des jeweiligen Arbeitstages wieder dauerhaft bzw. durch
geeignete temporäre Maßnahmen sicher gegen Niederschlagswasser
geschlossen werden kann.
Der Auftragnehmer hat die Wetterentwicklung bei der Organisation seiner
Arbeiten zu berücksichtigen.
7. Brand- und Explosionsschutz bei Dacharbeiten
Bei sämtlichen Dacharbeiten sind die erforderlichen Brand- und
Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten.
Arbeiten mit offener Flamme sind nur in den hierfür zulässigen Bereichen
und nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung auszuführen.
In Bereichen mit brennbaren Bauteilen, technischen Anlagen oder
sonstigen erhöhten Brand- bzw. Explosionsgefahren sind Arbeiten mit
offener Flamme, Funkenflug oder vergleichbaren Zündquellen zu vermeiden.
Soweit Dach- oder Anschlussflächen vor der Verarbeitung von
Abdichtungsstoffen getrocknet werden müssen, dürfen hierfür keine
offenen Flammen bzw. Flammenwerfer eingesetzt werden. Die Trocknung hat
mit geeigneten Heißluft- bzw. Warmluftgeräten ohne offene Flamme zu
erfolgen.
Erforderliche Feuerlöscheinrichtungen und gegebenenfalls erforderliche
Brandwachen sind durch den ausführenden Auftragnehmer sicherzustellen.
8. Organisation und Koordination
Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen eine dem Umfang und
Schwierigkeitsgrad der Dachsanierungsarbeiten entsprechende
Baustellenorganisation sicherzustellen.
Die Arbeiten sind fortlaufend mit der Objektüberwachung, dem
Auftraggeber, den Fachplanern, weiteren ausführenden Unternehmen und
soweit erforderlich dem Nutzer abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten anhand des vorgegebenen
Bauzeitenplans zu organisieren und seine Personal-, Material- und
Nachunternehmerdisposition entsprechend auszurichten.
Terminabweichungen, Behinderungen, festgestellte Schäden am Bestand oder
erkennbare Ausführungsprobleme sind der Objektüberwachung unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
9. Örtliche Gegebenheiten und besondere Erschwernisse
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die für seine Leistungen
maßgebenden örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Insbesondere sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
Arbeiten auf bestehenden Dachflächen,
erforderliche Absturzsicherungsmaßnahmen,
vorhandene Dachaufbauten und technische Anlagen,
eingeschränkte Transport- und Lagerflächen,
Transport der Materialien auf die Dachflächen,
Abtransport der Rückbaumaterialien,
abschnittsweise Öffnung und Wiederherstellung der Dachabdichtung,
Sicherung der geöffneten Dachflächen gegen Niederschlagswasser,
Schutz der bestehenden Gebäudesubstanz,
Koordination mit dem laufenden Gebäudebetrieb,
erforderliche Abstimmungen mit Objektüberwachung, Fachplanern, Nutzer
und anderen Gewerken.
Die erkennbaren örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse sind bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen, soweit hierfür im
Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen vorgesehen sind.
10. Ausführung, Dokumentation und Abnahme
Sämtliche Leistungen sind entsprechend den Vertragsunterlagen, den
freigegebenen Ausführungsunterlagen, den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften, DIN-Normen, technischen Regelwerken, Herstellervorgaben
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Vor Beginn der jeweiligen Arbeiten sind die tatsächlichen Bestandsmaße
und Anschlussbedingungen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu
überprüfen.
Abweichungen zwischen den Planungsunterlagen und dem vorhandenen Bestand
sind der Objektüberwachung vor Ausführung der betreffenden Arbeiten
mitzuteilen.
Während der Bauausführung sind die erforderlichen Nachweise,
Prüfprotokolle, Produktdaten, Zulassungen und sonstigen
Dokumentationsunterlagen fortlaufend zu erstellen und geordnet
vorzuhalten.
Zur Schlussdokumentation gehören soweit für die jeweilige Leistung
erforderlich insbesondere Produkt- und Materialnachweise, Zulassungen
und Verwendbarkeitsnachweise, Entsorgungsnachweise,
Fachunternehmererklärungen sowie eine nachvollziehbare Fotodokumentation
der ausgeführten Dach- und Anschlussdetails.
Nach Fertigstellung sind sämtliche temporären Einrichtungen,
Materialreste und Abfälle des Auftragnehmers vollständig zu entfernen.
Die beanspruchten Arbeits-, Transport- und Lagerflächen sind sauber und
ordnungsgemäß zu übergeben.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
03 Dachdecker
03
Dachdecker
03.02 Abbruch Dachaufbau Flachbau
03.02
Abbruch Dachaufbau Flachbau
03.03 Abbruch Dachaufbau Hauptdach
03.03
Abbruch Dachaufbau Hauptdach
03.04 Abbruch Zinkblechverkleidung
03.04
Abbruch Zinkblechverkleidung
03.05 Entsorgung
03.05
Entsorgung