Schlosserarbeiten
CWS, Neubau Wäscherei Hallengebäude
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Neubau einer Wäscherei mit Büro-/ Sozialtrakt Bauort: Dillensand 49808 Lingen Bauherr: CWS Workwear GmbH Herzforderstraße 9 49808 Lingen Ausführungsbeschreibung: Organisatorisches Baubeginn Rohbauarbeiten ist am 14. April (KW 16) 2025, Stahlbauarbeiten / Montage Stahlkonstruktion ab 02. Juni (KW 23) 2025, Baufertigstellung / Übergabe des Hallenbereiches am 15.Oktober (KW 42) 2025, Gesamtfertigstellung am 30.April (KW 18) 2026. Sämtliche Auflagen der Berufsgenossenschaft sowie alle Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Die Baustellenzufahrt befindet sich über die Straße "Dillensand". Der Bieter hat sich über die Örtlichkeiten zu informieren und zu inspizieren. Es ist darauf zu achten, dass die Straße immer sauber gehalten wird, jeweils von demjenigen, welcher gerade in dem Bereich arbeitet. Firmenfahrzeuge müssen nach dem Entladen aus dem Bereich gefahren werden. Anweisungen von der Bauleitung sind zu beachten. Zeichnungen über die Baumaßnahme liegen als nicht maßstabsgetreue Zeichnungen bei. Originale können im Büro BPL-Exeler GmbH, zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach Absprache eingesehen werden. Ansprechpartner: Martin Kamphus, 0591-321741-21 Für die fachgerechte Entsorgung alter Materialien sowie Verpackungsmaterial und vom Arbeitnehmer verursachten Bauschutts ist der Auftragnehmer verantwortlich und ist von diesem einzukalkulieren. Der Arbeitsbereich des jeweiligen Unternehmers ist wöchentlich zu reinigen. Anderenfalls wird ohne weitere Vorankündigung des Bauleiters die Reinigung veranlasst. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers (vgl. dazu auch Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten 1.5). Der Unternehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Baumaßnahme und über die Anfahrtsmöglichkeiten zu informieren. Spätere Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Die Vergabe von Teilaufträgen an Subunternehmer ist der Bauleitung vorzuschlagen, und zwar über die Art der zu vergebenden Arbeiten und die Firma, die den Auftrag übernimmt. Sie bedürfen immer der Zusage des Bauherrn und der Bauleitung. Sicherheitsbestimmungen: Die Aufträge werden erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen! Für alle zur Ausführung gelangenden Produkte sind die Verarbeitungsrichtlinien (techn. Merkblätter) des Herstellers zu beachten und einzuhalten. Gleichwertigkeit: Sofern in den Vertragsbestimmungen und Positionen nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die beschrieben sind, insbesondere auch der Schichtaufbau oder konstruktive Details und die technischen Eigenschaften der einzelnen Teile und der Gesamtleistung sowie die besonderen Eigenschaften, die in den technischen Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten Produkte angegeben sind! Farbauswahl, Farbpalette muß der des beschriebenen Produktes entsprechen. In den Leistungsphasen sind sämtliche Kosten für Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe usw. einzurechnen. Wanddurchbrüche beim Herstellen des Mauerwerks, zur Führung von Rohrleitungen sind nach Angabe herzustellen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es ist Sache des Auftragnehmers, die zur Ausführung benötigten Hilfsmittel nach Zweckmäßigkeit und Leistungsfähigkeit zu bestimmen und wirtschaftlich einzusetzen. Für Aufmaße bei Erdarbeiten gelten sowohl bei Aushub als auch bei der Verfüllung die "feste Masse" als Grundlage. Sämtliche Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien und allen Nebenleistungen. Mit den im Leistungstext enthaltenen Angaben über Baustoffe, Bauart, Bauteile und Abmessungen gelten auch der Herstellungsgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der EN und DIN-Normen als beschrieben. Für die Durchführung der Bauarbeiten gelten außerdem die Ausführungszeichnungen in Verbindung mit den statischen Berechnungen und Zeichnungen. Bei den Stahlbetonarbeiten erfolgt die Abrechnung der eingebauten Stahlmengen nach den geprüften Bewehrungsplänen bzw. Stahllisten. Die Fristen des Terminplanes sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben das Ende der Ausführungszeit und eventuelle Einzelfristen datumsmäßig festzulegen. Alle Rechnungen, Massenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind prüfbar beim Bauleiter einzureichen. Dazu gilt, dass alle Abrechnungen (auch bei Abschlagsrechnungen) diese gemäß den Einzelpositionen des Auftrags (und nicht pauschal) zu erfolgen haben. Alle Rechnungen werden schriftlich und zusätzlich elektronisch auf die E-Mail-Adresse "info@bpl-exeler.de" zugesandt. Es ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Baubeschreibung
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Arbeitssicherheit: Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Allgemeine Sicherheitsanweisungen: Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten: - die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-V) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), - die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und weiterführende. Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen. Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§12 ArbeitsschutzG / (DGUV V1 §4). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen. Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein. Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosivstoffen nach SprengG sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt. Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen: - Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.) - Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen nach ASR) - Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention DGUV V1)
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: Die Leistungen sind in den Geschossen EG und im 1. OG (auch in der Halle) auszuführen. Die Transporte der Baumaterialien bis zur Baustelle und innerhalb der gesamten Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Evtl. erf. Gerüste sind generell einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Sicherheitsvorschriften sind mit Hinweis auf den anwesenden Sicherheitskoordinator dabei strengstens zu beachten. Sämtliches Abfallmaterial ist auf eigene Kosten in eigenen, bei Beginn der Arbeiten vorzuhaltenden Containern, zu entsorgen. Alle Arbeitsschritte erfolgen sukzessive dem Ausbaustand der jeweiligen Ebenen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01
Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen und während der gesamten Bauzeit, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, vorhalten, einschl. der erfoderlichen Geräte, Werkzeuge, Arbeitsbühnen und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sowie aller erforderlichen Sicherungs- und Absperrungsanlagen / Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Stahlbau-Montage nach ArbStättV und der Vorschrift der Metall- Berufsgenossenschaft Nordwest, einschl. versetzen der benutzten Geländes in den früheren Zustand, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betr. unterhalten. Die Position der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Inkl. aller weiteren notwendigen Leistungen, die aus den Unterlagen des Tragwerksplaners ersichtlich sind, sowie den Leistungen die aus anderen Ausführungsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis erkennbar sind. Hinweis: Baustrom und -wasser sowie Sanitärcontainer, nach ArbStättV werden vom Bauherrn bzw. durch den Rohbauunternehmer bereit gestellt. Gerüststellung erfolgt bauseits bzw. nachfolgend gesondert in Position aufgeführt. Einzukalkulieren sind : - Führen Bautagebuch - Übernahme Verantwortung gem LBO - Übernahme von ggf. erf. Prüfgebühren o.ä. - Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes von benutzten Einrichtungen wie Straßen, Gehwegen, Abstellflächen auf Grundstücken etc. - Material- und Personalcontainer - Säubern der Baustelle - Sichern der Baustelle Der Toilettencontainer kann vom Rohbauunternehmer mitgenutzt werden. Vorhaltezeit für den Zeitraum der auszuführenden Schlosserarbeiten
01.__.0001
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0002 Detail- Werk- und Montagepläne für den Stahlbau Prüffähige Werk- und Detailpläne für nachfolgend beschriebene Stahlkonstruktion auf Grundlage der beiliegenden Architektenpläne und gemäß den Anforderungen der EN 1090 einschließlich Darstellung der entspr. Details, incl. Anker- und Stützen-/ Riegelplan, in dreifacher Ausfertigung erstellen und der Bauleitung zur Freigabe vorlegen. Ebenfalls ist die Erstellung des prüfbaren statischen Nachweises (Standsicherheitsnachweis) über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen einschließlich der DIN 1055 für die Stahltreppe gem. Leistungsbeschreibung in schriftlicher Form vorzulegen. Dieser ist dem Statiker zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in 3-facher Ausführung gedruckt zur Prüfung vorzulegen und als DXF oder DWG-Format digital auszuhändigen. Das erforderliche Ändern der Zeichnungen nach der Prüfung ist in dieser Position enthalten. Werkpläne anhand der statischen Berechnung und der Statikpläne aufstellen. Die statischen Unterlagen werden parallel zur der Angebotsanfrage erstellt und dem Auftragnehmer mit Beauftragung zugestellt.
01.__.0002
Detail- Werk- und Montagepläne für den Stahlbau
P
1,00
psch
02 Handläufe
02
Handläufe
Treppenhaushandlauf (2 Treppenhäuser) Treppenhaushandlauf
Treppenhaushandlauf (2 Treppenhäuser)
02.__.0001 Handläufe Treppenhaus Handläufe aus Edelstahl an Treppen-Außenwand / Innenwand (massive, gemauerte Wand), beidseitig, wie folgt vom EG bis zum 1.OG, anbringen: Edelstahlverbindungen / Wandhalter geschraubt, mit runden Rosetten, liefern und einschl. Endkappen als Halbkugel montieren. Material V4A- Stahl als Rundprofil / Rohr 42x3,2 mm, 240er Korn geschliffen.
02.__.0001
Handläufe Treppenhaus
24,00
lfm
03 Stahltreppen Halle
03
Stahltreppen Halle
03.__.0001 Stahltreppe - Geradläufig mit Zwischenpodest Stahltreppe (S 235 Stahlteile) als gerade Treppe mit Zwischenpodest, zwei Wangen. Ab Erdgeschoßboden in der Halle. In fertiger Leistung herstellen, liefern und fachgerecht montieren der nachfolgend beschriebenen Leistung. Stahlkonstruktion aus gestrahlten und feuerverzinkten Stahlteilen und Gitterroststufen wie nachfolgend beschrieben: 21 Steigungen 19.05/25.0 cm (Ohne Unterschneidung) Breite der einzelnen Stufen 125cm Podest: Länge/Tiefe0,90mtr. Podestbreite1,25mtr. Gitterroststufen MW 30x30mm mit Sicherheitstrittkante. Fertigung gem. DIN 24531, Bauteile Strahlen und feuerverzinken nach DIN EN ISO 1461. Die Bemessung der Stufen erfolgt nach RAL-GZ 638 oder DIN EN 1991-1-1. Verschraubung mittels M 12 Güte 8.8 feuerverzinkt ISO 1461. Podest als Gitterrostkonstruktion, wie Treppenstufen. Jedoch mit unterseitigem Auflager. Ab einer lotrechten Treppenhöhe von 1500 mm werden zur Aussteifung Diagonalverbände eingebaut. Evtl. notwendige Stützen, nach eigenen statischen Berechnungen, unter dem Podest sind einzurechnen und anzuzeigen. Treppenwangen aus kaltgefertigtem C-Profil, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461. Wangenanschlüsse unten und oben feuerverzinken. Versteifung Handlaufpfosten feuerverzinken. Beidseitiges Geländer an der Treppe wie folgt: Treppengeländer aus senkrechtem Flachstahl 50 x 10mm, Abstand untereinander 11cm. Der Obergurt dient als Handlauf. Geländerhöhe bis Oberkannte Handlauf ~ 1,10mtr. über Fertig Fußboden/Treppenstufe. Die einzelnen Felder sind ca. 85-90cm Breit und werden mit einem an einer Kopfplatte geschweißtem Flachstahlprofil (50x10mm) an den Treppen- und Podestläufen stirnseitig geschraubt. Treppenwangen werden in der Bodenplatte mittels eingeklebter Verbundanker einschl. Spezialmörtel / Reaktionsmörtel verankert. Im Obergeschoß wird die Treppe an der vorhandenen Stahlbetondecke verankert - dort kein Estrichaufbau, kein Bodenbelag. Alle Bohr-/Säge und Schneidarbeiten vor Strahl- Verzinkungsarbeiten. Unmassstäbliche Planauszüge: Ausführung Treppe (Geländer gem. Beschrieb):
03.__.0001
Stahltreppe - Geradläufig mit Zwischenpodest
1,00
St
03.__.0002 Option Minderpreis Industriegeländer beidseitig statt Geländer Option Minderpreis Industriegeländer beidseitig statt Geländer gem. Beschreibung Statt des Geländers wie in Treppenposition beschrieben herstellen eines "einfachen Industriegländers" bestehend aus: Handlauf aus Rohr ca. 38x3.2mm Knieleiste - Rohr 38x3,2mm Pfosten - Rohr 38x3,2mm Alle sichtbaren Stahl-/Geländerteile sind als fertige Leistung herzustellen. Sie sind zu entgraten und zu schleifen. Die Oberfläche ist zu strahlen und feuerverzinkt nach EN ISO 1461 auszuführen. Alle Schneid-/Schweiß- und Bohrarbeiten vor Oberflächenarbeiten. Montage inkl. aller Nebenarbeiten in fertiger Leistung. Evtl. notwendige Gerüste oder Hebehilfen sind einzukalkulieren.
03.__.0002
Option Minderpreis Industriegeländer beidseitig statt Geländer
E
W
1,00
St
03.__.0003 Stahltreppe optional zusätzlich grundieren und pulverbeschichten Vorgenannte feuerverzinkte Stahltreppe komplett zusätzlich grundieren und pulverbeschichten als Optionale Leistung auf Grund von erhöhter Luftfeuchtigkeit.
03.__.0003
Stahltreppe optional zusätzlich grundieren und pulverbeschichten
E
21,00
Stei
04 Brüstungsgeländer / Treppengeländer
04
Brüstungsgeländer / Treppengeländer
Absturzsicherung Verwaltung Absturzsicherung Verwaltung
Absturzsicherung Verwaltung
04.__.0001 Verwaltung Absturzsicherung/Treppengeländer aus S 235 Flachstahl Treppen- und Absturzgeländer aus senkrechtem Flachstahl S 235 50x6mm, Abstand innenseitig untereinander ca. 11cm. Rahmen aus senkrechtem Flachstahl 50x8mm. Obergurt = Handlauf. Einbauort in den Treppenhäusern vom EG zum OG. Herstellen, und in grundierter, aber sonst fertiger Leistung, inkl. aller Nebenarbeiten montieren. Evtl. notwendige Gerüste oder Hebehilfen sind einzukalkulieren. Inklusive einer 300-420mm (nach Absprache) breiten und 8mm starken Stahlplatte (Wangenschweißplatte) die an den Decken- stirnseiten und an den Stahlbetonläufen der Treppe mittels verdecker Flachkopfschrauben befestigt wird. In der Deckenebene erfolgt eine waagerechte Geländerkonstruktion im Treppenbereich im Verlauf der Treppenneigung. Notwendige Flachstahl Pfosten haben ca. 1,00 - 1,30 m (vgl. Planung) Abstand untereinander und sind an der vorgenannten Stahlplatte 8mm anzuschweißen, die ohne Abstand an der Decke/am Treppenlauf anliegt. Passfelder ergeben sich. Geländerhöhe: 110cm über OKFF Stufenbelag / Bodenbelag, Die Wangenschweißplatte ist stramm an der Stahlbetondecke zu montieren, mit einem Abstand von 20mm. Diese mit FAZ II 10/20 Senkkopfschrauben alle 75 cm a=2 Stück befestigen. Die Statik ist nachzuweisen. Alle Stahlteile sind zu entgraten und zu schleifen. Montage in fertiger Leistung inkl. aller Nebenarbeiten.Saubere Schweißnähte einschließlich Anschweißlasche als Montagehilfe. Sämtliche Stahlteile sind mit einer Rostschutzgrundierung auf Alkydharzbasis herzustellen und anzubieten. Endanstrich durch den Maler.
04.__.0001
Verwaltung Absturzsicherung/Treppengeländer aus S 235 Flachstahl
8,50
m
04.__.0002 Zulage Handlauf Edelstahl, rund Zulage Handlauf Edelstahl, rund Mit einem rundem Handlauf, Material V4A- Stahl als Rundprofil / Rohr 42.4x2,6 mm, 240er Korn geschliffen. Der Handlauf wird rechtwinkelig mit Handlaufstützen am Geländer befestigt. Endkappen jeweils als Halbkugel. Höhe Handlaufoberkante über Fertig Fußboden 95cm. Handlaufhalter werden an Passstücken soweit möglich zwischen die einzelnen Geländerelemente geschraubt: (Unmassstäbliche Zeichnung, Geländer wie beschrieben)
04.__.0002
Zulage Handlauf Edelstahl, rund
W
8,50
m
Absturzsicherung Halle Absturzsicherung Halle
Absturzsicherung Halle
04.__.0003 Halle Absturzsicherung/Treppengeländer aus S 235 Flachstahl Treppen- und Absturzgeländer aus senkrechtem Flachstahl S 235 50x6mm, Abstand innenseitig untereinander ca. 11cm. Rahmen aus senkrechtem Flachstahl 50x8mm. Obergurt = Handlauf. Einbauort in der Halle als Brüstungsgeländer im Bereich Serverraum. Alle sichtbaren Stahl-/Geländerteile sind als fertige Leistung herzustellen. Sie sind zu entgraten und zu schleifen. Die Oberfläche ist zu strahlen und feuerverzinkt nach EN ISO 1461 auszuführen. Alle Schneid-/Schweiß- und Bohrarbeiten vor Oberflächenarbeiten. Montage inkl. aller Nebenarbeiten in fertiger Leistung. Evtl. notwendige Gerüste oder Hebehilfen sind einzukalkulieren. Inklusive einer 300-420mm (nach Absprache) breiten und 8mm starken Stahlplatte (Wangenschweißplatte) die an den Decken- stirnseiten mittels verdecker Flachkopfschrauben befestigt wird. Notwendige Flachstahl Pfosten haben ca. 1,00 - 1,30 m (vgl. Planung) Abstand untereinander und sind an der vorgenannten Stahlplatte 8mm anzuschweißen, die ohne Abstand an der Decke/am Treppenlauf anliegt. Passfelder ergeben sich. Geländerhöhe: 110cm über Oberkannte Betondecke. Saubere Schweißnähte einschließlich Anschweißlasche als Montagehilfe. Die Wangenschweißplatte ist stramm an der Stahlbetondecke zu montieren, mit einem Abstand von 20mm. Diese mit FAZ II 10/20 Senkkopfschrauben alle 75 cm a=2 Stück befestigen. Die Statik ist nachzuweisen.
04.__.0003
Halle Absturzsicherung/Treppengeländer aus S 235 Flachstahl
9,00
m
04.__.0004 Optionales Geländer/Absturzsicherung i. d. Halle Optionales Geländer: Statt wie in Vorposition beschrieben, herstellen eines "einfachen Industriegländers" bestehend aus: Handlauf aus Rohr ca. 38x3.2mm Knieleiste - Rohr 38x3,2mm Pfosten - Rohr 38x3,2mm Fußblende 6x200mm Stirnseitig Flachstahlhalter mit Rundrohr (48.3x3.2mm) zur Aufnahme der vorgenannten Pfosten.Inkl. aller Befestigungsmaterialien in fertiger Leistung liefern und montieren. Die Statik ist nachzuweisen. Alle sichtbaren Stahl-/Geländerteile sind als fertige Leistung herzustellen. Sie sind zu entgraten und zu schleifen. Die Oberfläche ist zu strahlen und feuerverzinkt nach EN ISO 1461 auszuführen. Alle Schneid-/Schweiß- und Bohrarbeiten vor Oberflächenarbeiten. Montage inkl. aller Nebenarbeiten in fertiger Leistung. Evtl. notwendige Gerüste oder Hebehilfen sind einzukalkulieren. Unmaßstäbliche Planung:
04.__.0004
Optionales Geländer/Absturzsicherung i. d. Halle
E
9,00
m
04.__.0005 Geländer optional zusätzlich grundieren und pulverbeschichten Vorgenannte verzinkte Absturzgeländer in der Halle zusätzlich grundieren und pulverbeschichten als optionale Leistung auf Grund von erhöhter Luftfeuchtigkeit
04.__.0005
Geländer optional zusätzlich grundieren und pulverbeschichten
E
9,00
m
Sonstiges Positionen Sonstiges Positionen
Sonstiges Positionen
04.__.0006 Mehrpreis für Vorposition bei 90° Ecke sauber Mehrpreis für Vorposition bei 90° Ecke sauber verschweißt herstellen. Innen und Außenecken. Einbauort Verwaltung Obergeschoss sowie in der Halle vor dem Serverraum.
04.__.0006
Mehrpreis für Vorposition bei 90° Ecke sauber
3,00
Stk
05 Zaun / Gittertrennwand in der Halle
05
Zaun / Gittertrennwand in der Halle
05.__.0001 Gittertrennwand / Doppelstabmattenzaun in der Halle Gittertrennwand / Doppelstabmattenzaun in der Halle liefern und in fertiger Leistung inkl. notwendiger Pfosten, Anker und notwendiger Befestiguns-/ und Kleinmaterialien aufstellen / montieren. Achtung: In der Halle herrscht eine erhöhte Luftfeuchtigkeit (Wäschereihalle) Höhe:300cm Farbe:RAL 7016 feuerverzinkt und pulverbesichtet (oder in Standardfarben nach Wahl des Bauherrn (bitte Farbkarte zur Verfügung stellen) Der Zaun wird auf einer Industriebetonsohle aufgestellt. Er grenzt an an eine Kalksandsteinwand und eine Isopaneelwand (3x). Er wird 1x durch einen Stahlträger unterbrochen. Eine Querwand wird zwischen dem Element selbst und einer Kalksandsteinwand gestellt. Unmasstäblicher Planausschnitt:
05.__.0001
Gittertrennwand / Doppelstabmattenzaun in der Halle
42,50
m
05.__.0002 Tor, ca. 2010x2300mm, in Farbe passend zum Zaun Tor, ca. 2010x2300mm, in Farbbeschichtung und Ausführung passend zum vorgenannten Zaun inkl. Verschlußmöglichkeit (mit Aluminium Drücker und Industrieschloss (Kasten - Beispielhaft Locinox oder gleichwertig) für baus. Profilzylinder) liefern und inkl. notwendiger Pfosten und Anker in fertiger Arbeit in der Zaunwand montieren. Beispielbild:
05.__.0002
Tor, ca. 2010x2300mm, in Farbe passend zum Zaun
2,00
St
05.__.0003 Tor, ca. 2200x2300mm, in Farbe passend zum Zaun Tor, ca. 2200x21350mm, in Farbbeschichtung und Ausführung passend zum vorgenannten Zaun inkl. Verschlußmöglichkeit (mit Aluminium Drücker und Industrieschloss (Kasten - Beispielhaft Locinox oder gleichwertig) für baus. Profilzylinder) liefern und inkl. notwendiger Pfosten und Anker in fertiger Arbeit in der Zaunwand montieren. Beispielbild:
05.__.0003
Tor, ca. 2200x2300mm, in Farbe passend zum Zaun
1,00
St
06 Hinweis-/Schutzgeländer + Treppen Tiefhof
06
Hinweis-/Schutzgeländer + Treppen Tiefhof
06.__.0001 Hinweis-/Schutzgeländer zum Tiefhof Beidseitig (2x15mtr.) am Tiefhof ein Hinweis-/Schutzgeländer. Aufdübelung auf Stahlbetongründung/Stahlbetonwand. Ausführung als Schutzgeländer, für den Ausseneinsatz und Eignungszweck zugelassen, aus Stahlrohr, ca. 48mm Rundrohr. In Warnfarbe gelb/Schwarz.  Liefern und in fertiger Arbeit montieren. Beispielbild: Unmassstäblicher Planauszug:
06.__.0001
Hinweis-/Schutzgeländer zum Tiefhof
30,00
m
06.__.0002 Optionales Geländer aus S 235 Flachstahl zum Tiefhof Hinweis-/Schutzgeländer zum Tiefhof, aufgeständert befestigt. Elemente, je ca. 1mtr. Breit, aus senkrechtem Flachstahl FL 50/10mm und waagerechtem Ober- und Untergurt, aus Flachstahl FL 50/10mm. Rechteckpfosten aus Quadratrohr 6x6cm. Liefern und in fertiger Arbeit montieren. Abstand innenseitig zwischen den senkrechten Stäben einheitlich ca. 11cm. Die Pfosten werden unten mit 2 Stck. Schrauben an einer Fußplatte, ca. 80x80mm; mit angeschweißten und gebohrten Anschlusslaschen angeschraubt. Fußplatten mit 4 Stck. Bohrungen d=12mm. Die Statik ist nachzuweisen. Alle Bohrungen vor Verzinkungsarbeiten. Die gesamte Konstruktion verzinken und in RAL 7016 Anthrazitgrau, nach Absprache mit der Bauleitung, pulverbeschichtet herstellen. Das Geländer ist im Erdgeschoss als Absturzsicherung zum Tiefhof auf einer Stahlbetonwand zu montieren. Befestigung mittels 4x FAZ lI 12/20 A4 dauerhaft sauber befestigen. Geländerschrauben soweit möglich in Geländerfarben oder farblich behandeln. Prinzipbild (ohne Laschen/Verschraubung): Auszug (unmassstäblich) aus dem Tiefhof - Plan:
06.__.0002
Optionales Geländer aus S 235 Flachstahl zum Tiefhof
E
30,00
m
Treppenblock
Treppenblock
06.__.0003 Treppenblock als Aufgang zur Rampe aus dem Tiefhof Treppenblock als Aufgang/mit Austritt zur Rampe aus dem Tiefhof Herstellen und in fertiger Leistung Liefern / Aufstellen von 1 Stck. in sich ausgesteiftem Treppenblock mit 6mm Bodenplatte (mobil stellbar) wie folgt: Stahltreppenelement (S 235 Stahlteile) als gerader Treppenblock. Zwei Wangen. Ab Ebene Tiefhof (-0,85mtr.). Stahlkonstruktion aus feuerverzinkten Stahlteilen und Gitterroststufen wie nachfolgend beschrieben: 5 Steigungen 17/25.0 (Ohne Unterschneidung) Breite der einzelnen Stufen 120cm Unterseitige Diagonalverstrebung soweit nach eigenen Berechnungen notwendig. Gitterroststufen MW 30x30mm mit Sicherheitstrittkante. Fertigung gem. DIN 24531, Bauteile Strahlen und feuerverzinken nach DIN EN ISO 1461. Die Bemessung der Stufen erfolgt nach RAL-GZ 638 oder DIN EN 1991-1-1. Verschraubung mittels M 12 Güte 8.8 feuerverzinkt ISO 1461. Treppenwangen aus kaltgefertigtem C-Profil, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461. Wangenanschlüsse unten und oben feuerverzinken. Versteifung Handlaufpfosten feuerverzinken. Beidseitiges Geländer an der Treppe wie folgt, alles feuerverzinkt: Handlauf aus Rohr ca. 38x3.2mm Knieleiste - Rohr 38x3,2mm Pfosten - Rohr 38x3,2mm Alle Bohr-/Säge und Schneidarbeiten vor Verzinkungsarbeiten. Unmassstäbliche Planauszüge: Ausführung Treppe (Geländer gem. Beschrieb, als Block):
06.__.0003
Treppenblock als Aufgang zur Rampe aus dem Tiefhof
1,00
St
07 Regiearbeiten
07
Regiearbeiten
Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet. Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet!
Regiearbeiten
07.__.0001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines/-er Facharbeiter/-in, für nicht erfasste Leistungen, auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
07.__.0001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
20,00
Std
07.__.0002 Stundenlohnarbeiten Helfer/-in Stundenlohnarbeiten eines/-er Fachhelfer/-in, für nicht erfasste Leistungen, auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
07.__.0002
Stundenlohnarbeiten Helfer/-in
20,00
Std
07.__.0003 Material für Regiearbeiten, zum Nachweis Materialpauschale zum Nachweis für unvorhergesehene / Regiearbeiten. Hierfür werden in diesem Angebot zunächst 500,- € addiert. Abrechnung gemäß Materialnachweisen.
07.__.0003
Material für Regiearbeiten, zum Nachweis
1,00
Stck
08 Dokumentationsunterlagen
08
Dokumentationsunterlagen
08.__.0001 Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen zu sämtlichen Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses, insbesondere bestehend aus: Allgemein: - Wartungsanleitung(en), Bedienungsanleitungen - Unterlagen behördlicher Abnahmen - Zulassungen/Prüfzeugnisse - Fachunternehmererklärungen - Reinigungs- und Pflegeanleitungen - Produktinformationen - EG-Leistungserklärungen / CE Konformitätserklärung (en) - EG-Baumusterprüfbescheinigung Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit aller eingebauten Materialien Werk- u. Montagepläne Papier und Datenträger (.dwg/.pdf) Form der Übergabe: Abgabe 2-fach in Papierform, dazu digital auf CD bzw. USB-Stick. Abgeheftet jeweils in stabilen DIN A 4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern in geordneter Form übergeben an den Auftraggeber (AG) zur VOB- Schlussabnahme. Das Vorlegen der Dokumentation ist Voraussetzung für die Schlussrechnung. Entstehende Kosten sind im Angebot pauschal zu erfassen. Achtung: Die Abnahme der Gesamtleistung kann nicht ohne übergebene Dokumentation erfolgen.
08.__.0001
Dokumentationsunterlagen
P
1,00
psch

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen