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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Neubau einer Wäscherei mit Büro-/ Sozialtrakt
Bauort:
Dillensand
49808 Lingen
Bauherr:
CWS Workwear GmbH
Herzforderstraße 9
49808 Lingen
Ausführungsbeschreibung:
Organisatorisches
Baubeginn Rohbauarbeiten ist am 14. April (KW 16) 2025, Stahlbauarbeiten / Montage Stahlkonstruktion ab 02. Juni (KW 23) 2025, Trockenbauarbeiten ab 15. September (KW 38) 2025, Baufertigstellung / Übergabe des Hallenbereiches am 15.Oktober (KW 42) 2025, Estricharbeiten ab 28. Oktober (KW 44) 2025, Fliesenarbeiten ab 02. Dezember (KW 49) 2025, Bodenbelagsarbeiten ab 16. Januar (KW 03) 2026, Gesamtfertigstellung am 30.April (KW 18) 2026.
Sämtliche Auflagen der Berufsgenossenschaft sowie alle Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die Baustellenzufahrt befindet sich über die Straße "Dillensand". Der Bieter hat sich über die Örtlichkeiten zu informieren und zu inspizieren. Es ist darauf zu achten, dass die Straße immer sauber gehalten wird, jeweils von demjenigen, welcher gerade in dem Bereich arbeitet. Firmenfahrzeuge müssen nach dem Entladen aus dem Bereich gefahren werden.
Anweisungen von der Bauleitung sind zu beachten.
Zeichnungen über die Baumaßnahme liegen als nicht maßstabsgetreue Zeichnungen bei.
Originale können im Büro BPL-Exeler GmbH, zu den üblichen
Geschäftszeiten oder nach Absprache eingesehen werden.
Ansprechpartner: Martin Kamphus, 0591-321741-21
Für die fachgerechte Entsorgung alter Materialien sowie Verpackungsmaterial und vom Arbeitnehmer verursachten Bauschutts ist der Auftragnehmer verantwortlich und ist von diesem einzukalkulieren.
Der Arbeitsbereich des jeweiligen Unternehmers ist wöchentlich zu reinigen. Anderenfalls wird ohne weitere Vorankündigung des Bauleiters die Reinigung veranlasst. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers (vgl. dazu auch Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten 1.5).
Der Unternehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Baumaßnahme und über die Anfahrtsmöglichkeiten zu informieren.
Spätere Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Die Vergabe von Teilaufträgen an Subunternehmer ist der Bauleitung vorzuschlagen, und zwar über die Art der zu vergebenden Arbeiten und die Firma, die den Auftrag übernimmt. Sie bedürfen immer der Zusage des Bauherrn und der Bauleitung.
Sicherheitsbestimmungen:
Die Aufträge werden erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen! Für alle zur Ausführung gelangenden Produkte sind die Verarbeitungsrichtlinien (techn. Merkblätter) des Herstellers zu beachten und einzuhalten.
Gleichwertigkeit:
Sofern in den Vertragsbestimmungen und Positionen nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die beschrieben sind, insbesondere auch der Schichtaufbau oder konstruktive Details und die technischen Eigenschaften der einzelnen Teile und der Gesamtleistung sowie die besonderen Eigenschaften, die in den technischen Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten Produkte angegeben sind! Farbauswahl, Farbpalette muß der des beschriebenen Produktes entsprechen.
In den Leistungsphasen sind sämtliche Kosten für Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe usw. einzurechnen. Wanddurchbrüche beim Herstellen des Mauerwerks, zur Führung von Rohrleitungen sind nach Angabe herzustellen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es ist Sache des Auftragnehmers, die zur Ausführung benötigten Hilfsmittel nach Zweckmäßigkeit und Leistungsfähigkeit zu bestimmen und wirtschaftlich einzusetzen. Für Aufmaße bei Erdarbeiten gelten sowohl bei Aushub als auch bei der Verfüllung die "feste Masse" als Grundlage. Sämtliche Leistungspositionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien und allen Nebenleistungen.
Mit den im Leistungstext enthaltenen Angaben über Baustoffe, Bauart, Bauteile und Abmessungen gelten auch der Herstellungsgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der EN und DIN-Normen als beschrieben. Für die Durchführung der Bauarbeiten gelten außerdem die Ausführungszeichnungen in Verbindung mit den statischen Berechnungen und Zeichnungen. Bei den Stahlbetonarbeiten erfolgt die Abrechnung der eingebauten Stahlmengen nach den geprüften Bewehrungsplänen bzw. Stahllisten.
Die Fristen des Terminplanes sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben das Ende der Ausführungszeit und eventuelle Einzelfristen datumsmäßig festzulegen. Alle Rechnungen, Massenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind prüfbar beim Bauleiter einzureichen. Dazu gilt, dass alle Abrechnungen (auch bei Abschlagsrechnungen) diese gemäß den Einzelpositionen des Auftrags (und nicht pauschal) zu erfolgen haben.
Alle Rechnungen werden schriftlich und zusätzlich elektronisch auf die E-Mail-Adresse "info@bpl-exeler.de" zugesandt.
Es ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Leistungen sind in allen Geschossen (Erd- und Obergeschoß) auszuführen.
Die Transporte der Baumaterialien bis zur Baustelle und innerhalb
der gesamten Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Evtl. erf. Gerüste sind generell einzukalkulieren und vorzuhalten.
Die Sicherheitsvorschriften sind mit Hinweis auf den anwesenden
Sicherheitskoordinator dabei strengstens zu beachten.
Sämtliches Abfallmaterial ist auf eigene Kosten in eigenen, bei Beginn
der Arbeiten vorzuhaltenden Containern, zu entsorgen.
Alle Arbeitsschritte erfolgen sukzessive dem Ausbaustand der jeweiligen Ebenen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Arbeitssicherheit:
Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt.
Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Sicherheitsanweisungen:
Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten:
- die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-V) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), - die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und weiterführende.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§12 ArbeitsschutzG / (DGUV V1 §4). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen.
Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein.
Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosivstoffen nach SprengG sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt.
Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen:
- Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.)
- Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen nach ASR)
- Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention DGUV V1)
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
01 Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01
Vereinfachte Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen und während der gesamten Bauzeit, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, vorhalten, einschl. der erfoderlichen Geräte, Werkzeuge, Arbeitsbühnen usw. die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betr. unterhalten. Die Position der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Es gelten die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
Einzukalkulieren sind :
- Führen Bautagebuch
- Übernahme Verantwortung gem LBO
- Übernahme von ggf. erf. Prüfgebühren o.ä.
- Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes von benutzten Einrichtungen wie Straßen, Gehwegen, Abstellflächen auf Grundstücken etc.
- Material- und Personalcontainer
- Säubern der Baustelle
- Sichern der Baustelle
Der Toilettencontainer kann vom Rohbauunternehmer mitgenutzt werden.
Zur Info:
Ob Kranhübe mit den vor Ort stehenden Baukran zu machen sind muss mit dem Bauunternehmer besprochen und zeitlich gesehen geklärt werden.
Vorhaltezeit für den Zeitraum der auszuführenden Estricharbeiten
01.__.0001
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02 Heizestrich - Erd- und 1.Obergeschoss
02
Heizestrich - Erd- und 1.Obergeschoss
Fußbodenaufbau: Erd- bis 1.Obergeschoss Fußbodenaufbau: Erd- und Obergeschoss
Einbauort: Bürogebäude - alle Räume
Bürogebäude - Treppenhaus - Flur
Halle - WC-Kern
Der gesamte Fußboden besteht aus einem 18 cm Aufbau.
Im Einzelnen wie folgt erklärt:
Bauseits vorhandene Betonsohle inkl. Abklebung des nicht unterkellerten Bereich mit einer Bitumenschweißbahn, durch den Dachdecker(Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach DIN 18195) im EG bzw. Geschossbetondecke im 1.OG
80 mm Gesamt-Dämmung einschl. Abdeckung der bauseits verlegten Leitungen mittels Ausgleichsschüttung durch den Estrichleger
30 mm Systemdämmmatte durch den Estrichleger
60 mm schw. Estrich auf Trennlage inkl. FBH einschl.
Faserbewehrung und Dehnfugen durch den Estrichleger
10 mm Fußbodenbelag/ Oberboden bauseitig durch den
Fliesenleger/ Bodenleger
Fußbodenaufbau: Erd- bis 1.Obergeschoss
02.__.0001 Untergrund prüfen und reinigen (fegen) Betonsohle / Betondecken, neu eingebaut nach DIN 1045-2, gemäß mitgeltenden Normen und Merkblättern prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an einen tragenden Untergrund nach DIN 18560 und die Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2.
Untergrund reinigen - abfegen, festsitzende Verschmutzungen abschaben, um eine saubere Oberfläche für den nachfolgenden Fußbodenaufbau zu gewährleisten. Der Abfall geht in das Eigentum des AN über und ist ordnungsgemäß zu beseitigen, abzufahren und entsorgen. Alle anfallenden Kosten sind in dieser Pos. einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
02.__.0001
Untergrund prüfen und reinigen (fegen)
818,00
m²
02.__.0002 Wärme- und Ausgleichsschicht EPS 035 DEO, dm 100kPa, Gesamtstärke 80mm Wärme- und Ausgleichsschicht mit Bodendämmplatte, EPS 035 DEO, dm 100 kPa, 80 mm Stärke, wie folgt liefern und vorab als untere Lage, in 2 Lagen (Stoßversetzt) je nach besserer Verlegemöglichkeit und in Rücksprache mit der Bauleitung verlegen. Dämmstärke je nach Leitungswege in verschiedene stärken einbauen.
In dieser Position ist einzurechen:
- PE- Folie 0,2 mm mit Überlappung (danach erfolgt die
Verlegung der 30 mm Systemmatte)
- gebundene Schüttdämmung (Perlite o. glw.) für Fehlstellen und Anschnitte an durchlaufenden Rohre / Rohrzwischenräume ist in dieser Position einzurechnen.
Estrichrandstreifen, 10mm breit 200mm hoch, mit Folienstreifen der mit der waagerechten Fläche verklebt werden kann. Der über dem Estrich herausragende Randstreifen ist nach Fertigstellung/ in Absprache mit der Bauleitung, bündig zum eingebrachten Estrich, zurückschneiden und einschl. Deponiekosten zu entsorgen
in fertiger Arbeit liefern und herstellen.
Einbauort: Erd- bis 1.Obergeschoss, in allen Bereichen mit Fußbodenheizung.
Eigenschaften Dämmung:
Wärmeleitgruppe WLG 035
Druckspannung >100 kPa
Schwer entflammbar nach DIN 4102-B1 (gilt nur bei Anwendung des Dämmstoffes in horizontaler Anordnung als sichtbare Deckenbekleidung sowie in vertikaler Anordnung und unter Estrichen), Kantenausbildung stumpf
02.__.0002
Wärme- und Ausgleichsschicht EPS 035 DEO, dm 100kPa, Gesamtstärke 80mm
818,00
m²
02.__.0003 Mehr-/ Minderstärke 10 mm, Dämmung Dämmung, wie in vorbeschriebener Position, für jeweils 10 mm Mehr-/ Minderstärke, im Bereich der Sauberlaufzohnen und auch zum Ausgleich von Maßtoleranzen der Rohdecke.
Sollte 10 mm Minderstärke eingebaut werden, so wird dieser Preis in Abzug gebracht.
02.__.0003
Mehr-/ Minderstärke 10 mm, Dämmung
E
1,00
m²
02.__.0004 System-Verbundplatte, EPS 040, 30 mm (30-2) System-Verbundplatte, EPS 040, 30 mm (30-2) , als Faltplatte / Tackerplatte für Fußbodenheizung mit oberseitig kaschierter, gewebeverstärkter, reißfester Foliendeckschicht gegen Estrichfeuchte(DIN 18560) mit Rasteraufdruck(Verlegehilfe bei Heizrohrverlegung) und einseitigem, 30 mm breitem Folienüberstand zur Fugenabdeckung als Wärme- und Trittschalldämmung unterm Estrich liefern und sach- und fachgerecht einbauen.
Eigenschaften Dämmung:
Faltplatte: 1.000 x 2.000 mm
Material: Polystyrolschaum EPS 040 DES sg
Baustoffklasse: B 2, DIN EN 13501-1 Klasse E
Druckfestigkeit kN/m2: 4 kPa
Dynamische Steifigkeit: SD 0
Wärmeleitwiderstand m2 K/W: 0,75
Trittschallverbesserung: 28 dB nach DIN 4109
02.__.0004
System-Verbundplatte, EPS 040, 30 mm (30-2)
818,00
m²
02.__.0005 Mehr-/ Minderstärke 10 mm, Dämmung Dämmung, wie in vorbeschriebener Position, für jeweils 10 mm Mehr-/ Minderstärke, im Bereich der Sauberlaufzohnen und auch zum Ausgleich von Maßtoleranzen der Rohdecke.
Sollte 10 mm Minderstärke eingebaut werden, so wird dieser Preis in Abzug gebracht.
02.__.0005
Mehr-/ Minderstärke 10 mm, Dämmung
E
1,00
m²
02.__.0006 Schwimmender Zementestrich DIN 18560 CT-C25-F5-S60-H als Heizestrich Schwimmender Zementestrich DIN 18560 CT-C25-F5-S60-H als Heizestrich bis 60 mm Stärke, Bauart A: "Heizelement innerhalb der Estrichschicht", mit Haftzugwert 1 N / mm², auf bauseits verlegter Dämmung / Fußbodenheizung einschl. Randstreifen und Abdeckung, in fertiger Arbeit liefern und herstellen.
Es ist in allen Räumen bzw. alle 30-35qm ein Messpunkt zur Feuchtemessung auf der Dämmung zu fixieren.
02.__.0006
Schwimmender Zementestrich DIN 18560 CT-C25-F5-S60-H als Heizestrich
818,00
m²
02.__.0007 Mehr-/Minderstärke 10 mm, schw. Zementestrich Mehrdicke des Zementestrichs als schwimmenden Estrich, Mehrdicke je 10 mm für die über die Vorschriften hinausgehenden Toleranzen. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
Sollte 10 mm Minderstärke Eingebaut werden so wird dieser Preis in Abzug gebracht.
02.__.0007
Mehr-/Minderstärke 10 mm, schw. Zementestrich
E
1,00
m²
02.__.0008 Faserbewehrung ala Zulage Zulage: Einbau von Faserbewehrung zu der
vorgenannten Estrichposition für Lieferung und Einbau
von Faserbewehrung, Glas oder Kunstoffasern in den
Estrich zur Minimierung von Schwundrissen.
02.__.0008
Faserbewehrung ala Zulage
818,00
m²
02.__.0009 Estrichbewehrung / Gittermatte verzinkt Estrichbewehrung aus Estrichgitter laut DIN 18560 "Estriche im Bauwesen" Teil 2 , zur Bewehrung von Zementestrichen auf Dämmschicht, aus verzinkt Gittermatten, liefern und im Zuge der Estricharbeiten, zur Vermiedung von eventuell auftretenden Rissen, mit einbauen.
Folgende Parameter sind zu verwenden / beachten:
Maschenweite: 50 x 50 mm, Stabdurchmesser: ø 2,0 mm, Stahlfestigkeit: 500 N/mm², verzinkt mit integrierten Abstandhaltern vom Mörtel / Estrich vollflächig ummantelt
Überlappung 1 Maschenweite
02.__.0009
Estrichbewehrung / Gittermatte verzinkt
E
1,00
m²
02.__.0010 Estrich-/ Abbindebeschleuniger als Zulage Zulage zu vor beschriebenem Zementestrich für Zugabe eines Abbindebeschleunigers, nach Wahl des AN, Anwendung und Dosierung nach Herstellervorschriften, belegereif nach 8 Tagen mit Rückentfeuchteschutz, liefern und im Zuge der Estricharbeiten einbauen.
Die Belegereife ist durch CM-Messungen zu prüfen und zu dokumentieren. Messprotokolle / Unterlagen sind der Bauleitung zeitnah zu übergeben. Alle anfallenden Kosten sind in dieser Pos. einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
02.__.0010
Estrich-/ Abbindebeschleuniger als Zulage
818,00
m²
02.__.0011 Dehnfuge 10 mm Dehnfuge 10 mm mit Styroporstreifen 10 cm hoch und
einschl. Dehnfugenschiebehülsen liefern und im Zuge der
Estricharbeiten, nach Fugenplan der Bauleitung, einbauen.
Die Dehnfugen trennen die unterschiedlichen Heizbereiche der Fußbodenheizung
02.__.0011
Dehnfuge 10 mm
104,00
m
02.__.0012 Epoxydharzverguß-Fugen Estrichtrennfugen in vorbeschriebenen Zementestrich,
oberflächengleich mit 2-komponenten Epoxydharzmaterial
nach Wahl des Bieters verschließen incl. Vorreinigung /
Auskratzen der Fugen sowie aller Nebenleistungen
Fugenbreite bis ca. 10 mm
02.__.0012
Epoxydharzverguß-Fugen
E
104,00
m
02.__.0013 Zulage Fugen schneiden Zulage für nachträgliches Schneiden von Trennfugen gem. Fugen-/ Fliesenplan oder nach Angabe der Bauleitung sowie Ausstopfen der Fugen mit Mineralwolle und Nachreinigung der Flächen Fugenbreite bis 10 mm
02.__.0013
Zulage Fugen schneiden
5,00
m
02.__.0014 Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Zementestrich Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Zementestrich mit RAL-Gütezeichen, nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; nicht- brennbar, Baustoffklasse A1 bzw. A2-s1, d0 nach DIN EN 13501, Dicke 10 mm, Höhe bis 260 mm, senkrecht stehend,
für den Anschlussbereich / Trennfuge (bis auf Rohdecke) im Bereich der Treppenhaus-Zugangstüren als Zulage liefern und verlegen.
Der über dem Estrich herausragende Randstreifen ist nach Fertigstellung / in Absprache mit der Bauleitung, bündig zum eingebrachten Estrich, zurückschneiden und einschl. Deponiekosten zu entsorgen
02.__.0014
Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Zementestrich
5,00
m
02.__.0015 Zulage für mineralische Estrichdämmung im Bereich von Durchgänge der Brandwand Zulage für mineralische statt EPS - Estrichdämmung im Bereich von Durchgängen der Brandwände (Erd- und Obergeschoss in jeweiliger Stärke) Baustoffklasse A1 bzw. A2-s1, d0 nach DIN EN 13501
02.__.0015
Zulage für mineralische Estrichdämmung im Bereich von Durchgänge der Brandwand
2,00
m²
02.__.0016 Zulage, Zementestrich mit Gefälle zu Dusche Zulage für vorbeschriebenen Zementestriche der Positionen "Schwimmender Zementestrich", für Oberfläche geneigt, Neigung 4-seitig im direktem Duschbereich, modelliert, mit Gefälle von Wänden zu Duschbereich einsch. höhengerechtes Anarbeiten an bauseitige Bodenablauf, Gefällehöhe bis 10 mm, Gefälleausführung ohne Kehle, inkl. Dämmung Styrodur, AKS-Gitter verzinkt, Folie, Ethafoam-Trittschalldämmung, Abdichten mit Dichtschlämme/ Dichtband, Dichtecken / Dichtmanschette groß.
Abmessungen:
Bürogebäude - Duschbereich Damen von ca. 1,20 m x 0,90 m
Bürogebäude - Duschbereich Herren von ca. 1,50 m x 0,90 m
Halle - Duschbereich unrein von ca. 1,50 m x 1,00 m
Ausführung entsprechend Prinzipskizzen bzw. nach Angaben der Bauleitung
Einbauort: EG Bürogebäude - Duschen
EG Halle - Dusche
02.__.0016
Zulage, Zementestrich mit Gefälle zu Dusche
3,00
Stck
02.__.0017 Estrich im Bereich der Sauberlaufzone absenken Estrich im Bereich der Sauberlaufzonen, für den späteren Einbau der eingelassenen Fuß-/ Eingangsmatten, als Zulage um ca. 20mm absenken.
Rahmenaufmaß: ca. 1,235m (B) x 1,500m (L)
Rahmenaufmaß: ca. 1,610m (B) x 1,500m (L)
Bereich: EG Bürogebäude Treppenhäuser
02.__.0017
Estrich im Bereich der Sauberlaufzone absenken
4,30
m²
02.__.0018 Wärmedeämmung nach DIN4109 mit Polystyrol PS30 SE Wärmedeämmung nach DIN4109 mit Polystyrol PS30 SE WLG035 50mm
Bereich Sauberlaufmatten
02.__.0018
Wärmedeämmung nach DIN4109 mit Polystyrol PS30 SE
4,30
m²
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet !
Regiearbeiten
03.__.0001 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten eines/-er Facharbeiters/-in, für nicht erfasste Leistungen, gegen besonderen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung, einschließlich aller Lohnnebenkosten.
03.__.0001
Facharbeiterstunden
25,00
Std
03.__.0002 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines/-er Bau-Helfer/-in, für nicht erfasste Leistungen, gegen besonderen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung, einschließlich aller Lohnnebenkosten.
03.__.0002
Helferstunden
25,00
Std
03.__.0003 Materialverbrauch gem. Nachweis Für die Bewertung der Ausschreibung sind 1.000,00 EUR anzusetzen. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbrauchtem Material und vorgelegten Nachweisen.
03.__.0003
Materialverbrauch gem. Nachweis
1,00
Stck
04 Dokumentation
04
Dokumentation
04.__.0010 Dokumentationsunterlagen Erstellen der kompletten Bestandsdokumentation zu sämtlichen Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses, insbesondere bestehend aus:
- Inhaltsverzeichnis
- Fachunternehmerbescheinigung
- Fachbauleitererklärung
- Nachunternehmerliste mit Telefonnummern und
Ansprechpartnern
- Grundlagen und Beschreibung der Konstruktionsteile
- Hersteller- / Produktunterlagen
- Sicherheitsdatenblätter
- Wartungsanleitung(en)
- Unterlagen behördlicher Abnahmen
- Zulassungen / Prüfzeugnisse, Bescheinigungen und
Nachweise, wie Konformitätsbescheinigungen, ggf.
erforderliche gutachterliche Stellungnahmen
- Produktinformationen
- EG-Leistungserklärungen / CE Konformitätserklärung(en)
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
- Auflistung der eingebauten Materialien und Anschriften der
Hersteller, mit Datenblättern, Prospekten, Beschreibung der
Materialbearbeitung und Angaben über die Nachlieferung des
verwendeten Materials
- Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit aller
eingebauten Materialien
Form der Übergabe:
Abgabe 2-fach in Papierform, dazu digital auf CD bzw. USB-Stick. Abgeheftet jeweils in stabilen DIN A 4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern in geordneter Form übergeben an den Auftraggeber (AG) zur VOB- Schlussabnahme.
Das Vorlegen der Dokumentation ist Voraussetzung für
die Schlussrechnung.
Entstehende Kosten sind im Angebot pauschal zu erfassen.
Achtung: Die Abnahme der Gesamtleistung kann nicht ohne übergebene Dokumentation erfolgen.
04.__.0010
Dokumentationsunterlagen
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1,00
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