Gerüstbauarbeiten
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Villa Sophia WohnGebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 149,73m Grundfläche: ca. 826,96m2 Wohnfläche: ca. 1.240 m2 Traufhöhe: ca. 4,41-7,81m Firsthöhe : ca. 12,33-13,48m 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Konstruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der Abbruchunternehmer soll die Medienversorgung einrichten und übergibt diese dann dem AN Rohbau (siehe Spatenpläne). Verbrauchskosten werden ohne Aufschlag 1:1 dem AG in Rechnung gestellt. 1.3 Bauleistungen Gerüstbauarbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf NavVis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte BauherrPHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung Seitz + Müller Projektmanagement GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 82152 Planegg Enwurfs- und AusführungsplanungSIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart TragwerksplanungAJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München BauphysikGN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbHBahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart BrandschutzSinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München BaugrundSmoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachungigb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH Plinganserstraße 150 81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotene Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1 BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 2Vorbereitung und Planung Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Hinweise Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über. Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig. 3.2Gebrauchsüberlassung Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann. 3.3Ausführung Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen. Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen. Nach TRBS 2121-1 ist - sofern realisierbar - je 50,00 m Gerüstlänge ein Höhenzugang über Treppen oder Aufzüge erforderlich. Sind diese nicht ausgeschrieben, weist der AN den AG auf die Erfordernis der Treppentürme rechtzeitig vor Gerüststellung unaufgefordert hin. 3.4Gerüststatik und statische Nachweise Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
ZTV Gerüstarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (Relevante Auszüge) (siehe S. 5 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 06.09.2019) Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden. Vor Beginn der Schutzmaßnahmen und Abbau von denkmalgeschützten Bauteilen erfolgt eine Bestandsaufnahme mit AN und AG, die durch den AN dokumentiert wird. (1) Ausbau und Lagerung denkmalschutzrelevanter Bauteile zum späteren Wiedereinbau (z.B. Eingangstüren, bauzeitliche Fensterflügel- und -gitter, Sondertürkonstruktionen, Handläufe): Auszubauende bauzeitliche Bauelemente werden demontiert, beschriftet mit Einbauort und anderen ergänzenden Angaben und in einem bauseits gestellten Raum im Gebäude zum späteren Wiedereinbau trocken eingelagert. Einmaliges Umlagern ist inkludiert. (2) Schutzmaßnahmen für alle denkmalschutzrelevanten Bauteile; denkmalschutzrelevante Bauteile, die nicht temporär ausgelagert werden können, werden während der Realisierungsphase durch Luftpolster-Schutzfolien und Holzfaserplatten (z.B. Kastenfenster, historische Türzargen, Bodenbeläge im Eingangsbereich, hölzerne Treppenhauskonstruktionen mit Geländer und Handläufen) geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden dauerhaft gewartet und bei Erfordernis vervollständigt. Sie sind für die gesamte Bauzeit inkludiert. (3) Abbruch und Entsorgung aller nicht bauzeitlichen Bauteile; in allen Geschossen werden nicht bauzeitliche Bauteile, die im Zuge der Kliniknutzung errichtet wurden, wie nachträglich eingebaute Trockenbauwände und Abhangdecken zur Grundrissteilung, Sanitärräume, und die damit verbundenen haustechnischen Einbauten (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung, Kücheneinrichtungen usw. ) zurückgebaut. Vor Ausbau und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile wurde ein Schadstoff-Gutachten dargestellt, welches der Ausschreibung als Anlage beiliegt. (21) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung modernisiert. Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser) vorhandenen Fliesenbeläge werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung. Auch die Granitstufen und der betonierte Treppenlauf in das Kellergeschoss werden nach gleicher Vorgehensweise aufgearbeitet Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss-Hochparterre bis zum Dachgeschoss erfolgt im Bestand mit einer eingestemmten, halb-gewendelten Holzwangen-Treppen-Konstruktion (Eiche), die zum Treppenauge mit einer kunsthandwerklichen, hölzernen Absturzsicherung /Brüstung versehen ist. Setz- und Trittstufen sind derzeit mit Linoleum-Belägen versehen. Ein hölzerner Handlauf (Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den seitlichen Wandflächen befestigt. Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und das historische Brüstungsgeländer durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; seitlich angeordnete Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert. Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage und des Brüstungsgeländers werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten kratzfesten Lack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die Linoleumbeläge und deren Klebschichten auf den Trittstufen werden vorsichtig entfernt und substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Da davon auszugehen ist, dass die Trittstufen aus Gründen der Rutschsicherhit mit Linoleumbelägen versehen wurden, sind nur kleinere Beschädigungen fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzernen Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten kratzfesten Schutzlack Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und deren historische Ausgestaltung durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; die seitlich angeordneten Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert. Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge werden substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten Schutzlack. Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger - vermutlich aus Brandschutzgründen - versehen. Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und Deckenflächen - auch die geputzten Untersichten der Treppenläufe - in den Bestandstreppenhäusern erfolgen nach den Erkenntnissen der noch auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD. Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird die Farbfassung der Treppenhäuser auf Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Hinweis Bauablauf und Umlagen Bauablauf Gem. Bauzeitenplan (siehe Anlage). Reihenfolge Teilabschnitte Die Reihenfolge der Teilabschnitte kann sich ggf.noch ändern. Für die Leistungserbringung notwendige zusätzliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, alle notwendigen Anfahrten, Materialdisposition, Schutzmaßnahmen angrenzender oberflächenfertiger Bauteile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einbehalte: Baustelleneinrichtung: 1,0% Baustrom + Bauwasser:0,3% + 0,3%
Hinweis Bauablauf und Umlagen
Nettomengen! Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomengen!
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
Hinweis Die Baustelle sollte dringend vor Angebotserstellung begangen werden, um die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse zu sichten: Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Vor-, Rücksprünge an Fassade und Dach Erker und Balkone vorspringende Fenstergitter Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen) umgebende Baumbestände Geländeböschungen am Objekt Zaunanlagen und weitere Bauteile im Außenbereich Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Hinweis
10 Vorbereitende Leistungen
10
Vorbereitende Leistungen
10.__.0010 Gerüst - Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vorbemerkungen: Leistungsumfang örtliches Aufmaß Gelände und Bauobjekt gemeinsame Festlegung aller Gerüstlagen und -abschnitte mit der Objektüberwachung bzw. dem AG Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) prüffähige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise für sämtliche nachfolge beschriebene Gerüstbauleistungen Die vom AN vorzulegende Planung muss mindestens enthalten: Festlegung Höhe Gerüstlage oberste Arbeitsebene/ Trauflage Festlegung von Arbeits- und Gerüstabschnitten Lage von Leitergängen und Treppentürmen Berücksichtigung bauseitiger Wandaufbauten Denkmalschutz, etc. Berücksichtigung AG-seitig zu definierender Materialanlieferungsstellen Berücksichtigung der für die Baustelle erforderlichen Durchgänge, Flucht- und Rettungswege Angabe zu Erfordernis, Anzahl und Auslegung von Gerüstankern, insbesondere bei Wandbekleidungen t> 12 cm. Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Die Werkstatt- und Montageplanung übergibt der AN 2-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF.
10.__.0010
Gerüst - Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
20 Arbeitsgerüste
20
Arbeitsgerüste
ARBEITSGERÜSTE
ARBEITSGERÜSTE
Allgemeine Angaben zur Gerüstaufstellung 1. Gebäude:Willy-Träutlein-Str. 9, 11, 13, 15 85540 München Haar 2. Bereich:Straßenfassade, Gartenfassade, Hauptgiebel, Nachbargiebel 3. Höhe des Gerüstes:bis 8 m bzw. bis 14 m an Zwerchgiebeln (bis letzte Gerüstlage) 4. Untergrund:überwiegend aufgefüllt, unbefestigt, Gehwegpflaster 5. Entfernung vom Abladeort:bis ca. 50 m (von der Straße zum Aufstellbereich)
Allgemeine Angaben zur Gerüstaufstellung
20.__.0001 Fassadengerüst, LK4, W09 Arbeitsgerüst gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst DIN EN 12810-1). Leistungsbestandteile Nivellement und Planie des Untergrundes Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck:Arbeitsgerüst für Fassaden- und Dacharbeiten Beanspruchung:Personen, Geräte, Material Vorleistung: tragfähiger Grund Lastklasse:4 (3 kN/m2) Breitenklasse:W09 (mind. 0,90-1,20 m) Standfläche:eben, normal belastbar, nicht befestigt Höhe einzurüst.Fläche:bis 10 m (13 m Zwerchgiebel) Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0001
Fassadengerüst, LK4, W09
1.033,00
m2
20.__.0002 Fassadengerüst, LK4, W09, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Fassadengerüst (Lastklasse 4) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0002
Fassadengerüst, LK4, W09, Gebrauchsüberlassung
30.990,00
m2Wo
20.__.0003 Zulage Gerüststellung, geneigte Dachfläche Zulage für die Gerüstaufstellung in abgetreppter Form gegenüber Fassadengerüst auf geneigten Dachflächen, mit zusätzlichen Ausgleichsrahmen, bei Dachneigung 50°. Mehraufwand:zu Gerüstaufstellung auf Standfläche (eben, normal belastbar, nicht befestigt) der Hauptposition Lastklasse:entsprechend Standgerüst Hauptposition Tatsächl. Dachneigung:ca. 50 ° Aufstellort:Zwerchgiebelhaus Nordost und Fassadenversprung Südost und Nordwest auf Dachflächen Gebäudeteil C
20.__.0003
Zulage Gerüststellung, geneigte Dachfläche
23,00
m
20.__.0004 Zulage Gerüststellung, Vorbau-Zwerchgiebel Gebäudeteil C Zulage für die Gerüstaufstellung für Sondermaßnahmen im Bereich des Vorbaues Ansicht Nord-Ost und Einrüstung Zwerchgiebelfassadenfläche Gebäudeteil C. Aufstellort:Nord-Ost
20.__.0004
Zulage Gerüststellung, Vorbau-Zwerchgiebel Gebäudeteil C
P
1,00
psch
20.__.0005 Zulage Gerüststellung, Erker Gebäudeteil C Zulage für die Gerüstaufstellung für Sondermaßnahmen im Bereich der Erker Gebäudeteil C. Aufstellort:Süd-Ost und Nord-West
20.__.0005
Zulage Gerüststellung, Erker Gebäudeteil C
P
1,00
psch
GERÜSTBAUTEILE, -ERWEITERUNGEN
GERÜSTBAUTEILE, -ERWEITERUNGEN
20.__.0006 Belagsverbreiterung 30cm innen Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen, einschl. zusätzlichem stirnseitigen Seitenschutz an Gerüstenden und -ecken. Leistungsbestandteile Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Fassadenarbeiten Beanspruchung:Personen, Material, Geräte Vorleistung:Fassadengerüst Anforderung:gesonderte Rückbaubarkeit unabhängig von Rückbau Fassadengerüst Lastklasse:4 gemäß DIN 12811-1 Breite:30 cm Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0006
Belagsverbreiterung 30cm innen
145,00
m
20.__.0007 Belagsverbreiterung 30cm innen, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Gerüstverbreiterung (innen) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0007
Belagsverbreiterung 30cm innen, Gebrauchsüberlassung
4.350,00
mWo
20.__.0008 Belagsverbreiterung 70cm innen Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes als nachträglich separat herausnehmbare Konsolen, einschl. zusätzlichem stirnseitigen Seitenschutz an Gerüstenden und -ecken. Leistungsumfang Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Fassadenarbeiten Beanspruchung:Personen, Material, Geräte Vorleistung:Fassadengerüst Anforderung:gesonderte Rückbaubarkeit unabhängig von Rückbau Fassadengerüst Lastklasse:4 gemäß DIN 12811-1 Breite:70 cm Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0008
Belagsverbreiterung 70cm innen
35,00
m
20.__.0009 Belagsverbreiterung 70cm innen, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Gerüstverbreiterung (innen) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0009
Belagsverbreiterung 70cm innen, Gebrauchsüberlassung
1.050,00
mWo
20.__.0010 zusätzlicher Seitenschutz, innen Zusätzlicher Seitenschutz an den Innenseiten der Gerüstlagen des Arbeitsgerüstes gem. DIN EN 12811-1. Leistungsbestandteile Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Absturzsicherung Beanspruchung:0,3 kN (horizontale Einzellast) gemäß DIN 12811 Vorleistung:Arbeitsgerüst als Schutzgerüst Erfordernis:bei Abstand zwischen Belag und Bauwerk > 30 cm gemäß DIN 4420-1 Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0010
zusätzlicher Seitenschutz, innen
90,00
m
20.__.0011 zusätzlicher Seitenschutz, innen, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den zusätzlichen Seitenschutz (innen) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0011
zusätzlicher Seitenschutz, innen, Gebrauchsüberlassung
2.700,00
mWo
20.__.0012 Dachfanggerüst, >20° Erweiterung des vorhandenen Fassadengerüstes zum Dachfanggerüst gemäß DIN 4420-1 im Bereich der Traufen, Ortgänge und Giebelseiten an flach geneigten Dächern und Steildächern. Leistungsbestandteile Fanglage (FL) Seitenschutz (SSZ) Schutzwände (SWD) Leistungsumfang Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Auffangen von abstürzenden Personen und herabfallenden Gegenständen Beanspruchung:keine planmäßige Beanspruchung Vorleistung:Fassadengerüst Bezeichnung:Schutzgerüst DIN 4420-1 - DG - FL1 - SWD1 Fanglage:FL1 (Absturzhöhe max. 1,50 m, w= 0,70 m) gem. DIN 4420-1 Seitenschutz:ausgelegt für 0,3 kN (horizontale Einzellast) gemäß DIN 12811 Schutzwände:SWD1 Höhe bis 2,00 m gem. DIN 4420-1 Breite:mind. 0,90 m ab Absturzkante gem. DIN 4420-1 Erfordernis:bei geneigten Flächen ab 20° Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0012
Dachfanggerüst, >20°
165,00
m
20.__.0013 Dachfanggerüst, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das Dachfanggerüst über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 26 Wochen
20.__.0013
Dachfanggerüst, Gebrauchsüberlassung
4.290,00
mWo
20.__.0014 Schutzwand Dachfläche Dachschutzwände nach DGUV Information 201-023 in der Dachfläche von Steildächern mit Höhenunterschieden > 5 m aufbauen. Leistungsumfang Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0014
Schutzwand Dachfläche
151,00
m
0,00
20.__.0015 Schutzwand Dachfläche, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Dachschutzwände über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 26 Wochen
20.__.0015
Schutzwand Dachfläche, Gebrauchsüberlassung
3.926,00
mWo
20.__.0016 Überbrückungsträger, LK4 Überbrückungsträger als Gitterkonstruktionen in der Gerüstkonstruktion, für alle Einbausituationen, die nicht vorab als Zulage zum Fassadengerüst beschrieben sind Leistungsumfang Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Überbrückung von Durchfahrten, Hauseingängen, nicht tragfähigen Bauteilen, etc. Beanspruchung:Personen, Material, Geräte Vorleistung:Fassadengerüst Lastklasse:4 (3 KN/m2) gem. DIN EN 12811-1 Überbrückungsbreite:max. 4,00 m i. L. Aufmaß:nach Breite der Öffnung Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort:in Absprache mit Objektüberwachung für Zugänge ins Gebäude
20.__.0016
Überbrückungsträger, LK4
12,00
m
20.__.0017 Überbrückungsträger, LK4, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für die Überbrückungsträger (Lastklasse 4) über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0017
Überbrückungsträger, LK4, Gebrauchsüberlassung
360,00
mWo
20.__.0018 Leitergang, zusätzlich Zusätzlicher Leitergang über die Mindestzahl nach DIN 18451 hinaus, über die gesamte Gerüsthöhe. Abrechnung nach St zusätzlichem Abschnitt Leitergang. Leistungsumfang Aufbau Vorhaltung über Grundeinsatzzeit Abbau Zweck: Materialtransport Beanspruchung:Personen Vorleistung:Fassadengerüst Abrechnung:je Gerüstlage je Leitergang Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
20.__.0018
Leitergang, zusätzlich
E
2,00
St
20.__.0019 Leitergang, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den zusätzlichen Leitergang über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
20.__.0019
Leitergang, Gebrauchsüberlassung
E
60,00
StWo
30 Sonderkonstruktionen und -formen
30
Sonderkonstruktionen und -formen
AUFZUGSTURM, BAUAUFZUG, TREPPENTURM
AUFZUGSTURM, BAUAUFZUG, TREPPENTURM
30.__.0001 Einmastenaufzug, < 20,00m Materialaufzug als Einmastenaufzug an vorhandenem Baugerüst. Leistungsbestandteile Aufbau Vorhalten über die Grundeinsatzzeit Abbau Zweck:Höhenzugang Beanspruchung:Personen Tragfähigkeit:300 kg Antriebsart:Zahnstange Lastbühne (LxB):1,40x0,80 m Max. Förderhöhe:20,00 m Motorleistung:1,7 KW Fördergeschwindigkeit:20,00 m/min Betriebsspannung:230 V Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Aufstellort:Straßenseite
30.__.0001
Einmastenaufzug, < 20,00m
1,00
St
30.__.0002 Einmastenaufzug, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den Einmastenaufzug über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
30.__.0002
Einmastenaufzug, Gebrauchsüberlassung
30,00
StWo
30.__.0003 Treppenturm Bautreppenturm einschl. Geländer, Handlauf und Trittschutz. Leistungsbestandteile Aufbau Vorhalten über die Grundeinsatzzeit Abbau Zweck:Materialtransport Beanspruchung: Personen Vorleistung:Gerüst Lastklasse:4 (3 kN/m2) gem DIN 12811-1 Laufbreite:mind. 0,60 m Auftrittstiefe:mind. 25 cm Gerüsthöhe:bis 14 m Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Abrechnung:von Geländeoberkante bis oberste Plattform
30.__.0003
Treppenturm
1,00
St
30.__.0004 Treppenturm, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den Treppenturm über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
30.__.0004
Treppenturm, Gebrauchsüberlassung
30,00
StWo
40 Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
40
Hubbühnen, Höhenzugangstechnik
40.__.0010 Zweimastenaufzug, bis 100,00m, 2000kg Personen-Material-Transportbühne, 2-mastig, an vorhandenem Baugerüst aufbauen und später wieder abbauen. Leistungsumfang Anfahrt Vorhaltung über die Grundeinsatzzeit Abfahrt Zweck:Höhenzugang Beanspruchung:Personen und Material Tragfähigkeit:2.000 kg Antriebsart:2 Masten, Zahnstange Lastbühne (LxBxH):4,35x1,65x1,10/1,80 m Max. Förderhöhe:100,00 m Motorleistung:5,5 KW Fördergeschwindigkeit:24,00 m/min Betriebsspannung:400 V Gebrauchsüberlassung:bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
40.__.0010
Zweimastenaufzug, bis 100,00m, 2000kg
E
1,00
St
40.__.0020 Zweimastenaufzug, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für den Zweimastenaufzug über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung:ca. 30 Wochen
40.__.0020
Zweimastenaufzug, Gebrauchsüberlassung
E
30,00
StWo
50 Stundenlohnarbeiten
50
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
50.__.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
50.__.0010
Stundensatz: Fachwerker
20,00
h
50.__.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
50.__.0020
Stundensatz: Bauhelfer
20,00
h
50.__.0030 separate Anfahrt Zusätzliche, separate Anfahrten über die vorbeschriebenen Positionen hinaus, um besondere Leistungen wie Instandsetzungsarbeiten oder Umbau- Änderungen vorzunehmen. Abrechnung Personal in gesonderter Position. Reaktionszeit nach Abruf innerhalb 48 Stunden.
50.__.0030
separate Anfahrt
2,00
St

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