20 Grundreinigungsarbeiten
Grundreinigung 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Die in diesem Titel erfassten Leistungen beinhalten die Grundreinigung aller Flächen und Bauteile, innen und außen des Bauvorhabens.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1 Außer den einschlägigen Normen sind insbesondere die Pflegeanleitungen der Hersteller der eingebauten Materialien zu beachten. Die Bauleistung ist im gereinigten Zustand zu übergeben
2.2Die Grundreinigungsarbeiten sind nach Beendigung der Bauleistungen unmittelbar vor Über- gabetermin an den Auftraggeber bzw. bei Mietflächen vor Übergabe an den Mieter auszufüh- ren.
2.3Alle Aufkleber, Schutzfolien usw. sind im Rahmen der Grundreinigung zu entfernen.
2.4 Zur Grundreinigung gehört auch die besenreine Übergabe aller Garagenflächen, der FahrPark-, Gehweg- und Terrassenflächen etc.
3 Pauschale Leistungsbeschreibung zur Ausführung
3.1Reinigung aller Wand-, Decken- und Fußbodenflächen, der Türblätter, Fenster innen und außen etc.
3.2Reinigung aller haustechnischen Installationen
3.3Erstpflege aller in Frage kommenden Fußbodenflächen (Fliesen / Parkett)
3.4Glasreinigung einschl. der Flügel, Sprossen, Rahmen, Füllungen innen und außen. Reinigung der gesamten Fassade einschl. Fensterbänke, Nischen usw.
3.5Reinigung aller Einbauten, sanitären Objekte, techn. Einrichtungen Aufzüge, Einbauschränke etc.
3.6 Reinigung der Fassade außen und innen, einschl. Fensterbänke, Simse, Stürze, Jalousien etc.
20.01 Grundreinigung